Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick. Jahrgang 1 Freitag, den 28. September 2012 Nummer 11. Kirmes in Rabenäußig

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick. Jahrgang 1 Freitag, den 28. September 2012 Nummer 11. Kirmes in Rabenäußig"

Transkript

1 Frankenblick Bote Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Jahrgang 1 Freitag, den 28. September 2012 Nummer 11 Kirmes in Rabenäußig vom

2 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 Sprechtage des Bürgermeisters bzw. eines Vertreters der Gemeindeverwaltung Sprechtag in Rauenstein Feuerwehrgerätehaus: jeden 1. und 3. Dienstag des Monats und jeden 2. und 4. Dienstag des Monats Neu ab Sprechtag in Mengersgereuth-Hämmern von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Außenstelle der Gemeindeverwaltung: jeden 1. und 3. Dienstag des Monats von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und jeden 2. und 4. Dienstag des Monats von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr Sprechtag in Effelder Rathaus: Donnerstag und Jürgen Köpper Bürgermeister Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den Gemeinde Frankenblick Anschrift OT Effelder Schlossgasse Frankenblick Tel.: / Fax.: / gemeinde@frankenblick.eu Öffnungszeiten... der Gemeindeverwaltung Frankenblick - Rathaus in Effelder: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr... der Gemeindeverwaltung Frankenblick - Außenstelle Mengersgereuth-Hämmern: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Frankenblick über die Abwehr von Gefahren vom Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291) erlässt die Gemeinde Frankenblick als Ordnungsbehörde folgende Verordnung: 1 Geltungsbereich Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Frankenblick, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. 2 Begriffsbestimmungen (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen. (2) Zu den Straßen gehören: a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen; b) der Luftraum über dem Straßenkörper; c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen, und die Bepflanzung. (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit im Gemeinde Frankenblick zugänglichen a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4), b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und c) die öffentlichen Toilettenanlagen. (4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Buchstabe 3 a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Hierzu gehören: a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze; b) Kinderspielplätze; c) Gewässer und deren Ufer. 3 Verunreinigungen (1) Es ist verboten: a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu beschädigen. b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen. c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers, sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie z. B. verunreinigende, besonders ölige, teerige, brennbare, explosive, säure- und laugenhaltige oder andere umweltoder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton sowie ähnliche Materialien zu. (2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen.

3 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/ Wildes Zelten In öffentlichen Anlagen ist das Zelten oder Übernachten untersagt, soweit dies nicht durch andere Vorschriften speziell geregelt wird. 5 Wasser und Eisglätte Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht. 6 Betreten und Befahren von Eisflächen Eisflächen aller Gewässer dürfen nur betreten und befahren werden, wenn sie durch die Gemeindeverwaltung Frankenblick dafür freigegeben worden sind. 7 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll (1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten. (2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen, Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände daraus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt auch für Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind. Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen von Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden. Das Ablegen von Sperrmüll ist frühestens zwei Tage vor dem Entsorgungstermin gestattet. 8 Leitungen Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen und ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleiben unberührt. 9 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden. 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformationsund Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für die Löschwasserentnahme zu verdecken. Hydranten sind von Schnee und Eis frei zu halten. 11 Hausnummern (1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Gemeindeverwaltung Frankenblick zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein und lesbar erhalten werden. (2) Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen. Die Gemeinde Frankenblick kann eine andere Art der Anbringung zulassen oder anordnen, wenn dies in besonderen Fällen, insbesondere zur besseren Sichtbarkeit der Hausnummer, geboten ist. (3) Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material bestehen. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden. Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben und mindestens 10 cm hoch sein. 12 Tierhaltung (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. (2) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen, auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen. (3) Auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden, (4) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt. (5) Das Füttern fremder oder frei lebender (herrenloser) Katzen ist verboten. Ausnahmen, insbesondere für die kontrollierte Fütterung frei lebender Katzen zur Populationskontrolle/-reduzierung durch Einrichtungen des Tierschutzes, können zugelassen werden. 13 Bekämpfung verwilderter Tauben (1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden. (2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Wohnräumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen. 14 Unbefugte Werbung (1) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet, a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit anderen Werbemitteln zu werben; b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen anzubieten; c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen. (2) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer Woche zu entfernen. 15 Ruhestörender Lärm (1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Absatz 2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. (2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von: Uhr bis Uhr (Mittagsruhe) Uhr bis Uhr (Abendruhe); für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz. (3) Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt insbesondere für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen u. ä.), auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern. (4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes 1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u. a.) Fenster und Türen geschlossen sind. (5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig, wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der Arbeiten in dieser Zeit gebietet.

4 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 (6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. (7) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. Seite 1221) in der jeweils gültigen Fassung. 16 Offene Feuer im Freien (1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnlichen offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt. (2) Die Ausnahmegenehmigung nach 19 ersetzt nicht die notwendige Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers. (3) Jedes nach 19 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen. (4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein 1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, 2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und 3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m. (5) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungs- und Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Waldgesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pfl anzlichen Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt. 17 Störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen In öffentlichen Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu behindern oder zu belästigen, insbesondere - das Lagern oder dauerhafte Verweilen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit hierdurch die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Allgemeinheit (z. B. durch Störung der öffentlichen Ruhe, Verschmutzung der Flächen oder das Umstellen von Bänken) erheblich beeinträchtigt oder verhindert wird. - aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten durch In-den-Weg-Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmittel, Verfolgen oder Anfassen), - die Verrichtung der Notdurft, - das Nächtigen auf Bänken und Stühlen. 18 Anpflanzungen Anpfl anzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beinträchtigen. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden. 19 Ausnahmen Auf schriftlichen Antrag kann die Gemeindeverwaltung Frankenblick Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. 20 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. 3 Absatz 1 Buchstabe a öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschädigt; 2. 3 Absatz 1 Buchstabe b auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt; 3. 3 Absatz 1 Buchstabe c Abwässer und Baustoffe in die Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet; 4. 4 auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zeltet oder übernachtet; 5. 5 Wasser, das nicht ungehindert abfl ießen kann, oder Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet; 6. 6 nicht freigegebene Eisfl ächen betritt oder befährt; 7. 7 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt; 8. 7 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und Sperrmüll nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt; 9. 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich beseitigt; Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar macht; Absatz 1 sein Haus nicht mit der zugeteilten Hausnummer versieht, Absatz 2 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen lässt, mitführt oder baden lässt; Absatz 3 Hunde nicht an der Leine führt; Absatz 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort beseitigt; Absatz 5 fremde oder herrenlose streunende Katzen füttert; verwilderte Tauben füttert; Absatz 1 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen anbietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt; Absatz 3 während der Mittags- und/oder Abendruhezeiten Tätigkeiten ausübt, die die Ruhe Unbeteiligter stören; Absatz 6 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen stört, betreibt oder spielt; Absatz 1 offene Feuer im Freien anlegt und unterhält; Absatz 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige Person beaufsichtigt und vor Verlassen der Feuerstelle ablöscht; Absatz 4 offene Feuer anlegt, die a) von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, b) von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 m oder c) von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m entfernt sind; Andere mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt Absatz 1 durch Anpfl anzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält; (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 51 Absatz 1 OBG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die Gemeindeverwaltung Frankenblick ( 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG). 21 Geltungsdauer Diese Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften (1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die ordnungsbehördlichen Verordnungen der ehemaligen Gemeinden Mengersgereuth-Hämmern vom und Effelder-Rauenstein vom außer Kraft. Frankenblick, den Jürgen Köpper Bürgermeister (Siegel)

5 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen - Flurneuordnungsbehörde - Frankental 1, Meiningen Az.: Anordnungsbeschluss 1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens Frankenblick Mühlweg Blatterndorf Gem. 54, 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch der unter 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der Blatterndorf Gemeinde: Frankenblick Landkreis: Sonneberg angeordnet. Das Verfahren wird unter Leitung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen durchgeführt. Das Verfahrensgebiet hat eine Fläche von 1,8730 ha. 2. Grundstücke Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke: Blatterndorf Flurstücke Nr. 2/4, 5, 139/8 und Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, Meiningen, Postanschrift: PF , Meiningen, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schloßgasse 20, Frankenblick OT Effelder, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Hausanschrift: Frankental 1, Meiningen, Postanschrift: PF , Meiningen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eingegangen ist. Meiningen, gez. Knut Rommel Amtsleiter (DS) Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen - Flurbereinigungsbehörde - Frankental 1, Meiningen Az.: Änderungsbeschluss Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Stelzen Nach 8 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794), i.v.m. 3 der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten der Flurneuordnungsbehörden vom (GVBl. S. 132), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. S. 229), wird das mit Beschluss der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem damaligen Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom , Az.: , festgestellte und mit Beschlüssen der Flurbereinigungsbehörde vom , und geänderte Flurbereinigungsgebiet Stelzen erneut wie folgt geändert: Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteile ausgeschlossen: Bachfeld Flurstücke Nr.: 2065, 2268, 2269/2, 2271/3, 2272/2, 2273/3, 2274, 2275, 2276, 2278/2, 2279, 2280, 2281, 2282, 2283/2, 2284, 2286/2, 2286/3, 2287/2, 2289/2, 2290/2, 2293/2, 2298/2, 2300/2, 2301, 2302, 2303, 2304, 2305, 2306, 2307, 2308, 2310/2, 2311, 2313/2, 2313/3, 2313/4, 2314/2, 2314/3, 2315, 2316/2, 2318, 2319, 2321/2, 2322, 2323, 2324, 2325, 2326, 2327, 2328/2, 2330, 2331, 2332/2, 2335/2, 2336/2, 2339/2, 2340, 2341, 2342/2, 2345/2, 2346, 2347, 2348, 2349, 2350, 2351/2, 2353/2, 2357/2, 2358, 2359/2, 2360/3, 2362/2, 2363/2, 2367/2, 2368, 2369, 2370, 2371, 2372, 2373/2, 2377/2, 2378, 2380/2, 2382, 2386/2, 2387, 2388, 2389, 2390/2, 2392/2, 2395, 2396, 2397, 2398, 2399/2, 2400/2, 2401/2, 2402/2, 2402/3, 2402/4, 2403/2, 2405/2, 2406, 2408/2, 2409/2, 2411, 2412, 2413/2, 2419, 2420, 2421/2, 2423/3, 2423/4, 2425/1, 2425/2, 2425/3, 2426/1, 2426/2, 2427/1, 2427/2, 2428/1, 2428/2, 2428/3, 2430, 2431/4, 2431/5, 2431/6, 2433, 2435, 2436/2, 2438/2, 2439, 2441/2, 2444/3, 2445/2, 2446, 2449/2, 2451/3, 2451/4, 2451/5, 2453/3, 2453/4, 2453/5, 2455, 2456, 2457, 2459/2, 2460/2, 2463, 2464/2, 2466, 2467, 2468/2, 2468/3, 2469, 2470, 2471, 2472, 2473, 2474/2, 2474/3, 2475/2, 2475/3, 2476/1, 2476/2, 2477, 2478/2, 2481/2, 2481/3, 2482/2, 2482/3, 2483, 2484, 2485, 2486, 2487, 2488, 2489, 2490/2, 2492/2, 2494, 2505, 2506/2, 2507/1, 2507/2, 2508, 2509, 2510, 2511/1, 2511/2, 2512/1, 2512/2, 2513/1, 2513/2, 2514, 2515, 2516/1, 2516/2, 2516/3, 2516/4, 2517/1, 2517/2, 2517/3, 2517/4, 2518/1, 2518/2, 2518/3, 2518/4, 2525/2, 2533, 2535, 2536, 2538/1, 2539/3, 2541/2, 2542, 2543, 2544, 2545, 2546/2, 2547, 2548/3, 2549, 2571, 2572/1, 2572/2, 2573, 2574, 2575, 2576, 2577, 2578, 2579, 2581, 2582, 2583/2, 2584, 2585, 2586, 2587, 2590, 2591, 2596, 2597, 2598, 2599/2, 2601, 2602, 2604/2, 2605, 2607, 2608/4, 2609, 2610, 2611, 2612, 2613, 2614, 2615, 2616, 2617, 2618, 2619, 2621/2, 2622, 2623, 2624, 2626/2, 2627, 2628, 2629/2, 2632/2, 2633/2, 2636/2, 2637/2, 2640/2, 2641/2, 2644/2, 2645, 2648/2, 2654/2, 2660, 2662, 2663/2, 2664/2, 2667, 2668, 2671/2, 2672/2, 2674, 2676, 2679, 2680, 2681/2, 2682, 2683/4, 2684, 2685, 2694, 2700/2, 2730/2, 2739, 2739/3, 2740, 2740/3, 2742/2, 2743/1, 2743/2, 2743/3, 2744, 2745/1, 2745/2, 2745/3, 2746/3, 2746/4, 2748/3, 2748/4, 2748/5, 2750, 2752/2, 2753, 2754, 2755, 2757/1, 2757/2, 2757/3, 2758, 2759, 2760, 2762/2, 2763, 2764, 2765/1, 2765/2, 2765/3, 2769/2, 2770, 2772/2, 2773, 2774/2, 2775/1, 2775/2, 2775/3, 2777/2, 2779/2, 2781/2, 2782, 2783, 2784, 2785, 2787/2, 2788, 2789, 2790, 2791/2, 2793, 2794, 2795/1, 2795/2, 2795/3, 2797, 2798, 2799, 2800, 2801, 2803/2, 2804/2, 2806/2, 2808, 2809, 2810/3, 2810/4, 2810/5, 2810/6, 2811, 2812, 2814, 2815, 2816, 2817, 2819/2, 2821/2, 2826/3, 2826/4, 2826/5, 2826/6, 2826/7, 2827, 2828, 2829, 2830, 2831/3, 2831/4, 2836, 2837, 2838, 2839/2, 2841/2, 2842, 2843, 2844, 2845, 2846, 2848/2, 2849/2, 2855/2, 2856/2, 2858, 2859, 2860/4 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 2860/2), 2863/2, 2865/2, 2866, 2869/2, 2870, 2871, 2872, 2873, 2888/4 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 2888/1)

6 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 Mausendorf Flurstücke Nr.: 68, 69, 70, 71, 73/2, 75/2 Neundorf Flurstücke Nr.: 30/2, 97/2, 98/2, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 115/2, 115/3, 115/4, 115/5, 115/6, 115/7, 115/8, 115/9, 115/10, 115/11, 115/12, 115/13, 115/14, 115/17, 115/18, 116, 119, 380, 381 Rauenstein Flurstücke Nr.: 147, 148/2, 181/2, 184/5, 289, 289/2, 289/3, 290, 291, 292, 293/4, 295/2, 295/3, 296, 297/2, 297/3, 298, 299, 300, 300/2, 301, 302/4, 303/3, 303/4, 303/5, 304/4, 304/5, 305/2, 306/10 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 306/8), 841, 842, 843, 845, 846, 847, 856, 857, 858, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 960, 961/7 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 961/5), 962, 963, 964, 965, 966/2, 967, 968, 969, 970, 971, 972/2, 974, 975, 976, 977, 978, 979, 980, 981, 982, 983, 984, 985, 986, 987, 988, 989, 990, 991, 992, 993, 994, 995, 996, 997, 998, 999, 1000, 1001, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013 Sachsendorf Flurstücke Nr.: 540/2, 540/3 (Teile des Grundstücks Flurstück Nr. 540) Stelzen Flurstück Nr.: 860/24 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 860/22) Theuern Flurstücke Nr.: 140, 141/2, 141/5, 141/6, 142, 144/2, 145/6, 145/9, 145/10, 145/11, 146, 147, 148/2, 148/3, 149, 152/2, 153, 154/2, 154/3, 154/4, 156/3, 160/2, 160/3, 160/4, 160/5, 161/2, 161/4, 161/6, 161/7, 161/8, 162/3, 164/2, 166, 167, 168/2, 169, 170, 171/2, 460/3, 461/2, 462/2, 463/3, 464/3, 464/4, 465/6, 465/8, 468/6, 469/2 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 469), 471/2, 472/2, 472/3, 475/4, 479/4, 480/4 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 480/2), 483, 484/2, 485/4, 486/4, 491, 494/2, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 540, 541, 542 Das Flurbereinigungsgebiet hat nach der Änderung eine Fläche von ca ha. 2. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für - die Flurbereinigungsgemeinden Stadt Schalkau und Bachfeld im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Schalkau, Markt 1, Schalkau, - die Flurbereinigungsgemeinde Sachsenbrunn sowie die angrenzende Gemeinde Stadt Eisfeld im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, Eisfeld, - die Flurbereinigungsgemeinde Frankenblick im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schloßgasse 20, Frankenblick OT Effelder, - die Flurbereinigungsgemeinde Siegmundsburg und die angrenzende Gemeinde Stadt Neuhaus am Rennweg im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Neuhaus am Rennweg sowie in den Dienstgebäuden der angrenzenden Gemeinden - Stadt Neustadt bei Coburg, Georg-Langbein-Straße 1, Neustadt bei Coburg, - Lautertal, Frankenstraße 3, Lautertal und - Stadt Rödental, Bürgerplatz 1, Rödental, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Hausanschrift: Postanschrift: Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, Meiningen, PF , Meiningen einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eingegangen ist. Meiningen, gez. Knut Rommel Amtsleiter Nachrichten aus dem Rathaus Grünabfallannahme in der Gemeinde Frankenblick Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die Anzahl der Grünabfallannahmestellen wird sich zum von derzeit drei Annahmestellen (Rauenstein, Mengersgereuth-Hämmern und Effelder) auf eine Annahmestelle in der Agrargenossenschaft Effelder, Sonneberger Str. 2, reduzieren. Grund für die Schließung der Grünabfallannahmestellen sind Gründe aus bau- und wasserrechtlicher Sicht. Dies ergibt sich insbesondere aus der aktuellen Rechtslage, welche in der Thür. Anlagenverordnung (ThürVAwS) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung (ThürVVAwS) zur Anwendung gebracht werden müssen. Grundsätzlich ist Grünabfall = Abfall. Damit müssen nach 6.3 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung alle Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden. Nach Nr. 6.3 (3) Thür. VVAwS ist z.b. bei Kompost und vergleichbaren Abfällen grundsätzlich von der Wassergefährdungsklasse 1 auszugehen. Weder die Annahmestelle in Mengersgereuth noch in Rauenstein entsprechen den Anforderungen an diese Gesetzlichkeiten. Erforderlich wären nach den Erfassungsdaten aus dem Jahr 2011 in beiden Annahmestellen eine für Schwerlast ausgelegte Fläche, 900 qm mit Sickerwassererfassung, neu zu errichten. Eine Asphaltschicht, je Anlage 120 lfd. m Hochborde und ein Sickerwassersammelschacht mit allen erforderlichen Einläufen und 5 cbm Fassungsvermögen müsste sowohl in Rauenstein als auch in Mengersgereuth kurzfristig und auf Rechnung für die Gemeinde Frankenblick neu angelegt werden. Die Kostenschätzung für eine Anlage beläuft sich auf ca Euro zzgl. Entsorgung bzw. Wiedereinbau der Aushubmassen und zzgl. der gesetzl. MwSt. in Höhe von derzeit 19 %. Hierzu ist die Gemeinde Frankenblick nicht in der Lage. Alle im vorstehenden Text genannten Belange erfüllt die Agrargenossenschaft in Effelder mit den vorhandenen Lagerflächen und Lagerkapazitäten einschließlich der benötigten Sickerwasseranlagen. Bei der Anlieferung von frischem Grasschnitt kann dieser in der Biogasanlage der Agrargenossenschaft weitere Verwertung finden. Eine lokale Annahme und die gleichzeitige Verwertung (Kreislaufführung der lokalen Grünabfälle) ist sichergestellt. Im Jahr 2011 wurden in Rauenstein 448,53 t, in Mengersgereuth 235,89 t Grünabfälle angenommen. Effelder ist in der Lage t im Jahr anzunehmen und ohne weiteren Transport zu verarbeiten. Hier ergibt sich eine Transportkostenersparnis für alle Abfallgebührenschuldner von ca Euro / Jahr für den Transport der Grünabfälle nach Birkig / Bay. und eine Annahmenkostenersparnis für die Erfassung der angelieferten Mengen für unsere Gemeinde. Sicherlich ist diese Lösung für die Ortsteile Rauenstein und Effelder mit einem zumutbaren Mehraufwand für unsere Bürgerinnen und Bürger verbunden. Wichtig ist mir jedoch, dass die Grünabfälle weiterhin fachgerecht entgegen- DS

7 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 genommen werden und den Bürgern keinerlei Belastungen in Form von ansteigenden Entsorgungsgebühren bei Grünabfällen entstehen. Für die Unterstützung der Agrargenossenschaft Effelder möchte ich mich an dieser Stelle auf das Herzlichste bedanken und bitte nochmals alle Bürger der Ortsteile Rauenstein und Mengersgereuth um ihr Verständnis. Für weitere Fragen steht die Gemeindeverwaltung Frankenblick jederzeit zur Verfügung. Jürgen Köpper Bürgermeister Senioren Herzlichen Glückwunsch... den Geburtstagsjubilaren im Monat Oktober 2012 OT Döhlau zum 76. Geburtstag Herrn Schnetter, Horst Döhlau zum 87. Geburtstag Frau Schneider, Irma Döhlau OT Effelder zum 72. Geburtstag Frau Wank, Ingrid Sonneberger Straße zum 74. Geburtstag Herrn Heinlein, Dieter Neustädter Straße zum 73. Geburtstag Frau Malter, Brigitte Schmiedsgasse zum 76. Geburtstag Herrn Blechschmidt, Wilfried Schulstraße zum 81. Geburtstag Frau Schüler, Hilde Schloßgasse zum 71. Geburtstag Frau Döring, Traute Sonneberger Straße zum 90. Geburtstag Frau Kuhn, Erna Sonneberger Straße zum 70. Geburtstag Herrn Hausdorf, Erich Schmiedsgasse zum 66. Geburtstag Herrn Geiger, Ralf Maßstraße zum 68. Geburtstag Herrn Groß, Siegfried Ecke zum 76. Geburtstag Frau Hertha, Karin Sonneberger Straße zum 69. Geburtstag Herrn Höfer, Theodor Ecke zum 66. Geburtstag Frau Falkenberg, Grete Sonneberger Straße zum 72. Geburtstag Herrn Morgenroth, Hubert Neustädter Straße OT Grümpen zum 71. Geburtstag Frau Höhn, Monika Ortsstraße zum 71. Geburtstag Herrn Müller, Werner Ortsstraße zum 72. Geburtstag Herrn Schmidt, Gerhard Baumleite zum 65. Geburtstag Frau Truckenbrodt, Doris Ortsstraße OT Mengersgereuth-Hämmern zum 73. Geburtstag Herrn Escher, Heinz Effelderstraße zum 67. Geburtstag Frau Sachse, Regina Forschengereuther Straße zum 77. Geburtstag Frau Siegel, Herta Kohläschig zum 93. Geburtstag Frau Lenk, Elfriede Straße am Mühlberg zum 81. Geburtstag Frau Scheler, Ortrud Steinheider Straße zum 88. Geburtstag Frau Schott, Ursula Effelderstraße zum 76. Geburtstag Herrn Schneider, Herbert Am Adelsberg zum 69. Geburtstag Frau Schnetter, Renate Hämmerer Ortsstraße zum 88. Geburtstag Frau Rattei, Irene Forschengereuther Straße zum 68. Geburtstag Frau Roche, Waltraud Steinacher Straße zum 65. Geburtstag Herrn Diederich, Lothar Am Adelsberg zum 70. Geburtstag Herrn Madalschek, Heinz Freiherr-vom-Stein-Straße zum 71. Geburtstag Frau Sauerteig, Marianne Steinheider Straße zum 66. Geburtstag Frau Maaser, Barbara Freiherr-vom-Stein-Straße zum 75. Geburtstag Herrn Funke, Dieter Hämmerer Ortsstraße zum 74. Geburtstag Herrn Scheler, Dieter Schichtshöhner Straße zum 82. Geburtstag Frau Schneider, Herta Heimstätten zum 75. Geburtstag Frau Ehrhardt, Barbara Bahnhofstraße zum 73. Geburtstag Frau Friebe, Hanna Bahnhofstraße zum 69. Geburtstag Herrn Scheler, Dieter Hämmerer Ortsstraße zum 73. Geburtstag Frau Scheler, Gisela Heimstätten zum 73. Geburtstag Frau Steiner, Erika Heidersberg zum 76. Geburtstag Frau Scheler, Rosa Bergweg zum 82 Geburtstag Frau Brehm, Walburga Schmiedsgrund zum 78. Geburtstag Frau Räppold, Helena Mühlstraße zum 76. Geburtstag Frau Räder, Erika Steinheider Straße zum 65. Geburtstag Herrn Flemming, Klaus Heimstätten zum 66. Geburtstag Frau Jäger, Uta Alte Poststraße zum 72. Geburtstag Frau Müller, Monika Schichtshöhner Straße zum 79. Geburtstag Frau Langbein, Herta Heimstätten zum 71. Geburtstag Frau Weber, Lieselotte Eisfelder Straße zum 66. Geburtstag Frau Glaser, Roswitha Schulstraße zum 72. Geburtstag Herrn Litschko, Otto Steinacher Straße zum 73. Geburtstag Frau Weigelt, Edith Steinheider Straße zum 70. Geburtstag Frau Litschko, Helga Steinacher Straße zum 81. Geburtstag Frau Scheler, Elfriede Hämmerer Ortsstraße zum 80. Geburtstag Frau Schneider, Ingeborg Hämmerer Ortsstraße zum 66. Geburtstag Frau Söllner, Tea Schmiedsgrund zum 92. Geburtstag Frau Bätz, Maria Schichtshöhner Straße zum 72. Geburtstag Frau Morgenstern, Sieglinde Schwarzwälder Straße zum 70. Geburtstag Herrn Hamberger, Gustav Schulstraße zum 76. Geburtstag Frau Müller, Anneliese Freiherr-vom-Stein-Straße zum 75. Geburtstag Frau Stämmler, Johanna Hammerberg

8 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 OT Meschenbach zum 69. Geburtstag Herrn Babucke, Rolf Meschenbach zum 72. Geburtstag Frau Leib, Bärbel Meschenbach zum 73. Geburtstag Frau Eyrich, Erika Meschenbach OT Rabenäußig zum 76. Geburtstag Frau Blechschmidt, Waltraud Brunnengäßchen zum 83. Geburtstag Frau Scheler, Marta Brunnengäßchen zum 84. Geburtstag Frau Baier, Marianne Fichtacher Straße zum 68. Geburtstag Frau Steiner, Christiane Fichtacher Straße zum 87. Geburtstag Frau Stammberger, Herta Fichtacher Straße OT Rauenstein zum 77. Geburtstag Herrn Lutz, Hans Richard-Böhm-Straße zum 89. Geburtstag Frau Müller, Brunhilde Weststraße zum 67. Geburtstag Herrn Müller, Dieter An der Feuerwehr zum 93. Geburtstag Frau Beyer, Else Burggartenstraße zum 67. Geburtstag Frau Müller, Ingrid Bahnhofstraße zum 81. Geburtstag Herrn Krüger, Werner Georgiistraße zum 66. Geburtstag Herrn Müller, Stephan Bahnhofstraße zum 80. Geburtstag Frau Uhl, Johanna Lehnersgasse zum 76. Geburtstag Herrn Weigelt, Hubert Georgiistraße zum 72. Geburtstag Herrn Girke, Dieter Richard-Böhm-Straße zum 80. Geburtstag Herrn Müller, Rolf Bahnhofstraße zum 74. Geburtstag Frau Nenninger, Karin Weststraße zum 66. Geburtstag Herrn Greiner-Fuchs, Helmut Hoher Weg zum 80. Geburtstag Frau Töpfer, Irmtraud Poststraße zum 83. Geburtstag Frau Peuke, Christa Bahnhofstraße zum 78. Geburtstag Frau Krüger, Erika Georgiistraße OT Rückerswind zum 81. Geburtstag Frau Steiner, Else Rückerswind zum 86. Geburtstag Herrn Schmidt, Erich Rückerswind zum 67. Geburtstag Herrn Leipold, Günter Rückerswind OT Seltendorf zum 65. Geburtstag Frau Fischer, Ilona Welchendorfer Straße zum 68. Geburtstag Frau Heller, Hannelore Döhlauer Straße Vereine und Verbände AWO-Ortsverein Effelder Am feiern die Geburtstagskinder der Monate Juli, August und September ihren Jahrestag. Beginn: 14:00 Uhr im AWO-Raum der ehemaligen Schule. Als Gast haben wir einen bekannten Künstler eingeladen. Wer aus unserer Großgemeinde kommen möchte, ist herzlich eingeladen. Der Vorstand Bogenschützen Mengersgereuth-Hämmern e.v. Anlässlich zur Mengersgereuther Kirmes führen die Bogenschützen am ein JEDERMANN-Schießen für Alt und Jung auf der Schießanlage im Hallgrund Sonneberger Straße durch. Es ist jeder der sich mal mit Pfeil und Bogen üben möchte recht herzlich eingeladen! Beginn: Uhr Am Montag ab Uhr Frühschoppen, Mittagstisch. FSV 06 Rauenstein e.v. I. Mannschaft Uhr SC 09 Effelder - FSV 06 Rauenstein Uhr FSV 06 Rauenstein - SV Heldburg Uhr Erlauer SV - FSV 06 Rauenstein Uhr FSV 06 Rauenstein - SV Falke Sachsenbrunn Uhr SG Lauscha/Neuhaus - FSV 06 Rauenstein II. Mannschaft Uhr SG Haselbach/Hasenthal - FSV 06 Rauenstein II Uhr FSV 06 Rauenstein II - FC Heinersdorf (Nachholer 1. ST) Uhr FSV 06 Rauenstein II - FC BW Schalkau II Uhr SG 51 Sonneberg II - FSV 06 Rauenstein II Uhr FC Heinersdorf - FSV 06 Rauenstein II Alte Herren Uhr Ü35 - Rückspiel 2. Runde TFV in Schalkau SG Rauenstein/ Schalkau - FSV Martinroda Uhr Effelder / Meng.-Hämmern - SG Rauenstein / Schalkau Uhr SG 1951 Sonneberg - SG Rauenstein/ Schalkau Uhr Eisfeld - SG Rauenstein/ Schalkau (Kunstrasen Flutlicht)

9 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 D2-Junioren Uhr SG St./Rst./Sch. II - SC 06 Oberlind Uhr TSV G. Son-West - SG St./Rst./Sch. II Uhr SG St./Rst./Sch. II - TSV Neuenbau E1- Junioren Uhr SG Rst./Sch./St. I - TSV Kromsdorf Uhr Wacker Gotha - SG Rst./Sch./St. I Uhr SG Rst./Sch./St. I - SG SV Arnstadt Uhr CZ Jena - SG Rst./Sch./St. I E2-Junioren Uhr SG Rst./Sch./St. II - 1. FC Sonneberg Uhr SC 06 Oberlind - SG Rst./Sch./St. II Uhr SG Rst./Sch./St. II - SG Nh.-Schierschnitz II Uhr SG 51 Sonneberg - SG Rst./Sch./St. II F-Junioren Uhr in Steinach: Neuenbau, Steinach, Rauenstein Uhr in Rauenstein: Rauenstein, Lauscha, Schalkau Uhr in Köppelsdorf: Köppelsdorf, Rauenstein, Son-West G-Junioren Uhr in Meng-Häm: Rauenstein, Judenbach, Oberlind Uhr in Lauscha: Steinach, Rauenstein, Son-West, 1. FC Sonneberg SC 09 Effelder Abteilung Fußball: Hier die Spielansetzungen der 1. Mannschaft für den Oktober Sonntag, den Anstoß Uhr, Effelder I - Rauenstein Mittwoch, den Anstoß Uhr, St. Bernhard - Effelder I Pokalspiel Sonntag, den Anstoß Uhr, Ummerstadt - Effelder I Sonntag, den Anstoß Uhr, Effelder I - Oberland Sonntag, den spielfrei Sonntag, den Anstoß Uhr, Effelder I - Westhausen Unser langjähriger 1. Vorstand und Ehrenvorsitzender des Schützenvereins Schichtshöhn e.v., Ehrhard Koch ist plötzlich und unerwartet am verstorben. Unsere Mitglieder trauern um einen Menschen und eine Persönlichkeit, die sich mit all seiner Kraft, mit Beharrlichkeit und ehrlicher Überzeugung für die Belange des Schießsports in unserem Verein, im Kreisschützenamt und im Thüringer Schützenbund einsetzte und maßgeblich dessen positive Entwicklung mit geprägt hat. Seit der Wiederbelebung des Schießsports in Schichtshöhn im Jahre 1973 stand Ehrhard Koch als Vorsitzender der Sektion Sportschießen an der Spitze unserer damaligen Mitglieder. Er war es auch, der mit großem Engagement und der Hilfe unserer Partnerschützengesellschaft aus Wildenheid im April 1990 die Gründung des Schützenvereins Schichtshöhn e.v. mit organisiert hat und seitdem - mit einer 6-jährigen Unterbrechung - als 1. Vorstand den Aufbau und die Geschicke des Vereins bis zu seinem Tode erfolgreich geführt und gelenkt hat. Mit viel Enthusiasmus, Freude, und überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft pflegte er beständig die Beziehungen zu unseren ortsansässigen Vereinen, befreundeten Schützenvereinen und dem Spielmannszug in Lumpzig. Er trug wesentlich dazu bei, dass unser Verein auf eine erfolgreiche Entwicklung zurückblicken kann und in unserem Ort und auch darüber hinaus hohe Anerkennung und Wertschätzung genießt. Ehrhard Kochs Wirken und seine Verdienste um den Schießsport wurden im Laufe der Jahre mit einer Vielzahl von hohen Auszeichnungen gewürdigt. Unsere 2. Mannschaft bestreitet im Oktober folgende Spiele: Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder II - Neuhaus-Schier./Mupperg III Sonntag, den Anstoß Uhr Ernstthal - Effelder II Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder II - Heinersdorf Sonntag, den Anstoß Uhr Goßmannsrod II - Effelder II Lieber Ehrhard, die Mitglieder Deines Vereins sagen Dir Leb wohl, denn Du wirst weiterleben in unserer Erinnerung und das was Du getan hast, wird weiterleben, wenn wir in Zukunft unsere Vereinsarbeit in Deinem Sinne fortführen werden.wir werden Dir stets ein ehrendes Andenken bewahren. Der Vorstand und die Mitglieder des Schützenvereins Schichtshöhn e.v.

10 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 Jagdgenossenschaft Effelder Einladung Am 02. Oktober 2012, Uhr fi ndet ein Treffen Grünes Band, Naturschutzgroßprojekt Rodachtal-Lange Berge - Steinachtal, am Gedenkstein in Korberoth statt. Alle Waldbesitzer, Eigentümer von Grund und Boden treffen sich in Korberoth. Es geht um Kerngebiete im Grünen Band. Vorstand Jagdgenossenschaft Effelder SV 1960 Seltendorf Nach 7 Spieltagen konnte sich unsere Mannschaft nach einem glücklichen Sieg bei der Reserve aus Hildburghausen auf den 3.Tabellenplatz verbessern. Damit scheint die erste Halbserie positiver als gedacht zu verlaufen, trotzdem man anfänglich unnötige Punkte hergeschenkt hat. Veranstaltungen Wir hoffen auf einen weiteren Lauf unserer Elf bis zum Ende der Halbserie am SV 1960 Seltendorf - SG Gompertshausen/Hellingen Uhr TSV 08 Gleichamberg - SV 1960 Seltendorf Uhr SV 1960 Seltendorf - SV Blau-Weiß Heubisch Uhr LSV 1990 Streufdorf - SV 1960 Seltendorf Uhr Wandern Zu einem Höhepunkt des diesjährigen Wanderjahres wurde die 2-Tages-Fahrt nach Passau und in den Bayerischen Wald. Vom haben über 30 Wanderfreunde an dieser besonderen Fahrt teilgenommen. Neben einer Hafenrundfahrt in Passau und einer Stadtbesichtigung wurde der größte Baumkronenpfad Europas und die Schapsbrennnerei in Zwiesel besucht. Interessierte Wanderfreunde melden sich bei unserem Sportfreund Klaus Langbein zur nächsten Wanderung im Oktober an. ( ) Plankirchweih in Mengersgereuth-Hämmern Programm vom Donnerstag, ab Uhr Forsthaus Augustenthal - Merch, Saure Fleck oder Eisbein Gasthof Matthes - Rindfl eischessen mit Meerrettich und Klößen Gasthof Zum Alten Förscht - Meerrettichessen und diverse Kirmesgerichte Uhr Bieranstich des Kirmes- und Trachtenvereins 1990 e.v. durch den Bürgermeister Herrn Jürgen Köpper im Gasthof Blechschmidt mit den traditionellen Kirmesgerichten Freitag, ab Uhr Ständchen für die Planmädchen ab Uhr Handballspiel in der Meng-Hämm Arena Alte Herren gegen 1. Mannschaft des TSV 1864 ab Uhr Antrinken der Kirchweih in allen Gaststätten mit Klüess und Merch, Fleck und weiteren traditionellen Kirmesgerichten ab Uhr Kirmesauftakt im Gasthof Blechschmidt Samstag, ab Uhr Ständchen der Plangesellschaft in Hämmern Ständchen der Fußballer in den Ortsteilen OT Forschengereuth und Umgebung ab Uhr Fußballspiel FSV 1999 Mengersgereuth gegen SV Goßmannsrod ab Uhr Kirmestanz Kirmestanz im Gasthof Blechschmidt Tanz im Gasthof Matthes Disco im Gasthof Zum Alten Förscht Weinabend in der Gaststätte Zum Weißen Schwan mit Karpfen blau und geräucherte Forelle Sonntag, ab Uhr Ständchen der Fußballer in den Ortsteilen Mengersgereuth und Schwarzwald ab Uhr Ständchen der Plangesellschaft am Heidersberg, Mittelhammer und in Schmiedsgrund ab Uhr Mittagstisch in allen Gaststätten mit Thüringer Klößen und diversen Bräten Uhr Andacht mit der Plangesellschaft in der Erlöserkirche anschließend im Gasthof Blechschmidt Plantanz mit Kirmesspruch und der Blasmusik Baumann ab Uhr Plantanz im Gasthof Blechschmidt ab Uhr Theaterstück im Gasthof Matthes Montag, ab Uhr Frühschoppen und Kirmesausklang im Forsthaus Augustenthal mit Karpfen blau und Forelle (auf Vorbestellung), im Gasthof Zum Alten Förscht im Gasthof Matthes im Gasthof Zum Weißen Schwan im Gasthof Büchner ab Uhr musikalischer Frühschoppen mit Ronny und Max im Gasthof Blechschmidt Dienstag, ab Uhr Traditionelles Karpfenessen mit Vorbestellung im Gasthof Zum Alten Förscht Samstag, ab Uhr Nachkirchweih im Gasthof Blechschmidt Für Speisen und Getränke mit traditionellen Kirmesgerichten ist in allen Gaststätten bestens gesorgt. Auch das ambulante Gewerbe (Schaustellerbetriebe Härtel) lädt herzlichst auf den Festplatz in der Bahnhofstraße ein.

11 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 Auf zur Kirmes nach Rabenäußig Freitag, ab Uhr Pokalkegeln in der Kegelbahn Rabenäußig Uhr Fackelzug ab ehemaligen Gemeindehaus mit Bratwurst und Getränken Bitte Fackeln mitbringen! Samstag, ab Uhr Ständelä in den Außenbereichen mit den BAUMÄNNERN Sonntag, ab Uhr Ständelä mit den BAUMÄNNERN Uhr Einsammeln der Kirmesgesellschaft Uhr Kirchgang und Andacht mit der Kirmesgesellschaft und der Kinderkirmes Uhr Lindentanz und Kirmesspruch mit der Kinderkirmes und der Kirmesgesellschaft Dabei Verkauf von Kirmespfannkuchen und Kaffee sowie Bratwürsten und Getränken am Lindenplatz (bei schlechtem Wetter im Saal der Gaststätte). Kirchliche Nachrichten Kirchspiel Rauenstein und Meschenbach Gottesdienste - Oktober Orgelkonzert mit Annerose Röder Uhr Rauenstein, Marien-Georgs-Kirche im Rahmen des Luther-Dekade-Jahres Luther und die Musik kommen Lutherchoräle, bearbeitet von J.S. Bach für die Orgel, zur Aufführung Sonntag nach Trinitatis Uhr Meschenbach, Predigtgottesdienst Uhr Rauenstein, Predigtgottesdienst Kirchweihfest in Theuern Uhr Theuern, Kirchweihgottesdienst im Zelt Sonntag nach Trinitatis Uhr Rauenstein, Predigtgottesdienst Sonntag nach Trinitatis Uhr Grümpen, Predigtgottesdienst Uhr Rauenstein, Predigtgottesdienst Reformationsfest Einladung nach Sonneberg Uhr Stadtkirche St. Peter, Deutsche Messe nach Dr. Martin Luther Die Gaststätte Waldfrieden ist mit Speisen und Getränken für die Kirmesfesttage bestens gerüstet. Auf jeden Besucher aus nah und fern freuen sich die Kirmesgesellschaft und die emsigen Tänzer der Kinderkirmes. Es laden ein: die Kirmesgesellschaft, die Feuerwehr und ihr Verein, das Team der Gaststätte und der Sportverein Rabenäußig Kirmes im Sportheim Grümpen Freitag, ab Uhr Antrinken der Kirmes mit Fleck und Eisbein Samstag, Uhr Fußball AH Grümpen - AH Effelder ab Uhr Geselliges Treiben im Sportheim Montag, ab Uhr Frühschoppen mit frischem Hackepeter, wie IMMER! Für Speisen und Getränke ist an allen Tagen bestens gesorgt. Es läd ein der TSV Grümpen Um Voranmeldung wird gebeten (Tel.: / 87767). Veranstaltungen: Christenlehre Freitag, und von bis Uhr im Pfarrhaus Posaunenchor Donnerstag, Uhr im Pfarrhaus Seniorenkaffee Donnerstag, von Uhr im Pfarrhaus Konfirmandentag (Kl. 7-8) Samstag, ab 8.30 Uhr im Pfarrhaus Kirche Effelder Oktober 2012 Der HERR ist freundlich dem, der auf ihn harrt, und dem Menschen, der nach ihm fragt. (Klagelieder 3,25) Gottesdienste: Uhr Marien-Georgs-Kirche Rauenstein Orgelkonzert mit Annerose Röder Im Rahmen des Luther-Dekade-Jahres Luther und die Musik kommen Lutherchoräle, bearbeitet von J.S. Bach für die Orgel, zur Aufführung S. n. Trinitatis Uhr Kilianskirche Predigtgottesdienst S. n. Trinitatis Uhr Kilianskirche Predigtgottesdienst S. n. Trinitatis Uhr Kilianskirche Predigtgottesdienst Reformationsfest Uhr Sonneberg, Stadtkirche St. Peter Deutsche Messe nach Dr. Martin Luther Veranstaltungen Christenlehre am Freitag den 12. Oktober im Pfarrhaus (14.30 bis Uhr) Vorkonfirmanden (Klasse 7) treffen sich am 6. Oktober ab 8.30 Uhr im Pfarrhaus Rauenstein. Kirchenchor Montag, Uhr Singkreis Donnerstag, Uhr Gemeindekirchenrat Donnerstag, 11. Oktober, Uhr Der Herr segne unsere Gemeinde und alle ihre Glieder nach dem Reichtum seiner Gnade

12 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 Evang. Kirchgemeinde Mengersgereuth-Hämmern Monatsspruch Oktober: Der Herr ist freundlich dem, der auf ihn harrt, und dem Menschen, der nach ihm fragt. Klagelieder 3,25 Gottesdienste: 18. Sonntag n. Trinitatis Uhr Andacht mit der Plangesellschaft und der Kinderkirmes in Rabenäußig Uhr Konzert mit Sax & Keyb in der Erlöserkirche 19. Sonntag n. Trinitatis Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche 20. Sonntag n. Trinitatis Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche Samstag Uhr Gottesdienst in Schichtshöhn 21. Sonntag n. Trinitatis Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche Reformationstag Uhr Deutsche Messe nach Martin Luther in der Stadtkirche Sonneberg 22. Sonntag n. Trinitatis Uhr Andacht für die Plangesellschaft in der Erlöserkirche Veranstaltungen: Donnerstag 4. Oktober Uhr Mutter-Kind-Kreis im Gemeindesaal Donnerstag 4./11. Oktober Probe des Projektchores Donnerstag 11. Oktober Uhr Kinder-Kirche im Gemeindesaal Dienstag 16. Oktober Gemeindefahrt nach Mönchsundheim Mittwoch 17. Oktober Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal Mittwoch Uhr Kirchenchorprobe / Gaststätte Blechschmidt Kindergarten Sonnenblume Seltendorf Kindertagesstätte Wir laden ein zum Schnuppern in unseren Bambini-Club in die AWO-Kita Blauer Vogel Rauenstein, am Dienstag, von 15:00-17:00 Uhr. Kommt und entdeckt mit uns den Herbst Wir freuen uns auf Euren Besuch. Das Team der AWO - Kita Blauer Vogel Rauenstein Herzliche Einladung zum Schnuppern in die Integrative Kindertagesstätte Regenbogen in Effelder Mit dem neuen Kindergartenjahr begrüßen wir auch Euch Schnuppernäschen wieder ganz herzlich bei uns unter dem Regenbogen. Im Kindergarten ist mittlerweile der Herbst eingezogen. Bunte Blätter schweben durch die Gruppenräume und voller leckerer Früchte hängen ringsum die Obstbäume. Mmmh lecker sollen Euch die Äpfel und Birnen schmecken, reichlich wollen wir den Früchtetisch für Euch decken. Drum kommt alle Groß und Klein am Mittwoch, den 10. Oktober 2012 von 9.30 Uhr bis Uhr zu uns in den Kindergarten herein. Wir freuen uns auf euch - die Kinder und Erzieher der Roten Gruppe!

13 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 11/2012 Sonstiges Terminangebot Offene Frauenberatung für Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind jeden 1. und 3. Mittwoch des Monats im Landratsamt Sonneberg (Zimmer 440) jeweils von 8:30 bis 11:30 Uhr Herbst-Ferienabenteuer 6 Tage all inclusive Erlebnisreiche Herbstferien können Kinder und Jugendlichen im erzgebirgischen Zethau erleben. Für die kommenden Herbstferien haben wir folgende Angebote: Was? Ausflug in ein Planetarium & ins Erlebnisbad, Kino, Disco, Besuch eines Bauernhofs, Abenteuer-Rallye, Inlineskaten, Kuchen backen, Fußball, Kegeln, Lagerfeuer und vieles mehr... Und dieses Jahr auch Fußballcamps! Informationen im Internet! Wer? alle 7- bis 13-Jährigen Wann? bis bis Preis? nur 185,00 EUR Wo? in der Grünen Schule grenzenlos Auskunft erhalten Sie im Internet unter oder telefonisch unter / Impressum Frankenblick Bote Herausgeber: Gemeinde Frankenblick Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Gemeinde Frankenblick, Effelder Schlossgasse 20, Frankenblick, Tel /2930, Fax /29321, gemeinde@frankenblick.eu Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den öffentlichen Teil ist der Verlag bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/ Nachricht Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 1 x monatlich bzw. nach Bedarf, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt beim Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel /2050-0, Fax 03677/ Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus Wittich GmbH zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Vogtei und den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen vom 17.06.2014 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Ilmtal

Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Ilmtal 1 Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Ilmtal Auf Grund der 27, 45 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz OBG) vom 18. Juni 1993 (GVBl.

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren der. Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren der. Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg für das Gebiet der Gemeinden Langenorla und Oppurg

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg für das Gebiet der Gemeinden Langenorla und Oppurg Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg für das Gebiet der Gemeinden Langenorla und Oppurg Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer

Mehr

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG. STADT PÖSSNECK vom 05. September 2012

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG. STADT PÖSSNECK vom 05. September 2012 ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG über die Abwehr von Gefahren in der STADT PÖSSNECK vom 05. September 2012 Auf Grund der 27, 44, 45 und 46 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen 7.

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen 7. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen 7. Mai 2015 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die

Mehr

Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen

Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Am Ohmberg Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Langenwetzendorf Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Bad Salzungen vom

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Bad Salzungen vom Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Bad Salzungen vom 03.02.2014 Die Fassung berücksichtigt die Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Kiliansroda Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, unbefugte Werbung, Gefahren im Winter, ruhestörenden Lärm, Tierhaltung, offene Feuer im Freien, verwilderte Tauben, Beeinträchtigungen

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der. Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler vom

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der. Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler vom Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler vom 29.05.2006 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Unterbreizbach vom 01.04.2010 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse

Mehr

Gemeinde Wipfratal. Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Wipfratal. Amtliche Bekanntmachung 1 Amtliche Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbe-hältern,

Mehr

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG STADT PÖSSNECK

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG STADT PÖSSNECK ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, Baden in öffentlichen Gewässern, zweckwidrige

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wolfsberg Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Abwehr von Gefahren in der. Gemeinde Albersdorf vom

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Abwehr von Gefahren in der. Gemeinde Albersdorf vom Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Albersdorf vom 09.05.2006 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Frankenblick

Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Frankenblick Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Frankenblick über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Frankenblick vom 05.09.2014 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der

Mehr

Textfassung. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Anrode

Textfassung. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Anrode Textfassung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Anrode vom 16. Dez. 2008 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse

Mehr

Bekanntmachung. Ordnungsbehördliche Verordnung

Bekanntmachung. Ordnungsbehördliche Verordnung Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigung, wildes Zelten, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll, Schneeüberhang

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

4 Wildes Zelten 5 Wasser und Eisglätte 6 Betreten und Befahren von Eisflächen 7 Leitungen 8 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden

4 Wildes Zelten 5 Wasser und Eisglätte 6 Betreten und Befahren von Eisflächen 7 Leitungen 8 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in den Gebieten der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf vom 20.09.2010 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des

Mehr

C5 Ordnungsbehördliche Verordnung Stand vom

C5 Ordnungsbehördliche Verordnung Stand vom über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigung, wildes Zelten, Wasserund Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. Gemeinde Lindewerra

Ordnungsbehördliche Verordnung. Gemeinde Lindewerra Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen

Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Ruhla über die Abwehr von Gefahren im Gebiet der Stadt Ruhla, einschließlich der Ortsteile Thal und Kittelsthal und der Gemeinde Seebach, als erfüllende Gemeinde,

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Erfüllenden Gemeinde Stadt Ohrdruf und den Gemeinden Crawinkel, Gräfenhain, Luisenthal und Wölfis vom 10.04.2008 Aufgrund der 27, 44,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis - Ziegenrück vom

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis - Ziegenrück vom Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis - Ziegenrück vom 12.03.2007 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Abwehr von Gefahren in der. Stadt Tambach-Dietharz. 1 Zweckbestimmung

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Abwehr von Gefahren in der. Stadt Tambach-Dietharz. 1 Zweckbestimmung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Tambach-Dietharz Aufgrund der 2, 27, 27a, 44, 45, 46, 50 und 51 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Abwehr von Gefahren in der. Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal mit Sitz in Kahla vom

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Abwehr von Gefahren in der. Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal mit Sitz in Kahla vom Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal mit Sitz in Kahla vom 01.09.2015 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung 1 über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll, durch

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Goldisthal vom 14. Mai 2013

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Goldisthal vom 14. Mai 2013 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Goldisthal vom 14. Mai 2013 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der

Mehr

Geltungsbereich

Geltungsbereich - 1 - Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Verwaltungsgemeinschaft "Mittleres Nessetal"

Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal Verwaltungsgemeinschaft "Mittleres Nessetal" Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal Ballstädt, Brüheim, Bufleben, Friedrichswerth, Goldbach, Haina, Hochheim, Remstädt,Sonneborn, Wangenheim, Warza und

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch belästigendes Verhalten, Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung (Stadtordnung)

Ordnungsbehördliche Verordnung (Stadtordnung) Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) vom 18.Juni 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 323)

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Hinweis: Bei der hier abgedruckten Fassung handelt es sich um ein Lese- und Arbeitsmaterial. Rechtsverbindlich ist die jeweils im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental veröffentlichte

Mehr

O R D N U N G S B E H Ö R D L I C H E V E R O R D N U N G. in der Stadt Schleusingen und seinen Ortsteilen

O R D N U N G S B E H Ö R D L I C H E V E R O R D N U N G. in der Stadt Schleusingen und seinen Ortsteilen O R D N U N G S B E H Ö R D L I C H E V E R O R D N U N G über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schleusingen und seinen Ortsteilen Aufgrund der 27, 44, 45

Mehr

-Lesefassung- ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT UND ORDNUNG DER GEMEINDE SONNENSTEIN

-Lesefassung- ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT UND ORDNUNG DER GEMEINDE SONNENSTEIN -Lesefassung- ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT UND ORDNUNG DER GEMEINDE SONNENSTEIN Die Gemeinde Sonnenstein als Ordnungsbehörde erlässt aufgrund der 27,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, verbotswidriges Baden, zweckwidrige Nutzung

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Waltershausen vom

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Waltershausen vom 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Waltershausen vom 01.01.2015 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra. vom 11. Juli 2008

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra. vom 11. Juli 2008 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra vom 11. Juli 2008 1 Geltungsbereich Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigung, wildes Zelten, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll, Schneeüberhang und Eiszapfen,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Zeulenroda-Triebes

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Zeulenroda-Triebes Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Zeulenroda-Triebes 1 Geltungsbereich Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Zeulenroda- Triebes,

Mehr

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, Baden in Gewässern, Abfallbehälter, Wertstoffcontainer,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen Buchfart, Döbritschen, Frankendorf, Großschwabhausen, Hammerstedt, Hetschburg,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Verordnung Unterzeichnung durch die Vorsitzende Veröffentlichung im Amtsblatt Inkrafttreten Ordnungsbehörd- 16. Juli 2003 7. August 2003 14. August 2003 liche Verordnung 1. Änderung 18. März 2010 1. April

Mehr

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG DER GEMEINDE WÜNSCHENDORF/ELSTER

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG DER GEMEINDE WÜNSCHENDORF/ELSTER ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG DER GEMEINDE WÜNSCHENDORF/ELSTER VOM 01.12.2005 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigung, wildes Zelten, Wasser- und Eisglätte, Betreten

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. Gemeinde Unterwellenborn

Ordnungsbehördliche Verordnung. Gemeinde Unterwellenborn Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Leinefelde- Worbis

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Leinefelde- Worbis Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Leinefelde- Worbis Aufgrund der 27, 44, 45, 46 Absatz 1, 50 und 51 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Stadt Schleiz vom

Stadt Schleiz vom 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren der Stadt Schleiz vom 07.09.2016 Aufgrund der 27, 27a, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

Ordnungsbehördliche Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Ordnungsbehördliche Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Auf Grund der 27, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. Gemeinde Goldisthal vom 26. Juli 2002

Ordnungsbehördliche Verordnung. Gemeinde Goldisthal vom 26. Juli 2002 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren im Verwaltungsbereich der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza vom 26.

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren im Verwaltungsbereich der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza vom 26. 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren im Verwaltungsbereich der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza vom 26. April 2007 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes

Mehr

Weimarer Ortsrecht 32.5 Seite 1 Ordnungsbehördliche Verordnung

Weimarer Ortsrecht 32.5 Seite 1 Ordnungsbehördliche Verordnung Seite 1 Ordnungsbehördliche Verordnung (ObVO) über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gera (Stadtordnung) Bekanntmachung

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gera (Stadtordnung) Bekanntmachung 1 zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gera (Stadtordnung) Bezeichnung, Rechtsgrundlage verantwortliches Amt Ausfertigung vom Bekanntmachung Inkrafttreten Anmerkungen/Änderungen

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren ( OBV Gefahrenabwehr) in der Gemeinde Wutha-Farnroda vom 01. April 2010 Auf Grund der 27 ff des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Waltershausen vom

Ordnungsbehördliche Verordnung. über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Waltershausen vom 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Waltershausen vom 03.09.2018 Aufgrund der 27, 27 a, 44, 45 und 46 Absatz 1, 50 und 51 des

Mehr

Ausfertigung. Stadtratsbeschluss. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Bekanntmachung. Inkrafttreten Änderungen. (Nr., Datum) (Datum) (Nr., Datum)

Ausfertigung. Stadtratsbeschluss. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Bekanntmachung. Inkrafttreten Änderungen. (Nr., Datum) (Datum) (Nr., Datum) 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gera durch Leinenzwang für Hunde sowie durch Verunreinigung durch Hundekot Bezeichnung,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung Aufgrund der 27, 27a, 44, 45, 46 Absatz 1 und 50 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz -OBG-) vom 18.06.1993

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Floh-Seligenthal Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnis der Ordnungsbehörden

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Beschluss- Nr. Ausgefertigt Bekannt gemacht Inkrafttreten im Amtsblatt 19/2010 12.12.2011 23.12.2011 01.01.2012 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Mehr

4 Wildes Zelten In öffentlichen Anlagen ist das Zelten oder Übernachten untersagt, soweit dies nicht durch andere Vorschriften speziell geregelt ist.

4 Wildes Zelten In öffentlichen Anlagen ist das Zelten oder Übernachten untersagt, soweit dies nicht durch andere Vorschriften speziell geregelt ist. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, Baden in Gewässern, Abfallbehälter, Wertstoffcontainer,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal Vom

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal Vom Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal Vom 02.01.2013 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und

Mehr

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG

ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, störendes Verhalten in der Öffentlichkeit, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen,

Mehr

2UGQXQJVEHK UGOLFKH9HURUGQXQJ

2UGQXQJVEHK UGOLFKH9HURUGQXQJ Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Ronneburg 1 2UGQXQJVEHK UGOLFKH9HURUGQXQJ über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betr e- ten und Befahren von

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lucka

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lucka der Stadt Lucka zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Lucka, insbesondere der Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, störendes Verhalten auf öffentlichen Straßen

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Juli 2010 Jahrgang 15 Nummer

Mehr

Stadt Bad Blankenburg

Stadt Bad Blankenburg 07/19_18. April 2019 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen der Stadtverwaltung Stadt Amtliche Bekanntmachungen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahrendurch Verunreinigungen; Abfallbehälter,

Mehr

O r d n u n g s b e h ö r d l i c h e V e r o r d n u n g

O r d n u n g s b e h ö r d l i c h e V e r o r d n u n g O r d n u n g s b e h ö r d l i c h e V e r o r d n u n g ü b e r d i e A b w e h r v o n G e f a h r e n in der Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Absatz 1

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhatlung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Reichshof. vom

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhatlung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Reichshof. vom Ordnungsbehördliche Verordnung B/242-1- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhatlung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Reichshof vom 16.12.1999 in der Fassung

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Verwaltungsgemeinschaft Rositz, insbesondere der Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, störendes

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern,

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Greiz vom

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Greiz vom Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Greiz vom 27.04.2009 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Abs. 1 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Unstrut-Hainich vom

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Unstrut-Hainich vom Nichtamtliche Lesefassung! Haftungsausschluss: Der nachfolgende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die unterzeichneten Ausfertigungen der Satzungen. Ordnungsbehördliche

Mehr

1 Begriffsbestimmungen

1 Begriffsbestimmungen Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Gemeinde Mutterstadt Vom 14. November 2001 Auf Grund der

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung

Gefahrenabwehrverordnung Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Stadt Bendorf/Rhein Aufgrund der 1, 9, 43-46 und 48 des

Mehr

Nordhäuser Stadtordnung (NdhStadtO)

Nordhäuser Stadtordnung (NdhStadtO) Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 3.1.1 S.1 Nordhäuser Stadtordnung (NdhStadtO) - Teil 1 - Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch: Verunreinigungen Zweckwidrige Benutzung von

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Ilmenau

Ordnungsbehördliche Verordnung. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Ilmenau Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Ilmenau vom 22. März 2006 Aufgrund der 27, 44, 45 und 46 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung

Gefahrenabwehrverordnung Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain Aufgrund der 1

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Apolda (Stadtordnung) vom 14. Dezember 2015

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Apolda (Stadtordnung) vom 14. Dezember 2015 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Apolda (Stadtordnung) vom 14. Dezember 2015 Beschluss-Nr.: --- ausgefertigt am: 14. Dezember 2015 veröffentlicht: Amtsblatt der

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung STADTRUDOLSTADT-ORTSRECHT Ordn.VOAbwehrv.Gefahren 10 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigung, wildes Zelten, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige

Mehr

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am 15.12.2008 2 2. Bekanntmachung der

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in der Stadt Schmölln durch Verunreinigungen, störendes Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen

Mehr