Lichtenberg-Professuren

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1 Förderinitiative Merkblatt 79 für Antragsteller Lichtenberg-Professuren I. Zielsetzung Die VolkswagenStiftung möchte mit ihrer Initiative Lichtenberg-Professuren die personen- und institutionenbezogene Förderung kombinieren und herausragend qualifizierte (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Verbindung mit hoch innovativen, zwischen den Disziplinen angesiedelten Forschungsfeldern sowie neuen Lehrkonzepten unter Berücksichtigung des vorgesehenen wissenschaftlichen Umfeldes fördern. Indem einerseits jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer Art Tenure-track - Verfahren eine Perspektive geboten wird und andererseits den Hochschulen Planungsmöglichkeiten sowohl in inhaltlich-strategischer als auch in personeller Hinsicht eröffnet werden, kann mit einer Förderung von bis zu insgesamt acht Jahren ein interessanter neuer Weg in der Hochschulpolitik beschritten werden. Gedacht ist an die Bewilligung von etwa zehn bis zwölf Professuren pro Jahr an deutsche Hochschulen, wobei die Bewerberinnen und Bewerber auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen können. Das Förderangebot ist fachlich offen und richtet sich gleichermaßen an die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wie an die Natur- und Ingenieurwissenschaften und die Medizin. II. Zielgruppen Kernzielgruppe sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, deren Promotion in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegt (W1). Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, frühzeitig eigenständig Forschung auf neuen und zwischen den Disziplinen angesiedelten Gebieten zu betreiben. Gedacht ist hier an junge, hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, vorzugsweise mit Auslandserfahrung. Sie sollten nach der Promotion herausragende, selbstständige wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht haben. Entscheidende Kriterien für die Auswahl durch die Stiftung sind sowohl die Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers als auch der thematische Fokus in einem innovativen und damit Risiko behafteten Forschungsgebiet sowie das fachliche Umfeld und die Einbettung in die Hochschule. Zum Zweiten zielt die Förderinitiative auf herausragend ausgewiesene, jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Promotion in der Regel höchstens sieben Jahre zurückliegt (W2). Für diese Professuren ist bevorzugt an Rückkehrer/innen bzw. Bewerber/innen aus dem Ausland gedacht. Ein Wechsel des wissenschaftlichen Umfeldes muss in den vergangenen fünf Jahren erfolgt oder mit dem Antritt der Professur verbunden sein; eine Rückkehr an den Ort der Promotion bzw. Habilitation wird nur in Ausnahmefällen Stand: Januar

2 unterstützt und bedarf einer gesonderten Begründung sowie des Nachweises der wissenschaftlichen Eigenständigkeit. Sowohl hinsichtlich der persönlichen Qualifikation als auch der inhaltlichen Ausrichtung der Professur werden hier noch höhere Anforderungen gestellt als bei der Kernzielgruppe. In einzelnen Fällen können bereits etablierte, international herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ( five stars ) nicht klassischer Disziplinen mit einer längerfristigen Perspektive zur Etablierung des Fachgebietes berufen werden (W3); um innerdeutsche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, werden hier Bewerbungen von Inhabern und Inhaberinnen einer full professorship oder vergleichbaren Positionen an außeruniversitären Einrichtungen ausschließlich aus dem Ausland entgegen genommen. Bei den W2- und W3-Professuren können Anträge, bei denen die Forschungsinteressen in den etablierten Bereichen der jeweiligen Fachgebiete liegen, nicht berücksichtigt werden. III. Rahmenbedingungen für die Antragstellung Die Initiative zur Antragstellung kann von beiden Seiten Person wie Institution ausgehen, die Bewerbung erfolgt ausschließlich durch die Wissenschaftlerin/den Wissenschaftler. Mit dem Antrag sind seitens der Hochschulleitung sowie der Fakultät und/oder des Fachbereichs Schreiben einzureichen, in denen die Universität die Rahmenbedingungen und die Einpassung des thematischen Fokus der neuen Professur in die wissenschaftliche Gesamtausrichtung des jeweiligen Fachbereichs/der Fakultät sowie ihre inhaltlich-strategische Zielsetzung hinsichtlich Forschung und Lehre und personeller Planung darlegt. Eine alleinige Unterstützung des Dekanates oder eines Lehrstuhls ist nicht ausreichend. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bewilligung ist verbindlich zu erklären, für die Professur samt Ausstattung im Erfolgsfall, d. h. nach positiver Evaluation (s. Abschnitt IV), schrittweise die Folgefinanzierung und nach Ablauf der Förderung die Etatisierung als reguläre W2- oder W3- Professur zu garantieren. Vertragliche Regelungen für die Lebenszeitprofessur der Antragstellerin/des Antragstellers werden spätestens im Zusammenhang mit der Evaluation getroffen. Die Stiftung erwartet von der Hochschule von Beginn an substanzielle Eigenleistungen, die einen Basisanteil eigener Haushaltsmittel und die Nutzung von Ressourcen beinhalten sollten. In den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften ist darüber hinaus beispielsweise der Zugang zu Bibliotheken, Archiven oder Rechnerkapazitäten zu gewährleisten, für Professuren im natur- und ingenieurwissenschaftlichen Bereich die Nutzung von Geräten und Werkstätten. Ferner sind präzise Angaben über die Bereitstellung der benötigten Räumlichkeiten/Versuchslabore zu machen. Bei den W2- Professuren wird eine Eigenbeteiligung von in der Regel mindestens 10 % der Antragssumme erwartet; bei den W3-Professuren ist eine Mitfinanzierung von Seiten der Hochschule in Höhe der Antragssumme erforderlich. Sofern abweichende landesrechtliche Regelungen bestehen, sollte die Hochschule verbindlich erklären, dass auch den Bewerberinnen und Bewerbern für W1-Professuren die mit einer Professur verbundenen Rechte und Pflichten eingeräumt werden. Um bei den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in den ersten Förderjahren ein besonders hohes Lehrdeputat oder eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben zu vermeiden, sollten für die ersten drei Jahre zeitliche Obergrenzen für Lehr- und Verwaltungsaufgaben vereinbart und schriftlich zugesichert werden. Beide Aufgabenbereiche sollten im weiteren Stand: Januar

3 Förderabschnitt ein deutlich höheres Gewicht bekommen. IV. Antrags-, Auswahl- und Evaluationsverfahren Anträge auf eine je nach den individuellen Voraussetzungen W1-, W2- oder W3- Lichtenberg-Professur können ausschließlich von der Bewerberin/dem Bewerber an die Stiftung gerichtet werden. Neben der ausführlichen Darstellung der inhaltlichen Ausrichtung der Professur und deren Innovationsgehalt auch im internationalen Vergleich sowie des mit der Hochschule abgestimmten Konzepts (s. Abschnitt III) erwartet die Stiftung eine eingehende Begründung für die Wahl der Hochschule, die Einbettung des thematischen Fokus in das wissenschaftliche Umfeld sowie Angaben zur Lehre und Gremienarbeit einschließlich des jeweiligen Umfangs. Für die weiteren erforderlichen Angaben wird auf die Checkliste zur Antragstellung verwiesen. Ferner sind verbindliche Erklärungen der Hochschule erforderlich (s. Abschnitt III). Die eingereichten Anträge werden von der Stiftung unter Einschaltung von internationalen Fachgutachtern vergleichend geprüft. Auf dieser Basis wird eine begrenzte Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern zu einem Vortrag in die Stiftung eingeladen, um ihr Vorhaben einer interdisziplinär zusammengesetzten Gutachterkommission vorzustellen. Der Amtsantritt der Professur hat spätestens ein Jahr nach der Bewilligung zu erfolgen. Spätestens Anfang des fünften Jahres erfolgt eine Evaluation gemeinsam durch Universität und Stiftung unter Beteiligung externer, von der Stiftung benannter Gutachter/innen, die bei W1- und W2-Professuren über tenure entscheidet. (Sofern eine Evaluation gesetzlich nach drei Jahren erforderlich ist, kann diese universitätsintern durchgeführt werden.) V. Umfang und Dauer der Förderung Zunächst erfolgt eine fünfjährige Förderung mit 0,8 bis 1,5 Millionen Euro pro Professur entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Fachgebietes und den individuellen Voraussetzungen der Bewerberin/des Bewerbers. Bei positiver Evaluation kann sich eine bis zu dreijährige, seitens der Stiftung degressive weitere Förderung anschließen; Art und Umfang sind spätestens bei der Evaluation zwischen der Hochschule, der Professorin/dem Professor und der Stiftung zu klären. Die für die fünfjährige Laufzeit zu bewilligenden Mittel könnten beispielsweise wie folgt gegliedert sein: Mittel für die Professur W1, W2 oder W3; Mittel für 1,5 Wissenschaftler/innen-Stellen (teilbar); Mittel für laufende Sachmittel, kleinere Geräte und Reisen. Bei einer naturwissenschaftlichen Professur kann bei Bedarf auch zusätzlich eine TA-Stelle beantragt werden. Generell ist jedoch die Zusammensetzung und Ausstattung der Professur von den spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Fachgebietes abhängig und kann von der Stiftung entsprechend flexibel gehandhabt werden. In besonderen Fällen können auch Mittel für größere Geräte, die speziell für die Durchführung der Forschungsarbeiten benötigt werden, zur Verfügung gestellt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Grundausstattung an Geräten vorhanden ist und Großgeräte über das Land oder ggf. in dem DFG- Programm Forschungsgroßgeräte beschafft werden. Im Hinblick auf familiäre Erfordernisse ist auch eine teilzeitmäßige Inanspruchnahme der Stellen ggf. mit Streckung der Gesamtlaufzeit möglich. Für die W1-Professuren können bei Nachweis des entsprechenden Bedarfs Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten gewährt werden. Stand: Januar

4 VI. Antragstellung und Fristen VII. Auskünfte Anträge müssen spätestens zum 1. November eines Jahres (Datum des Poststempels) elektronisch ( oder CD-ROM, Antrag und Anlagen als separate pdf-dateien, s. Checkliste) und in zweifacher Ausfertigung schriftlich an die Geschäftsstelle der VolkswagenStiftung übermittelt werden; sie können ohne weitere Formerfordernisse gestellt werden. Vorhaben aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Medizin sind in englischer Sprache mit einer Zusammenfassung in Deutsch und Englisch einzureichen. Ein Antrag sollte so abgefasst sein, dass er sowohl der Stiftung als auch den von ihr zu Rate gezogenen Fachgutachtern und Fachgutachterinnen ein verständliches, für die Prüfung ausreichendes Bild vermittelt und neben den unter II.-IV. angesprochenen Punkten die in der nachfolgenden "Checkliste zur Antragstellung" aufgeführten Informationen enthält. Für weitere Auskünfte steht die Geschäftsstelle der VolkswagenStiftung, Hannover, zur Verfügung: zu Anträgen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften, einschließlich Medizin Dr. Anja Fließ, Tel.: 0511/ zu Anträgen aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften: Dr. Marcus Beiner, Tel.: 0511/ VolkswagenStiftung Kastanienallee Hannover Stand: Januar Telefon 05 11/ Telefax 05 11/

5 Checkliste zur Antragstellung für die Förderinitiative Lichtenberg-Professuren Voraussetzungen für die Antragstellung: Bewerberinnen und Bewerber auf eine W1-Professur: In der Regel höchstens vier Jahre nach der Promotion Ortswechsel während des bisherigen wissenschaftlichen Werdeganges oder mit Beginn der Professur, verbunden mit einem Wechsel des wissenschaftlichen Umfeldes Auslandserfahrung erwünscht Bewerberinnen und Bewerber auf eine W2-Professur: In der Regel höchstens sieben Jahre nach der Promotion Möglichst Rückkehrer/innen bzw. Kandidaten/Kandidatinnen aus dem Ausland, jedoch zumindest ein Wechsel des wissenschaftlichen Umfeldes während der letzten fünf Jahre oder mit Antritt der Professur; in den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Medizin zusätzlich ein längerer Auslandsaufenthalt Bei Rückkehr an den Ort der Promotion oder Habilitation: Begründung hierfür und Nachweis der wissenschaftlichen Eigenständigkeit Forschungsrichtung nicht aus dem Kernbereich des jeweiligen Fachgebiets Bewerberinnen und Bewerber auf eine W3-Professur: Längerfristige Perspektive zur Etablierung des Fachgebietes International ausgewiesen Ausschließlich Rückkehrer/innen bzw. Kandidaten/Kandidatinnen aus dem Ausland, die dort eine full professorship bzw. vergleichbare Position an einer außeruniversitären Einrichtung innehaben Forschungsrichtung nicht aus dem Kernbereich des jeweiligen Fachgebiets Antragstellung Anträge aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Medizin sind in englischer Sprache einzureichen; eine Zusammenfassung in deutscher Sprache ist dann ebenfalls beizufügen. Die Unterlagen sind in der schriftlichen Fassung wie folgt zu gliedern bzw. als neun (unverschlüsselte) pdf-dateien vorzulegen. 1. Anschreiben 2. Zusammenfassung zu Zielsetzung und Begründung des Gesamtkonzepts (eine Seite) 3. Beifügung einer deutschen Zusammenfassung 4. Antragstext (insgesamt nicht mehr als 25 Seiten, 12 pt, 1,5-zeilig): kurze, möglichst aussagefähige Bezeichnung des Arbeitsgebiets (Titel) Stand: Januar

6 ausführliche Darstellung der thematischen Ausrichtung der künftigen Professur (Begründung des Innovationsgehalts auch in Bezug zum internationalen Forschungsstand, Schilderung der in dem angestrebten Arbeitsgebiet erforderlichen Methoden, Zukunftsperspektive) ausgearbeitetes Konzept für Forschung mit Arbeits- und Zeitplan sowie für die Lehre einschließlich Angaben zum zeitlichen Umfang (mindestens zwei, höchstens vier Semesterwochenstunden in den ersten drei Jahren bei W1) Begründung der Wahl der Hochschule (bitte auch bei der Zusammenfassung berücksichtigen) und Darstellung des wissenschaftlichen Umfelds sowie bestehender Kooperationen sowohl vor Ort als auch national und international mit Angaben über den Arbeitsbereich der kooperierenden Wissenschaftler Angaben zu den Eigenleistungen der Hochschule und zu den strukturellen Rahmenbedingungen (z. B. Werkstätten, Archive, Gerätenutzung) Abschätzung und Begründung der zu erwartenden Kosten (unter Berücksichtigung der Eigenleistungen) in Euro in folgender Aufgliederung: Personalmittel - Wissenschaftliches Personal - Sonstiges Personal (z. B. technische Angestellte) Laufende Sachmittel - Reisekosten - Sonstige laufende Sachkosten (z. B. Verbrauchsmaterial) Einmalige Sachmittel - Geräte - Sonstige einmalige Beschaffungen (z. B. Literatur) Bei Geräten mit einem Anschaffungswert über ist jeweils ein gültiges Firmenangebot beizufügen; bei Geräten mit einem Anschaffungswert über sind zunächst die Möglichkeiten des Forschungsgroßgeräte-Programms der DFG zu prüfen; das Ergebnis ist ggf. im Antrag mitzuteilen. Angaben über Förderungen von anderer Seite (Projekte mit Titel, Laufzeit, Umfang der Förderung und Förderinstitution), ggf. Abgrenzung zu dem beantragten Vorhaben Angaben über die Vorlage des Antrags oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen Bezeichnung des vorgesehenen Bewilligungsempfängers Originalunterschrift 5. Angebote (relevante Positionen kennzeichnen, MWST) 6. Lebenslauf und Publikationsliste der Antragstellerin/des Antragstellers 7. nach Möglichkeit wissenschaftliche Werdegänge und Listen der wichtigsten Publikationen der Professorinnen und Professoren, die für die wissenschaftliche Einbettung der Professur von Bedeutung sind (je eine Seite) Stand: Januar

7 8. Verbindliche Erklärungen der Universität (zwischen Universitätsleitung sowie Fakultät und/oder Fachbereich abgestimmt und von diesen Gremien unterschrieben); eine Bearbeitung der Anträge kann nur erfolgen, wenn diese Erklärungen vorliegen. Folgende Informationen sollten enthalten sein: - wissenschaftliche Gesamtausrichtung der jeweiligen Fakultät und des Fachbereichs - inhaltlich-strategische Zielsetzung und personelle Planung für die nächsten fünf bis zehn Jahre - Rahmenbedingungen und Einpassung des thematischen Fokus der neuen Professur - Angaben zu den Eigenleistungen sowie den zur Verfügung gestellten Ressourcen und Räumlichkeiten - Progressive Übernahme der Professur und der Ausstattung in den Jahren sechs bis acht (bei erfolgreicher(n) Evaluation(en)) und Etatisierung als W2- oder W3- Professur ad personam nach Ablauf der Förderung - Falls abweichende landesrechtliche Regelungen bestehen: Gleichstellung der W1-äquivalenten Professuren mit Juniorprofessuren bzgl. der Rechte und Pflichten - bei W1-Professuren: Vereinbarung von zeitlichen Obergrenzen für Lehr- und Verwaltungsaufgaben - bei W2-Professuren: Darstellung des Umfangs der Mitfinanzierung in Höhe von in der Regel mindestens 10 % der Antragssumme - bei W3-Professuren: Darstellung des Umfangs der Mitfinanzierung in Höhe der Antragssumme seitens der Hochschule ab Beginn der Förderung ( matching grants ) 9. Sonderdrucke der bis zu fünf wichtigsten Publikationen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie in der Medizin; für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften Kopien von bis zu drei Arbeitsproben, bei Monographien Auszüge inkl. Kopien des Inhaltsverzeichnisses, insgesamt nicht mehr als 70 Seiten Stand: Januar

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