Welchen Beitrag können Stiftungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an den Hochschulen leisten?
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- Katarina Schuler
- vor 6 Jahren
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1 Welchen Beitrag können Stiftungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an den Hochschulen leisten? Her
2 Finanzierung der Hochschulen Gesamtausgaben der Hochschulen in Deutschland: ca. 48 Mrd. EUR. Weit überwiegend staatliche Finanzierung: Länder Bund ( Ressortforschung) Von Bund und/oder Länder gemeinsam finanzierte Maßnahmen (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative) / Organisationen (DFG ). Drittmittel von Privaten: Unternehmen Stiftungen.
3 Entwicklung eines Förderprofils für eine Stiftung Wie können Stiftungen mit ihren vergleichsweise kleinen Förderbudgets in diesem von sehr unterschiedlichen Interessen geprägten Umfeld durch ihre Fördermaßnahmen: Wirksamkeit Erkennbarkeit und Nachhaltigkeit erzeugen?
4 Rahmenbedingungen des Stiftungshandelns In der Satzung festgelegter Stiftungszweck. Die individuelle Förderphilosophie und Förderpraxis der Stiftung Leitmotive der Förderung (Weltanschauliche, politische, ethische, religiöse oder unternehmerische Hintergründe) Finanzielle Handlungsspielräume der Stiftung Programmförderung und/oder Förderung von Initiativanträgen die Förderentscheidung und ihre Vorbereitung (Qualitativ, kompetitiv oder nach Gutsherrenart). Adressat der Förderung Der einzelne Wissenschaftler die Hochschule/Wissenschaftsinstitution.
5 Die Förderfelder/ - themen Stiftungen agieren sehr unterschiedlich bei der Festlegung von Förderfeldern: Keine Festlegung - Entscheidung im Einzelfall Orientierung am Grad der öffentlichen Aufmerksamkeit, die eine Fördermaßnahme erzeugt (Stichwort: Preisverleihung) Förderung im Mainstream in Konkurrenz zu anderen Sponsoren Förderung eher in Nischen Förderung als Anstoß/ zur Erprobung neuer Themen/Verfahren/ Instrumente (zb Stifterverband, VolkswagenStiftung).
6 Das Modell der Carl-Zeiss-Stiftung Die Stiftungszwecke der Carl-Zeiss-Stiftung Das Statut des Gründers von 1896 Das Ergänzungsstatut von 1900 Das Statut von Die Struktur der Carl-Zeiss-Stiftung Die Unternehmen Carl Zeiss und SCHOTT als integraler Bestandteil der Stiftung (auch nach der Ausgliederung, 100 % Anteilsbesitz) Gewinnausschüttung innerhalb eines prozentualen Korridors, der von der Höhe der Konzern- Eigenkapitalquote abhängt (Korridor zwischen 2% bis 14%; Festlegung durch Hauptversammlung, Stimmrechte bei einem mit Unternehmern besetzten Organ)
7 Förderauftrag der Carl-Zeiss-Stiftung Vorgaben und Verfahren Konzentration der Förderung auf Ingenieur- und Naturwissenschaften. Statut begrenzt Förderung auf die Sitzländer der Stiftung und ihrer beiden Stiftungsunternehmen Carl Zeiss und SCHOTT (das sind Baden- Württemberg, Rheinland- Pfalz und Thüringen). Förderung auf der Grundlage von Programmen, die jeweils zu Beginn eines WS ausgeschrieben werden (keine Initiativanträge). Übergreifendes Ziel: Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der geförderten Hochschule (Stärkung der wiss. Wettbewerbsfähigkeit). Antragsberechtigt sind nur die Hochschulleitungen, von denen erwartet wird, dass sie selbst eine qualitative Vorauswahl treffen. Absicherung der Förderzusagen durch Bildung von Rücklagen für den Förderbetrag über die volle Laufzeit.
8 Inhaltliche Zielsetzungen der Carl-Zeiss-Stiftung Förderung in anspruchsvollen, wissenschaftlich aktuellen Forschungsfeldern. Keine Freistellung des Staates von erfüllbaren Finanzierungslasten. Vermeidung einer Konkurrenz zu anderen Drittmittelgebern. Suche nach Lücken in der Finanzierung der Hochschulen zur Überbrückung/ Hilfestellung, um innovative Bereiche zu stärken. Prüfung des wissenschaftlichen Mehrwerts einer Förderung unter Einbezug der bestehenden inter-/ transdisziplinären Vernetzung nicht nur mit Blick auf den Antragsteller, sondern auf die ganze Hochschule. Antragsberechtigt sind daher nur die Hochschulleitungen, von denen erwartet wird, dass sie selbst eine qualitative Vorauswahl treffen.
9 Auswahlverfahren bei der Carl-Zeiss-Stiftung Alle eingegangenen Anträge werden durch zwei bis drei Fachgutachter nach Maßstäben, die denen der DFG entsprechen, bewertet. Gesamtes Begutachtungsverfahren ist externalisiert (evalag Mannheim). In einer gemeinsamen Sitzung der Fachgutachter werden auf der Grundlage der schriftlichen Voten in einem kompetitiven Verfahren alle Anträge beraten. Die Auswahl der Anträge, die von der Gutachterkommission der Stiftungsverwaltung zur Förderung vorgeschlagen werden, erfolgt ausschließlich nach qualitativen Gesichtspunkten. Kampfentscheidungen bei qualitativ gleichwertigen Anträgen werden durch variablen Einsatz der Fördermittel vermieden. Es gibt keinen förmlichen Proporz bei der Förderung in den drei Bundesländern. Verfügbare Mittel werden nicht obligatorisch vergeben.
10 Erwartungen der Stiftung an die Antragsteller Klares professionelles Konzept: inhaltlich, zeitlich, finanziell. Obligatorisch: Stand der Forschung international, erwartete Ergebnisse. Nachvollziehbare Aussagen zum erwarteten Mehrwert für die Wissenschaft, den Antragsteller mit seinem interdisziplinäres Netzwerk und die Hochschule. Realistische Projektplanung, Vermeidung einer thematischen Überfrachtung (kein Wolpertinger) Belege für eine bisher schon erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit im Themenbereich der Antragstellung. Eindeutiges Bekenntnis der Hochschulleitung zur Unterstützung des Vorhabens mit vertrauenswürdiger Erklärung zur weiteren Perspektive nach Ablauf der Förderung (Stichwort: Nachhaltigkeit). DHV-HRK- Fundraising- Symposium Nachhaltigkeit, München, 03. April 2017, Referat Herberger
11 Finanzielle Spielräume der geförderten Antragsteller Geförderte Antragsteller erhalten einen Vertrauensbonus. Die bewilligten Mittel sind nicht spitz kalkuliert, sondern werden in einer pauschalierten Summe zur Verfügung gestellt. Nicht finanziert werden Kosten der räumlichen Unterbringung. Investitionen sind i.d.r. mit 25% der Fördersumme limitiert. Im übrigen besteht Freiheit, die Mittel für sächliche oder personelle Aufwendungen einzusetzen. Tätigkeit kann auch mit Zustimmung der Stiftung einige Zeit an einer kooperierenden Wissenschaftseinrichtung ausgeübt werden. Unterbrechungen der Förderung sind aus persönlichen (Schwangerschaft, Elternzeit) oder wissenschaftlichen Gründen (Einladung einer ausländischen Hochschule) möglich und verlängern die Förderzeit. DHV-HRK- Fundraising- Symposium Nachhaltigkeit, München, 03. April 2017, Referat Herberger
12 Förderbereiche der Carl-Zeiss-Stiftung Zentrale Programme in den letzten 10 Jahren: 258 Doktoranden (13,5 Mio EUR) 109 Post- Doktoranden (20 Mio EUR) 34 Juniorprofessuren(14,6 Mio EUR) 35 Forschungsstrukturförderungen (31,4 Mio EUR) 18 Stiftungsprofessuren (16,1 Mio EUR) Bei der Nachwuchsförderung jährlich Wechsel der Fächer/Schwerpunkte. Förderung Juniorprofessuren mit Blick auf Stellen- tenure track- Programm des Bundes ab 2017 ausgesetzt. Eine gestiegene Ausschüttung von Gewinnen wird der Carl-Zeiss-Stiftung in den nächsten Jahren eine Ausweitung ihrer Fördertätigkeit ermöglichen. Das wird zu einer Neuausrichtung der Programmstruktur führen, bei der die oben angesprochenen Gesichtspunkte erneut zu bedenken sind.
13 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
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