Anweisungen des Kreisschiedsrichterausschusses

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1 Stand: Seite 1 von 7 Die folgenden Anweisungen gelten für alle Spiele und Turniere, die vom Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) angesetzt werden. Neuerungen zur vorherigen Version werden kursiv dargestellt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht. 1 Ansetzungen 1.1 Ansetzungen bei Punkt- und Pokalspielen Herren-Kreisliga, A-Jugend Verbandsliga & Beobachter, Kreis-SRA im SHFV: Björn Gustke bjoern.gustke@schiedsrichter-stormarn.de Herren-Kreisklassen und Pokalspiele, B-Jugend Verbandsliga sowie Damenspiele: Manfred Jepp manfred-jepp@t-online.de Restlicher Jugendbereich: Claus Oberlader claus.oberlader@gmx.de 1.2 Ansetzungen bei Freundschaftsspielen Freundschaftsspiele Seniorenbereich: Julian Weigert julian.weigert@schiedsrichter-stormarn.de 1.3 Bestätigungen Ansetzungen, die über das DFBnet angesetzt wurden, sind unverzüglich, bei Wochenendspielen spätestens aber bis Mittwoch, 23:59 Uhr, vor dem Spieltag, zu bestätigen. Bei Spielen unter der Woche muss spätestens drei Tage vor dem Spieltag bestätigt werden. Dazu ist der Link in der Ansetzungs- zu betätigen und die Bestätigung abzuwarten. Sollte dies nicht funktionieren, sollte der Link aus der in das Adressfeld des Browsers kopiert werden und geöffnet werden. Alternativ kann durch einloggen im eigenen DFBnet-Account in der Ansetzungsübersicht das Spiel durch Anklicken des Fragenzeichens bestätigt werden. Ein Nichtbestätigen ersetzt nicht die Rückgabe bei Verhinderung! Sollte ein Spiel bis Donnerstag vor dem Spieltag nicht bestätigt worden sein, werden Ahndungsmaßnahmen gemäß 8 SRO, in der Regel ein Ordnungsgeld, eingeleitet. Die Ansetzung wird nicht zurückgezogen! Ein Nichtantritt in Folge der Nichtbestätigung ist vom Schiedsrichter zu verantworten. 1.4 Rückgaben Sofern eine Ansetzung nicht wahrgenommen werden kann, ist der zuständige Ansetzer unverzüglich nach bekannt werden der Verhinderung zu informieren. Bei rechtzeitiger Absage ist eine Absage per E- Mail zulässig.

2 Stand: Seite 2 von 7 Sollte durch das DFBnet kein Rückzug erfolgen, ist der zuständige Ansetzer erneut zu benachrichtigen. Bei kurzfristiger Verhinderung, weniger als fünf Tage vor dem Spieltag, ist ausschließlich die telefonische Absage beim zuständigen Ansetzer zulässig. Bei Rückgabe per weniger als fünf Tage vor dem Spieltag werden Ahndungsmaßnahmen gemäß 8 SRO, in der Regel ein Ordnungsgeld, eingeleitet. Ist der zuständige Ansetzer nicht erreichbar, so soll ein anderer Ansetzer informiert werden. Alle Rückgaben müssen kurz begründet werden. Unbegründete Rückgaben werden nicht akzeptiert. In Krankheitsfällen während der Woche vor dem Spieltag soll nicht auf eine Genesung am Vormittag des Spieltages gehofft werden, sondern mindestens zwei Tage vor dem Spiel die telefonische Absage an den Ansetzer erfolgen. Sollte ein Schiedsrichter längerfristig ausfallen (z.b. auf Grund von Verletzung), so hat er sich immer schriftlich per Mail beim Schiedsrichteransetzer abzumelden. In diesem Fall hat der Schiedsrichter weiterhin regelmäßig seine Schiedsrichter- s abzurufen und Lehrabende zu besuchen. 1.5 Witterungsverhältnisse Bei schlechter Wetterlage soll der Schiedsrichter beim Heimverein anrufen und erfragen, ob das Spiel stattfindet. Ist der Heimverein nicht erreichbar, so ist der Gastverein anzurufen und zu befragen. Telefonnummern sind über den persönlich zugeteilten DFBnet-Account unter Vereinsmeldebogen einsehbar. Zusätzlich soll der Schiedsrichter möglichst vor seiner Anreise prüfen, ob er eine mit einer Spielverlegung oder einem Spielausfall erhalten hat. 1.6 Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele, die nicht mit offiziell angesetzten Schiedsrichtern durch den KSA besetzt werden, dürfen von jedem Schiedsrichter geleitet werden, wenn der gastgebende Verein beim Unparteiischen anfragt. Der für Freundschaftsspiele zuständige Schiedsrichteransetzer ist in diesem Fall per Mail in Kenntnis zu setzen, damit bekannt ist, dass der Schiedsrichter für weitere Spielaufträge nicht verfügbar ist. 2 Freihaltetermine Jeder Schiedsrichter hat rechtzeitig seine Freihaltetermine im DFBnet einzutragen: für die Hinserie bis zum für die Rückserie bis zum Nach den Stichtagen bekannt werdende Termine sind unverzüglich nachzutragen. Auch während der Sommerpause und der Winterpause sind Freihaltetermine stets aktuell zu halten, da in dieser Zeit in der Regel Freundschaftsspiele zu besetzen sind. Möchte ein Schiedsrichter keine Freundschaftsspiele leiten, so hat er selbstständig Freihaltetermine zu setzen.

3 Stand: Seite 3 von 7 Spielt ein Schiedsrichter in einer Mannschaft aktiv Fußball, sind auch diese Spiele als Freihaltetermin zu erfassen, um bei den Ansetzungen berücksichtigt zu werden. Rückgaben angesetzter Spiele mit der Begründung, selbst spielen zu wollen, können grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Wird ein Schiedsrichter festgestellt, der in einer Mannschaft als Spieler aktiv war, obwohl eine Ansetzung unter anderen Gründen zurückgegeben wurde (z.b. Krankheit), werden Ahndungsmaßnahmen gemäß 8 SRO eröffnet. 3 Lehrabende 3.1 Lehrabendtermine Lehrabende finden in der Regel am 1. Freitag im Monat um 19:30 Uhr im Vereinsheim des SSV Pölitz am 3. Montag im Monat um 19:30 Uhr im Vereinsheim des SV Siek statt. Lehrabende für Jung-Schiedsrichter finden in der Regel am 1. Freitag im Monat um 17:00 Uhr im Vereinsheim des SSV Pölitz statt. Jung-Schiedsrichter ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zu Abweichungen kommt es, wenn auf den besagten Termin ein Feiertag fällt. In der Regel finden die Lehrabende dann eine Woche später statt. In den Monaten Februar, Juli, August und Dezember entfallen die Lehrabende in Siek. Im Februar entfallen die Lehrabende in Pölitz. Alle Lehrabendtermine sind online unter einsehbar. 3.2 Jahreshauptversammlung Im Februar findet die Jahreshauptversammlung der Schiedsrichter in Form einer Tagesveranstaltung am ersten oder zweiten Samstag des Monats statt. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung. Es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung! Bei Nichtteilnahme ohne begründete Absage werden Ahndungsmaßnahmen gemäß 8 SRO eingeleitet. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung wird auch die jährliche Leistungsüberprüfung Regeltest abgenommen. 3.3 Anzahl an Lehrabenden Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, mindestens einmal pro Quartal an einem Schiedsrichterlehrabend teilzunehmen. Daraus ergibt sich, dass jeder Schiedsrichter pro Saison viermal an einem Schiedsrichterlehrabend teilnehmen muss. Versäumt ein Schiedsrichter die Teilnahme an einem Lehrabend in einem Quartal, ist der fehlende Lehrabend nachzuholen, so dass am Ende der Saison mindestens vier Lehrabende besucht wurden.

4 Stand: Seite 4 von 7 Folgende Mindestanforderungen gelten darüber hinaus: Schiedsrichter-Anwärter: 8 Lehrabende / Saison Schiedsrichter der Kreisliga: 6 Lehrabende / Saison Förderschiedsrichter: 6 Lehrabende / Saison Schiedsrichter der LK 1, 2, 3 und 4 sowie Qualifikanten: 8 Lehrabende / Saison SHFV-Frauenkader sowie Qualifikantinnen 8 Lehrabende / Saison Schiedsrichterbeobachter Kreis 6 Lehrabende / Saison 4 Leistungsprüfung 4.1 Theoretische Leistungsprüfung Jeder Schiedsrichter und Schiedsrichterbeobachter hat jährlich eine theoretische Leistungsprüfung in Form eines Regeltestes abzulegen. Der Regeltest für Schiedsrichter der Kreisklassen/Juniorenspielklassen wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung geschrieben (siehe 3.2). Schiedsrichter der Kreisliga legen ihre theoretische Leistungsprüfung im Rahmen eines Prüfungstages ab. Die Einladung hierzu erfolgt gesondert. Schiedsrichter der Leistungsklassen legen ihre theoretische Prüfung beim SHFV, NFV oder DFB ab und sind von der Kreisprüfung befreit. 4.2 Praktische Leistungsprüfung Jeder Schiedsrichter der Kreisliga hat jährlich einen Fitnesstest zu absolvieren. Der Fitnesstest wird im Rahmen des Prüfungstages (Punkt 4.1) abgeleistet. Dabei müssen folgende Leistungen erbracht werden: Coopertest: 2000 m in 12 Minuten oder FIFA-Test (Helsentest): 10 Runden mit Sprints und Intervallen gem. LK 3-Zeiten Die körperliche Leistungsprüfung wird landesweit einheitlich für die Kreisliga abgenommen. Bei Verhinderung am Prüfungstag im KFV Stormarn hat der Schiedsrichter in einem anderen Kreis an der Prüfung teilzunehmen. Schiedsrichter/-innen der Leistungsklassen legen ihre praktische Prüfung beim SHFV, NFV oder DFB ab und sind von der Kreisprüfung befreit. 5 Spiele 5.1 Schiedsrichtergespann Werden Spiele im Schiedsrichtergespann geleitet, so ist darauf zu achten, dass Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten die gleiche Trikotfarbe tragen. Die gleiche Trikotkollektion ist nicht zwingend vorgeschrieben.

5 Stand: Seite 5 von 7 Sofern eine Schiedsrichtertrikotkollektion zur Trikotfarbe passende farbige Stutzen bietet, ist die nur die jeweils zum Trikot passende Stutzenfarbe zulässig. Im Gespann sind farbige Stutzen darüber hinaus nur zulässig, wenn das gesamte Gespann einheitlich die zum Trikot passenden farbigen Stutzen trägt. Ansonsten ist in jedem Falle immer die Stutzenfarbe schwarz passend und zu wählen. Die Honorarabrechnung bei Spielen auf Kreisebene im Gespann wird für Schiedsrichterassistenten (SRA) und Schiedsrichter einheitlich auf einer Quittung abgegeben. Einzelne Quittungen von jedem Schiedsrichterassistenten sind von den Vereinen nicht gewünscht. 5.2 Freistoßspray Der Einsatz von Freistoßspray ist gemäß Anweisung des SHFV-Schiedsrichterausschusses auch auf Kreisebene für alle Spiele untersagt. 5.3 Auflaufen und Handshake In allen Seniorenspielklassen wird seit der Saison 2016/17 das Ritual Handshake vor und nach dem Spiel durchgeführt (Punkt 2.31 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Seniorenspielklassen). Auszug aus Punkt 2.31: Ablauf vor dem Spiel: 1. Der Schiedsrichter (m/w) und die Mannschaften sammeln sich an der Seitenlinie. Unparteiische und Trainer (m/w) begrüßen sich per Handschlag. 2. gemeinsames Einlaufen beider Mannschaften auf das Spielfeld unter Anführung des SR. 3. Die Mannschaften reihen sich jeweils auf der Seite der eigenen Auswechselbank neben dem Schiedsrichter auf. 4. Der Spielführer (m/w) der Gastmannschaft führt sein Team zum Handshake am Schiedsrichter und an der Heimmannschaft vorbei. 5. Der Spielführer der Heimmannschaft führt sein Team zum Handshake am Schiedsrichter vorbei. 6. Die Seitenwahl wird mit einem Handschlag zwischen den Spielführern und dem Schiedsrichter beendet. 7. Während des Handshakes auf dem Platz begrüßen sich die Trainer und Ersatzspieler (m/w) an der Seitenlinie per Handschlag. Ablauf nach dem Spiel 1. Sammeln aller Spieler, Trainer/Betreuer und Schiedsrichter am Mittelkreis. 2. Verabschiedung aller Beteiligten untereinander per Handschlag (formlos). Dieses Ritual ersetzt den Sportgruß nach dem Spiel. Eine etwaige Meldung bei Nichteinhaltung liegt in der Ermessensentscheidung des Schiedsrichters. 6 Spielberichte Nach dem Spielende ist der Online-Spielbericht grundsätzlich am Spielort auszufüllen, spätestens eine Stunde nach Spielende. Das Analysegespräch mit dem Schiedsrichter-Beobachter soll erst danach durchgeführt werden.

6 Stand: Seite 6 von 7 Sollte das Ausfüllen am Spielort im Ausnahmefall nicht möglich/sinnvoll sein, so ist der Schiedsrichter verpflichtet, den Online-Spielbericht unverzüglich, spätestens bis Ende des Tages, auszufüllen. Bei Spielen am Abend gilt abweichend hiervon, dass der Online-Spielbericht bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages auszufüllen ist. 7 Besondere Vorkommnisse Bei besonderen Vorkommnissen, die einen Sonderbericht zur Folge haben (z.b. Feldverweis auf Dauer, Trainerverweis etc.), ist die Spielberichtsanlage Feldverweis auf Dauer zu verwenden bzw. in nicht geeigneten Fällen ein gesondertes Dokument. Das Feld Besondere Vorkommnisse im Online- Spielbericht ist hierfür nicht vorgesehen. Dieser Sonderbericht ist zeitnah, spätestens zwei Tage nach dem Spiel, dem Online-Spielbericht hinzuzufügen und gesondert per an den Staffelleiter zu senden. Dabei ist ein gängiges Dateiformat zu verwenden. Gängige Dateiformate sind.doc,.docx und.pdf. Alternativ kann statt der an den Staffelleiter die im DFBnet hinterlegte Funktion Benachrichtigung an den Staffelleiter senden genutzt werden (sofern freigeschaltet). Der Schiedsrichter erhält diese Benachrichtigung per in Kopie. Eine Kopie muss darüber hinaus in jedem Falle zur Kenntnis an den KSO Björn Gustke per Mail an sonderberichte@schiedsrichter-stormarn.de gesendet werden. 8 Futsal 8.1 Abrechnung Zur Abrechnung der Schiedsrichter-Honorare ist bei den Turnieren der Hallenkreismeisterschaften ausschließlich der Vordruck Honorarabrechnung HKM zu verwenden. Der Vordruck Honorarabrechnung HKM findet sich online unter im Bereich Futsal. 8.2 Fahrgemeinschaften Bei Ansetzungen zu Turnieren der Hallenkreismeisterschaften sind unter den angesetzten Schiedsrichtern zwingend Fahrgemeinschaften zu bilden, ggf. sind leichte Umwege in Kauf zu nehmen. Der fahrende Schiedsrichter rechnet auf der Abrechnung (Punkt 8.1) die tatsächlich gefahrenen Kilometer Hin- und Rückweg ab. Alle anderen Schiedsrichter erhalten die Fahrgeldpauschale in Höhe von 7, Geltungsbereich Die unter Punkt 8.1 und 8.2 genannten Anweisungen gelten ausschließlich für offizielle Hallenkreismeisterschaften im Junioren- und Seniorenbereich. Freundschaftsturniere der Vereine sind von dieser Regelung ausgenommen. 9 Bekanntmachung und Schlussbestimmungen Änderungen in den Anweisungen des KSA werden immer auf den nächsten Lehrabenden in Pölitz und Siek bekanntgegeben. Darüber hinaus werden sie an jede Schiedsrichterin und jeden Schiedsrichter per

7 Stand: Seite 7 von 7 verschickt. Auf sind die Anweisungen jederzeit in aktueller Form abrufbar. Anschließend werden diese Anweisungen als bekannt vorausgesetzt. Die Anweisungen des KSA vom werden hiermit aufgehoben. Diese Anweisungen gelten bis auf weiteres ab dem Sie verlieren ihre Gültigkeit durch Widerruf oder den Einsatz neuer Anweisungen, nicht aber durch Ablauf einer Saison. Für den Kreisschiedsrichterausschuss Björn Gustke, KSO Mirco Böck, KSO-V

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