Forschungsschwerpunkt-Richtlinie der FH Dortmund

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1 Forschungsschwerpunkt-Richtlinie der FH Dortmund Ausgangspunkt Forschung an Fachhochschulen ist in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen transferorientiert, d.h. sie bezieht sich auf wissenschaftliche Fragestellungen in den Arbeits- und Einsatzfeldern der Absolventinnen und Absolventen. Das Heranführen von Studierenden an diese Praxis im Rahmen eines forschungsnahen Studiums ist für eine qualitätsvolle Ausbildung äußerst wichtig. Die Mitarbeit unserer Lehrenden in Forschungskooperationen mit der Praxis findet umgekehrt ihren Niederschlag in aktuellen Lehrinhalten. Lehre und Forschung auf gutem Niveau bedingen einander unmittelbar. Vor dem Hintergrund eines verstärkten Wettbewerbs der Hochschulen sind die Fachhochschulen zu verstärkter eigenständiger Profilierung in Lehre und Forschung aufgerufen. Die Bildung von Forschungsschwerpunkten ist eine profilbildende Maßnahme. Sie ist an Fachhochschulen besonders wichtig, um der Kleinteiligkeit von vielen Forschungsprojekten entgegenzuwirken und um Forschung an Fachhochschulen besser sichtbar zu machen. Vor diesem Hintergrund fördert die Fachhochschule Dortmund die Einrichtung und nachhaltige Entwicklung von Forschungsschwerpunkten in der Hochschule. Teil 1: Verfahren zur Einrichtung von Forschungsschwerpunkten Zur Neueinrichtung von Forschungsschwerpunkten (FSPen) ist ein Antrag an das Rektorat zu stellen. Der FSP-Antrag muss entsprechend den früheren MWF-Richtlinien für FSP-Anträge bestimmte Kriterien erfüllen: Das Forschungsfeld des FSP und seine Relevanz muss beschrieben sein. Die bei Gründung beteiligten WissenschaftlerInnen und ihre Kompetenzen sind zu nennen. Die gemeinsamen Forschungsziele der beteiligten WissenschaftlerInnen müssen klar formuliert sein. Es muss thematisch und personell ein genügend großes wissenschaftliches Potential zur Kooperation mit anderen Forschungspartnern gegeben sein.

2 Seite 2 Insb. muss die Fähigkeit, Drittmittel für Forschungsprojekte im geplanten FSP einzuwerben, von der Gruppe der Forschenden nachgewiesen werden. 1 Aktuelle wissenschaftliche Projekte der beteiligten WissenschaftlerInnen sind zu nennen. Im Übrigen sind die Kriterien für FSP, die im Strategiepapier Weiterentwicklung des Forschungsprofils der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen 2 der Landesrektorenkonferenz genannt sind, zu beachten. (s. auch Forschung an Fachhochschulen Ebene A: FSP - beschlossen von der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW am ) Der Antrag wird durch zwei externe wissenschaftliche (bzw. im Ausnahmefall industrielle) Gutachter begutachtet. 4 Passende Fachgutachter werden durch etablierte Projektträger von öffentlichen oder industriellen Forschungsprogrammen (bspw. die AiF Otto von Guerricke ) vermittelt und vom Rektorat beauftragt. Ihr Gutachten wird den Antragstellern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Nach Vorlage eines in Grundzügen positiven Gutachtens (ggf. mit Kritikpunkten der Gutachter) beauftragt das Rektorat die KII um Befassung und Stellungnahme. Die Antragsteller werden zu diesem Zweck zeitnah in eine KII-Sitzung eingeladen und stellen ihren geplanten Forschungsschwerpunkt vor. Die ggf. geäußerte Kritik und Empfehlungen der Gutachter werden mit den Antragstellern diskutiert. Verbesserungen am FSP-Antrag entsprechend den Empfehlungen der Gutachter sind in dieser Phase möglich. Die KII nimmt abschließend zu den Unterlagen Stellung und gibt dem Rektorat eine Empfehlung über die Einrichtung des FSP. Im Fall einer negativen Begutachtung durch die Peers ist eine Einrichtung des FSP nicht möglich. Jedoch kann ein erneuter Antrag derselben Forschergruppe im intendierten Themenkreis, bspw. nach weiteren Vorarbeiten, veränderter Fokussierung und/oder einer Ergänzung der Unterlagen, erfolgen. Das erneute Einreichen eines zunächst abgelehnten Antrags führt zu einer erneuten Peer-Begutachtung. Auf Wunsch der Antragsteller kann eine strategische Diskussion und Beratung des FSP-Antrages in der KII im Vorfeld einer (erneuten) Beantragung erfolgen. 1 Die Kooperations- und Drittmittelfähigkeit mit externen Partnern wird i.d.r. durch erfolgreiche Forschungsaktivitäten in den letzten Jahren, Kooperationen und vor allem durch Drittmittel geförderte Arbeiten von Beteiligten in gewissem Umfang bereits vor dem Einrichten des Forschungsschwerpunktes, nachgewiesen. 2 s. 3 Das ist ein internes LRK-Papier, das den FSP-Antragstellern verfügbar gemacht wird. 4 Damit folgt die Fachhochschule Dortmund einer Vereinbarung der LRK zur Qualitätssicherung bei FSPen in NRW- Hochschulen von 2007.

3 Seite 3 Das Rektorat beschließt über die Anerkennung und Einrichtung des Forschungsschwerpunktes auf der Basis des Peer-Gutachtens, der Stellungnahme der KII und in Einvernehmen mit dem Senat der Hochschule. Anschubfinanzierung Um die gemeinsame Arbeit in einem Forschungsschwerpunkt entsprechend den Forschungszielen auszubauen, ist i.d.r. eine Anschubfinanzierung in den ersten Jahren notwendig. 5 Der Antrag auf Einrichtung eines FSP ist deshalb unmittelbar mit einem Antrag auf eine hochschulinterne Anschubfinanzierung verbunden. Voraussetzung für eine finanzielle Anschubfinanzierung durch die Hochschule ist, dass 1. mit dem Antrag eine RoadMap zum Aufbau des FSP und zur Drittmitteleinwerbung vorgelegt wird. In der RoadMap ist die Verwendung der beantragten Anschubfinanzierung insb. bei mehreren im FSP beteiligten Forschenden klar zu definieren. 2. mit dem Antrag ein Finanzierungsplan zur Verwendung der FSP-Anschubfinanzierung in Hinblick auf die Zielerreichung vorgelegt wird. 3. die Peer-Evaluation erfolgt ist und zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen stellt die FH Dortmund einem neu anerkannten FSP hochschulinterne Mittel in Höhe von über drei Jahre bereit (3 x ). Der beteiligte Fachbereich (bzw. die beteiligten Fachbereiche) stellen zum Aufbau des FSP zusätzlich 7.500,00 pro Jahr der Förderung, insg ,00 im Zeitraum von drei Jahren, zur Verfügung. Somit ergeben sich verfügbare Mittel über drei Jahre von: 3 x ( ) + 3 x ( ) = Davon sind pro Jahr für Personal vorzusehen. Mit den Personalmitteln soll wissenschaftliches Personal eingestellt werden, so dass mit dieser Unterstützung externe Projektanträge und Drittmitteleinwerbung(en) vorbereitet werden können. Die KII lädt den/die Sprecher des neuen FSP in der Aufbauphase in etwa jährlichem Abstand zu einer Strategie-Diskussion und begleitenden Beratung ein. 5 Bis 2002 gab es in NRW im Forschungsförderprogramm FSP für FSP eine dreijährige Anschubfinanzierung in Höhe von Die Beteiligung entspricht in der Höhe der bei HIFF üblichen 20%igen Co-Finanzierung aus FB-Mitteln.

4 Seite 4 Teil 2: Evaluierung von bereits bestehenden FSP Alle Forschungsschwerpunkte der FH Dortmund müssen regelmäßig, i.d.r. alle 5 Jahre, erneut evaluiert werden. 7 Ohne eingeleitete Re-Evaluierung verliert ein Forschungsschwerpunkt automatisch nach 6 Jahren seine Anerkennung und wird im Profil der Hochschule nicht mehr dargestellt. Eine Ausnahme bilden nur FSP, für die die Qualität und der Erfolg der Arbeit durch überdurchschnittliche, kontinuierliche Drittmittelaktivitäten in den letzten 3 Jahren ohne Peer- Begutachtung klar sichtbar sind. Die Entscheidung über deren Fortführung für weitere 5 Jahre trifft das Rektorat nach einer Empfehlung der KII. Eine Weiterführung von eingestellten FSP ist (nach erneuter Peer-Evaluation, aber ohne erneute 3-jährige Anschubfinanzierung) möglich. Die Re-Evaluierung eines FSP erfordert als Grundlage einen Evaluierungsbericht, der den beauftragten Peer-Gutachtern vorgelegt wird. I.d.R. ist eine neue inhaltliche Fokussierung oder die Weiterentwicklung der thematischen Ziele, entsprechend der bisher geleisteten Arbeit, ein Bestandteil der Darstellung. Der Evaluationsbericht beinhaltet idealerweise eine RoadMap zum Erreichen neuer Zielsetzungen. Insb. sind personelle Veränderungen im FSP darzustellen. Mittelfristige Planungen, insb. Finanzplanungen für die kommenden Jahre, sollen skizziert werden. Zusätzlich zu dem Bericht ist ein von der LRK zu diesem Zweck empfohlener Erhebungsbogen zur Evaluation des F+E Schwerpunkts auszufüllen. Dieser beinhaltet monetäre Kennzahlen des FSP ebenso wie andere forschungsrelevante hochschulstatistische Daten (Masterarbeiten und Promotionen, Patente, Existenzgründungen, Veröffentlichungen, Messeauftritte, Veranstaltung von Symposien, Gutachtertätigkeiten, eingeworbene Drittmittel usw.), an denen sich Qualität und Quantität der Forschungsaktivitäten messen lassen. 8 Die Unterlagen werden durch zwei externe wissenschaftliche (bzw. im Ausnahmefall industrielle) Gutachter begutachtet. 9 Passende Fachgutachter können von den Forschenden vorgeschlagen oder durch etablierte Projektträger von öffentlichen oder industriellen Forschungsprogrammen (bspw. die AiF Otto von Guerricke ) vermittelt werden. Sie werden vom Rektorat beauftragt. I.d.R. ist eine Begehung des FSP durch die Peers Teil des Verfahrens. 7 Damit folgt die Fachhochschule Dortmund einer Vereinbarung der LRK zur Qualitätssicherung bei FSPen in NRW- Hochschulen von Kommentar: Die LRK-Empfehlung lautet: alle 3 bis 5 Jahre. 8 Die FH Dortmund stellt einen Evaluierungsbogen (gemäß LRK- Empfehlung) unter zur Verfügung. 9 Damit folgt die Fachhochschule Dortmund einer Vereinbarung der LRK zur Qualitätssicherung bei FSPen in NRW- Hochschulen von 2007.

5 Seite 5 Förderung eines bestehenden FSP nach der Evaluierung Zusammen mit den Evaluationsunterlagen kann ein HIFF-Antrag mit Bezug auf die kurzfristig geplanten Arbeiten zur Weiterentwicklung des FSP vorgelegt werden. Voraussetzung für eine finanzielle Förderung der geplanten Arbeiten durch die Hochschule ist, dass 1. mit dem Evaluierungsbericht eine RoadMap zur weiteren Entwicklung des FSP und zur mittelfristigen, weiteren Drittmitteleinwerbung sowie 2. ein Verwendungsplan für die Mittel in Hinblick auf die Zielerreichung der kommenden Jahre vorgelegt werden. Dabei ist die Mittelverwendung insb. bei mehreren am FSP beteiligten Forschenden klar zu definieren. Nach einem positiven Ergebnis der Peer-Evaluation stellt die FH Dortmund dem FSP hochschulinterne Mittel gemäß Antrag, jedoch maximal , zur Verfügung, davon max. 80% aus dem HIFF-Budget und mind. 20% aus Fachbereichsmitteln. Allgemeine Regelungen Jeder Forschungsschwerpunkt der FH Dortmund legt der Hochschulleitung und dem Senat (bzw. der KII) einen Jahresbericht über seine Arbeit vor. Die Hochschule erwartet desweiteren einen veröffentlichungsfähigen Beitrag zum regelmäßig erscheinenden Forschungsbericht der FH Dortmund. Die Hochschule stellt die FSP in ihrem Forschungsprofil dar und berichtet über die Arbeit der FSP im Rahmen ihrer Presseaktivitäten. Die Richtlinie wurde am vom Senat der Fachhochschule Dortmund einstimmig verabschiedet.

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