Landesschulrat für Tirol

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1 Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Dreher Anlage A/17/4 Tiroler Fachberufsschule für Metalltechnik Rahmenlehrplan: BGBl. II -257/1997 Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol - 85/98 LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 28

2 Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3.3 Fachunterricht Mechanische Technologie Werkstoffkunde Fertigungstechnik Metalltechnik Angewandte Mathematik Fachzeichnen Laboratoriumsübungen Praktikum 3.4 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik 3.5 Unverbindliche Übungen Leibesübungen 3.6 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 28

3 1 Stundentafel Allgemeinbildender Unterricht Stundentafel - Dreher aufsteigend eingeführt im Schuljahr 1998/99 Lehrzeit: 3 Jahre Lehrgang: 1., 2. und 3. Schulstufe (Sst.) - 9,33 Wochen 1. Sst. 2. Sst. 3. Sst. Summe Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen Fachunterricht Mechanische Technologie Werkstoffkunde (2) (2) (2) (56) Fertigungstechnik (3) (2) (2) (65) Metalltechnik - (3) (3) (56) Angewandte Mathematik Fachzeichnen Laboratoriumsübungen Praktikum Gesamtstundenanzahl - ohne Religion Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik Unverbindliche Übungen 6 Module zu je 20 Stunden Leibesübungen Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 28

4 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Der Pflichtgegenstand Mechanische Technologie wird in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt: Werkstoffkunde, "Fertigungstechnik" und Metalltechnik. Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Fachzeichnen, Laboratoriumsübungen, Praktikum werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Die Pflichtgegenstände "Rechnungswesen", "Werkstoffkunde" und Angewandte Mathematik werden bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt. Im Pflichtgegenstand Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr, Rechnungswesen ist eine Schularbeit in der 1. bis 3. Schulstufe zu schreiben, im Pflichtgegenstand Angewandte Mathematik sind in der 1. und 3. Schulstufe je zwei Schularbeiten und in der 2. Schulstufe ist eine Schularbeit zu schreiben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 28

5 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwend-barkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Angewandte Mathematik stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Fachzeichnen soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Die Unterrichtsgegenstände Laboratoriumsübungen und Praktikum sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 28

6 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 28

7 3.1.2 Politische Bildung Siehe Anlage A/III/A LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 28

8 3.1.3 Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A/III/B LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 28

9 3.1.4 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Siehe Anlage A/III/C LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 28

10 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Siehe Anlage A/III/D/a LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 28

11 3.2.2 Rechnungswesen Siehe Anlage A/III/D/b LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 28

12 3.3 Fachunterricht Gemeinsame didaktische Grundsätze Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwend-barkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Angewandte Mathematik stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Fachzeichnen soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Die Unterrichtsgegenstände Laboratoriumsübungen und Praktikum sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können Mechanische Technologie Lehrstoffgruppen: Werkstoffkunde Fertigungstechnik Metalltechnik LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 28

13 3.3.2 Werkstoffkunde Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten, Eigenschaften, Verarbeitung, Bearbeitung und Entsorgung von Eisenwerkstoffen, Nichteisenmetallen und deren Legierungen. Lote. Flussmittel. Schweisszusatzwerkstoffe. Normung. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten, Eigenschaften, Verarbeitung, Bearbeitung und Entsorgung von Sinterwerkstoffen. Schneidwerkstoffe. Normung. 3. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten, Eigenschaften, Verarbeitung, Bearbeitung und Entsorgung von Kunststoffen, Schleif-, Kühlund Schmiermittel. Normung. Werkzeuge, Maschinen und Geräte Arten, Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise von Dreh- und Fräsmaschinen. Fertigungstechniken: Spanende und spanlose Formgebung, wie Fräsen, Umformen. Füge- und Trenntechniken, wie Kleben, Schneiden, Stanzen. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 28

14 3.3.3 Fertigungstechnik Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräten kennen, Kenntnisse über Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Maschinenelemente: Normen. Verbindungselemente. Sicherungselemente. Werkzeuge, Maschinen und Geräte: Arten, Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise von Mess-, Prüf- und An reissgeräten. Festhalten und Einspannen. Fertigungstechniken: Spanende und spanlose Formgebung, wie Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden von Hand, Drehen, Elektroschweissen, Hartlöten. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Maschinenelemente: Kraftübertragungselemente. Lager. Passungen und Toleranzen. Werkzeuge, Maschinen und Geräte: Arten, Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise von Dreh- und Fräsmaschinen. Fertigungstechniken: Spanende und spanlose Formgebung, wie Fräsen, Umformen. Füge- und Trenntechniken, wie Kleben, Schneiden, Stanzen. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz. 3. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Maschinenelemente: Pneumatische und hydraulische Antriebe und Bauelemente. Fertigungstechniken: Spanende und spanlose Formgebung, wie Schleifen, Räumen, Gewinde- und Zahnradherstellung. Didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 28

15 Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 28

16 3.3.4 Metalltechnik Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Mess-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen. Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 2. Schulstufe Automatisierungstechnik: Begriffe. Größen. Mechanische und pneumatische Steuer- und Regelsysteme. CNC-Technik. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Mechanische und pneumatische Steuer- und Regelsysteme. NC-Technik. 3. Schulstufe Elektrotechnik: Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Mess- und Prüftechnik: Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren. Automatisierungstechnik: Hydraulische und elektrische Steuer- und Regelsysteme. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Hydraulische und elektrische Steuer- und Regelsysteme. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 28

17 3.3.5 Angewandte Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Mathematische Grundlagen: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Berechnungen zur Mechanik: Geradlinige und kreisförmige Bewegung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. 2. Schulstufe Mathematische Grundlagen: Winkelfunktionen. Berechnungen zur Mechanik: Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Übersetzungen. Teilkopf. CNC-Technik. Wärme. Wärmedehnung. Berechnungen zur Antriebstechnik: Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen im Zusammenhang mit der spanenden Fertigung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Rechnungen im Zusammenhang mit der spanenden Fertigung. 3. Schulstufe Berechnungen zur Mechanik: Kraft, Moment, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 28

18 Berechnungen zur Elektrotechnik: Omsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 28

19 3.3.6 Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können. Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an rechnergestützten Sytemen haben. Lehrstoff 1. Schulstufe Technische Zeichnungen: Zeichennormen. Bemaßungssysteme und -regeln. Modellaufnahmen. Schnittdarstellungen. 2. Schulstufe Technische Zeichnungen: Modellaufnahmen. Schnittdarstellungen. Maschinenelemente. Passungen. Verbindungs techniken. Abwicklungen, Verschneidungen. Rechnergestütztes Zeichnen: Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen. 3. Schulstufe Technische Zeichnungen: Modellaufnahmen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Rechnergestütztes Zeichnen: Anfertigen von technischen Zeichnungen. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 28

20 3.3.7 Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können. Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können. Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfinstrumente: Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Mess- und Schaltübungen: Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik. Erstellen von Messprotokollen. Übungen zur CNC-Technik: Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Übungen zur Automatisierungstechnik: Übungen zu pneumatischen Steuerungen. 2. Schulstufe Übungen zur CNC-Technik: Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Übungen zur Automatisierungstechnik: Übungen zu pneumatischen, hydraulischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen. Werkstoffprüfung: Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung. Erstellen von Messprotokollen. 3. Schulstufe Übungen zur CNC-Technik: Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Übungen zur Automatisierungstechnik: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 28

21 Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen. Mess- und Schaltübungen: Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Einfache Stromkreise. Schaltübungen. Erstellen von Messprotokollen. Qualitätssicherung. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 28

22 3.3.8 Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen. Werkzeuge, Geräte und Maschinen: Arten, Handhaben, Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Messen. Spanendes und spanloses Fertigen wie Anreissen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden von Hand, Drehen. Fügen und Trennen wie Schweissen, Löten, Brennschneiden. 2. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen. Werkzeuge, Geräte und Maschinen: Arten. Handhaben. Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Spanendes und spanloses Fertigen mit Handwerkzeugen und Werkzeugmaschinen. Kunststoffverarbeitung. Metallkleben. Anfertigen von Werkstücken nach Zeichnungen, Arbeitsplänen, Zielangaben oder Mustern. 3. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen. Werkzeuge, Geräte und Maschinen: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 28

23 Arten. Handhaben. Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Spanendes und spanloses Fertigen mit Handwerkzeugen und Werkzeugmaschinen. Anfertigen von Werkstücken nach Zeichnungen, Arbeitsplänen, Zielangaben oder Mustern. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 28

24 3.4 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 28

25 3.4.2 Deutsch Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 28

26 3.4.3 Angewandte Informatik Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 28

27 3.5 Unverbindliche Übungen Leibesübungen Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 28

28 3.6 Förderunterricht Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 28

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