Preisliste Gültig ab 01. März 2016
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- Julius Beltz
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1 Wörnitz-Transportbeton GmbH & Co. KG Munninger Str. 14 D Oettingen/Bay.4 Telefon: / 1022 Telefax: / 4121 Preisliste 2016 Gültig ab 01. März 2016 Werk I: Werk II: Munninger Str. 14 a Walder Str Oettingen Gunzenhausen- Unterwurmbach Telefon: 09082/1021 Telefon: 09831/2680 Telefax: 09082/90202 Telefax: 09831/ info@woernitz-beton.de
2 Seite 3 Größtkorn Konsistenz Festigkeitsklasse Festigkeitsentwicklung Überwachungsklasse Feuchtigkeitsklasse 1 XA 3 nur mit Schutzmaßnahmen möglich z. B. Beschichtung 2 XM 2 nur mit Oberflächenbehandlung(z. B. Flügelglätten) erreichbar! Expositionsklasse Betonsorten für den Hochbau Beton für unbewehrte Bauteile C 8/10 32 F 4 M 1 WF X 0 118, C 8/10 32 C 0 M 1 WF X 0 111, C 8/10 16 C 1 M 1 WF X 0 114, C 8/10 8 C 1 M 1 WF X 0 119, C 12/15 32 C 1 M 1 WF X 0 114, C 12/15 16 C 1 M 1 WF X 0 117, C 12/15 8 C 1 M 1 WF X 0 122,00 Beton für Innenbauteile C 16/20 32 F 2 M 1 WF XC 2 118, C 16/20 16 F 2 M 1 WF XC 2 121, C 16/20 8 F 3 M 1 WF XC 2 126, C 20/25 32 F 3 M 1 WF XC 3 121, C 20/25 16 F 3 M 1 WF XC 3 124, C 20/25 8 F 4 M 1 WF XC 3 129, C 20/25 32 F 3 S 1 WF XC 3 124, C 20/25 16 F 3 S 1 WF XC 3 127, C 20/25 8 F 4 S 1 WF XC 3 132,00 Beton für Außenbauteile C 25/30 32 F 3 M 1 WA XC 4;XF 1;XA 1 124, C 25/30 16 F 3 M 1 WA XC 4;XF 1;XA 1 127, C 25/30 8 F 4 M 1 WA XC 4;XF 1;XA 1 132, C 25/30 32 F 3 S 1 WA XC 4;XF 1;XA 1 127, C 25/30 16 F 3 S 1 WA XC 4;XF 1;XA 1 130, C 25/30 8 F 4 S 1 WA XC 4;XF 1;XA 1 135,00 Beton mit hohem Wassereindringwiderstand C 25/30 32 F 3 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1 128, C 25/30 16 F 3 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1 131, C 25/30 8 F 4 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1 136, C 25/30 32 F 3 S 2 WA XC 4;XF 1;XA 1 131, C 25/30 16 F 3 S 2 WA XC 4;XF 1;XA 1 134, C 25/30 8 F 4 S 2 WA XC 4;XF 1;XA 1 138, C 25/30LP 32 F 3 S 2 WA XC 4;XF 3;XA 1 134, C 25/30LP 16 F 3 S 2 WA XC 4;XF 3;XA 1 137, C 25/30LP 8 F 4 S 2 WA XC 4;XF 3;XA 1 142,00 Preis /m³
3 Seite 4 Sorten Nr. Größtkorn Konsistenz Festigkeitsklasse Festigkeitsentwicklung Überwachungsklasse Feuchtigkeitsklasse 1 XA 3 nur mit Schutzmaßnahmen möglich z. B. Beschichtung 2 XM 2 nur mit Oberflächenbehandlung(z. B. Flügelglätten) erreichbar! 3 Prüfalter 56 Tage, verlängerte Nachbehandlung, veränderter Bauablauf Expositionsklasse Beton mit hohem Wassereindringwiderstand, chemisch angreifende Umgebung C 30/37LP 32 F 3 S 2 WA XC 4;XF 4;XA 3;XD 3;XM 2 136, C 30/37LP 16 F 3 S 2 WA XC 4;XF 4;XA 3;XD 3;XM 1 139, C 30/37LP 8 F 4 S 2 WA XC 4;XF 4;XA 3;XD 3;XM 1 144, C 30/37 32 F 3 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1;XD 1;XM1/ , C 30/37 16 F 3 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1;XD 1;XM1/ , C 30/37 8 F 4 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1;XD 1;XM1/ , C 30/37 32 F 3 S 2 WA XC 4;XF 1;XA 1;XD 1;XM1/ , C 30/37 16 F 3 S 2 WA XC 4;XF 1;XA 1;XD 1;XM1/ , C 30/37 8 F 4 S 2 WA XC 4;XF 1;XA 1;XD 1;XM1/ , C 35/45 32 F 3 S 2 WA XC 4;XF 2/3;XA 3 1 ;XD 3;XM 2 138, C 35/45 16 F 3 S 2 WA XC 4;XF 2/3;XA 3 1 ;XD 3;XM 2 141, C 35/45 8 F 4 S 2 WA XC 4;XF 2/3;XA 3 1 ;XD 3;XM 1 146, C 35/45 32 F 3 M 3 2 WA XC 4;XF 2/3;XA 3 1 ;XD 3;XM 2 135, C 35/45 16 F 3 M 3 2 WA XC 4;XF 2/3;XA 3 1 ;XD 3;XM 2 138, C 35/45 8 F 4 M 3 2 WA XC 4;XF 2/3;XA 3 1 ;XD 3;XM 1 143, C 35/45 32 F 3 S 2 WA XC 4;XF 2/3;XA 2;XD 2 135, C 35/45 16 F 3 S 2 WA XC 4;XF 2/3;XA 2;XD 2 138, C 35/45 8 F 4 S 2 WA XC 4;XF 2/3;XA 2;XD 2; 143,00 Betonsorten für den Ingenieur- und Industriebau C 40/50 32 F 4 S 2 WA XC 4;XD 3;XF 3;XA 3 1 ;XM 1 144, C 45/55 32 F 2 S 2 WA XC 4;XD 3;XF 3;XA 3 1 ;XM 1 147, C 45/55 16 F 3 M 3 2 WA XC 4; XD 2;XF 2;XS 2;XA 2 148, C 50/60 32 F 4 S 2 WA XC 4;XD 3;XF 3;XA , C 50/60 16 F 4 S 2 WA XC 4;XD 3;XF 3;XA ,00 Beton für landwirtschaftliche Bauten, hoher Wassereindringwiderstand C 25/30 32 F 3 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1 128, C 25/30 16 F 3 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1 131, C 25/30 8 F 4 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1 136, C 30/37 32 F 3 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1;XD 1;XM1/ , C 30/37 16 F 3 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1;XD 1;XM1/ , C 30/37 8 F 4 M 2 WA XC 4;XF 1;XA 1;XD 1;XM1/ , C 35/45 32 F 3 S 2 WA XC 4;XF 2/3; XA 3 1 ;XD 3;XM 2 138, C 35/45 16 F 3 S 2 WA XC 4;XF 2/3; XA 3 1 ;XD 3;XM 2 141, C 35/45 8 F 4 S 2 WA XC 4;XF 2/3; XA 3 1 XD 3;XM 1 146,00 Preis /m³
4 Seite 5 Sorten Nr. Größtkorn 1 XA 3 nur mit Schutzmaßnahmen möglich z. B. Beschichtung 2 XM 2 nur mit Oberflächenbehandlung(z. B. Flügelglätten) erreichbar! Konsistenz Überwachungs -klasse Festigkeitsklasse Festigkeitsentwicklung Feuchtigkeitsklasse Expositionsklasse ZTV Ing Sorten C 25/30 LP 32 F 3 S 2 WA XC 4;XF 4;XD 3 134, C 25/30 LP 16 F 3 S 2 WA XC 4;XF 4;XD 3 137, C 25/30 32 F 4 M 2 WA XC 4;XF 3;XA 1 131, C 25/30 16 F 4 M 2 WA XC 4;XF 3;XA 1 134, C 30/37 32 F 3 M 2 WA XC 4; XD 2; XF 2/3 135, C 30/37 16 F 3 M 2 WA XC 4; XD 2; XF 2/3 138, C 30/37 16 F 5 M 2 WA XC 4; XD 2; XF 2/3 143,00 Bohrpfahlbeton C 25/30 32 F 4 M 2 WA XC 2 ; XA 1 121, C 25/30 16 F 4 M 2 WA XC 2 ;XA 1 124,00 Beton für weitere Anwendungen Pflasterbeton Aufgrund des geringen Wasseranteils ist der Beton vor dem Austrocknen zu schützen! C 8/10 16 C 0 M 1 WO X 0 113, C 12/15 16 C 1 M 1 WO X 0 116, C 25/30 16 C 1 M 1 WO X 0 126, C 25/30 8 C 1 M 1 WO X 0 130,00 Sandbeton (nicht überwacht) C 1 M 118, C 1 M 123, C 1 M 132, C 1 M 141,00 Estrich (nicht überwacht) C 1 M 121, C 1 M 125, C 1 M 128, C 1 M 140,00 Einkornbeton (nicht überwacht) /32 32 C 1 M 108, /16 16 C 1 M 110, /8 8 C 1 M 117,00 Kanalfüllung (nicht überwacht) F 5 L 138,00 Schnellestrich (innerhalb 5 Tagen belegbar) Fordern Sie das Infoblatt an! C 1 S Nicht überwacht 214,00 Nachbehandlungsmittel (Curing) 92 Glätthilfe gr./m² 4,50 /kg Preis /m³
5 Seite 6 Sorten Nr. Größtkorn Konsistenz Festigkeitsklasse Festigkeitsentwicklung Überwachungsklasse Feuchtigkeitsklasse Expositionsklasse Beton für Stahlfaserzugabe C 20/25 16 F 4 M 1 WA XC 3 128, C 25/30 16 F 4 M 1 WA XC 4;XF 1; XA 1 132, C 25/30 16 F 4 M 1 WA XC 4;XF 1; XA 1 135, C 30/37 16 F 4 M 1 WA XC 4;XF 1; XA 1; XM 1; 140,00 Die Menge der Stahlfaserzugabe wird vom Kunden vorgegeben. Auf Wunsch lassen wir für Sie die Stahlfasermenge berechnen! 490 Stahldrahtfaser 50/1,0 endverkröpft 1,30/kg 494 PP Makro Fasern B-Stratos 1,5 kg (kann statisch berechnet werden) 25,00/kg 495 Polypropylenfasern 12 mm 900gr. Packung zur Reduzierung von Frühschwindrissen Preis /m³ 11,00/P. 98 Einmischung bauseits gestellter Fasern 6,00 Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen oder Faserbetonklassen Für Fragen in Zusammenhang mit den Leistungs-/Faserbetonklassen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Bedarf lassen wir die Leistungs-/Faserbetonklassen für Ihr Bauvorhaben berechnen! Betonblocksteine /St x 60 x 60 ca kg 80, x 60 x 60 ca kg 65, x 60 x 60 ca. 520 kg 45, x 60 x x 60 x 60
6 Seite 7 P r e i s z u s c h l ä g e Konsistenzerhöhung: Erhöhung der Konsistenz von F 3 auf F 4 4,00 /m³ (die Konsistenzänderung kann über die 4. Stelle der Sortennummer beim Abruf bestellt werden) Die Konsistenz F 5 und F 6 ist auf der Baustelle mit Fließmittel herzustellen. Fließmittel: 3,00 /kg Einpresshilfe: 500 gr. Packung 6,00 /Pack. Zusatzmittel: Verzögerer bis 3 Stunden 4,00 /m³ bis 4 Stunden 5,50 /m³ bis 5 Stunden 6,50 /m³ Bei erdfeuchten(c 0; C 1) Betonen und Estrichen kann für die Wirksamkeit von Zusatzmitteln keine Gewähr übernommen werden. Werden Zusatzmittel oder stoffe bauseits eingemischt erlischt unsere Gewährleistung. Heizzuschlag: unter 0 o C, gemessen an der Mischanlage um 7 Uhr. m³ 6,00 Ausdruck nach ZTV-Ing: (bei ZTV-Ing Sorten im Preis enthalten) m³ 3,00 Mindermengenzuschlag: bis 1 m³ pauschal 60 bis 2 m³ pauschal 45 bis 3 m³ pauschal 30 Lieferzeiten: Montag bis Freitag 6 18 Uhr Spätzuschlag Uhr 5,00 /m³ Samstagszuschlag 7 12 Uhr 5,00 /m³ Entladung und Wartezeit: Die zuschlagfreie Entladezeit beträgt 5 Min./m³ Standgeld je 15 Min. 20,00 Selbstabholung: Vergütung m³ 5,00 Die Anrechnung erfolgt ab <1 m³ pro Abholung. Bei Abholung endet die Gewährleistung durch die Übernahme des Abholers. Fahrmischer: 3-Achser Stunde 65 4-Achser Stunde 70 Flaschenrüttler: Mindestbetrag je m³ 3,00 Mindestgebühr 25 Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mwst., vorbehaltlich der Preiserhöhungen von Energie-, Zuschlag- und Bindemittel
7 Seite 8 Der Pumpeneinsatz setzt folgende, bauseitige Leistungen voraus: Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort. Für den Auf- und Abbau von bestellten Schlauch- und Rohrleitungen sind genügend Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Schlauch-/Rohrleitungen sind, aus Sicherheitsgründen, nur liegend zu verwenden. Zum Anpumpen ist vom Auftraggeber ausreichend Schlempe zur Verfügung zu stellen. Möglichkeit zum Reinigen der Schlauch-/Rohrleitungen auf der Baustelle.
8 Seite 9 Betonpumpenpreisliste 2016 Mastgröße: / 36 Reichhöhe: mtr ,2 Reichweite(ab Drehachse): mtr ,25 bis 10 m³ bis 20 m³ bis 30 m³ bis 50 m³ 17 /m³ 20 /m³ 100 m³ 16 /m³ 18 /m³ ab 100 m³ 15 /m³ 17 /m³ Die Preise verstehen sich bei einer Mindestförderleistung von 15 m³/h. Bei Unterschreitung der Mindestfördermenge wird der Stundenmietsatz berechnet: 200 /h 300 /h Standortwechsel der Pumpe: Keine Auswaschmöglichkeit auf der Baustelle: Rohr-/Schlauchleitung( mm) Zuschlag für Sonderbeton(Splitt/Stahlfaser) Samstagzuschlag je Einsatz 70 pauschal 130 pauschal 6 /lfdm 2,50 /m³ 85 pauschal Hallen- und Großmastpumpen auf Anfrage!
9 Seite 10 Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Stand Januar 2008) Die Zusammensetzung der Betonmischungen entspricht im Normalfall den einschlägigen Bestimmungen gem. DIN-Normen. Die Güteüberwachung des Werkes erfolgt durch die Materialprüfungsanstalt der Technischen Universität München. Hergestellt werden die Betongüteklassen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton gemäß DIN Die Rezepturen und das Lieferprogramm liegen im Werk zur Einsichtnahme auf. Der Abruf der Bestellungen soll nach Möglichkeit 24 Stunden vor Bedarf erfolgen. Die Anlieferung an die Verarbeitungsstelle erfolgt nur, soweit es die Wegverhältnisse ohne Gefahr für unsere Fahrzeuge erlauben. Bei Selbstabholung gehen die Lieferungen ab Werk und auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Verkehrsstörungen sowie Außentemperaturen unter Null Grad entbinden uns für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferung. Dasselbe gilt für den Mangel an Transportmitteln und Arbeitskräften, Betriebsstörungen im eigenen Werk oder bei Zulieferungen, soweit es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit handelt. Schreibt der Abnehmer die Lieferungen für einen bestimmter Termin vor, so kommen wir dem nach, ohne jedoch eine Haftung für die Einhaltung der Termine zu übernehmen, es sei denn, dass es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Mengenbeanstandungen sind nur unmittelbar nach der Auslieferung möglich. Mengendifferenzen von +/- 3 % bleiben unberücksichtigt. Die Prüfergebnisse von den an der Verarbeitungsstelle hergestellten Probewürfeln werden von uns nur anerkannt, wenn die Probekörper hierzu im Beisein unseres Vertreters entnommen und angefertigt wurden. Dabei ist den Vertretern des Lieferwerkes oder der Güteüberwachung jederzeit gestattet, die Verarbeitungsstelle zu betreten und die mit der Belieferung zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen. Bei Veränderungen der Zusammensetzung des von uns hergestellten Betons durch nachträgliche Zugabe von Wasser, Zuschlagstoffen und sonstigen Zugaben entfällt jede Gewährleistung unsererseits. Wird ein bestellter und von uns ordnungsgemäß gelieferter Beton nicht abgenommen, so gilt der Auftrag als ausgeführt und wird voll verrechnet. Ist Weiterleitung möglich, erfolgt nur Berechnung der Mehrkosten. Zahlungsziel: Innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt ebenfalls stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Der Käufer ist mit Eigentumsvorbehalt, Eigentums- und Besitzübertragung nach Maßgabe des Vorstehenden einverstanden. Erfüllungsort für Zahlung und Gerichtsstand ist Nördlingen. Außerhalb des Mahnverfahrens wird, soweit gesetzlich unter Kaufleuten zulässig, als Gerichtsstand die Zuständigkeit des Amtsgerichts Nördlingen vereinbart. Mit der Bestellung oder Abholung von Material an unserem Werk gelten unsere Preise und Lieferbedingungen, wie sie in unseren Geschäftsräumen veröffentlicht und auf den Bestell- und Lieferscheinen abgedruckt sind, als durch den Käufer anerkannt. Kaufbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Wörnitz- Transportbeton GmbH & Co. KG ettingen Gunzenhausen
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