geändert durch Satzungen vom 5. November Mai Februar 2016
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1 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Linguistik an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOLing - Vom 8. Juni 0 geändert durch Satzungen vom 5. November 0 6. Mai Februar 06 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 3 Abs. 5 Satz, Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Prüfungsordnung: Geltungsbereich... Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen... 3 Umfang und Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen... Inkrafttreten und Übergangsvorschriften... Anlage: Übersicht Studienplan Masterstudiengang Linguistik... Geltungsbereich Die Fachstudien- und Prüfungsordnung für den forschungsorientierten konsekutiven Masterstudiengang Linguistik mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) ergänzt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ABMStPO/Phil. Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen () Fachspezifischer Abschluss ist der Abschluss in einem Ein- oder Zwei-Fach- Bachelorstudiengang der Linguistik. Als fachverwandte oder gleichwertige Abschlüsse im Sinne des 35 Abs. Nr. i. V. m. Abs. ABMStPO/Phil werden andere Bachelorstudiengänge anerkannt, die einen linguistischen, philologischen und/oder sprachpraktischen Anteil von mindestens 60 ECTS-Punkten haben. () Mit den Bewerbungsunterlagen haben Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in deutscher Sprache erworben haben, Deutschkenntnisse auf dem Niveau von DSH 3 nachzuweisen.
2 (3) Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtnote des Abschlusses bzw. im Falle des 35 Abs. ABMStPO/Phil einem Durchschnitt der bisherigen Leistungen von,5 bis 3,00 findet ein Auswahlgespräch statt; die übrigen Bewerberinnen und Bewerber werden nicht zur zweiten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens zugelassen und erhalten einen mit entsprechender Begründung versehenen Ablehnungsbescheid. Im Auswahlgespräch werden die Bewerberinnen und Bewerber insbesondere auf Basis folgender gleichgewichteter Kriterien beurteilt:. Qualität der sprachwissenschaftlichen Grundlagen, vor allem bezogen auf das Deutsche, das Englische oder eine romanische Sprache.. Fähigkeit, Themen aus dem Bereich der Linguistik in einer dem Fach angemessenen Weise zu analysieren und aufzubereiten. 3 Umfang und Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen () Umfang und Gliederung des Masterstudiengangs Linguistik sowie Art und Umfang der Prüfungen bestimmen sich nach der Anlage. () Das erste Semester besteht aus einem Pflichtmodul ( ECTS-Punkte) und einem Wahlpflichtbereich, bei welchem 0 ECTS-Punkte aus drei Modulen wählbar sind. (3) Im zweiten und dritten Semester sind zwei Pflichtmodule (je ECTS-Punkte) und vier Wahlpflichtmodule (je ECTS-Punkte) zu belegen. Mindestens zwei und maximal drei der Wahlpflichtmodule sind aus den Bereichen A (Angewandte und deskriptive Linguistik) und B (Historische Linguistik und Variationslinguistik) zu wählen. 3 Die Studierenden können einen Schwerpunkt wählen; dazu sind alle Module nach Satz entweder aus dem Schwerpunkt A oder aus dem Schwerpunkt B zu wählen. Aus dem Projektmodul und den zwei Sprachpraxismodulen sind Module im Umfang von mindestens ECTS-Punkten und höchstens 0 ECTS-Punkten zu wählen. () Das vierte Semester besteht aus dem Mastermodul. Hier ist eines von drei Masterwahlpflichtmodulen (Linguistik Germanistik, Linguistik Anglistik oder Linguistik Romanistik) zu wählen. Inkrafttreten und Übergangsvorschriften Diese Fachprüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage: Studienverlaufsplan Master Linguistik (Vollzeit)
3 . Fachsemester Modulbezeichnung P / Linguistik Sprachen Sprache WP / Sprachnorm und Variation (Germanistik) WP /3 Introductory Module Topics in Linguistic Theory and Language Acquisition Research (Anglistik) WP / Sprachstrukturen und Sprach-systeme (Romanistik). Fachsemester P / Methoden der Linguistik empirisch, formal und computergestützt P / Research Module Teil : Dialekte und Sprachvariation A WP /3 Linguistics and Language Teaching a/b A WP /5 Grammatiktheorie und ihre Anwendung A WP / Angewandte und deskriptive Linguistik der romanischen Sprachen B WP /9 Historische Linguistik Sprachwandel B WP / Language Variation (English) A/B WP /3 Corpus Linguistics A WP / First Language Acquisition and Language Teaching WP /a Sprachen aus dem Angebot des Sprachenzentrums bzw. der Institute 3. Fachsemester P / Research Module Teil : Lexikografie, Valenz- und Kollokationsforschung A WP / Descriptive and Theoretical Linguistics a/b Lehrveranstaltung SWS 3 Gesamt ECTS Workload-Verteilung pro Semester in ECTS-Punkten V Ü P S Art und Umfang der Prüfung/ Studienleistung V 8 Mündliche Prüfung (30 Min.) Ü Ü (5 5 Seiten) S 5 Mündliche Prüfung (0 30 Min.) S 5 V (ca. 0 Seiten) Faktor Modulnote KU 5 Programmieraufgaben (ca. x30 Min.) oder Arbeitsaufträge (ca. x30 Min.) Ü 5 oder Kurzreferat (ca. 0 Min.) 3 OS 5 Diskussionsbeitrag Gastvorträge 0,5 Ü 3 Mündliche Prüfung (0 30 Min.) 8 Mündliche Prüfung (30 Min.) oder Referat Ü (ca. 0 Min.) und Hausarbeit (ca. 0 Seiten) 3 Ü (ca. 0 Seiten) 8 Wissenschaftliche Präsentation (30 Min.) Ü oder Referat (ca. 0 Min.) und Hausarbeit (5 5 Seiten) 3 Referat (ca. 0 Min.) und Hausarbeit S 3 (5 Seiten) OS 5 Diskussionsbeitrag Gastvorträge 0,5 a: Ü ( SWS) b: S ( SWS) () () 3 Modulvariante a: schriftliche Abschlussprüfung (60-90 Min.) Modulvariante b: Hausarbeit (ca. 5 Seiten) oder schriftliche Abschlussprüfung (60-90 Min.) 3 Portfolioprüfung: Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Ü 3 und -5 Einzelaufgaben (60 Min.) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) oder schriftliche S 3 Abschlussprüfung (60-90 Min.) 3 Ü ca. Nach Maßgabe des Sprachenzentrums 5 5 bzw. des anbietenden Fachs
4 Modulbezeichnung A WP /6 Lexikographie und Lexikologie B WP /8 Sprachvariation Sprachkontakt Vergleichende Linguistik der germanischen Sprachen B WP / English Historical Linguistics B WP / Historisch-vergleichende romanische Sprachwissenschaft A WP /5 Second Language Acquisition and Language Teaching Lehrveranstaltung SWS Gesamt ECTS Workload-Verteilung pro Semester in ECTS-Punkten WP /6 Projektmodul WP /b Sprachen aus dem Angebot des Sprachenzentrums bzw. der Institute A WP /8 Applied Linguistics a/b. Fachsemester WP 3/ Mastermodul Linguistik (Germanistik) WP 3/ Mastermodul Linguistik (Anglistik) WP 3/3 Mastermodul Linguistik (Romanistik) 3 Art und Umfang der Prüfung/ Studienleistung ca. a: S ( SWS) b: Ü ( SWS) 5 5 () () 3 Nach Maßgabe des Sprachenzentrums bzw. des anbietenden Fachs Modulvariante a: Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Modulvariante b: Hausarbeit (ca. 5 Seiten, 0%) oder schriftliche Abschlussprüfung (60-90 Min., 0%) und sprachpraktische Aufgaben (30%) 3 Kolloquium (ca Seiten) Kolloquium (ca Seiten) Kolloquium (ca Seiten) Summe 0 Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. ECTS-Punkte können nur erworben werden, wenn beide Teile des Moduls abgeschlossen sind. Art und Umfang der Prüfung sind abhängig von der Wahl der Lehrveranstaltung. Näheres regelt das Modulhandbuch. Abkürzungen bei den Modulbezeichnungen: A = Bereich Angewandte und deskriptive Linguistik, B = Bereich Historische Linguistik und Variationslinguistik, P = Pflichtmodul, WP = Wahlpflichtmodul. Abkürzungen bei den Lehrveranstaltungstypen: HS = Hauptseminar, KU = Kurs, OS = Oberseminar, S = Seminar, Ü = Übung, V = Vorlesung Faktor Modulnote V Ü P S Mündliche Prüfung (30 Min.) oder Referat (ca. 0 Min.) und Hausarbeit (ca. 0 Seiten) Ü 8 Wissenschaftliche Präsentation (30 Min.) oder Referat (ca. 0 Min.) und Hausarbeit Ü (5-5 Seiten) 3 Referat (ca. 0 Min.) und Hausarbeit S 3 (5 Seiten) V (ca. 0 Seiten) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) oder schrift- liche Abschlussprüfung (60-90 Min.) 3 S 3 Mündlicher Erfahrungsbericht (ca. 30 Min.) oder schriftlicher Erfahrungsbericht (ca. 3 Seiten) 3
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geändert durch Satzungen vom 5. November April Januar Juli 2014
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MehrVom 2. September 2009
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MehrVom 14. Oktober wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
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Sechste Satzung zur Änderung der Fachstudien und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang The Americas/Las Américas an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FriedrichAlexanderUniversität
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Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Hinweis:
Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März November September 2018
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 2. Juni In der Überschrift wird das Wort Informatik durch die Worte Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften ersetzt.
Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Informatik im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 1. September November März Februar Mai Juli 2018
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MehrVom 18. August wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
Achte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Marketing der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März November 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011
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Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
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MehrGesamt ECTS. 6 Portfolioprüfung: 5 Übung 1 (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (2) (2) 1 (2) (2) (2)
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