3 Kriterien für eine Freistellung zu Forschungszwecken

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1 Leitlinie der Fakultät I zur Lehrentlastung für Forschungszwecke 1 Ausgangspunkt Die erfreuliche Zunahme von Forschungsaktivitäten in der Fakultät I führt zu der Situation, dass mehr Anträge auf Freistellung zu Forschungszwecken gestellt werden, als Stundendeputat verfügbar ist. Aus diesem Grund wird es künftig erforderlich sein, die eingereichten Anträge zu priorisieren. Diese Leitlinie soll den Antragstellern und dem Fakultätsrat Hinweise für eine Beurteilung und ggf. Priorisierung der Anträge liefern. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Forschungskommission der FH-Hannover künftig in einem stärkeren Maße die Entscheidung über Forschungsfreistellungen an die Fakultäten delegieren wird. In diesem Zusammenhang bekommen eindeutige und nachvollziehbare Kriterien innerhalb der Fakultät eine zunehmende Bedeutung. 2 Arten der Freistellung Es existieren zurzeit zwei Wege über die eine Freistellung zu Forschungszwecken erfolgen kann: 9 der LVVO: Ermäßigung der Lehrverpflichtung zu Forschungs- und anderen Zwecken. Über diesen Weg kann die Fakultät I zurzeit 42 LVS (Stand SS 2010) Freistellung für Forschungszwecke vergeben. Dieser Zahlenwert wird semesterweise dem Personalbestand der Fakultät angepasst. Die freigestellten Lehrenden werden in der Regel durch Lehrbeauftragte vertreten. Die Finanzierung der Lehraufträge erfolgt in der Regel zu 50% aus Mitteln der Fakultät und zu 50% aus Mitteln des Forschungspools der FHH. 24 NHG: Diese Freistellung ist unter dem Begriff Forschungssemester bekannt. Das NHG in der aktualisierten Version vom August 2010 ermöglicht die Freistellung zu Forschungs- und anderen Zwecken in angemessenen Abständen. Die Kosten für die Vertretung der freistellten Person ist in der Regel durch die Fakultät zu tragen. Es wird davon ausgegangen, dass bei der Planung der Curricula ein entsprechender Freiraum für Forschungssemester vorgesehen wird. 3 Kriterien für eine Freistellung zu Forschungszwecken Die Fachhochschule Hannover hat in ihrer Leitlinie zur Förderung von Vorhaben zur Forschung und Entwicklung (FuE) vom (Download unter. ) Kriterien aufgestellt, die zu der Beurteilung eines Antrages herangezogen werden sollen. In diesen Leitlinien sind auch das Antragsverfahren und die Antragsform beschrieben. Ein entsprechendes Antragsformular ist der Leitlinie beigefügt. Künftig wird die Beantragung auf ein Web-gestütztes Verfahren umgestellt. Die Leitlinie der FHH definiert die in Abschnitten 3.1 und 3.2 aufgelisteten positiven und negativen Kriterien für die Beurteilung eines Forschungsantrages. 1/5

2 3.1 Kriterien der FHH für eher positive Einschätzungen von FuE- Vorhaben (in beliebiger Reihenfolge) Das Vorhaben ist verständlich beschrieben und klar umrissen. Ausgangslage, Ziele und Vorgehensweisen lassen in einem überschaubaren Zeitraum angemessene Ergebnisse erwarten. Das Vorhaben ist fächerübergreifend (interdisziplinär) angelegt. Das Vorhaben wird in überwiegendem Maße von Mitgliedern der Hochschule durchgeführt. Das Vorhaben sieht studentische Beteiligung vor; es werden Diplom- oder Studienarbeiten einbezogen. Das Vorhaben knüpft erkennbar an den neuesten Stand der Forschung an. Das Vorhaben dient als Anstoß für attraktive, größere Vorhaben. Das Vorhaben greift Themen und Fragestellungen der Frauen-/Genderforschung auf. Das Vorhaben hat einen erkennbaren Bezug zum Lehrgebiet der Antragstellerin/ des Antragstellers. Von Dritten wird eine Teilfinanzierung des Vorhabens übernommen oder aussichtsreiche Anträge dazu sind gestellt. Das Vorhaben fördert nachhaltig den Technologie- bzw. Wissenstransfer. Das Vorhaben dient überwiegend der Fortführung oder dem Abschluss eines vorangegangenen und bis dahin erfolgreichen Vorhabens. 3.2 Kriterien der FHH für eher negative Einschätzungen von FuE- Vorhaben (in beliebiger Reihenfolge) Das Vorhaben beschränkt sich auf die Anwendung von Forschungsergebnissen, ohne dass eigenständige Ergebnisse zu erwarten sind Das Vorhaben trägt weitgehend nur die Erkenntnisse anderer Wissenschaftler zusammen [Anmerkung: Dies fällt in den Bereich der Vorbereitung der Lehre, wenn das Fachgebiet an der Hochschule vertreten wird]. Der allgemeine Stand der Forschung ist erkennbar nicht vorab erarbeitet worden. Das Vorhaben dient überwiegend Interessen von Dritten, die eine Fremdfinanzierung erwarten lassen können. Dies gilt insbesondere für Produktentwicklung, deren Ergebnisse wirtschaftlich nur von diesen Dritten genutzt werden. Das Vorhaben hat eine lange Laufzeit und bindet voraussehbar längerfristig Fördermittel. Das Vorhaben kann nur durchgeführt werden, wenn Anschlussförderungen in nachfolgenden Förderzeiträumen gewährt werden. Bei vorangegangenen Vorhaben ist der Berichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen worden. Die Fakultät kann sich mit dem Vorhaben nicht eindeutig positiv identifizieren. 2/5

3 3.3 Zusätzliche Kriterien der Fakultät I Neben den in Abschnitten 3.1 und 3.2 genannten hochschulweit gültigen Kriterien wird die Fakultät bei den Forschungsanträgen insbesondere auch auf den Nutzen für die Fakultät achten. Der Nutzen kann in Geld- oder Sachwerten liegen, aber auch in ideellen Werten, wie z. B. Erhöhung des Ansehens der Hochschule bestehen. Aus Sicht der Fakultät sind insbesondere die Folgenden Kriterien zur berücksichtigen: Welchen Nutzen hat die Fakultät? Wie wird die Lehre gesichert? Begründung für die beantragte Stundenzahl der Lehrentlastung Liegt eine Kurzbeschreibung des Projektes auf 1 2 Seiten in verständlicher und nachvollziehbarer Darstellung vor? 4 Berichtspflicht Die Leitlinie der FHH sieht eine Berichtspflicht für die Projekte vor, die eine Befreiung von der Lehrverpflichtung in Anspruch genommen haben. Die Antragsteller haben bei der Beantragung neuer Freistellungen zusammen mit den Anträgen einen Bericht über die Ergebnisse ggf. gewährter Freistellungen der Vergangenheit vorzulegen. Dieser Bericht soll in einer Kurzfassung (Summary) von 1-2 Seiten in allgemein verständlicher Form übermittelt werden. Das Fehlen der entsprechenden Berichte führt zur Ablehnung der Anträge. 5 Priorisierung Der Fakultätsrat wird aufgefordert, die Anträge zu priorisieren. Dabei erhalten Anträge auf Lehrfreistellung, bei denen die FHH Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist (z. B. Mitarbeit eines Professors als Projektleiter für ein EU oder BMBF-Projekt), eine höhere Priorität als andere Anträge. Die Priorisierung erfolgt in der folgenden Reihenfolge: Priorität 1: Antragsforschung (EU, BMBF, BMWi und vergleichbare). Priorität 2: Auftragsforschungen, bei denen Drittmittel eingeworben werden, die über die Kosten für eine Lehrfreistellung des Antragstellers deutlich hinausgehen (z. B. für wiss. Mitarbeiter, studentische und wiss. Hilfskräfte, Material). Priorität 3: Sonstige Forschung. Projekte der Antrags- und Auftragsforschung werden erst in die Priorität 1 bzw. 2 eingeordnet, wenn ein Bewilligungsbescheid bzw. ein gültiger Vertrag vorliegt. Bis dahin werden sie in der Priorität 3 zugeordnet. Dies hat zum Ziel, Freistellungen unter Vorbehalt zu vermeiden, da diese mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden sind. Zudem können solche Anträge unter Vorbehalt der Bewilligung dazu führen, dass das Freistellungskontingent gemäß 9 der LVVO für diesen Antrag bei 3/5

4 Nichtgenehmigung ungenutzt verfällt. Ein entsprechender Nachlauf von einem Semester zum Projektende soll als Ausgleich zulässig sein. Der Priorisierung unterliegen lediglich die Anträge auf Lehrfreistellung gemäß 9 der LVVO. Anträge auf Forschungssemester gemäß 24 NHG unterliegen dieser Priorisierung nicht. Hier ist im Wesentlichen zu prüfen, ob die Forschungssemester in angemessenen Abständen beantragt werden, ob eine Vertretung in der Lehre gegeben ist und ob die sonstigen Kriterien gemäß Kapitel 3 erfüllt sind. Der Fakultätsrat kann eine Arbeitsgruppe einsetzen, die eine Vorprüfung und Priorisierung der Anträge vorab als Entscheidungsvorlage für den Fakultätsrat durchführt. Die endgültige Beschlussfassung obliegt dem Fakultätsrat. 6 Verfahren Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erstellen den Antrag gemäß den gültigen Vorgaben der FHH. Für die Entscheidung der Fakultät ist vorzulegen: Antrag gemäß den Vorgaben der FHH Kurzbeschreibung des Projektes auf ein bis zwei Seiten Bericht über erzielte Resultate bisheriger Freistellungen 4/5

5 Fragebogen der Fakultät I zur Bewertung von Anträgen auf Forschungsfreistellung Antragstellerin/Antragsteller: Vorhaben: Zeitraum: Fragen: ja unklar nein Erfüllt der Antrag die Kriterien der FHH Leitlinie Ist die Begründung nachvollziehbar? Ist ein Nutzen der Fakultät gegeben? (Drittmittel, Ansehen, Kontakte, Lehrverbesserung, Wissenschaftlichkeit) Ist die Lehre gesichert? Ist ein Ziel definiert bzw. ein Ergebnis angestrebt? Ist der Stundenumfang begründet? Bei Wiederholungsanträgen: Wurde ein Bericht vorgelegt? War der Bericht akzeptabel? Dem Antrag wird stattgegeben wird nicht stattgegeben Abstimmungsergebnis: ja - nein - enthalten. Hannover, den Kommentar / Bemerkung: 5/5

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