Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen. Geltungsbereich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen. Geltungsbereich"

Transkript

1 Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 6. Juli 2016, geändert durch Satzung vom 23. November 2016 [*] Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1und Art. 43 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl 2006, S. 245), zuletzt geändert durch 1 Nr. 212 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), erlässt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: I. Allgemeine Bestimmungen Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zweck des Masterstudiengangs 3 Konzeption des Masterstudiengangs 4 Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium II. Masterprüfung 5 Gliederung der Masterprüfung und Verteilung der Leistungspunkte 6 Abschluss des Masterstudiengangs III. Schlussbestimmungen 7 Inkrafttreten Anlage: Modulübersicht der Teilbereiche 1 Module im Teilbereich Software and Systems Engineering 2 Module im Teilbereich Technische Informatik und Adaptive Systeme 3 Module im Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme 4 Module im Teilbereich Mechatronik und Produktion 5 Abschlussarbeit I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Ingenieurinformatik ergänzt die Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg. 2 Zweck des Masterstudiengangs 1 Der Masterstudiengang Ingenieurinformatik behandelt Wissensgebiete der Informatik und ausgewählter Disziplinen der Ingenieurwissenschaften sowie deren Zusammenspiel. 2 Der Masterabschluss bildet einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Ingenieurinformatik; er knüpft an die Kompetenzen an, die mit einem einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel dem Bachelorgrad, erworben werden. 3 Durch den Masterabschluss 1

2 wird festgestellt, ob der Student/die Studentin über fundierte Fach- und Methodenkompetenz verfügt und die für einen Übergang in sowohl computer- als auch ingenieurwissenschaftliche Berufsfelder im internationalen Umfeld notwendige, vertiefte Fachkenntnisse erworben wurden. 4 Der Studiengang zielt auf eine interdisziplinäre Informatik- und Ingenieursausbildung mit Fokus auf Software and Systems Engineering, technische Informatik, adaptive Systeme, Mechatronik und Produktion. 5 Die Berufsqualifizierung wird durch die Vermittlung fundierter Kenntnisse in Informatik und ausgewählten Bereichen der Ingenieurwissenschaften sowie deren praxisnaher Anwendung erreicht. 6 Die fachliche Schwerpunktsetzung des Studiengangs liegt dabei im Bereich Informatik. 7 Zudem stellt das Studienprogramm sicher, dass eine signifikante Vertiefung im ingenieurwissenschaftlichen Bereich erreicht wird. 8 Die Studierenden sollen Urteilsfähigkeit und Kompetenz zur kritischen Reflexion gewinnen und in die Lage versetzt werden, mit wissenschaftlichen Methoden selbständig Lösungen für interdisziplinäre Problemstellungen im Spannungsfeld zwischen Ingenieurwissenschaften und Informatik zu finden. 3 Konzeption des Masterstudiengangs (1) Der Masterstudiengang Ingenieurinformatik gliedert sich wie folgt: Modulgruppe Software und Systems Engineering, Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme, Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme, Modulgruppe Mechatronik und Produktion und Modulgruppe Abschlussarbeit (2) Das Studium kann jeweils zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden. 4 Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium * (1) Die Qualifikation für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik wird nachgewiesen durch einen Abschluss des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik an der Universität Augsburg mit der Gesamtnote 2,70 oder besser nach der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs in der jeweils gültigen Fassung oder durch einen sonstigen diesen Abschlüssen gleichwertigen inoder ausländischen ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit einer gleichwertigen Gesamtnote. * (2) 1 Bewerber/Bewerberinnen, die Prüfungsleistungen in einem Studiengang nach Abs. 1 mit 180 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten, mit 210 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 163 Leistungspunkten, mit 240 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 187 Leistungspunkten erbracht haben, werden unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Ingenieurinformatik zugelassen, dass sie den Abschluss eines Studiengangs nach Abs. 1 bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Ingenieurinformatik folgenden Semesters nachweisen, wenn der Durchschnitt aus der mit den erreichten Leistungspunkten 2

3 erzielten Durchschnittsnote und den für den Abschluss fehlenden, jeweils mit der Note 4,0 bewerteten Leistungen mindestens 2,70 ergibt. 2 Der Nachweis der Erbringung der Prüfungsleistungen nach Satz 1 und der dabei erzielten Durchschnittsnote erfolgt durch eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule bzw. der entsprechenden sonstigen Einrichtung des Bewerbers/der Bewerberin. (3) 1 Über die Vergleichbarkeit der Studiengänge sowie über die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Hochschulabschlüsse und der Gesamtnote entscheidet eine vom Fakultätsrat der Fakultät für Angewandte Informatik eingesetzte Kommission, die aus mindestens zwei Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen oder wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besteht; Art. 63 Abs. 1 BayHSchG gilt entsprechend. 2 Die Mitglieder der Kommission haben einen fachlich einschlägigen wissenschaftlichen Studiengang erfolgreich abgeschlossen. 3 Im Zweifelsfall kann die Kommission die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen konsultieren. 4 Eine Gesamtnote ist gleichwertig, wenn bei einem Vergleich der beiden Notensysteme mindestens die gleiche Notenstufe erreicht wurde. II. Masterprüfung 5 Gliederung der Masterprüfung und Verteilung der Leistungspunkte (1) (2) 1 Der Masterstudiengang besteht aus den in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung aufgeführten - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Software und Systems Engineering - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme; - Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme aus Wahlpflichtmodulen, die nicht bereits in die betreffende Modulgruppe eingebracht wurden - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Mechatronik und Produktion; - der Masterarbeit aus der Modulgruppe Abschlussarbeit. 1 Für das Bestehen der Masterprüfung sind 120 Leistungspunkte wie folgt zu erbringen: 18 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Software und Systems Engineering, 18 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme, 18 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme, 36 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Mechatronik und Produktion; 30 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Abschlussarbeit. 2 Innerhalb der insgesamt 90 Leistungspunkte aus den Modulgruppen nach Satz 1, 1. bis 4. Gliederungspunkt sind genau ein Projektmodul mit zehn Leistungspunkten sowie mindestens ein Seminarmodul mit vier Leistungspunkten, aber maximal zwei Seminarmodule erfolgreich zu erbringen. 6 Abschluss des Masterstudiengangs 1 Die Gesamtnote für den Abschluss des Masterstudiengangs ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulgruppennoten. 2 Die Modulgruppennoten sind das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Noten der bestandenen und jeweils benoteten Module 3

4 der jeweiligen Modulgruppen. 3 Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; Ziffern ab der dritten Dezimalstelle bleiben unberücksichtigt. III. Schlussbestimmungen 7 Inkrafttreten 1 Diese Satzung tritt am 7. Juli 2016 in Kraft. 2 Sie gilt für die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang Ingenieurinformatik ab dem Wintersemester 2016/

5 Anlage zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik Modulübersicht der Teilbereiche (Abkürzungen: V: Vorlesung, Ü: Übung, PS: Proseminar, S: Seminar, P: Praktikum, PM: Projektmodul, LP: Leistungspunkte, MA: Masterarbeit, #TP: Anzahl Teilprüfungen) 1 Modulgruppe: Software and Systems Engineering Softwaretechnik II 2V + 4Ü 8 1 Klausur Qualitätssicherung im 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Software Engineering Software- und Systemsicherheit 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung Software für Industrie 4.0 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder (Industrielle Automatisierung) Mobile Robotik 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Flugrobotik 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Industrierobotik 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Seminar Software- und 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Systems Engineering Projektmodul Software- und Systems Engineering Automotive Software Engineering 3V 6 1 Klausur Praktikum Automotive 6P 6 1 Mündliche Prüfung Software Engineering Praktikum Avionic Software Engineering 6P 6 1 Mündliche Prüfung Seminar Grundlagen des Software Engineering für Automotive Systems (MA) Seminar Grundlagen des Software Engineering für Avionic Systems (MA) Projektmodul Softwaremethodiken für verteilte Systeme 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder 5

6 2 Modulgruppe: Technische Informatik und Adaptive Systeme Weiterführende Betriebssystemkonzepte 2V + 4Ü 8 1 Schriftliche Prüfung oder Selbstorganisierende, 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung adaptive Systeme Organic Computing II 2V + 2Ü 5 1 Mündliche Prüfung Seminar Organic Computing 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder Projektmodul Organic Computing Projektmodul Kommunikationssysteme Mikrorechnertechnik und 3V + 1Ü 6 1 Klausur Echtzeitsysteme Cyber-Physical Systems 3V + 1Ü 6 1 Klausur Prozessorarchitektur 2V + 2Ü 5 1 Klausur Peer-to-Peer und Cloud 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Computing Seminar Next Generation 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Networks Entwurf und Analyse fehlertolerierender 2V + 2Ü 5 1 Klausur Rechensys- teme Praktikum Eingebettete 4P 5 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Systeme Hardware-Entwurf 2V + 4Ü 8 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Praktikum Multicore- 4P 5 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Programmierung Projektmodul Systemnahe Informatik und Kommunikationssysteme Digital Signal Processing II 4V 6 1 Schriftliche Prüfung oder Praktikum Multimodale 6P 8 1 Schriftliche Prüfung oder Echtzeitsignalverarbeitung Seminar Naturanaloge 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Algorithmen und Multiagentensysteme Seminar Industrial Communication 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Multimedia II: Machine 4V + 2Ü 8 1 Klausur Learning and Computer Vision Probabilistic Robotics 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Maschinelles Lernen 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Bayesian Networks 2V + 2Ü 5 1 Klausur Computational Intelligence 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung 6

7 3 Modulgruppe: Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme Die Modulgruppe setzt sich aus Modulen der Modulgruppe Software und Systems Engineering (siehe 1) und der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme (siehe 2) zusammen, die nicht bereits in die betreffende Modulgruppe eingebracht wurden. 4 Modulgruppe: Mechatronik und Produktion Entwurf digitaler Regelungen 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Zustandsschätzung und - 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder vorhersage Nichtlineare Systeme und 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Regelungen Seminar zu speziellen Kapiteln 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung der Regelungstechnik Projektmodul Regelungstechnik Virtuelle Produktion 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Ressourceneffiziente Produktion 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Intelligent vernetzte Produktion 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Seminar Automatisierungstechnik 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung in der Produktion Seminar Mechatronische 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Entwicklung von Produktionssystemen Projektmodul Produktionsinformatik Entwurf mechatronischer 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Systeme Dynamik mechatronischer 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Systeme Seminar zu speziellen Kapiteln 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung der Mechatronik Projektmodul Mechatronik 5 Modulgruppe: Abschlussarbeit Masterarbeit MA 30 1 Masterarbeit 7

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs.

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 6.

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 6. Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 6. Juli 2016 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 8.

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 8. Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 8. Februar 2017 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61

Mehr

M FPOBachInfMM

M FPOBachInfMM Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik und Multimedia der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 27. Juli 2016 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

M FPOBacMedInf

M FPOBacMedInf Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg vom 09.05.2018, geändert

Mehr

M FPOBacMedInf

M FPOBacMedInf Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg vom 09.05.2018 Auf

Mehr

M FPOBachelorInformatik

M FPOBachelorInformatik Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 27. Juli 2016, geändert durch Satzung vom 28. Februar 2017 [*] Auf Grund von

Mehr

3 Modulgruppe: Mathematische Grundlagen B

3 Modulgruppe: Mathematische Grundlagen B M-510-5-4-001 Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 25.07.2018 Auf Grund von Art. 13 Abs.

Mehr

geändert durch Satzungen vom 5. November März Februar Juli Februar 2014

geändert durch Satzungen vom 5. November März Februar Juli Februar 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationswissenschaft/Communication Science an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 28. März 2013

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vom WS 2007/08 ab das Studium aufnehmen.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vom WS 2007/08 ab das Studium aufnehmen. Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen

Mehr

4. Fähigkeit zu interdisziplinärer Verknüpfung.

4. Fähigkeit zu interdisziplinärer Verknüpfung. Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen

Mehr

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Der Text dieser Fachstudien- Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Kaiserslautern vom 8. November 2011 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 13. Februar 2012)

Mehr

Besonderer Teil für den Studiengang Japanologie/Japanese Studies

Besonderer Teil für den Studiengang Japanologie/Japanese Studies Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Japanologie/Japanese Studies mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz

Mehr

geändert durch Satzungen vom 5. November Juli Februar Januar 2016

geändert durch Satzungen vom 5. November Juli Februar Januar 2016 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-84.pdf)

Mehr

Fakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mobile and Embedded Systems vom 20.

Fakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mobile and Embedded Systems vom 20. Fakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mobile and Embedded Systems vom 20. September 2016 Fachstudien- und -prüfungsordnung für den Studiengang

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005

Mehr

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1. Amtliche Bekanntmachung Nr. 29/2018 Veröffentlicht am: 23.04.2018 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Computerlinguistik mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer

Mehr

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam. Vom 17.

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam. Vom 17. Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 14 vom 30.8.201 - Seite 1384-1388 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25.

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25. StOBacPhysik 715 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

geändert durch Satzung vom 5. November 2010

geändert durch Satzung vom 5. November 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Vom 8. Juni Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen

Vom 8. Juni Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mittelalter- und Renaissancestudien an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOMiRe - Vom

Mehr

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien/Literary and Media Studies an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 15. Mai 2013

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. September 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-54.pdf)

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vom WS 2007/08 ab das Studium aufnehmen.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vom WS 2007/08 ab das Studium aufnehmen. Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare im offiziellen

Mehr

Bachelorstudiengang in den Fächern Griechisch, Latein, Mittellatein oder Indogermanistik.

Bachelorstudiengang in den Fächern Griechisch, Latein, Mittellatein oder Indogermanistik. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-65.pdf)

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. der Zugangs- und Zulassungsordnung für den. Masterstudiengang Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability

Nichtamtliche Lesefassung. der Zugangs- und Zulassungsordnung für den. Masterstudiengang Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability Nichtamtliche Lesefassung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability an der Fakultät VII - Wirtschaft und Management der Technischen

Mehr

Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Genehmigt vom Präsidium der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Bildungsmanagement und Schul-Führung/ Educational Management and School Leadership an der Otto-Friedrich-Universität

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Klassische Archäologie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für den European Joint Master s Degree in English and American Studies Vom 30. September 2011 (Fundstelle:

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M.A.) Aufgrund von 9 Abs. Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs.

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Neuere deutsche Literatur: Geschichte, Gegenwart, Vermittlung/Modern German Literature: History, Present, Mediation

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 09.10.2013 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015

Mehr

Finale Fassung. Präambel

Finale Fassung. Präambel Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang der Fakultät M M.Eng. Fahrzeugtechnik an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 18.07.2016 Präambel Aufgrund von Art. 13 Abs. 1,

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems

Mehr

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT 205 Technische Universität Berlin AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Nr. 14/2011 Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin (64. Jahrgang) ISSN 0172-4924

Mehr

2. Im Grundmodul II ist einer der zwei Teilbereiche Neuere oder Neueste Geschichte

2. Im Grundmodul II ist einer der zwei Teilbereiche Neuere oder Neueste Geschichte Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOGeschi - Vom 8. Juni 010 Auf Grund

Mehr

geändert durch Satzungen vom 5. November Mai Februar 2016

geändert durch Satzungen vom 5. November Mai Februar 2016 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge. von der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften

Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge. von der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Vom 30. Juni 2005 Auf Grund von 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Zulassung

Mehr

Studienbüro. Laufende Nr./ Jahrgang Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Studienbüro. Laufende Nr./ Jahrgang Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Laufende Nr./ Jahrgang Seitenzahl Aktenzeichen 22.2014 1-6 6033.04 Studienbüro 10.04.2014 Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Herausgegeben im Auftrage des Präsidenten von der

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 26. Jahrgang, Nr. 89 Seite 1 26. September 2005 INHALT Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Embedded

Mehr

vom 18. Juli 2017 Artikel 1

vom 18. Juli 2017 Artikel 1 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre mit technischer Qualifikation an der TU Kaiserslautern, gültig ab dem Prüfungszeitraum WS Ordnung zur Änderung

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für den Weiterbildungsmasterstudiengang Educational Quality in Developing Countries Vom 2. August

Mehr

vom In 1 werden das Datum und der Klammervermerk 29. Oktober 2003 (BayRS WFK) durch das Datum 29. Januar 2008 ersetzt.

vom In 1 werden das Datum und der Klammervermerk 29. Oktober 2003 (BayRS WFK) durch das Datum 29. Januar 2008 ersetzt. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialarbeit in der Psychiatrie an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 09.11.2011 Aufgrund

Mehr

geändert durch Satzungen vom 5. November April Januar Juli 2014

geändert durch Satzungen vom 5. November April Januar Juli 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Akademische Ordnungen

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Akademische Ordnungen Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Akademische Ordnungen Studienordnung für den Studiengang Ausgabe Human-Computer Interaction 21/2014 Der Rektor mit dem Abschluss Master of Science Der Kanzler

Mehr

geändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober August 2017

geändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober August 2017 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Besonderer Teil für den

Mehr

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam Vom 21. Februar 2018 Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs. 1 LHG (GBl.

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien/Literary and Media Studies an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 15. Mai 2013

Mehr

Vom 29. Juli In 34 werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Worte vom 18. September 2007 eingefügt.

Vom 29. Juli In 34 werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Worte vom 18. September 2007 eingefügt. Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang International Project Management in Systems Engineering Internationales Projektmanagement im Großanlagenbau an der Technischen Fakultät

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen 1 Angewandte Werkstoffwissenschaften, 2 Elektrotechnik - Automatisierungssysteme,

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt Amtliche Mitteilung 33. Jahrgang, Nr. 87 21. Dezember 2012 Seite 1 von 8 Inhalt Neufassung der Studienordnung für den Masterstudiengang Medieninformatik Online (Media Informatics Online) des Fachbereichs

Mehr

Modulliste. für den Masterstudiengang. Ingenieurinformatik. an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Fakultät für Informatik

Modulliste. für den Masterstudiengang. Ingenieurinformatik. an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Fakultät für Informatik Modulliste für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Fakultät für Informatik vom Sommersemester 2017 Der Masterstudiengang Ingenieurinformatik (IngINF)

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 34 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung (BPO) Seite für den Studiengang Medieninformatik

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: 30.09.2009 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik Vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund von 36 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Studiengang Master of Arts (M.A.) Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2014 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Fassung für den Masterstudiengang Theater- und Medienwissenschaft.

Fassung für den Masterstudiengang Theater- und Medienwissenschaft. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

vom Studienziel

vom Studienziel Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation und Kooperation (englische Bezeichnung: Intercultural Communication and Cooperation) an der Hochschule für angewandte

Mehr

Anhang 1: Pflicht- und Wahlpflichtmodule der Masterprüfung Wirtschaftsingenieurwesen, zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen

Anhang 1: Pflicht- und Wahlpflichtmodule der Masterprüfung Wirtschaftsingenieurwesen, zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen Anhang 1: Pflicht- und Wahlpflichtmodule der Masterprüfung Wirtschaftsingenieurwesen, zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen Hinweis: Unter Berücksichtigung der Regeln für die Akkreditierung von

Mehr

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 11/S. 96 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende im Master- Studiengang

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Medieninformatik (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Medieninformatik (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Ordnung über die Feststellung der Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Medieninformatik (Eignungsfeststellungsordnung) Vom 14. März 2018 Aufgrund

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg 1 Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Romanistik/Romance Studies Vom 5. April 2018 (Fundstelle: https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2018/2018-19.pdf

Mehr

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Fassung nach der Sitzung der Kommission für das Aufbaustudium Informatik vom 11. Januar 2000 Studienordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen

Mehr

geändert durch Satzungen vom 2. März Juli März 2011

geändert durch Satzungen vom 2. März Juli März 2011 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit/ Medieval and Post Medieval Archaeology an der Otto-Friedrich-Universität

Mehr

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums. Hierzu zählen insbesondere:

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums. Hierzu zählen insbesondere: Historische und Vergleichende Sprachwissenschaft Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife

Mehr

Prüfungsordnung. für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang. Digital Leadership. vom

Prüfungsordnung. für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang. Digital Leadership. vom Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang vom 15.06.2018 in der Fassung vom 15.06.2018 Auf der Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Systemtechnik der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Systemtechnik der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 11.02.2015 Laufende Nummer: 2/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Systemtechnik der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten der

Mehr

34 Geltungsbereich. 35 Bachelorstudiengang, Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Energietechnik beträgt sechs Semester.

34 Geltungsbereich. 35 Bachelorstudiengang, Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Energietechnik beträgt sechs Semester. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

34 Geltungsbereich. (2) Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Energietechnik beträgt sechs Semester.

34 Geltungsbereich. (2) Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Energietechnik beträgt sechs Semester. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 9 vom , Seite

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 9 vom , Seite Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 9 vom 16.03.2017, Seite 160-170 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Informatik,

Mehr

31/42. Beschluss des Akkreditierungsrates vom Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

31/42. Beschluss des Akkreditierungsrates vom Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Anhang 1: Pflicht-, pflicht- und module der Masterprüfung in Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre mit technischer Qualifikation zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen Hinweis:

Mehr

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I

Mehr

vom 15. Juli Die Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung wird durch die Anlage zu dieser Satzung ersetzt.

vom 15. Juli Die Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung wird durch die Anlage zu dieser Satzung ersetzt. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Regensburg vom 15. Juli 2009 Auf Grund von Art.

Mehr

geändert durch Satzungen vom 25. Juli Mai April August Februar Juli Juli 2012

geändert durch Satzungen vom 25. Juli Mai April August Februar Juli Juli 2012 Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Informatik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Science (B. Sc.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Absatz 1 Satz 2 Ziffer

Mehr

Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom PO2

Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom PO2 Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom 11.09.2017 PO2 Auf der Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2012

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Data Science & Consulting

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Data Science & Consulting Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Data Science & Consulting Vom XX.XX.XXXX Präambel Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und 86 Absatz 2 Nr.

Mehr

Prüfungsordnung. des Bachelorstudiengangs. Wirtschaftsinformatik

Prüfungsordnung. des Bachelorstudiengangs. Wirtschaftsinformatik Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik vom 9. März 2012 - 2 - Prüfungsordnung der Wilhelm Büchner Hochschule vom 09.03.2012 i. d. F. vom 13.09.2012 Vorbemerkung: Gemäß 44, Absatz

Mehr

6 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

6 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Aufbaustudiengang Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht Vom 18. August 2006 Auf Grund

Mehr

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006 Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-15.pdf)

Mehr

Vom 18. August wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

Vom 18. August wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 2 erhält folgende neue Fassung: Achte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Marketing der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Mehr

3 Fächerkombinationen

3 Fächerkombinationen Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

(Fundstelle

(Fundstelle Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang International Mathematics and Science Education (IMSE) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 2. Mai 2016 (Fundstelle http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2016/2016-25.pdf)

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Germanistische Linguistik Theorie und Empirie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M.A.) Besonderer Teil Aufgrund

Mehr