Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung in Birsfelden - Bericht für die Vernehmlassung

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1 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung in Birsfelden - Bericht für die Vernehmlassung April 2016

2 1 Ausgangslage Die Gemeinde Birsfelden engagiert sich in der familienexternen Kinderbetreuung. Sie führt ein eigenes Tagesheim und unterstützt das Bambi-Tagi und den Verein Tagesfamilien je mit einer jährlichen Pauschale. Dazu kommt der Mittagstisch für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, der aktuell von den Robi-Spiel-Aktionen geführt wird. Dieses Paket kostet die Gemeinde jährlich rund CHF 900' Damit wird aber der Bedarf an Betreuungsplätzen nicht abgedeckt. Es braucht private Betreuungseinrichtungen, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden kann. In den privaten Tagesheimen (folgend Kindertagesstätten genannt) bezahlen die Eltern die Vollkosten, da diese nicht von der Gemeinde subventioniert werden. Das ist eine klare Ungleichbehandlung von steuerpflichtigen Birsfelder Eltern. In Zukunft sollen alle steuerpflichtigen Birsfelder Eltern, die einen Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung haben, die gleichen Unterstützungsmöglichkeiten erhalten. Gleichzeitig sollen die öffentlichen Gelder gezielt eingesetzt werden, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden kann. Diese Ziele setzte sich der Gemeinderat bereits vor einigen Jahren, als er im Rahmen des Masterplans 2012 die Absicht der vermehrten Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden sowie Dritten formulierte und dabei das Teilziel «Familienergänzende Angebote sind subjektfinanziert und werden von Dritten angeboten.» definierte und in der Folge auch im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) den Schwerpunkt erneut setzte. Darin konkretisierte der Gemeinderat die familienergänzende Kinderbetreuung als Schwerpunkt mit folgender Wirkung: «Kinder können Tagesstrukturen nutzen, damit die Erziehungsberechtigten Beruf und Familie besser in Einklang bringen können.» In Zukunft werden wo möglich nicht mehr Institutionen finanziell unterstützt, sondern es wird ein Unterstützungsbeitrag (sog. Betreuungsgutscheine) pro betreutes Kind an die Erziehungsberechtigten ausgerichtet. Damit wird ein Wechsel von der bisherigen Objekt- zur Subjektfinanzierung vorgenommen. Als Folge des Wechsels wird die Tagesbetreuung der Kinder durch Dritte wahrgenommen. Damit wird eine effizientere Mittelverwendung sowie die Verbesserung der Rechtsgleichheit aller Eltern bezweckt. 2 Begriffsklärungen Familienergänzende Kinderbetreuung Unter familienergänzender Kinderbetreuung wird die familienexterne Tagesbetreuung von Kindern im Frühbereich (bis zum Eintritt in den Kindergarten) sowie im Schulbereich (bis zum Ende der Primarschule) subsummiert. Es handelt sich dabei um Betreuung in Kindertagesstätten mit einer kantonalen Bewilligung, über eine Tagesfamilienvermittlung oder in Tagesstrukturen während den Schulwochen und zum Teil auch während den Schulferien für Primarschülerinnen und -schüler. Seite 2 von 10 FEB Bericht zur Vernehmlassung

3 Objektfinanzierung Beim bisherigen System der Objektfinanzierung werden bestimmte Angebote subventioniert, so dass die abgebenden Eltern nicht den vollen Tarif bezahlen müssen. Der Nachteil besteht darin, dass Institutionen, welche von der öffentlichen Hand nicht unterstützt werden, einen Wettbewerbsnachteil haben gegenüber den unterstützten Angeboten. Erziehungsberechtigte, die keinen Platz in subventionierten Institutionen erhalten, sind benachteiligt. Subjektfinanzierung Mit der ab 2017 eingeführten Subjektfinanzierung werden die Erziehungsberechtigten, und nicht bestimmte Institutionen, unterstützt. Die Unterstützung erfolgt über sogenannte Betreuungsgutscheine, welche in der Regel direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt werden. Die öffentliche Hand definiert die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung, die sodann für alle Interessierten gleich gelten. Sie legt die Höhe der Betreuungsgutscheine aufgrund der vorhandenen Mittel und der Nachfrage fest, und stellt damit auch die Kostenkontrolle sicher. Dieses System behandelt somit alle Erziehungsberechtigten mit denselben Voraussetzungen gleich. 3 Rechtliche Rahmenbedingungen Von kantonaler oder nationaler Ebene her ist die Gemeinde Birsfelden in der Ausgestaltung des Angebots der familienergänzenden Betreuung grundsätzlich frei. Die Gemeinde ist gemäss kantonalem FEB-Gesetz nur verpflichtet, den darin festgelegten Grundzügen betreffend dem Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Ende der Primarstufe zu folgen sowie das Angebot sicher zu stellen. In der Gemeinde Birsfelden sind die Grundlagen für die Betreuung im Tagesheim Birsfelden sowie die Mittagsbetreuung für die Schulkinder auf den Ebenen Reglement und Verordnung in folgenden Grundlagen festgeschrieben. - Reglement über das Tagesheim der Gemeinde Birsfelden vom 1. Juli Tarif- und Ausführungsverordnung zum Reglement über das Tagesheim der Gemeinde Birsfelden vom 1. April Reglement betreffend die Mittagsbetreuung mit Verpflegung für Kinder vom 1. August Verordnung zum Reglement betreffend die Mittagsbetreuung mit Verpflegung für Kinder vom 1. Januar Ist-Zustand in Birsfelden 4.1 Frühbereich Im Frühbereich, d.h. für Kinder bis zum Kindergarten, gibt es in Birsfelden fünf Kindertagesstätten mit insgesamt 100 Plätzen. Im gemeindeeigenen Tagesheim Birsfelden werden 20 Plätze angeboten. In den umliegenden Gemeinden hat es rund 40 Einrichtungen, die den Birsfelder Kindern grundsätzlich offenstehen. Gemäss einer Umfrage bei den Kindertagesstätten werden 152 Birsfelder Kinder in 15 verschiedenen Einrichtungen in der Region betreut. Davon sind 52 bereits im Schulalter und 24 sind Kleinkinder/Säuglinge unter 18 Monate. Anhang_Bericht_FEB_Korrekturen_E.docx Seite 3 von 10

4 Von der Gemeinde subventioniert werden die Plätze im Tagesheim Birsfelden. Das Gesamtbudget zur Führung des Tagesheims Birsfelden beträgt jährlich rund CHF Die Kindertagesstätte Bambi-Tagi wird mit einem Sockelbeitrag von CHF 120' unterstützt. Bei den anderen Institutionen in und um Birsfelden bezahlen die Eltern den Volltarif, sofern die Institution keine einkommensabhängigen Tarife anbietet. 4.2 Tagesfamilien Für Kinder im Vorschul- wie im Schulalter organisiert der Tagesfamilienverein Birsfelden die Betreuung in Tagesfamilien. Aktuell nehmen 14 Kinder davon 4 Vorschulkinder dieses Angebot in Anspruch. Der Verein Tagesfamilien wird von der Gemeinde mit jährlich CHF 90' unterstützt zur Subvention der Betreuungstarife. 4.3 Schulalter Im Auftrag der Gemeinde bietet der Verein Robi-Spiel-Aktionen einen Mittagstisch für Primarschulkinder mit 30 Plätzen im Xaver Gschwind Schulhaus an. Durchschnittlich nutzen rund 40 Kinder den Mittagstisch an durchschnittlich 2.8 Tagen pro Woche. Auf Januar 2016 wurden die Tarife angepasst (von CHF 6.--/8.-- auf CHF 15.--). Durch die Erhöhung ist die Nachfrage auf derzeit 22 Kinder gesunken. Die Erfahrung in anderen Gemeinden zeigt jedoch, dass die Nachfrage nach einer gewissen Zeit wieder auf das ursprüngliche Niveau zurückgeht. Die Gemeinde hat eine Leistungsvereinbarung mit Robi-Spiel-Aktionen im Umfang von CHF (Finanzierungskostendach). Das Gesamtbudget für die Bereitstellung des Mittagtischs inklusive Räume und Administration beträgt jährlich total CHF Familienergänzende Kinderbetreuung ab 2017 Künftig soll die familienergänzende Betreuung so organisiert sein, dass alle Eltern betreffend Unterstützung grundsätzlich gleichbehandelt werden. Basierend auf den im Masterplan sowie im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan beschriebenen Zielen werden die entsprechenden Massnahmen umgesetzt. Dabei erreicht Birsfelden auch das Ziel der Absprache und Angleichung der Systeme an die umliegenden Birsstadtgemeinden. Die Umsetzung beinhaltet mehrere Aspekte: allen voran die Erarbeitung einer umfassenden rechtlichen Grundlage. Diese sowie die weiteren Massnahmen werden folgend beschrieben. 5.1 Rechtliche Grundlage Zur rechtlichen Verankerung der Unterstützung der familienergänzenden Betreuung durch die Gemeinde wurde das «Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung» erarbeitet. Ziel ist es die Thematik in einer einzigen rechtlichen Grundlage zusammen zu fassen. Seite 4 von 10 FEB Bericht zur Vernehmlassung

5 Durch die Zusammenfassung der ganzen Thematik in eine rechtliche Grundlage können nach der Genehmigung des «Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung» sowie der dazugehörigen Verordnung die folgenden rechtlichen Grundlagen aufgehoben werden: - Reglement über das Tagesheim der Gemeinde Birsfelden vom 1. Juli Tarif- und Ausführungsverordnung zum Reglement über das Tagesheim der Gemeinde Birsfelden vom 1. April Reglement betreffend die Mittagsbetreuung mit Verpflegung für Kinder vom 1. August Verordnung zum Reglement betreffend die Mittagsbetreuung mit Verpflegung für Kinder vom 1. Januar 2016 Das neue Reglement ist in drei Abschnitte gegliedert: Im Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 bis 4) werden der Inhalt und die Grundsätze des Reglements sowie Begriffsdefinitionen erläutert sowie im Artikel 4 welche Betreuungsangebote umfasst sind. In den Artikeln 5 bis 9, welche Teil des Abschnitts B Betreuungsgutscheine sind, werden die Rahmenbedingungen für den Bezug von Subventionen wie Höhe und Anspruch sowie die Rechte und Pflichten der Anspruchsberechtigten geregelt. Zudem wird im Artikel 10 beschrieben, wo die Betreuungsgutscheine eingelöst werden können. Der dritte Abschnitt C Schlussbestimmungen umfasst die Artikel 11 bis 14. In diesen wird der Verweis auf die Verordnung gemacht, sowie die Zuständigkeiten, Rechtsmittel und das Inkrafttreten definiert. Das Reglement sowie der dazugehörige Verordnungsentwurf sind im Anhang 1 tabellarisch dargestellt und die einzelnen Artikel werden zudem weiterführend erläutert. 5.2 Finanzierungsmodell: Subjektfinanzierung Entsprechend den finanziellen Möglichkeiten wurde das Tarifmodell erarbeitet, welches nachfolgend dargelegt wird. Das finale Tarifmodell wird durch den Gemeinderat im Rahmen der Verordnung festgelegt. Die finanzielle Auswirkung wird im Rahmen des Budgets 2017 durch die Gemeindeversammlung verabschiedet. Aus Gründen der Transparenz wird das geplante Modell folgend kurz erläutert. Anhang_Bericht_FEB_Korrekturen_E.docx Seite 5 von 10

6 Als Grundlage für die Berechnung des Anspruchs auf Betreuungsgutscheine wird das massgebende Einkommen herangezogen. Dieses setzt sich wie folgt zusammen: 1. Erziehungsberechtigte, welche gemäss Steuererklärung Ziff. 910 über kein steuerbares Vermögen verfügen 2. Einkommen: gemäss Steuererklärung Ziff Abzug: Jahresbedarf gemäss den Ansätzen der Sozialhilfe: Jahresbedarf gemäss Anzahl Kinder Ansatz Sozialhilfe Paarhaushalt CHF 52' CHF 58' CHF 65' CHF 70' Alleinerziehend CHF 40' CHF 47' CHF 54' CHF 60' Tarifmodell Hinweis zur Tabelle: Die Tabelle zeigt als Beispiel die Einkommensstufen eines Paarhaushalts mit 1 resp. 2 Kindern. Zur besseren Lesbarkeit und damit Verständlichkeit wird in der Tabelle das Einkommen als Bruttoeinkommen dargestellt. Die dabei hinterlegten Einkommensklassen sowie die daraus abgeleiteten Unterstützungsberechtigungen basieren auf den Berechnungen des massgebenden Einkommens gemäss 6 des Reglements (siehe Beilage). Als Faustregel wurde angenommen: Bruttoeinkommen = Einkommen gemäss Ziff. 399 gemäss Steuererklärung plus 15%. Seite 6 von 10 FEB Bericht zur Vernehmlassung

7 Das Tarifmodell basiert auf folgenden Eckwerten (am Beispiel eines Paarhaushalts mit 1 resp. 2 Kindern): Im Bereich des Bruttoeinkommens bis CHF 37' für einen Paarhaushalt mit einem Kind und CHF 44' für einen Paarhaushalt mit zwei Kindern richtet die Gemeinde den höchsten Unterstützungsbeitrag aus. Dieser deckt die anfallenden Kosten im Schnitt zu 83% bis 87% (siehe Tabelle Durchschnittliche Restkosten für Eltern ; tiefste Einkommensstufe). Ab einem Bruttoeinkommen von CHF 37' resp. CHF 44' nimmt die finanzielle Unterstützung linear ab. Die Unterstützung endet bei einem Bruttoeinkommen von plus CHF 87' resp In dieser Einkommensklasse deckt die Subjektfinanzierung durchschnittlich 10% der anfallenden Kosten (siehe Tabelle Durchschnittliche Restkosten für Eltern ; höchste Einkommensstufe). Mit dieser Tarifstruktur sowie durch die Subjektfinanzierung werden folgende Ziele verfolgt: Vor allem für Familien mit tiefen Einkommen soll die Erwerbstätigkeit ermöglicht werden, indem die Betreuungsplätze bezahlbar werden. Damit sollen bei der Gemeinde Sozialhilfekosten eingespart werden und durch die Erwerbstätigkeit die Familienarmut reduziert werden. Durch die verhältnismässig hohe Subvention der Tarife in Kindertagesstätten für Babys (Kinder unter 18 Monate) werden den meist teureren Betreuungstarifen Rechnung getragen und eine rasch anschliessende Erwerbstätigkeit nach der Babypause gefördert. Alle Birsfelder Eltern erhalten Subventionen zu gleichen Bedingungen. Es besteht Rechtsgleichheit sowie Wahlfreiheit für die Eltern. Durch den Abzug des Jahresbedarfs, welcher nach Familiengrössen abgestuft ist, werden die Familiengrössen bei der Subventionierung berücksichtigt. Beispiele zur Veranschaulichung: 1. Paarhaushalt mit 100% Erwerbspensum zwei Kinder im Alter von 1.5 und 4 Jahren Erwerbspensum: Herr Meier arbeitet 100%, Frau Meier ist nicht erwerbstätig Bruttoeinkommen CHF 60'000.--, kein steuerbares Vermögen Es besteht kein Anspruch auch Betreuungsgutscheine, da zu wenig Erwerbspensum <120% (Hinweis: bei Alleinerziehenden muss das Pensum grösser als 20% sein) Anhang_Bericht_FEB_Korrekturen_E.docx Seite 7 von 10

8 2. Paarhaushalt mit 140% Erwerbspensum zwei Kinder im Alter von 3 und 8 Jahren Erwerbspensum: Herr Müller arbeitet 80%, Frau Müller 60% = Total 140% Bruttoeinkommen CHF 80'000.--, kein steuerbares Vermögen Familie hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine, da das Erwerbspensum über 120% ist. Maximaler Anspruch pro Woche: 2 Tage Betreuung (= 40% Betreuungsvolumen) Die Einstufung der Familie ist folgende: o Bruttoeinkommen CHF 80'000.--entspricht einem Einkommen gemäss Steuererklärung Ziff. 399: CHF 69' o Hiervon wird der Grundbedarf (Paarhaushalt, 2 Kinder) abzogen: CHF 58' o Ergibt das massgebende Einkommen von CHF 10' Anspruch auf Betreuungsgutscheine pro Tag: 3-jähriges Kind in der Kindertagesstätte: CHF jähriges Kind in der schulergänzenden Betreuung: Mittagstisch CHF 9.--, Nachmittagsbetreuung CHF 12.--, Ferienbetreuung CHF Geschätzte Kosten Gemäss einer Analyse der Steuerdaten leben aktuell 766 Kinder in Familien ohne steuerbares Vermögen (Ziff. 910) in Birsfelden. Davon befinden sich rund die Hälfte in den anspruchsberechtigten Einkommensstufen. Durch die Einführung der Subjektfinanzierung und damit gezieltere Verteilung der Subventionen kann davon ausgegangen werden, dass zum einen die Anzahl der Nachfragenden sowie das wöchentliche Betreuungsvolumen leicht zunehmen werden. Bereits heute wird rund die Hälfte aller Kinder im Vorschulalter betreut. Das durchschnittliche Betreuungsvolumen im Frühbereich liegt bei zwei Tagen pro Woche, was dem regionalen sowie nationalen Durchschnitt entspricht. Bei der Mittagsbetreuung im Schulalter ist die Nutzung pro Kind mit 2.8 Mittagessen pro Woche im regionalen Vergleich eher hoch. Aufgrund der hohen Nachfrage im Frühbereich wird auch im Schulalter von einer eher hohen Nachfrage ausgegangen. Für die Budgetierung wird mit einer Betreuungsquote von 30% aller Primarschulkinder geplant. Basierend auf dem gewählten Finanzierungsschlüssel sowie den weiteren Modellannahmen, ergeben sich die folgenden Kosten über die nächsten drei Jahre: Gesamtkosten CHF 580' CHF 640' CHF 690' Seite 8 von 10 FEB Bericht zur Vernehmlassung

9 6 Überführung des Tagesheims Birsfelden Im Zuge des Wechsels von der Objekt- auf die Subjektfinanzierung sowie basierend auf dem Masterplan «Familienergänzende Angebote sind subjektfinanziert und werden von Dritten angeboten» soll das Tagesheim in eine private Trägerschaft überführt werden. Zum einen um damit allen Betreuungseinrichtungen gleich lange Spiesse zu ermöglichen, zum anderen wird damit der Strategie, der Konzentration der Gemeinde auf ihre Kernkompetenzen, Rechnung getragen. Das Tagesheim Birsfelden gibt es seit Die Nachfrage nach Plätzen ist gross und die Betreuung im Tagesheim Birsfelden beliebt. Das Tagesheim Birsfelden soll deshalb, wenn immer möglich weiterhin als Angebot bestehen bleiben. Zudem sollen nach Möglichkeit auch die Arbeitsplätze in der Kindertagesstätte erhalten bleiben. Die Gemeinde wird mittels Kriterienkatalog mit mehreren Trägerschaften in Kontakt treten. Die Überführung wird auf 1. Januar 2017 angestrebt. 7 Neuorganisation der Tagesfamilienvermittlung Der bestehende Tagesfamilienverein Birsfelden wurde 1980 gegründet. Seit einigen Jahren bekundet der Verein leider Mühe die notwendigen Personen für den Vorstand, die administrative und finanzielle Organisation des Vereins zu rekrutieren. Die Tagesfamilien sind eine wichtige Ergänzung in der familienergänzenden Betreuung, insbesondere für Familien mit unregelmässigen Arbeitseinsätzen und Schichteinsätzen. Aus diesem Grund soll der Verein dahingehend unterstützt werden, dass eine neue stabile Organisationsform gefunden werden kann. Denkbar ist eine Angliederung an eine bestehende Organisation in der Region oder ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen. Die Neuorganisation soll nach Möglichkeit ebenfalls auf den 1. Januar 2017 erfolgen. 8 Aufbau der Tagesstrukturen im Schulbereich Die Gemeindestrategie sieht vor, dass familienergänzende Tagesstrukturen im Schulbereich zur Verfügung stehen. Mit dem Verein Robi-Spiel-Aktionen hat die Gemeinde einen guten Partner gefunden, der das Mittagstisch-Angebot umsetzt. Ab dem Schuljahr 2017/2018 wird mit dem Aufbau für weitere familienergänzende Betreuungsangebote im Schulbereich begonnen. Diese sollen modular aufgebaut und je nach Bedarf genutzt werden können. Die Betreuung soll ab Schulschluss vom Mittag bis um 18 Uhr von Montag bis Freitag während den Schulwochen angeboten werden sowie ein Teil der Schulferien abdecken. Die Gemeinde wird bei der Bereitstellung der Infrastruktur sowie im Aufbau eine initiierende Rolle einnehmen dann mittels Leistungsvereinbarung die Umsetzung an einen externen Partner delegieren. Ein entsprechendes Konzept wird bis Ende 2016 erarbeitet sein. Daraus entstehende Kosten werden ins Budget 2017 einfliessen. Anhang_Bericht_FEB_Korrekturen_E.docx Seite 9 von 10

10 9 Folgen für die Verwaltung & Administration Durch die geplanten Änderungen ergeben sich auch Folgen für die Verwaltung. Die Gemeinde war bisher zuständig für die Führung und die Administration des kommunalen Tagesheimes. Durch die Überführung in eine private Trägerschaft ändern die Aufgaben der Gemeindeverwaltung. Ihre Aufgabe ist dann neu das Management der Subjektfinanzierung (Abwicklung Anträge und Auszahlung Betreuungsgutscheine, Hochrechnung und Budgetplanung sowie Kontraktmanagement für die schulergänzende Betreuung). Im Gegenzug wird die Verwaltung entlastet: die Abrechnungen mit den Kundinnen und Kunden des Tagesheim Birsfelden müssen nicht mehr erstellt werden und die Führung des Tagesheims fällt weg. Für die Abwicklung der Betreuungsgutscheinanträge muss gemäss Erfahrungswerten aus dem Raum Luzern mit 2.4 Stunden pro Dossier und Jahr gerechnet werden. Die Prüfung der Anträge, insbesondere der Angaben zum Einkommen, kann in Zusammenarbeit mit der Steuerabteilung erfolgen. Hierfür wird für die Gemeinde ein Aufwand von rund 30- Stellenprozenten ergeben. Seite 10 von 10 FEB Bericht zur Vernehmlassung

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