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1 oto: otolia/cristaltran ühlen Sie sich in der smaragdgrünen Halongbucht wie einer der Piraten, die hier früher zwischen den unzähligen Zauberfelsen und Höhlen Unterschlupf gesucht haben! Ein faszinierender Kontrast zu dieser bizarren Landschaft sind die Hightech-assaden und knatternden Mopeds im kolonial geprägten Saigon. Im Handelsstädtchen Hoi An bummeln Sie durch die Gassen der Schneider und Kunsthandwerker. Noch etwas Zeit übrig? Dann verlängern Sie doch in Kambodscha und entdecken Sie die magischen Tempel von Angkor Wat! Hanoi und Saigon Dschunkenfahrt in der Halongbucht Am Strand von Hoi An Auf Wunsch: Angkor Wat Linienflüge mit Vietnam Airlines 13 Reisetage ab 1695,-

2 1. Tag, Sa: lug nach Indochina Nachmittags Linienflug mit Vietnam Airlines nonstop von rankfurt nach Vietnam (lugdauer ca. 11 Std.). 2. Tag, So: Ankunft in Hanoi Am frühen Morgen Landung in Hanoi. Ihr Scout begrüßt Sie am lughafen und nimmt Sie mit zum Cyclo- Sightseeing ins Altstadtviertel mit seinen 36 Gassen. Im Jadeberg-Tempel am Hoan-Kiem-See glimmen Räucherstäbchen. A 3. Tag, Mo: Xin chào, Onkel Ho! Besuch des Literaturtempels und Blick aufs Mausoleum des Revolutionärs Ho Chi Minh. Am Ufer des Hoan-Kiem-Sees treffen sich die Einheimischen zu Tai- Chi und Schach. Sie lassen sich für einen Kaffee nieder und genießen die Atmosphäre. 4. Tag, Di: Drache im Meer ahrt nach Halong. Bizarr verkarstete elsnadeln und über 3000 Kalksteininseln ragen aus dem kristallklaren Wasser in der Halongbucht. Auf einer Dschunke kreuzen Sie zwischen den Inseln. Mittag- und Abendessen sowie Übernachtung in einfachen Kabinen an Bord. /M/A 5. Tag, Mi: Abenteuerkulisse Aufwachen auf dem Wasser: eine Kulisse wie im Hollywoodstreifen. Zurück an Land führt der Weg vorbei an Reisfeldern. In einem Dorf gibt's beim Wasserpuppentheater bunte Unterhaltung und Stärkung beim Mittagessen. Nachmittags ahrt zum lughafen von Hanoi und lug mit Vietnam Airlines nach Hue. /M 6. Tag, Do: Alte Kaiserstadt Hue Hinter den meterdicken Mauern der Zitadelle entdecken Sie die Verbotene Purpurne Stadt. Auf dem Weg zur Thien-Mu-Pagode Halt an einem typischen Gartenhaus. Mächtig: die beeindruckende Grabanlage von Minh Mang, einem Kaiser der Nguyen-Dynastie. Geschäftig: Dong Ba, der größte Markt in Hue. 7. Tag, r: Ab nach Hoi An Am Vormittag schraubt sich der Bus die Serpentinen hinauf zum Wolkenpass, Vietnams Wetterscheide zwischen subtropischem Norden und tropischem Süden. Auf dem Weg nach Da Nang sehen Sie jahrhundertealte Skulpturen im Cham-Museum. Nachmittags Ankunft in Hoi An und Rundgang. 8. Tag, Sa: Auf dem Reisfeld Per ahrrad geht s zu einem Reisfeld, wo Sie die einzelnen Schritte des Reisanbaus kennenlernen. Zusammen mit den Bauern wird der Boden geharkt und Wasser geschöpft. Nach dem Mittagessen gibt s eine entspannende ußmassage. /M 9. Tag, So: Entdeckertag reie Zeit in Hoi An oder Ausflug nach My Son (gegen Mehrpreis), Zentrum der hinduistischen Cham-Kultur. Vermooste Tempel liegen versteckt zwischen Lianen und arnen. 10. Tag, Mo: Koloniales Saigon Vom lughafen Da Nang starten Sie mittags mit Vietnam Airlines nach Ho Chi Minh City, auch bekannt unter ihrem alten Namen Saigon. Auf der Rundfahrt sehen Sie das Hauptpostamt aus der französischen Kolonialzeit und das chinesische Viertel Cholon. 11. Tag, Di: Leben am luss Raus zur Lebensader Südostasiens ins Mekongdelta und mit dem Boot hinein ins Geflecht der Kanäle. Mit einer Motorrikscha fahren Sie vorbei an Gemüsefeldern zum Mittagessen bei einer amilie. /M/A 12. Tag, Mi: Schwimmender Markt Morgens per Boot zum lebhaften Markt von Cai Be, wo sich exotische rüchte auftürmen. Sie erfahren, wie Kokosbonbons hergestellt werden und dürfen kosten. Am Nachmittag Rückkehr nach Saigon und Gelegenheit zum rischmachen in einem Hotel. Transfer zum lughafen und kurz vor Mitternacht lug mit Vietnam Airlines nonstop nach Deutschland (lugdauer ca. 13 Std.). 13. Tag, Do: Wieder daheim Am Morgen Landung in rankfurt. VERLÄNGERUNG 12. Tag, Mi: Schwimmender Markt Gemeinsame ahrt vom schwimmenden Markt in Cai Be nach Saigon. Am Abend lug nach Siem Reap. 13. Tag, Do: Magisches Angkor Wat Sie schlendern durch die einst mächtige Stadt Angkor Thom - zwischen Urwaldriesen grüßen lächelnde Gesichter am Bayon-Tempel. Seit 1908 werden die Ruinen immer wieder vom Dschungel befreit; nur Ta Prohm beließ man als Urwaldtempel. Und schließlich breitet sich Angkor Wat, das größte sakrale Bauwerk der Welt, vor Ihnen aus. 14. Tag, r: Beng Mealea Durch grüne Landschaft vorbei an kleinen Dörfern gelangen Sie zum Tempel von Beng Mealea. 15. Tag, Sa: Auf dem Tonle Sap Bootstrip auf dem Tonle Sap-See zu den schwimmenden Dörfern. Im Stelzendorf Kompong Khleang besuchen Sie eine amilie. reie Zeit am Nachmittag in Siem Reap. Abends Transfer und lug mit Vietnam Airlines nach Hanoi und weiter nonstop nach Deutschland (lugdauer ca. 17 Std.). /M 16. Tag, So: Wieder daheim Am Morgen Landung in rankfurt. =rühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen lug Im Reisepreis enthalten ist der lug mit Vietnam Airlines (Buchungsklasse L/N/Q/R/T) ab/bis: rankfurt. Je nach Verfügbarkeit der angegebenen Buchungsklasse Aufpreis möglich (siehe Hotels Änderungen vorbehalten Ort Nächte Hotel Landeskategorie Hanoi 2 May de Ville Old Quarter **** Halongbucht 1 Dschunke - Hue 2 Aba/Mondial/Moonlight/ *** Romance Hoi An 3 Ancient House/Atlas/ *** Coco Saigon 1 Le Duy Grand *** Cai Be 1 Mekong Lodge *** Siem Reap 3 Damrei Angkor **** Reisepapiere und Impfungen Deutsche Staatsbürger benötigen für die einmalige Einreise nach Vietnam einen mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültigen Reisepass. Das Visum für Kambodscha (derzeit 30 USD) wird bei Einreise erteilt und ist vor Ort in bar zu zahlen. Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Reiseversicherungen Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen jedem Teilnehmer den Abschluss der Reiseschutz-Pakete der Allianz Global Assistance: z.b. den Reiserücktrittschutz oder das Vollschutz- Paket, bei dem u.a. zusätzlich eine Reise- Krankenversicherung inkl. eines medizinisch sinnvollen Kranken-Rücktransports enthalten ist. Weitere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung oder unter Im Reisepreis enthalten/grundreise Rail&ly inclusive zum/vom deutschen Abflugsort in der 2. Klasse von jedem Bahnhof in Deutschland Linienflug (Economy) mit Vietnam Airlines von rankfurt nach Hanoi und zurück von Saigon * Inlandsflüge (Economy) mit Vietnam Airlines von Hanoi nach Hue und von Da Nang nach Saigon lug-/sicherheitsgebühren (ca. 250 ) Transfers, Stadtrundfahrten und Rundreise mit landesüblichen, klimatisierten Reisebussen 9 Übernachtungen mit rühstücksbuffet in guten Mittelklassehotels Unterbringung in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC 1 Übernachtung mit Vollpension an Bord einer Dschunke Unterbringung in Doppelkabinen mit Dusche/WC Deutsch sprechende örtliche, wechselnde Marco Polo Reiseleitungen in Vietnam * Bei Buchung der Verlängerung entfällt der lug Saigon rankfurt. Und außerdem inklusive Early Check-in am 2. Tag, Tageszimmer am 12. Tag 3x Mittagessen, 2x Abendessen Rikschafahrt in Hanoi ahrradtour und ußmassage am 8. Tag Bootsfahrten im Mekongdelta Eintrittsgelder (ca. 90 ) Klimaneutrale Bus-/Bahn-/Bootsfahrten durch CO2- Ausgleich Ein Reiseführer pro Buchung Im Reisepreis enthalten/verlängerung Innerasiatische lüge (Economy) mit Vietnam Airlines/Cambodian Angkor Airlines von Saigon nach Siem Reap und von Siem Reap nach Hanoi Linienflug (Economy) mit Vietnam Airlines von Hanoi nach rankfurt 3 Übernachtungen mit rühstücksbuffet in gutem Mittelklassehotel Unterbringung in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC Transfers und Ausflüge mit landesüblichem, klimatisiertem Reisebus Deutsch sprechende Marco Polo Reiseleitung in Kambodscha Bootsfahrt auf dem Tonle Sap-See Eintrittsgelder (ca. 34 ) Ein Reiseführer pro Buchung Zusätzlich buchbare Extras Ausflug My Son 20 Vietnam Airlines-lüge in der Premium Economy- Class oder Business-Class auf Anfrage CO2-Ausgleich lüge (Economy) 42 (siehe Preis pro Person ab 13 Reisetage Grundreise Verlängerung Termine 2018 DZ EZ- DZ EZ- Zuschlag Zuschlag Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmerzahl Grundreise: 15 Personen Höchstteilnehmerzahl Grundreise: 29 Personen Mindestteilnehmerzahl Verlängerung: 5 Personen Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Veranstalter bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten (näheres siehe Reisebedingungen). Veranstalter und Reisebedingungen Veranstalter dieser Reise ist die Marco Polo Reisen GmbH, Riesstr. 25, München. Die Saarbrücker Zeitung tritt lediglich als Vermittler auf. Die Reisebedingungen des Veranstalters sind im Internet unter druck- und speicherfähig abrufbar. Zahlung / Sicherungsschein Zahlungen sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines (wird mit der Reisebestätigung versandt) im Sinne des 651 k Abs. 3 BGB fällig. Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, maximal jedoch 1000 pro Person, fällig. Der restliche Reisepreis wird am 20. Tag vor Reiseantritt bzw. spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig. Anmeldung Gutenbergstr Saarbrücken Telefon: ax: leserreisen@sz-sb.de Druck:

3 Anmeldung zur SZ-Leserreise Bitte einsenden an: Saarbrücker Zeitung/Leserreisen oder Gutenbergstr per ax an (06 81) Saarbrücken per Hinweis: Ihre Daten werden an den ausführenden Reiseveranstalter weitergeleitet. WIR MÖCHTEN AN DER OLGENDEN REISE TEILNEHMEN: Reiseziel: Reiseveranstalter: q Doppelzimmer q Einzelzimmer Reisetermin: vom bis Teilnehmer: q 1 q 2 MEINE DATEN: Name: Vorname: Geb. Datum: Straße & Hausnummer: Postleitzahl & Ort: -Adresse*: Telefon: * freiwillige Angabe WEITERE TEILNEHMER/-INNEN: 2. Name: Vorname: Geb. Datum: SZ-Card-Nummer/Abonnenten-Nummer: (Zu finden auf der Rückseite Ihrer SZ-Card.) ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN: Transfer (sofern angeboten / zustande kommend): q Ja q Nein Abfahrtsort (sofern auswählbar): Ausflug (sofern angeboten): Personenzahl: Ausflugspaket (sofern angeboten): Personenzahl: Verlängerung (sofern angeboten): q Ja q Nein Personenzahl: Sonstiges/Extras/Bemerkungen: Angebot Reisekostenrücktrittsversicherung gewünscht: q Ja q Nein Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Ort/Datum Unterschrift 7 Reiseleistungen laut Ausschreibungen des Veranstalters. Die Saarbrücker Zeitung ist ausschließlich der Vermittler der Reise. Im alle einer erfolgreichen Buchung erhalten Sie vom Veranstalter eine Bestätigung/Rechnung. ür diese Reise gelten die Reisebedingungen des Veranstalters. Die ausführlichen Reisebedingungen (AGB) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern zur Reise, die wir Ihnen auf Wunsch zusenden. Ausbuchungen und Druckfehler vorbehalten. Wir empfehlen, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Denken Sie im Vorfeld Ihrer Reise an unseren Urlaubsservice, wenn Sie Ihre Zeitung in der Urlaubszeit nicht nach Hause geliefert bekommen möchten. Wir stehen Ihnen unter der Rufnummer 0681/ hierfür gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise auf der nächsten Seite.

4 Datenschutzhinweise Die Saarbrücker Zeitung ist verantwortlich für Ihre Daten: Wir sind verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wir, das sind die Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Gutenbergstr , Saarbrücken, und unsere Dienstleister (im olgenden: Saarbrücker Zeitung). Ihre personenbezogenen Daten sind die erforderlichen Pflichtangaben auf Ihrer Reiseanmeldung sowie Ihre zusätzlichen freiwilligen Angaben auf Ihrer Reiseanmeldung und aus der weiteren Kommunikation mit der Saarbrücker Zeitung zur Reiseanmeldung per Post, per Telefon, per und über die Internetseite Pflichtangaben sind für den Abschluss und die Erfüllung der gewünschten Reise erforderlich. Die Saarbrücker Zeitung übermittelt Ihre personenbezogenen Daten zum Abschluss und der Abwicklung des Reisevertrages, zur Rechnungsstellung sowie der internen Abrechnung mit unserem jeweiligem Partner (Reiseveranstalter). (Art. 6 Abs.1 b DSGVO). Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet die Saarbrücker Zeitung außerdem in pseudonymer Weise für eigene Kundenanalysen und Werbung per Post (Art. 6 Abs.1 f DSGVO). Die Saarbrücker Zeitung speichert Ihre vertragsbezogenen Daten nach Anmeldung zur Reise nach den gesetzlichen Vorschriften für sechs bzw. zehn Jahre ( 147 AO, 257 HGB, Art. 6 Abs. 1 c DSGVO). Ihre für werbliche Zwecke verarbeiteten Daten werden auch darüber hinaus aufbewahrt, solange der Werbezweck fortbesteht bzw. bis Sie der Verarbeitung für Werbung widersprechen oder eine für die Verarbeitung erforderliche Einwilligung widerrufen. Den Datenschutzbeauftragten der Saarbrücker Zeitung erreichen Sie über deren Postanschrift, Abt. Datenschutz und per über datenschutz@sz-sb.de Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Löschung ( Recht auf Vergessenwerden, Art. 17) sowie das Recht zur Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutz- Aufsichtsbehörde (Art. 77). Widerspruchs-/Widerrufsrecht: Wenn Sie eine erteilte Einwilligung widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder aufgrund Ihrer besonderen Situation widersprechen möchten, genügt jederzeit eine kurze Nachricht an unseren Datenschutzbeauftragten per Post an Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Abt. Datenschutz, Gutenbergstr , Saarbrücken, per an datenschutz@sz-sb.de Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf bzw. Widerspruch erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. Einwilligungen (optional): Ich bin jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass mich die Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, auch durch ihre Dienstleister, über ihre Print- und Online-Verlagsprodukte (Zeitungen, Zeitschriften, Magazine), Vorteile entsprechender Abonnements sowie weitere durch sie angebotene bzw. vermittelte Produkte und Dienstleistungen (Tickets, Veranstaltungen, Reisen, Handelswaren) informiert ( 7 Abs. 2 Nr. 2, 3 UWG, 6 Abs. 1 a DSGVO). Informationsweg bitte auswählen. Ich möchte Informationen per Telefon Unterschrift Ich möchte Informationen per Unterschrift 7 7

5 Allgemeine Reisebedingungen I. Abschluss des Reisevertrages 1. Die Reisebeschreibung im Katalog oder Internet (im olgenden Ausschreibung ; vgl. Ziffer XIV) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum). Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. An sein Angebot ist der Kunde bis zur Annahme in orm des nachfolgenden Absatzes 2 durch die Marco Polo Reisen München GmbH (im olgenden Marco Polo ), jedoch maximal 14 Tage ab Anmeldung gebunden. 2. Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch Marco Polo zustande. Eine durch ein Computer reservierungssystem im Reisebüro erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht. 3. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reise bestätigung abweichende Zusicherungen oder Verein barungen vorzunehmen. II. Sonderfall Vermittlung 1. Vermittelt Marco Polo ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne remdleistungen wie lüge, Mietwagen, Versicherungen etc. im Zusammenhang mit der Reise, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese ein bezogen wurden. 2. Bei Vermittlung haftet Marco Polo nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst. III. Datenschutz /Ausführendes Luftfahrtunternehmen 1. Marco Polo erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen ( 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach 34, 35 Bundesdatenschutz gesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen. 2. Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden luggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen lugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der all ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende luggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der luggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. IV. Vertragliche Leistungen 1. Die von Marco Polo geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reise bestätigung (vgl. Ziffer I Abs. 2), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrunde liegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Marco Polo, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig. 2. Unternehmungen, die in den maßgeblichen Vertragsdokumenten als Gelegenheit, Möglichkeit oder Extratour bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten. 3. Soweit Marco Polo gemäß den maßgeblichen Vertragsdokumenten die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Marco Polo. V. Sicherungsschein /Anzahlung /Zahlung 1. Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungs unfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten. Er findet sich auf der Rückseite des ersten Blattes der Reise bestätigung. 2. Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 %, höchs tens jedoch ein Betrag von 1000 pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis wird am 20. Tag vor Reiseantritt (also nach Ablauf der rist in Ziffer VIII Abs. 1) bzw. bei späterer Buchung bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig. 3. Zeitgleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe auszugleichen. 4. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleis tung durch Marco Polo. 5. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. VI. Preisänderung nach Vertragsschluss 1. Marco Polo ist berechtigt, den bestätigten Reise preis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten a) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristen abgaben; Hafen- oder lughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlichrechtliche Eintrittsgebühren) c) oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Bei Verträgen, die ab dem geschlossen werden, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach dem folgenden Absatz 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Absatz 1 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Marco Polo führt. Soweit für Marco Polo dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen. 2. Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird je nachdem, was für die Kunden günstiger ist entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Auf Anforderung ist Marco Polo verpflichtet, dem Kunden entsprechende Nachweise zu übermitteln. 3. Marco Polo muss dem Kunden eine begehrte Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen. Bei Verträgen, die vor dem geschlossen wurden, muss zusätzlich ein Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise liegen. 4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er bei vor dem geschlossenen Verträgen sein Recht gemäß 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber Marco Polo oder dem vermittelnden Reise büro erklärt werden. VII. Rücktritt des Kunden /Umbuchung/Zusatzkosten 1. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Storno) hat Marco Polo bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung ( 651 i Abs. 2 BGB bzw. ab h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Die einmal getroffene Wahl kann Marco Polo nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Wählt Marco Polo die pauschalierte Entschädigung, so gilt für die Abrechnung olgendes: A. lug- und Bahnreisen als Gruppenreise... bis inkl. 46. Tag vor Reisebeginn % ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn % ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn % ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn % ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt % B. Reisen mit speziellem Hinweis bei der Ausschreibung und Individuelle Reisen ohne Gruppe... bis inkl. 46. Tag vor Reisebeginn % ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn % ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn % ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn % ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt % C. Reisen ohne Anreise, Kreuzfahrten und Individuelle Safaris ohne Gruppe... bis inkl. 46. Tag vor Reisebeginn % ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn % ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn % ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn % ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt % Die Berechnung des Entschädigungsbetrags erfolgt dabei entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und prozentual aus dem Gesamt reisepreis des betroffenen Kunden. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Entschädigungsanspruch als die geforderte Pauschale entstanden ist. Bei ab geschlossenen Verträgen ist der Reisever anstalter auf Verlangen des Reisenden unabhängig von der gewählten Abrechnungsart verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Bei Auftreten unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe kann der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß des dann geltenden 651 h Abs. 3 BGB neuer assung auch ganz entfallen. 2. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei lug reisen auch der Buchungsklasse und der lugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Bus- und Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich lediglich 25 pro Person in Rechnung gestellt. 3. allen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Marco Polo bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen lugreservierungs-/ticket änderung bei fehlerhaften Namens angaben des Kunden), kann Marco Polo verlangen, dass der Kunde diese ersetzt. 4. Zahlungspflicht und älligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktritt-Versicherung, vgl. Ziffer V Abs. 5. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt. VIII. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl 1. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reise vertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Marco Polo bis spätes tens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reise vertrag zurücktreten. 2. In diesem all kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von Marco Polo ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern Marco Polo in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen. 3. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge. IX. Kündigung wegen besonderer Umstände 1. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Marco Polo bei vor dem geschlossenen Reiseverträgen den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den bis einschließlich geltenden gesetzlichen Vorschriften. 2. Marco Polo kann aus ansonsten gegebenem wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. 3. Zum Kündigungsausspruch durch Marco Polo gilt Ziffer XII Abs. 2. X. Haftung von Marco Polo 1. Die vertragliche Haftung von Marco Polo für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist für vor dem geschlossene Verträge auf den drei fachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder b) Marco Polo für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei danach geschlossenen Verträgen ist die vertragliche Haftung von Marco Polo für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von Marco Polo herbeigeführt wurde. 2. Die Haftung von Marco Polo auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober ahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. ür Schäden bis 4100 haftet Marco Polo insoweit unbeschränkt. 3. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach deutschem Recht gemäß 651 h Abs. 2 BGB bzw. ab p BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben. 4. Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber Marco Polo ergeben, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 und 2 unberührt. XI. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise 1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Marco Polo kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 2. Leistet Marco Polo nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen rist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die ristsetzung ist unnötig, wenn Marco Polo Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. 3. ür die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leis tung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt. 4. Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre ortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene rist zur Abhilfe zu setzen. Die ristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Marco Polo verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. XII. Rechte und Pflichten der Reiseleitung 1. Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Marco Polo anzuerkennen oder entgegen zunehmen. 2. Die Kündigung des Reisevertrages durch Marco Polo (vgl. insbesondere Ziffer IX) kann auch durch die Reiseleitung und/ oder örtliche Vertretung ausgesprochen werden; diese sind insoweit von Marco Polo bevollmächtigt. XIII. Anspruchstellung /Ausschlussfrist/Verjährung 1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde bei vor dem geschlossenen Verträgen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Marco Polo gegenüber geltend machen (siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Nur bei unverschuldeter ristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach rist ablauf möglich. 2. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertrags gerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. XIV. Gültigkeit der Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgte im Juni Natur gemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben. XV. Sonstiges Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Marco Polo veranstaltete Reisen, also insbesondere die 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Marco Polo Reisen GmbH Riesstraße 25, München Telefon Telefax sondergruppen@marco-polo-reisen.com Handelsregister München B Vermittlerregister: D-H09U-D05VJ-99 USt.-ID: DE IBAN: DE BIC: COBADE700 Geschäftsführer: Peter-Mario Kubsch Außergerichtliche Streitbeilegung Marco Polo ist derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, und behält sich die Entscheidung über eine freiwillige Teilnahme an einem solchen Verfahren im Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch trotzdem der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung anzugeben: ec.europa.eu/odr. Abdruck und digitale Übernahme der Inhalte auch auszugsweise, insbesondere von otos und Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Studiosus Reisen München GmbH, da hierbei ggf. auch fremde Rechte verletzt werden könnten. Stand:

6 ormblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Marco Polo Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Marco Polo Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung lhrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im all seiner lnsolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen rist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem all bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktritts gebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht Kündigung ), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im all der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Marco Polo Reisen GmbH hat eine lnsolvenzabsicherung mit der Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung [oder gegebenenfalls die zuständige Behörde] (Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, MesseTurm, D rankfurt, Telefon +49 (0) , ax +49 (0) , Andreas_Renner@swissre.com) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Marco Polo Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten orm zu finden ist:

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