NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5
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- Max Straub
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1 NTEC Schul terschraube ISO 7379 September Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Versionen ungültig. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Sie auf www. ntec-net. de einsehen können. Preise in St. zzgl. MwSt. VAT T. V. A Änderungen vorbehalten NTEC Normalien GmbH Postfach Halver N Alfred-Jung-Straße Halver Germany Tel. : Fax: info@ntec-net. de www. ntec-net. de
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5 Verkaufs- und Lieferbedingungen Gültig ab: Allgemeines 1. 1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die somit für alle Geschäftsbeziehungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Bedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von uns abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Spätestens mit Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde für den Widerspruch eine bestimmte Form vorgeschrieben hat Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Sie von uns schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Lüdenscheid. Die Gerichtsstandsvereinbarung wird ausdrücklich auch für das gerichtliche Mahnverfahren vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. NTEC behält sich das Recht vor, nach seiner Wahl den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen Sollte eine Bestimmung unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Besteller ist verpflichtet, mit uns eine Vereinbarung zu treffen, durch die die ungültige Bestimmung durch eine andere Regelung ersetzt wird, die den gleichen wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg wie die ungültige Bestimmung erzielt. 2. Preisstellung, Mindestbestellwert 2.1 Alle Preise gelten in ab Lager NTEC auf Basis der aktuellen Preisliste. Diese verstehen sich zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung. Für Sondernormalien gelten die jeweils vereinbarten Preise, im Zweifel ist der in der Auftragsbestätigung von NTEC genannte Preis maßgeblich. 2.2 Für jeden Auftrag wird ein Mindestbestellwert von 50,00 berechnet. 3. Zahlungsbedingungen 3. 1 Sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen, gelten folgende Bedingungen: a.) Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, Zahlungen innerhalb von 20 Tagen ohne jeden Abzug. b.) Zahlungen für Flachstahlprodukte und Sonderanfertigungen ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen. 3.2 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorbezeichneten Zahlungsfristen, sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit ab, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem zum Zeitpunkt der Zahlungsüberschreitung gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. 3.3 Wenn von unseren Rechnungen Abzüge gemacht werden, so müssen diese Einzeln aufgeführt und unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen hinreichend begründet werden. 4. Lieferung, Lieferfristen 4. 1 Lieferfristen werden nach dem besten Ermessen abgegeben, sind aber nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich von uns gesondert bestätigt wird. 4.2 Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch unvorhergesehene Umstände gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verzögert sich die Lieferung, wenn Sie nicht unmöglich wird, in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, wegen Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung sind in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Hinsichtlich des Rücktrittsrechts des Bestellers verbleibt es in diesen Fällen bei der gesetzlichen Regelung Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. 5. Gefahrübergang, Transportschäden 5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das NTEC Lager zwecks Versendung verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Falls der Versand ohne das Verschulden von NTEC unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Sendung gegenüber dem Spediteur oder dem Frachtführer zu rügen, hierüber ist eine Bescheinigung auszustellen. 6. Gewährleistung, Schadenersatz Für Mängel und Fehlmengen haften wir unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche wie folgt: 6. 1 Bei nachweislich fehlerhafter Lieferung wird gegen angemessene Lieferzeit kostenloser Ersatz geleistet Aus mangelhaften Teillieferungen können jedoch keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden Die Gewährleistungsansprüche, auch für verdeckte Mängel, verjähren spätestens nach 12 Monaten. Die Gewährleistung erlischt, wenn technische Merkblätter oder Normen nicht beachtet oder aber Veränderungen an den Produkten vorgenommen werden Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware. 7. Eigentumsvorbehalt Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. 455 BGB, mit den nachstehenden Erweiterungen: 7.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden, Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. 7.2 Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt von NTEC gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern. Er tritt NTEC bereits jetzt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt ihres Entstehens alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, zu welchem Zweck die Ware veräußert worden ist. 8. Vertragsabschluss 8.1 Die Angebote von NTEC sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im Rahmen des zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung der NTEC Produkte an eine spätere Normung Bei Sonderanfertigungen halten wir uns eine fertigungsbedingte Über- bzw. Unterlieferung bis zu 15% der bestellten Stückzahl vor. 8.3 Mit der Bestellung - unabhängig von ihrem Übermittlungsweg - einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). NTEC ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen ab dem Tag des Eingangs anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware erfolgen. 9. Datenschutz Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Demgemäß werden die Daten des Bestellers (Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen usw.) in einer Datei erfasst und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. Von dieser Speicherung erhält der Kunde hiermit Kenntnis. Rechtsgrundlage: 27ff, 33 BDSG. NTEC Normalien GmbH Postfach Halver Alfred-Jung-Straße Halver Germany Tel.: Fax: info@ntec-net. de www. ntec-net. de
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