Wahlbekanntmachung für die Hochschulwahlen im Wintersemester 2017/2018

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1 Die Wahlleitung der Hochschule Emden/Leer Hochschulwahlen Wintersemester 2017/2018 Wahlbekanntmachung Emden, Wahlbekanntmachung für die Hochschulwahlen im Wintersemester 2017/2018 Alle Hochschulmitglieder der Hochschule Emden/Leer werden aufgefordert, ihre Stimmen bei den im Wintersemester 2017/2018 durchzuführenden Wahlen zum Senat zu den Fachbereichsräten und zur Kommission für Gleichstellung und zusätzlich der Studierenden zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten abzugeben. Wahlzeitraum: Dienstag, : 09:00-15:00 Uhr Wahllokale: Emden: Leer: Foyer der Mensa (SSC-Bereich) Rechnerarbeitsraum in der Bibliothek 1. Wahlberechtigt ist am Standort der Beschäftigung bzw. Einschreibung, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. 2. Zur Stimmabgabe ist auf Verlangen ein amtlicher Ausweis oder der Studentenausweis vorzulegen. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen der Bewerberin oder des Bewerbers in das links oder rechts neben dem Namen befindliche freie Feld. Bei Mehrheitswahl können so viele Bewerberinnen und Bewerber angekreuzt werden, wie Sitze für die jeweilige Gruppe in dem Gremium zu vergeben sind. Bei Listenwahl kann nur jeweils eine Bewerberin oder ein Bewerber angekreuzt werden. Die Stimme für eine Bewerberin oder einen Bewerber zählt zugunsten der gesamten Liste. Stimmenhäufung ist unzulässig. Auf jedem Stimmzettel ist angegeben, wie viele Stimmen jeweils abgegeben werden können. Stimmzettel, die mehr Kreuze oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Näheres zu Stimmzettel und Stimmabgabe ist in den 12 und 13 der Wahlordnung (WO), die unter Ziff. 8 abgedruckt sind, nachzulesen. 3. Briefwahlanträge müssen bis zum , 12:00 Uhr, den örtlichen Wahlbüros zugegangen sein.

2 Örtliche Wahlbüros: Emden: Gebäude der Hochschule Constantiaplatz 4, Raum V 209 (Frau Reuter) Leer: Gebäude des Fachbereichs Seefahrt Bergmannstraße 36, Raum A 05 (Frau Hitzemann) Die Stimmabgabe ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief der örtlichen Wahlleitung bis zum Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Tageszeit zugegangen ist. Das Nähere zur Briefwahl kann 14 WO (siehe Ziff. 8 dieser Bekanntmachung) entnommen werden. 4. Die Gruppen, in denen nicht mehr zugelassene Bewerberinnen oder Bewerber vorhanden sind, als der Gruppe Sitze zustehen, so dass eine Wahl gem. 10 WO entfällt, ergeben sich aus der Anlage der zugelassenen Wahlvorschläge. 5. Für die Wahlen folgender Gruppen liegt nur ein Listenvorschlag vor, so dass in diesen Gruppen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen ist, 10 Abs. 2 WO. Gremium Senat Senat Senat Kommission für Gleichstellung Kommission für Gleichstellung Kommission für Gleichstellung FBR Wirtschaft FBR Wirtschaft FBR Soziale Arbeit und Gesundheit FBR Soziale Arbeit und Gesundheit FBR Soziale Arbeit und Gesundheit FBR Seefahrt FBR Seefahrt FBR Seefahrt Studierendenparlament FSR Technik, NWT Statusgruppe 6. Gemäß 10 Abs. 1 WO wird festgestellt, dass bei folgenden Gremien in einer Gruppe nicht mehr wählbare Mitglieder oder zugelassene Bewerberinnen oder Bewerber vorhanden sind, als der Gruppe Sitze zustehen und eine Wahl entfällt: Gremium Kommission für Gleichstellung FBR Technik FBR Technik FBR Wirtschaft FBR Wirtschaft FBR Soziale Arbeit und Gesundheit FBR Seefahrt FSR Technik, M FSR Technik, E+I FSR Wirtschaft FSR Soziale Arbeit und Gesundheit FSR Seefahrt Statusgruppe

3 7. Es wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: SIEHE ANLAGE 8. Text der der Wahlordnung der Hochschule und der studentischen Wahlordnung: 12 Stimmzettel (1) Die Stimmzettel sind gesondert für die Wahl jedes Kollegialorgans sowie getrennt für jeden Wahlbereich herzustellen. Sie müssen eine entsprechende Überschrift sowie das gedruckte Dienstsiegel der Hochschule tragen und eine Verwechslung mit Stimmzetteln anderer Wahlbereiche ausschließen. Bei Wahlvorschlägen, die mit einem Kennwort versehen sind, ist das Kennwort auf dem Stimmzettel anzugeben. (2) Bei Listenwahl sind auf dem Stimmzettel die Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihres Eingangs abzudrucken. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das durch die Wahlleitung zu ziehende Los. Innerhalb eines Listenwahlvorschlags sind die Namen und Vornamen der Bewerberinnen und Bewerber entsprechend der Reihenfolge im eingereichten Wahlvorschlag aufzuführen. Der Stimmzettel muss Raum für das Ankreuzen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber des Listenvorschlags vorsehen. (3) Bei Mehrheitswahl sind alle Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge und gegebenenfalls mit dem Kennwort als Zusatz aufzuführen. Bei jeder Bewerberin und jedem Bewerber ist Raum für das Ankreuzen vorzusehen. (4) Auf dem Stimmzettel ist deutlich darauf hinzuweisen, wie viele Bewerberinnen und Bewerber höchstens anzukreuzen sind. Bei Listenwahl ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass die Stimme für eine Bewerberin oder einen Bewerber auch zugunsten der gesamten Liste gezählt wird. 13 Stimmabgabe (1) Wahlberechtigte haben nur eine Stimme, die sie auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder auf andere Weise an dafür vorgesehener Stelle persönlich abgeben. Bei Mehrheitswahl in einer Gruppe können so viele Bewerberinnen oder Bewerber gewählt werden, wie Sitze auf die Gruppe entfallen. Die Stimmenhäufung ist nicht zulässig. (2) Die Wahlleitung stellt sicher, dass Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel im Wahlraum unbeobachtet kennzeichnen. Stimmzettel werden in Wahlurnen abgegeben, die vor Beginn der Stimmabgabe so verschlossen werden, dass die gefalteten Stimmzettel nur durch einen Spalt im Deckel eingeworfen werden können. (3) Solange der Wahlraum zur Stimmabgabe geöffnet ist, müssen mindestens zwei Mitglieder des Wahlausschusses oder ein Mitglied des Wahlausschusses oder des örtlichen Wahlausschusses und eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer im Wahlraum anwesend sein (Aufsichtführende). Die Aufsichtführenden sollen verschiedenen Gruppen angehören. Die Wahlordnung liegt zur Einsichtnahme im Wahlraum aus. (4) Vor Aushändigung des Stimmzettels stellen die Aufsichtführenden fest, ob die oder der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Stimmabgabe ist zu vermerken. Wahlberechtigte müssen sich auf Verlangen der Aufsichtführenden durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild ausweisen. (5) Wird die Wahlhandlung unterbrochen oder wird das Ergebnis nicht unmittelbar nach Stimmabgabe festgestellt, ist die Wahlurne zu verschließen und bei einem sich über mehrere Tage erstreckenden Wahlzeitraum von der Wahlleitung zu verwahren. Zu Beginn und bei Wiedereröffnung der Wahl und bei der Entnahme der Stimmzettel zur Auszählung überzeugen sich mindestens zwei Aufsichtführende davon, dass der Verschluss der Wahlurnen unversehrt ist. (6) Der Wahlraum muss allen dort Wahlberechtigten zugänglich sein. Im Wahlraum ist jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten. Das gilt nicht für Bekanntmachungen der

4 Wahlorgane. Die Aufsichtführenden ordnen bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum und sorgen im Übrigen dafür, dass während der Wahlhandlung jede unzulässige Wahlbeeinflussung unterbleibt. (7) Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Tageszeit dürfen nur noch die Wahlberechtigten abstimmen, die sich zu diesem Zeitraum im Wahlraum befinden. Der Zutritt zum Wahlraum ist solange zu sperren, bis die anwesenden Wähler ihre Stimmen abgegeben haben. 14 Briefwahl (1) Wahlberechtigte können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie das bei der Wahlleitung bis zum Mittwoch der 47. Kalenderwoche beantragen. Briefwahlunterlagen werden Wahlberechtigten ausgehändigt oder zugesandt, nachdem ein Briefwahlvermerk in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist. Briefwahlunterlagen sind - die Stimmzettel mit einem Stimmzettelumschlag, - der Wahlbrief und das Anschreiben zur Briefwahl und die Briefwahlerläuterung. (2) Zur Stimmabgabe werden für jede Wahl Stimmzettel von den Briefwählern persönlich und unbeobachtet gekennzeichnet und im Stimmzettelumschlag mit einer entsprechenden Erklärung unter dem Wahlschein persönlich bei der Wahlleitung abgegeben oder im Wahlbriefumschlag zugesandt. (3) Die Stimmabgabe ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief der Wahlleitung bis zum Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Tageszeit zugegangen ist. Auf dem Wahlbriefumschlag ist der Tag des Eingangs, bei Eingang am letzten Wahltag auch die Uhrzeit zu vermerken. Verspätet eingehende Wahlbriefumschläge nimmt die Wahlleitung mit einem Vermerk über den Zeitpunkt des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlagen. (4) Die ordnungsgemäße Briefwahl wird in Gegenwart von mindestens zwei Aufsichtführenden während des Wahlzeitraums geprüft und im Wählerverzeichnis vermerkt. Die Stimmzettel werden ohne Einsichtnahme in eine allgemein verwendete Wahlurne gebracht. (5) Eine Stimme gilt als nicht abgegeben, wenn 1. dem Wahlbrief kein gültiger Wahlschein beigefügt ist, 2. die Erklärung entsprechend Absatz 2 fehlt, 4. die Briefwählerin oder der Briefwähler gegen die Briefwahlregelung verstoßen hat und deswegen nicht sichergestellt ist, dass der Stimmzettel ohne vorherige Einsichtnahme in die Wahlurne gebracht werden kann. Die betreffenden Stimmzettel werden zu den Wahlunterlagen genommen. (6) Die Hochschule stellt die Briefwählerin oder den Briefwähler auf Antrag von den Portokosten des innerdeutschen Postverkehrs frei. Manfred Nessen Wahlleiter Anlage

5 Hochschule Emden/Leer Wahlvorschläge Hochschulwahlen WS 2017/18 Senat (Listenwahl, 7 Sitze) Liste 1: "Liste W+SAG" Hummels, Henning, Prof. Dr. Schmid, Jörg Lemmer, Prof. Dr. Liste 2: "Liste Technik" Scharfenberg, Klaus, Prof. Dr. Harms, Harm-Friedrich, Prof. Dr. Schiemann-Lillie, Martin, Prof. Dr. Thomaschewski, Jörg, Prof. Dr. Cölln, Gerd, Prof. Dr. Wings, Elmar, Prof. Dr. Meyer, Helga, Prof. Dr. Meyer, Freerk, Prof. Walker, Gottfried, Prof. Dr. Schmidt, Thorsten, Prof. Dr.

6 (Mehrheitswahl, 2 Sitze) Frerichs, Claus Gerstenberger, Anja Graven, Detlef Peetz, Thomas (Mehrheitswahl, 2 Sitze) Ahring, Sylke Bloem, Bärbel Dicke, Andrea Freesemann, Frauke Gedenk, Gundolf Gerritzen, Anna Christina Henrike Homp, Karin (Mehrheitswahl, 2 Sitze) Bödeker, Janina Hinrichs, Aiko Klaas Stieglitz, Ramona 2

7 Kommission für Gleichstellung (Mehrheitswahl, 3 Sitze) Batke, Johann-Markus, Prof. Dr. Gallert, Claudia, Prof. Dr. Meyer, Helga, Prof. Dr. Wesselmann, Carla, Prof. Dr. (Mehrheitswahl, 3 Sitze) Dietzel, Angelika Döhne, Raic Graalfs, Elke Reinisch, Konrad Scheumann, Inga Stanke, Inessa (Mehrheitswahl, 3 Sitze) Aeils, Meta Berk, Ivo, Dr. Hitzemann, Hildegard Uschner, Anke (Ohne Wahl, 3 Sitze) Buschak, Kyra Stieglitz, Ramona Degener, Gulliver 3

8 Fachbereichsrat Technik (Listenwahl, 7 Sitze) Liste 1: "Liste N" Rüsch gen. Klaas, Mark, Prof. Dr. Struve, Bert, Prof. Dr. Scharfenberg, Klaus, Prof. Dr. Illing, Gerhard, Prof. Dr. Habermann, Ralf, Prof. Dr. Schmidt, Thorsten, Prof. Dr. Liste 2: "Liste E+I" Lemke, Thomas, Prof. Dr. Veltink, Gerrit Jan, Prof. Dr. Rabe, Dirk, Prof. Dr. Felke, Patrick, Prof. Dr. Harms, Harm-Friedrich, Prof. Dr. Schiemann-Lillie, Martin, Prof. Dr. Colombo, Armando Walter, Prof. Dr. Liste 3: "Liste M" Schmidt, Florian, Prof. Dr. Schüning, Thomas, Prof. Dr. Lange, Sven Carsten, Prof. Dr. (Listenwahl, 2 Sitze) Liste 1: "Liste N" Graalfs, Elke Liste 2: "Liste E+I&M" Müller, Klaus Peetz, Thomas Strick, Gisela 4

9 (Ohne Wahl, 2 Sitze) Aeils, Meta Dicke, Andrea (Ohne Wahl, 2 Sitze) Cordes, Julius Brandt, Bent-Niklas 5

10 Fachbereichsrat Wirtschaft (Mehrheitswahl, 7 Sitze) Duwe, Harald, Prof. Gündling, Ute, Prof. Dr. Hinrichs, Gerold Hummels, Henning, Prof. Dr. Nolte-Ebert, Heike Angela, Prof. Dr. Osbild, Reiner, Prof. Dr. Passenheim, Olaf, Prof. Dr. Vogel, Hans-Gert, Prof. Dr. Wolf, Annika, Prof. Dr. (Ohne Wahl, 2 Sitze) Ihnen, Otto Folkerts, Claudia (Ohne Wahl, 2 Sitze) Behrends, Sonja Rabenstein, Hilke (Mehrheitswahl, 2 Sitze) Eilts, Dennis Möller, Stefanie Anni Steffen, Florian 6

11 Fachbereichsrat Soziale Arbeit und Gesundheit (Mehrheitswahl, 7 Sitze) Bartmann, Sylke, Prof. Dr. Bieritz-Harder, Renate, Prof. Dr. Haas, Ruth, Prof. Dr. Herschelmann, Michael, Prof. Dr. Hübner, Astrid, Prof. Dr. Jung, Edita, Prof. Dr. Müller, Carsten, Prof. Dr. Schmid, Jörg Lemmer, Prof. Dr. Tielking, Knut, Prof. Dr. Treichel, Stefan, Prof. Dr. Weber, Martina, Prof. Dr. Wesselmann, Carla, Prof. Dr. (Mehrheitswahl, 2 Sitze) Bunk, Carsten Gronewold, Antje Kirf, Sebastian Mejia Gil, Jimena Scheumann, Inga (Keine Wahl) (Mehrheitswahl, 2 Sitze) Hanke, Laura Jansen, Lars Ohm, Georg Peper, Sarah 7

12 Fachbereichsrat Seefahrt (Mehrheitswahl, 7 Sitze) Bentin, Marcus, Prof. Dr. Göken, Jürgen, Prof. Dr. Heilmann, Klaus, Prof. Dr. Klußmann, Jens, Prof. Dr. Meyer, Freerk, Prof. Münchau, Mathias, Prof. Dr. Strybny, Jann, Prof. Dr. Tomaschek, Michael, Prof. Vahs, Michael, Prof. (Mehrheitswahl, 2 Sitze) Beelmann, Cornelia Fayed, Sarah Graven, Detlef Meyer, Jan-Dirk (Ohne Wahl, 2 Sitze) Hitzemann, Hildegard Meyer, Wenke (Mehrheitswahl, 2 Sitze) Fischer, Maximilian Hohl, Laura Katharina Lässing, Kerstin 8

13 Studierendenparlament (Mehrheitswahl, 13 Sitze) Battermann, Jan Maarten Dieterich, Tobias Drape, Gero Eilts, Dennis Fiedler, Fiona Güldüren, Serap Hillers, André Hinrichs, Aiko Klaas Kleinken, Tobias Maria Liedtke, Marius Nitsch, Adrian Ohm, Georg Schaller, Lukas Steffen, Florian Tosta, Björn Weigl, Bernhard Weis, Christian Wöhl, Maik 9

14 Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche Technik (Mehrheitswahl, 14 Sitze) Dolejsch, Nicole Frerichs, Rena Tomke Rindelt Harms, Svenja Hermes, Johanna Honscha, Mara Lotte Jaeger, Stella Alina Koch, Tobias Krämer, Tobias Johann Otto Müller, Marie-Carlotta Neumann, Sarah Nommensen, Jannis Pendorf, Jasper Matthias Poppinga, Sabrina Pöpken, Jonas Rischmüller, Sascha Strothmann, Irina Tschernych, Elena Ziesing, Felix Zottmann, Julia Zyprian, Philip Georg 10

15 Fachschaftsrat Maschinenbau (Ohne Wahl, 20 Sitze) Plenter, Kirsten Höll, Lea Lange, Henrik Kolczack, Irina Künkel, Nikolas Elsner, Juliane Rebekka Helmerichs, Hauke Equinozio, Mario Eggers, Frank Dübbelde, Alica Knappe, Johanna Janssen, Ines Fünfstück, Franka Mentner, Luka Brouwer, Jannik Bergmann, Ole Janßen, Ankea Palacios-Meding, Daniel 11

16 Fachschaftsrat Elektrotechnik und Informatik (Ohne Wahl, 38 Sitze) Janssen, Rewert Neumann, Thorben Ubben, Yannik Niemann, Norman Wollschläger, Laura Hartmann, Kirsten Schmidt, Carmen Gail, Jason Baumann, Alexander Friedemann, Charlotte Fleßner, Dennis Santel, Hendrik Seemann, Nadine Schmidt, Verena Liedtke, Marius Cordes, Julius Brandt, Bent-Niklas Baumgarten, Niklas Schmidt, Frederik Christian Tuchner, Marc Braak, Laura Dickmann, Christina Klug, Ann-Christin Rösner, Dennis 12

17 Fachschaftsrat Wirtschaft (Ohne Wahl, 32 Sitze) Steffen, Florian Hinrichs, Aiko Klaas Niemand, Antonia Sophie Kahnert, Hannah Helena Below, Anika Trinh, Thi Lan Anh König, Karoline Marlene Fischer, Myriam-Friederike Drape, Gero Möller, Stefanie Anni von Drathen, Henri Eilts, Dennis Lenfers, Florian Rewerts, Frieso Kljustrach, Julia Frye, Charlotte Johanna Selke, Joana Lubkowski, Patrick Güldüren, Serap Dieterich, Tobias Zempel, Jana Serce, Selin Herzog, Marius Kusu, Ismail Heger, Dominik von Ohlen, Valentin Schütt, Mindy Damilola Behmann, Lennard Battermann, Jan Maarten Dobbert, Tim Francovich, Patrick Fiedler, Fiona 13

18 Fachschaftsrat Soziale Arbeit und Gesundheit (Ohne Wahl, 37 Sitze) Peper, Sarah Peter, Friederike Charlotte Tönsing, Rebecca Jansen, Lars Matysik, Maximilian Maisner, Miriam Langenhövel, Johannes Matthies, Hendrik Leibing, Miriam Sedlag, Lisa Weß, Hanna Buschak, Kyra Lenz, Natalie Rowold, Mariann Hanke, Laura Kmiecik, Lukas Kisser, Tore Bödeker, Janina Ohm, Georg Fischer, Maxie Schäfer, Sarah Görns, Stephanie 14

19 Fachschaftsrat Seefahrt (Ohne Wahl, 11 Sitze) Schoolmann, Markus Hofmann, Daniel Radauer, Sarah Napiorkowski, Laura Wegener, Claudia Kalvelage, Hauke Tide Orlovius, Randy Kunz, Ramon Kißmann, Swana Narawitz, Tamara Meyer, Alicia 15

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