Ausschreibung ESF-Promotionsstipendien
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- Juliane Hofmann
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1 TU Dresden Ausschreibung ESF-Promotionsstipendien Welche Ziele hat das Programm? Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotentiale zur Steigerung der Innovationskraft im Freistaat Sachsen. Akademische Fachkräfte sollen verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erlangen. Was wird gefördert? Es können folgende Promotionsformen gefördert werden: Industriepromotionen, die ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten (Unternehmen) mit Sitz im Freistaat Sachsen und der sächsischen Hochschulen aufweisen. Der Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den beteiligten Dritten und der TU Dresden, die eine Zusage der Mitfinanzierung der beteiligten Dritten von mindestens 800 EUR/Monat enthält, ist mit dem Antrag einzureichen. (D.h. mindestens 800 EUR/Monat sind von den beteiligten Dritten zu tragen, 800 EUR/Monat werden pauschal durch den ESF gefördert.) Landesinnovationspromotionen, die Themen erforschen, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. Hierbei ist eine Begründung der Hochschule zum besonderen Interesse des Freistaates Sachsen am Forschungsthema und zu den erwarteten Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt mit einzureichen. Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere, die der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung (mindestens neun Monate) der wissenschaftlichen Tätigkeiten dienen. Entsprechende Nachweise einer familienbedingten Unterbrechung sind mit der Antragstellung einzureichen. Die aufgeführten Promotionsformen können auch im Zusammenwirken der TU Dresden und Fachhochschulen als kooperatives Promotionsverfahren gemäß 40 Abs. 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden. Welche Vorhaben werden besonders gewürdigt? Besonders gewürdigt werden Vorhaben, die a) anwendungsorientierte Forschung betreiben, b) ökologisch nachhaltige Forschungsergebnisse erzielen, c) im MINT-Bereich angesiedelt sind, d) im MINT-Bereich von Frauen umgesetzt werden, e) den Umstieg auf eine CO 2 -arme, dem Klimawandel standhaltende, ressourcenschonende Gesellschaft unterstützen,
2 Welche Vorhaben werden besonders gewürdigt? f) die intensive Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) fördern, g) relevante Fragestellungen zum demografischen Wandel erforschen, h) charakteristisch sächsische Besonderheiten aufgreifen wie die sächsische Geschichte und Kultur. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind: Promotionsinteressierte der TU Dresden, sofern das Promotionsthema den genannten Kriterien entspricht, Promovierende der TU Dresden, wenn die Förderung der Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeit nach familienbedingter Unterbrechung (mindestens neun Monate) dient. Wer ist nicht antragsberechtig? Nicht antragsberechtigt sind: Hochschulabsolventen/-innen, die bereits mehr als drei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiter/in in einer ESF- Nachwuchsforschergruppe beschäftigt waren. Dies gilt nicht für Beschäftigungen in ESF-Nachwuchsforschergruppen als SHK/WHK. Hochschulabsolventen/-innen, die bereits eine anderweitige Promotionsförderung vor Antragstellung erhielten (Promotionsstipendien von Begabtenförderungswerken, Stiftungen, Landesförderprogramme, DAAD, usw.). Dies gilt nicht, wenn sie die Bedingungen für Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere erfüllen. Wie hoch sind Art und Umfang der Förderung? Gewährt wird ein Promotionsstipendium in Höhe von EUR/Monat bis zur Einreichung der Promotionsschrift, höchstens jedoch für drei Jahre. Auf Antrag ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich. Ausgenommen sind Industriepromotionen: Diese erhalten pauschal ein anteiliges ESF-Promotionsstipendium von 800 EUR/ Monat. Die Promovierenden haben neben der Arbeit an der Promotion ihre individuellen Potentiale auszubauen. Hierfür werden die Qualifizierungsbereiche Lehre, soziale Kompetenzen und Projektmanagement zur Auswahl gestellt. In mindestens zwei dieser Bereiche sind im Förderzeitraum Leistungen zu erbringen. 2
3 Welche Antragsunterlagen sind einzureichen? Einzureichen sind seitens des/r Antragstellers/-in: SAB Antragsdeckblatt* (Wichtig: Dieses ist zusätzlich zur elektronischen Einreichung auch im Original bei der Graduiertenakademie fristgerecht einzureichen) Skizze zum Forschungsvorhaben (max. 5 Seiten - siehe SAB-Leitfaden) Annex 1*: Beschäftigungspolitische Relevanz und Begründung am besonderen Interesse des Freistaats Sachsen am Forschungsthema Lebenslauf Kopie des letzten Hochschulzeugnisses Gutachterliche Stellungnahme* seitens des/r (potentiell) betreuenden Hochschullehrers/-in an der TU Dresden sowie Bedarfsbestätigung für eine Förderung Bestätigung seitens der Fakultät*, dass mit dem Promotionsvorhaben noch nicht begonnen wurde (nicht erforderlich bei Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere) Bei Industriepromotionen: Absichtsbekundung der Mitfinanzierung der beteiligten Dritten (mindestens 800 EUR/ Monat) samt Bestätigung der Anforderung an die später etwaig folgende Kooperationsvereinbarung Bei Landesinnovationspromotionen: Begründung* seitens des/r (potenziell) betreuenden Hochschullehrers/-in zum besonderen Interesse des Freistaat Sachsens am Forschungsthema und zu den zu erwartenden Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt Bei Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Nachweise der familienbedingten Unterbrechung Achtung: Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Englischsprachige Unterlagen können nach Vorgabe des Fördergebers nicht berücksichtigt werden (Ausnahmen: die Gutachterliche Stellungnahme sowie das letzte Hochschulzeugnis dürfen auf Englisch verfasst sein). * Diese Dokumente stehen Ihnen online auf der Programmwebseite als Download zur Verfügung. 3
4 Wann ist Antragsschluss? Antragsfristen 2017: 30. Juni 31. Oktober Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Bis etwa drei Wochen nach dem Bewerbungsschluss werden die Eingangsbestätigungen versandt. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von telefonischen Nachfragen ab. Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei der Auswahl der ESF- Promotionsstipendien um ein zweistufiges Auswahlverfahren. Daher müssen alle Anträge auf ein ESF-Promotionsstipendium zwingend bei der Graduiertenakademie der TU Dresden zu oben genannten Fristen eingereicht werden. Der Stichtag, der auf dem SAB-Antragsdeckblatt aufgeführt ist, ist die Frist, an dem die priorisierten Anträge bei der SAB vorliegen müssen, siehe Zur Information. Das heißt, es nicht möglich, dass Antragsteller/innen selbst ihre Anträge zum Stichtag bei der SAB einreichen. Ab wann ist Förderbeginn? Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, startet die Förderzahlung frühestens ab dem 1. Januar 2018 (Antragsfrist 30. Juni 2017) bzw. 1. Juli 2018 (Antragsfrist 31. Oktober 2017). Wo und wie wird der Antrag eingereicht? Der Antrag ist in elektronischer Form fristgereicht einzureichen an mit dem Betreff ESF- Promotion. Alle Antragsunterlagen sind (Ausnahme: SAB-Antragsdeckblatt dieses ist der Graduiertenakademie auch im Original einzureichen) in einer PDF Datei digital einzureichen. Es obliegt der Verantwortung des/r Antragstellers/-in dafür Sorge zu tragen, dass auch die benötigte gutachterliche Stellungnahme fristgerecht der Graduiertenakademie vorliegt. Die gutachterliche Stellungnahme kann seitens des/r Hochschullehrers/-in elektronisch an oder postalisch an: Graduiertenakademie, Förderprogramme, Mommsenstraße 7, Dresden gesendet werden oder direkt im Antrag des/der Antragstellers/-in beigefügt sein. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. 4
5 Wer sind die Ansprechpartner/innen in der Graduiertenakademie? Bettina Beer Programmkoordination ESF-Promotionsstipendien Kontakt: Telefon: Zur Information: Die Priorisierung der eingereichten Förderanträge wird im Auftrag der Universitätsleitung durch den Vorstand der Graduiertenakademie vorgenommen. Nach erfolgreicher Priorisierung werden die Anträge durch das European Project Center (EPC) bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht (bis zum Stichtag 10. August 2017 bzw. 28. Februar 2018). Nach erfolgter Evaluierung durch die SAB und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst betreut das EPC geförderte Promotionen nachfolgend administrativ. 5
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