Mainzer Netze GmbH Hafenbahn Gleisanschluss-Nr.:

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1 Mainzer Netze GmbH Hafenbahn Gleisanschluss-Nr.: Bedienungsanweisung für die öffentliche Serviceeinrichtung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Aufgestellt: geprüft und ergänzt: genehmigt: Sycrola Vorreier Michael Kraus Michael Nöthe Marion Wilke Gülltig seit: Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 1/37 -

2 Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeine Informationen Änderungen dieser Dienstanweisungen Verteiler: Bekanntgabe dieser Dienstanweisungen Wichtige Ansprechpartner Begriffsdefinition und Abkürzungsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Beschreibung der Eisenbahninfrastruktur Grunddaten Anlieger / Anschließer / Mitbenutzer Beschreibung der Eisenbahninfrastruktur Allgemeine Verhaltensregeln Bedienung der Hafenbahn (Ein- und Ausfahrt) incl. Beschreibung der technisch gesicherten Bahnübergangssicherungsanlagen Hattenbergstraße BÜ 001,6 in km 1,606 (LzH/F-ÜS) Rheinallee BÜ 2,1 in km 2,172 (LzH/F-ÜS) Bedienung einer EOW Regelumstellung von Hand Regelumstellung von der stumpfen Seite durch Schienenfahrzeuge Regelumstellung einer EOW mit Vorzugslage von der stumpfen Seite durch Schienenfahrzeuge Hilfsbedienung einer EOW Hilfsumstellung einer gestörten, nicht belegten EOW Hilfsumstellung einer unzeitig belegten EOW Umstellen / Herstellen der Grundstellung einer aufgefahrenen EOW Hilfsumstellung bei Netzausfall Bestimmungen zur Durchführung des Eisenbahnbetriebes Notfallmanagement Nebenanschließer Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 2/37 -

3 Anhang-Verzeichnis Anhang 1 Unfallmeldetafel I 23 Anhang 2 Unfallmeldetafel II 26 Anhang 3 Schematischer Lageplan 28 Anhang 4 Gleislängen und Weichen 29 Anhang 5 Gleise mit Bogenradien unter 150m 31 Anhang 6 Verzeichnis der Bahnübergänge 32 Anhang 7 Verzeichnis der zugelassenen EVU 35 Anhang 8 Muster Ergänzende Bedienungsanweisung 36 Anhang 9 Zeitfenster zur Bedienung 37 Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 3/37 -

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Änderungen dieser Dienstanweisungen Nr. Gültig ab: Betrifft: Anhang 6 Rheinallee und Rufnummern DB Schenker Anhang 1: Unfallmeldetafel I Anhang 2: Unfallmeldetafel II Anhang 8:Muster Ergänzende Bedienungsanweisungen Geänderte Telefonnummer der Leitstelle MVG (Ansprechpartner und Unfallmeldetafel I) Liste Ansprechpartner: Neue EVUs ergänzt Vorgehen bei Vergabe Bedienungszeiten angepasst Lageplanskizze neu gezeichnet Liste Ansprechpartner: Neues EVU ergänzt Anlage Bedienungszeiten angepasst Komplettüberarbeitung auf Grund neuer Sicherungstechnik 1.2 Verteiler: Landeseisenbahnaufsicht Hessischer Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt am Main DB Netz AG Niederlassung Mitte DB Cargo AG Cargo Zentrum Frankfurt am Main (EVU) Eisenbahn Verkehrsunternehmen (siehe Seite Anhang 7) Nebenanschließer (siehe Seite -22-, Ziffer 10. Nebenanschließer) Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 4/37 -

5 1.3 Bekanntgabe dieser Dienstanweisungen Die Eisenbahnverkehrsunternehmen haben diese Anweisung und etwaige Änderungen ihrem Personal an geeigneter Stelle und in eigener Verantwortung bekannt zu geben. Die Rangierabteilungen haben diese Dienstanweisung beim Befahren des Anschluss der Hafenbahn Mainz mitzuführen. 1.4 Wichtige Ansprechpartner Ansprechpartner Rufnummern Fax/ Mainzer Netze GmbH Leiter Hafenbahn Mainz Leitstelle MVG (Mainzer Stadtwerke) EBL Herr Michael Kraus stellv. EBL Herr Reiner Unnerstall Stadt Mainz, Amt 61.1 (Signalanlagen an BÜ) EBA Frankfurt/Main LfB Landeseisenbahnaufsicht DB Schenker Rail Deutschland AG ÖBL Herr Dieter Neugebauer Koordinator Ffm. (24 Std./Tag) Mz-Bischofsh. Dispo-Stelle Gruppenleiter Auftragsabwicklung und Wagendisposition RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn öbl Herr Thorsten Wilhelm Dispo-Stelle (24 Std./Tag) Stock Transport EBL Herr Christian Brinkmann Dispo-Stelle (24 Std./Tag) Hessische Güterbahn EBL Herr Roland Pabst Dispo-Stelle (24 Std./Tag) DB Netz AG (Standort Mainz) Dispo-Stelle Fahrdienstleiter Bf. Mainz Hbf Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 5/37 -

6 Ansprechpartner Rufnummern Fax/ Frankenbach Container Terminals GmbH Notfallmanagement Leitstelle MVG DB Schenker Rail, Mz-Bischofsh RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn Stock Transport Hessische Güterbahn Begriffsdefinition und Abkürzungsverzeichnis Anschließer Hafenbahn Mainz Betriebsführer EVU Nebenanschließer Nebenanschluss Rangierbezirke MSW MN MVG FCT Bf BÜ EBL EBL EVU EIU ET/AT Die EVU die im Gleisanschluss Hafen den Rangierbetrieb durchführen Gleise der Hafenbahn Mainz im Eigentum der Mainzer Stadtwerke AG Mainzer Netze GmbH; obliegt die Regelung der Betriebsführung insgesamt Eisenbahnverkehrsunternehmen die im Anschluss Hafen einen Betrieb durchführen Eigentümer von Gleisanlagen die an das Gleisnetz der Hafenbahn Mainz angeschlossen sind nicht DB Netz Gleisanschluss der Nebenanschließer Räumliche und betriebliche Trennung von Gleisen unterschiedlicher Zustellungsbezirke Mainzer Stadtwerke AG Mainzer Netze GmbH Mainzer Verkehrsgesellschaft mbh, Dienstleister der MSW Frankenbach ContainerTerminals GmbH Bahnhof Bahnübergang Eisenbahnbetriebsleiter der Hafenbahn Mainz Eisenbahnbetriebsleiter des Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. ÖBL Eisenbahninfrastrukturunternehmen ET/AT Schlüsselschalter dienen zur Ein- und Ausschaltung der technischen Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 6/37 -

7 Sicherung an Bahnübergängen EVU Fdl Hbf Mainz Gz Hbf/Gbf Lrf ÖBL Rabt Rb Rf Tf Tfz ADR/RID AEG BOA RP Buvo-NE BÜV-NE Ril 301 Ril 408 ESO EBO FV-NE GGVSEB KoRil Ril 424 Eisenbahnverkehrsunternehmen Fahrdienstleiter vom Hauptbahnhof Mainz Güterzug Hauptbahnhof / Güterbahnhof Lokrangierführer Örtlicher Betriebsleiter Rangierabteilung(en) Rangierbegleiter Rangierfahrt Triebfahrzeugführer Triebfahrzeug Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße / Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr Allgemeines Eisenbahngesetz Landesverordnung über den Bau- und Betrieb von Anschlussbahnen in Rheinland Pfalz Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei NE-Bahnen Signalbuch (SB) der Deutschen Bahn AG Richtlinie 408 Züge Fahren und Rangieren der Deutschen Bahn AG Eisenbahn-Signalordnung Eisenbahn Bau-und Betriebsordnung Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt Konzernrichtlinien DB (= DB AG Regelwerk, Anwendung auch im Anschluss Hafen) Konzernrichtlinie (KoRil) Sicherheitstechnische Maßnahmen nach Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 7/37 -

8 Freiwerden gefährlicher Güter StVO Obri-NE VDV Schrift 714 VDV Schrift 750 Straßenverkehrsordnung Oberbaurichtlinien für NE-Bahnen Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen Dienstordnung d. Anschlussbahn/Anweisung bzgl. Eisenbahnbetriebsdienst 2 Allgemeine Bestimmungen Die MN betreibt als EIU eine Serviceeinrichtung bei der Hafenbahn Mainz nach der BOA des Landes Rheinland Pfalz. Der Bedienungsanweisung zugrunde liegende Regelwerke sind unter anderem: Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG); Eisenbahn-Signalordnung (ESO); Eisenbahn Bau-und Betriebsordnung (EBO); Landesverordnung über den Bau- und Betrieb von Anschlussbahnen in Rheinland Pfalz (BOA RP); Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB); Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE); Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (Buvo-NE); Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei NE-Bahnen (BÜV-NE); Oberbaurichtlinien für NE-Bahnen (Obri-NE); VDV Schrift 714, Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen; VDV Schrift 750, Dienstordnung der Anschlussbahn / Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 8/37 -

9 3 Geltungsbereich Die Bedienungsanweisung enthält die wesentlichen Bestimmungen für die Durchführung des Eisenbahnbetriebes auf der Gleisinfrastruktur der Hafenbahn Mainz der Mainzer Netze GmbH (MN). Die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der MN ist ausschließlich Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestattet, die mit der Hafenbahn Mainz einen Infrastrukturnutzungsvertrag (IAV), vor Beginn der Nutzung, abgeschlossen haben. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Güterverkehrs. An die Eisenbahninfrastruktur schließen weitere private Firmen mit ihrer Eisenbahninfrastruktur an. Zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur dieser Anlieger / Anschließer / Mitbenutzer ist ebenfalls ein IAV abzuschließen und der MN nachzuweisen. Die EVU überführen entsprechend ihrem jeweiligen Auftrag, die Eisenbahnfahrzeuge für die Anschließer vom Hauptbahnhof Mainz zur Hafenbahn Mainz. Von hier aus erfolgt die Bereitstellung und Abholung aus bzw. in die privaten Nebenanschlüsse / Ladestellen. Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Instandhaltung den Bestimmungen der EBO entsprechen und von der zuständigen Behörde abgenommen sein. Das vom EVU eingesetzte Betriebspersonal muss den Anforderungen der EBO/ESO genügen. Es muss die deutsche Sprache in dem für seine jeweilige Tätigkeit erforderlichen Umfang in Wort und Schrift beherrschen. Wer ein Eisenbahnfahrzeug führt, bedarf der dazu erforderlichen Erlaubnis. Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter der EVU für diese Tätigkeit qualifiziert sind und eine regelmäßige Weiterbildung (RFU) erfolgt. Die erforderliche Orts - und Streckenkenntnis und dafür erforderlichen Informationen / Unterlagen, vor dem ersten Einsatz, stellt die MN zur Verfügung. Dazu zählen die Kenntnisse insbesondere die Bedienungsanweisung der Hafenbahn sowie weitere Dienstanweisungen zu den örtlichen Verhältnissen. Um dies qualifiziert sicherzustellen haben die EVU, die die Hafenbahn Mainz befahren, namentlich den EBL des EVU zu benennen und der MN schriftlich mitzuteilen. Der EBL des EVU ist Ansprechpartner für den EBL der MN und er oder eine beauftragte Person, wird vor Ort in die Eisenbahninfrastruktur nachweislich eingewiesen. Er ist für die Umsetzung der Bedienungsanweisung verantwortlich. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 9/37 -

10 4 Beschreibung der Eisenbahninfrastruktur 4.1 Grunddaten Die Grenze zum Anschluss der Hafenbahn Mainz liegt nördlich vom Hauptbahnhof Mainz der DB Netz AG. Das eingleisige Zuführungsgleis zur Hafenbahn Mainz schließt an das Netz der DB Netz AG über die Weiche 162 von Gleis 046 an und ist gekennzeichnet durch eine Tafel Anfang/Ende Hafenbahn Mainz. 4.2 Anlieger / Anschließer / Mitbenutzer Die Nebenanschließer (siehe Ziffer 10) mit eigenem Gleisanschluss unterliegen nicht dieser Anweisung und regeln ihre Betriebsabwicklung in eigener Verantwortung. 4.3 Beschreibung der Eisenbahninfrastruktur Das Zuführungsgleis beginnt an der Weiche 162 DB AG und endet an der Weiche 1 der Hafenbahn. Das Zuführungsgleis hat eine höhengleiche Kreuzung BÜ B1 Hattenbergstraße mit einem zweigleisigen Straßenbahngleis (Flachrille), welches in einer 4-spurigen Straße in Mittellage verläuft. Mit dem BÜ B2 Kreyßigstraße wird eine Notüberfahrt (Werksgelände) passiert die außer in Notfällen gesperrt ist, sowie eine vierspurige Bundesstraße B40 die durch BÜ B4 Rheinallee gekreuzt wird. Die BÜ B1 und B4 sind technisch gesichert. Die Sicherung ist mit einer Lichtzeichenanlage sowie mit Halbschranken/Geh-Radwegschranken ausgerüstet. Die Schranken A1 und A2 sperren dabei die Zufahrt und den Geh- Radweg im II. und IV. Quadrant, die Schranken A3 und A4 die Geh- Radwege im I. und III. Quadranten. Die vorhandene Signalisierung des ÖPNV wird durch die Bahnübergangssicherungsanlage, über die Lichtzeichen S41, S42 und S42a, realisiert. Dadurch wird der Anschlussbedienungsfahrt der Hafenbahn der Vorrang eingeräumt. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 10/37 -

11 Im weiteren Verlauf wird der Anschluss der Hafenbahn Mainz nach den zwei Rangierbezirken Rheinallee und Ingelheimer Aue unterschieden. Die zum Bedienungsbereich gehörenden Gleisanlagen sind in das Zufahrtsgleis und zwei Rangierbezirke aufgeteilt, die aus dem Lageplan (vgl. Anlage 3 Schematischer Lageplan) ersichtlich sind: Zuführungsgleis Rangierbezirk Ingelheimer Aue Rangierbezirk Rheinallee Die Gleislängen werden in Anhang 4 angegeben. Gleise mit Bogenradien unter 150 m werden im Abhabg 5 beschrieben. Die Grenze zwischen dem Anschluss der Hafenbahn Mainz und den Nebenanschließern liegt jeweils hinter der Weiche im Abzweiggleis zum Nebenanschließer (Grenzzeichen). Über den Rangierbezirk Ingelheimer Aue ist ausschließlich das FCT angebunden. Die Nebenanschließer Nestle, Schott und Valentin liegen im Rangierbezirk Rheinallee, in den über den Rangierbezirk Ingelheimer Aue eingefahren wird. Das Verzeichnis der Bahnübergänge wird mit der jeweiligen Sicherungsart in Anhang 6 beschrieben. Auf der gesamten Anschlussbahn gilt die Streckenklasse D4 und es wird der Einheitshemmschuh verwendet. Rangiererwege und Beleuchtungsanalagen stehen im Rangierbezirk Ingelheimer Aue zur Verfügung. 5 Allgemeine Verhaltensregeln Die Sicherheitsausrüstung des eingesetzten Personals richtet sich nach dem Einsatzgebiet im Eisenbahnbetriebsdienst und ist vom EVU festzulegen und zeichnet dafür verantwortlich. Auf dem gesamten Anschluss der Hafenbahn Mainz besteht Rauchverbot! Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 11/37 -

12 6 Bedienung der Hafenbahn (Ein- und Ausfahrt) incl. Beschreibung der technisch gesicherten Bahnübergangssicherungsanlagen 6.1 Hattenbergstraße BÜ 001,6 in km 1,606 (LzH/F-ÜS) Die in der Zufahrt der Hafenbahn in den Hafenbahnhof vom Mainzer Hbf. wird von den Bahnübergängen Hattenbergstraße Kreyßigstraße Rheinallee gekreuzt. Auf Grund der Bedeutung dieser Straßen mit ÖPNV und Geh-/Radwegen wurde gemäß Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist eine Sicherung mit einer Lichtzeichenanlage sowie Halbschranken/Geh-Radwegschranken installiert. Die Schranken A1 und A2 sperren dabei die Zufahrt und den Geh- Radweg im II. und IV. Quadrant, die Schranken A3 und A4 die Geh- Radwege im I. und III. Quadrante. Die gesondert geführte Straßenbahn/Bustrasse wird in die Schrankensicherung nicht mit einbezogen. Die vorhandene Signalisierung des ÖPNV wird durch die Bahnübergangssicherungsanlage, über die Lichtzeichen S41, S42 und S42a, realisiert. Dadurch wird der Anschlussbedienungsfahrt der Hafenbahn der Vorrang eingeräumt. Die Überwachung der Anlage erfolgt durch den Triebfahrzeugführer mit Überwachungssignalen, die im Bremswegabstand jeweils vor dem Bahnübergang aufgestellt sind. Bei der Abmeldung und der fernmündlichen Anmeldung an den Bf Mainz Hbf ist die Warteposition zur Einfahrt in den Bf Mainz Hbf auf Grund der Zuglänge anzugeben. Die Wirksamschaltung der Einschaltstelle Richtung Bf. Mainz Hbf für Zuglängen > 530 m erfolgt durch die Abmeldung der Anschlussbedienung aus der Hafenbahn an der Tafel im km 2,256. Bei Zuglängen < 530 m bleibt die Einschaltstelle im km 1,915 unwirksam, so dass der Zug bis zur Warteposition Hattenbergstraße vor fahren kann. Dabei wird am Überwachungssignal der ungesicherte Bahnübergang signalisiert. Nach Aufforderung zur Weiterfahrt in den Bf. Mainz Hbf durch den Fahrdienstleiter der DB Netz AG bedient der Rangierbegleiter der Anschlussbedienung die Einschalttaste des BÜ. Leuchtet die Überwachungslampe in der Einschalttaste auf (Bestätigung der vollständigen Sicherung des Bahnüberganges) erfolgt die Weiterfahrt in den Bf Mainz Hbf. Die Einschaltung der Anlage aus Richtung Bf Mainz Hbf erfolgt über Einschalttasten. Diese sind in den Tafeln der Anmeldung 1 im Bahnhof Mainz intergriert. Die Ausschaltung (beide Richtungen) erfolgt auf Grund der linienförmig angeordneten Ausschaltkriterien selbsttätig nach vollständiger Räumung des Bahnüberganges. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 12/37 -

13 Es ist keine DB 21 Schließung vorhanden. Die Schließung an den ET und HET-Tasten erfolgt mit einem internen Schließsystem der Hafenbahn Mainz. Besonderheit der Anlage: Die Stromversorgung der BÜSA ist für eine Netzausfallzeit von 3 Stunden vorgesehen. Für diese längste Netzausfallzeit sind auch die Bedienungs- und Meldegeräte ausgelegt. Im Störfall bleiben die Schranken geöffnet. Der Störzustand wird dem Lokführer als nicht gesicherter Bahnübergang signalisiert. Auf Grund dieser Besonderheit wurde als Kriterium für die Signalfreigabe (Kennlicht Überwachungssignal) Schranke geschlossen gewählt. Dadurch erfolgt eine Verlängerung der Einschaltstrecken in beide Richtungen. Dies hat zur Folge, dass aus Richtung Bahnhof Mainz der errechnete Einschaltpunkt im km 1,297 (Weichenbereich) des Bahnhof Mainz liegt. Deshalb wird aus dieser Richtung mittels Einschalttaste die Einschaltung des Bahnüberganges Hattenbergstraße ausgelöst. 6.2 Rheinallee BÜ 2,1 in km 2,172 (LzH/F-ÜS) In Richtung Bf. Mainz HBF erfolgt die Einschaltung über die Einschalttaste 2. Diese ist in der Anmeldetafel Ingelheimer Aue integriert. Die Einschaltung aus dem Bf. Mainz HBF und die Ausschaltung (beide Richtungen) der Bahnübergangssicherungsanlage erfolgt zuggesteuert. Die Ausschaltung ist auf Grund der linienförmig angeordneten Ausschaltkriterien selbsttätig nach vollständiger Räumung des Bahnüberganges geregelt. Die Überwachung der Anlage erfolgt durch den Triebfahrzeugführer mit Überwachungssignalen, die im Bremswegabstand jeweils vor dem Bahnübergang aufgestellt sind. Es ist keine DB 21 Schließung vorhanden. Die Schließung an den UT-, ET- HET und HAT-Tasten erfolgt mit einem internen Schließsystem der Hafenbahn Mainz. Mit der Anmeldung der Fahrt vom Bf. Mainz Hbf in die Hafenbahn (unter Angabe des Eisenbahnverkehrsunternehmens) erfolgt der Verschluss der Weichenschlüssel. Mit der Abmeldung aus der Hafenbahn (unter Angabe des Eisenbahnverkehrsunternehmens), besetzen und freifahren des BÜ Rheinallee erfolgt die Freigabe der Weichenschlüssel und die Freigabe des Einfahrgleises vom Hafenbahnhof. Besonderheit der Anlage: Die Stromversorgung der BÜSA ist für eine Netzausfallzeit von 3 Stunden vorsehen. Für diese längste Netzausfallzeit sind auch die Bedienungs- und Meldegeräte ausgelegt. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 13/37 -

14 Im Störfall bleiben die Schranken geöffnet. Der Störzustand wird dem Lokführer als nicht gesicherter Bahnübergang signalisiert. Auf Grund dieser Besonderheit wird als Kriterium für die Signalfreigabe (Kennlicht Überwachungssignal) Schranke geschlossen gewählt. Dadurch erfolgt eine Verlängerung der Einschaltstrecken in beide Richtungen. 7 Bedienung einer EOW Im EOW-Bereich gilt grundsätzlich Fahren auf Sicht! Die Weichensignale sind zu beachten! Die Lage der Weichenzungen ist vor Befahrung zu bobachten! Die betrieblichen Regelungen sind zu beachten! 7.1 Regelumstellung von Hand Voraussetzung: Weiche liegt in Endlage Achszählkreis ist nicht belegt Weiche ist nicht gesperrt (durch Fahrwegeinstellung z.b. an der Fahrwegstelltafel) Weiche ist nicht gestört Weiche umstellen (z.b. in den abzweigenden Strang) - der Grobhandtaster an der Vorgezogenen Bedienstelle (VB) oder dem Schlagtaster (ST) auf dem WLM ist zu betätigen. Bei EOW mit Flankenschutzabhängigkeit wird die zugehörigeweiche/gleissperre mit umgestellt! Die EOW haben eine Reversierungsfunktion, d.h. während des Weichenumlaufs kann durch erneutes Betätigen des Tasters die Umlaufrichtung der Weiche geändert werden. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 14/37 -

15 Weiche läuft um Der Ordnungsmelder und der Weichenlagemelder der angeforderten Weichenlage zeigt ein Blinklicht, der andere Weichenlagemelder ist dunkel. Weiche in neuer Endlage (abzweigend) Der WLM zeigt in den abzweigenden Strang - die Weiche darf von der Rangiereinheit befahren werden. 7.2 Regelumstellung von der stumpfen Seite durch Schienenfahrzeuge Voraussetzung: Weiche liegt in Endlage Achszählkreis ist nicht belegt Weichen ist nicht gesperrt (durch Fahrwegeinstellung z.b. an der Fahrwegstelltafel) Weiche nicht gestört Weichenlagemelder in Fahrtrichtung gesehen Weiche umstellen (z.b. in den geraden Strang) - Umstellung erfolgt automatisch bei Befahren des stumpfseitigen Kontaktes (KGR). Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 15/37 -

16 Bei einer EOW mit Flankenschutzabhängigkeit, wird die dazugehörige Weiche/Gleissperre mit umgestellt. Weiche läuft um Der Ordnungsmelder und der Weichenlagemelder der angeforderten Weichenlage zeigen weißes Blinklicht, der andere Weichenlagemelder ist dunkel. Weiche in neuer Endlage (gerade) Der WLM zeigt in den geraden Strang - die Weiche darf von der Rangiereinheit befahren werden. Weiche in neuer Endlage, die Weiche ist frei gefahren und nicht gestört Der WLM zeigt weißes Ruhelicht, da der Achszählkreis wieder frei ist. 7.3 Regelumstellung einer EOW mit Vorzugslage von der stumpfen Seite durch Schienenfahrzeuge Voraussetzung: Weiche liegt in Endlage Achszählkreis ist nicht belegt Weichen ist nicht gesperrt (durch Fahrwegeinstellung z.b. an der Fahrwegstelltafel) Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 16/37 -

17 Weiche nicht gestört Weichenlagemelder mit Vorzugslage in den abzweigenden Strang in Fahrtrichtung gesehen. Weiche umstellen (z.b. in den geraden Strang) Umstellung erfolgt automatisch bei Befahren des stumpfseitigen Kontaktes (hier KGR). Weiche läuft um Der Ordnungsmelder und der Weichenlagemelder der angeforderten Weichenlage zeigen weißes Blinklicht, der andere Weichenlagemelder ist dunkel. Weiche ist in neuer Endlage (gerade) Der WLM zeigt in den geraden Strang; die Weiche darf von der Rangiereinheit befahren werden. Weiche ist in neuer Endlage, frei gefahren und nicht gestört Der WLM zeigt weißes Dauerlicht, der Achszählkreis ist wieder frei. Freifahren des Achszählkreises- nach ca. 5 sek - Weiche läuft selbsttätig um in die Vorzugslage Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 17/37 -

18 Der Ordnungsmelder und der Weichenlagemelder der Vorzugslage zeigen weißes Blinklicht, der andere Weichenlagemelder ist dunkel. Weiche ist in neuer Endlage (Vorzugslage), der Achszählkreis ist frei und die Weiche nicht gestört Der Ordnungsmelder und der Weichenlagemelder der Vorzugslage zeigen weißes Dauerlicht, der Weichenlagemelder der Nicht-Vorzugslage ist dunkel. 7.4 Hilfsbedienung einer EOW Hilfsumstellung einer gestörten, nicht belegten EOW Ordnungsmelder und Weichenlagemelder der zuvor angeforderten Weichenlage blinken weiß Weiche erreicht keine Endlage Vor Durchführung der Hilfsbedienung ist augenscheinlich das Freisein der Weiche zu prüfen und die zuständige Stelle zu verständigen! 1. Mit VB oder ST versuchen, die Weiche zu stellen. 2. Bleibt die Bedienungen wirkungslos, ist mittels Schlüssel (Schließung DB-Vierkant ) die Weichenhilfstaste (WHT) zu betätigen. WHT-Bedienung wirkt bei freier und belegter Weiche! Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 18/37 -

19 Erreicht die Weiche weiterhin keine Endlage, ist der Instandhaltungsdienst zu verständigen! Hilfsumstellung einer unzeitig belegten EOW Weiche hat Endlage, lässt sich aber mit Regelbedienung nicht umstellen Achszählkreis gestört Belegtmelder an der AzGrT-Bedienstelle (an FT3) zeigt ein rotes Dauerlicht Blauausleuchtung obwohl Augenscheinlich keine Belegung durch Fahrzeuge vorhanden ist Vor Durchführung der Hilfsbedienung ist augenscheinlich das Freisein der Weiche zu prüfen und die zuständige Stelle zu verständigen! Während der Hilfsbedienung ist die Weiche dauerhaft zu beobachten! Es ist zu beachten, dass durch die Einstellung eines Fahrweges an einer Fahrwegstelltafel / Bedientafel o. ä. die Regelbedienung der Weiche gesperrt sein kann! Mit dem EVU Schlüssel im Rangierbezirk Ingelheimer Aue ist sich an der FT3 anzumelden. Anschließend ist die entsprechende AzGrT Taste der belegten Weiche zu betätigen. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 19/37 -

20 7.4.3 Umstellen / Herstellen der Grundstellung einer aufgefahrenen EOW Ordnungsmelder und Weichenlagenmelder der zuvor vorhandenen Weichenlage zeigen weißes Blinklicht Weiche hat Endlage Rangierabteilung sofort anhalten und verantwortliche Person verständigen! Einrichten der Weiche nach Freifahren und Kontrolle der Weiche durch Instandhaltungspersonal Hilfsumstellung bei Netzausfall WLM ist dunkel Stellen der Weiche mit Hilfe der Kurbel Hinweis: Spannung am Weichenantrieb mittels Spannungsabschalter abschalten. Kurbel aufstecken, Weiche durch Kurbeln umstellen und Kurbel wieder abziehen Nach Netzwiederkehr blinken der Ordnungsmelder und der Weichenlagemelder der bei Spannungsausfall vorhandenen Weichenlage Einrichten der Weiche durch Regelbedienung von Hand, wie beschrieben oder durch Bedienung an der Fahrwegstelltafel / der Bedientafel Die Weiche wird einmal gestellt, Weichenlagemelder und Ordnungsmelder zeigen die korrekte Lage über weißes Dauerlicht. 8 Bestimmungen zur Durchführung des Eisenbahnbetriebes Die Betriebsweise im Anschluss der Hafenbahn Mainz ist Rangieren nach FV-NE. Auf dem Zufahrtsgleis darf nur in Notfällen geschoben werden. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 20/37 -

21 Grundsätzlich darf sich nur eine Rabt im Anschluss der Hafenbahn Mainz befinden. Abgestellte Wagen oder Tfz gelten nicht als Rabt. Die Zeitfenster zur Bedienung werden nach Abstimmung mit den Nebenanschließern und den beteiligten EVU durch die MN festgelegt. Die aktuelle Aufteilung der Zeitfenster ist in Anhang 9 dargestellt. Befinden sich, entgegen den zugewiesenen Zeitfenstern, doch weitere Rangierfahrten im Anschluss der Hafenbahn Mainz, so haben diese miteinander Kontakt aufzunehmen und vor Aufnahme der Rangierarbeiten diese abzustimmen. Auf der gesamten Anschlussbahn gilt die Streckenklasse D4 und es wird der Einheitshemmschuh verwendet. Rangiererwege und Beleuchtungsanalagen sind im Rangierbezirk Ingelheimer Aue vorhanden. Bei Fahrten von Rabt in den Rangierbezirk Rheinallee müssen die Kupplungen zwischen den Wagen aufgedreht werden (langmachen), damit es nicht zu Überpufferungen kommt. Da im gesamten Anschluss der Hafenbahn Mainz keine ausreichenden geraden Gleisabschnitte vorhanden sind, müssen bei geplanten Zugteilungen im Anschluss der Hafenbahn Mainz die Wagenkupplungen aufgedreht werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist generell auf 25 km/h beschränkt. Die Geschwindigkeit zwischen der Weiche 7 und der Weiche 40 wird wegen dem Gleisradius von 100 Meter auf 5 Km/h begrenzt. Kurzfristige Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch den EBL bekannt gegeben. Nur im Zuführungsgleis ist eine stärkere Neigung als 2,5 vorhanden. Im Zuführungsgleis sowie und auf den Gleisen 2, 3 und 4, auf dem BÜ B 7 (Notüberfahrt der Feuerwehr) dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Abgestellte Fahrzeuge sind zu sichern. Alle Wagen müssen beim Rangieren an die durchgehende Hauptluftleitung angeschlossen sein. Die Kommunikation mit dem Fdl Hbf Mainz erfolgt über GSM-R Zugfunk oder Telefon (Mobiltelefon). Die Kommunikation der Tf/Rb untereinander regelt jedes EVU in eigener Verantwortung. Ist die Kommunikation unterbrochen, muss der Betriebsdienst eingestellt werden, bis die Verständigung wieder möglich ist. Die Tfz müssen mit Warnflaggen, rot abblendbarer Handlampe sowie der schriftliche Weisung für den Gefahrguttransport, nach ADR/RID ausgerüstet sein. Soweit die aktuelle Ril 424 der DB Cargo mitgeführt werden darf, ist das für den Gefahrguttransport ebenfalls ausreichend. Veränderungen oder auch Vorkommnisse unterliegen der Meldepflicht an die MN. Unberührt von den Festlegungen sind bei gleichen Vorkommnissen in den Nebenanschlüssen die jeweiligen Eigentümer zu verständigen. Im Rangierbezirk Rheinallee und Ingelheimer Aue befinden sich jeweils eine Brückendurchfahrt ( Kaiserbrücke ) ohne Lichtraumeinschränkungen. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 21/37 -

22 Im Kreuzungsbereich Hattenbergstraße BÜ B1 wird die öffentliche Straße gekreuzt auf der eine Straßenbahn verläuft, dort hängt eine Oberleitung (660V) auf einer Höhe von 5,00 Meter. Oberleitungsanlagen und Schalteinrichtungen sind nicht vorhanden. 9 Notfallmanagement Die Notfallmeldestelle ist 24 Stunden am Tag besetzt. Ereignisse und Unfälle werden nach Unfallmeldetafel (Anhang 1 und Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) an die Leitstelle MVG abgesetzt. Weiterhin ist die Notfallmeldestelle des eigenen EVU zu benachrichtigen. Die EVU haben die Unfallmeldetafel I auf dem Tfz mitzuführen. Bei Ereignissen und Unfällen haben die EVU der MN notwendige Informationen zu übermitteln. Sie haben sich an der Behebung der Unfallfolgen zu beteiligen bzw. eine eigene Unfalluntersuchung durchzuführen. 10 Nebenanschließer Name/Adresse Telefon Fax Frankenbach Container Terminals GmbH Am Zoll- und Binnenhafen 17 D Mainz +49 (0)6131 / (0)6131 / Valentin Flüssiggas GmbH Rheinallee Mainz +49 (0)6131 / (0)06131 / Nestle Deutschland AG Werk Mainz Rheinallee Mainz-Mombach +49 (0)6131 / (0)6131 / Zur Zeit nicht in Betrieb Schott AG Hattenbergstrasse Mainz +49 (0)6131 / (0)6131 / Zur Zeit nicht in Betrieb Kraftwerk Mainz Wiesbaden Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG Kraftwerkallee Mainz +49 (0)6131 / (0)6131 / Zur Zeit nicht in Betrieb WEPA Papierfabrik Mainz GmbH & Co. KG Gassnerallee Mainz +49 (0)6131 / (0)6131 / Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 22/37 -

23 Anhang 1 Unfallmeldetafel I Mainzer Netze GmbH Hafenbahn Mainz (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) Unfallmeldetafel I Strecke / Netz Hafenbahn Mainz Betriebsstelle: Triebfahrzeug Rangierbezirk Zuführungsgleis, Ingelheimer Aue, Rheinallee Nach einem Unfall im Bahnbetrieb: Aufgaben des Mitarbeiters Ruhe bewahren! Überblick verschaffen! Unfallmeldestelle und eigenes EVU verständigen: (Notruf absetzen FV-NE 19 (7)) Rufnummer oder Streckensperrung / Gleissperrung veranlassen Was ist geschehen? Ort: Strecke von nach... ; Straße, HausNr, BÜ-Angabe Personen verletzt? Wenn möglich Anzahl angeben Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 23/37 -

24 Feuer ausgebrochen? Gefährliche Stoffe freigeworden (UN-Nr. bzw. Placards-Nr. (Gefahrzettel))?.Wenn berechtigt: Fahrleitung abschalten, erden; sonst Abschaltung und Erdung veranlassen Die Unfallmeldestelle verständigt Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte! Nachbargleise oder Straße beeinträchtigt? Unfallstelle sichern Erste Hilfe leisten Feuer bekämpfen (Löscher auf Triebfahrzeug) Maßnahmen (soweit möglich) vor Eintreffen der Einsatzleitung: Spuren und Beweisstücke sichern Zeugen ermitteln (Anschriften aufschreiben) Eintreffende Helfer einweisen Für Absperrung sorgen Untersuchenden Stellen Auskunft geben Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 24/37 -

25 Ergänzungsmeldung an Unfallmeldestelle Wenn der Notfallmanager des EIU bzw. die Einsatzleitung eintrifft, diesen über die Situation und die ergriffenen Maßnahmen unterrichten. Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 25/37 -

26 Anhang 2 Unfallmeldetafel II Mainzer Netze GmbH - Hafenbahn Mainz (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) Unfallmeldetafel II für die Unfallmeldestelle Leitstelle MVG (Strecke/Bereich) Hafenbahn Mainz, Rangierbezirke Ingelheimer Aue, Rheinallee und Zuführungsgleis Maßnahmen und Meldungen Meldung an (Name; Anschrift; Rufnummer, Fax, ) 1. Fremdrettungskräfte verständigen: Telefonnummern siehe unten Dabei jeweils angeben: a) Gefährliche Stoffe freigeworden b) (UN- oder Placard- Nr.)? c) Grundwasser gefährdet? örtliche Rettungsleitstelle(n) zuständige Feuerwehr(en) 112 zuständige Rettungsdienste 112 zuständige Polizeidienststelle(n) 110 Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 26/37 -

27 2. Betriebsleiter verständigen. Betriebsleiter-Rufbereitschaft nach BOStrab Dabei angeben: d) Gefährliche Stoffe freigeworden e) (UN- oder Placard- Nr.)? f) Grundwasser gefährdet? g) Aufgleisung/Instandsetzungen erforderlich? ggf. weitere Hilfskräfte verständigen 3. Eisenbahnverkehrsunternehmen informieren DB-Schenker Rail (24 Std/Tag): ERS Railways (24 Std/Tag): Fahrdienstleiter Mainz Hbf verständigen Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 27/37 -

28 Anhang 3 Schematischer Lageplan Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 28/37 -

29 Anhang 4 Gleislängen und Weichen Zuführungsgleis- Gleise Gleis bzw. Bezeichnung Nutzlänge (Meter) Art der Nutzung Neigung Nutzer / EVU Gleis 1, Zuführungsgleis Ls 046 bis B 1 ca. 150 Zuführung/ Abholung >1:400 Alle Gleis 1, Zuführungsgleis B 1 bis B 4 ca. 530 Zuführung/ Abholung 1:400 Alle Zuführungsgleis- Weichen KEINE Rangierbezirk Ingelheimer Aue Gleise Gleis bzw. Bezeichnung Nutzlänge (Meter) Art der Nutzung Neigung Nutzer / EVU Rangiergleis 1:400 Alle Rangiergleis 1:400 Alle Rangiergleis 1:400 Alle 4 75 Rangiergleis 1:400 Alle Rangier- und Abstellgleis 1:400 Alle Rangiergleis 1:400 Alle 7 91 Rangier- und Abstellgleis 1:400 Alle 1F 645 Anschluss Frankenbach 1:400 Alle 2F 615 Anschluss Frankenbach 1:400 Alle 3F 328 Anschluss Frankenbach 1:400 Alle 4F 224 Anschlussgleis Frankenbach 1:400 Alle 5F 224 Anschlussgleis Frankenbach 1:400 Alle Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 29/37 -

30 Gleis bzw. Bezeichnung Nutzlänge (Meter) Art der Nutzung Neigung Nutzer / EVU (10) (168 Neubau) Zufahrgleis Rangierbezirk Rheinallee 1:400 Alle Rangierbezirk Ingelheimer Aue - Weichen Weichen und Gleissperren Eigentümer Art der Bedienung örtliche Bedienung vom 1 Mainzer Stadtwerke AG Ortsbedient Grundstellung, Rb/Lrf 2 Mainzer Stadtwerke AG Ortsbedient Grundstellung, Rb/Lrf 3 CT Frankenbach EOW Grundstellung, FCT 4 CT Frankenbach EOW Grundstellung, FCT 5 CT Frankenbach EOW Grundstellung, FCT 6 Mainzer Stadtwerke AG Ortsbedient Grundstellung, Rb/Lrf 7 Mainzer Stadtwerke AG Ortsbedient Grundstellung, Rb/Lrf 8 Mainzer Stadtwerke AG Ortsbedient Grundstellung, Rb/Lrf 11 CT Frankenbach Ortsbedient Siehe Anweisung FCT 13 CT Frankenbach Ortsbedient Siehe Anweisung FCT 17 CT Frankenbach Ortsbedient Siehe Anweisung FCT 19 CT Frankenbach Ortsbedient Siehe Anweisung FCT Rangierbezirk Rheinallee Gleise Gleis bzw. Bezeichnung Nutzlänge (Meter) Art der Nutzung Neigung Nutzer / EVU 10 Weiche 2 bis Gleisabschluss Nestle ca Zuführung/ Abholung 1:400 DB Cargo Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 30/37 -

31 Gleis bzw. Bezeichnung Nutzlänge (Meter) Art der Nutzung Neigung Nutzer / EVU 11 von der Weiche 49 bis Weiche 52 ca. 110 Zuführung/ Abholung 1:400 DB Cargo Rangierbezirk Rheinallee - Weichen Weichen und Gleissperren Eigentümer Art der Bedienung örtliche Bedienung durch 39 Römheld & Mölle ortsbedient Verschlossen 40 Schott Glas ortsbedient Verschlossen 46 Schott ortsbedient Verschlossen 49 Mainzer Stadtwerke AG ortsbedient Rb/Lrf 50 Valentin ortsbedient Valentin 51 Valentin ortsbedient Valentin 52 Mainzer Stadtwerke AG ortsbedient Rb/Lrf 53 G.L. Kayser ortsbedient Verschlossen 54 Cargill ortsbedient Verschlossen 55 Nestle ortsbedient Nestle Anhang 5 Gleise mit Bogenradien unter 150m Rangierbezirk Rheinallee Bogenhalbmesser Gleis Bogenhalbmesser Nutzung Meter (Radius) Zufahrtsgleis Rangierbezirk Rheinallee Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 31/37 -

32 Anhang 6 Verzeichnis der Bahnübergänge BÜ Zuführungsgleis BÜ-Nr Bahnübergang In Gleis Regelsicherung Anmerkung B 1 Hattenbergstraße Zuführungsgleis Technische Sicherung B 2 Kreysigstarße Zuführungsgleis Technische Sicherung B 3 Nicht vorhanden B 4 Rheinallee Zuführungsgleis Technische Sicherung BÜ im Rangierbezirk Ingelheimer Aue BÜ-Nr Bahnübergang In Gleis Regelsicherung Anmerkung B 5 B 5 1/10 Übersicht Nicht öffentlich B 6 B 6 1/2 Übersicht, Absperrung Fußgänger B 7 B 7 2/3/4 Übersicht Notüberfahrt/Feuerw. B 8 Werkszufahrt Werner&Mertz 7 Postensicherung Öffentlich F 1 CT Frankenbach F1/F2/F3 Siehe Anweisung FCT Nicht öffentlich F 2 CT Frankenbach F1/F2/F3 Siehe Anweisung FCT Nicht öffentlich F 3 CT Frankenbach F1/F2/F3 Siehe Anweisung FCT Nicht öffentlich BÜ im Rangierbezirk Rheinallee BÜ-Nr Bahnübergang In Gleis Regelsicherung Anmerkung Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 32/37 -

33 R 1 Obere Austrasse, 10 Technische Sicherung Seit 2010 in Betrieb R 2 Schott /Rheinallee 10 Technische Sicherung Werkszufahrt R 3 Zufahrt Käufer 10 Postensicherung Werkszufahrt R 4 Fußweg R&M 10 Übersicht R 5 Zufahrt R&M 10 Postensicherung Werkszufahrt R 6 Anlieferung R&M 10 Postensicherung bei geöffnetem Tor R 7 Fuß/Radweg u. P-platz 10 Technische Sicherung Schaltet mit R8 R 8 An der Kaiserbrücke 10 Technische Sicherung Schaltet mit R7 R 9 Zufahrt Werner & Merz 10 Postensicherung Parkplatzzufahrt R 10 Zufahrt Werner & Merz 10 - Zaun/gesperrt R 11 Zufahrt Rheinwerkzeuge 10 Technische Sicherung Öffentliche Straße R 12 Werkszufahrt ATU 10 Postensicherung Parkplatz R 13 Werkszufahrt Europcar 10 Postensicherung Werkszufahrt R 14 Werkszufahrt Frick 10 Postensicherung Werkszufahrt R 15 Werkszufahrt Kessel 10 Postensicherung Werkszufahrt R 19 Zufahrt Schott Ceran 10 Technische Sicherung Werkszufahrt R 24 Brücke Industriehafen 10 Technische Sicherung Zufahrt Ingelh. Aue R 25 Ein- u. Ausfahrt Tanklager Fa. Valentin 10 und 11 Postensicherung Werkszufahrt R 26 Waschanlage 10 Technische Sicherung Öffentlich R 27 Rettungszufahrt 10 Postensicherung bei geöffnetem Tor Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 33/37 -

34 R 28 Zufahrt Fröhlich 10 Postensicherung Öffentlich R 29 Parkplatz EK-Zentrum 10 Technische Sicherung Öffentlich R 30 Parkplatz EK-Zentrum 10 Technische Sicherung Öffentlich R 31 EKZ-Real Lieferanten 10 Postensicherung Werkszufahrt R 32 Zufahrt Kayser 10 Postensicherung Werkszufahrt R 33 Zufahrt Lagerhalle 10 Postensicherung bei geöffnetem Tor R 34 Zufahrt Cargill (2x) 10 Postensicherung Werkszufahrt R 36 Zufahrt Nestle 10 Postensicherung bei geöffnetem Tor Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 34/37 -

35 Anhang 7 Verzeichnis der EVU mit einem aktuellen MN-INV Stand: DB Schenker Rail Deutschland AG Krifteler Straße Frankfurt (M) RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn Königswinterer Straße Bonn Stock-Transport ek Mainzer Straße Bodenheim Hessische Güterbahn Kasseler Straße Buseck Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 35/37 -

36 Anhang 8 Muster Ergänzende Bedienungsanweisung Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 36/37 -

37 Anhang 9 Zeitfenster zur Bedienung Bedienungsanweisung Anlage 4 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 37/37 -

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