INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU DÜSSELDORF

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1 INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU DÜSSELDORF Postfachadresse: Postfach Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf Telefon 02 11/ V e r t r a g zwischen der Firma (Mitglied der IHK D / nachfolgend Firma genannt) und der IHK Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, Düsseldorf (nachfolgend IHK D genannt) 1. Auf Vermittlung der IHK D erhält die Firma von der Rheinbahn AG FirmenTickets. Beim FirmenTicket handelt es sich um ein VertragsTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Danach können von Firmen, Verbänden und Behörden etc. für alle Mitarbeiter persönliche Monatskarten im Abonnement erworben werden. Der Bezug von FirmenTickets ist an die Zugehörigkeit zur IHK D gebunden. 2. Die Firma bestellt über den Rahmenvertrag der IHK D die FirmenTickets für Ihre Mitarbeiter als persönliche Monatskarte im Abonnement. Die Firma darf das FirmenTicket nur für Ihre ständigen Mitarbeiter anfordern. Eine Aufnahme anderer Personen in die Mitarbeiterlisten ist nicht gestattet. Eine entgeltlich oder unentgeltliche Weitergabe an Personen, die nicht Mitarbeiter des Bestellers sind, ist unzulässig. Die Tickets sind auf die Person des Mitarbeiters ausgestellt und nicht übertragbar. 3. Änderungen, wie das Einstellen von Mitarbeitern oder deren Ausscheiden sowie Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen des Geltungsbereiches einzelner Tickets mit Änderung der Preisstufe, können nur zum 1. eines Kalendermonats berücksichtigt werden und müssen bis zum 10. des Vormonats mitgeteilt werden. Entsprechendes gilt für Kündigungen für das

2 - 2 - einzelne Abonnement. Nutzt die Firma für die laufenden Datenübertragungen das von der Rheinbahn zur Verfügung gestellte Tool AboOnline, übernimmt die Rheinbahn und auch die IHK D keine Gewährleistung für die Bereitstellung und Funktionalität des Tools. Die Frist für die Datenabgabe über AboOnline ist der 19. des Vormonats für den folgenden Kalendermonat. 4. Die Vertragspartner legen einvernehmlich den.. für den Vertragsbeginn fest. 5. Die Mindestlaufzeit des FirmenTicket-Rabattmodell-Vertrags beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Sondervereinbarung: Für Personaldienstleistungsunternehmen, die als Verleiher Dritten Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen, betragen in Bezug auf diese Leiharbeitnehmer sowohl die Mindestvertragslaufzeit als auch der Zeitraum der automatischen Vertragsverlängerung nur 6 Monate. Die Leiharbeitnehmer, für die diese Sondervereinbarung gelten soll, müssen gesondert in AboOnline ausgewiesen sein. Für alle sonstigen Mitarbeiter des Personaldienstleistungsunternehmens bleibt es bei der regulären Vertragslaufzeit bzw. Verlängerung von 12 Monaten. 6. Alle persönlichen Daten werden nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Hierzu gehört auch die Weitergabe an die Rheinbahn AG. Die Firma erklärt sich damit einverstanden. 7. Chipkarten von ausscheidenden Mitarbeitern sowie Chipkarten von Mitarbeitern, die aufgrund einer Änderung eine neue Karte erhalten haben, werden ungültig. Sie müssen der Rheinbahn AG bis zum 6. des Änderungsmonats zurückgegeben werden. Wird diese Frist versäumt, so ist für jede nicht eingereichte Chipkarte eine Materialgebühr in Höhe von 10,00 Euro an die Rheinbahn AG zu entrichten. Bei Einsendung auf dem Postweg sind diese Chipkarten per Einschreiben zu schicken. 8. Die Rheinbahn AG stellt der Firma die Fahrausweise bis zur letzten Woche vor Vertragsbeginn zur Verfügung. Die Firma hat die Fahrausweise auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind der Rheinbahn AG unmittelbar und unverzüglich anzuzeigen.

3 - 3 - Für jedes auf den Mitarbeiter ausgestellte FirmenTicket sind monatlich fällig: Preisstufe A1 56,27 Preisstufe A2 59,72 Preisstufe A3 62,19 Preisstufe B 89,24 Preisstufe C 120,24 Preisstufe D 152,14 Für die Erweiterung des Geltungsbereiches sind für jeden Mitarbeiter mit Wohnort im Übergangstarifraum VRS 69,80 AVV Gesamt 79,20 monatlich zu zahlen. Für jedes Ergänzungsticket der Deutschen Bahn, 1. Klasse A - B sind zusätzlich monatlich 41,71 fällig, für die 1. Klasse C - D zusätzlich 74,91 monatlich. Mitarbeiter, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) wohnen, können im Rahmen dieses Vertrages zu ihrem Ticket gegen Zahlung eines Ergänzungsaufpreises eine Fahrtberechtigung für den Geltungsbereich des Kragentarifs VRR/VRS in VRS-Verkehrsmitteln erwerben. Mitarbeiter, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen, können im Rahmen dieses Vertrages zu ihrem Ticket gegen Zahlung eines Ergänzungsaufpreises eine Fahrtberechtigung für den ausgewählten Geltungsbereich im AVV in AVV-Verkehrsmitteln erwerben. Für die Erweiterung des Geltungsbereiches im VRS ist monatlich der o. g. Ergänzungsaufpreis zu zahlen. Bei Änderungen der Tarife im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr/Rhein-Sieg werden die Fahrpreise an den gültigen Tarif angepasst. Für die Erweiterung des Geltungsbereiches im AVV ist monatlich der o. g. Ergänzungsaufpreis zu zahlen. Bei Änderungen der Tarife im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr/Aachener Verkehrsverbund werden die Fahrpreise an den gültigen Tarif angepasst. Die Firma verpflichtet sich, der Rheinbahn AG eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Fahrpreise werden monatlich im Voraus erhoben.

4 Eine Erstattung von Beförderungsentgelt ist nur im Todesfall möglich. 10. Verlorene oder zerstörte Chipkarten werden von der Rheinbahn AG gegen eine Gebühr von 10,00 Euro ersetzt. 11. Das FirmenTicket berechtigt die Mitarbeiter des Unternehmens innerhalb des Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten während der Gültigkeit dieses Vertrages. Es berechtigt montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember eines Jahres, ganztägig bis Betriebsschluss, zur unentgeltlichen Mitnahme von vier weiteren Personen. Hiervon dürfen einschließlich des Inhabers maximal zwei der gemeinsam fahrenden Personen 14 Jahre und älter sein. Es werden Fahrausweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ausgegeben. Liegt diese Relation nicht innerhalb der Reichweite des Tarifes des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, so werden Fahrausweise für Fahrten zwischen der Arbeitsstelle und der Grenze dieser Reichweite in Richtung Wohnung des Mitarbeiters ausgestellt. Die Fahrausweise werden in den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr ausgestellt. Das FirmenTicket gilt innerhalb des Geltungsbereichs auch in den Zügen der Deutschen Bundesbahn in der 2. Wagenklasse. Wird die Benutzung der 1. Wagenklasse gewünscht, müssen Zusatzfahrscheine/Zusatztickets nach dem Verbundtarif gelöst werden. Das gilt auch für Zuschläge für die Benutzung bestimmter zuschlagspflichtiger Buslinien und Züge. 12. Die Fahrausweise sind auf die Person des Mitarbeiters ausgestellt und nicht übertragbar. Die Firma darf das FirmenTicket nur für eigene Mitarbeiter anfordern. Eine Aufnahme anderer Personen in AboOnline ist nicht gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Personen, die nicht Mitarbeiter der Firma sind, ist unzulässig. Die Rheinbahn AG ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen. 13. Für das FirmenTicket gelten im Übrigen die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. 14. Bei Tarifänderungen ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung seitens des Mitglieds möglich. Die Kündigung muss bis zum 5. des Monats erfolgen, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung folgt. Die Kündigung ist schriftlich an die IHK D zu richten. Wenn bei einer außerordentlichen Kündigung durch die Firma in Folge einer Tarifänderung die Rückgabe der Chipkarte erst später als drei Tage nach Inkrafttreten der Tarifänderung möglich ist, so ist für jeden folgenden Tag 1/30 des geänderten Beförderungsentgeltes zu entrichten.

5 - 5 - Die IHK D ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Rheinbahn AG im Wiederholungsfall vergeblich die Einziehung des Fahrgeldes versucht hat. Darüber hinaus ist die außerordentliche Kündigung zulässig bei Zahlungsunfähigkeit der Firma sowie bei nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Fahrausweise. 15. Zur außerordentlichen Kündigung führt darüber hinaus das Erlöschen der Zugehörigkeit der Firma zur IHK D (siehe Ziffer 1). In diesem Fall wird der Abonnementvertrag automatisch unwirksam. Die Firma verpflichtet sich, die Chipkarten der Mitarbeiter unverzüglich an die Rheinbahn AG zurückzugeben. 16. Beziehen einzelne Mitarbeiter der Firma bereits Fahrausweise im Abonnement bei einem Verkehrsunternehmen des VRR, so können diese Verträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt seitens der Mitarbeiter. Auf die Erhebung des Unterschiedsbetrages zwischen Abonnementspreis und dem Preis der allgemeinen Fahrausweise gemäß Ziffer 6 der Bedingungen für ein Jahresabonnement verzichten die Verkehrsunternehmen des VRR. 17. Sollten einzelne Regelungen des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die vertragsschließenden Partner bereits jetzt, derartige Regelungen durch wirksame zu ersetzen, dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages entsprechend. Kommt einer der beiden Partner seiner insoweit bestehenden Mitwirkungspflicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch den anderen nicht nach, so gilt eine vom anderen vorgeschlagene Regelung als Vereinbarungsinhalt. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung der Vereinbarung. Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform. Düsseldorf, den Düsseldorf, den (Unterschrift/Firmenstempel Firma) (Unterschrift/Firmenstempel IHK D)

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