Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung
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- Ingeborg Eberhardt
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1 Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung A u s s c h r e i b u n g 2015 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung das nachfolgende Förderprogramm zur Stärkung der Universitäten im Themenbereich Digitalisierung aus.
2 1. Ausgangssituation und Zielsetzung In allen Lebensbereichen hat der digitale Wandel zu nachhaltigen Veränderungen geführt. Nach einer Studie des DIHK von Januar 2015 haben 94 % aller befragten Unternehmen erklärt, dass ihre Wirtschafts- und Arbeitsprozesse von der Digitalisierung beeinflusst sind und erwarten mehrheitlich, dass diese Entwicklung sich verstärkt fortsetzt. Überwiegend wird dieser Prozess mit Blick auf Umsatz und Profitabilität als positiv bewertet. Im Bereich der Wissenschaft hat die Digitalisierung zu neuen Formen und Inhalten bei der wissenschaftlichen Arbeit geführt. Kooperationen sind möglich geworden, die früher aus räumlichen Gründen ausgeschlossen waren. Allen Beteiligten ist bewusst, dass große Anstrengungen notwendig sind, um den absehbaren Herausforderungen, die die Digitalisierung in nächster Zukunft mit sich bringt, gerecht zu werden. Innerhalb der Hochschulen erfordert das eine kritische Bestandsaufnahme und möglicherweise auch in einzelnen Bereichen eine Neuausrichtung von Aufgaben. Das Thema der Digitalisierung hat längst über den klassischen Bereich der Informatik hinaus die Lehr- und Forschungsinhalte der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen erfasst und erfordert dort auch eine Verstärkung der Kompetenzen. Fragen der Sicherheit und Verlässlichkeit von Systemen haben ein ganz neues Gewicht bekommen. Mit der Digitalisierung sind nicht nur große Chancen, sondern auch Risiken verbunden: Wie zuverlässig funktionieren die Systeme? oder Wie sicher sind die Daten? Um den Aufbau von wissenschaftlicher Kompetenz in diesem wichtigen Bereich zu unterstützen, hat sich die Carl-Zeiss-Stiftung entschlossen, mehrere Stiftungsprofessuren zu finanzieren. 2. Fördergegenstand und Umfang der Förderung Gegenstand der Förderung ist die Neueinrichtung von Professuren, deren wissenschaftlicher Schwerpunkt bei Fragen liegt, die unmittelbar mit der Einrichtung oder dem Aufbau digitaler Systeme oder Anwendungen zusammenhängen und in ihrer Ausrichtung anwendungsbezogen inter- und transdisziplinäre Zielsetzungen verfolgen. Von befragten Experten wurde mit besonderem Gewicht beispielsweise das Thema IT-Sicherheit und Verlässlichkeit in wirtschaftlich oder gesellschaftlich komplexen Systemen genannt.
3 Um Universitäten, die in diesem Bereich eine Professur einrichten wollen, die Startphase zu erleichtern, stellt die Carl-Zeiss-Stiftung Mittel zur Finanzierung von Stiftungsprofessuren in Höhe von insgesamt 3 Mio. EUR bereit. Die Obergrenze für die Beantragung einer Stiftungsprofessur liegt bei 1 Mio. EUR. Gefördert werden nur Anträge aus dem Bereich der Natur- oder Ingenieurwissenschaften von Universitäten der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Thüringen. Erwartet wird, dass die antragstellende Universität ihr Eigeninteresse an der einzurichtenden Professur deutlich zum Ausdruck bringt - nicht nur durch verbale Erklärung, sondern auch einen relevanten finanziellen Eigenbeitrag bereits während des Förderzeitraums. Die beantragten zusätzlichen Fördermittel sind schlüssig zu begründen. Neben den Personalkosten für die Stiftungsprofessur sollen die Fördermittel der Finanzierung der Infrastruktur der Stiftungsprofessur (Personal-, Sach- und Investitionsaufwand) dienen. Die Förderung der Stiftungsprofessur ist als vorläufige Anlauffinanzierung für einen Zeitraum von 5 Jahren gedacht. Nach Ablauf der Förderzeit ist die Professur aus dem laufenden Haushalt der Universität dauerhaft fortzuführen; eine entsprechende Erklärung der Universität dazu wird bereits bei der Antragstellung erwartet. 3. AUSWAHLVERFAHREN UND FÖRDERKRITERIEN Wissenschaftliche Begutachtung: Alle eingereichten Anträge werden von mehreren unabhängigen Fachgutachtern schriftlich bewertet und dann unter Einbezug dieser Gutachten in einer Gutachtersitzung nochmals im Vergleich zueinander nach wissenschaftlichen Kriterien gewichtet. Die Durchführung des Begutachtungsverfahrens liegt in der Hand einer unabhängigen und langjährig mit wissenschaftlichen Begutachtungen vertrauten Einrichtung. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft die Stiftungsverwaltung auf der Grundlage der Empfehlungen der Gutachtergruppe. Bei der abschließenden Entscheidung der Stiftungsverwaltung können zusätzlich landes- und standortpolitische Gründe eine Rolle spielen.
4 Förderkriterien: Kriterien der Förderung sind insbesondere: Der Auf- oder Ausbau eines zukunftsträchtigen, anwendungsbezogenen inter- und transdisziplinären wissenschaftlichen Schwerpunkts im thematischen Bereich der Digitalisierung; Zu erwartende wichtige Impulse für schon vorhandene Professuren, die mit einem Mehrwert in der interdisziplinären Zusammenarbeit verbunden sind; Berücksichtigung aktueller nationaler und internationaler Entwicklungen in Forschung und Lehre im Aufgabenspektrum der Stiftungsprofessur; Überzeugende Einpassung der Professur in das bestehende Profil der Universität und ihre Struktur- und Entwicklungsplanung; Potential für einen Wissens- und Technologietransfer zwischen Universität und Wirtschaft; Verstärkte regionale, nationale und/oder internationale Vernetzung der Universität; Solidität und Schlüssigkeit des Gesamtfinanzierungsplans unter gleichzeitiger Bewertung des von der Universität angebotenen Eigenanteils; Nachhaltige Perspektive der neu eingerichteten Professur. Rechnungslegung und Abschlussbericht: Nach Ablauf der Förderung ist der Carl-Zeiss-Stiftung von der Universität ein Abschlussbericht mit einem rechnerischen Verwendungsnachweis vorzulegen. Nicht verbrauchte Fördermittel sind der Stiftung zurückzuerstatten.
5 5. ANTRAGSTELLUNG Pro Universität kann maximal ein Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt ist nur die jeweilige Hochschulleitung. Die Anträge sind an folgende Adresse zu richten: Carl-Zeiss-Stiftung Frau Judith Schöffler Königstraße 46 (im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg) Stuttgart Bewerbungsschluss ist der 18. Dezember 2015 Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Einzelheiten zur Antragstellung können den Richtlinien zur Antragstellung entnommen werden.
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