Ausgabe Mai Stand: Juni Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH Wippenhauser Straße Freising

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1 Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netzbetreiber), Wippenhauser Straße 19, Freising Registergericht: München HRB Geschäftsführer: Andreas Voigt und Dominik Schwegler Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher Ergänzungen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung Ausgabe Mai 2008 Stand: Juni 2018 Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH Wippenhauser Straße Freising Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 1 von 52 Stand: Juni 2018

2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze Geltungsbereich Bestimmungen und Vorschriften Anmeldeverfahren, Antragstellung und anschlussrelevante Unterlagen Inbetriebsetzung Netzanschluss Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Bemessung der Netzbetriebsmittel Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt Netzrückwirkungen Allgemeines Schnelle Spannungsänderungen Flicker Oberschwingungen und Zwischenharmonische Spannungssymmetrien Kommutierungseinbrüche Tonfrequenz-Rundsteuerung Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen und Versorgungsunterbrechungen Übergabestation Baulicher Teil Allgemeines Einzelheiten zur baulichen Ausführung Elektrische und elektromagnetische Felder Elektrischer Teil Allgemeines Isolation Kurzschlussfestigkeit Schutz gegen Störlichtbögen Überspannungsableiter Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 2 von 52 Stand: Juni 2018

3 3.2.6 Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Ausführung Kennzeichnung und Beschriftung Betriebsmittel Schaltgeräte Verriegelungen Transformatoren Mittelspannungskabel Sternpunktbehandlung Sekundärtechnik Fernsteuerung Hilfsenergieversorgung Schutzeinrichtungen Erdungsanlage Hinweisschilder und Zubehör Hinweisschilder Zubehör Abrechnungsmessung Allgemeines Wandler Spannungsebene der Messung Vergleichsmessung Datenfernübertragung Betrieb Allgemeines Zugang Verfügungsbereich / Bedienung Instandhaltung Betrieb bei Störungen Blindleistungskompensation Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontage Allgemeines Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 3 von 52 Stand: Juni 2018

4 7 Erzeugungsanlagen Allgemeines Anhang A Begriffe B Literaturverzeichnis C Beispiele für Übersichtsschaltpläne von Übergabestationen D Vordrucke D.1 Antragstellung D.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen D.3 Netzanschlussplanung D.4 Errichtungsplanung D.5 Inbetriebsetzungsauftrag D.6 Erdungsprotokoll D.7 Prüfprotokoll für Übergabeschutz D.8 Inbetriebsetzungsprotokoll E Checklisten für Abnahme, Inbetriebsetzung und Dokumentation F Verfahrensablauf G Netz-/Betriebsmitteldaten der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH H Freigegebene 20 kv-schaltanlagentypen bei der Freisinger Stadtwerke Versorgungs- GmbH Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 4 von 52 Stand: Juni 2018

5 1 Grundsätze 1.1 Geltungsbereich Bei der Erstellung oder Änderung von elektrischen Hausanschlüssen mit einer Anschlussscheinleistung von mehr als 160 kva wird im Versorgungsgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH, der Bau einer Kundeneigenen Transformatorenstation d.h. Übergabestation erforderlich. Die Inhalte der Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) im Mai 2008 und diese netzspezifischen Ergänzungen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zu den jeweiligen Abschnitten TAB Mittelspannung 2008 gelten für Planung, Bau, Anschluss, Betrieb und wesentliche Änderungen von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Die Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 wie die netzspezifischen Ergänzungen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH entspricht den Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers zur Auslegung und dem Betrieb von Anlagen gemäß 19 EnWG Technische Vorschriften und ist somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen. Für in Planung oder Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten ab Inkrafttreten dieser Ergänzungen (Eingang der Anmeldung bei der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH vor dem und Inbetriebnahme der Anlage vor dem ). Bis zum Ende der Übergangsfrist gilt die Technische Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 sowie die netzspezifischen Ergänzungen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Stand: Oktober 2015). Die Regelungen für die Anschlussnutzung bleiben durch die Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 wie die netzspezifischen Ergänzungen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH unberührt. Das störungsfreie Zusammenwirken der kundeneigenen Anlagen mit dem Elektrizitätsverteilungsnetz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ist sicher zu stellen. Der Aufbau sowie die Ausführung der Kundenanlage hat der TAB Mittelspannung 2008 sowie diesen Ergänzungen zu entsprechen und ist mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH abzustimmen. Diese Richtlinie tritt zum in Kraft und ersetzt somit die Richtlinie vom Oktober Bestimmungen und Vorschriften Entsprechend Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 und netzspezifische Ergänzungen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Ergänzend zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung 2008) ist für die Einspeiser nach der Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW zu verfahren. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 5 von 52 Stand: Juni 2018

6 1.3 Anmeldeverfahren, Antragstellung und anschlussrelevante Unterlagen Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH sieht ein Anmeldeverfahren mittels Vordruck vor. Der Vordruck für die Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) ist im Anschlussbüro erhältlich oder online unter abrufbar. Für die Kundenanlage sind alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Baubeginn bei der Netzplanung Strom der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzureichen. Durch den Vordruck D.1 Antragstellung sind alle für den Netzanschluss notwendigen Daten mitzuteilen. Bei zu erwartenden Netzrückwirkungen ist zusätzlich der Vordruck D.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen einzureichen. Für die Planung des Netzanschlusses und der Kundeneigenen Trafostation ist der Vordruck D.3 und D.4 Eingabe zur Netzanschlussplanung bzw. Errichtungsplanung ist zu verwenden. 1.4 Inbetriebsetzung Die Beantragung zur Inbetriebsetzung erfolgt durch mittels Vordruck D.5 Inbetriebsetzungsauftrag. Bei der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH sind nach der Fertigstellung der Anlage, spätestens jedoch vor der Inbetriebsetzung, der vorausgefüllte Vordruck D.8 Inbetriebsetzungsprotokoll und die Vordrucke E Checklisten für Abnahme, Inbetriebsetzung und Dokumentation vorzulegen. Weiter ist vorzulegen: - Vordruck D.6 Erdungsprotokoll, einschl. Lageplan - Errichterbestätigung nach DGUV Vorschrift 3 - Nachweis über 26.BImSCHV - Anlagenverantwortlicher / Betriebsverantwortlicher, (Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung, Verantwortlich während der Durchführung von Arbeiten) einschl. Adresse und Telefonnummer - Wartungsvertrag (Kopie) - Vordruck D.7 Prüfprotokoll für Übergabeschutz - Transformatoren Prüfbericht - Messprotokoll bei kundeneigenen MS-Leitungen (Isolationsmessung) - Nachweis der Druckberechnung für Überdruckfestigkeit (Lichtbogenfehler) der Übergabestation (MS-Anlage und Gebäude) Die Inbetriebsetzung setzt voraus, dass - mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ein Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag geschlossen und die jederzeitige vollständige Zuordnung der entnommenen Energiemengen zu einem Bilanzkreis entsprechend den Vorgaben in der Festlegung der Bundesnetzagentur vom (Az.: BK , MaBiS) sichergestellt ist. - eine Abrechnungs-Messeinrichtung installiert ist. - ein fernsteuertechnischer Anschluss installiert wurde. - die Übergabestation/Kundenanlage in die fernsteuertechnische Überwachung der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einbezogen ist. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 6 von 52 Stand: Juni 2018

7 2 Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Die Netzanschluss-Bedingungen zu Anschlussleistung, Verschiebungsfaktor, Netzanschlusspunkt, Eigentumsgrenze etc. sind im Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH auf Grundlage dieser Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 und den netzspezifischen Ergänzungen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH festgelegt. 2.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel Siehe Anhang G (Netz-/Betriebsmitteldaten der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH) zu diesen Ergänzungen. 2.3 Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt Die Toleranz von +/-10% gemäß DIN EN beziehen sich auf das gesamte Mittelspannungsnetz. Das heißt im Einzelfall kann es erforderlich sein, die Toleranzgrenzen des Anschlussnehmers/Anlagenbetreibers entsprechend den Vorgaben der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuschränken. Siehe Anhang G (Netz-/Betriebsmitteldaten der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH) zu diesen Ergänzungen. 2.4 Netzrückwirkungen Allgemeines Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH behält sich vor, bei Auftreten störender Netzrückwirkungen, Messungen zu Netzrückwirkungen in der Kundenanlage durchzuführen und ggf. Abhilfe zu verlangen Schnelle Spannungsänderungen (Kein Eintrag) Flicker (Kein Eintrag) Oberschwingungen und Zwischenharmonische (Kein Eintrag) Spannungssymmetrien (Kein Eintrag) Kommutierungseinbrüche (Kein Eintrag) Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 7 von 52 Stand: Juni 2018

8 2.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung (Kein Eintrag) Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes (Kein Eintrag) Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen und Versorgungsunterbrechungen (Kein Eintrag) 3 Übergabestation 3.1 Baulicher Teil Allgemeines Übergabestationen sind in unmittelbarer Nähe zur Versorgungsleitung (in der Regel 15m) und an der Grundstücksgrenze zu öffentlichen Grundstücken (Straßen / Geh- und Radwegen) anzuordnen. Die maximale Länge der Anschlussleistungen darf je System 50m nicht überschreiten. Bei freistehenden Übergabestationen sind fabrikfertige Stationen gemäß DIN EN einzusetzen. Die Errichtung von Übergabestationen hat ebenerdig über Rückstauniveau zu erfolgen. Vor Errichtung der Übergabestationen ist mit der Kommune Rücksprache (verfahrensfreie Errichtung / Bauantrag) zu halten Einzelheiten zur baulichen Ausführung Um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten sind dem Stand der Technik entsprechende Bauteile mit nachgewiesener Feuerwiderstandsklasse einzusetzen. Zur Vermeidung von Störungen ist die Übergabestation gegen das Eindringen von Tieren, Fremdkörpern und Feuchtigkeit, insbesondere an Belüftungsöffnungen, Kabeleinführungen und Türen, zuverlässig zu schützen. Zufahrt, Zugang und Türen Auf eine geeignete Zufahrt zur Übergabestation mit unmittelbarem Zugang zu öffentlichen Grundstücken (Straßen / Geh- und Radwegen) ist zu achten. Die Zufahrt ist für einen LKW auszulegen. Die Zufahrt, der Zugang und der Anlagentransport zu der Übergabestation und dem Mess- / Zählerraum müssen jederzeit ungehindert möglich sein. Bei nichtbegehbaren Übergabestationen sind Türen mit 3-Punktverriegelung auszustatten. Bei begehbaren Übergabestationen sind die Türen mit 3-Punktverriegelung und Antipanikfunktion auszustatten. Für sämtliche Zugangstüren im Verlauf des Stationszuganges ist der Einbau von zwei Profilhalbzylindern (Doppelschließsystem) vorzusehen. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 8 von 52 Stand: Juni 2018

9 Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH stellt die für die Belange notwendigen Schließzylinder zur Verfügung. Die Schließzylinder verbleiben im Eigentum der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Sollte in begründeten Ausnahmefällen ein Doppelschließsystem nicht möglich sein, kann in Abstimmung mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH, eine Einfachschließung für Türen verwendet werden. Dazu wird ein Schlüsselkasten/-tresor von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zur Verfügung gestellt. Der Schlüsselkasten/-tresor mit hinterlegten kundenspezifischen Schlüsseln (Übergabestationstür einschl. aller vorgelagerten Türen) ist in nächster Nähe des vorgesehenen Grundstück- / Gebäudezugangs an einer für die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH jederzeit zugänglichen Stelle anzubringen. Bei Umzäunungen ist für die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH eine Zufahrt / ein Zugang von öffentlichem Grund zur Verfügung zu stellen. Die Schließung ist wie oben stehend auszuführen. Schlösser und Betätigungseinrichtungen der Zugangstüren müssen ohne Schwierigkeit zugänglich und zuverlässig gegen Verschmutzung und Wasser geschützt sein. Warnschilder und Zusatzschilder sind zuverlässig und dauerhaft zu befestigen. Der Zugang zur Trafostation ist auf Anforderung der Freisinger Stadtwerke Versorgungs- GmbH durch ein Geh- und Fahrtrecht in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern. Fenster (Kein Eintrag) Klimabeanspruchung, Belüftung und Druckentlastung Ist mit besonderer Verschmutzung, z.b. durch Staubentwicklung zu rechnen, so sind geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. Lüftungselemente müssen auch nach einer Beanspruchung in Folge eines Störlichtbogens stochersicher sein. Die Verankerungen der Lüftungselemente dürfen von außen nicht zu lösen sein. Bei Transformatorräumen ist ein ausreichender Lüftungsquerschnitt einzuplanen der eine natürliche Belüftung sicherstellt, wobei später mögliche Erhöhungen der Transformatorleistungen zu berücksichtigen sind. Die freien Lüftungsquerschnitte sind entsprechend der max. zu erwartenden Verlustwärme zu bemessen. Die Druckentlastung ist nach oben ins Freie zu führen. Eine entsprechende Störlichtbogenfestigkeitsermittlung ist vom Errichter der Anlage nachzuweisen und der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH vorzulegen. Die zu berücksichtigende mögliche Lichtbogenenergie bei 20 kv Nennspannung basiert auf einem Kurzzeitstrom von 16 ka mit einer Kurzschlussdauer von 1 Sekunde. Fußböden Bei der Auslegung der Tragkonstruktion ist darauf zu achten, dass Bodenplatten leichtgängig, maßgenau und stolperfrei verlegt werden können. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 9 von 52 Stand: Juni 2018

10 Die Punktbelastung des Fußbodens muss mindestens den Druck bzw. Gewichtsanforderungen der einzubringenden Betriebsmittel und Bauteile genügen. Bodenstützen sind so anzuordnen, dass eine problemlose Kabelverlegung sowie Montage gewährleistet ist. Die Höhe des Fußbodens bzw. Doppelbodens darf 800 mm nicht unterschreiten. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache und technischer Prüfung durch die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH möglich. Kabelkeller In Kabelkellern ist der unbeabsichtigte Zugang vom Anlagenteil des Anschlussnehmers zu Schaltfeldern die im Verfügungsbereich der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH stehen, durch bauliche Maßnahmen (Gitterwand in ausreichender Festigkeit) zu verhindern. Schallschutzmaßnahmen und Auffangwannen Der Einsatz von geräuscharmen Transformatoren sowie die Verwendung von Schwingungsdämpfern werden empfohlen. Trassenführung der Netzanschlusskabel Der Anschlussnehmer stellt die Kabeltrasse (Mittelspannungs- und Steuerkabel, ggf. Niederspannungskabel) zwischen der Grundstücksgrenze zu öffentlichen Grundstücken (Straßen / Geh- und Radwegen) und der Mittelspannungsschaltanlage zur Verfügung. Die Trassenführung ist mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH abzustimmen bzw. vor Errichtung ist bei der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH eine Projektzeichnung mit Angabe der vermassten Trasse einschließlich Schnittdarstellung einzureichen. Die Kabel der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH sind in einer separaten Trasse zu verlegen. Die Auswechselbarkeit ist zu gewährleisten. Für die Kabelführung in das Gebäude sind geeignete druckwasserdichte Wanddurchführungen einschließlich aller erforderlichen Dichtungselemente (System- Durchführungen) in ausreichender Zahl bauseits in Abstimmung mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zur Verfügung zu stellen. Die Kabeltrasse ist durch Verlegung in Kabelschutzrohren mechanisch zu schützen. Die auf nicht öffentlichen Grundstücken befindlichen Kabel der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH werden durch Dienstbarkeiten gesichert. Das entsprechende Zubehör zur Abdichtung der Anschlusssysteme ist durch den Anschlussnehmer der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Werden zur Anschlusskabelanbindungen aufgrund von örtlichen Gegebenheiten spezielle Befestigungskonstruktionen benötigt, z.b. Traversen, Kabelhalteeisen und Kabelabfangschienen etc., sind diese bauseitig nach Vorgaben der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH vorzusehen. Für die Ausführung der Konstruktionen sind die Bauangaben, Detailzeichnungen und die örtliche Aufnahme in Absprache mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bzw. dessen Beauftragten maßgebend. Generell sind alle Eisenteile leitfähig zu verbinden und in die Erdungsanlage einzubeziehen. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 10 von 52 Stand: Juni 2018

11 Beleuchtung, Steckdosen Die Stromversorgung für Beleuchtung und Steckdosen ist vom Anschlussnehmer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten. Es ist eine Handnotleuchte vorzusehen. Fundamenterder Die Ausführung und Funktionalität des Fundamenterders ist durch den Anlagenbetreiber des baulichen Teils der Station zu gewährleisten. Schutz- und Betriebserden aller Anlagenteile sowie die Erdungsanlage sind leitend auf der Potentialausgleichsschiene miteinander zu verbinden und müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen. Der Fundamenterder für vor Ort gefertigte Fundamente ist nach DIN in Abstimmung mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH auszuführen. Ein Mess-/Prüfprotokoll der Erdungsanlage mit eingezeichneten Messpunkten im Lageplan ist vor Inbetriebnahme der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH vorzulegen. Bei Fertigstationsgebäuden ist generell ein Ringerder, Erdungsband mind. 30 x 3,5 mm (V4A- Material) zu verlegen. Der Ringerder ist separat an eine Anschlussklemme mittels Erdungsdurchführung anzuschließen. Bei baulich integrierten Stationen sind mindestens zwei Anschlussfahnen vorzusehen. Diese sind je Anlagenraum diagonal anzuordnen und korrosionsgeschützt (V4A-Material) herauszuführen. Bei Verwendung von Betonfundamenten ist der Ringerder (V4A-Material) in der Bodenplatte zu verlegen. Die Erdungsdurchführung für die Schutz- und Betriebserden sind isoliert auszuführen und in das Stationsgebäude gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen. Brandschutz Um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten sind dem Stand der Technik entsprechende Bauteile mit nachgewiesener Feuerwiderstandsklasse einzusetzen. Die geltenden Bestimmungen für den Brandschutz an Starkstromanlagen über 1kV Nennwechselspannungen sind in DIN VDE 0101 aufgeführt. Die einschlägigen nationalen, regionalen und örtlichen Brandschutzvorschriften für Starkstromanlagen sind einzuhalten. Erforderliche Brandschutzmaßnahmen wie z.b. Brandschottungen werden nach den geltenden Vorschriften durch den Anschlussnehmer ausgeführt. Der Brandschutz wird vom Anschlussnehmer dauerhaft gewährleistet Elektrische und elektromagnetische Felder Unter Berücksichtigung der 26. BImSchV /71/ wird empfohlen, darauf zu achten, dass über eine entsprechende Anordnung der elektrotechnischen Komponenten die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 11 von 52 Stand: Juni 2018

12 Im Elektrizitätsverteilungsnetz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ist folgende Behörde für den Vollzug der 26. BImSchV zuständig: Kommunen im Landkreis Freising: Landratsamt Freising Abteilung Immissionsschutz Die Anzeige hat spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung, entsprechend der Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) /71/, durch den Betreiber zu erfolgen. 3.2 Elektrischer Teil Allgemeines Siehe Anhang G (Netz-/Betriebsmitteldaten der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH) zu diesen Ergänzungen. Die im Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zugelassenen Anlagenkonfigurationen für Übergabestationen sind in den Übersichtsschaltbildern im Anhang C dargestellt. Die Antriebe der Schaltfelder, die im Eigentumsbereich der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH stehen (siehe Anhang C), sind separat absperrbar auszuführen. Profilhalbzylinder oder Vorhängeschlösser werden von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH beigestellt und verbleiben im Eigentum der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Schalthandlungen des Anlagenbetreibers sind vor Beginn der Schaltung der Netzleitstelle der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH unter der Telefonnummer / anzumelden. Die Beschriftung der entsprechenden Schaltfelder erfolgt mit Hilfe eines Aufklebers durch die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH Isolation (Kein Eintrag) Kurzschlussfestigkeit (Kein Eintrag) Schutz gegen Störlichtbögen Es sind folgende Störlichtbogenklassifizierung und Prüfwerte einzuhalten: IAC A FL IAC A FRL Überspannungsableiter 16 ka/1s bei Wandaufstellung 16 ka/1s bei freier Aufstellung im Raum Es ist ausreichend Platz innerhalb der Kabelfelder für den Einbau der Überspannungsableiter vorzusehen. Der Einbau der Überspannungsableiter erfolgt in folgenden Fällen: Für Mittelspannungsanlagen mit Freileitungsanschluss oder freileitungsnahem Anschluss können Überspannungsableiter erforderlich sein. Die Erfordernis sowie Art und Umfang der Überspannungsableiter sind mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH abzustimmen. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 12 von 52 Stand: Juni 2018

13 3.2.6 Schaltanlagen Die Entscheidung, ob metallgekapselte luftisolierte oder gasisolierte bzw. anreihbare oder kompakte Schaltanlagen zum Einsatz kommen, ist in Abhängigkeit von Standort und Kundenanforderung gemeinsam mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zu treffen. Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH empfiehlt luftisolierte, metallgekapselte, fabrikfertige und typgeprüfte Schaltanlagen gemäß DIN EN einzusetzen. Der Nachweis der Typprüfung ist der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH vorzulegen. Der Anlagenteil im Verfügungsbereich der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH muss den betrieblichen Anforderungen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH entsprechen. Dies ist gewährleistet, wenn eine wie für die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH-eigenen Umspannstationen zugelassene MS-Schaltanlage gewählt wird. Beim Einsatz einer anreihbaren MS-Schaltanlage sind für den restlichen Kundenanlagenteil MS-Schaltfelder gleichen Typs der Anlage wie im Verfügungsbereich der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH verwendet, vorzusehen. Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH stellt grundsätzlich keine Ausrüstungen bei (ausgenommen der unter Abschnitt 4 als Beistellung ausgewiesenen Bestandteile der Abrechnungsmessung) Schaltung und Aufbau Die Anzahl und Ausrüstung der Eingangsschaltfelder kann in Abhängigkeit von der gewünschten Versorgungssicherheit und der vom Kunden benötigten elektrischen Leistung sowie den Netzverhältnissen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH variieren und ist mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH abzustimmen. Bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite ist ein Übergabeschaltfeld vorzusehen. Die Eingangsschaltfelder sind luftisoliert, 900 mm breit, und mit einem Lasttrennschalter, Fabrikat Driescher (H22EK mit unten angebauten, mechanisch verriegelten einschaltfesten Erdungsschalter) vorzusehen. Wenn es die Betriebsbedingungen des Anschlussnutzers oder die Netzverhältnisse der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH erfordern, sind Leistungsschalter incl. Trenneinrichtungen mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen sowie Steuerungen und Verriegelungen nach Angabe der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zu installieren Ausführung Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird die Übergabestation grundsätzlich in das Mittelspannungsnetz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH eingeschleift. Die der Einschleifung zugeordneten Kabelschaltfelder werden, in das unterhaltspflichtige Eigentum der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH übernommen. Die Eigentumsgrenzen sind in den Übersichtsschaltbildern im Anhang C dargestellt und werden im Netzanschlussvertrag anlagenspezifisch beschrieben. Es ist eine Druckentlastung nach oben und über benachbarte Transformatorräume ins Freie zu führen. Alternativ sind Druckentlastungsklappen oder -schächte vorzusehen. Die Schaltfelder sind mit einer Feld- zu Feld-Schottung auszuführen. Diese Forderung gilt auch für den Sammelschienenbereich. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 13 von 52 Stand: Juni 2018

14 Es sind grundsätzlich alle Schaltfelder mit einschaltfesten Erdungsschaltern und einer Bodenabdeckung auszurüsten. Die Felder müssen mit je zwei Kabelendverschlusshalteeisen versehen sein. Zur Kabelendverschlussmontage ist die freie Zugänglichkeit der Felder von vorne erforderlich. Die Schaltfelder müssen daher mit bis zum Boden reichenden Türen ausgestattet sein oder demontierbare Frontverkleidungen besitzen. Hierauf ist besonders bei der Verwendung von Sockeln zu achten. Aus Gründen des Netzbetriebes und der Ersatzteilhaltung können für die Kabelschleife nur die im Anhang aufgeführten Schaltanlagentypen verwendet werden. Andere Anlagen dürfen dafür nur dann eingesetzt werden, wenn diese den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen und von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH für den Einsatz im Netz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH freigegeben wurden Kennzeichnung und Beschriftung Die nach DIN 57105/VDE0105 Teil 1 und DGUV Vorschrift 9 vorgeschriebene Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung ist vom Errichter der Anlage anzubringen. Die Bezeichnung der Übergabestation und die erforderlichen Beschriftungen der Einspeisefelder erfolgt durch die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Die Erdungsverbindungen sind entsprechend der Anschlusskomponenten an der(n) Potentialschiene(n) zu beschriften Betriebsmittel Bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite ist ein Übergabeschaltfeld vorzusehen. Bei Kundenanlagen < 2,5 MVA installierter Bemessungssummenleistung ist für die Übergabe ein Lasttrennschalter ausreichend, bei Kundenanlagen 2,5 MVA installierter Bemessungssummenleistung ist für die Übergabe ein Leistungsschalter mit den erforderlichen Schutzeinrichtungen einzusetzen Schaltgeräte Die Durchführbarkeit von Schalthandlungen muss jederzeit gewährleistet sein Verriegelungen Die in den einzelnen Feldern eingebauten Erdungsschalter sind grundsätzlich gegen das zugehörige Betriebsmittel (Lasttrennschalter bzw. Leistungsschalter) zu verriegeln Transformatoren Die Transformator-Prüfscheine sind der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH vorzulegen. Bei Anschluss von Kundenanlagen an das 20 kv-netz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH muss die Transformatorstufung mindestens 3 Stufen bzw. die Anzapfung der Transformatoren einen Einstellbereich von mindestens -4 % / 0 / +4 % aufweisen. Es ist die EU-Verordnung zu Verlusten und Energieeffizienz von Transformatoren zu beachten. Es wird empfohlen Transformatoren mit einem Thermoschutz auszustatten. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 14 von 52 Stand: Juni 2018

15 Mittelspannungskabel Vor einer Inbetriebnahme von kundeneigenen MS-Kabelanlagen ist nach DGUV Vorschrift 3 5, VDE 0105 und VDE 0276 eine Inbetriebnahmeprüfung durchzuführen (mindestens Spannungs- und Mantelprüfung) Sternpunktbehandlung Siehe Anhang G (Netz-/Betriebsmitteldaten der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH) zu diesen Ergänzungen. Das 20kV-Netz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH wird als gelöschtes Netz mit Erdschlusskompensation (RESPE) d.h. mit Resonanzsternpunkterdung betrieben. Ein in der Kundenanlage möglicherweise vorhandener oberspannungsseitiger Sternpunkt darf nicht geerdet werden. Von Änderungen der Sternpunktbehandlung im Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH- Netz wird der Anschlussnehmer rechtzeitig informiert, um die ggf. erforderlichen Prüfungen und Anpassungen der Erdungsanlagen und Schutzeinrichtungen vornehmen zu können. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt jeder Eigentümer für seine Anlagen selbst. Für die Sternpunktbehandlung von Mittel- und Niederspannungsnetzen des Anschlussnehmers, die vom Freisinger Stadtwerke Versorgungs-Netz galvanisch getrennt betrieben werden, ist dieser selbst verantwortlich. Erdschlussstromkompensation Da das 20kV-Netz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH dauerhaft mit Erdschlussstromkompensation betrieben wird, ist die Kompensation des galvanisch mit dem 20kV-Netz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH verbundenen Kundennetzes in Absprache mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der Anschlussnehmer. Um keine Fehlkompensation im 20kV-Netz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zu verursachen, sind nachträgliche Änderungen im Kundennetz (Netzerweiterungen oder Netzstilllegungen) mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH abzustimmen. Gegebenenfalls ist eine Anpassung des Netzanschlussvertrages erforderlich Sekundärtechnik Schutzeinrichtungen in den Kabelfeldern, die für den Betrieb des 20kV-Netzes der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH erforderlich sind, gehen unentgeltlich in das Eigentum der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH über. Schutz- und Meldeeinrichtungen sind in der Regel in einen separaten Schutz- und Meldeschrank einzubauen. Die Ausführung dieses Schrankes ist in Absprache mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH durchzuführen. Die jeweilige Auslegung und die möglichen Schutz-Einstellwerte sind frühzeitig und anlagenspezifisch zu klären. Beim Einsatz von Leistungsschaltern mit Schutzgeräten ist der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bis zur Inbetriebnahme der Anlage ein Prüfprotokoll über deren Funktionsfähigkeit vorzulegen. Die Spannungswandler müssen der Isolationskoordination bei Netzen mit Erdschlusskompensation entsprechen. Unter Erdschlussbedingungen ist die Leiter-Erde- Spannung um das 3-fache höher als im fehlerfreien Betrieb. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 15 von 52 Stand: Juni 2018

16 Fernsteuerung Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten und die Wiederversorgungszeiten zu minimieren, hat der Anschlussnehmer seine Schaltanlage in der Übergabestation auf Anforderung in das Fernsteuerungssystem der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zu informationstechnischen und fernwirktechnischen Zwecken einzubinden. Hierzu ist in Absprache mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ein entsprechend schutzisolierter Schaltschrank einschl. Klemmen für die Übergabe der Fernsteuerung/- meldung vorzusehen und an einer vereinbarten Stelle zu montieren. Die Bereitstellung der erforderlichen Motorantriebe, Arbeitsstromauslöser, Hilfsschalter, Klemmen etc. und der erforderlichen Hilfsenergie erfolgt durch den Anschlussnehmer. Die Versorgungsspannung (24 V DC bzw. 60 V DC) für die Meldungen erfolgt aus der Fernsteuereinrichtung der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Die Meldung ist je nach Meldungsart als Dauerkontakt (D) oder als Wischerkontakt (W) auszuführen. Die Wischermeldungen sind mit einer Mindestimpulsdauer von 100 ms auszuführen. Definition der Meldung Schalterfall: Nur die Zustandsänderung von EIN nach AUS soll aufgrund einer Schutzauslösung die Meldung Schalterfall erzeugen Hilfsenergieversorgung Eigenbedarf und Hilfsenergie für sekundärseitige Einrichtungen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH werden vom Anschlussnehmer, entsprechend den Anforderungen, unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eigenbedarfswandler sind aus Sicht des Verteilnetzes hinter den Wandlern für die Abrechnungsmessung einzubauen Schutzeinrichtungen Änderungen der Schutzeinstellungen oder -einrichtungen nach der erstmaligen Inbetriebsetzung können nur in Abstimmung mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs- GmbH erfolgen. Leistungsschalter an der Eigentumsgrenze / Übergabestelle zum Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH-Netz sind nur incl. Trenneinrichtung zulässig. Eine Anregungs- /Abschaltzeit von 0,1 s muss sichergestellt sein. Die Schutzeinrichtungen in der Übergabestation werden zur Erfassung und Speicherung von Schutzinformationen und/oder Störwerten analoger Größen genutzt und müssen somit die Grundätze zur Störwerterfassung gemäß der VDN-Richtlinie Digitale Schutzsysteme 1. Auflage 2003 erfüllen. Um der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH eine Analyse von Störungsverläufen zu ermöglichen, sind sämtliche Schutzansprechdaten für mindestens zwei Wochen vorzuhalten und der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH auf Anforderung auszuhändigen. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 16 von 52 Stand: Juni 2018

17 Die Störungen der Schutzeinrichtungen sind an eine besetzte Meldestelle des Anschlussnehmers mit 24 Stunden Erreichbarkeit zu übertragen und durch den Betriebsverantwortlichen unverzüglich zu beheben. Sofern keine durchgängige Zustandserfassung der Schutzeinrichtungen durch den Anschlussnehmer erfolgt, muss eine Störung der Schutzeinrichtung zur Auslösung des zugeordneten Schalters führen. Ist keine besetzte Meldestelle vorhanden, hat eine unverzögerte Abschaltung der betroffenen Anlagenteile zu erfolgen. Eine besetzte Meldestelle ist in den Prüfprotokollen nachzuweisen (z. B. Telefonnummer Warte, SMS an eine Mobilfunknummer, an ein Störungspostfach). Kundeneigene Zähl- und Schutzwandler sind hinter den Übergabeschutzeinrichtungen zu errichten. Erdschlusseinrichtungen Wenn vom Anschlussnehmer 20kV-Kabel oder Freileitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden, ist ein kundeneigenes 20kV-Netz gegeben. Infolgedessen ist eine Erdschlussrichtungserfassung vor Ort unverdeckt anzuzeigen und mit Meldekontakt in das Fernsteuerungssystem der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH zu informations- und fernwirktechnischen Zwecken einzubinden, erforderlich. Weiter hat die Fernmeldung des Erdschlusses auch an den Betriebsverantwortlichen bzw. Anlagenbetreiber des Anschlussnehmers zu erfolgen. Dieser hat die unverzügliche Ermittlung der Fehlerstelle vorzunehmen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Personen einzuleiten. Die Netzleitstelle der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ist zudem umgehend über den Erdschluss zu informieren. Um eine Ausweitung der Störung zu vermeiden (Doppelerdschluss) ist nach Störungslokalisierung bzw. auf Anforderung von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH der Erdschluss umgehend abzuschalten. Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden um eine zuverlässige Erdschlussabschaltung sicherstellen zu können. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Die Meldung "Erdschluss-Kundennetz" muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.r. 4 Stunden) oder per Fernbefehl durch die Netzleitstelle der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH vorzusehen. Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH gibt für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion Meldung vor, diese wird zur Leitstelle der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH übertragen. Kurzschlussanzeige In den Kabelschaltfeldern der Übergabestation ist der Einbau von Kurzschlussanzeigern zu realisieren. Die Rückstellung kann per Hand, Automatisch mit einstellbarer Zeit (i.d.r. 4 Stunden) oder per Fernbefehl durch die Netzleitstelle der Freisinger Stadtwerke Versorgungs- GmbH erfolgen. Bei mehreren Kabelschaltfeldern ist in allen Feldern jeweils ein Kurzschlussanzeiger vorzusehen. HH-Sicherungen Um die Selektivität des Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH-Netzschutzes nicht zu gefährden, sind HH-Sicherungen in der Regel nur bis zu einer Größe von 63 A (20kV) pro Übergabestelle bzw. Trafoabgang zulässig. In Abhängigkeit von der Netzsituation und nach schutztechnischer Prüfung durch die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH sind ggf. höhere HH-Sicherungen möglich. Diese Einschränkung gilt auch für die Ausführung Lasttrennschalter als Übergabeschalter mit folgenden Sicherungslasttrennschaltern. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 17 von 52 Stand: Juni 2018

18 Einspeise- und Übergabeschaltfelder (Kein Eintrag) Abgangsschaltfelder (Kein Eintrag) Platzbedarf (Kein Eintrag) Prüfklemmenleiste Sofern für die einspeisenden Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH-Leitungen Schutzeinrichtungen erforderlich sind, sind zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät, Prüfklemmleisten zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Der Platzbedarf zur Unterbringung der Prüfklemmleisten ist mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH abzustimmen. Schutzeinrichtungen einschl. zugehörigen Zubehör in den Kabelfeldern, die für den Betrieb des 20kV-Netzes der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH erforderlich sind, gehen unentgeltlich in das Eigentum der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH über. Parallelschaltung von Transformatoren (Kein Eintrag) Schutzprüfung Für alle Schutzeinrichtungen sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach jeder Änderung von Einstellwerten und zyklisch Schutzprüfungen durchzuführen und zu dokumentieren (siehe hierzu: VDN-Richtlinie "Digitale Schutzsysteme" 1. Auflage 2003 bzw. für elektromechanischen Schutz und elektrostatischen Schutz "VDE Bezirksverein Dresden, Arbeitsgruppen Hochspannungsschutz und Mittelspannungsschutz, Empfehlung Betreiben von Schutzsystemen, April 2003 ). Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Der Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH vorzulegen. Die Schutzprüfung von digitalen Schutzrelais ist im Turnus von 4 Jahren, die Schutzprüfung von mechanischen/elektrostatischen Schutzrelais ist im Turnus 2 Jahren vorzusehen. Den Prüfbericht der letzten Überprüfung hat der Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH vorzulegen Erdungsanlage Die Erdungsanlage ist unter Berücksichtigung Anhang G (Netz-/Betriebsmitteldaten der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH) entsprechend DIN VDE 0101 auszulegen und deren elektrische Wirksamkeit vor Inbetriebnahme durch ein Messprotokoll nachzuweisen. Die zulässigen Erdungswiderstände bzw. notwendigen Ersatzmaßnahmen (z. B. Steuererder) ergeben sich aus dem Erdschlussreststrom bzw. Anfangskurzschlusswechselstrom Anhang G (Netz-/Betriebsmitteldaten der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH) sowie den Anforderungen und Erläuterungen in den Normen DIN VDE , EN und DIN VDE 0141 an die Schutz- und Betriebserden bzw. gemeinsame/getrennte Erdungsanlagen der Hoch- (> 1 kv) und Niederspannung. Bei Trafostationen wird ein Steuererder (Material Bandstahl V4A 30 x 3,5) jeweils im Abstand von 0,2 m und einer Tiefe von 0,2 m sowie im Abstand von 1,2 m und einer Tiefe von 0,5 m um die Trafostation gefordert. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 18 von 52 Stand: Juni 2018

19 Um ein gefahrloses Erden und Kurzschließen zu ermöglichen, ist die Schaltanlage in sämtlichen Schaltfeldern und einmal an der Sammelschiene mit einschaltfesten Erdungsschaltern und Erdungsfestpunkten auszurüsten (Beispiele für Übersichtsschaltpläne von gebräuchlichsten Übergabestationen). Bei räumlich getrennter Aufstellung der Transformatoren muss auf der Oberspannungsseite der Transformatoren eine Möglichkeit zur Erdung bestehen. Es sind bewegliche kurzschlussfeste Erdungsvorrichtungen für Kugelbolzen 20 mm und Flügelmutter M 12 (typgeprüft) sind in ausreichender Zahl vorzusehen. Der Messaufbau zur Ermittlung der Erdungswiderstände und ggf. Berührungsspannungen ist gemäß den Vorgaben der DIN VDE durchzuführen. Für die Bestimmung des Ausbreitungswiderstandes, von Erdungsanlagen kleiner oder mittlerer Ausdehnung, ist in der Regel ein Erdungsmessgerät verbunden mit einer Potentialtrichteraufnahme ausreichend. Bei Einbaustationen sind die Erdungsanlagen immer miteinander zu verbinden. 3.3 Hinweisschilder und Zubehör Hinweisschilder Zusätzlich zu den Angaben der TAB sind folgende Hinweisschilder und Aushänge in entsprechender Anzahl erforderlich: Verbotszeichen: Nicht schalten, es wird gearbeitet! (1 Stück/Schaltfeld) Geerdet und Kurzgeschlossen (1 Stück/Schaltfeld, 1 Stück/Trafoschaltfeld) Warnzeichen: Warnung vor gefährlicher Spannung (1 Stück/Trafostationstüre(n)) Hochspannung, Lebensgefahr! (1 Stück/Schaltfeld) Vorsicht Rückspannung! (1 Stück/Trafoschaltfeld) Aushang: Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen Erste Hilfe Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen Zubehör Zusätzlich zu den Angaben der TAB sind folgende Zubehörteile erforderlich: Sicherungszange nach DIN VDE 0681, Teil 3 (soweit erforderlich) Spannungsprüfer nach DIN VDE 0681, Teil 4 Anzeigegeräte für kapazitive Messpunkte nach DIN EN (soweit erforderlich) Erforderlicher Seilquerschnitt 70/35 mm² Cu für dreipolige Erdungs- und Kurzschließvorrichtung 3 Stück HH-Reservesicherungen, Fabr. Driescher oder SIBA mit Thermoschutz, Auslegung entsprechend Trafoleistung und Betriebsanweisung (Zuordnungstabelle) der Schaltanlage Das Zubehör ist entsprechend DIN VDE geprüft und gekennzeichnet. Die turnusmäßige Prüfung des Zubehörs entsprechend DGUV Vorschrift 3 erfolgt in Verantwortung des Anschlussnehmers/Anlagenbetreibers. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 19 von 52 Stand: Juni 2018

20 4 Abrechnungsmessung 4.1 Allgemeines Berichtigung zu Ziffer Erzeugungsanlagen nach EEG: [ von 500 kw der Einsatz von Lastgangzählern verbindlich vorgeschrieben ist : Der Wert 500 kw ist durch 100 kw zu ersetzen, da Lastgangzähler bereits ab 100 kw vorzusehen sind (siehe 6 EEG). Für die elektronische Zählerfernauslesung ist der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ein durchwahlfähiger analoger Telekommunikationsanschluss zur Verfügung zu stellen. Gemäß 21 EnWG und Messzugangsverordnung ist es möglich den Bau, Betrieb und Ablesung von einem Messstellenbetreiber bzw. einem Messdienstleister vornehmen zu lassen. Hierzu sind jedoch ergänzende vertragliche Vereinbarungen erforderlich: -Messstellen-Rahmenvertrag -ggf. Mess-Rahmenvertrag Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, erfolgt Bau, Betrieb und Ablesung der Messeinrichtung durch die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Der Aufbau der Messeinrichtung wird von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH festgelegt. Zur Messeinrichtung gehören der/die Zähler, die Messwandler, Tarifsteuergeräte sowie die Kommunikationseinrichtungen. Die Messeinrichtung wird von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bereitgestellt, eingebaut, angeschlossen und bleibt deren Eigentum. Vom Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber ist ein schutzisolierter Zählerschrank einschl. Messtafel entsprechend VBEW Merkblatt Zähler und Wandlerschränke (mit 3 Zählerplätzen) zur Verfügung zu stellen. Für Zähleinrichtungen ist in begehbaren Stationen die Zählerschrankunterkante auf 1,10 m vom Fußboden anzubringen. Es ist eine Arbeits- und Bedienfläche von 1,20 m tiefe vor der Zähleinrichtung frei zu halten. Die Umgebungstemperatur am Anbringungsort der Zähler soll nicht unter + 10 C absinken und nicht über + 40 C ansteigen, um die Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten. Temperaturbereich bei der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH: - 15 C bis + 45 C Zähleinrichtungen und zugehörige Steuergeräte werden von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH auf die beigestellte Messtafel aufgebaut und angeschlossen. Die fertig bestückte und verdrahtete Messtafel wird bei der Inbetriebnahme durch Beauftragte der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH in den schutzisolierten Zählerschrank eingebaut. Für die Mess- und Schutzfunktion sind immer getrennte Stromwandler und Spannungswandler vorzusehen. Die Messleitungen sind ungeschnitten vom Wandler zur Wandlerprüfklemme im Zählerschrank zu verlegen. Die Enden der Messleitungen sind für den Anschluss an die Klemmen in ausreichender Länge bereit zu stellen. Aderleitungen sind grundsätzlich in flexiblem Kunststoffpanzerrohr zu verlegen. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 20 von 52 Stand: Juni 2018

21 Die technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen Strom der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH sind einzuhalten. Online unter abrufbar (Technische Mindestanforderung Strom (TMA)). Bei Änderung bzw. Umbau einer kundeneigenen Mittelspannungsanlage ist die Messeinrichtung an die der zu diesem Zeitpunkt gültige TAB anzupassen. 4.2 Wandler Zählwandler werden grundsätzlich von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH oder einem Messstellenbetreiber gestellt und verbleiben in dessen unterhaltspflichtigem Eigentum. Zähleinrichtungen und zugehörige Steuergeräte werden von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH eingebaut und angeschlossen. Die fertig bestückte und verdrahtete Messtafel wird bei der Inbetriebnahme durch Beauftragte der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH eingebaut und angeschlossen. Bei der Messeinrichtung ist darauf zu achten, dass die Messspannungswandler vom Netz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH aus gesehen nach den Messstromwandlern einzubauen und anzuschließen sind. Der Einbau der Messwandler muss generell an gut zugänglicher Stelle erfolgen. Die Messwandler müssen abschaltbar- und leicht auswechselbar sein. Als Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlern sind Mantelleitungen (NYM), Kunststoffkabel (NYY, NYCWY) separat im Schutzrohr, d.h. jeweils in getrennter Umhüllung (Schutzrohr) zu verwenden. Messleitungen müssen mindestens für Nennspannungen von 300/500 V ausgelegt sein. Die Verlegung von Kunststoffaderleitungen (H07V) in Isolierrohr ist bei der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH nicht zulässig. An die Zählwicklung der Strom- und Spannungswandler dürfen weder kundeneigene Messeinrichtungen noch sonstige Betriebsgeräte angeschlossen werden. Sofern für die einspeisenden Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH-Leitungen Schutzeinrichtungen erforderlich sind, sind zusätzliche Strom- und Spannungswandler vom Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber beizustellen und einzubauen. Die zusätzlichen Stromund Spannungswandler einschl. zugehörigen Zubehör in den Kabelfeldern, die für den Betrieb des 20kV-Netzes der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH erforderlich sind, gehen unentgeltlich in das Eigentum der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH über. In diesem Fall sind somit 2 getrennte Wandlersätze für Zähl- und Schutzfunktion vorzusehen. Die Mindestanforderungen für zusätzliche Strom- und Spannungswandler sind mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH abzustimmen. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 21 von 52 Stand: Juni 2018

22 4.3 Spannungsebene der Messung Im Mittelspannungsnetz der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ist für kundeneigene Transformatorenstationen eine mittelspannungsseitige Messeinrichtung vorzusehen. Der Einbau der 3 Stück Strom- und 3 Stück Spannungswandler erfolgt i.d.r. in einem separaten Messfeld. Die Zahl der einzubauenden Strom- und Spannungswandler, sowie deren technische Daten und Einbauweise legt die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH fest. Die Stromwandler sind vom Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH- Netz aus gesehen vor den Spannungswandlern anzuschließen. Stromwandler werden so eingebaut, dass die Primärklemme K (P1) in Richtung Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH- Netz und die Primärklemme L (P2) in Richtung Anschlussnehmer/Kunde zeigt. Die von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH gestellten Wandler sind in ein separates, plombierbares Messfeld zu montieren. Es werden drei einpolige Spannungswandler montiert. Die Überstrom-Schutzeinrichtung (handrückensicher nach DIN VDE ) im Spannungspfad ist mit der Auslösecharakteristik Z für ein Bemessungsschaltvermögen von I CN = 25kA und einem Bemessungsstrom von I n = 10A (Innenwiderstand 17,5mOhm, Verlustleistung 1,75 W) auszulegen und nach Vorgabe der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH anzuschließen. Die Überstrom-Schutzeinrichtung ist in einem Sicherungskasten (plombierbares Gehäuse) vorzugsweise im Niederspannungsraum des Messfeldes einzubauen. Andere Einbauorte sind mit der Freisinger Stadtwerke Versorgungs- GmbH unter Beachtung der max. Leitungslängen nach Tabelle 4.2 TAB Mittelspannung 2008 (BDEW) sowie der Zugänglichkeit und Bedienbarkeit für in Betrieb befindliche Schaltanlagen abzustimmen. 4.4 Vergleichsmessung (Kein Eintrag) 4.5 Datenfernübertragung Die Art und Weise der Datenfernübertragung ist abhängig vom jeweiligen Messstellenbetreiber. Soweit die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH den Messstellenbetrieb durchführt, ist im Zählerschrank ein ohne zeitliche Einschränkung nutzbarer durchwahlfähiger, analoger und betriebsbereiter Telekommunikations-Endgeräte- Anschluss (TAE N) einschl. Spannungsversorgung (230V-Steckdose) durch den Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Telefonnummer des Anschlusses ist der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH spätestens bei der Überprüfung/Inbetriebnahme der Zählung zu übergeben. Alternativ kann dies über ein durch den Messstellenbetreiber gegen Entgelt bereitgestelltes GSM-Modem (Mobilfunk) erfolgen, sofern die Empfangsverhältnisse vor Ort dies zulassen. Das Auslesegerät bzw. Modem ist Bestandteil der Zähleinrichtung und wird vom Messstellenbetreiber beigestellt. Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008 Seite 22 von 52 Stand: Juni 2018

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