Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 94
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1 Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 94 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS) mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Fakultät IV Wirtschaft und Informat der Fachhochschule Hannover (FHH) Veröffentlicht im Verkündungsblatt 3/2009 vom , in der Fassung der 1. Änderung im Verkündungsblatt 4/2011 vom Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Science. Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt einschließlich der Bachelor-Prüfung acht Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in einen dreisemestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt, und einen fünfsemestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-Prüfung abschließt. Das Bachelor-Studium beinhaltet zwei Praxisphasen; das Nähere regeln die Anlagen B1 und B2 sowie die Praxisphasenordnung. (3) Das Bachelor-Studium beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der Pflichtund Wahlpflichtmodule beträgt 240 Credits. Auf den ersten Studienabschnitt entfallen 90 Credits, auf den zweiten Studienabschnitt 150 Credits. Anlage B1 (erster Studienabschnitt) und Anlage B2 (zweiter Studienabschnitt) stellen die Module, Teilmodule, Prüfungsleistungen, ggf. Gewichtungsfaktoren, die Workload der Studierenden (Credits) und die vorgesehenen Präsenzstunden (SWS) dar. (4) Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfungen bestehen jeweils aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen; das Nähere regeln die Anlagen B1 und B2. Die Prüfungsleistungen sind studienbegleitend abzulegen. 3 Vorprüfung des Bachelor-Studiengangs (1) Die Zulassung zur Vorprüfung regelt 6 Allgemeiner Teil. (2) Neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 des Allgemeinen Teils sind dem Antrag auf Zulassung ggf. Vorschläge für Prüfer für die einzelnen Prüfungsleistungen beizufügen. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 1 von 9
2 Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 94 4 Bachelor-Prüfung, Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung regelt 6 Allgemeiner Teil. Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung setzt die bestandene Vorprüfung voraus. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag Studierende zu Prüfungsleistungen der Bachelor-Prüfung zulassen, wenn die Vorprüfung noch nicht bestanden ist. Dies setzt voraus, dass die fehlenden Prüfungsleistungen der Vorprüfung ohne wesentliche Beeinträchtigung des zweiten Studienabschnitts abgelegt werden können. Studierende müssen sich vor der ersten Prüfungsleistung der Bachelor-Prüfung zu allen fehlenden Prüfungen der in Anlage B1 festgelegten Prüfungsleistungen der Vorprüfung angemeldet haben. Die Zulassung zur Bachelor- Arbeit erfolgt nach dem Absätzen 3 bis 5. (2) Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im achten Semester des Bachelor-Studiums angefertigt. (3) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt voraus, dass die Vorprüfung bestanden ist und dass bis auf die 2. Praxisphase und die Bachelor-Arbeit alle Module des zweiten Studienabschnitts bestanden sind. (4) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: Angabe der gewählten Module gemäß Anlage B2, ein Vorschlag für das Thema der Bachelor-Arbeit, gegebenenfalls ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit, Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. (5) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wenn noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt sind, insbesondere dann, wenn die Gründe nicht im Verantwortungsbereich der oder des Studierenden liegen. Im Krankheitsfalle kann der Prüfungsausschuss ein amtsärztliches Attest verlangen. Diese Zulassung, die mit Auflagen versehen werden kann, setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann; dies ist in der Regel bei dem Fehlen einer einzigen Prüfungsleistung gegeben. (6) Für die Bachelor-Arbeit werden zwölf Credits vergeben. (7) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelor-Arbeit beträgt drei Monate. Die Gesamtdauer von sechs Monaten darf nicht überschritten werden. 5 Ausnahmeregelungen (1) Dem Studiengang liegen die in den Anlagen B1 und B2 festgelegten Module zugrunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der Prüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in den beantragten Modulen im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit den vorgeschriebenen Modulen gleichwertig sind. (3) Werden andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtmodule allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtmodule länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 2 von 9
3 Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 4 von 94 6 Studiensemester im Ausland (1) Die Fakultät begrüßt ausdrücklich den Erwerb von Credits durch Studiensemester im Ausland. Es ist vorgesehen, derartige Leistungen im zweiten Studienabschnitt zu erbringen. (2) Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die von Studierenden im Ausland erbracht wurden (Credits und Noten), können anerkannt werden, sofern sie in einem Learning Agreement vereinbart waren oder der Prüfungsausschuss die Anerkennung beschließt. (3) Sofern mit ausländischen Partnerhochschulen Mehrfachgraduierungs-Abkommen bestehen, können Studierende bis zu drei Semester an der ausländischen Partnerhochschule absolvieren. 7 Prüfungen (1) Die Zeitpunkte für das Ablegen der Klausuren und mündlichen Prüfungen, die Ausgabe- und Abgabezeitpunkte für die übrigen termingebundenen Prüfungsleistungen, die Fristen für die Anmeldung zu Prüfungen sowie die Fristen für Rücktritte von angemeldeten Prüfungen legt der Prüfungsausschuss fest. Er informiert die Studierenden rechtzeitig über diese Termine und Fristen. Er kann die Aufgaben nach Satz 1 und 2 auf die Prüfenden übertragen. (2) Die Art, in der eine Prüfungsleistung abzulegen ist, wird von den Prüfenden festgelegt. Unter Berücksichtigung von 7 Allgemeiner Teil wählen sie dabei aus den Möglichkeiten, die in Anlage B1 bzw. B2 für die jeweilige Prüfungsleistung vorgegeben sind. (3) Weitere Voraussetzungen für das Ablegen einer Prüfung wie regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung oder bestimmte Prüfungsvorleistungen werden ggf. von den Prüfenden festgelegt und den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. 8 Übergangsregelungen (1) Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung gilt erstmalig ab Wintersemester 2009/10. Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt im zweiten oder einem höheren Fachsemester befinden, werden nach der bisher geltenden Ordnung geprüft, wenn die Bachelor-Prüfung bis zum Ende des Wintersemesters 2013/14 abgelegt wird. Sie können auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch nach der neuen Ordnung geprüft werden. Eine nach der bisherigen Ordnung abgelegte Vorprüfung wird auch bei Prüfung nach der neuen Ordnung angerechnet. (2) Soweit nach Absatz 1 die bisherige Prüfungsordnung Anwendung findet, kann die Fakultät hierzu ergänzende Bestimmungen für den Übergang bestimmen. Sie kann auch bestimmen, dass einzelne Regelungen der bisherigen Ordnung in der Fassung dieser neuen Ordnung Anwendung finden. Für die Bekanntmachung der Beschlüsse der Fakultät gilt 16 Allgemeiner Teil entsprechend. (3) Diese geänderte Fassung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung gilt ab Wintersemester 2011/12 für alle Studierenden des Studiengangs. Studierende, die bis zum Ende des Sommersemesters 2011 bereits Prüfungsleistungen nach der vorher gültigen Fassung in einem Modul bestanden haben, bei dem mehrere Prüfungsleistungen zu erbringen waren und für das die geänderte Fassung nur noch eine einzige, übergreifende Prüfungsleistung vorsieht, haben noch bis einschließlich Sommersemester 2012 Gelegenheit, die noch fehlende(n) Prüfungsleistung(en) für dieses Modul zu erbringen. Wird die Modulprüfung nicht bis zum Ende des Sommersemesters 2012 insgesamt bestanden, verfallen die 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 3 von 9
4 Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 5 von 94 bereits bestandenen Prüfungsleistungen für dieses Modul. Ab dem Wintersemester 2012/13 können die Prüfungen nur noch so abgelegt werden, wie es die geänderte Fassung der Ordnung vorsieht. (4) Soweit Studierende es versäumt haben, noch fehlende Prüfungsleistungen nach Abs. 3 Satz 2 bis zum Ende des Sommersemesters 2012 zu erbringen, und dies Versäumnis nicht zu vertreten haben oder soweit es zu einer unzumutbaren Härte als Folge der Regelung des Abs. 3 kommt, entscheidet über Ausnahmen der Prüfungsausschuss. Ausnahmen können letztmalig für das Wintersemester 2012/13 bewilligt werden. (5) Der Prüfungsausschuss kann beschließen, dass bei den in Abs. 3 Satz 2 genannten Prüfungen im Fall der Prüfungsart Klausur die Länge der Bearbeitungszeit abweichend von den Regelungen in der vorher gültigen Fassung der Ordnung verkürzt wird. 9 Inkrafttreten Die geänderte Fassung dieses Besonderen Teils der Prüfungsordnung tritt nach der Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Fachhochschule Hannover ab in Kraft. Die bisherige Fassung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung tritt unbeschadet der Regelung in 8 (3), (4) und (5) außer Kraft. ***** Beschluss Fakultätsrat: Genehmigung durch das Präsidium am Verkündungsblatt Nr. 3/2009 vom Änderung Beschluss Fakultätsrat: Genehmigung durch das Präsidium am Verkündungsblatt Nr. 4/2011 vom Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 4 von 9
5 Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von 94 akultät IV Wirtschaft und Informatik Erster Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B1 BIS Modulnummer BIS Teilmodulnummer Modulbezeichnung Teilmodulbezeichnung Art der Prüfungsleistung Faktor der Prüfungsleistung im Modul BIS-101 BWL 1 K2, M BIS Grundsatzentscheidungen der BWL 2 BIS Produktion 2 BIS Buchführung 2 BIS-102 BWL 2 K2, M BIS Finanzierung 2 BIS Marketing 2 BIS Investition 2 BIS-119 Spezielle BWL der Wirtschaftsinformatik 6 1 BIS Internes Rechnungswesen K1 1 2 BIS VWL für WI K1, M 1 2 BIS IT-Recht K1, M 1 2 BIS-121 Mathematik BIS Mathematik 1 K2, M 1 4 BIS-122 Mathematik BIS Mathematik 2 K2, M 1 4 BIS-126 Diskrete Mathematik 6 1 BIS Diskrete Mathematik K2, M 1 4 BIS-131 Wirtschaftsinformatik - Grundlagen 6 1 BIS Wirtschaftsinformatik - Grundlagen H, K2, M 1 4 BIS-132 Unternehmensprozesse und ERP-Systeme H, K2, M, R BIS Geschäftsprozessmanagement 2 BIS ERP-Systeme 2 BIS-133 Projektmanagement H, K2, M, P, R BIS Allgemeines Projektmanagement 4 BIS IT-Projektmanagement 2 BIS-134 Anforderungsanalyse 6 1 BIS Anforderungsanalyse H, K2, M, R 1 4 BIS-141 Informatik - Grundlagen H, K2, M BIS Einführung Informatik 2 BIS Mathematische Grundlagen der Informatik 2 BIS-142 Programmieren 6 1 BIS Programmieren H, K2, M 1 4 SWS Credits Faktor der Modulnote in Gesamtnote 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 5 von 9
6 Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 7 von 94 Erster Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B1 BIS-143 Datenbanksysteme 6 1 BIS Datenbanksysteme K2, M 1 4 BIS-159 Schlüsselqualifikationen der WI 6 1 BIS Kommunikationstechniken H, K1, M, P, R 1 2 BIS Wissenschaftliches Arbeiten H, K1, R 1 2 BIS WI-Kolloquium P 1 2 BIS-161 (BBA-161) Wirtschaftsenglisch H, K2, M, P, R BIS Wirtschaftsenglisch Teil 1 4 BIS Wirtschaftsenglisch Teil 2 2 Notwendige Leistungsnachweise im 1. Studienabschnitt BIS: - Alle ausgewiesenen Module des BIS-Kanons BIS 101 bis BIS 199 Legende für Art der Prüfungsleistung B Bericht BAA mit Ko. Bachelor-Arbeit mit Kolloquium EDR Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen H Hausarbeit Kx Klausur (x Zeitstunden) M Mündliche Prüfung P Präsentation (Vortrag) R Referat (Hausarbeit plus Präsentation/Vortrag) 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 6 von 9
7 Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 8 von 94 Fakultät Wirtschaft und Informatik Zweiter Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B2 BIS Modulnummer Pflichtmodule Schwerpunkt Informationsmanagement Schwerpunkt Supply Chain Management BIS Teilmodulnummer Modulbezeichnung Teilmodulbezeichnung Art der Prüfungsleistung Faktor der Prüfungsleistung im Modul BIS-201 Anwendungsprogrammierung 6 1 BIS Anwendungsprogrammierung EDR, K2, M, R 1 4 BIS-202 Software Engineering 6 1 BIS Software Engineering H, K2, M, R 1 4 BIS-203 Betriebssysteme 6 1 BIS Betriebssysteme K2, M 1 4 BIS-204 Verteilte Anwendungen 6 1 BIS Verteilte Informationssysteme K1, M 1 2 BIS Webbasierte Informationssysteme EDR, K1, M, R 1 2 BIS-205 Electronic Business and Electronic Commerce 6 1 BIS Electronic Business and Electronic Commerce H, K2, R 1 4 BIS-206 Interorganisational Business Computing 6 1 BIS Interorganisational Business Computing K2, M, R 1 4 BIS-209 Themenübergreifendes WI-Projekt 6 1 BIS Themenübergreifendes WI-Projekt B, EDR, H, P, R 1 3 BIS-211 Informationsmanagement 6 1 BIS Informationsmanagement H, M, P, R 1 4 BIS-212 IT-Organisation 6 1 BIS IT-Organisation H, M, P, R 1 4 BIS-213 Vertiefende Themen des Informationsmanagement 6 1 BIS Vertiefende Themen des Informationsmanagement H, M, P, R 1 4 BIS-219 IM-Projekt 6 1 BIS IM-Projekt B, EDR, H, P, R 1 3 BIS-221 Produktion und Logistik 6 1 BIS Produktion und Logistik H, K2, M 1 4 BIS-222 IT-Systeme der Produktion u. Logisitk 6 1 BIS IT-Systeme der Produktion u. Logisitk EDR, H, K2, M, R 1 4 BIS-223 Vertiefende Themen des Supply Chain Managements 6 1 BIS Vertiefende Themen des Supply Chain Managements EDR, H, K2, P, R 1 4 BIS-229 SCM-Projekt 6 1 BIS SCM-Projekt B, EDR, H, P 1 3 SWS Credits Faktor der Modulnote in Gesamtnote 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 7 von 9
8 Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 9 von 94 Fakultät IV Wirtschaft und Informatik Zweiter Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B2 Schwerpunkt Customer Relationship Management Schwerpunkt Business Intelligence Ergänzungsmodule BIS-231 CRM-Prozesse 6 1 BIS CRM-Prozesse H, K2, R 1 4 BIS-232 CRM-Systeme 6 1 BIS CRM-Systeme EDR, H, K2, R 1 4 BIS-233 Vertiefende Themen des CRM 6 1 BIS Vertiefende Themen des CRM EDR, H, K2, P, R 1 4 BIS-239 CRM-Projekt 6 1 BIS CRM-Projekt B, EDR, H, P, R 1 3 BIS-241 Data Warehousing 6 1 BIS Data Warehousing K2, M, R 1 4 BIS-242 Business Intelligence 6 1 BIS Business Intelligence K2, M, R 1 4 BIS-243 Vertiefende Themen des BI 6 1 BIS Vertiefende Themen des BI EDR, K2, M, R 1 4 BIS-249 BI-Projekt 6 1 BIS BI-Projekt EDR, H, P, R 1 3 BIS-251 Aktuelle Themen der WI 6 1 BIS Aktuelle Themen der WI K2, M, R 1 4 BIS-255 Vertiefende Themen des Geschäftsprozessmanagements 6 1 BIS Vertiefende Themen des Geschäftsprozessmanagements H, K2, M, P, R 1 4 BIS-256 Betriebswirtschaftliche Standardsoftware 6 1 BIS Betriebswirtschaftliche Standardsoftware H, K2, P, R 1 4 BIS-257 Einführung SAP ERP 6 1 BIS Einführung SAP ERP EDR, H, K2, M, R 1 4 BIS-258 Informationssicherheit 6 1 BIS Informationssicherheit H, K2, M, R 1 4 BIS-261 Operations Research 6 1 BIS Operations Research H, K2, M, R 1 4 BIS-262 Datenanalyse 6 1 BIS Datenanalyse H, K2, M, R 1 4 BIS-263 Finanz- und Versicherungsmathematik 6 1 BIS Finanz- und Versicherungsmathematik H, K2, M, R 1 4 BIS-265 Software-Architekturen 6 1 BIS Software-Architekturen H, K2, M, R 1 4 BIS-266 XML-Datenbanken 6 1 BIS XML-Datenbanken H, K2, M, R 1 4 BIS-267 Software-Qualität 6 1 BIS Software-Qualität H, K2, M, R 1 4 BIS-271 Wissensmanagement 6 1 BIS Wissensmanagement H, M, P, R Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 8 von 9
9 Nr. 4/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 10 von 94 Fakultät IV Wirtschaft und Informatik Zweiter Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B2 1. Praxisphase / Seminar 2. Praxisphase / Bachelor- Arbeit BIS-273 U-Gründung in der IT 6 1 BIS-273 U-Gründung in der IT H, K2, R 1 4 BIS-281 Soziale Kompetenz - Vertiefung 6 1 BIS Verhandlungs- und Moderationstechniken H, K1, M, P, R 1 3 BIS Persönlichkeit und Führung H, K1, M, P, R 1 3 BIS-285 Wirtschaftsenglisch BIS Wirtschaftsenglisch 2 - Teil 1 H, K1, M, P, R 1 2 BIS Wirtschaftsenglisch 2 - Teil 2 H, K1, M, P, R 1 2 BIS Praxisphase 18 1 BIS Praxisphase B 1 BIS-292 Praxisphasenseminar 12 1 BIS Praxisphasenseminar Teil 1 H, M, P, R 1 2 BIS Praxisphasenseminar Teil 2 H, M, P, R 1 2 BIS Praxisphase 18 1 BIS Praxisphase B 1 BIS-299 Bachelor-Arbeit 12 4 BIS Bachelor-Arbeit BAA mit Ko. 1 Notwendige Leistungsnachweise im 2. Studienabschnitt BIS: Alle Pflichtmodule BIS 201 bis BIS 209 Alle Module eines vom Studierenden gewählten Schwerpunkts, dabei stehen folgende Schwerpunkte zur Wahl: BIS-211 bis BIS-219 Informationsmanagement BIS-221 bis BIS-229 Supply Chain Management BIS-231 bis BIS-239 Customer Relationship Management BIS-241 bis BIS-249 Business Intelligence Module im Umfang von 24 Credits nach Wahl des Studierenden aus dem Kanon der Ergänzungsmodule BIS-251 bis BIS-289; dabei mind. 12 Credits, jedoch höchstens 18 Credits aus dem Teilkanon BIS-251 bis BIS Praxisphase (BIS 291) und Praxisphasenseminar (BIS 292) 2. Praxisphase (BIS 297) und Bachelorarbeit (BIS-299) Legende für Art der Prüfungsleistung B Bericht BAA mit Ko. Bachelor-Arbeit mit Kolloquium EDR Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen H Hausarbeit Kx Klausur (x Zeitstunden) M Mündliche Prüfung P Präsentation (Vortrag) R Referat (Hausarbeit plus Präsentation/Vortrag) 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 9 von 9
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