Gesuch für Förderbeitrag Wärmepumpenboiler 2016
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- Markus Ackermann
- vor 7 Jahren
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1 Vertrieb Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon Förderprogramm ProKilowatt und Förderprogramm Wärmepumpenboiler: sechs Schritte zum Fördergeld Informieren Prüfen des Gesuchs Bauvorhaben umsetzen Gesuch einreichen Ausführungsbestätigung Auszahlung Fördergelder Hauseigentümer/in Setzen Sie auf eine effiziente Warmwasseraufbereitung mit einem Wärmepumpenboiler. Ersetzen Sie Ihren Elektroboiler und profitieren Sie von einem Beitrag von CHF Informieren Informieren Sie sich auf über das Förderprogramm. Nehmen Sie danach Kontakt mit einem Fachplaner oder Installateur auf, um die Planung der Anlage vorzunehmen. Wichtig ist es in einem ersten Schritt festzustellen, ob die Installation eines Wärmepumpenboilers in Ihrer Liegenschaft in Frage kommt oder nicht. Denn bei unsachgemässer Installation und Handlung führt die Installation eines Wärmepumpenboilers zu Problemen, beispielsweise an der Bausubstanz. Falls Zweifel über die Installation eines Wärmepumpenboilers bestehen, empfehlen wir Ihnen eine zusätzliche Abklärung durch einen Bauphysiker. Einen guten Überblick zu einem sinnvollen und nachhaltigen Einsatz von Wärmepumpenboiler können Sie sich unter folgendem Link verschaffen: Wassererw_WP.pdf Bei Unklarheiten steht auch die öffentliche regionale Energieberatungsstelle der Regionalkonferenz Bern Mittelland zur Klärung zur Verfügung. Der Kontakt ist wie folgt: Öffentliche Energieberatung Region Bern-Mittelland Höheweg Bern Tel Website: - Partner von Swisspower
2 Die Beratungskosten der Öffentlichen Energieberatung sind wie folgt: Einfamilienhaus CHF Mehrfamilienhaus CHF KMU CHF Gesuchsformular ausfüllen und einreichen Auf finden Sie das richtige Gesuchformular für Ihr Förderprogramm. Speichern Sie das Formular auf Ihrem Computer und füllen Sie es erst dann elektronisch aus. Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchformular aus. Senden Sie es unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Beilagen (Punkt g im Gesuchformular) an die folgende Adresse: Vertrieb MPV Monbijoustrasse 11 Postfach 3001 Bern Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Vorhaben, die bereits im Bau sind oder schon fertig gestellt wurden, werden nicht mehr unterstützt. Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche inklusive aller Beilagen (Punkt g im Gesuchformular) geprüft. Unvollständig eingereichte Gesuche werden retourniert. Sämtliche eingereichten Unterlagen bleiben bei der Prüfstelle. Wir empfehlen Ihnen deshalb, das ausgefüllte Gesuchformular zu kopieren und von den Beilagen nur Kopien einzureichen. Prüfen des Gesuchs, Förderzusage durch Das Gesuch wird nun geprüft. Falls die Bedingungen für die Förderung erfüllt sind, erhalten Sie in der Regel innert fünf Arbeitstagen eine Förderbestätigung von. Müssen Unterlagen nachgefordert werden, verlängert sich die Bearbeitungszeit. Eine Förderzusage ist ein Jahr ab Datum der Zusage gültig. Bauvorhaben umsetzen Führen Sie das Bauvorhaben so aus, wie Sie es im Fördergesuch beschrieben haben. Ausführungsbestätigung einreichen Kopieren Sie nach Abschluss Ihres Projektes die Ausführungsbestätigung von auf Ihren Computer. Füllen Sie dieses sorgfältig und vollständig aus. Senden Sie das Formular mit allen erforderlichen Unterlagen an die folgende Adresse: Vertrieb MPV Monbijoustrasse 11 Postfach 3001 Bern - Partner von Swisspower Seite 2/5
3 Auszahlung des Fördergeldes Sind alle Bedingungen erfüllt, sendet Ihnen eine Auszahlungsbestätigung. Danach zahlt den Förderbeitrag auf das von Ihnen angegebene Konto ein. Gesuchsformular a. EigentümerIn (GesuchstellerIn) Anrede Firma Adresszusatz Kontaktperson für dieses Gesuch Telefon Eigentümer Privateigentum, natürliche Person Privateigentum, juristische Person Privateigentum, gemeinnützige Institutionen Öffentliche Hand, Konkordate etc. Gemischtwirtschaftliche Institutionen b. Technische Bearbeitung des Bauvorhabens Planungs- oder Installationsunternehmen Firma Kontaktperson für technische Rückfragen Telefon c. Anlagestandort - Partner von Swisspower Seite 3/5
4 d. Angaben zum Projekt Vorgesehener Baubeginn: Geplante Baufertigstellung: Total Inhalt ersetzter Boiler: e. Auflagen Es werden nur Projekte unterstützt, welche die Zertifizierung nach folgenden Standards erfüllen: Die neu eingesetzten Wärmepumpenboiler müssen FWS zertifiziert sein und einen COP von mindestens 2.6 (gemäss Norm EN 16147:2011) aufweisen. Diejenigen Geräte, welche mit einem Förderbeitrag unterstützt werden können finden Sie unter: mit Klick auf Liste der zertifizierten Geräte oben rechts unter Quick-Links. (siehe Print-Screen) f. Beitragssätze Stiftung pro Kilowatt Pro installierten Wärmepumpenboiler beträgt das Fördergeld CHF Das Förderprogramm ist bis Ende Dezember 2016 gültig oder vorher bei Ausschöpfung der Fördergelder. Nationale und kantonale Förderung Informieren Sie sich über weitere Zusatzförderungen für erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und Haustechnik unter und g. Einzureichende Unterlagen Unterschriebenes Gesuchformular Angebot des Installateurs Kopie Installationsanzeige von Elektroinstallateur - Partner von Swisspower Seite 4/5
5 h. Allgemeine Bedingungen Gültig im Stromversorgungsgebiet von. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden. Das Gesuch wird nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beitragssätzen und Bedingungen beurteilt. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt (Poststempel) der vollständig eingereichten Unterlagen. Eine Förderzusage ist ein Jahr ab Datum der Zusage gültig. Bei begründeten Ausnahmen kann auf schriftlichen Antrag eine längere Frist gewährt werden. Die Bauherrschaft akzeptiert eine umfassende Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und eine allfällige Stichprobenkontrolle am Bau resp. eine Schlussabnahme. kann auf Antrag die Öffentlichkeit über das Projekt und den Projektfortschritt informieren. Im Falle unrichtiger Angaben oder bei Nichteinhaltung der festgelegten Auflagen und Bedingungen kann die Beitragszusicherung rückgängig gemacht oder der bereits ausbezahlte Beitrag samt Zinsen zurückgefordert werden. Nach der Demontage des konventionellen Boilers wird die Verbrauchstelle auf Home (Einheitstarif) gewechselt. Falls fest angeschlossene und von gesteuerte Nachtstromverbraucher (z.b. Boiler von mindestens 100 Liter, Speicherheizungen, Wärmepumpen) vorhanden sind, erfolgt die Verrechnung in jedem Fall nach Doppeltarif (Economy). i. Weitere Informationen Kommentar und Bestätigung Ihr Kommentar: Ich bestätige, dass ich mit den Arbeiten noch nicht begonnen habe und dass alle Angaben richtig sind. und Datum Unterschrift Gesuchsteller - Partner von Swisspower Seite 5/5
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