Wissenschaftsförderung. Förderprogramm des

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1 Wissenschaftsförderung Förderprogramm des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft e.v. aus Mitteln des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Ein Leitfaden für Antragsteller

2 I. Zielsetzung des Förderprogramms Seit Herbst 2006 bietet der Deutsche Verein für Versicherungswissenschaft e.v. ein umfangreiches Förderprogramm aus Mitteln des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. an. Das Programm unterstützt und fördert Wissenschaftler, die im Bereich der Versicherungswissenschaften forschen. Bewerben können sich sowohl originäre Versicherungswissenschaftler als auch Wissenschaftler aus angrenzenden Forschungsbereichen (z. B. Allgemeine Wirtschaftspolitik, Finanzmärkte, Risikoforschung, Sozialforschung u. a.), soweit sie sich im Rahmen einzelner Projekte auch mit versicherungswissenschaftlichen Fragestellungen beschäftigen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einem versicherungswissenschaftlichen Bezug. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an etablierte Wissenschaftler als auch an Nachwuchswissenschaftler. II. Fördermodule Der Deutsche Verein für Versicherungswissenschaft e.v. fördert zwei Module. Modul 1: Antrags-Forschungsprojekte Im ersten Modul werden neue, in sich abgeschlossene Projekte im Bereich der Versicherungswissenschaft an deutschen Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie an deutschsprachigen Wissenschaftseinrichtungen im Ausland gefördert, für deren Durchführung Drittmittel benötigt werden. Antragsberechtigt sind Professoren, Juniorprofessoren und Habilitanden soweit die genannten Personengruppen im Hauptamt an einer deutschen Universität oder einer anderen deutschen wissenschaftlichen Forschungseinrichtung forschen, sowie Professoren einer deutschen Fachhochschule oder einer deutschsprachigen Forschungseinrichtung im Ausland. Das Projekt eines Antragstellers in Modul 1 kann mit bis zu Euro / Jahr für maximal 2 Jahre gefördert werden. Für gemeinsame Anträge von zwei oder mehreren Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Fachdisziplinen oder unterschiedlichen Fachrichtungen innerhalb einer Fachdisziplin kann eine Fördersumme von bis zu Euro / Jahr für maximal 2 Jahre gewährt werden. Damit wird der Tradition und Zielsetzung des DVfVW Rechnung getragen, den interdisziplinären Austausch besonders zu fördern. Den Kern der Forschungsförderung bilden Mittel für Personal, wissenschaftliche Literatur, Ausrüstung, Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen und Publikationen. Bei Bedarf können Fördermittel auch für weitere Verwendungszwecke (z. B. Beschaffung von Daten) gewährt werden. Eine Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen (Kopierer, EDV, Bibliothek u. a.) ist 2

3 nicht möglich. Es wird vorausgesetzt, dass die Institution, in der das Vorhaben durchgeführt wird, die notwendige Grundausstattung (Infrastruktur) zur Verfügung stellt. Eine Kombination der Fördermittel des DVfVW mit anderen Finanzierungsquellen zur Durchführung eines Projekts ist unter Beachtung des Bereicherungsverbots möglich. Eine Verlängerung der Projektförderung ist nicht möglich. Es kann aber ein Förderantrag für ein Nachfolgeprojekt gestellt werden, soweit dabei die Anforderungen an geförderte Projekte erfüllt werden. Nicht antragsberechtigt sind Doktoranden oder andere (Nachwuchs-) Wissenschaftler. Auch die Vergabe von Promotionsstipendien ist in diesem Modul nicht möglich. Die Nutzung der Ergebnisse aus geförderten Projekten für Promotionsarbeiten ist aber zulässig. Für bereits begonnene Projekte können keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Dabei gilt ein Projekt immer dann als begonnen, wenn bereits Rechtsverpflichtungen eingegangen wurden, z. B. durch den Abschluss von Arbeits- oder anderen Verträgen. Modul 2: Internationalisierung Das zweite Modul des Programms richtet sich an Nachwuchswissenschaftler. Gefördert werden die Präsentation von versicherungswissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Rahmen einer Konferenz im Ausland sowie kurzzeitige Auslandsforschungsaufenthalte zu versicherungswissenschaftlichen Fragestellungen. Antragsberechtigt sind Doktoranden mit Masterabschluss oder äquivalentem Abschluss, z. B. Diplom oder Staatsexamen, Juniorprofessoren sowie Habilitanden an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland. Die Förderung einer Konferenzteilnahme setzt voraus, dass der Antragsteller seine Forschungsergebnisse im Rahmen eines eigenen Vortrags präsentiert. Reine Diskussionsbeiträge, Poster-Präsentationen o. ä. sind nicht ausreichend. Temporäre Forschungsaufenthalts im Ausland können gefördert werden, wenn sie Teil eines versicherungswissenschaftlichen Forschungsprojektes sind insbesondere im Rahmen einer Dissertation oder Habilitation und an wissenschaftlichen Einrichtungen, anderen Institutionen (z. B. IWF, OECD, Versicherungsaufsichtsbehörden, Zentralbanken oder Versicherungsverbänden) oder im Rahmen von wissenschaftlichen Programmen erfolgen. Dabei muss die beantragte Dauer im Einzelnen begründet werden und darf 6 Monate nicht übersteigen. Bei Konferenzteilnahmen werden für Reisekosten und Tagungsgebühren maximal EUR je Antrag für Reisekosten und Tagungsgebühren gewährt. Eine eigene Kostenbeteiligung des Antragstellers wird dabei erwartet. 3

4 Für Auslandsforschungsaufenthalte werden maximal EUR für Reise- und Aufenthaltskosten gewährt. Dabei erfolgt hinsichtlich der Höhe der bewilligten Mittel eine Anlehnung an die Förderprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Eine Kombination der Fördermittel des DVfVW mit anderen Finanzierungsquellen ist unter Beachtung des Bereicherungsverbots möglich. III. Antragstellung Anträge können jederzeit an die Geschäftsstelle des DVfVW per gerichtet werden. Alle Antragsunterlagen sind zusammengeführt in einer pdf-datei beizufügen. Die Anträge müssen so abgefasst sein, dass der Förderausschuss und die Gutachter allein aufgrund der schriftlichen Fassung den Förderantrag bewerten können. Im Hinblick auf die erforderlichen unten stehenden Angaben im Antrag sowie die Abwicklung des Programms orientiert sich der Deutsche Verein für Versicherungswissenschaft e.v. weitgehend an den Standards der DFG. Antrags-Forschungsprojekte Im Antrag erfolgt eine genaue Beschreibung des Forschungsvorhabens, der gewünschten Dauer der Förderung und des voraussichtlichen Beginns des Projekts. Der Antragsteller hat zudem die üblichen persönlichen Angaben zu machen inklusive eines allgemeinen Publikationsverzeichnisses und eines projektbezogenen Publikationsverzeichnisses. Das Projekt ist eingehend zu begründen und die Erforderlichkeit der beantragten Mittel im Einzelnen zu rechtfertigen. Dazu gehört auch ein möglichst detailliertes Arbeitsprogramm. Struktur des Antrags: Allgemeine Angaben Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten Ziele und Arbeitsprogramm Beantragte Mittel o Personal o Wissenschaftliche Ausrüstung / Geräte o Verbrauchsmaterial o Reisen o Publikationskosten o Sonstige Kosten Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens Erklärungen Unterschriften 4

5 Konferenzteilnahmen Im Antrag erfolgt eine Beschreibung der geplanten Konferenzteilnahme einschließlich der versicherungswissenschaftlichen Forschungsergebnisse, die vorgetragen werden sollen. Der Antragsteller hat zudem die üblichen persönlichen Angaben zu machen und die Erforderlichkeit der beantragten Mittel im Einzelnen zu rechtfertigen. Struktur des Antrags: Allgemeine Angaben Abstract der Forschungsergebnisse Beantragte Mittel Erklärungen Unterschriften Beizufügen sind ein Empfehlungsschreiben des betreuenden Wissenschaftlers des Antragsstellers an der deutschen Hochschule oder im Fall von Juniorprofessoren eines anderen Wissenschaftlers sowie die Vortragseinladung des Veranstalters der Konferenz. Auslandsforschungsaufenthalte Im Antrag erfolgt eine genaue Beschreibung des Auslandsaufenthalts einschließlich der dabei vorgesehenen Forschungsarbeiten, der gewünschten Dauer des Aufenthalts und des voraussichtlichen Beginns des Projekts. Der Antragsteller hat zudem die üblichen persönlichen Angaben zu machen inklusive eines allgemeinen Publikationsverzeichnisses und eines projektbezogenen Publikationsverzeichnisses. Der Auslandsaufenthalt ist eingehend zu begründen und die Erforderlichkeit der beantragten Mittel im Einzelnen zu rechtfertigen. Struktur des Antrags: Allgemeine Angaben Methoden, Ziele und Arbeitsprogramm des Forschungsaufenthalts im Ausland Beantragte Mittel o Reisekosten o Aufenthaltskosten o Sonstige Kosten Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens Erklärungen Unterschriften Beizufügen sind ein Empfehlungsschreiben des betreuenden Wissenschaftlers des Antragsstellers an der deutschen Hochschule oder im Fall von Juniorprofessoren eines anderen 5

6 Wissenschaftlers sowie eine Bestätigung der ausländischen Einrichtung, des Wissenschaftsprogramms über den beantragten Auslandsaufenthalt. IV. Antragsfristen und Bewilligung der Mittel Für die Förderung von Antrags-Forschungsprojekten und Auslandsforschungsaufenthalten gibt es jährlich zwei Bewilligungstermine 31. März für Anträge vom des Vorjahres (Antragsstichtag: 31. Dezember) 30. September für Anträge vom des laufenden Jahres (Antragsstichtag: 30. Juni) Ein Antrag gilt nur dann als fristgerecht eingegangen, wenn bis zum jeweiligen Stichtag alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Über Anträge für Konferenzteilnahmen wird innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung entschieden. Über die Bewilligung der Fördermittel entscheidet ein Förderausschuss aus Professoren der Versicherungswissenschaften und Vertretern der Versicherungswirtschaft. Bei den Antrags- Forschungsprojekten und Anträgen auf Auslandsforschungsaufenthalte erfolgt zudem eine externe Begutachtung durch einen unabhängigen Wissenschaftler. Bei positiver Förderentscheidung wird dem Antragsteller im Rahmen des Bewilligungsschreibens eine Fördervereinbarung übersandt, die die Förderbedingungen und die Verpflichtungen der Geförderten festlegt (v.a. Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, Nachweis der Mittelverwendung, Berichtspflicht über Projektergebnisse). Die Auszahlung von Fördermitteln setzt die Unterzeichnung der Fördervereinbarung voraus. Kontakt Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft e.v. Dr. Andrea Uber Rheinstraße Berlin Deutschland Fon: +49 (30) Fax: +49 (30)

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