Darlehensvertrag (Nachrangdarlehen) Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Brauereigaststätte Weller in der Thalermühle in Erlangen.

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1 Darlehensvertrag (Nachrangdarlehen) zwischen Brauerei Weller Erlangen eg im folgenden Darlehensnehmer genannt: und Name und Adresse (bitte in Druckbuchstaben) im folgenden Darlehensgeber genannt. 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Brauereigaststätte Weller in der Thalermühle in Erlangen. 2 Vertragslaufzeit Der Darlehensvertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren. 3 Darlehenssumme 1. Höhe der Darlehenssumme Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer die Darlehenssumme von Euro, in Worten Euro. Die Darlehenssumme beträgt mindestens Euro o. ein Vielfaches davon, maximal EUR. 2. Auszahlung des Darlehens Der Darlehensgeber verpflichtet sich, den Darlehensbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung durch den Darlehensnehmer in einem Betrag auf folgendes Konto des Darlehensnehmers zu überweisen: Bank: Sparkasse Erlangen IBAN: DE BIC: BYLADEM1ERH 4 Verzinsung Der Zinssatz für das Darlehen beträgt: 1,5 % p.a. (Siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2017, 21b /4) Die Verzinsung beginnt mit dem Datum der Einzahlung. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit 12 Monaten zu je 30 Tagen. Die Zinsen werden aus dem jeweiligen Darlehenssaldo berechnet. Die Zinszahlung erfolgt jährlich und wird zum 1.Februar des Folgejahres fällig. 5 Tilgung Das Darlehen ist vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zum Ende der Vertragslaufzeit vollständig zurückzuzahlen. Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung kann sowohl teilweise als auch vollständig durch den Darlehensnehmer erfolgen. 1 von 5

2 6 Qualifizierte Nachrangigkeit Die Forderung des Darlehensgebers wird ausschließlich aus Bilanzgewinnen oder einem Liquiditätsüberschuss (verfügbarer Cashflow) beglichen. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung der Zinsen ist solange und soweit ausgeschlossen, wie der Zahlungsanspruch einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung der Zinsen sind darüber hinaus ausgeschlossen, solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung seiner fälligen Verbindlichkeit benötigt. Im Falle eines Insolvenzverfahrens oder der Liquidation des Darlehensnehmers wird das Darlehen einschließlich der Zinsen erst nach der Befriedigung sämtlicher Forderungen aller anderen Gläubiger bedient, im Insolvenzverfahren auch erst nach den Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne des 39 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung. Haben auch andere Darlehensgeber ein Nachrangdarlehen mit dem Darlehensnehmer vereinbart, sollen die Darlehensgeber untereinander nach dem Verhältnis der Beträge ihrer Forderungen befriedigt werden. 7 Bankverbindungen Die Zins- und Tilgungszahlungen sind vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber auf das Konto IBAN: BIC: Bank: zu überweisen. Ändert sich die Bankverbindung des Darlehensgebers, so ist von diesem eine gültige zu benennen. Bis zur Nennung der gültigen Bankverbindung werden die Gelder unverzinslich auf ein vom Darlehensnehmer einzurichtendes Konto eingezahlt. 8 Kündigung Vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann der Darlehensgeber den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres vorzeitig kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person den Darlehensvertrag an seiner Stelle fortführt und der Darlehensnehmer dieser Fortführung zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Auch der Darlehensnehmer kann einen Ersatz für den Darlehensgeber vorschlagen. Die dem Darlehensnehmer durch die Kündigung entstehenden Kosten hat der Darlehensgeber zu tragen. Die vorzeitige Kündigung wird erst wirksam, wenn zwischen dem neuen Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer ein schriftlicher Darlehensvertrag abgeschlossen wurde und die Einzahlung des geschuldeten Darlehensbetrages durch den neuen Darlehensgeber auf das Konto des Darlehensnehmers erfolgt ist. Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung des Darlehens ausgeschlossen, mit Ausnahme der ordentlichen Kündigung nach 489 BGB. Das außerordentliche Kündigungsrecht wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers ( 490 Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. 2 von 5

3 9 Abtretung/Verpfändung Die Abtretung oder Verpfändung der aus diesem Darlehensvertrag dem Darlehensgeber zustehenden Ansprüche ist nur mit Zustimmung des Darlehensnehmers zulässig. 10 Schlussbestimmungen Der Darlehensnehmer sendet dem Darlehensgeber nach Erhalt des vom Darlehensgeber unterschriebenen Vertrags eine von ihm unterschriebene Kopie zu. Nebenabreden und Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung durch den Darlehensgeber. Eine Änderung von Ziffer 3 ist nicht möglich. Dieser Vertrag enthält sämtliche zwischen den Vertragsparteien über das Darlehen getroffenen Vereinbarungen in mündlicher und schriftlicher Form. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Sitz des Darlehensnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag Lücken enthalten, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen oder undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung dem Sinn und der wirtschaftlichen Bedeutung nach und den Intentionen der Vertragsparteien, wie sie sich aus der Gesamtheit der Bestimmungen dieses Vertrages ergeben, möglichst nahekommende, andere Bestimmung zu vereinbaren. Erlangen, den Darlehensgeber / Unterschrift Darlehensnehmer / Unterschrift Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Darlehensgeber / Unterschrift 3 von 5

4 Information über Risiken eines Nachrangdarlehens und die Prospektpflicht Bei einem Nachrangdarlehen tritt das Mitglied mit seinem Anspruch auf die Rückzahlung des gewährten Darlehens und der Zinsen hinter die Ansprüche (i.d.r. Forderungen) der anderen Gläubiger der Genossenschaft zurück. Im Insolvenzverfahren gilt der Rangrücktritt auch gegenüber den Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne des 39 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung. Im Klartext bedeutet dies, dass erst wenn alle anderen Gläubiger sowie die nachrangigen Insolvenzgläubiger befriedigt sind, eine Rückzahlung der nachrangigen Darlehen erfolgt. Reichen die vorhandenen Mittel nicht oder nicht vollständig aus, so erfolgt keine bzw. nur eine anteilige Rückzahlung an Gläubiger der nachrangigen Darlehen. Darüber hinaus wird auch der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und auf die Auszahlung der Zinsen solange und soweit ausgeschlossen, als diese Forderung einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Genossenschaft herbeiführen würde. Die Genossenschaft hat somit vor der Rückzahlung aus dem nachrangigen Darlehen zu prüfen, ob die Zahlung an das Mitglied zu einem Insolvenzgrund (Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit) führen würde. Ist dies der Fall, kann ebenfalls nicht ausbezahlt werden. Bei dem nachrangigen Darlehen handelt es sich nicht um ein bankgeschäftstypisches Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Mit der Darlehensvergabe geht das Mitglied der Genossenschaft ein unternehmerisches Geschäftsrisiko ein, das über das ohnehin bestehende allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. Eine Prospektpflicht besteht für das Nachrangdarlehen, das von einem Mitglied der Genossenschaft gewährt wird, nicht. Ich bestätige den Erhalt dieses Informationsblattes: Unterschrift 4 von 5

5 Brauerei-Weller Erlangen eg Thalermühle Erlangen 5 von 5

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