Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e. V. Richtlinie zur Schiedsrichterförderung im KFV Ostholstein

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1 1 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e. V. Richtlinie zur Schiedsrichterförderung im KFV Ostholstein

2 2 Richtlinie zur SR-Förderung im KFV Ostholstein Allgemeines Aufgrund der Strukturreform im SHFV musste eine gezielte Förderung leistungswilliger SR auf Kreisebene forciert werden. Nunmehr (2014) ist es aufgrund der angepassten und zukünftig angedachten Förderung auf Verbandsebene auch erforderlich, die Fördermaßnahmen des Kreises Ostholstein anzupassen. Aufgrund der Anforderungen an SR, die oberhalb des Kreises eingesetzt werden oder werden wollen, reicht eine Ausbildung im Rahmen der regelmäßigen Lehrabende nicht mehr aus. Eine Aus- und Weiterbildung für höhere Aufgaben ist aus der Erfahrung auf anderen Ebenen in kleineren, übersichtlichen Gruppen deutlich effektiver. Um gezielte Ausbildung / Weiterbildung zu ermöglichen, ist eine Einteilung in Fördergruppen unbedingt erforderlich. In den Fördergruppen sollen SR entsprechend ihres Ausbildungs- und Leistungsstandes sowie ihrer Perspektiven durch Schulungen außerhalb der regulären Lehrabende geschult werden. Unberührt davon bleiben die regulären Lehrabende, auf die SR-Anwärter gesondert geschult werden müssen. Den Fördergruppen sollen feste Lehrwarte zugewiesen werden, um eine kontinuierliche Aufbauarbeit über Jahre hinaus gewährleisten zu können. Außer in der Gruppe SR-Anwärter, deren jeweilige Größe sich aus dem Abschneiden des jährlichen Anwärterlehrgangs und der SR in einer 2. Probezeit ergibt, sollen die Förder- und Coachinggruppe überschaubare Mitgliederanzahlen erhalten, um effektiv arbeiten zu können. In den Gruppen muss unter dem Aspekt möglicher Aufstieg, der immer das Ziel sein soll, und Besserung der Qualität auf höchster Kreisebene nach dem Motto Qualität vor Quantität gearbeitet werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es im SHFV eine gezielte Talentförderung gibt. Eine Richtlinie zur Talentförderung im SHFV ist in Kraft. Über den jeweiligen Leistungsstand der Schulungsgruppen ist regelmäßig allen KSA- Mitgliedern gegenüber zu berichten. Daher ist ein Koordinator zu bestimmen, bei dem alle Ergebnisse zusammenlaufen, um Talente frühzeitig erkennen zu können. Nach jeder Sonderschulung ist dem Koordinator eine Ergebnisliste (Regelteste, Laufleistungen) zu übersenden. Einladungen zu Sonderschulungen erfolgen jeweils pro Schulung spätestens drei Wochen vor der Schulung an die SR persönlich und deren Vereins-SR-Obleuten. Es bleibt dem jeweiligen Lehrwart unbenommen, die SR seiner Gruppe in der Woche vor der Schulung an den Termin zu erinnern. Von den SR muss auf jeden Fall erwartet werden, dass sie sich zusätzlich in Eigeninitiative fortbilden.

3 3 Die Schulungsgruppen sind in diesem Konzept von unten nach oben aufgebaut, da in der Praxis die SR von einer in die andere Gruppe übernommen werden oder aufsteigen sollen und die Arbeit in einer Fördergruppe auf die jeweilig vorhergehende Fördergruppe aufbauen muss. Diese Richtlinie tritt nach Entscheidung des KSA v in Kraft. Eutin / Lübeck, (Sönke Müller) Kreisschiedsrichterobmann (Rüdiger Rieck) Lehrwart Inhaltsverzeichnis SR-Anwärter Seite 4 Fördergruppe Seite 5 Coaching Seite 7 LK-4-Schiedsrichter Seite 8 LK-3-Schiedsrichter Seite 8 LK-2-Schiedsrichter Seite 9 LK-1-Schiedsrichter Seite 9 Frauen Seite 9 Schiedsrichter des Kreises Seite 10 Beobachter Seite 10

4 4 SR-Anwärter (DFB-Anwärter) Mitglieder: Alle SR aus dem Anwärterlehrgang des jeweiligen Jahres und die SR aus dem Lehrgang des jeweiligen Vorjahres, denen die Probezeit verlängert wurde Neben dem Kreis-SR-Lehrwart als Leiter ein weiterer Lehrwart Schulungen getrennt auf den Neustadtlehrabenden jeweils ab März j. J. Mindestens drei weitere gesonderte Schulungen bis zur DFB-Prüfung als Tagesveranstaltungen an Sonnabenden Inhalt der Schulungen sollen sein das Gesamtregelwerk detailliert, Ordnungen und Satzungen, Konflikt- und Kommunikationstraining, auch Überprüfung der körperlichen Fitness und Heranführung an den FIFA(DFB)-Fitnesstest Ab März j. J. monatlich ein Regeltest mit 20 Fragen, Mindestpunktzahl= 32 Zeitnahe Übermittlung der Ergebnisse der Regelteste an den Koordinator (Rüdiger Rieck) Vereins-SR-Obleute sind möglichst in die Ausbildung einzubeziehen, da sie für die SR in den Vereinen die ersten Ansprechpartner sind Ebenso einzubeziehen sind der gesamte KSA und der KJA Einladungen zu Schulungen sind in Cc auch den Vereins-SR-Obleuten, den gewählten KSA-Mitgliedern, den Lehrwarten und dem Vorsitzenden des KFV Lübeck zuzuleiten Durch Rüdiger Rieck wird die Weiterleitung an alle Vereins-SR-Obleute und eine Veröffentlichung auf der Homepage veranlasst, um SR, die Probleme haben, die geforderte Anzahl Lehrabende zu besuchen, die Möglichkeit der Teilnahme zu ermöglichen Möchten SR außerhalb der Fördergruppe an der Schulung teilnehmen, haben sie sich im Vorfeld beim Leiter der FG anzumelden Nach einer Vereinbarung zwischen dem KSA und dem KJA aus dem Jahre 2007 werden Jugendspiele auf Kreisebene kostenfrei verlegt, wenn sich SR- Schulungen und ein Spieltag überschneiden Vorgaben der SRO sind zu beachten SR müssen mindestens 8 Lehrabende / Schulungen im Kalenderjahr besuchen und mindestens 12 Spiele leiten. Jeder SR der Anwärtergruppe hat eine entsprechende Liste zu führen und diese rechtzeitig, spätestens im Dezember d. J., dem 1. Lehrwart zu übergeben, um im KSA eine Entscheidung über die Zulassung zur DFB-Prüfung herbeizuführen Die Anzahl der besuchten Lehrabende und die Anzahl der geleiteten Spiele sind gem. Ausbildungsordnung mit der Meldung zur DFB-Prüfung dem Regionalbeauftragten anzugeben Beobachtungen: grundsätzlich nein, Sollten sich besonders talentierte SR herauskristallisieren, so können sie in das Coaching aufgenommen werden bzw. müssen dem Beobachtungswesen unterliegen, um sie für einen möglichst zügigen Aufstieg in die höchste Klasse des Kreises bzw. LK-3 vorzubereiten Leistungsprüfung: Im Rahmen der DFB-Prüfung wird zusätzlich durch den KSA ein Lauftest abgenommen, der als Leistungsprüfung d. J. gilt

5 5 Fördergruppe Mitglieder: Jung-SR und SR mit der Aussicht und der Motivation in die Kreisklasse A / Kreisliga und/oder die LK-3 aufsteigen zu können und zu wollen Jung-SR gehören der Fördergruppe automatisch an, auch um ihnen die geforderten moderaten Lehrabendzeiten anbieten zu können SR, die älter als 18 Jahre sind, werden auf Entscheidung des KSA nach Vorschlag durch den Lehrstab in die Fördergruppe aufgenommen Jeder SR kann sein Interesse bekunden, in die Fördergruppe aufgenommen zu werden, eine Entscheidung erfolgt dann durch den KSA Ziel: Vorbereitung auf eine mögliche LK-3-Leistungsprüfung bzw. auf höhere Aufgaben innerhalb des KFV Ostholstein Wer innerhalb von 3 Jahren nicht den Aufstieg in die Lk-3 oder auf höchste Kreisebene schafft, muss die Gruppe verlassen, um anderen SR den Platz frei zu machen SR sollten, soweit altersmäßig oder durch Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich, Spiele der A-Klasse oder Kreisliga leiten bzw. als SRA eingesetzt werden SR der Fördergruppe müssen förderungswürdig und willig sein. Dazu gehört: 1. Erhöhte Leistungsorientierung ( ich will ) 2. Erhöhtes Leistungspotenzial ( ich kann ) 3. Schiedsrichter mit entsprechender Regelkenntnis (Regeltest mit 20 Fragen, Minimum 32 Punkte) - Teilnahme an den regelmäßigen Regeltesten 4. Schiedsrichter mit entsprechender Kondition (Nachweis durch FIFA(DFB)-Fitnesstest) 5. Gute Beobachtungs- oder Coachingergebnisse 6. Gute Ergebnisse bei Leistungsprüfungen (leistungsorientiert) 7. Jederzeit zu Spielleitungen einsetzbar 8. Persönlichkeit 9. Durchsetzungsvermögen 10.Charakterliche Eignung 11.Angemessene Ausdrucksform in Wort und Schrift 12.Engagierte Schiedsrichter, die motiviert sind, an Schulungen u. ä. teilzunehmen. Ein leistungsbereiter talentierter Schiedsrichter. Ein fester Lehrwart ist als Leiter der Gruppe zu bestimmen. Er wird durch einen weiteren Lehrwart unterstützt SR müssen mindestens acht Lehrabende / Schulungen im Kalenderjahr besuchen Neben den regulären Lehrabenden werden mindestens drei weitere Schulungen im Verlauf einer Spielzeit angeboten, die für Jung-SR auch parallel zu den Schulungen der DFB-Anwärter angeboten werden Inhalt der Schulungen sollen sein Festigung der Regelkenntnisse, je nach Planung des Lehrwarts Regeltest, Konflikt- und Kommunikationstrainung,

6 6 Überprüfung der körperlichen Fitness durch FIFA(DFB)-Fitnesstest, besondere Themen, zu denen die SR in Gruppenarbeit u. ä. gefordert werden (Themen können sich aus allen Bereichen des SR-Wesens ergeben und müssen nicht zwangsläufig immer das Regelwerk zur Grundlage haben), Förderung der freien Rede und des sicheren Auftretens Vereins-SR-Obleute sind möglichst in die Fortbildung einzubeziehen Ebenso einzubeziehen ist der gesamte KSA Einladungen zu Schulungen sind in Cc auch dem KSA, dem Lehrstab und dem Vorsitzenden des KFV Ostholstein zuzuleiten Durch Rüdiger Rieck wird die Weiterleitung an alle Vereins-SR-Obleute und eine Veröffentlichung auf der Homepage veranlasst, um SR, die Probleme haben, die geforderte Anzahl Lehrabende zu besuchen, die Teilnahme zu ermöglichen Möchten SR außerhalb der Fördergruppe an der Schulung teilzunehmen, haben sie sich im Vorfeld beim Leiter der FG anzumelden Auf die Möglichkeit der kostenfreien Spielverlegung im Juniorenbereich auf Kreisebene wird analog zu den DFB-Anwärtern hingewiesen Beobachtungen: ja (möglichst 4 Beobachtungen in der A-Klasse oder Kreisliga, denkbar auch A-Jugendbereich) Leistungsprüfung: ja Teilnahme an der Leistungsprüfung der Kreisligaschiedsrichter, zur Lk-3 gemeldete SR nehmen am Pflichtlehrgang der Lk-3-SR des SHFV in Malente teil, müssen auf Kreisebene im Vorfeld allerdings den FIFA-Test ablegen, um dem Ausschuss ihren Fitnesstand nachzuweisen Die Verpflichtung hat auch für aktuelle LK-3-SR, LK-2-SR und LK-2- Qualifikanten Gültigkeit

7 7 Coaching Besonders talentierte SR sollen über die Dauer einer Saison gecoacht werden Das Coaching (Begleitung durch erfahrene SR) sollte im Höchstfall sechs bis acht SR beinhalten, an die der KSA gesteigerte Erwartungen knüpft Das Coaching erfolgt außerhalb des Beobachtungswesens. Es sind Beobachtungsbögen auszufüllen und an den Leiter des Coachings zu senden. Die Coaching(Beobachtungs-)ergebnisse werden bei Personalentscheidungen herangezogen Pro Saison sollen die zu coachenden SR viermal gecoacht werden Alle Coachings sollen möglichst durch denselben Coach erfolgen. Ist das zeitlich nicht möglich, muss mindestens das erste und letzte Coaching einer Saison durch den eingeteilten Coach erfolgen Coaching-SR sind verpflichtet, erhaltene Ansetzung sofort ihrem Coach und dem Leiter des Coachings mitzuteilen Coachings haben den Stellenwert einer Beobachtung Es sind die jeweils aktuellen Beobachtungsbögen zu verwenden Der Text in einem Coachingbogen ist deutlich ausführlicher zu verfassen als in einer Beobachtung, wobei auf den jeweils vorherigen Coachingbogen eingegangen werden soll Wird ein SR ausnahmsweise durch einen anderen Coach / Beobachter als den eingeteilten Coach begleitet, werden diesem Coach durch den Koordinator die vorherigen Coachingbögen zur Verfügung gestellt Für das Coaching werden die für die Saison jeweils geltenden Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des Beobachtungswesens übernommen Coachingbögen sind nicht an den Beobachterwart sondern an den Koordinator zu schicken Die Coache rechnen ihren Einsatz den Beobachtern entsprechend über den Beobachtungswart ab Zum Ende jeder Saison fragt der Leiter geeignete Coache und SR ab, ob sie bereit sind, am Coaching teilzunehmen Für die jeweils kommende Saison wird der Coachingkader durch den KSA auf Vorschlag des Lehrstabs / Lehrwarts zusammengestellt dazu erstellen der Koordinator und der Leiter der Fördergruppe einen Vorschlag SRinnen und SR sollen im Höchstfall drei Jahre gecoacht werden Zum Beginn einer jeden Saison werden durch den Leiter Saisonanweisungen erlassen, aus denen sich u. a. Teameinteilung, Ziele und Anzahl der Coachings, Spielklassen, in den gecoacht wird, Ansetzungen und Pflichten, Ansprechpartner, grundsätzlicher Ablauf, Erwartungen, Allgemeines, Schulungen ergeben Zu Beginn jeder Saison findet eine Einweisungstagung statt, bei Bedarf eine Halbzeittagung im Rahmen des jährlichen Anwärterlehrgangs Einladungen zur Einweisung und zur ggf. erforderlichen Halbzeittagung werden in Cc den jeweiligen Vereins-SR-Obleuten, dem KSA und dem Lehrstab zugeleitet

8 8 Lk-4-Schiedsrichter Förderungswürdige SR, die auf der Liste des SHFV stehen und in Spielklassen des Verbandes zum Einsatz kommen (B- und C-Junioren- Schleswig-Holstein-Liga) dem KFV Ostholstein stehen zwei Plätze zu SR müssen mindestens 16 Jahre alt sein SR sollen auf Kreisebene Spiele der A-Klasse, so wie Ü 18 sind, oder, so sie U 18 sind, Spiele der A-Junioren-Kreisliga daneben sollten sie zu Spielen der B- und C-Junioren-Verbandsligen herangezogen werden Die LK-4 ist keine Auf- oder Abstiegsklasse die SR werden durch den Kreis bestimmt SR müssen förderungswürdig und willig sein. Auf Kreisebene müssen die SR an den Schulungen der Fördergruppe teilnehmen und deren monatliche Regelteste bearbeiten sie gehören somit der Fördergruppe an Die SR werden daneben durch das Coaching auf Kreisebene weiter gefördert Auf Verbandsebene genießen LK-4-SR keine besondere Schulung oder Förderung Drei gesonderte Schulungen /Stützpunkttrainings (Tagesveranstaltungen) erfolgen auf Verbandsebene (regionsbezogen); zuständig: Lehrwart Region Süd-Ost Beobachtungen: nein, da Coaching Leistungsprüfung: auf Kreisebne mit den SR der Kreisliga und A-Klasse Lk-3-Schiedsrichter Förderungswürdige SR, die auf der Liste des SHFV stehen und in Spielklassen des Verbandes zum Einsatz kommen (Schleswig-Holstein-Liga Frauen, Verbandsliga A-Junioren) dem KFV Ostholstein stehen zwei Plätze zu SR sollen auf Kreisebene Spiele der Kreisliga leiten, da sie im Verband über eine Saison zu vier Verbandsligaspielen angesetzt werden Wer innerhalb von 5 Jahren nicht den Aufstieg in die Lk-2 schafft muss die Lk- 3 nach den Förderrichtlinien des SHFV verlassen, um anderen SR den Platz frei zu machen, wobei der Kreis jederzeit das Recht hat, die SR auszutauschen und vor jeder Saison neu zu bestimmen SR müssen förderungswürdig und willig sein. Zwei gesonderte Schulungen / Stützpunkttrainings (Tagesveranstaltungen) erfolgen auf Verbandsebene SR müssen auf Kreisebene mindestens acht Lehrabende pro Saison besuchen LK-3-SR gehören auf Kreisebene der Fördergruppe an Beobachtungen: Nein, da die SR auf Verbandsebene bei ihren Verbandsligaspielen beobachtet werden. Sollten dabei Minderleistungen festgestellt werden, sollten sie zumindest im einen oder anderen Kreisspiel durch Mitglieder des Ausschusses oder Lehrstabs angeschaut werden

9 9 Beobachtungsbögen, die aus dem Verband übersandt werden, sollten daher auch an den Beobachtungswart und den Lehrwart weitergeleitet werden Leistungsprüfung: ja im Rahmen der Pflichtlehrgänge Lk-3 durch den SHFV Lk-2-Schiedsrichter SR, die auf der Liste des SHFV stehen und Spiele der Verbandsliga sowie der A-Junioren-SHL leiten und als SRA 1 in der SH-Liga eingesetzt werden Durch den VSA bestimmte SR nehmen an den Schulungen der leistungsklassenübergreifenden Fördermaßnahme des Verbandes (Talentkader) teil Eine gesonderte Förderung im Verband erfolgt durch Stützpunkte für LK-2-SR, so dass eine weitere Förderung auf Kreisebene nicht erforderlich ist SR müssen mindestens acht Lehrabende pro Saison besuchen Beobachtungen: ja (ausschließlich durch SHFV) Leistungsprüfung: ja durch den SHFV Lk-1-Schiedsrichter SR, die auf der Liste des SHFV stehen und Spiele der Schleswig-Holstein- Liga Herren und der Schleswig-Holstein-Liga A-Junioren leiten und SR, die auf den Listen des NFV/DFB stehen Förderung durch den SHFV durch Coaching (leistungsklassenübergreifende Fördermaßnahme) und Beobachtungswesen SR müssen mindestens acht Lehrabende im Kalenderjahr besuchen Beobachtungen: ja (ausschließlich durch SHFV) Leistungsprüfung: ja Pflichtlehrgänge der Lk-1 Frauen Frauen (Mädchen) werden auf Kreisebene entsprechend in den o. a. Gruppen berücksichtigt, um sie darin zu integrieren, zu fordern und zu fördern Die Voraussetzungen der Fördergruppen sind entsprechend umzusetzen und die üblichen abweichenden Mindestvoraussetzungen der Fitnesstests anzuwenden Ansprechpartner: Die Lehrwarte der jeweiligen Gruppen, denen sie angehören und eine im KSA oder Lehrstab tätige Schiedsrichterin Die erste Sichtung muss im Kreis beginnen, der Kreis muss feststellen, welche Frauen in der Lage sind, in höheren Klassen Spiele zu leiten Leistungsprüfung: ja entsprechend der Klasseneinteilung wie oben

10 10 Schiedsrichter des Kreises Mitglieder: Alle SR des KFV, die nicht zu einer der o. a. Gruppen gehören SR, die eigene Anforderungen an ihr Leistungsvermögen stellen und aufsteigen möchten, sollten mindestens acht Lehrabende im Kalenderjahr besuchen, alle anderen SR möglichst mindestens vier Lehrabende Weitere Schulungen neben den Lehrabenden werden nicht angeboten Meldet sich jedoch ein SR freiwillig beim KSA und bekundet sein Interesse für eine Fördergruppe kann er, ein Entscheid des KSA vorausgesetzt, in die Gruppe aufgenommen werden. Diese Aufnahme muss Sinn machen. Der SR kann nur dann aufgenommen werden, wenn er leistungs- und altersmäßig dazu in der Lage ist und er aufgrund der Gesamtumstände der Gruppe und der Schiedsrichter weiterhelfen kann SR, die in die Kreisklasse A aufsteigen möchten, haben sich rechtzeitig vor den Leistungsprüfungen persönlich oder über ihren Vereins-SR-Obmann beim KSA bzw. dem für die Leistungsprüfungen zuständigen Lehrwart zu melden SR, die in der Kreisklasse A oder Kreisliga eingestuft sind oder werden möchten, haben an der jährlichen Leistungsprüfung teilzunehmen. Die Leistungsprüfung wird unter Gesichtspunkten der Leistung durchgeführt (Regeltest und Lauftest müssen bestanden werden der KSA / Lehrstab legt Mindestanforderungen fest) Die Leistungsprüfung, die abweichend vom Lehrabend stattfindet, findet grundsätzlich bis spätestens Mitte Mai statt. Einschließlich Nachprüfungen oder Prüfungen einzelner SR, die nicht am Prüfungstag durchgeführt werden können, müssen die Prüfungen bis 30. Juni j. J. abgeschlossen sein, da anschließend eine Klasseneiteilung stattfindet Alle anderen SR müssen jährlich als Leistungsprüfung einen Regeltest absolvieren, der auf dem Lehrabend in Lensahn zwischen April und Juni j. J. durchgeführt wird Beobachtungen Kreisliga und Kreisklasse A: ja (wünschenswert 4 Beobachtungen) Beobachter Beobachter müssen regelmäßig gesondert geschult werden Verantwortlich ist der Beobachterwart Ein einheitlicher Leistungsstand der Beobachter ist anzustreben Richtlinien für Beobachter sollten durch den Beobachterwart verfasst werden Leistungsprüfung: ja (Kreisbeobachter: Regeltest auf Kreisebene [Mindestanforderungen werden durch KSA festgelegt] Beobachter LK-2: Regeltest auf SHFV-Ebene regionsbezogen [Mindestanforderungen durch SHFV] Beobachter Lk-1 Regeltest beim Pflichtlehrgang Beobachter [durch SHFV]

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