OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen
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- Stephan Flater
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1 qfc.de qfc-news.com OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen aufbereitet und kommentiert von Helmut Krodel und Peter Schmitt
2 OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen EIN INSTRUMENT FÜR EINE WELTWEIT VERANTWORTLICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG (CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY) 2
3 Zur Einführung Bei der Umsetzung einer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility) stellen die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen ein wichtiges Referenzdokument dar. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hatte bereits 1976 erste Leitlinien beschlossen und 2000 überarbeitet. Die nun geltenden neuen Leitsätze wurden 2011, während der 50-Jahrfeier der OECD, unterzeichnet. Die OECD-Leitsätze basieren auf der UN-Menschenrechtserklärung, den Kernkonventionen der Internationalen Organisation (ILO) und der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung. Die OECD-Leitsätze sind Handlungsempfehlungen der 34 OECD-Mitgliedsstaaten und 10 weiteren Staaten an multinationale und nationale Unternehmen, die in oder von den Unterzeichnerstaaten aus operieren. (Punkt 5,Seite 22) 34 OECD-Mitgliedsstaaten: Australien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Mexiko, die Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich. 10 Nicht-Mitgliedsstaaten, die die OECD-Leitsätze unterzeichnet haben: Ägypten, Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Lettland, Litauen, Marokko, Peru, Rumänien, Tunesien Unter den 44 teilnehmenden Ländern sind alle Weltregionen vertreten, insgesamt decken sie 85% der ausländischen Direktinvestitionen ab. Die Empfehlungen der Leitsätze bringen die gemeinsamen Werte der Regierungen der Länder zum Ausdruck, aus denen ein Großteil der internationalen Direktinvestitionen stammt und in denen viele der größten multinationalen Unternehmen ansässig sind. Die Leitsätze zielen darauf ab, den positiven Beitrag zu fördern, den die Unternehmen zum ökonomischen, ökologischen und sozialen Fortschritt weltweit leisten können. Die Leitsätze sind für die Unternehmen zwar nicht rechtsverbindlich aber auch nicht beliebig, weil die Staaten die Verpflichtung übernommen haben, die Einhaltung der Standards zu fördern: Die Regierungen müssen bei Beschwerden aktiv werden und darauf hinwirken, dass das betreffende Unternehmen ein Fehlverhalten korrigiert. 3
4 Allgemeine Grundsätze Nach den Allgemeinen Grundsätzen der OECD-Leitsätze sollen die Unternehmen u. a. Einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung leisten und die international anerkannten Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren. (OECD- Leitsätze, S.24) Geltungsbereich Bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen handelt es sich um Empfehlungen der Regierungen an die multinationalen Unternehmen, die in oder von den Teilnehmerstaaten aus operieren. Mit den Leitsätzen wird keine unterschiedliche Behandlung von multinationalen und nationalen Unternehmen bezweckt; vielmehr sehen sie Verhaltensmaßstäbe für alle Unternehmen vor. Insoweit gelten für multinationale und nationale Unternehmen, soweit die Leitsätze für beide relevant sind, die gleichen Erwartungen hinsichtlich ihres Verhaltens. (OECD- Leitsätze, S. 22) Verantwortliches unternehmerisches Handeln im Ausland Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 4
5 5 Die Leitsätze geben den Unternehmen einen Handlungsrahmen für folgende Bereiche vor: Grundpflichten Nach einer Erläuterung der Begriffe stellen allgemeine Grundsätze die Ziele der Leitsätze und die wichtigsten, prinzipiellen Verhaltensempfehlungen an Unternehmen - etwa für nachhaltige Entwicklung, Förderung lokaler Kapazitäten und des Humankapitals - in zusammenfassender Form dar. Informationspolitik Als wichtige vertrauensbildende Maßnahme wird die Offenlegung von Informationen gefordert: Unternehmen sollen die Öffentlichkeit nicht nur über ihre Geschäftsergebnisse, sondern auch über soziale und umweltrelevante Fragen sowie absehbare Risiken rechtzeitig und regelmäßig informieren. Menschenrechte Unabhängig von Größe, Branche, betrieblichem Kontext und Struktur werden die Unternehmen dazu angehalten, Menschenrechte zu respektieren. Darüber hinaus sollen Menschenrechtsverletzungen und Beiträge dazu vermieden, verhindert und negative Auswirkungen im Sinne des Sorgfaltsprinzips eingehender überprüft werden. Beschäftigungspolitik Dieses Kapitel deckt die international anerkannten Kernarbeitsnormen ab: die Vereinigungs- und Tarifvertragsfreiheit, die Abschaffung aller Formen von Zwangsund Kinderarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierungen im Berufsleben. Unternehmen und Arbeitnehmerorganisationen sollen konstruktiv zusammenarbeiten und das Zustandekommen wirksamer Tarifverträge fördern. Mögliche Konsequenzen bei Veränderung der Geschäftstätigkeit sollen vorher beraten, soweit irgend möglich einheimische Arbeitskräfte beschäftigt und für eine Anhebung ihrer Qualifikation gesorgt werden. Umweltschutz Hinsichtlich des Umweltschutzes wird den Unternehmen empfohlen, ein effizientes internes Umweltmanagement und eine transparente Umweltberichterstattung einzuführen, sich am Vorsorgeprinzip zu orientieren und eine wirksame Krisenplanung für den Fall schädlicher Umweltfolgen bereitzuhalten. Sie sollen ständig um eine Verbesserung ihrer Umweltergebnisse bemüht sein. Korruptionsbekämpfung Zur Bekämpfung von Korruption sollen Unternehmen für Aufträge weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder anbieten, versprechen, gewähren oder fordern, sowie Forderungen nach Bestechungsgeldern zurückweisen. Außerdem sollten sie Aktivitäten zur Bekämpfung der Korruption transparent machen (z. B. Management- Kontrollsysteme). Verbraucherinteressen Zur Berücksichtigung von Verbraucherinteressen werden Unternehmen angehalten, faire Geschäfts-, Vermarktungs- und Werbepraktiken anzuwenden und die Sicherheit Inhalt der Leitsätze und Qualität ihrer Güter und Dienstleistungen zu gewährleisten. Dazu gehören etwa ausreichende Produktinformationen und der Schutz personenbezogener Daten. Wissenschaft und Technologie Unternehmen werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Tätigkeit Verfahren anzuwenden, die - unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum - den Transfer und die rasche Verbreitung von Technologien und Knowhow erlauben. Wettbewerb Zum Schutz des Wettbewerbs wird von Unternehmen erwartet, dass sie die Regeln des fairen Wettbewerbs beachten und keine wettbewerbswidrigen Kartelle errichten. Es wird erwartet, dass die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder beachtet werden. Besteuerung Im Bereich der Besteuerung schließlich sollen Unternehmen ihren Beitrag zu den öffentlichen Finanzen der Gastländer leisten, die Steuergesetze und -vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, beachten, und mit den Steuerbehörden zusammenarbeiten. (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Unternehmerisches Handeln im Ausland Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
6 Wichtige Neuerungen Neben Anpassungen an aktuelle Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre wurden auch grundlegende Neuerungen eingeführt, um die Leitlinien technisch und inhaltlich auf den neuesten Stand zu bringen: Zu den Neuerungen der aktualisierten Fassung gehören u.a.: Ein neues Kapitel über Menschenrechte, das mit den Leitlinien für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmens Schützen, achten, Rechtsschutz gewähren der Vereinten Nationen (Guiding Principles on Business and Human Rights: Implementing the United Nations Protect, Respect and Remedy Framework) im Einklang steht. Ein neues und umfassendes Konzept der Sorgfaltspflicht (due diligence) und des verantwortungsvollen Managements der Zulieferkette, das gegenüber früheren Ansätzen einen deutlichen Fortschritt darstellt. Wichtige Änderungen in vielen speziellen Themen gewidmeten Kapiteln, wie über Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung, Umwelt, Verbraucherinteressen, Offenlegung von Informationen und Besteuerung. Klarere und verbesserte verfahrenstechnische Anleitungen, die die Rolle der Nationalen Kontaktstellen von den Regierungen der Teilnehmerstaaten eingerichtete Stellen zur Förderung und Umsetzung der Leitsätze stärken, ihre Leistungsfähigkeit steigern und die funktionale Äquivalenz fördern sollen. Eine proaktive Umsetzungsagenda, die den Unternehmen dabei helfen soll, ihren Verantwortlichkeiten nachzukommen, wenn neue Herausforderungen entstehen. (OECD-Leitsätze, S.4) Als erstes zwischenstaatliches Abkommen nennen die OECD-Leitsätze die Lieferketten von Unternehmen explizit. Aufgeführt bei den Grundpflichten, wird so die Geltung der Leitsätze über den Bereich der Investitionen selbst auch auf sonstige Geschäftsbeziehungen, wie Zulieferer und andere Geschäftspartner, ausgeweitet, sofern das Unternehmen auf diesen einen entsprechenden Einfluss hat. Das neue Regelwerk äußert sich erstmals auch zu Fragen der Lohnfindung. In den neuen novellierten OECD-Leitsätzen werden Unternehmen nun aufgefordert, bei ihren weltweiten Aktivitäten mindestens einen Lohn zu zahlen, der die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familien deckt. (DGB-Bewertung S.3) 6
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8 Der Beschwerdeprozess wurde insgesamt genauer geregelt; zum einen, indem die Nationalen Kontaktstellen zu mehr Transparenz verpflichtet sind, und zum anderen, indem sie zu Unbefangenheit und Gleichbehandlung aller Fälle sowie zum Aufbau angemessener Kapazitäten aufgefordert werden. Der Beschwerdeprozess und Nationale Kontaktstellen Der gewerkschaftliche Beratungsausschuss (TUAC) der OECD hat im Dezember 2012 einen gewerkschaftlichen Leitfaden zu den OECD-Leitlinien herausgebracht, in dem die Begrifflichkeiten der Leitsätze erläutert und eingeordnet, sowie die Funktionsweisen der Nationalen Kontaktstellen (NKS) beschrieben und die Einleitung von Beschwerdeverfahren dargestellt werden. Seit 2000 wurden von Seiten der Gewerkschaften weltweit insgesamt 145 Fälle gegen Unternehmen wegen Verstoß gegen die OECD-Leitlinien bei den Nationalen Kontaktstellen eingereicht. Die überwiegende Mehrzahl der Beschwerden betraf den Bereich der Beschäftigung und der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern (95.9% aller Fälle). Im Januar 2013 waren von den 145 Fällen 134 abgeschlossen und 11 noch anhängig. Gegen deutsche Unternehmen wurden von Gewerkschaften weltweit zwischen 2000 und 2012 insgesamt 10 Fälle eingereicht (darunter auch jeweils 2 Fälle gegen die BASF und Continental und ein Fall gegen die Bayer AG). OECD-watch, ein Netzwerk von NGO s, das mit dem OECD-Investment-Committee und anderen OECD-Strukturen zusammenarbeitet, hat in seiner Datenbank weitere 151 Fälle aufgelistet, die weltweit bei Nationalen Kontaktstellen von NGO s wegen Verstößen von Unternehmen gegen die OECD-Guidelines vorgebracht wurden. Die deutsche Nationale Kontaktstelle ist beim Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat VC3angesiedelt. The Oecd Guidelines for MulTinaTiOnal enterprises Trade union Guide 11 8
9 Anforderungen der Gewerkschaften Die OECD-Leitsätze bleiben ein wichtiges Instrument zur Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung. In Zukunft steht aber besonders die Bundesregierung in der Verantwortung, die OECD-Leitsätze zu fördern und bekannt zu machen. Die Bundesregierung muss die nationale Kontaktstelle effektiv ausgestalten, um ihre Handlungsfähigkeit sicher zu stellen. Weder die derzeitige Ansiedlung in der Abteilung Außenwirtschaftsförderung noch das Fehlen eines Aufsichtsratsgremiums sind ihrer Unabhängigkeit und Eigenständigkeit zuträglich. Ziel der Leitsätze ist die Verbreitung guter Geschäftspraktiken nicht der Schutz der deutschen Unternehmen vor unliebsamer Kritik. Die multinationalen Unternehmen sind in der Pflicht, Menschen- und Arbeitnehmerrechte bei ihrem weltweiten Engagement zu schützen, existenzsichernde Löhne zu zahlen und den Einfluss auf ihre gesamte Wertschöpfungskette aufrecht zu halten. (DGB-Bewertung zu den OECD-Leitsätzen, S.5) Lesen Sie mehr über CSR-Aktivitäten von QFC am Blog. Hier finden Sie aktuelle Termine unserer CSR-Seminare. 9
10 Impressum Herausgeber: Text: Gestaltung: Abbildungen: Qualifizierungsförderwerk Chemie GmbH Eisenbahnstraße Halle / Saale Helmut Krodel, Peter Schmitt QFC, Reiner Eckel aus den verlinkten Veröffentlichungen 10
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