Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag
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- Paula Färber
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1 Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag zwischen 1. Würth MODYF GmbH & Co. KG Benzstraße 7, Künzelsau, Deutschland nachfolgend DE-MODYF 2. MODYF S.r.l. Bahnhofstraße 18, Tramin (BZ), Italien nachfolgend IT-MODYF 3. Würth MODYF, S.A Pol. Ind. Riera de Caldes Joiers 21, Palau-solità i Plegamans, Spanien nachfolgend ES-MODYF 4. Würth Modyf France 1 rue de la Dordogne, Erstein, Frankreich nachfolgend FR-MODYF und DE-MODYF, IT-MODYF, ES-MODYF und FR-MODYF nachfolgend gemeinsam Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe oder einzeln Würth MODYF-Landesgesellschaft 5. [Lieferant] [Adresse] nachfolgend Lieferant Würth MODYF-Gruppe und Lieferant nachfolgend gemeinsam oder einzeln Partei(en)
2 Präambel Die Würth MODYF-Gruppe besteht aus rechtlich selbstständigen Unternehmen, die zur international tätigen Würth-Gruppe mit Sitz in Künzelsau, Deutschland gehören. Die Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Handel von Arbeitsbekleidung und Arbeitsschuhen sowie Freizeitbekleidung und Freizeitschuhen tätig. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien wie folgt: I. Vertragsparteien 1. DE-MODYF schließt diesen Rahmenvertrag im eigenen Namen als auch im Namen der Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe ab. DE-MODYF ist hierbei von den Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe umfassend bevollmächtigt, Willenserklärungen im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag mit Wirkung für und gegen jede einzelne Würth MODYF-Landesgesellschaft abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Lieferant schließt diesen Rahmenvertrag im eigenen Namen ab. 2. DE-MODYF stellt sicher, dass dieser Rahmenvertrag und die darin enthaltenen Konditionen den Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe jeweils intern bekannt gemacht werden. 3. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages und/oder der Einzelverträge wird weder ein Recht des Lieferanten auf exklusive Beauftragung durch die Unternehmen der Würth MODYF- Gruppe noch eine Abnahmeverpflichtung von der Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe begründet. II. Vertragsgegenstand 1. Dieser Rahmenvertrag berechtigt die Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe jeweils einzeln bezugsberechtigt, mit dem Lieferanten Einzelverträge über die in Anlage 1.1 aufgelisteten Produkte im eigenen Namen zu den für die Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe einheitlich geltenden, nachfolgend aufgelisteten Bedingungen abzuschließen: Allgemeine Einkaufsbedingungen von DE-MODYF als einheitliche Einkaufsbedingungen für die Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe: Anlage 1.1;
3 Einheitliche Zahlungsbedingungen für Bestellungen von Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe: Anlage 1.2; Vereinbarung über Lieferantenrichtlinien DE-MODYF: Anlage 1.3; 2. Abweichend von den einheitlichen Bedingungen nach Ziffer II.1 gelten für Einzelverträge zwischen dem Lieferanten und den Würth MODYF-Landesgesellschaften folgende Sonderbedingungen, insbesondere länderspezifische Sonderkonditionen und Sonderprodukte: a. DE-MODYF: Anlage 2.1 b. IT-MODYF: Anlage 2.2 c. ES-MODYF: Anlage 2.3 d. FR-MODYF: Anlage 2.4 III. Einzelverträge 1. Zum Abschluss eines Einzelvertrages übermittelt eine Würth MODYF-Landesgesellschaft an den Lieferanten individuell für den Einzelfall eine Bestellung über eine vertragsgegenständliche Leistung gemäß Ziffer II. 2. Eine Bezugnahme auf den Rahmenvertrag ist hierbei nicht erforderlich. 3. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung einer Würth MODYF-Landesgesellschaft anzunehmen; es sei denn, dass die Bestellung nicht nach den Bedingungen dieses Rahmenvertrages erfolgt. 4. Der Lieferant hat die Bestellung unverzüglich schriftlich oder in Textform der Würth MODYF- Landesgesellschaft zu bestätigen oder vorbehaltslos auszuführen. 5. Durch die Bestellung und deren Annahme bzw. die vorbehaltslose Ausführung kommt zwischen der Würth MODYF-Landesgesellschaft und dem Lieferanten ein Einzelvertrag über die in der Bestellung bezeichneten Leistungen zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zu Stande. Gemäß 305b BGB bleiben hiervon zwischen den Parteien individuell vereinbarte Vertragsabreden unberührt.
4 6. Aus dem jeweiligen Einzelvertrag wird nur die jeweilige Würth MODYF-Landesgesellschaft und der Lieferant berechtigt und verpflichtet. IV. Vertraulichkeit 1. Die Parteien vereinbaren, über alle im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag erlangten Unterlagen, Informationen und Daten ( Vertrauliche Informationen ) Stillschweigen zu wahren. Eine Vertrauliche Information im diesem Sinne ist auch die Existenz und der Inhalt dieses Rahmenvertrages. Die Parteien werden die Vertraulichen Informationen ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwenden. Diese Verpflichtungen bestehen für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Rahmenvertrages fort. 2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen, a.) die dem Empfänger bei Abschluss des Rahmenvertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b.) die bei Abschluss des Rahmenvertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Rahmenvertrages beruht; oder c.) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. V. Ansprechpartner Würth MODYF-Gruppe und der Lieferant werden sich regelmäßig über die allgemeine Entwicklung und Nutzung des Rahmenvertrages austauschen. Zu diesem Zweck benennen die Parteien folgende Ansprechpartner: Würth MODYF-Gruppe: Name: Rainer Kull Funktion: Einkauf Straße: Benzstraße 7 Ort: Künzelsau - Gaisbach
5 Telefon: Telefax: Lieferant: Name: Funktion: Straße: Ort: Telefon: Telefax: VI. Laufzeit und Beendigung des Vertrages 1. Dieser Rahmenvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Kalenderjahr gekündigt werden. 2. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Jede Kündigung dieses Rahmenvertrages bedarf der Schriftform gemäß 126 BGB. 4. Die Kündigung dieses Rahmenvertrages lässt die eingetretenen Rechtsfolgen bezüglich abgeschlossener Einzelverträge unberührt. Die jeweiligen Einzelverträge haben eine eigene Geschäftsgrundlage. VII. Anlagen 1. Die nachfolgend einbezogenen Anlagen sind integraler Bestandteil dieses Rahmenvertrages und ergänzen die hier getroffenen Abreden: Anlage 1.1: Anlage 1.2: Anlage 1.3: Anlage 2.1: Anlage 2.2: Allgemeine Einkaufsbedingungen Einheitliche Zahlungsbedingungen Vereinbarung über Lieferantenrichtlinien Sonderbedingungen DE-MODYF Sonderbedingungen IT-MODYF
6 Anlage 2.3: Anlage 2.4: Sonderbedingungen ES-MODYF Sonderbedingungen FR-MODYF 2. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten dieses Vertrages geht dieser Rahmenvertrag seinen Anlagen vor. Innerhalb der Anlagen haben die Anlagen die individualisierte und/oder speziellere Inhalte haben, insbesondere die Anlagen 2.1 bis 2.3 oder die Anlagen 1.3 und 1.4, Geltungsvorrang vor Anlagen mit allgemeinem Inhalt. Widersprüche bestehen allerdings dann nicht, soweit die Anlagen Sachverhalte regeln, die in dem Rahmenvertrag oder den anderen Anlagen nicht geregelt sind oder eine Konkretisierung der Regelungen des Rahmenvertrages oder der anderen Anlagen darstellen. 3. Bei Aktualisierung oder Änderung der Anlagen werden die neu gefassten oder abgeänderten Anlagen im Austausch mit den nicht mehr gültigen Anlagen diesem Rahmenvertrag beigeheftet. VIII. Schlussbestimmungen 1. Soweit im Rahmen der Anlagen 2.1 bis 2.3 keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, verlieren mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrages die zwischen Würth MODYF- Gesellschaften und dem Lieferanten bereits bestehenden Verträge über die vertragsgegenständlichen Leistungen ihre Gültigkeit. Haben die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Änderung des Rahmenvertrages bereits Einzelverträge über eine vertragsgegenständliche Leistung abgeschlossen und wurden die vertragliche Leistung bzw. die Gegenleistung unter dem Einzelvertrag noch nicht vollständig erbracht, wird die jeweilige Partei die Leistung/Gegenleistung ab Abschluss bzw. Änderung des Rahmenvertrages zu den ab diesem Zeitpunkt gemäß Rahmenvertrag gültigen Konditionen erbringen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 2. Dieser Rahmenvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. 3. Zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag, einschließlich solcher Streitigkeiten über dessen wirksames Zustandekommen, sind die für Künzelsau, Deutschland, zuständigen Gerichte. 4. Änderungen und Ergänzungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
7 5. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesem Rahmenvertrag ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Falle von planwidrigen Regelungslücken ist die Lücke durch eine solche wirksame und durchführbare Regelung zu schließen, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrags an die Regelungsbedürftigkeit des Punkts gedacht hätten. Für den Lieferant: Ort, den [Lieferant, Name, Funktion] Für die Unternehmen der Würth MODYF-Gruppe: Künzelsau, den Würth MODYF GmbH & Co. KG Rainer Kull / Head of Purchasing
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, Teslastraße 8, 8074 Grambach / Graz, Austria Teslastraße 8 8074 Grambach / Graz, Austria Tel.: +43 316 4000-0 Fax: +43 316 4000-29 www.mr-automation.com [email protected] Musterfirma zh Hrn. Mustermann
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