Montessori Verein Kösching e.v.
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- Kora Schräder
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1 Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber genannt A. Vorbemerkungen Die Schule plant den Bau eines Schulgebäudes in Kösching, Am Stegbach 12. Zum Zweck der Finanzierung des Schulbaues verpflichtet sich der Darlehensgeber, der Schule folgendes Darlehen zu gewähren: Seite 1 von 5
2 B. Darlehen I. Darlehensbeginn und Vertragslaufzeit Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Darlehensgeber einen Geldbetrag in Höhe von der Schule als Darlehen gewährt. Die Darlehensauszahlung erfolgt am. Das Darlehen ist am in voller Höhe zurückzuzahlen. II. Verzinsung lt. Anlage 1 Konditionenübersicht O Das Darlehen ist nicht zu verzinsen. O Das Darlehen ist ab dem mit % jährlich zu verzinsen. Falls es sich um ein verzinsliches Darlehen handelt, gilt Folgendes: Die Zinsen sind jeweils am Ende eines Kalenderjahres für das vergangene Kalenderjahr fällig. Der vereinbarte Zinssatz ist nicht veränderlich. Zahlt die Schule die Zinsbeträge bei Fälligkeit nicht, kommt sie auch ohne Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der noch offene fällige Betrag mit dem gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen, und zwar für die Dauer des Verzugs anstelle der vorstehend vereinbarten Verzinsung. III. Tilgung Während der Laufzeit des Darlehens ist die Schule nicht zur Tilgung des Darlehens verpflichtet. Die Schule ist aber jederzeit zur vollständigen oder teilweisen Tilgung des Darlehens berechtigt. IV. Nachrangigkeit Die Forderung des Darlehensgebers wird ausschließlich aus einem Liquiditätsüberschuss beglichen. Die Rückzahlung des Darlehens kann nicht verlangt werden, solange die Schule dieses Kapital zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Schulbetriebs benötigt. Der Darlehensgeber tritt in diesem Fall mit seinem Rückzahlungsanspruch hinter die Forderungen der übrigen Gläubiger zurück. Seite 2 von 5
3 V. Kündigung, vorzeitige Beendigung Die Schule aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen berechtigt, den Darlehensvertrag vor Auszahlung der Darlehenssumme ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Darlehensgeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist die Rückzahlung des Darlehens zu verlangen, a) wenn die Schule mit Zahlung der Zinsen, die für ein Kalenderjahr anfallen, länger als drei Monate in Verzug ist. b) wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schule oder in das in Ziffer I. genannte Schulgrundstück aufgeführt ist, betrieben und nicht innerhalb von vier Wochen abgewandt werden, c) wenn die Schule das in Ziffer I. aufgeführte Objekt veräußert, wobei in dem unter lit. a) genannten Fall die Rückzahlung innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des die Rückzahlung auslösenden Ereignisses zu erfolgen hat, in dem unter lit. b) genannten Fall unverzüglich nach Geltendmachung des Rückzahlungsverlangens und in dem unter lit. c) genannten Fall mit Fälligkeit der in dem Veräußerungsvertrag vereinbarten Gegenleistung, spätestens drei Monate nach Abschluss des Veräußerungsvertrages. Für den Fall, dass aufgrund einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages die vorstehend vereinbarte Mindestlaufzeit nicht eingehalten wird, sind die bereits ausbezahlten Zinsen, die aufgrund der nicht eingehaltenen Mindestlaufzeit zuviel bezahlt worden sind, vom Darlehensgeber wieder an die Schule zurückzuerstatten. Die Schule ist auch berechtigt, die zu viel bezahlten Zinsen bei Rückzahlung des Darlehens mit dem geschuldeten Darlehensbetrag zu verrechnen. VI. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, welche dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Geist dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ort, Datum Vorstand des Trägervereins Darlehensgeber Seite 3 von 5
4 Anlage 1 zum Darlehensvertrag Konditionenübersicht Laufzeit Jahr 0,1 % 0,2 % 0,4 % 0,6 % Jahre 0,2 % 0,3 % 0,5 % 1,0 % 1,0 % 1,5 % 5 Jahre 0,3 % 0,4 % 0,6 % 1,3 % 1,5 % 2,0 % Seite 4 von 5
5 Anlage 2 zum Darlehensvertrag Wie vertraglich vereinbart, gewähren (Name, Vorname des/der Darlehensgeber) der Schule ein Darlehen in Höhe von mit einer Laufzeit von Jahren und einer jährlichen Verzinsung von %. Die Darlehensauszahlung auf folgendes Konto Montessori Verein Kösching e.v. Kto. Nr.: BLZ: IBAN: DE Sparkasse Ingolstadt erfolgt am durch den Darlehensgeber. Die jährlich anfallenden Zinsen werden durch den Montessori Verein Kösching e.v. auf folgendes Konto überwiesen: Kontoinhaber: Kto. Nr.: BLZ: IBAN: Bank: Ort, Datum Vorstand des Trägervereins Darlehensgeber Seite 5 von 5
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