Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen. Geltungsbereich
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- Fritzi Reuter
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1 Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 6. Juli 2016, geändert durch Satzung vom 23. November 2016 [*] Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1und Art. 43 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl 2006, S. 245), zuletzt geändert durch 1 Nr. 212 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), erlässt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: I. Allgemeine Bestimmungen Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zweck des Masterstudiengangs 3 Konzeption des Masterstudiengangs 4 Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium II. Masterprüfung 5 Gliederung der Masterprüfung und Verteilung der Leistungspunkte 6 Abschluss des Masterstudiengangs III. Schlussbestimmungen 7 Inkrafttreten Anlage: Modulübersicht der Teilbereiche 1 Module im Teilbereich Software and Systems Engineering 2 Module im Teilbereich Technische Informatik und Adaptive Systeme 3 Module im Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme 4 Module im Teilbereich Mechatronik und Produktion 5 Abschlussarbeit I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Ingenieurinformatik ergänzt die Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg. 2 Zweck des Masterstudiengangs 1 Der Masterstudiengang Ingenieurinformatik behandelt Wissensgebiete der Informatik und ausgewählter Disziplinen der Ingenieurwissenschaften sowie deren Zusammenspiel. 2 Der Masterabschluss bildet einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Ingenieurinformatik; er knüpft an die Kompetenzen an, die mit einem einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel dem Bachelorgrad, erworben werden. 3 Durch den Masterabschluss 1
2 wird festgestellt, ob der Student/die Studentin über fundierte Fach- und Methodenkompetenz verfügt und die für einen Übergang in sowohl computer- als auch ingenieurwissenschaftliche Berufsfelder im internationalen Umfeld notwendige, vertiefte Fachkenntnisse erworben wurden. 4 Der Studiengang zielt auf eine interdisziplinäre Informatik- und Ingenieursausbildung mit Fokus auf Software and Systems Engineering, technische Informatik, adaptive Systeme, Mechatronik und Produktion. 5 Die Berufsqualifizierung wird durch die Vermittlung fundierter Kenntnisse in Informatik und ausgewählten Bereichen der Ingenieurwissenschaften sowie deren praxisnaher Anwendung erreicht. 6 Die fachliche Schwerpunktsetzung des Studiengangs liegt dabei im Bereich Informatik. 7 Zudem stellt das Studienprogramm sicher, dass eine signifikante Vertiefung im ingenieurwissenschaftlichen Bereich erreicht wird. 8 Die Studierenden sollen Urteilsfähigkeit und Kompetenz zur kritischen Reflexion gewinnen und in die Lage versetzt werden, mit wissenschaftlichen Methoden selbständig Lösungen für interdisziplinäre Problemstellungen im Spannungsfeld zwischen Ingenieurwissenschaften und Informatik zu finden. 3 Konzeption des Masterstudiengangs (1) Der Masterstudiengang Ingenieurinformatik gliedert sich wie folgt: Modulgruppe Software und Systems Engineering, Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme, Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme, Modulgruppe Mechatronik und Produktion und Modulgruppe Abschlussarbeit (2) Das Studium kann jeweils zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden. 4 Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium * (1) Die Qualifikation für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik wird nachgewiesen durch einen Abschluss des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik an der Universität Augsburg mit der Gesamtnote 2,70 oder besser nach der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs in der jeweils gültigen Fassung oder durch einen sonstigen diesen Abschlüssen gleichwertigen inoder ausländischen ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit einer gleichwertigen Gesamtnote. * (2) 1 Bewerber/Bewerberinnen, die Prüfungsleistungen in einem Studiengang nach Abs. 1 mit 180 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten, mit 210 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 163 Leistungspunkten, mit 240 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 187 Leistungspunkten erbracht haben, werden unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Ingenieurinformatik zugelassen, dass sie den Abschluss eines Studiengangs nach Abs. 1 bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Ingenieurinformatik folgenden Semesters nachweisen, wenn der Durchschnitt aus der mit den erreichten Leistungspunkten 2
3 erzielten Durchschnittsnote und den für den Abschluss fehlenden, jeweils mit der Note 4,0 bewerteten Leistungen mindestens 2,70 ergibt. 2 Der Nachweis der Erbringung der Prüfungsleistungen nach Satz 1 und der dabei erzielten Durchschnittsnote erfolgt durch eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule bzw. der entsprechenden sonstigen Einrichtung des Bewerbers/der Bewerberin. (3) 1 Über die Vergleichbarkeit der Studiengänge sowie über die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Hochschulabschlüsse und der Gesamtnote entscheidet eine vom Fakultätsrat der Fakultät für Angewandte Informatik eingesetzte Kommission, die aus mindestens zwei Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen oder wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besteht; Art. 63 Abs. 1 BayHSchG gilt entsprechend. 2 Die Mitglieder der Kommission haben einen fachlich einschlägigen wissenschaftlichen Studiengang erfolgreich abgeschlossen. 3 Im Zweifelsfall kann die Kommission die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen konsultieren. 4 Eine Gesamtnote ist gleichwertig, wenn bei einem Vergleich der beiden Notensysteme mindestens die gleiche Notenstufe erreicht wurde. II. Masterprüfung 5 Gliederung der Masterprüfung und Verteilung der Leistungspunkte (1) (2) 1 Der Masterstudiengang besteht aus den in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung aufgeführten - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Software und Systems Engineering - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme; - Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme aus Wahlpflichtmodulen, die nicht bereits in die betreffende Modulgruppe eingebracht wurden - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Mechatronik und Produktion; - der Masterarbeit aus der Modulgruppe Abschlussarbeit. 1 Für das Bestehen der Masterprüfung sind 120 Leistungspunkte wie folgt zu erbringen: 18 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Software und Systems Engineering, 18 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme, 18 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme, 36 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Mechatronik und Produktion; 30 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Abschlussarbeit. 2 Innerhalb der insgesamt 90 Leistungspunkte aus den Modulgruppen nach Satz 1, 1. bis 4. Gliederungspunkt sind genau ein Projektmodul mit zehn Leistungspunkten sowie mindestens ein Seminarmodul mit vier Leistungspunkten, aber maximal zwei Seminarmodule erfolgreich zu erbringen. 6 Abschluss des Masterstudiengangs 1 Die Gesamtnote für den Abschluss des Masterstudiengangs ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulgruppennoten. 2 Die Modulgruppennoten sind das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Noten der bestandenen und jeweils benoteten Module 3
4 der jeweiligen Modulgruppen. 3 Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; Ziffern ab der dritten Dezimalstelle bleiben unberücksichtigt. III. Schlussbestimmungen 7 Inkrafttreten 1 Diese Satzung tritt am 7. Juli 2016 in Kraft. 2 Sie gilt für die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang Ingenieurinformatik ab dem Wintersemester 2016/
5 Anlage zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik Modulübersicht der Teilbereiche (Abkürzungen: V: Vorlesung, Ü: Übung, PS: Proseminar, S: Seminar, P: Praktikum, PM: Projektmodul, LP: Leistungspunkte, MA: Masterarbeit, #TP: Anzahl Teilprüfungen) 1 Modulgruppe: Software and Systems Engineering Softwaretechnik II 2V + 4Ü 8 1 Klausur Qualitätssicherung im 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Software Engineering Software- und Systemsicherheit 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung Software für Industrie 4.0 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder (Industrielle Automatisierung) Mobile Robotik 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Flugrobotik 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Industrierobotik 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Seminar Software- und 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Systems Engineering Projektmodul Software- und Systems Engineering Automotive Software Engineering 3V 6 1 Klausur Praktikum Automotive 6P 6 1 Mündliche Prüfung Software Engineering Praktikum Avionic Software Engineering 6P 6 1 Mündliche Prüfung Seminar Grundlagen des Software Engineering für Automotive Systems (MA) Seminar Grundlagen des Software Engineering für Avionic Systems (MA) Projektmodul Softwaremethodiken für verteilte Systeme 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder 5
6 2 Modulgruppe: Technische Informatik und Adaptive Systeme Weiterführende Betriebssystemkonzepte 2V + 4Ü 8 1 Schriftliche Prüfung oder Selbstorganisierende, 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung adaptive Systeme Organic Computing II 2V + 2Ü 5 1 Mündliche Prüfung Seminar Organic Computing 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder Projektmodul Organic Computing Projektmodul Kommunikationssysteme Mikrorechnertechnik und 3V + 1Ü 6 1 Klausur Echtzeitsysteme Cyber-Physical Systems 3V + 1Ü 6 1 Klausur Prozessorarchitektur 2V + 2Ü 5 1 Klausur Peer-to-Peer und Cloud 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Computing Seminar Next Generation 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Networks Entwurf und Analyse fehlertolerierender 2V + 2Ü 5 1 Klausur Rechensys- teme Praktikum Eingebettete 4P 5 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Systeme Hardware-Entwurf 2V + 4Ü 8 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Praktikum Multicore- 4P 5 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Programmierung Projektmodul Systemnahe Informatik und Kommunikationssysteme Digital Signal Processing II 4V 6 1 Schriftliche Prüfung oder Praktikum Multimodale 6P 8 1 Schriftliche Prüfung oder Echtzeitsignalverarbeitung Seminar Naturanaloge 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Algorithmen und Multiagentensysteme Seminar Industrial Communication 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Multimedia II: Machine 4V + 2Ü 8 1 Klausur Learning and Computer Vision Probabilistic Robotics 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Maschinelles Lernen 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Bayesian Networks 2V + 2Ü 5 1 Klausur Computational Intelligence 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung 6
7 3 Modulgruppe: Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme Die Modulgruppe setzt sich aus Modulen der Modulgruppe Software und Systems Engineering (siehe 1) und der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme (siehe 2) zusammen, die nicht bereits in die betreffende Modulgruppe eingebracht wurden. 4 Modulgruppe: Mechatronik und Produktion Entwurf digitaler Regelungen 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Zustandsschätzung und - 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder vorhersage Nichtlineare Systeme und 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Regelungen Seminar zu speziellen Kapiteln 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung der Regelungstechnik Projektmodul Regelungstechnik Virtuelle Produktion 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Ressourceneffiziente Produktion 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Intelligent vernetzte Produktion 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Seminar Automatisierungstechnik 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung in der Produktion Seminar Mechatronische 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Entwicklung von Produktionssystemen Projektmodul Produktionsinformatik Entwurf mechatronischer 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Systeme Dynamik mechatronischer 2V + 2Ü 5 1 Schriftliche Prüfung oder Systeme Seminar zu speziellen Kapiteln 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung der Mechatronik Projektmodul Mechatronik 5 Modulgruppe: Abschlussarbeit Masterarbeit MA 30 1 Masterarbeit 7
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