V580 FIScommun. 01 Grundlagen. Vorschrift über Standards der Kundeninformation im öffentlichen Verkehr. Bildquelle: SBB

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1 Vorschrift über Standards der Kundeninformation im öffentlichen Verkehr 01 D Ausgabe Bildquelle: SBB

2 Inhaltsverzeichnis 1 Was ist die V580 FIScommun?... 5 Wesen der Vorschrift... 5 Aufbau der V580 FIScommun... 5 für die V580 FIScommun Einleitung Ziele der V580 FIScommun... 7 Informationskette längs der Reisekette... 7 Einfache Orientierung dank einheitlicher Gestaltung im Regel- und Ereignisfall... 7 Die Vorschrift verfolgt die nachfolgenden Ziele: Definition «Kundeninformation» Anwendung der V580 FIScommun Verbindlichkeit, Governance und Finanzierung... 8 Verbindlichkeit... 8 Gesetzliche Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG SR 151.3) Personenbeförderungsgesetz (SR 745.1) Fahrplanverordnung (SR ) Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen (BAV, BfS, Swisstopo; 2010)... 9 Weitere Governance Direkter Verkehr Tarif- und Verkehrsverbünde Finanzierung Kundeninformationssysteme der Unternehmen Kundeninformationsplattform Erkennungsschlüssel Definition Anwendung Anpassung des Erkennungsschlüssels Ungeplante Anpassungen am Fahrplan Reiserelevante Daten Minimale Angaben Lieferung und Bezug von Grunddaten Einlieferung von Angebotskategorien in INFO Einlieferung von Attributen in INFO Einlieferung von Hinweistexten (Infotexte) Beispiele für die Verwendung von Attributen und Infotexten Lieferung der Infotexte / Attribute Inhaltsverzeichnis 2

3 8.2.6 Abgrenzung Datenlieferungen im Ereignisfall Echtzeitinformationen Flügelzüge Rundkurse Verkehrstage Verkehrsperioden Allgemeines Grundschema Verkehrsmittel Mehrsprachigkeit Glossar Impressum Herausgeber ch-direct Dählhölzliweg Bern 6 Verantwortliches Gremium & Genehmigung Kommission Kundeninformation Verkehr Erarbeitet durch Kommission Kundeninformation Verkehr Sprachfassungen D, F Anzahl Seiten Inhaltsverzeichnis 3

4 Änderungsverzeichnis Datum Änderungen Ort Erstausgabe Präzisierung hinsichtlich Einlieferung der Richtungsangaben in INFO+ und Hinweise zu Ringkursen Präzisierung des 1. Beispiels bei den Beispielen für die Verwendung von Attributen und Infotexten Redaktionelle Anpassung bei Lieferung der Infotexte / Attribute alt: Die Platzhalter in Klammer [] sind durch die entsprechenden Angaben wie Telefonnummer, URL zu ersetzen Grundnorm / reiserelevante Daten / Minimale Angaben Grundnorm / reiserelevante Daten / Lieferung und Bezug von Grunddaten Grundnorm / reiserelevante Daten / Lieferung und Bezug von Grunddaten neu: Die Platzhalter [] sind durch die entsprechenden Angaben wie Telefonnummer, URL zu ersetzen Ersatz von FIS92 durch die Richtlinie SBB Signaletik «Basiselemente/Piktogramme» und «Bahnhofarchitektur/Signaletik» inkl. neuer Links Erweiterung um einen zusätzlichen Hinweistext «Reservation [+41 xx xxx xx xx] bis [x] Std vor Abfahrt in [Haltestelle]» Integration von Teilen aus der FIScommun. Zusammenführung aus «über die V580» und «Grundnorm» unter dem neuen Titel. Aktualisierung der Begriffe (Harmonisierung Verkehrsmittel). Diverse Grundnorm / reiserelevante Daten / Einlieferung von Hinweistexten Diverse Finale Überführung der D RTE FIScommun in die V580 - FIScommun ist erfolgt. D RTE FIScommun wird durch die Programmleitung RTE ausser Kraft gesetzt Inhaltsverzeichnis 4

5 1 Was ist die V580 FIScommun? Wesen der Vorschrift Die «Vorschrift über Standards der Kundeninformation im öffentlichen Verkehr» (V580 FIScommun) wird von der «Kommission Kundeninformation Verkehr» (KKV) erarbeitet. Das Ziel der V580 FIScommun ist es, Richtlinien wie auch Empfehlungen im Sinne eines Branchenstandards hinsichtlich Inhalt und Gestaltung für sämtliche Produkte der Kundeninformation (bspw. Monitore, Aushangfahrpläne, Online-Fahrpläne) zu erarbeiten und damit die gesamte Reisekette abzudecken. Die Arbeiten an der V580 FIScommun sind darauf ausgelegt, eine Standardisierung in der Kundeninformation zu erzielen, damit Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs unabhängig vom gewählten Transportunternehmen zuverlässig und kongruent informiert und proprietäre Lösungen verhindert werden. Die V580 FIScommun richtet sich als Branchenstandard direkt an Fachleute der Transportbranche. Die Industrie, Transportunternehmen, Besteller, Fahrgast- und Behindertenverbände sollen sich auf die Vorschrift abstützen können, wenn es darum geht, Fahrgastinformationssysteme zu konzipieren und zu realisieren. Die erweiterte Zielsetzung der V580 FIScommun finden Sie auch unter Ziele der Vorschrift. Aufbau der V580 FIScommun Die V580 FIScommun besteht aus den übergeordneten und so genannten «Produkten». Die regeln übergreifende, produktunabhängige Aspekte und stellen somit eine längerfristig gültige Grundlage für die Entwicklung der Kundeninformation im ÖV dar. Auf diesen aufbauend, werden Standards zu den einzelnen Produkten erarbeitet, welche je nach Erfordernis er- resp. überarbeitet werden können. Dieser Aufbau ermöglicht es nicht nur, einen guten Überblick über die vielen Aspekte der Kundeninformation zu behalten, sondern gestattet auch einfacher die Vorschrift als Ganzes à jour zu halten. für die V580 FIScommun Eine wichtige Basis für die Vorschrift sind rechtliche Vorgaben, welche in den erläutert sind. Weiter stützt sich die V580 FIScommun soweit möglich auf bewährte, etablierte Standards (z.b. Richtlinie SBB Signaletik). Die Arbeiten an der V580 FIScommun sind auch als Weiterentwicklung der D RTE FIScommun (Standardisierung Fahrgastinformationssysteme) zu verstehen. Die in der D RTE FIScommun formulierten Empfehlungen wurden in die V580 FIScommun integriert, aktualisiert und erweitert. Die V580 FIScommun ersetzt die D RTE Was ist die V580 FIScommun? 5

6 2 Einleitung Zu den als erstes wahrgenommenen und herausragenden Qualitätsmerkmalen des öffentlichen Verkehrs gehört die Fahrgastinformation. Sie kann von allen rasch in der Wirkung auf die eigene Informationslage beurteilt werden und hat deshalb grosse Bedeutung nicht nur für das Funktionieren und das subjektive Sicherheitsgefühl, sondern auch für das Image des öffentlichen Verkehrs und seiner Betreiber. Seit der Jahrtausendwende die Informationskanäle rasch und grundlegend gewandelt. Die Face-to-face-Auskunft durch Personal wie auch gedruckte Fahrpläne wurden durch digitale Lösungen ergänzt, seien es die grösseren Kollektivanzeigen mit immer differenzierterer Detailinformation oder den individuell benutzten Smart-Phone. Technische Kanäle werden wegen der notwendigen Redundanz und wegen der Erfordernisse an den barrierefreien Zugang zum ÖV noch länger nebeneinander existieren. Die persönliche Auskunft durch Personal vor Ort wird vor allem in Ereignisfällen eine Rolle spielen. Bei der Fahrgastinformation wird grundsätzlich zwischen dem Zeitpunkt der Informationsgewinnung und dem Grad der Aktivität für den Fahrgast unterschieden. Vor der Reise handelt es sich um pretrip-informationen, während der Reise um on-trip-informationen und nach der Reise um post-trip- Informationen. Kollektive Bring-Informationen für den Systemeintritt sind aktiv vom Anbieter aufbereitete Informationen, welche für die Kundschaft an den wichtigen Eintrittsorten ins System zur Verfügung stehen (Haltestellen, Bahnhöfe, Fahrzeuge). Um möglichst alle Kundengruppen anzusprechen, müssen die Informationen minimalen Qualitätsanforderungen genügen und in der Regel optisch und akustisch kommuniziert werden. Diese Informationen sollen soweit möglich und sinnvoll standardisiert werden. Die V580 FIScommun liefert hierfür die. Individuelle Hol-Informationen und Beratungen stehen den Kunden zwar zur Verfügung, müssen von ihnen jedoch selber aktiviert werden; typischerweise eine Smart-Phone-Abfrage, eine telefonische Auskunft oder die individuelle Beratung für die Planung einer gewünschten Reisekette. Auf das Angebot kollektiver Bring-Informationen darf nicht verzichtet werden. Individuelle Hol- Informationen können jedoch optional durch ein Transportunternehmen angeboten werden. Für die Kunden werden verschiedene Kanäle bereitgestellt, die sie je nach Reisezweck und Bedürfnis optimal unterstützen. Neben den klassischen Informationsmöglichkeiten wie Abfahrtsplakate und Lautsprecherdurchsagen, hat die Information über die mobilen Geräte einen immer grösseren Stellenwert erhalten. Die Kunden werden mobiler, und die Informationen müssen jederzeit verfügbar sein Einleitung 6

7 3 Ziele der V580 FIScommun Die Fahrgastinformation ist die Gebrauchsanleitung für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Informationskette längs der Reisekette Die Schaffung einer durchgehenden ÖV-Reisekette erfordert nicht nur tarifarisch und fahrplanmässig aufeinander abgestimmte Angebote, sondern auch zunehmend vernetzte Informationssysteme. Die «Informationskette» reiht sich entlang der Reisekette vom Start zum Ziel eines einzelnen Fahrgasts. Damit Informationskette und Reisekette ineinandergreifen, muss der Fahrgast die für ihn relevanten Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort erhalten: Der Informationsfluss muss dem Transportfluss entsprechen. Einfache Orientierung dank einheitlicher Gestaltung im Regel- und Ereignisfall Damit sich der Fahrgast rasch und stufengerecht orientieren kann, soll die Fahrgastinformation hinsichtlich Grundaufbau und Logik möglichst einheitlich gestaltet sein. Für die Übermittlung von Fahrgastinformationen stehen diverse Medien zur Verfügung, welche jeweils spezifische Möglichkeiten der Informationsvermittlung haben. Bei der Wahl der Medien ist immer auch die Frage einer allfälligen Rückfallebene zu beachten. Gerade bei Störungen ist der Bedarf der Fahrgäste an schnellen, korrekten Informationen sehr hoch: Schlüssige Infokette: Wiederholungen erhöhen Gewissheit Infos hierarchisch gliedern: Was ist an welchem Ort wichtig? Infos standardisieren: Piktogramme, Layouts, Hinweise, Durchsagen Rückfallebenen festlegen Info-Systeme sind immer auch Spiegel des betrieblichen Ablaufs und können nicht losgelöst zielführend konzipiert werden. Die Vorschrift verfolgt die nachfolgenden Ziele: Eine einheitliche und zielgruppengerechte Kundeninformation im ÖV-Schweiz ist eingeführt. Die Reiseketten von Tür zu Tür sind vollständig abgedeckt. Die Verbindlichkeiten und die Governance sind klar geregelt. Ein Grundstandard für kollektiv bereitgestellte Kundeninformation ist definiert. Ein Grundstandard für individuell zur Verfügung gestellte Kundeninformation ist definiert. Die der Kundeninformation im Regel- und Ereignisfall sind definiert. Die Vorschrift dient auch als Vorgabe für Lieferanten bei Neubeschaffungen. Die Vorschrift richtet sich an Mitarbeitende der Transportunternehmen im Bereich Kundeninformation und an Lieferanten von Kundeninformationssystemen Ziele der V580 FIScommun 7

8 4 Definition «Kundeninformation» Die Abgrenzung der Kundeninformation erfolgt in diesem Dokument mit der folgenden Definition: Zur Kundeninformation gehören alle reiserelevanten Informationen die dazu dienen, die Handlungsfähigkeit der Kundinnen und Kunden zu gewährleisten. Nicht Bestandteil der Kundeninformation gemäss dieser Vorschrift sind die Darstellung von Tarifinformationen (ausgenommen obligatorische Zuschläge und Reservationspflicht) sowie alle Aspekte von Distributionsgeräten. Ebenfalls nicht zur Kundeninformation (sondern zu baulichen Elementen) gehören taktil-visuelle Markierungen. Sie gelten entweder als Sicherheitsmassnahme für die Gesamtheit der Reisenden oder als Teil der Führungskette für Sehbehinderte/Blinde genau gleich wie andere bauliche Elemente (z.b. Randabschlüsse, Brüstungen, etc.). 5 Anwendung der V580 FIScommun Wo gilt die V580 FIScommun? Die vorliegende Vorschrift gilt für alle an einem Tarif des direkten Verkehr (DV) gemäss dem «Übereinkommen über die Organisation der Zusammenarbeit der am direkten nationalen Personenverkehr (DV) Teilnehmenden (Ue510)» beteiligten Transportunternehmen (inkl. Ortsverkehr) sowie für die an der «Vereinbarung über die Zusammenarbeit unter den Tarif- und Verkehrsverbünden der Schweiz betreffend Tarif- und Vertriebsangelegenheiten» (Vereinbarung Schweizer Tarifverbünde, Ve 551) beteiligten Verbünde. 6 Verbindlichkeit, Governance und Finanzierung Verbindlichkeit Die Vorschrift hat den Charakter einer Empfehlung, welche grundsätzlich einzuhalten und umzusetzen ist. Sie ist als Branchen-Standard für eine optimale Kundeninformation zu betrachten. Auf Empfehlungen wird in der Vorschrift mit folgendem Symbol hingewiesen: Verbindliche Vorgaben sind insbesondere dort vorhanden, wo gesetzliche Bestimmungen umgesetzt werden müssen. Zusätzlich als verbindlich definierte Bestandteile werden als Minimalstandard festgelegt, deren Gültigkeitszeitpunkt gemeinsam durch die KKV definiert wird. Verbindliche Bestandteile der Vorschrift werden mit folgendem Symbol gekennzeichnet: Definition «Kundeninformation» 8

9 Gesetzliche Die vorliegende Vorschrift berücksichtigt die folgenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und verweist auf diese, wo es für einzelne Produkte der Kundeninformation detaillierte Bestimmungen gibt Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG SR 151.3) Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG (SR 151.3) bildet die Grundlage für detaillierte Verordnungen (auch) für die Fahrgastinformationssysteme im öffentlichen Verkehr. Alle Details werden im Produkt 07 der V580 FIScommun «Kundeninformation Interpretationshilfe VAböV» erläutert. Erläuterungen des BAV zu diesen Verordnungen: Gesetzliche Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV; SR ) Personenbeförderungsgesetz (SR 745.1) Gemäss Artikel 13 des PBG müssen die Fahrpläne der TU in eine gemeinsame, öffentliche Fahrplansammlung aufgenommen werden, deren Weiterverbreitung weder Beschränkungen noch Gebühren unterliegt Fahrplanverordnung (SR ) In der Fahrplanverordnung ist das Verfahren für die Aufstellung und Veröffentlichung der Fahrpläne für die regelmässigen, der Personenbeförderung dienenden Fahrten der Unternehmen geregelt. Die jeweils aktuelle Version der Gesetze und Verordnungen ist auf der Seite verfügbar Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen (BAV, BfS, Swisstopo; 2010) Die Bundesämter für Landestopographie, Statistik und Verkehr haben im Januar 2010 umfangreiche Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen herausgegeben, die gleichzeitig auch «Empfehlungen zur Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen» darstellen. Darin wird unter anderem festgehalten, dass Stationsnamen sich auf vertraute geografische Namen abstützen sollen. Phantasie- oder Marketingnamen sollen vermieden werden. Eindeutig geregelt ist auch die Frage von Firmennamen: «Der Name eines Unternehmens darf grundsätzlich nicht als Stationsname verwendet werden» (Art. 27 Abs. 4 GeoNV). Bei Bahnstationen folgen die lokalen Spezifikationen ohne Komma wie zum Beispiel «Zürich Enge», bei Bus- und Tramhaltestellen folgt nach dem Ortsnamen ein Komma wie zum Beispiel «Ponte Tresa, Stazione» Verbindlichkeit, Governance und Finanzierung 9

10 Weitere Neben den gesetzlich verbindlichen Rahmenbedingungen gibt es weitere bestehende, welche in der V580 FIScommun berücksichtigt werden. Richtlinie SBB Signaletik Basiselemente/Piktogramme & Bahnhofarchitektur/Signaletik (vormals FIS92) Empfehlung für die Beschilderungen und Kommunikation von Verhaltensanweisungen für mobilitätseingeschränkte Personen TAP TSI-Standards, insbesondere Norm «timetable» ( (Telematics Applications for Passenger Services Technical Specifications for Interoperability) Abbildung 1 Einbettung der V580 FIScommun in die gesetzlichen und weiteren Verbindlichkeit, Governance und Finanzierung 10

11 Governance Die vorliegende Vorschrift gilt für den ganzen ÖV der Schweiz (Direkter Verkehr sowie Tarif- und Verkehrsverbünde) als Branchenstandard gemäss Kapitel 6.1 «Verbindlichkeit». Abbildung 2 Struktur Governance Kundeninformation Die Vorschrift befasst sich mit der Ausgestaltung (Inhalte und ggf. Layout) und Anwendung der Kundeninformationsprodukte auf fachlicher Ebene. Technische Aspekte (Soft- und Hardware sowie Prozesse) werden nicht beleuchtet. Diese sind in der Verantwortung und Aufgabe von IT-Gremien. Die Anforderungen aus der V580 FIScommun sind durch die IT-Gremien bei der technischen Umsetzung zwingend zu berücksichtigen. Für die langfristige gemeinsame Konzeption der Kundeninformation ist der Strategische Ausschuss des Direkten Verkehrs zuständig. Im Vertrag zwischen dem BAV und der SBB Sammlung und Publikation von Daten der Kundeninformation des öffentlichen Verkehrs ist der Leistungsumfang der für die Kundeninformation relevanten Systemführerschaft definiert. Dieser Vertrag trat mit der Leistungsvereinbarung zwischen BAV und SBB in Kraft. Die regionalen Datendrehscheiben dagegen werden bei Leistungsumfang wie auch Finanzierung individuell durch Kantone/Verbünde bestellt. Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kantone sind jedoch meist nicht vorhanden. Allfällige kantonale Sparmassnahmen könnten daher die gewünschte Qualität einer regionalen Datendrehscheibe gefährden. Für die strategischen Entscheidungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der Kundeninformationsplattform und die Präzisierung der Anforderungen aus dem Vertrag ist das Management Board (bestehend aus Vertretern des Systemführers, des BAV, von ch-direct-gremien und der Infrastruktur-Betreiber) verantwortlich. Das Management Board gewährleistet, dass die vielfältigen Anliegen der Transportunternehmen laufend vertreten sind Verbindlichkeit, Governance und Finanzierung 11

12 Zusätzlich gibt es weitere Systeme, die direkt an INFO+ und CUS angeschlossen sind. Dies sind beispielsweise regionale Datendrehscheiben oder eigene Systeme von Verbünden, die für die Anzeige von Echtzeitdaten von Bedeutung sind. Diese Systeme werden u.a. von Kantonen bestellt und der Leistungsumfang individuell mit dem beauftragten TU bzw. Verbund abgestimmt Direkter Verkehr Die Governance im Direkten Verkehr ist durch das «Übereinkommen über die Organisation der Zusammenarbeit der am direkten nationalen Personenverkehr (DV) Teilnehmenden (Ue510)» vorgegeben. Anpassungen werden gemäss dem Ue510 in Kraft gesetzt. Je nach Ausmass (vgl. Organisationsreglement Ue510) wird auf eine Gesamtumfrage bei den Teilnehmenden verzichtet Tarif- und Verkehrsverbünde Die Kundeninformation ist Aufgabe der TU. Tarif- und Verkehrsverbünde nehmen eine aktive Rolle wahr, um in ihrem Marktgebiet für Einheitlichkeit zu sorgen. Die V580 FIScommun ist auch für die TU innerhalb der Tarif- und Verkehrsverbünde gemäss «Verbindlichkeit» verbindlich; dies muss als Zusatzvertrag gemäss Ve551 geregelt werden. Hinweis: Damit die Vorschrift V580 FIScommun für die TU innerhalb der Verbünde verbindlich wird, ist durch den Strategischen Ausschuss Verbünde (StAV) ein Zusatzvertrag zur Vereinbarung 551 zu verabschieden. Dieser unterliegt zusätzlich einem Beschluss der Versammlung der Verbünde. Vorgängig ist die Beratung durch die Kommission Tarifbestimmungen (KTB) vorgeschrieben. Finanzierung Kundeninformationssysteme der Unternehmen Einheitliche Regelungen zur Finanzierung von Kundeninformationssystemen gibt es lediglich im Infrastruktur-Bereich der Eisenbahn. Auf eine Darstellung der zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten wird deshalb aufgrund der grossen Finanzierungsvielfalt und des damit verbundenen Aktualisierungsbedarfs verzichtet Kundeninformationsplattform Der Bund finanziert bei der SBB Infrastruktur eine (nationale) Kundeninformationsplattform für den öffentlichen Verkehr (Plan, Echtzeit, Prognose), was eine Systemführungsleistung darstellt (Artikel 22e der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB ). Der Umfang der Leistungen sowie deren Finanzierung werden mit der Leistungsvereinbarung im Vertrag «Betrieb, Erhaltung und Weiterentwicklung einer Kundeninformationsplattform für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz» zwischen SBB und BAV geregelt Verbindlichkeit, Governance und Finanzierung 12

13 7 Erkennungsschlüssel Definition Der Erkennungsschlüssel stellt sicher, dass die Kundinnen und Kunden ihre Fahrt immer eindeutig identifizieren können. Dazu soll eine Fahrt in jedem Fall (Regel- und Ereignisfall) und über jeden Kanal über folgende Schlüsselinformationen verfügen und somit klar auffindbar sein: Abfahrtszeit Angebotskategorie und / oder Liniennummer Endziel (Endstation, für Meldungen in der Ankunft die Ausgangsdestination. Rundkurse siehe Kapitel 8.6) Verkehrsangebote mit dichten Fahrplan-Takten ( 15 Minuten) sind primär mit Liniennummer und Endziel zu kommunizieren, wobei auch die Abfahrtszeit angezeigt werden kann. Bei gemischtem Verkehr (Bahn und Nahverkehr) empfiehlt es sich, die Angebotskategorie als zusätzliches Erkennungsmerkmal zu kommunizieren. Produktspezifische Ausnahmen werden in den entsprechenden Kapiteln behandelt. Anwendung Es muss über jeden Kanal der produktspezifisch definierte Schlüssel angewandt werden, damit ein und derselbe Kurs für die Kundinnen und Kunden immer über alle Kanäle eindeutig identifizierbar ist. Der Schlüssel wird gemäss dem Jahresfahrplan kommuniziert und kann nur in ganz klar definierten Situationen angepasst werden, wobei die Anpassung immer über alle Kanäle gleichzeitig erfolgen sollte. Somit kann sich die Kundin/der Kunde über jeden Kanal zu jeder Zeit über den Verkehr informieren und identifiziert ihren/seinen Kurs in allen Kanälen durch die gleichen Parameter des Erkennungsschlüssels. Unterjährige Anpassungen des Fahrplans führen unter Umständen dazu, dass die Konsistenz im Bereich der gedruckten Medien nicht mehr gewährleistet ist Erkennungsschlüssel 13

14 Anpassung des Erkennungsschlüssels Soll-Fahrplan Der Erkennungsschlüssel darf innerhalb der offiziellen Fahrplanperiode nicht angepasst werden, so lange der kommunizierte Soll-Fahrplan betrieblich eingehalten wird. Die Parameter «Abfahrtszeit», «Angebotskategorie/Liniennummer» und «Endziel» bleiben konstant. Bei saisonalen Fahrplänen können angepasste Fahrtzeiten, Endziel usw. entsprechend angepasst werden. Unterjährige Anpassungen am Fahrplan Bei geplanten Anpassungen am kommunizierten Grundtakt, beispielsweise bei Schienenersatzverkehr, dürfen die entsprechenden Parameter «Zeit», «Angebotskategorie/ Liniennummer» und «Endziel» angepasst werden. Der Erkennungsschlüssel «Ziel» wird angepasst, wenn dieses während der geplanten Anpassung mit keinem Verkehrsmittel mehr erreicht werden kann. In diesem Fall wird der letzte mit einem Verkehrsmittel erreichbare Ort als Erkennungsschlüssel «Ziel» gesetzt. Im Ortsverkehr wird der Erkennungsschlüssel «Ziel» an den betreffenden Kurs gebunden und die letzte mit dem entsprechenden Kurs zu erreichende Haltestelle als «Ziel» definiert. Die Eingabefristen für die Änderungen sind unter Datenlieferung im Ereignisfall festgelegt Ungeplante Anpassungen am Fahrplan Werden Reisende bei einem Unterbruch aus Kapazitäts- und/oder Komfortgründen über eine andere Strecke gelenkt (inkl. Bahnersatz), so wird der Erkennungsschlüssel «Ziel» nicht angepasst. Beispiele: Bei einem Unterbruch des Schienenverkehrs zwischen Bern und Fribourg bei Thörishaus, von wo Ersatzbusse nach Fribourg verkehren, ist der Erkennungsschlüssel «Ziel» (z.b. am Fahrzeug oder auf dynamischen Anzeigen) der S-Bahn nach Fribourg nicht anzupassen und lautet weiterhin Fribourg. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn Reisende gezielt gelenkt werden sollen, wenn zwischen zwei Destinationen mit mehreren Reisemöglichkeiten ein Unterbruch auf einer Strecke besteht. In diesem Fall kann auch die letzte Destination, die mit dem Fahrzeug vor dem Besteigen der Ersatzbusse erreicht wird, kommuniziert werden, um zu vermeiden, dass zu viele Reisende die vom Unterbruch betroffene Strecke benutzen. Kann das Endziel aufgrund eines Felssturzes zwischen Täsch und Zermatt auch mit dem Schienenersatzverkehr nicht erreicht werden, wird der Erkennungsschlüssel «Ziel» des Regionalzuges von Brig nach Zermatt angepasst und lautet neu «Täsch». Im Ortsverkehr wird der Erkennungsschlüssel «Ziel» an den betreffenden Kurs gebunden und die letzte mit dem entsprechenden Kurs zu erreichende Haltestelle als «Ziel» definiert. Die Parameter «Angebotskategorie / Liniennummer» und «Zeit» werden an die entsprechenden Gegebenheiten angepasst, wobei die Zeit am Knotenpunkt nur in unvermeidbaren Fällen angepasst werden soll Erkennungsschlüssel 14

15 8 Reiserelevante Daten Minimale Angaben Die Kundeninformation muss den Reisenden die minimalen Angaben zur Verfügung stellen, damit die Handlungsfähigkeit erhalten bleibt. Wo Auskunft Information Verbindlichkeit Verkehrsmittel Endziel und / oder Angebotskategorie Zielort* Via-Stationen Liniennummer** und/oder Angebotskategorie zwingend optional zwingend Bahnersatz / Rufbus / Rundkurs optional Abfahrtsort oder Umsteigeort Haltestellen- oder Bahnhofsname Abfahrtszeit und/oder Ankunftszeit effektive Zeit oder verbleibende Minuten bis zur Abfahrt zwingend zwingend Gleisnummer (1) oder Kantenbezeichnung (2) (1) zwingend (Ausnahme gemäss AB EBV) (2) empfohlen ab mehr als zwei Kanten Endziel (Zug, Bus und Tram usw.) zwingend Liniennummer** und/oder Angebotskategorie zwingend * Siehe Kapitel 8.6 Rundkurse Wenn die Abfahrtsorte bezeichnet werden, muss dies zwingend so geschehen: Abfahrtsort von Eisenbahnen: Gleis mit Nummer 0 bis 999 optional mit Sektor-Angaben ergänzen Abfahrtsort von Bussen und Trams: Kante mit Buchstaben A bis Z Abfahrtsort von Schiffen: Brücke oder Steg mit Nummer 1 bis 99 ** Die Definition der Liniennummern ist wie folgt: Die Liniennummer besteht max. aus 3 Ziffern wobei optional 1 Buchstabe vorangestellt werden kann (max. 4 Zeichen). Es ist auch ein einzelner Buchstabe als Liniennummer zugelassen. Innerhalb eines Nahverkehrssystems (Bus/Tram/Metro) ist jede Liniennummer nur 1 Mal vorhanden Reiserelevante Daten 15

16 Lieferung und Bezug von Grunddaten Bezug und Lieferung von Grunddaten INFO+ werden aus technischen Gründen derzeit nur wöchentlich zur Verfügung gestellt. Rechtliche Basis für Bezug und Lieferung der Grunddaten bildet die Fahrplanverordnung (SR ). Gemäss dieser Verordnung müssen die Fahrplandaten öffentlich publiziert und an INFO+ geliefert werden. Die technische Spezifikation des Datenformates (HAFAS-Rohdatenformat) ist geregelt und abrufbar unter der Adresse: Um eine einheitliche und kundennahe Publikation der Fahrplandaten in den Online-Fahrplänen sicher zu stellen, wird die inhaltliche Lieferung der Informationen klar definiert. Weitere Details sind im Produkt «Harmonisierung Verkehrsmittel» zu entnehmen Einlieferung von Angebotskategorien in INFO+ Von INFO+ werden die Angebotskategorien, welche im Produkt «Harmonisierung Verkehrsmittel» unter den jeweiligen Verkehrsmittelkategorien vollständig aufgeführt sind, unterstützt. Nachfolgend sind einige Beispiele (nicht abschliessend) aufgeführt. Die Angebotskategorie «D» für Schnellzug verbleibt für Fahrten im Ausland zwar in der Datenbank. Sie wird jedoch in der Schweiz nicht mehr verwendet. Angebotskategorie Abkürzung Angebotskategorie Langtext Bemerkung B Bus Trolleybus, Kleinbus werden darunter subsummiert und ggf. als Attribut mitgeliefert BN Nachtbus Liniennummer bspw. «M5» oder «N5» Marketingnamen möglich bspw. «Moonliner» BP PanoramaBus Längere Fahrten in touristisch interessantem Gebiet. Abkürzung BP = bus panoramique CAR Fernbus national EXT Extrazug Züge die für einen speziellen Anlass verkehren. Evtl. mit Beförderungshinweis = Spezialbillett GB Gondelbahn Wird auch verwendet für kombinierte Anlagen mit Sessel und Gondeln PB Pendelbahn Wird auch verwendet für Pendelbahnen mit gekuppelten Kabinen und Gruppenumlaufbahn PE R T TN PanoramaExpress Regio Tram Nachttram Reiserelevante Daten 16

17 Ausländische sowie grenzüberschreitende Verkehre sind von diesen Vorschriften nicht betroffen. Produktnamen als Angebotskategorie sind nicht gestattet. Diese müssen als Marketingnamen geliefert werden. So ist beispielsweise der Glacier Express als Angebotskategorie Panorama Express mit dem Marketingnamen Glacier Express abzubilden. Werden anderslautende Angebotskategorien angeliefert, dann werden diese in INFO+ einer geeigneten Angebotskategorie zugeordnet und entsprechend geändert publiziert Einlieferung von Attributen in INFO+ Mit Attributen kann der Fahrgast auf der Ebene einer einzelnen Fahrt/Teil einer Fahrt detailliert informiert werden. Mehr dazu siehe im Dokument «Harmonisierung Verkehrsmittel» im Kapitel 9. Spezifische Merkmale (z.b. Dampfschiff, Kleinbus, Niederflureinstieg, Taxi etc.) sind mit einem Attribut zu kennzeichnen. Im INFO+ besteht eine Liste der zulässigen Attribute. Produktmarken (bspw. Voralpen Express, Glacier Express, Kambly Express etc.) können als Marketingnamen mitgegeben werden Einlieferung von Hinweistexten (Infotexte) INFO+ unterstützt Infotexte für zusätzliche Informationen zu einer spezifischen Fahrt. In sehr vielen Fällen kann auf einen Infotext verzichtet werden, wenn die Fahrplandaten korrekt eingeliefert werden. Dies gilt insbesondere, sofern folgende Punkte eingehalten werden: Der Fahrtverlauf korrekt geliefert wird Nur Einstieg oder Ausstieg für entsprechende Halte definiert werden Durchbindungen erfasst werden Die Verkehrsperioden stimmen Mindestumsteigezeiten eingehalten werden Bestehende Attribute wie Velo Nein (VN) angeliefert werden Die korrekte Verkehrsmittel- und Angebotskategorie angegeben werden Die Kombination von Attributen und Infotexten, die im Feld Bemerkungen im Online-Fahrplan angezeigt werden, reichen aus, um unseren Reisenden genügend Informationen und Handlungsanweisungen für ihre Reise zu geben. Aus diesem Grund wird die Zahl der möglichen Texte auf die folgende Auflistung beschränkt, um keine unnötigen Infotexte einzuliefern: Text Hinweise 1 Weitere Infos [+41 xx xxx xx xx] 2 Weitere Infos [URL] 1) 3 Weitere Infos [URL] Webcode [12345] 2) 4 Reservation [+41 xx xxx xx xx] 5 Reservation [+41 xx xxx xx xx] mind. [xx] Min. vor Abfahrt 6 Reservation [+41 xx xxx xx xx] mind. [xx] Std. vor Abfahrt Reiserelevante Daten 17

18 7 Reservation [+41 xx xxx xx xx] bis [xx] Uhr am Vortag 8 Reservation [+41 xx xxx xx xx] bis [x] Std. vor Abfahrt in [Haltestelle] 9 Gruppen-Reservation (3-9 Pax) [+41 xx xxx xx xx] 10 Weitere Fahrten [+41 xx xxx xx xx] 11 Weitere Fahrten [URL] 12 Weitere Fahrten [URL] Webcode [12345] 13 Verkehrt ab Haltestelle [Linie+Nr] Richtung [Richtungsangabe] Hinweise: 1) Lange Internetadressen (URL) für eine bessere Lesbarkeit mit kurzen Alias-Adressen anliefern. Beispiel: führt mittels Redirect direkt auf 2) Der Webcode ist optional. Durch Eingabe des Webcodes auf der Internetseite wird der Kunde direkt auf die richtige Unterseite geführt wo beispielsweise alle Angaben für Reservation aufgeführt sind. Fiktives Beispiel: mit Eingabe Webcode im entsprechenden Eingabfeld führt direkt auf Beispiele für die Verwendung von Attributen und Infotexten. Reservierungspflicht (Publicar, Rufbus, Ruftaxi etc.): Bestehendes Attribut RR zusammen mit Infotext 4 verwenden. - Reservation mind. 1 Std. vor Abfahrt - Reservation bis 19 Uhr am Vortag Verkehrt nicht täglich (bspw. Schönwetterbus, nur bei Betrieb Skilift): Bestehendes Attribut TG mit Infotext 1 verwenden. Kein Velotransport: Bestehendes Attribut VN (Velo Nein) verwenden. Eingeschränkter Velotransport mit Anmeldung bis am Vortag: Attribut VL mit Infotext 7 Bedarfshalte mit Voranmeldung: Fahrzeiten sind publiziert, bei den Zwischenhalten wird aber nur dann angehalten um Reisende aufzunehmen, welche sich vorgängig angemeldet haben. Attribut RR mit Infotext 5 verwenden. Bei den Haltepunkten sind die Fahrplandaten mit «Halt nur zum Einsteigen» zu versehen Lieferung der Infotexte / Attribute Die Fahrplaninformationen (Attribute/Infotexte) müssen durch die jeweilige KTU korrekt geliefert werden. Die Platzhalter [] sind durch die entsprechenden Angaben wie Telefonnummer, URL zu ersetzen. Es obliegt dem jeweiligen Publikationssystem, ob die Texte publiziert werden sollen Reiserelevante Daten 18

19 8.2.6 Abgrenzung Informationen zu kurzfristigen ungeplanten Fahrplananpassungen infolge Bauarbeiten, Unwetterschäden, etc. sind nicht als Infotext zu liefern. Bei länger dauernden Wiederinstandsstellungsarbeiten, die aus einem ungeplanten Ereignis resultieren, sind die Fahrplandaten anzupassen. Handelt es sich um geplante Bauarbeiten, so sind diese Fahrplandaten gemäss Fahrplanverordnung frühzeitig an INFO+ zu liefern. Datenlieferungen im Ereignisfall Im Ereignisfall hat die Dateneinlieferung an INFO+ wie folgt zu erfolgen: bei geplanten Ereignissen spätestens 1 Monat (bei Ereignissen von nationaler Bedeutung 2 Monate) vor Beginn. Ein Ereignis nationaler Bedeutung findet auf einer Hauptachse der Infrastruktur der SBB, SOB oder BLS statt. Grundsätzlich werden ungeplante Ereignisse über Echtzeitinformationen ausgetauscht. Dauert die Störung länger als 1 Tag ist eine Datenlieferung an INFO+ zu prüfen. Lieferfristen/Publikation INFO+: siehe Art. 12, Fahrplanverordnung SR Es ist zu beachten, dass die Datenlieferung an INFO+ im Ereignisfall Auswirkungen auf die Preisberechnung und den Verkauf von Fahrausweisen haben kann. Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link. Echtzeitinformationen Echtzeitinformationen werden in TU-eigenen Systemen erzeugt und mit der nationalen Kundeninformationsplattform ausgetauscht. Der Anschluss der TU-Systeme, von insbesondere regionalen Datendrehscheiben oder weiteren Echtzeitsystemen an die nationale Echtzeitdatenbank erfolgt über eine VDV-Standardschnittstelle. Hierzu besteht eine Realisierungsvorgabe, die durch die Arbeitsgruppe KIDS der Kommission IT- Systeme erarbeitet wurde. Flügelzüge Bei einem Flügelzug-Konzept verkehren zwei Zugseinheiten (blau und grün) gemeinsam auf einem Streckenabschnitt (A bis B) und anschliessend getrennt an unterschiedliche Ziele (C und D). Abbildung 3 Konzept Flügelzüge Flügelzüge stellen für den Fahrgast eine zusätzliche Erschwernis dar. Daher ist eine optimale Kundeninformation unerlässlich Reiserelevante Daten 19

20 Grundsatz Der Kunde soll in jedem Informationskanal erkennen, dass es sich um einen Flügelzug handelt und er beachten muss, dass er in den korrekten Zugteil einsteigt. Begriff Als Begriff wird durchgängig die folgende Bezeichnung verwendet D : F : I : Flügelzug train à destinations multiples treno a destinazioni multiple Nebst dem einheitlichen Begriff sind über alle Informationskanäle konsistent die Vorgaben (und Symbole) des Konzeptes «Kommunikation Flügelzüge» (Inkraftsetzung 2018) anzuwenden. Rundkurse Rundkurse sind nicht ganz trivial und eine optimale und verständliche Kundeninformation ist in Bezug auf Linienverlauf und Fahrplan eher komplex. Am Ausgangspunkt der Linie ist das Endziel manuell zu übersteuern (virtuelles Endziel), damit nicht der eigentliche Standort des Kunden als Ziel der Linie kommuniziert wird. Je nach Örtlichkeit kann bereits ab der ersten Haltestelle wieder das Linienendziel (allenfalls mit einem «Via») übernommen werden. Manchmal empfiehlt sich auch den Rundkurs in verschiedene Linienabschnitte bezüglich wechselnder «Via» zu unterteilen. Wichtig ist jedoch, dass die Anzeige der Endziele (übersteuertes Endziel und originales Endziel) über alle Kundeninformationskanäle auf den entsprechend «unterteilten» Linienabschnitten konsistent ist: Dynamische Fahrgastinformationsanzeige Anschlussbildschirm (in den Bahn- und Bus-Zubringern) Haltestellentafel Haltestellenaushang Dynamische Anzeigen am Fahrzeug Dynamische Anzeigen im Fahrzeug Anywhere-Kanäle (Online/Mobile) Das Endziel muss bei Rundkursen nicht zwingend ein Haltestellenname gemäss DiDok sein, sondern kann auch eine Richtungsangabe (bspw. Quartiername) enthalten. In den Fahrplan- Rohdaten kann in diesen Fällen die Richtungsangabe im dafür vorgesehenen Feld *R an INFO+ geliefert werden. Wenn das Endziel vom Endhalt abweicht, sollte diese Information ebenfalls geliefert werden Reiserelevante Daten 20

21 9 Verkehrstage Wenn Verkehrstage auf Produkten abgekürzt werden, müssen diese mit folgenden Symbolen dargestellt werden, sofern sie nicht ausgeschrieben werden: Zeichen Bedeutung Zeichen Bedeutung Montag-Freitag, ohne allgemeine Feiertage Samstage, Sonn- und allgemeine Feiertage Sonntage und allg. Feiertage (Allgemeine Feiertage sind: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 25. und 26. Dezember) Dienstag Täglich ohne Samstage Montag Samstag ohne allg. Feiertage Montag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 10 Verkehrsperioden Allgemeines Es wird eine Durchgängigkeit der Formate angestrebt, welche aber stark abhängig vom Platzbedarf ist. Es sind nur eindeutige Datumsformate zugelassen, nicht jedoch Beschriebe wie z.b. «ausgenommen während den Schulferien». Bei Verbindungen welche z.b. «nur bei Betrieb des Skilifts» verkehren, ist eine Kontaktmöglichkeit anzugeben (siehe Kapitel 8.2.3). Die Darstellung der Verkehrsperioden wird über alle Produkte der Kundeninformation inhaltlich konsistent und nach der gleichen Logik aufgebaut und publiziert. Die unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse der einzelnen Produkte werden für die Ausgabe berücksichtigt (Verdichtung der relevanten Information). Zur besseren Verständlichkeit für die Kunden wird auf Sonderzeichen und Symbole innerhalb der Verkehrsperiode verzichtet Verkehrstage 21

22 Grundschema 1. Chronologischer Aufbau (Pakete bilden mit Perioden mit identischem Fahrplan, bspw. zwischen Juni und Oktober und Oktober und Juni, je nach lokaler Situation) 2. Gültig von TT.MM.JJJJ Gültig bis TT.MM.JJJJ 3. Wochentage (Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa, So) 4. Zusätzliche Tage (auch TT.MM.JJJJ) 5. Ausgeschlossene Tage (nicht TT.MM.JJJJ) Die Verwendung von Verweisungen ist auf das Nötigste zu beschränken. Die Erklärung/ Darstellung einer Verkehrsperiode soll für Reisende verständlich und nachvollziehbar sein. Weitere Details siehe im Produkt «Optisch-statische Anzeigesysteme an Haltestellen». 11 Verkehrsmittel Die im öffentlichen Verkehr der Schweiz verfügbaren Verkehrsmittel werden mit den untenstehenden Piktogrammen gekennzeichnet. Auf eine Unterscheidung von Trolleybussen und konventionell angetriebenen Bussen kann verzichtet werden, zumal die Busse auch wechselnd auf der gleichen Linie verkehren. Wenn sich Informationen auf Produkten (etwa Aushangfahrpläne oder dynamische Abfahrtsanzeiger) auf ein oder mehrere Verkehrsmittel beschränken, kann darauf als Orientierungshilfe mit einem entsprechenden Piktogramm hingewiesen werden. Abbildung 4 Verkehrsträger Schiene: Verkehrsmittelkategorien Zug / Tram / Zahnradbahn / Metro Abbildung 5 Verkehrsträger Strasse: Verkehrsmittelkategorie Bus Verkehrsmittel 22

23 Abbildung 6 Verkehrsträger Seil(-bahn): Verkehrsmittelkategorie Standseilbahn / Kabinenbahn / Sesselbahn / Aufzug Abbildung 7 Verkehrsträger Wasser: Verkehrsmittelkategorie Schiff Abbildung 8 Verkehrsträger Luft: Verkehrsmittelkategorie Flugzeug 12 Mehrsprachigkeit Der mehrsprachigen Schweiz wird in der vorliegenden Vorschrift Rechnung getragen, nicht zuletzt um auch für internationale Kundinnen und Kunden die Nutzung des öffentlichen Verkehrs so einfach wie möglich zu gestalten. Die Empfehlungen in Bezug auf die Mehrsprachigkeit werden abhängig von den Möglichkeiten der jeweiligen Produkte (dynamische bzw. statische Elemente) gestaltet. Grundsätzlich sollen aber, wenn immer dies möglich ist, selbsterklärende Symbole und Piktogramme benutzt werden, um Sprachbarrieren zu umgehen Mehrsprachigkeit 23

24 13 Glossar Folgende Begrifflichkeiten sollten für die V580 FIScommun verwendet werden, um ein einheitliches Wording zu ermöglichen: Begriff dynamische Anzeigesysteme Echtzeitdaten Haltestellen Intervallfahrplan Ist-Zeit Kurs Produkt Soll-Zeit Starthaltestelle Via-Station Verkehrsmittelkategorie Erläuterung / Synonyme Anzeigen, die wechselnde und ändernde Inhalte darstellen können. Echtzeitdaten sind in aller Regel Prognosedaten mit denen kommuniziert wird, wann ein betreffender Kurs ab einer bestimmten Haltestelle verkehrt. Neben Uhrzeiten können aber auch Gleis-/Kantenangaben und Fahrzeugattribute «in Echtzeit» übertragen werden. Überbegriff für Orte, an denen Verkehrsmittel fahrplanmässig halten. Fahrplan mit dichtem Takt (in der Regel <15 Min.), dessen fixe Abfahrtszeit für den Kunden keine Bedeutung zur Identifikation seines Kurses hat. Deshalb wird auf dynamischen Anzeigesystemen die bis zur Abfahrt verbleibenden Minuten kommuniziert. effektive bzw. prognostizierte Abfahrtszeit (in Echtzeit). Verkehrsmittelneutraler Begriff für eine Zug-, Tram- oder Busfahrt von der Starthaltestelle bis zum Ziel. Ausgabe-Element, mit dem Reisende informiert werden können (bspw. Anzeigen, Aushangfahrpläne usw.) Im Fahrplan kommunizierte Soll-Abfahrtszeit eines Kurses. Ausgangspunkt eines Kurses Zwischenhaltestelle Ist neben Abfahrtszeit und Ziel Bestandteil des Erkennungsschlüssels. Die Verkehrsmittelkategorie gewährleistet die eindeutige Identifikation eines Kurses. Der Umfang der bereitzustellenden Information ist dabei abhängig vom Kontext; beispielsweise ob mehrere verschiedene Verkehrsmittel ab einer Haltestelle verkehren. Im Schienenbereich wird die Identifikation des Kurses über die Angebotskategorie (z.b. ICE, S, R), ggf. durch Hinzufügen einer Liniennummer (31) gewährleistet Glossar 24

25 Im innerstädtischen Verkehr erfolgt die Kennzeichnung durch die Angabe des Verkehrsmittels (Bus, Tram) und der Liniennummer (bspw. Tram 3, Bus 20). Situativ reicht es aus, auf das Verkehrsmittel hinzuweisen (z.b. bei Standseilbahnen oder Gondelbahnen). Wenn mehrere Verkehrsmittel (bspw. Bus 332 und Zug S4) ab einer Station verkehren und auf dem gleichen Anzeigesystem ausgegeben werden, muss für jeden Kurs spezifisch auf das Verkehrsmittel hingewiesen werden. Angebotskategorie zeitgebundener Fahrplan Ziel Mögliche Einlieferungsform in INFO+ über einen Kurs, bspw. IC, Bus usw. Auflistung siehe. Fahrplan mit weniger dichtem Takt (> 15 Min.), in dem die Abfahrtszeit eine wesentliche Rolle für die Identifikation eines Kurses spielt. Endhaltestelle eines Kurses Erläuterungen von Abkürzungen und Fachbegriffen CUS Didok Das Customer System (CUS) ist die Kundeninformationsplattform für den öffentlichen Verkehr, die die Fahrplandaten (Plan, Echtzeit, Prognose) sammelt, aufbereitet und Abnehmern zur Verfügung stellt. Die Soll-Fahrplandaten werden (vgl. INFO+) mit den tatsächlichen Daten der Kurse abgeglichen. Neben Echtzeitdaten fliessen aus unterschiedlichen Quellsystemen bspw. auch Informationen über Formationen in CUS ein. DienststellenDOKumentation. Haltestellenliste des BAV. Erkennungsschlüssel Der Erkennungsschlüssel stellt sicher, dass die Kundinnen und Kunden ihre Fahrt immer eindeutig identifizieren können. Dazu soll eine Fahrt in jedem Fall (Regel- und Ereignisfall) und über jedes Produkt über folgende Schlüsselinformationen verfügen und somit klar auffindbar sein: - Abfahrtszeit - Angebotskategorie und / oder Liniennummer - Endziel (Endstation, für Meldungen in der Ankunft die Ausgangsdestination) Verkehrsangebote mit dichten Fahrplan-Takten ( 15 Minuten) sind primär mit Liniennummer und Zieldestination zu kommunizieren, wobei auch die Abfahrtszeit angezeigt werden kann. INFO+ INFO+ ist die Fahrplandatenbank des gesamten öffentlichen Verkehrs in der Schweiz (inkl. Ortsverkehr) und wird von der SBB Infrastruktur betrieben. Die Transportunternehmen liefern hier mindestens einmal jährlich ihre Fahrplandaten ein. Bei geplanten Baustellen, die veränderte Abfahrtszeiten mit sich bringen, erfolgt die Einlieferung in der Regel etwa Glossar 25

26 einen Monat vorher und werden damit in den Online-Fahrplänen wirksam. Matrix-Anzeige Piktogramm Symbol TSI PRM VAböV optisches Anzeigesystem, die aus einzelnen Bildpunkten besteht. Ein Piktogramm ist ein abstrahiertes, selbsterklärendes und sprachunabhängiges Symbol. Ein Symbol ist nicht selbsterklärend und kann unter Umständen auch sprachabhängig sein. Es muss deshalb in einer Legende erläutert werden, um die Verständlichkeit zu gewährleisten. Technical Specification for Interoperability Persons with reduced mobility. Technische Spezifikationen für die Interoperabilität der EU. In den PRM wird die Zugänglichkeit für Personen eingeschränkter Mobilität geregelt. Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs Glossar 26

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