Rahmenvertrag über ein landesweit gültiges KombiTicket für Beherbergungsbetriebe
|
|
- Christel Krüger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rahmenvertrag über ein landesweit gültiges KombiTicket für Beherbergungsbetriebe zwischen DEHOGA Gastgewerbe NRW Liesegangstr Düsseldorf - nachstehend DEHOGA genannt - und Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH für das KompetenzCenter Marketing NRW Krebsgasse Köln im Auftrag der Vertragspartner des Kooperationsvertrages über den NRW-Tarif vom 27. Januar nachstehend KCM genannt - Rahmenvertrag über ein landesweit gültiges KombiTicket für Beherbergungsbetriebe Version 1.0,
2 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Anerkennung von Zimmerausweisen von Hotels/Beherbergungsbetrieben als Fahrberechtigung in den Verkehrsmitteln der in den Verkehrsverbünden und - gemeinschaften in NRW zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen sowie weiterer Verkehrsunternehmen, die aufgrund von Verkehrsverträgen mit den Zweckverbänden in NRW Verkehrsleistungen erbringen und gemäß dem Kooperationsvertrag über den NRW-Tarif vom oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen den NRW-Tarif anwenden. (2) Es gelten die Tarifbestimmungen für das KombiTicket NRW Hotel (Anlage 1). 2 Vertriebliche Merkmale (1) Die diesem Rahmenvertrag beigetretenen Hotels/Beherbergungsbetriebe stellen jedem Gast für die Dauer des Aufenthaltes einen Zimmerausweis aus. (2) Der Zimmerausweis beinhaltet den Namen und Vornamen des Gastes sowie den Buchungszeitraum. Die Einträge sind fälschungssicher zu tätigen. Ein Muster wird dem KCM vom Hotel/Beherbergungsbetrieb mit der Beitrittserklärung zu diesem Rahmenvertrag unaufgefordert zur Verfügung gestellt. Nach Maßgabe des KCM ist der eingetragene Buchungszeitraum durch einen transparenten Hologrammaufkleber zu versiegeln. (3) Auf den Zimmerausweisen ist das NRW-Tarif-Logo (Anlage 2) und der Text Gültig als Fahrausweis im NRW-Nahverkehr (2. Klasse) im angegebenen Zeitraum einzudrucken. (4) Der DEHOGA informiert seine Mitglieder über den Abschluss dieses Rahmenvertrages und die Möglichkeit zum Beitritt über branchenübliche Informationskanäle. Den am NRW-Tarif beteiligten Gruppen ist freigestellt, das Angebot eigeninitiativ zu bewerben. 3 Preise (1) Der obligatorische Preis für ÖPNV-Beförderungsleistungen in NRW beträgt in Abhängigkeit des Standortes des Beherbergungsbetriebes (Anlage 3) pro Übernachtung für: Standorte im Ballungsraum: 2,27 Euro* Standorte im Ballungsrand: 1,79 Euro* Standorte in den übrigen Gebieten: 1,55 Euro* (*Die Preise beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer - zzt. 7%) Rahmenvertrag über ein landesweit gültiges KombiTicket für Beherbergungsbetriebe Version 1.0,
3 (2) In begründeten Einzelfällen können abweichende Entgelte vereinbart werden. (3) Zum 1. Januar des jeweiligen Vertragsjahres, werden die Preise zukünftig, jedoch nicht rückwirkend gemäß den Tarifanpassungen in den Verkehrsverbünden und -gemeinschaften sowie Erkenntnissen aus den Nutzungsintensitäten durch das KCM fortgeschrieben. 4 Abrechnungsverfahren, Prüfung (1) Das Hotel/der Beherbergungsbetrieb legt vierteljährlich (15.04., , , j.j.) dem KCM eine Aufstellung über die Gesamtzahl der Übernachtungen im abgelaufenen Quartal vor und überweist zeitgleich und unverzüglich den korrespondierenden Zahlungsbetrag auf das Konto des KCM. (2) Die Zahlung erfolgt auf das Konto des KCM: Konto Nummer Bankleitzahl Sparkasse KölnBonn (3) Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres des Hotels/Beherbergungsbetriebes weist dieses(r) die Richtigkeit der gemeldeten Übernachtungszahlen und des korrespondierenden Zahlungsbetrages dem KCM kostenfrei nach. Der Nachweis erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Wirtschaftsprüfers. In Abhängigkeit von der Größe des Hotels/Beherbergungsbetriebes kann auch ein anderer Nachweis vereinbart werden. (4) Im Fall eines Zahlungsverzuges wird der noch ausstehende Betrag vom Fälligkeitstag an mit 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB verzinst. 5 Beitritt, Laufzeit und Kündigung (1) Der Beitritt der einzelnen Hotels und Beherbergungsbetriebe zu diesem Vertrag erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem KCM (Anlage 4) und dem/der federführenden Verkehrsverbund/-gemeinschaft. (2) Der Vertrag tritt zum in Kraft. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des 3. Quartals (3) Das KCM und der DEHOGA haben ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Vertrages, wenn in erheblichem Maße gegen die Zielsetzungen oder den Inhalt dieses Vertrages verstoßen wird. Das KCM ist insbesondere dann zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt - auch Rahmenvertrag über ein landesweit gültiges KombiTicket für Beherbergungsbetriebe Version 1.0,
4 gegenüber einzelnen Hotels/Beherbergungsbetrieben - wenn zu einem der Zahlungstermine der fällige Betrag trotz zweimaliger Mahnung nicht oder nur teilweise innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der letzten Mahnung geleistet wurde, das KombiTicket durch das Hotel oder seine Bevollmächtigten nachweislich missbräuchlich verwendet wurde. (4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (Übersendung einer reicht nicht aus). (5) Gerichtsstand ist der Sitz des DEHOGA, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 6 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrages für eine Vertragspartei insgesamt unzumutbar wäre, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für eine Vertragslücke. 7 Schlussbestimmungen (1) Änderungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform; dasselbe gilt für die Abbedingung einer Schriftformklausel. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (3) Dieser Vertrag wird 3-fach ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. (5) Das KCM wird die beigetretenen Vertragspartner über jede geplante Änderung der Preise und der Tarifbestimmungen frühzeitig informieren. (6) Es wird von allen Verkehrsverbünden und -gemeinschaften sichergestellt, dass bei Fahrausweiskontrollen auch die Identität des Hotelgastes geprüft wird. Rahmenvertrag über ein landesweit gültiges KombiTicket für Beherbergungsbetriebe Version 1.0,
5 Düsseldorf, den... DEHOGA Gastgewerbe NRW Köln, den... Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH für das KompetenzCenter Marketing NRW Rahmenvertrag über ein landesweit gültiges KombiTicket für Beherbergungsbetriebe Version 1.0,
6 Anlagen
7 Anlage 1 (Tarifbestimmungen für das KombiTicket NRW Hotel) (1) Berechtigtenkreis Alle Gäste eines dem Rahmenvertrag über ein landesweit gültiges KombiTicket für Beherbergungsbetriebe beigetretenen Hotels/Beherbergungsbetriebes erhalten mit der Buchung und der anschließenden Aushändigung des Zimmerausweises die Fahrtberechtigung für den ausgewiesenen Buchungszeitraum. (2) Zeitliche Gültigkeit Das KombiTicket NRW Hotel gilt ab dem (3) Räumliche Gültigkeit Das KombiTicket NRW Hotel gilt im Anerkennungsbereich der PauschalpreisTickets des NRW-Tarifs (Anlage 1.b der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif). (4) Nutzungsberechtigung Das KombiTicket NRW Hotel berechtigt zur uneingeschränkten Nutzung aller nicht zuschlagpflichtigen ÖPNV-Verkehrsmittel (2. Klasse) im Geltungsbereich. Die Berechtigung zur Nutzung der 1. Klasse kann mittels Erwerbs des tariflichen Zuschlags erreicht werden. (5) Beförderungsbedingungen Es gelten die Beförderungsbedingungen für den NRW-Tarif. (6) Weitere Bestimmungen Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert. Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt. Ein Umtausch gegen andere Fahrausweise ist ausgeschlossen. Das KombiTicket NRW Hotel ist nicht übertragbar nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen des NRW-Tarifs.
8 Anlage 1.b (Räumliche Gültigkeit des KombiTicket NRW Hotel) Gültigkeit von PauschalpreisTickets im Transit außerhalb von NRW
9 Anlage 2 (NRW-Tarif-Logo)
10 Anlage 3 (Standortkategorisierung in NRW)
11 Anlage 4 (Beitrittserklärung) [Absender] [Empfänger] 1.) KompetenzCenter Marketing NRW c/o Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH z. Hd. Herrn Danijel Andric Krebsgasse Köln 2.) Verkehrsverbund/-gemeinschaft Beitritt zum Rahmenvertrag zu einem landesweit gültigen KombiTicket für Beherbergungsbetriebe Hiermit erklären wir zum... unseren Beitritt zu dem zwischen dem DEHOGA und der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (für das KompetenzCenter Marketing NRW) geschlossenen Rahmenvertrag zu einem landesweit gültigen KombiTicket für Beherbergungsbetriebe vom , den...
Tarifbestimmungen zum SemesterTicket NRW gültig ab
Anlage 21 Tarifbestimmungen zum SemesterTicket NRW gültig ab 01.01.2016 1. Vorbemerkungen Die Verbundverkehrsunternehmen in NRW bieten ein gemessen am Normalpreis eines entsprechenden ZeitTickets vergünstigtes
MehrINDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU DÜSSELDORF
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU DÜSSELDORF Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 02 11/35 57-0 V e r t r a g zwischen der Firma
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur
MehrDr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrRechtsabteilung Lizenzvertrag
Rechtsabteilung Bund der Freien Waldorfschulen e.v. Wagenburgstraße 6 70184 Stuttgart Fon +49 (711) 210 42-0 Fax +49 (711) 210 42-19 bund@waldorfschule.de www.waldorfschule.de Eingetragener gemeinnütziger
MehrMuster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW. Wappen Musterkommune
kommune Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW Koordinierungsstelle Rheinland Sitz: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH stadt Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit
MehrHausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis
- Seite 1/6 - Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis für das Objekt zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und Facility Hausen 50829 Köln, Starenweg 28 Tel: 0163 / 67 22 026 WWW.FACILITY-HAUSEN.DE
MehrVERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISENBAHNINFRASTRUKTUR INDUSTRIEGLEIS BÖBLINGEN-HULB
VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISENBAHNINFRASTRUKTUR INDUSTRIEGLEIS BÖBLINGEN-HULB (Infrastrukturnutzungsvertrag) Die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG Wolfgang-Brumme-Allee 32 71032 Böblingen im folgenden
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag _wige MEDIA AG Am Coloneum 2 50829 Köln _wige LIVE gmbh Am Coloneum 2 50829 Köln 1 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der im Handelsregister
MehrVereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen
Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ 29-83767(Office) Prof. Dr. med. M. Schaller
MehrV e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung
Stand: 12. Juni 2014 V e r t r a g über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft
Mehrzwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und
nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen
MehrVereinbarung. zwischen. der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Wörthstraße Köln
Vereinbarung zwischen der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Wörthstraße 10 50668 Köln vertreten durch den Rektor Prof. Dr. Hans Hobelsberger im Folgenden KatHO NRW genannt und vertreten durch
MehrVertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrDienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der
Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten
MehrTeilnahmevereinbarung
Teilnahmevereinbarung zwischen AiF Forschung Technik Kommunikation GmbH; eingetragen im Handelsregister Köln unter HRB 72850 Bayenthalgürtel 23 50968 Köln vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael
MehrIndustrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 V e r t r a g zwischen der Firma
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Firmenname vertreten durch den Geschäftsführer XXXX, Straße, PLZ Ort und der Otto-von von-guericke Guericke-Universität Magdeburg vertreten durch den Prorektor für
MehrVertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
MehrMuster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW Koordinierungsstelle Rheinland Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz
MehrSchicken Sie bitte beide Ausfertigungen des Abonnementvertrages an:
Hinweis Schicken Sie bitte beide Ausfertigungen des Abonnementvertrages an: Uwe Schafranski Gontermannstr. 12 12101 Berlin Sie erhalten umgehend die von uns unterschriebene erste Ausfertigung des Vertrages
MehrVertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt
MehrVertrag Nr. : 135. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie
Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum Vertrag Nr. : 135 Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie
MehrVertrag. über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Hafenbahn der HSG (Infrastrukturnutzungsvertrag)
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Hafenbahn der HSG (Infrastrukturnutzungsvertrag) Die Hafen Stuttgart GmbH Am Westkai 9 A 70327 Stuttgart im folgenden HSG genannt und die Firma Straße
MehrPrivater Darlehensvertrag
Privater Darlehensvertrag zwischen _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensgeber genannt _ Straße und Hausnummer _ PLZ und Wohnort UND _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensnehmer genannt _ Straße und Hausnummer
MehrVertrag Nr.: 14. Anlage
Anlage 5.21.2 vereinbarung für die Versorgung mit Messgeräten für Körperzustände/-funktionen zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.11.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Vertrag Nr.: 14 Anlage
MehrBeratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und
Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand
MehrV E R T R A G. zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend "Verein" ) und. Firma. (nachfolgend "Vertragspartner").
V E R T R A G zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend "Verein" ) und Firma (nachfolgend "Vertragspartner"). www.senner-gemeinschaft.de Präambel Der Verein ist Ausrichter der JalouCity
MehrRahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag zwischen 1. Würth MODYF GmbH & Co. KG Benzstraße 7, 74653 Künzelsau, Deutschland nachfolgend DE-MODYF 2. MODYF S.r.l. Bahnhofstraße 18, 39040 Tramin (BZ),
MehrAbonnementbedingungen FirmenTicket Anlage 11
Abonnementbedingungen zum FirmenTicket Es gelten für das FirmenTicket im Abonnement die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR sowie die nachfolgend aufgeführten Bedingungen: 1. Voraussetzungen
MehrRahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen
Rahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen zwischen perpedalo Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Auftraggeber Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon:
MehrVertrag. über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG. (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt.
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt und die im folgenden EVU genannt schließen folgenden Vertrag:
MehrOrtsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )
Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)
MehrSchulvertrag. zwischen. der Hugo Kükelhaus Schule, Freie Waldorfschule Soest e.v., Wisbyring 13, Soest (im Folgenden Schule genannt) und
1 Schulvertrag zwischen der Hugo Kükelhaus Schule, Freie Waldorfschule Soest e.v., Wisbyring 13, 59494 Soest (im Folgenden Schule genannt) und den/der/dem Erziehungsberechtigten des/der Schüler/in... geboren
MehrVertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs.
Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Heidenkampsweg 99,
MehrBeherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau
MehrVERTRAG. zwischen. switchplus ag Limmatquai Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und. switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt)
VERTRAG zwischen switchplus ag Limmatquai 112 8001 Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt) betreffend SWITCHPLUS Partnerprogramm Präambel SWITCHPLUS
MehrKooperationsvertrag zwischen dem KVV Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und Verkehrsunternehmen, Ort über die Verkehre im Linienbündel <Name>
Kooperationsvertrag zwischen dem KVV Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und Verkehrsunternehmen, Ort über die Verkehre im Linienbündel Musterkooperationsvertrag 1/7 Präambel Die Vertragspartner sind
Mehrzwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, Berlin,
nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrPräambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden
MehrVermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG -
Vermittlungsvertrag zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str. 28 82166 Gräfelfing - nachfolgend mwb fairtrade AG - und der - nachfolgend Erwerberin genannt - - mwb fairtrade
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet
MehrLizenzvereinbarung für und Verpflichtungserklärung auf Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien als externer Unterzeichner
Lizenzvereinbarung für und Verpflichtungserklärung auf Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien als externer Unterzeichner Modell Kodex-Platinum BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG DURCH.
MehrVertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten
Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten Zwischen der Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.v. Schopenhauerstraße 34 14467 Potsdam vertreten durch den vertretungsberechtigten
MehrVertrag. Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und dem VdAK Verband
MehrNETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
MehrAnlage für die Versorgung mit Tracheostoma/Laryngektomie zum Rahmenvertrag Hilfsmittel vom gem. 127 Abs. 2 SGB. Vertrag Nr.
Vertrag Nr.: 58 Anlage 5.12.2 vereinbarung für die Versorgung bei Tracheostoma/Laryngektomie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg
MehrBeratervertrag Nr. XXXX
Beratervertrag Nr. XXXX zwischen Musterunternehmen Musterstraße 10 10000 Musterstadt (im folgenden Auftraggeber genannt) und dem IT-Unternehmensberater Helge Kampf Kelloggstraße 24 22045 Hamburg (im folgenden
MehrZuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn
Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand
MehrVertrag zur Schwangerenberatung. zwischen. Deutscher Hebammenverband e. V. Gartenstraße Karlsruhe
Vertrag zur Schwangerenberatung zwischen Deutscher Hebammenverband e. V. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. Kasseler Straße 1a 60486 Frankfurt Netzwerk der
MehrERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr.
ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, 65189 Wiesbaden und Allgeier SE Wehrlestr. 12, 81679 München Dieser Ergebnisabführungsvertrag (nachfolgend Vertrag ) wird zwischen
MehrEisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag
Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag zur Nutzung von Serviceeinrichtungen der Bayernhafen GmbH & Co. KG in den bayernhäfen Aschaffenburg, Bamberg, Regensburg und Passau der Bayernhafen GmbH & Co. KG,
Mehrsolargeno Solar-Bürger-Genossenschaft
solargeno Solar-Bürger-Genossenschaft Darlehensvertrag zwischen der, im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und ihrem Mitglied, im Folgenden Darlehensgeber genannt. 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die
MehrNetzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
MehrMainzer Netze GmbH Hafenbahn Gleisanschluss-Nr.:
Mainzer Netze GmbH Hafenbahn Gleisanschluss-Nr.: 6013121 Infrastrukturnutzungsvertrag Gültig ab: 01.08.2018 Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 1/6 - Zwischen der Infrastrukturnutzungsvertrag Mainzer
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
MehrARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
MehrAnlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gletschersteinstraße 28 04299 Leipzig - Verteilernetzbetreiber (VNB) -... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - Nachfolgend die
MehrVERTRAG Lasting über eine Mitgliedschaft bei der
VERTRAG Lasting über eine Mitgliedschaft bei der LIFT OFF Poledance Academy Frankfurt 1. Vertragspartner Der Vertrag wird zwischen der LIFT OFF Poledance Academy Frankfurt vertreten durch Christiane Arnold
MehrVorlage zu Tagesordnungspunkt 14 der Hauptversammlung. der MME Moviement AG am 16. April 2015
Vorlage zu Tagesordnungspunkt 14 der Hauptversammlung der MME Moviement AG am 16. April 2015 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der
MehrVertrag über eine stille Beteiligung an der GäuWärme GmbH. Es erscheinen:
Vertrag über eine stille Beteiligung an der GäuWärme GmbH Es erscheinen: 1. Herr Steffen Frank, handelnd als Geschäftsführer der GäuWärme GmbH mit dem Sitz in Eutingen im Gäu. Die GäuWärme GmbH wird nachstehend
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag z w i s c h e n der SARTORIUS AKTIENGESELLSCHAFT Weender Landstraße 94 108 37075 Göttingen u n d - nachstehend Organträgerin - der SARTORIUS LAB HOLDING GMBH Weender Landstraße
MehrTarifbestimmungen zum SemesterTicket NRW
Anhang 6 Tarifbestimmungen zum SemesterTicket NRW - gültig ab 01.01.2010 - Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 3 2. Geltungsbereich 3 3. Berechtigte 4 4. Geltungsumfang 4 5. Ausgestaltung und Ausstellung
MehrAbonnementbedingungen BärenTicket Anlage 10
Abonnementbedingungen BärenTicket Das BärenTicket im elektronischen Fahrgeldmanagement kann im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug bezogen werden. Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen
MehrWerbevertrag. Über die Veröffentlichung einer Werbeanzeige auf der Homepage des FC Kollnaus und/oder als Werbebande auf dem Sportplatzgelände.
Werbevertrag Zwischen Fußball-Club Kollnau 1920 e.v., vertreten durch die Vorstandschaft Am Elzufer 45, 79183 Waldkirch (im Nachfolgenden FC Kollnau genannt) und (im Nachfolgenden Vertragspartner genannt)
MehrBeitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.)
1 *Anrede Herr / Frau: *Name, Vorname: *Straße, Nr.: *PLZ / Ort: *Geburtsdatum: *Telefon / Mobil: *E-Mail: *Beruf: *PA-Nummer: Laufzeit: 1 Monat 12 Monat 1 Jahr (Vorauszahlung) Beitrag: 29,95 monatl. 24,95
MehrHautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i. V. m. 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
MehrSponsoringvertrag. zwischen. Goethe Universität Frankfurt. Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor Dr.
Sponsoringvertrag zwischen Goethe Universität Frankfurt vertreten durch den Präsidenten, Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der
Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Die Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH,
Mehr1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt
1 Optionsvereinbarung / Bindendes Verkaufsangebot Zwischen 1. Herrn / Frau und (Name, Anschrift, gewählter Kommunikationskanal) - nachstehend Anbietende genannt - 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt)
MehrEnergiegenossenschaft Haiger eg
Energiegenossenschaft Haiger eg Hüttenstrasse 18, 35708 Haiger Beitrittserklärung/Beteiligungserklärung ( 15, 15 a und 15 b GenG) Mitglieds-Nr. Geschäftsguthabenkonto-Nr. Angaben des Beitretenden/Mitglieds
MehrUntermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1
Mehrmercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland
P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:
MehrV E R T R A G Ü B E R D I E V E R W A L T U N G EINES M E H R F A M I L I E N H A U S E S
V E R T R A G Ü B E R D I E V E R W A L T U N G EINES M E H R F A M I L I E N H A U S E S ( Mietverwaltungsvertrag) Objekte: Zwischen (Vermieter) und der A bis Z Hausverwaltungs und -vermietungs GmbH Uferstr.22
MehrDer Vermittler weist der PSD Bank Interessenten nach, die beabsichtigen, mittel- bis langfristige Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen.
1 Vermittlervertrag zwischen Fa. -nachfolgend Vermittler genannt- und der PSD Bank München eg Max-Hempel-Str. 5 86153 Augsburg -nachfolgend PSD Bank genannt- 1 Gegenstand der Vermittlung Der Vermittler
Mehr1.2 Das SchülerTicket berechtigt im Rahmen der vorliegenden Tarifbestimmungen zur Benutzung aller Busse und Bahnen im VGWS-Tarifraum gem. Anlage 1.
Anlage 9 Tarifbestimmungen SchülerTicket A. Fakultativmodell 1. Allgemeines 1.1 Die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) bietet allen Schüler- Innen der weiterführenden Schulen, des Vollzeit-Berufskollegs
MehrMustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Zwischen. der. (nachfolgend Auftraggeber genannt)
Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft Zwischen der (nachfolgend Auftraggeber genannt) vertreten durch den/die Bürgermeister/in und den/die vertretungsberechtigten Beamten/Beamtinnen
MehrAufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, Stuttgart, und der
Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH, Industriepark, 14974 Ludwigsfelde
MehrSportlermanagementvertrag
Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend
MehrBedingungen für den Erwerb und die Nutzung des Azubi-Ticket Thüringen
Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung des Azubi-Ticket Thüringen 1 Grundsatz Das Azubi-Ticket Thüringen ist eine Zeitkarte im Abonnement für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen und
MehrKooperationsvertrag. zwischen dem. KVV Karlsruher Verkehrsverbund GmbH. und. Eisenbahnverkehrsunternehmen, Ort
Kooperationsvertrag zwischen dem KVV Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und Eisenbahnverkehrsunternehmen, Ort über die Verkehre im Linienbündel Musterkooperationsvertrag 1/8 Präambel Die Vertragspartner
MehrVertragsparteien. zwischen Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer)
Vertragsparteien zwischen Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer) - im folgenden Eigentümer genannt - und Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer) - im folgenden Reitbeteiligung genannt - Bei
MehrMuster-Zertifizierungsvertrag zwischen Praxis/ MVZ und QEP-Zertifizierungsstelle
Vertrag zur Durchführung eines QEP-Zertifizierungsverfahrens Der nachstehende Vertrag wird zwischen der/ dem Name und Anschrift der Einrichtung Musterstraße 1 12345 Musterort (nachfolgend die Praxis/ das
MehrLieferstelle: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Zählernummer: Zählergröße: Q n 2,5 m³/h Q n 6 m³/h oder Q n m³/h
Unser Wasser. Wasserliefervertrag zwischen Dortmunder Energieund Wasserversorgung GmbH (DEW21) und Kunde: Geb.-Datum: Tel.-Nr.:* E-Mail:* Lieferstelle: Angaben zur Wasserlieferung: nächstmöglicher Lieferbeginn:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.01.2014 1 Vertragsgrundlagen (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen (Support) durch Intelego GmbH für den Kunden. Unter Support
Mehr2. Tarifliche Regelung für Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr
Übergangstarif für den Busverkehr zwischen der Stadt Aachen (AVV) und den Kommunen der belgischen Grenzregion unter Einbeziehung der AVV- bzw. TEC-Linien über Vaals (NL) ( region3tarif ) 1. Geltungsbereich
Mehr