Geschäftsordnung des Netzwerks Wasserforschung Baden-Württemberg

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1 Geschäftsordnung des Netzwerks Wasserforschung Baden-Württemberg Präambel Die Schwerpunkte liegen auf den Wasser gilt als der wichtigste Rohstoff des 21. Jahrhunderts und bildet die Existenzgrundlage für alles Leben auf der Erde. Die Verfügbarkeit von Wasser in ausreichender Menge und Qualität wird für die weitere Entwicklung vieler Länder, insbesondere auch unter dem Aspekt des globalen Wandels, entscheidend sein. Wasser ist daher auch eine Ressource mit großem Konfliktpotenzial. Aus diesen Rahmenbedingungen erwachsen enorme Herausforderungen, um das komplexe Spannungsfeld zwischen dem stetig steigenden Wasserbedarf auf der einen Seite und dem Schutz der natürlichen Ressourcen auf der anderen Seite zu mindern. Die Wasserforschung kann essentielle Beiträge zur Lösung dieser Problemfelder liefern. Allerdings erfordern diese ein hohes Maß an inter- und transdisziplinären Herangehensweisen. Nur durch eine enge Verzahnung der Natur-, Ingenieur, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in einem systemischen Ansatz sind die Entwicklung von kreativen Lösungen und deren nachhaltiger Transfer in eine sich ändernde Gesellschaft möglich. Das Netzwerk Wasserforschung Baden-Württemberg bündelt die Kompetenzen der Wasserforschung im Land für zukünftige Forschungsaktivitäten durch die interdisziplinäre und standortübergreifende Vernetzung der Akteurinnen und Akteure. Zur Stärkung der vorhandenen Expertisen fördert das Land das Netzwerk mit einem innovativen Forschungs- und Strukturprogramm. Das Förderprogramm Wasserforschung des Landes Baden-Württemberg umfasst zwei zentrale Komponenten: In interdisziplinären Verbundprojekten (sogenannten Forschernetzwerken) bearbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von verschiedenen Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg ein gemeinsames Thema aus unterschiedlichen Perspektiven. Als weitere Fördermaßnahme stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) Mittel für Workshops und Veranstaltungen im Rahmen eines Thinktanks zur Verfügung, der als Synthesezentrum für die gesamte baden-württembergische Wasserforschung fungiert. Inhaltliche Schwerpunkte liegen in den drei Dachaspekten (A) Stoffhaushalt und Wasserqualität, (B) Naturgefahren und Extremereignisse und (C) Ökosystemfunktionen und Biodiversität sowie in dem Querschnittsthema (Q) Governance von Wasser und Landnutzung. 1

2 1 Ziele und Aufgaben Ziele und Aufgaben des Netzwerks Wasserforschung Baden-Württemberg sind: die Wasserforschung in Baden-Württemberg interdisziplinär und standortübergreifend zu vernetzen; Strukturen für die Entwicklung von zukunftsweisenden Forschungsideen zu schaffen, die in langfristige Verbundvorhaben münden; die Zusammenarbeit der Wasserforschung in weiteren Bereichen zu fördern, wie z. B. der Lehre, der Nachwuchsförderung, dem Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und der nachhaltigen Sicherung und Pflege von Forschungsdaten und Modellsystemen. Durch die Umsetzung dieser Ziele soll die Wasserforschung in Baden-Württemberg gestärkt und ihre überregionale und internationale Sichtbarkeit erhöht werden. 2 Mitgliedschaft sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder Mitglieder im Netzwerk Wasserforschung sind Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg, die in der Wasserforschung aktiv sind. Die Liste der Mitglieder wird auf den Internetseiten des Netzwerks veröffentlicht. Die Mitgliedsinstitutionen werden durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Wasserforschung, die im Netzwerk mitwirken, vertreten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Rahmen des Förderprogramms Wasserforschung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden, insbesondere Sprecherinnen und Sprecher der Forschernetzwerke, sind verpflichtet, aktiv die Ziele und Aufgaben des Netzwerks zu unterstützen sowie dem Erweiterten Beirat, dem Board und der Geschäftsstelle Bericht zu erstatten. 3 Organisatorischer Aufbau des Netzwerks Die Organe des Netzwerks Wasserforschung Baden-Württemberg sind: a) das Board ( 4); b) die Sprecherin / der Sprecher ( 5); c) der Erweiterte Beirat ( 6); d) die Geschäftsstelle ( 7). 4 Das Board Das Netzwerk Wasserforschung Baden-Württemberg wird durch ein Board koordiniert. Das Board besteht aus der Sprecherin / dem Sprecher; 2

3 drei weiteren Persönlichkeiten aus der Wasserforschung von unterschiedlichen Hochschulen, die Mitglied im Netzwerk sind. Die Wahl der Sprecherin / des Sprechers ist in 5 geregelt. Die drei weiteren Mitglieder werden auf Vorschlag der Sprecherin / des Sprechers vom Erweiterten Beirat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt eine dementsprechende Nachbestellung für die noch verbleibende Amtszeit. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bei der Zusammensetzung der Mitglieder des Boards wird darauf geachtet, dass die inhaltliche Breite des Netzwerks Wasserforschung Baden-Württemberg, repräsentiert durch die in der Präambel genannten Dachaspekte A, B, C und das Querschnittsthema Q, adäquat abgedeckt wird. Den Vorsitz im Board führt die Sprecherin / der Sprecher. Das Board tagt nach Bedarf, mindestens aber drei Mal im Jahr. Zu den Sitzungen wird vom Vorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens eine Woche vorher eingeladen. Das Board kann zu seinen Sitzungen weitere Personen einladen. Das Board koordiniert die inhaltliche Weiterentwicklung des Netzwerks Wasserforschung Baden- Württemberg; leitet den Thinktank entsprechend den in 8 definierten Aufgaben; verantwortet die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit; koordiniert standortübergreifende Antragstellungen von Mitgliedern des Netzwerks bei anderen Drittmittelgebern; nimmt alle Aufgaben wahr, die nach der Satzung nicht in die Zuständigkeit eines anderen Organs fallen; Das Board ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder persönlich anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Das Board kann auch im schriftlichen Verfahren beschließen. 5 Die Sprecherin / der Sprecher Die Sprecherin / der Sprecher des Netzwerks Wasserforschung Baden-Württemberg wird vom Erweiterten Beirat (auf Vorschlag des MWK) für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Sie / Er vertritt das Netzwerk Wasserforschung Baden- Württemberg nach außen und fungiert als erste Anlaufstelle für das MWK. 6 Der Erweiterte Beirat Das Board wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch den Erweiterten Beirat, in dem alle Mitgliedsinstitutionen vertreten sind, beraten. Der Erweiterte Beirat gibt Empfehlungen und 3

4 nimmt Stellung zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung des Netzwerks. Der Erweiterte Beirat setzt sich zusammen aus dem Board; den Sprecherinnen und Sprechern der Forschernetzwerke; weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus der Wasserforschung von Hochschulen, die Mitglied im Netzwerk sind; dem MWK. Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsinstitutionen werden von diesen in den Erweiterten Beirat entsendet. Bei Änderung der entsendeten Vertreterinnen und Vertreter ist die Geschäftsstelle unverzüglich zu informieren. Der Erweiterte Beirat kann weitere Personen, wie z. B. Vertreterinnen und Vertreter von außeruniversitären Forschungsinstitutionen und Behörden, als Gäste zu den Sitzungen einladen. Die Sitzungen des Erweiterten Beirats werden von der Sprecherin / dem Sprecher des Netzwerks Wasserforschung Baden-Württemberg mit einmonatiger Einladefrist unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen und geleitet. Für den Fall, dass die Sprecherin / der Sprecher verhindert ist, benennt sie / er eine Vertreterin / einen Vertreter aus dem Board. Sitzungen des Erweiterten Beirats finden mindestens einmal im Jahr statt. Einladung per ist zulässig. Der Erweiterte Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitgliedsinstitutionen im Netzwerk, vertreten durch entsendete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, anwesend ist. Bei Abstimmungen erhält jede Mitgliedsinstitution eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitgliedsinstitutionen gefasst. Abstimmungen sowie die Modalitäten der Abstimmung werden in der Tagesordnung angekündigt. 7 Die Geschäftsstelle Das Board wird bei der Erledigung seiner Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die am Karlsruher Institut für Technologie angesiedelt ist. Die Geschäftsstelle unterstützt das Board durch die Organisation der Workshops und Veranstaltungen im Rahmen des Thinktanks ( 8) des Netzwerks; Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Boards und des Erweiterten Beirats in Absprache mit der Sprecherin / dem Sprecher; Vorbereitung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit; Unterstützung von Mitgliedern des Netzwerks bei der Vorbereitung standortübergreifender Drittmittelanträge; Berichterstattung zur Arbeit des Netzwerks; Förderung des Informationsflusses zwischen den Mitgliedern des Netzwerks, dem MWK und externen Kooperationspartnern. 4

5 Die Leiterin / der Leiter der Geschäftsstelle nimmt ohne Stimmrecht beratend an den Sitzungen des Boards und des Erweiterten Beirats teil. 8 Der Thinktank Zentrales Instrument für die weitergehende interdisziplinäre und standortübergreifende Vernetzung ist ein Thinktank, der als Synthesezentrum für die gesamte baden-württembergische Wasserforschung fungiert und deren überregionale Sichtbarkeit fördert. Durch die Bereitstellung eines Forums für den intensiven Dialog zwischen Akteurinnen und Akteuren sollen innovative Forschungsideen entwickelt werden und neue Kooperationen entstehen. Der Thinktank ist Teil des Förderprogramms Wasserforschung des Landes Baden- Württemberg und ermöglicht flexible Formate für Workshops und Veranstaltungen. Die Leitung des Thinktanks obliegt dem Board. Der Erweiterte Beirat nimmt eine beratende Funktion ein. Die administrativen Aufgaben werden von der Geschäftsstelle unter der Leitung des Boards ausgeführt. Zentrale Veranstaltungen und Workshops des Netzwerks Wasserforschung Baden-Württemberg werden vom Board konzipiert. Zur Unterstützung, z. B. bei spezifischen Themenfeldern, kann das Board eine Expertenkommission von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg einsetzen. Veranstaltungen und Workshops werden auf den Internetseiten des Netzwerks angekündigt. Im Rahmen von Ausschreibungen können Konsortien von Hochschulen mit Sitz in Baden- Württemberg Fördermittel für die Durchführung von Workshops, die zur Umsetzung der Ziele des Netzwerks beitragen, beantragen. Die Modalitäten für die Abfassung von Anträgen sowie die Kriterien für die Auswahl von Anträgen zur Förderung werden im Rahmen der Ausschreibungen festgelegt. Ausschreibungen werden auf den Internetseiten des Netzwerks Wasserforschung Baden-Württemberg veröffentlicht. Das Board entscheidet wissenschaftlich basiert nach einer transparenten Vorgehensweise entsprechend der in der Ausschreibung festgelegten Kriterien über die Anträge. Es kann zur Unterstützung der Entscheidung externe Gutachten einholen. 9 Gleichstellung Chancengleichheit und Gleichstellungsaspekte sind im Netzwerk Wasserforschung Baden- Württemberg von zentraler Bedeutung. Das Netzwerk betrachtet die Umsetzung entsprechender Maßnahmen, z. B. zur Erhöhung des Anteils von Frauen und kindererziehenden Männern in der Wasserforschung, als strategische Leitaufgabe. 5

6 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder undurchführbar sein bzw. unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche ursprünglich mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend auch für den Fall, dass sich die Geschäftsordnung als lückenhaft erweist. 11 In- und Außerkrafttreten Diese Geschäftsordnung wurde vom Board des Netzwerks in Abstimmung mit dem MWK und nach Anhörung im Erweiterten Beirat am verabschiedet. Sie tritt nach der Veröffentlichung auf den Internetseiten des Netzwerks Wasserforschung Baden- Württemberg in Kraft und gilt bis auf Widerruf. 6

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