Stichworte zur Sicherheitspolitik

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1 Stichworte zur Sicherheitspolitik Nr. 10 / 11 Oktober / November 2013 Inhalt: VEREINTE NATIONEN... 4 Resolution 2119 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 10. Oktober 2013 (Haiti)... 4 Resolution 2120 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 10. Oktober 2013 (Afghanistan) Resolution 2121 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 10. Oktober 2013 (Zentralafrikanische Republiken) Resolution 2122 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 18. Oktober 2013 (Frauen und Frieden und Sicherheit) Resolution 2123 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 12. November 2013 (Bosnien und Herzegowina) Resolution 2124 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 12. November 2013 (Somalia) Resolution 2125 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 18. November 2013 (Somalia) Resolution 2126 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 25. November 2013 (Sudan) INTERNATIONALE / EUROPÄISCHE SICHERHEITSPOLITIK Rede von Bundesaußenminister Guido Westerwelle anlässlich der Konferenz "The Way Ahead for the Eastern Partnership" am 11. Oktober 2013 in Kiew/Ukraine (englisch) Grußwort von Bundesaußenminister Guido Westerwelle zur Eröffnung des 5. World Health Summit am 20. Oktober 2013 im Auswärtigen Amt (englisch) Rede von Bundesaußenminister Guido Westerwelle anlässlich des 2. Deutsch- Arabischen Frauennetzwerkforums am 24. Oktober 2013 in Berlin... 72

2 Rede von Bundesaußenminister Guido Westerwelle anlässlich des "Pakistan Day" am 30. Oktober 2013 in Berlin (englisch) Rede von Bundesaußenminister Guido Westerwelle anlässlich der Eröffnung der Ausstellungen "1914 die Avantgarden im Kampf" und "Missing Sons Verlorene Söhne" am 7. November 2013 in Bonn Rede von Bundesaußenminister Guido Westerwelle beim ASEM- Außenministertreffen am 11. November 2013 in Neu-Delhi (englisch) Reden von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Premierminister Jean-Claude Juncker zur Übergabe des Verdienstkreuzes an Juncker am 8. November 2013 in Messeberg Bundesaußenminister Guido Westerwelle im Interview mit der Welt am Sonntag vom 10. November Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel zum EU-Gipfel "Östliche Partnerschaft" am 28./29. November 2013 in Vilnius, am 18. November 2013 in Berlin Bundesaußenminister Guido Westerwelle im Interview mit dem General-Anzeiger Bonn am 25. November DEUTSCHLAND / BUNDESWEHR Grußwort des Bundesministers der Verteidigung Thomas de Maizière anlässlich der Übergabe Kunduz am 6. Oktober 2013 Kunduz / Afghanistan Rede von Bundesaußenminister Guido Westerwelle anlässlich der Übergabe des PRT ("Provincial Reconstruction Team") am 6. Oktober 2013 in Kundus Grußwort des Bundesministers der Verteidigung Thomas de Maizière zum Abschied von Militärgeneralvikar Walter Wakenhut am 8. Oktober 2013 in Berlin. 93 Rede des Verteidigungsministers Thomas de Maizière anlässlich der Verabschiedung des Staatssekretärs Thomas Kossendey am 15. Oktober 2013 in Berlin... 96

3 Den vollständigen Text können Sie als PDF-Datei herunterladen. Die Stichworte zur Sicherheitspolitik enthalten vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zusammengestelltes Informationsmaterial aus amtlichen und nichtamtlichen Quellen. Die Aufnahme nichtamtlicher Quellen gibt ihnen keinen amtlichen Charakter. Bezug und Nachlieferung sind unentgeltlich. Der Nachdruck ist frei, soweit ein Beitrag nicht ausdrücklich vom Nachdruck ausgenommen ist. Quellenangaben sind nicht erforderlich, Belegtexte jedoch erbeten. Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin Telefon: , Fax: , Verantwortlich: Clarissa Duvigneau Internet: Eine regelmäßige Zusendung per erfolgt bei Nutzung des im Internet angebotenen -Abonnements.

4 VEREINTE NATIONEN Resolution 2119 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 10. Oktober 2013 (Haiti) Der Sicherheitsrat, in Bekräftigung seiner früheren Resolutionen über Haiti, insbesondere seiner Resolutionen 2070 (2012), 2012 (2011), 1944 (2010), 1927 (2010), 1908 (2010), 1892 (2009), 1840 (2008), 1780 (2007), 1743 (2007), 1702 (2006), 1658 (2006), 1608 (2005), 1576 (2004) und 1542 (2004), in Bekräftigung seines nachdrücklichen Bekenntnisses zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und Einheit Haitis, anerkennend, dass Haiti im Laufe des vergangenen Jahres Schritte in Richtung auf eine Stabilisierung unternommen hat, darunter die Einrichtung des Übergangskollegiums des Ständigen Wahlrats und die Vorlage eines Wahlgesetzentwurfs in der Nationalversammlung, die für die Abhaltung der längst überfälligen Teilwahlen zum Senat und zu den Kommunal- und Lokalparlamenten wichtig sind, mit Besorgnis feststellend, dass es bei den Wahlvorbereitungen nach wie vor zu Verzögerungen kommt, die die Abhaltung der von der Regierung Haitis angekündigten Wahlen im Jahr 2013 beeinträchtigen könnten, mit der Aufforderung an die Regierung Haitis und alle beteiligten Akteure, dringend freie, faire, alle Seiten einschließende und glaubhafte Wahlen im Einklang mit der Verfassung Haitis abzuhalten, um die politische Stabilität zu fördern und ein günstiges Umfeld für die sozioökonomische Entwicklung zu schaffen, in der Erkenntnis, dass die Sicherheitslage insgesamt seit der Verabschiedung seiner Resolution 2070 (2012) relativ stabil geblieben ist und sich etwas verbessert hat, was der MINUSTAH erlaubt hat, ihre Personalstärke weiter zu verringern und ihre Struktur anzupassen, ohne die Sicherheit und Stabilität Haitis zu untergraben, und in der Erkenntnis, wie wichtig es ist, dass die Zukunft der MINUSTAH betreffende Beschlüsse unter Berücksichtigung der vorherrschenden Bedingungen und in Abhängigkeit von der Sicherheitslage getroffen werden, in Anerkennung der maßgeblichen Rolle der MINUSTAH bei der Gewährleistung der Stabilität und der Sicherheit in Haiti, in Würdigung dessen, dass die MINUSTAH der Regierung Haitis auch weiterhin dabei behilflich ist, ein sicheres und stabiles Umfeld zu gewährleisten, mit dem Ausdruck seines Dankes an das Personal der MINUSTAH und die das Personal stellenden Länder und in Würdigung derer, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt wurden oder ums Leben kamen, sowie in Würdigung des breiten Spektrums der Wiederaufbaumaßnahmen in Haiti und der erfolgreichen Arbeit der Pioniereinheiten der MINUSTAH, unterstreichend, dass zur Unterstützung eines höheren Maßes an Integration und Zusammenhalt im haitianischen Sicherheitssektor das haitianische Justiz- und Strafvollzugssystem weiter gestärkt werden muss, feststellend, dass die Regierung Haitis entschlossen ist, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und bei der Reform des

5 Sicherheitssektors weiter voranzuschreiten, und den haitianischen Behörden nahelegend, diesbezüglich weitere Anstrengungen zu unternehmen, erneut erklärend, dass der Haitianischen Nationalpolizei eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität Haitis zukommt, betonend, wie wichtig es ist, die Haitianische Nationalpolizei weiter zu stärken, zu professionalisieren und zu reformieren, um sie in die Lage zu versetzen, die volle Verantwortung für die Sicherheit Haitis zu übernehmen, in Anbetracht der Fortschritte bei der Durchführung des Fünfjahresplans zur Entwicklung der Haitianischen Nationalpolizei und erneut erklärend, wie wichtig es ist, diesen Plan auch weiterhin zu unterstützen, insbesondere im Bereich der Personalbeschaffung und - erhaltung, in Anerkennung der vom Obersten Rechtsprechungsrat unternommenen Schritte zur Durchführung seines Mandats und zur Förderung einer stärkeren richterlichen Unabhängigkeit und der Notwendigkeit Ausdruck verleihend, die im Strafvollzugssystem nach wie vor bestehenden Menschenrechtsprobleme, beispielsweise lang andauernde Untersuchungshaft, die Überbelegung der Gefängnisse und die sanitären Bedingungen, weiter anzugehen, in der Erkenntnis, dass Haiti trotz wichtiger Fortschritte auch weiterhin vor erheblichen humanitären Herausforderungen steht, da rund Binnenvertriebene noch immer zum bloßen Überleben auf Hilfe angewiesen sind, eine Choleraepidemie im Gang ist und in den Lagern Lebensbedingungen herrschen, gegen die weiter angegangen werden muss, betonend, dass Fortschritte beim Wiederaufbau sowie bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung Haitis, namentlich durch wirksame, anerkennenswerte internationale Entwicklungshilfe und die Stärkung der haitianischen institutionellen Kapazitäten zur Nutzung dieser Hilfe, für die Herbeiführung dauerhafter und nachhaltiger Stabilität unerlässlich sind, und erneut darauf hinweisend, dass Sicherheit mit sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung einhergehen muss, was auch Anstrengungen im Bereich der Risikominderung und Vorsorge umfasst, die der extremen Anfälligkeit des Landes für Naturkatastrophen begegnen und bei denen der Regierung Haitis eine führende Rolle zukommt, unter Begrüßung der Weiterentwicklung des Rahmens der Regierung Haitis zur Koordinierung der auswärtigen Entwicklungshilfe als ihr bevorzugter Mechanismus für die Geberkoordinierung und Anlaufpunkt für die Unterstützung der Entwicklungsprioritäten der Regierung Haitis sowie unter Begrüßung der verstärkten gemeinsamen Programmierung des Landesteams der Vereinten Nationen in Haiti im Einklang mit dem von der Regierung gebilligten Integrierten Strategischen Rahmen und ferner unter Begrüßung der Entschlossenheit zu einer stärkeren Ausrichtung der internationalen Hilfe auf die nationalen Prioritäten, zu mehr Transparenz und zu einer Stärkung der gegenseitigen Rechenschaftslegung sowie der Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung, Kenntnis nehmend von den laufenden Anstrengungen der Regierung Haitis zur Bekämpfung und Beseitigung der Choleraepidemie, die Institutionen der Vereinten Nationen nachdrücklich dazu auffordernd, in Abstimmung mit den anderen maßgeblichen Akteuren die Regierung Haitis bei der Behebung der strukturellen Mängel, insbesondere im Wasser- und Sanitärversorgungssystem, weiter zu

6 unterstützen, unterstreichend, wie wichtig die Stärkung der haitianischen nationalen Gesundheitseinrichtungen ist, in Anerkennung der Anstrengungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Cholera, namentlich im Rahmen der Initiative des Generalsekretärs zur Unterstützung des Nationalen Planes zur Beseitigung der Cholera, und betonend, wie wichtig eine angemessene und nachhaltige Unterstützung ist, mit besonderem Schwerpunkt auf raschen und gezielten medizinischen Maßnahmen gegen Ausbrüche, mit denen die Bedrohung verringert werden soll, mit der nachdrücklichen Aufforderung an die Geber, die auf der Konferenz von New York 2010 gegebenen Zusagen vollständig zu erfüllen und so unter anderem dabei zu helfen, den Zugang der Schwächsten zu Dienstleistungen und Arbeitsplätzen zu fördern, und unterstreichend, dass die Regierung Haitis dafür verantwortlich ist, im Hinblick auf ihre Prioritäten klare Leitlinien für die Geber vorzugeben und die Bereitstellung von Hilfe für die Bedürftigsten zu erleichtern, unter Betonung der Rolle der Regionalorganisationen beim laufenden Prozess der Stabilisierung und des Wiederaufbaus Haitis und mit der Aufforderung an die MINUSTAH, mit den internationalen Finanzinstitutionen, den regionalen und subregionalen Organisationen und den sonstigen Beteiligten, insbesondere der Organisation der amerikanischen Staaten, der Union Südamerikanischer Nationen und der Karibischen Gemeinschaft, weiter eng zusammenzuarbeiten, sowie in der Erkenntnis, dass die Herausforderungen in Haiti miteinander verknüpft sind, in Bekräftigung dessen, dass nachhaltige Fortschritte in den Bereichen Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und institutionelle Reform, nationale Aussöhnung und Entwicklung, einschließlich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Armut, einander verstärken, und unter Begrüßung der fortgesetzten Bemühungen der Regierung Haitis und der internationalen Gemeinschaft, diese Herausforderungen zu bewältigen, im Einklang mit den Prioritäten der Regierung, die in ihrem Grundsatzprogramm 5E (Beschäftigung, Bildung, Umwelt, Energie und Rechtsstaatlichkeit) festgelegt sind, unter Begrüßung der fortgesetzten Anstrengungen der Haitianischen Nationalpolizei, Patrouillen durchzuführen und ihre Präsenz und den direkten Kontakt mit der Bevölkerung auszuweiten, in Anerkennung der fortgesetzten Anstrengungen der MINUSTAH, in den Lagern für Binnenvertriebene in enger Abstimmung mit den Lagerkomitees gemeinwesenorientierte Polizeiarbeit zu leisten, und unter Begrüßung ihrer Kontaktarbeit zur Bevölkerung, in der Erkenntnis, dass sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis geben, insbesondere in marginalisierten Bezirken von Port-au-Prince, Lagern für Binnenvertriebene und entlegenen Gebieten des Landes, feststellend, dass die Stärkung der nationalen Menschenrechtsinstitutionen sowie die Achtung der Menschenrechte und ordnungsgemäßer Verfahren, die Bekämpfung der Kriminalität und der sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalt und die Beendigung der Straflosigkeit für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und der Sicherheit in Haiti unerlässlich sind, und in dieser Hinsicht die Schaffung der interministeriellen Kommission für Menschenrechte begrüßend,

7 in Bekräftigung der Befugnisse der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs bei der Koordinierung und Durchführung aller Tätigkeiten der Organisationen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen in Haiti sowie in Bekräftigung seiner Unterstützung für die Rolle der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs bei der Gewährleistung einer optimalen Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der MINUSTAH und dem Landesteam der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Aspekte ihres jeweiligen Mandats, die miteinander zusammenhängen, insbesondere im Rahmen des bedingungsabhängigen Konsolidierungsplans der MINUSTAH, unterstreichend, wie wichtig eine angemessene finanzielle Ausstattung der Haitianischen Nationalpolizei zur Verbesserung ihrer logistischen, administrativen und operativen Kapazitäten ist, der Regierung Haitis nahelegend, die von der internationalen Gemeinschaft gewährte Unterstützung zu nutzen, um angemessene Sicherheit für die haitianische Bevölkerung zu gewährleisten, und mit der Aufforderung an alle internationalen Partner, ihre Koordinierung in dieser Hinsicht zu verstärken, unter Begrüßung des Berichts des Generalsekretärs vom 19. August 2013 (S/2013/493), eingedenk dessen, dass der Sicherheitsrat nach der Charta der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit trägt, tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, wie in Ziffer 7 Abschnitt I der Resolution 1542 (2004) beschrieben, 1. beschließt, das in seinen Resolutionen 1542 (2004), 1608 (2005), 1702 (2006), 1743 (2007), 1780 (2007), 1840 (2008), 1892 (2009), 1908 (2010), 1927 (2010), 1944 (2010), 2012 (2011) und 2070 (2012) enthaltene Mandat der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTAH) bis zum 15. Oktober 2014 zu verlängern, mit der Absicht, es um weitere Zeiträume zu verlängern; 2. beschließt, dass die Gesamtpersonalstärke der MINUSTAH nach einem ausgewogenen Abzug von Infanterie- und Pionierkräften im Einklang mit Ziffer 54 des Berichts des Generalsekretärs aus bis zu Soldaten und aus einem Polizeianteil von bis zu Polizisten bestehen wird; 3. bekräftigt, dass Anpassungen der Personalstruktur auf der Grundlage der Sicherheitslage vor Ort erfolgen sollen, unter Berücksichtigung der Wichtigkeit der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds und der Auswirkungen der sozialen und politischen Realitäten auf die Stabilität und die Sicherheit Haitis, des fortschreitenden Ausbaus der haitianischen staatlichen Kapazitäten, insbesondere der laufenden Stärkung der Haitianischen Nationalpolizei, und der zunehmenden Wahrnehmung der Verantwortung des haitianischen Staates für die Wahrung der Stabilität und der Sicherheit in dem Land durch die nationalen Behörden, und fordert die MINUSTAH auf, entsprechende Kapazitäten für eine rasche Verlegung von Truppen im ganzen Land bereitzuhalten;

8 4. nimmt Kenntnis von der laufenden Durchführung des bedingungsabhängigen Konsolidierungsplans der MINUSTAH, verweist erneut auf das Planziel, die Aktivitäten der Mission auf einen Kern von innerhalb einer angemessenen Frist durchführbaren Mandatsaufgaben auszurichten, wie mit der Regierung Haitis vereinbart, nimmt Kenntnis von Ziffer 64 des Berichts des Generalsekretärs und sieht mit Interesse den Vorschlägen entgegen, die nach Konsultationen mit der Regierung Haitis und den Mitgliedstaaten in den nächsten Bericht des Generalsekretärs aufzunehmen sind; 5. anerkennt die Eigen- und Hauptverantwortung der Regierung und des Volkes Haitis für alle Aspekte der Stabilisierung des Landes, ermutigt die MINUSTAH, im Rahmen der verfügbaren Mittel, im Einklang mit ihrem Mandat und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Landesteam der Vereinten Nationen und anderen aktiv an den Stabilisierungsmaßnahmen Beteiligten verstärkt logistisches und technisches Fachwissen bereitzustellen, um der Regierung Haitis auf Ersuchen behilflich zu sein, auch weiterhin Dezentralisierungsmaßnahmen durchzuführen und die Kapazitäten ihrer Institutionen auf nationaler und lokaler Ebene aufzubauen, mit dem Ziel, die Fähigkeit der Regierung Haitis zur Ausweitung der staatlichen Autorität auf das ganze Land und zur Förderung einer guten Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit auf allen Ebenen weiter zu verbessern; 6. fordert die politischen Akteure Haitis nachdrücklich auf, kooperativ alle Schritte abzuschließen, einschließlich der Verabschiedung eines Wahlgesetzes, die für die Vorbereitung und Abhaltung der längst überfälligen freien, fairen und transparenten Senats-, Kommunal- und Lokalwahlen im Einklang mit der Verfassung notwendig sind, und so sicherzustellen, dass die Nationalversammlung und die anderen gewählten Organe ihre Aufgaben weiter wahrnehmen können; 7. begrüßt die Anstrengungen, die die Sonderbeauftragte des Generalsekretärs unternimmt, um den laufenden politischen Prozess in Haiti zu unterstützen, bekräftigt seine Aufforderung an die MINUSTAH, diesen Prozess weiter zu unterstützen, fordert die MINUSTAH auf, in Zusammenarbeit mit den internationalen Akteuren, darunter nach Bedarf mit der Organisation der amerikanischen Staaten, der Union Südamerikanischer Nationen und der Karibischen Gemeinschaft, internationale Wahlhilfe für die Regierung Haitis zu leisten und sie nach Bedarf zu koordinieren; 8. verweist auf seine Resolution 1325 (2000) und ermutigt die Regierung Haitis, mit Unterstützung der maßgeblichen Akteure eine vermehrte politische Teilhabe der Frauen in Haiti zu fördern, im Einklang mit der Verfassung Haitis; 9. bekräftigt, dass im Rahmen der Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Haiti die Stärkung der Kapazitäten der Haitianischen Nationalpolizei ausschlaggebend dafür ist, dass die Regierung Haitis rasch die volle Verantwortung für die Sicherheitsbedürfnisse des Landes übernehmen kann, was für die Stabilität und künftige Entwicklung Haitis insgesamt von zentraler Bedeutung ist; 10. erklärt erneut, dass der Aufbau der Kapazitäten der Haitianischen Nationalpolizei nach wie vor eine äußerst wichtige Aufgabe der MINUSTAH ist, ersucht die MINUSTAH, ihre Anstrengungen zur Stärkung der institutionellen und operativen

9 Kapazitäten der Haitianischen Nationalpolizei fortzusetzen, insbesondere durch erneute Anstrengungen zur Betreuung und Ausbildung von Polizei- und Strafvollzugspersonal, einschließlich der mittleren Rangstufen, und fordert die MINUSTAH auf, die Kompetenzen des Polizeipersonals der Vereinten Nationen auf die Unterstützung dieser Ziele auszurichten und qualifizierte Ausbilder und technische Berater bereitzustellen; 11. unterstreicht die Notwendigkeit, für den Plan zur Entwicklung der Haitianischen Nationalpolizei wirksame Unterstützung seitens der Regierung Haitis und ihrer internationalen und regionalen Partner sicherzustellen, um das Ziel zu erreichen, bis 2016 über eine Mindestzahl von voll einsatzfähigen Polizisten zu verfügen, ausreichende logistische und administrative Kapazitäten, Rechenschaftslegung und Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, einen robusten Überprüfungsprozess, verbesserte Rekrutierungsverfahren und bessere Ausbildung sowie verstärkte Kontrollen der Land- und Seegrenzen zu gewährleisten und besser von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität abzuschrecken; 12. betont, wie wichtig eine enge Koordinierung zwischen der MINUSTAH, den Gebern und der Regierung Haitis ist, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Anstrengungen zum Aufbau der Kapazitäten der Haitianischen Nationalpolizei zu verbessern, und ersucht außerdem die MINUSTAH, diese Koordinierung zu erleichtern und auch weiterhin auf Ersuchen bei geberfinanzierten Projekten technische Anleitung für die Wiederherstellung und den Bau von Polizei- und Strafvollzugseinrichtungen sowie gegebenenfalls für andere Vorhaben zur Unterstützung der institutionellen Kapazitäten der Haitianischen Nationalpolizei zu geben; 13. ermutigt außerdem die MINUSTAH, in Zusammenarbeit mit den geeigneten internationalen Akteuren der Regierung dabei behilflich zu sein, wirksam gegen Bandengewalt, organisierte Kriminalität, Drogenhandel und Menschenhandel, insbesondere Kinderhandel, vorzugehen; 14. ermutigt die haitianischen Behörden, die Justizreform weiter durchzuführen, indem sie die notwendigen Schritte unternehmen, namentlich durch die fortlaufende Unterstützung des Obersten Rechtsprechungsrats, um die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Justizinstitutionen sicherzustellen, und weiter gegen das Problem der lang andauernden Untersuchungshaft, der Haftbedingungen und der Überbelegung der Gefängnisse anzugehen, unter besonderer Berücksichtigung der inhaftierten Frauen und Kinder; 15. fordert alle Geber und Partner, einschließlich der internationalen und der nichtstaatlichen Organisationen, auf, ihre Anstrengungen besser zu koordinieren und mit der haitianischen Regierung über ihren Rahmen zur Koordinierung der auswärtigen Entwicklungshilfe eng zusammenzuarbeiten, der der Regierung helfen soll, mehr Transparenz, nationale Eigenverantwortung und Koordinierung bei der Auslandshilfe zu gewährleisten, und der die Kapazitäten der Regierung zur Verwaltung externer Hilfe stärken soll; 16. ersucht das Landesteam der Vereinten Nationen und fordert alle Akteure auf, die von der Regierung Haitis mit Unterstützung der MINUSTAH durchgeführten Sicherheits- und Entwicklungsmaßnahmen durch Aktivitäten zu ergänzen, die auf

10 die wirksame Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Frauen und Kinder, abzielen; 17. ersucht die MINUSTAH, in Abstimmung mit dem Landesteam der Vereinten Nationen weiterhin Projekte mit rascher Wirkung durchzuführen, die zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds beitragen und die nationale Eigenverantwortung sowie das Vertrauen der haitianischen Bevölkerung gegenüber der MINUSTAH erhöhen, insbesondere in den von der Missionsleitung benannten Vorrangbereichen und gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den Prioritäten der Regierung Haitis; 18. verurteilt mit Nachdruck die schweren Rechtsverletzungen an Kindern, die insbesondere von der Gewalt krimineller Banden betroffen sind, sowie die weit verbreiteten Vergewaltigungen und anderen Formen des sexuellen Missbrauchs von Frauen und Mädchen, fordert die Regierung Haitis auf, mit Unterstützung der MINUSTAH und des Landesteams der Vereinten Nationen die Rechte der Frauen und Kinder, wie in den Resolutionen des Sicherheitsrats 1325 (2000), 1612 (2005), 1820 (2008), 1882 (2009), 1888 (2009) und 1889 (2009) ausgeführt, auch weiterhin zu fördern und zu schützen, ermutigt alle Akteure in der haitianischen Regierung, der internationalen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft, erneute Anstrengungen zur Beseitigung der sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalt in Haiti zu unternehmen sowie die Reaktion auf Vergewaltigungsklagen und den Zugang der Opfer von Vergewaltigungen und anderen Sexualverbrechen zur Justiz zu verbessern und ermutigt die nationalen Behörden, diesbezügliche innerstaatliche Rechtsvorschriften zu fördern; 19. ermutigt die MINUSTAH, der Regierung Haitis weiter dabei behilflich zu sein, die Zivilbevölkerung angemessen zu schützen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse der Binnenvertriebenen und anderer schutzbedürftiger Gruppen, vor allem der Frauen und Kinder, namentlich durch gemeinsame gemeinwesenorientierte Polizeiarbeit in den Lagern, im Einklang mit Resolution 1894 (2009) des Sicherheitsrats; 20. ersucht den Generalsekretär, auch weiterhin die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das gesamte Personal der MINUSTAH die Nulltoleranzpolitik der Vereinten Nationen gegenüber sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch uneingeschränkt beachtet, und den Rat unterrichtet zu halten, und fordert die truppen- und polizeistellenden Länder nachdrücklich auf, sich verstärkt darum zu bemühen, Fälle von Fehlverhalten zu verhüten, und dafür zu sorgen, dass Handlungen, an denen ihr Personal beteiligt ist, ordnungsgemäß untersucht und bestraft werden; 21. bekräftigt das Mandat der MINUSTAH auf dem Gebiet der Menschenrechte als eine wesentliche Komponente der Mission, ist sich dessen bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte, insbesondere die Beachtung der individuellen Verantwortlichkeit für schwere Verstöße unter früheren Regierungen, für die Stabilität Haitis unverzichtbar ist, fordert die Regierung nachdrücklich auf, gegebenenfalls mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft dafür zu sorgen, dass die Haitianische Nationalpolizei und die Richterschaft die Menschenrechte achten und schützen, und fordert die MINUSTAH auf, in dieser Hinsicht Überwachungs- und Unterstützungsarbeit zu leisten;

11 22. ermutigt die MINUSTAH, im Rahmen ihres Mandats die bestehenden Mittel und Kapazitäten, einschließlich ihrer Pioniere, auch weiterhin einzusetzen, um die Stabilität in Haiti zu erhöhen und dabei gleichzeitig im Kontext ihres bedingungsabhängigen Konsolidierungsplans stärkere haitianische Eigenverantwortung zu fördern; 23. ersucht die MINUSTAH, ihr Konzept zur Minderung der Gewalt in den Gemeinwesen in enger Zusammenarbeit mit der haitianischen Regierung fortzusetzen, wobei gefährdeten Jugendlichen, Frauen, Vertriebenen und den Bewohnern der von Gewalt betroffenen Viertel besonderes Augenmerk gelten soll, und sicherzustellen, dass diese Tätigkeit mit dem Landesteam der Vereinten Nationen abgestimmt ist und dessen Arbeit unterstützt, um auf diesem Gebiet lokale Kapazitäten aufzubauen; 24. ersucht die MINUSTAH, die haitianischen Behörden auch weiterhin bei ihren Anstrengungen zur Kontrolle des Zustroms von Kleinwaffen, dem Aufbau eines Waffenregisters, der Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften über Waffeneinfuhren und Waffenbesitz, der Reform des Systems für Waffenscheine und der Erarbeitung und Umsetzung einer nationalen Doktrin für gemeinwesenorientierte Polizeiarbeit zu unterstützen; 25. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Planungsdokumente für den militärischen Anteil und den Polizeianteil der MINUSTAH, wie etwa das Einsatzkonzept und die Einsatzrichtlinien, nach Bedarf regelmäßig aktualisiert werden und mit den Bestimmungen aller seiner einschlägigen Resolutionen im Einklang stehen, und ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat und den truppen- und polizeistellenden Ländern darüber Bericht zu erstatten; 26. ersucht den Generalsekretär, den Rat regelmäßig unterrichtet zu halten und ihm halbjährlich und spätestens fünfundvierzig Tage vor Ablauf des Mandats der MINUSTAH über dessen Durchführung Bericht zu erstatten; 27. ersucht den Generalsekretär, auch künftig in seine Berichte eine umfassende Bewertung der Sicherheitsbedrohungen in Haiti aufzunehmen, gegebenenfalls Optionen für die weitere Konsolidierung und Umgliederung der MINUSTAH vorzuschlagen und einen Fortschrittsbericht zum Konsolidierungsplan als Anhang zu seinem nächsten Bericht vorzulegen; 28. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben. Quelle: Homepage der Vereinten Nationen

12 Resolution 2120 (2013) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 10. Oktober 2013 (Afghanistan) Der Sicherheitsrat, in Bekräftigung seiner früheren Resolutionen über Afghanistan, insbesondere der Resolutionen 1386 (2001), 1510 (2003), 2011 (2011), 2041 (2012), 2069 (2012) und 2096 (2013), sowie in Bekräftigung seiner Resolutionen 1267 (1999), 1368 (2001), 1373 (2001), 1822 (2008), 1904 (2009), 1988 (2011), 1989 (2011), 2082 (2012) und 2083 (2012) und mit dem erneuten Ausdruck seiner Unterstützung für die internationalen Bemühungen zur Ausrottung des Terrorismus im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, unter Hinweis auf seine Resolutionen 1265 (1999), 1296 (2000), 1674 (2006), 1738 (2006) und 1894 (2009) über den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten, seine Resolutionen 1325 (2000), 1820 (2008), 1888 (2009), 1889 (2009), 1960 (2010) und 2106 (2013) über Frauen und Frieden und Sicherheit und seine Resolutionen 1612 (2005), 1882 (2009), 1998 (2011) und 2068 (2012) über Kinder und bewaffnete Konflikte sowie Kenntnis nehmend von den Berichten des Generalsekretärs über sexuelle Gewalt in Konflikten (S/2013/149) und über Kinder und bewaffnete Konflikte (S/2013/245) und den Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe des Sicherheitsrats für Kinder und bewaffnete Konflikte (S/AC.51/2011/3), in Bekräftigung seines nachdrücklichen Bekenntnisses zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Afghanistans, in Anerkennung dessen, dass die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung im gesamten Land bei den afghanischen Behörden liegt, unter Betonung der Rolle, die der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) dabei zukommt, die afghanische Regierung bei der Verbesserung der Sicherheitslage und dem Aufbau ihrer eigenen Sicherheitskapazitäten zu unterstützen, und unter Begrüßung der Zusammenarbeit der afghanischen Regierung mit der ISAF, unterstreichend, dass der Stärkung der afghanischen Eigen- und Führungsverantwortung, in Übereinstimmung mit dem Prozess von Kabul, auf allen Gebieten staatlichen Handelns zentrale Bedeutung zukommt, unter Begrüßung der Schlussfolgerungen der Internationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn (S/2011/762), wonach auf den bis Ende 2014 abzuschließenden Transitionsprozess eine Transformationsdekade ( ) folgen soll, in der Afghanistan seine Souveränität durch die Stärkung eines vollständig funktionierenden, tragfähigen Staates im Dienste seines Volkes festigt, ferner unter Begrüßung des strategischen Konsenses zwischen der Regierung Afghanistans und der internationalen Gemeinschaft über eine erneuerte und dauerhafte Partnerschaft für diese Transformationsdekade, die auf festen gegenseitigen Verpflichtungen beruht, und unter Begrüßung der Schlussfolgerungen der Konferenz von Tokio über Afghanistan (S/2012/532) und der Annahme der Rahmenvereinbarung von Tokio

13 über gegenseitige Rechenschaft zur Unterstützung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung Afghanistans, in der die afghanische Regierung und die internationale Gemeinschaft ihre gegenseitigen Verpflichtungen bekräftigten, sowie des Ergebnisses der am 3. Juli 2013 in Kabul abgehaltenen Tagung hochrangiger Vertreter über die Rahmenvereinbarung von Tokio über gegenseitige Rechenschaft, erneut anerkennend, dass die Herausforderungen in Afghanistan miteinander verknüpft sind, bekräftigend, dass nachhaltige Fortschritte in den Bereichen Sicherheit, Regierungsführung, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Entwicklung sowie in den übergreifenden Fragen der Suchtstoffbekämpfung, der Korruptionsbekämpfung und der Rechenschaftslegung einander verstärken und dass die im Rahmen des Transitionsprozesses vorrangig durchzuführenden Programme für Regierungsführung und Entwicklung mit den in der Erklärung von Tokio festgelegten Zielen und den nationalen Prioritätenprogrammen vereinbar sein sollen, und unter Begrüßung der fortlaufenden Bemühungen der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft, diese Herausforderungen im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zu bewältigen, in diesem Zusammenhang betonend, dass die afghanische Regierung weitere Anstrengungen unternehmen muss, um die Korruption zu bekämpfen, die Transparenz zu fördern und ihre Rechenschaftslegung zu verbessern, gemäß der von ihr eingegangenen und in den Schlussfolgerungen der Konferenz von Tokio und in der Rahmenvereinbarung von Tokio über gegenseitige Rechenschaft bekräftigten Verpflichtung, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zu verstärken, unter Begrüßung des langfristigen Engagements der internationalen Partner Afghanistans, einschließlich der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO), der Europäischen Union, benachbarter Staaten und regionaler Partner, für die weitere Unterstützung Afghanistans nach der Transition, namentlich während der Transformationsdekade, sowie unter Begrüßung des Prozesses, in dessen Rahmen Afghanistan und seine regionalen und internationalen Partner langfristige strategische Partnerschafts- und sonstige Vereinbarungen eingehen, die darauf gerichtet sind, Afghanistan zu einem friedlichen, stabilen und prosperierenden Land zu machen, und betonend, wie wichtig es ist, dass dieses Engagement komplementären Charakter hat, namentlich in Bezug auf künftige bilaterale Partnerschaften, die die Regierung Afghanistans schließt, unter Hervorhebung der Bedeutung der zwischen der Regierung Afghanistans und den zur ISAF beitragenden Ländern auf dem Gipfeltreffen der NATO in Lissabon erzielten Vereinbarung, die volle Sicherheitsverantwortung in ganz Afghanistan bis Ende 2014 schrittweise an die Regierung Afghanistans zu übertragen, begrüßend, dass sich die Übertragung der Sicherheitsverantwortung weiter ihrem Abschluss nähert und insbesondere dass am 18. Juni 2013 das Etappenziel erreicht wurde, dass alle Gebiete Afghanistans in den Transitionsprozess eingetreten sind und die afghanischen Kräfte bei der Gewährleistung der Sicherheit im ganzen Land die Führung übernommen haben, und dabei unterstreichend, dass der ISAF in Unterstützung der Regierung Afghanistans auch weiterhin eine Rolle bei der Förderung einer verantwortungsvollen Transition zukommt und dass es wichtig ist, die Fähigkeiten der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte auszubauen,

14 in Anbetracht der bei der Reform des Sicherheitssektors und bei der Regierungsführung erzielten Fortschritte und noch verbleibenden Probleme, unter Begrüßung des fortgesetzten Engagements der internationalen Partner, namentlich der NATO und der Europäischen Union, für die Unterstützung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte und des afghanischen Sicherheitssektors, unter Begrüßung der Unterstützung und Hilfe, die die Ausbildungsmission der NATO in Afghanistan, die Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL Afghanistan) und die Europäische Gendarmerietruppe der afghanischen Nationalpolizei leisten, und im Kontext der Transition unter Begrüßung der vermehrten Kapazitäten und Fähigkeiten der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte, betonend, dass Afghanistan gemeinsam mit den internationalen Gebern die Afghanische Nationalarmee und die Afghanische Nationalpolizei weiter stärken muss, sich unter anderem nachdrücklich für die Fortführung der Ausbildungsmaßnahmen aussprechend, um zu gewährleisten, dass afghanische Stellen in der Lage sind, auf Dauer zunehmend Verantwortung zu übernehmen, Sicherheitseinsätze zu führen und die öffentliche Ordnung, die Rechtsdurchsetzung, die Sicherheit der Grenzen Afghanistans und die verfassungsmäßigen Rechte der afghanischen Bürger zu wahren und die Rechte der afghanischen Frauen und Mädchen zu schützen, und betonend, dass Afghanistan seine Anstrengungen zur Auflösung illegaler bewaffneter Gruppen und zur Suchtstoffbekämpfung erhöhen muss, wie dies zuletzt in der Gemeinsamen Erklärung des Gipfeltreffens von Chicago und in der Erklärung von Tokio dargelegt wurde, unter Begrüßung der Gemeinsamen Erklärung des Gipfeltreffens von Chicago über Afghanistan, in der das langfristige Engagement über 2014 hinaus für dauerhaften Frieden, dauerhafte Sicherheit und dauerhafte Stabilität in Afghanistan betont wird, im Hinblick auf die Verantwortung der Regierung Afghanistans, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft fähige afghanische nationale Sicherheitskräfte in ausreichender Stärke dauerhaft zu unterhalten, in diesem Zusammenhang begrüßend, dass die internationale Gemeinschaft auf der Internationalen Afghanistan-Konferenz am 5. Dezember 2011 in Bonn den Beschluss fasste, die Ausbildung, Ausrüstung, Finanzierung und Kapazitätsentwicklung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte über das Ende des Transitionszeitraums hinaus zu unterstützen, unter Begrüßung der in der Gemeinsamen Erklärung des Gipfeltreffens von Chicago bekräftigten weiteren finanziellen Unterstützung für die afghanischen nationalen Sicherheitskräfte mit dem klaren Ziel, dass die Regierung Afghanistans spätestens 2024 die volle finanzielle Verantwortung für ihre eigenen Sicherheitskräfte übernimmt, unter Begrüßung des Beschlusses der Regierung Afghanistans und der NATO, dass die NATO auf die fortgesetzte Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte nach 2014 hinarbeiten wird, und feststellend, dass jede neue Mission eine solide Rechtsgrundlage haben soll, wie in Ziffer 14 der Gemeinsamen Erklärung des Gipfeltreffens von Chicago über Afghanistan festgelegt, unter Begrüßung der Entschlossenheit Afghanistans und seiner Partner in der Region, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft die regionale Sicherheit und Zusammenarbeit zugunsten eines sicheren und stabilen Afghanistans zu verstärken, unter Begrüßung der Regionalinitiativen für Afghanistan, wie des Herz Asiens -Prozesses über regionale Sicherheit und Zusammenarbeit für ein sicheres und stabiles Afghanistan, der Konferenz über regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit für Afghanistan sowie der Initiativen, die beispielsweise im Rahmen des Südasiatischen Verbands für regionale Zusammenarbeit, der Shanghaier

15 Organisation für Zusammenarbeit, der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit, der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa durchgeführt werden, und der anderen einschlägigen Initiativen, die auf eine verstärkte regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Afghanistan gerichtet sind, wie der Verbesserung des Handels und der Infrastrukturanbindung und der Stärkung der lokalen und regionalen Verkehrsnetze entlang historischer Handelswege, der Energieversorgung und des integrierten Grenzmanagements, unter Begrüßung der Ergebnisse der Istanbuler Konferenz für Afghanistan: Zusammenarbeit und Sicherheit im Herzen Asiens vom 2. November 2011 und der darauf folgenden Kabuler Ministerkonferenz der Länder im Herzen Asiens vom 14. Juni 2012, der am 26. April 2013 in Almaty abgehaltenen Ministerkonferenz der Länder im Herzen Asiens, auf der Pläne für die Durchführung aller vertrauensbildenden Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenmanagement, Terrorismusbekämpfung, Suchtstoffbekämpfung, regionale Infrastruktur, Handels-, Wirtschafts- und Investitionschancen und Bildung angenommen wurden, und der am 23. September 2013 in New York abgehaltenen Tagung hochrangiger Vertreter, mit Interesse der für 2014 in Tianjin (China) geplanten Vierten Ministerkonferenz der Länder im Herzen Asiens entgegensehend und feststellend, dass der Herz Asiens - Prozess die von Regionalorganisationen unternommenen Anstrengungen, insbesondere soweit sie sich auf Afghanistan beziehen, nicht ersetzen, sondern ergänzen und kooperativ unterstützen soll, anerkennend, wie wichtig der Beitrag von Partnern in den Nachbarländern und der Region sowie von Regionalorganisationen, darunter die Europäische Union, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit, die Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit und der Südasiatische Verband für regionale Zusammenarbeit, für die Stabilisierung Afghanistans ist, betonend, dass der Ausbau der regionalen Zusammenarbeit als wirksames Mittel zur Förderung der Sicherheit, der Regierungsführung und der Entwicklung in Afghanistan von entscheidender Bedeutung ist, und verstärkte regionale Anstrengungen zur weiteren Umsetzung der früheren Erklärungen über gutnachbarliche Beziehungen begrüßend und unterstützend, unter Hervorhebung der zentralen und unparteiischen Rolle, die die Vereinten Nationen auch weiterhin bei der Förderung des Friedens und der Stabilität in Afghanistan spielen, indem sie bei den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft die Führung übernehmen, in diesem Zusammenhang feststellend, welche Rolle der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) im fortschreitenden Transitionsprozess zukommt, betonend, dass sich die ISAF und die UNAMA abstimmen und gegenseitig unterstützen müssen, unter gebührender Berücksichtigung der ihnen jeweils übertragenen Verantwortlichkeiten und des sich verändernden Charakters und des angepassten Umfangs der Präsenz der internationalen Gemeinschaft, mit dem Ausdruck seiner ernsten Besorgnis über die Sicherheitslage in Afghanistan, insbesondere über die anhaltenden gewaltsamen und terroristischen Aktivitäten der Taliban, Al-Qaidas und anderer gewalttätiger und extremistischer Gruppen, illegaler bewaffneter Gruppen und Krimineller, einschließlich derjenigen, die an der Herstellung unerlaubter Drogen oder dem Verkehr oder Handel damit beteiligt sind, wie in den Berichten des Generalsekretärs seit der Verabschiedung der Resolution 2011 (2011) des Sicherheitsrats beschrieben, und über die engen Verbindungen

16 zwischen terroristischen Aktivitäten und unerlaubten Drogen, wovon Bedrohungen für die örtliche Bevölkerung, einschließlich Kindern, sowie für die nationalen Sicherheitskräfte und das internationale Militär- und Zivilpersonal ausgehen, unter Begrüßung der Anstrengungen der Regierung Afghanistans, die Nationale Drogenkontrollstrategie zu aktualisieren und zu verbessern und dabei besonderes Gewicht auf ein partnerschaftliches Konzept zur Gewährleistung der gemeinschaftlichen und wirksamen Umsetzung und Koordinierung zu legen, die ISAF dazu ermutigend, im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortlichkeiten die unter afghanischer Führung und in Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen und regionalen Akteuren unternommenen anhaltenden Anstrengungen zur Bekämpfung der Drogenproduktion und des Drogenhandels, einschließlich der Anstrengungen der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte, weiter wirksam zu unterstützen, in Anbetracht der von der unerlaubten Herstellung von Drogen und dem unerlaubten Handel und Verkehr damit ausgehenden Bedrohung des Weltfriedens und der Stabilität in verschiedenen Regionen der Welt und die wichtige Rolle anerkennend, die das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung im Kampf gegen diese Bedrohung spielt, nach wie vor besorgt über den schwerwiegenden Schaden, den der Anbau und die Erzeugung von Opium und der Opiumhandel und -konsum weiterhin im Hinblick auf die Sicherheit, die Entwicklung und die Regierungsführung in Afghanistan sowie in der Region und darüber hinaus verursachen, und mit Lob für die Pariser-Pakt- Initiative, einen der wichtigsten Rahmen im Kampf gegen Opiate aus Afghanistan, sowie mit dem Ausdruck seiner Besorgnis über die schädlichen Auswirkungen gewaltsamer und terroristischer Aktivitäten der Taliban, Al-Qaidas und anderer gewalttätiger und extremistischer Gruppen und illegaler bewaffneter Gruppen auf die Fähigkeit der afghanischen Regierung, die Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, dem afghanischen Volk Sicherheit zu gewähren und grundlegende Dienste bereitzustellen und den vollen Genuss seiner Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten, mit dem erneuten Ausdruck seiner Unterstützung für die kontinuierlichen Anstrengungen, die die afghanische Regierung mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft, namentlich der ISAF und der Koalition der Operation Dauerhafte Freiheit, unternimmt, um die Sicherheitslage weiter zu verbessern und weiter gegen die von den Taliban, Al-Qaida und anderen gewalttätigen und extremistischen Gruppen und illegalen bewaffneten Gruppen ausgehende Bedrohung anzugehen, und in diesem Zusammenhang unter Betonung der Notwendigkeit anhaltender internationaler Anstrengungen, namentlich seitens der ISAF und der Koalition der Operation Dauerhafte Freiheit, unter entschiedenster Verurteilung aller Angriffe, darunter Anschläge mit behelfsmäßigen Sprengvorrichtungen, Selbstmordanschläge, Morde und Entführungen, unterschiedslose Angriffe auf Zivilpersonen, Angriffe auf humanitäre Helfer und gezielte Angriffe auf afghanische und internationale Truppen, und ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Stabilisierungs-, Wiederaufbau- und Entwicklungsmaßnahmen in Afghanistan und ferner unter Verurteilung der Benutzung von Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde durch die Taliban, Al-Qaida und andere gewalttätige und extremistische Gruppen und illegale bewaffnete Gruppen,

17 unter Begrüßung der Erfolge der afghanischen Regierung in Bezug auf das Verbot von Ammoniumnitratdünger und mit der nachdrücklichen Aufforderung, weiterhin Maßnahmen zur Umsetzung von Vorschriften für die Kontrolle aller Explosivstoffe und chemischen Ausgangsstoffe zu ergreifen und damit die Fähigkeit der Aufständischen einzuschränken, sie für behelfsmäßige Sprengvorrichtungen zu nutzen, und mit der Aufforderung an die internationale Gemeinschaft, die diesbezüglichen Anstrengungen der afghanischen Regierung zu unterstützen, in Anbetracht der anhaltenden Bedrohungen, die von den Taliban, Al-Qaida und anderen gewalttätigen und extremistischen Gruppen und illegalen bewaffneten Gruppen ausgehen, sowie der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen diese Bedrohungen und in Anbetracht der Rolle der vom Sicherheitsrat in den Resolutionen 1267 (1999), 1988 (2011), 1989 (2011), 2082 (2012) und 2083 (2012) festgelegten Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Bedrohungen und zur Unterstützung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses unter afghanischer Führung, mit dem Ausdruck seiner ernsten Besorgnis über die hohe Zahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung in Afghanistan, insbesondere unter den Frauen und Kindern, wofür in einer immer größeren Mehrheit der Fälle die Taliban, Al-Qaida und andere gewalttätige und extremistische Gruppen und illegale bewaffnete Gruppen verantwortlich sind, unter entschiedenster Verurteilung der zahlreichen Angriffe auf Schulen, einschließlich der Inbrandsetzung und der Zwangsschließung von Schulen, ihrer Nutzung durch bewaffnete Gruppen und der Einschüchterung, Entführung und Tötung von Lehrpersonal, insbesondere der gegen die Bildung von Mädchen gerichteten Angriffe bewaffneter Gruppen, einschließlich der Taliban, in diesem Zusammenhang unter Begrüßung der Aufnahme der Taliban in die Liste im Anhang des Berichts des Generalsekretärs über Kinder und bewaffnete Konflikte (S/2013/245) gemäß Resolution 1998 (2011) des Sicherheitsrats, außerdem verurteilend, dass die gezielte Tötung von Frauen und Mädchen, namentlich von hochrangigen Amtsträgerinnen, zugenommen hat, bekräftigend, dass alle an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien im Rahmen des Möglichen alles tun müssen, um den Schutz der betroffenen Zivilpersonen, insbesondere der Frauen, Kinder und Vertriebenen, zu gewährleisten, namentlich ihren Schutz vor sexueller Gewalt und allen anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, mit der Forderung, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen einhalten und dass alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, in der Erkenntnis, wie wichtig es ist, dass die Lage der Zivilbevölkerung und insbesondere die Situation im Hinblick auf die Opfer unter der Zivilbevölkerung ständig überwacht werden und dass dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen laufend darüber Bericht erstattet wird, so auch durch die ISAF, und in dieser Hinsicht Kenntnis nehmend von der Arbeit des Teams der ISAF zur Verhütung und Verringerung von zivilen Opfern, daran erinnernd, dass Frauen eine entscheidende Rolle im Friedensprozess spielen, wie in Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats und damit zusammenhängenden Resolutionen anerkannt wird, und begrüßend, dass sich die Regierung Afghanistans verpflichtet hat, den Nationalen Aktionsplan Afghanistans zu Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats zu erarbeiten und umzusetzen und weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der Beteiligung von Frauen am Friedens- und Aussöhnungsprozess unter afghanischer Führung zu ermitteln, dass die Regierung Afghanistans ihren

18 ersten Fortschrittsbericht über die Durchführung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vorgelegt hat und dass Anstrengungen unternommen werden, die volle Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Frauen in Afghanistan weiter zu beschleunigen, die darin enthaltenen Zielvorgaben in die nationalen Prioritätenprogramme zu integrieren und eine Strategie zur vollen Anwendung des Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zu erarbeiten, Kenntnis nehmend von den weiteren Fortschritten, die die ISAF und andere internationale Truppen dabei erzielt haben, die Zahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung möglichst gering zu halten, wie im Halbjahresbericht 2013 der UNAMA über den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten beschrieben, die ISAF und die anderen internationalen Truppen nachdrücklich auffordernd, weiterhin verstärkte Anstrengungen zur Verhütung ziviler Opfer zu unternehmen, namentlich auch durch verstärkte Betonung des Schutzes der afghanischen Bevölkerung als eines zentralen Bestandteils ihres Auftrags, und feststellend, wie wichtig es ist, laufende Überprüfungen der Taktiken und Verfahren sowie Einsatzauswertungen und Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der afghanischen Regierung in Fällen durchzuführen, in denen zivile Opfer zu verzeichnen sind, wenn die afghanische Regierung diese gemeinsamen Untersuchungen für angemessen befindet, sowie die Zusammenarbeit mit den afghanischen nationalen Sicherheitskräften zur weiteren Institutionalisierung des Schutzes von Zivilpersonen, insbesondere von Frauen und Mädchen, fortzusetzen, mit dem Ausdruck seiner großen Besorgnis über die Einziehung und den Einsatz von Kindern durch Kräfte der Taliban in Afghanistan sowie über die Tötung und Verstümmelung von Kindern infolge des Konflikts und Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser unter Verstoß gegen das anwendbare Völkerrecht, in Unterstützung des Erlasses des Innenministers vom 6. Juli 2011, in dem die Entschlossenheit der Regierung bekräftigt wird, Verletzungen der Rechte des Kindes zu verhüten, begrüßend, dass bei der Umsetzung des im Januar 2011 unterzeichneten Aktionsplans samt Anhang über die mit den afghanischen nationalen Sicherheitskräften verbundenen Kinder Fortschritte erzielt worden sind, insbesondere dass der afghanische Interministerielle Lenkungsausschusses für Kinder und bewaffnete Konflikte eingesetzt und ein Kinderschutzkoordinator ernannt worden ist und dass die afghanische Regierung einen Fahrplan zur Beschleunigung der Einhaltung des Aktionsplans gebilligt hat, mit der Forderung, die Bestimmungen des Plans in enger Zusammenarbeit mit der UNAMA voll umzusetzen, in dieser Hinsicht in Anerkennung der von der NATO auf hoher Ebene eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Kinder und bewaffnete Konflikte und der positiven Antwort der NATO auf das Ersuchen der Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte um Unterstützung bei der vollständigen Umsetzung des Aktionsplans samt Anhang und der ISAF nahelegend, der afghanischen Regierung bei seiner vollständigen Umsetzung behilflich zu sein, in diesem Zusammenhang betonend, wie wichtig es ist, dass die afghanische Regierung weitere Fortschritte bei der Beendigung der Straflosigkeit und der Stärkung der Justizinstitutionen, bei dem Wiederaufbau und der Reform des Strafvollzugswesens sowie bei der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte innerhalb Afghanistans, namentlich auch für Frauen und Mädchen, und insbesondere in Bezug auf die verfassungsmäßigen Rechte von Frauen auf volle Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben in Afghanistan erzielt, und in dieser Hinsicht

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