Tiroler Fussballverband

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1 Tiroler Fussballverband VERBANDSNACHRICHTEN STADIONSTRASSE 1A HAUS DES SPORTS 6020 INNSBRUCK TELEFON: +43(0) FAX: +43(0) WEB: ZVR: Nr. 5/2018 vom 30. Juli 2018 NEUES FORMAT DER REGIONALLIGA Mit Beginn der Meisterschaft 2019/2020 wird der Austragungsmodus der Regionalliga West neu strukturiert. Anstelle der bisherigen der Regionalliga West werden in den Landesverbänden Eliteligen gegründet, welche im Herbst in Hin- und Rückrunde ihre Aufsteiger in den überregionalen Bewerb mit 8 Vereinen der Bundesländer Salzburg, Vorarlberg und Tirol im Frühjahr 2020 ermitteln. Die überregionale Liga setzt sich aus je drei Vereinen der Landesverbände Salzburg, Tirol und Vorarlberg zusammen. Jener Landesverband, dessen Verein in der abgelaufenen Spielsaison der Regionalliga den letzten Platz belegt, ist nur mit 2 Vereinen vertreten. In Tirol wird diese Liga, vorausgesetzt dem entsprechenden Präsidiumsbeschluss durch den ÖFB bzw. TFV, mit voraussichtlich 10 Vereinen in Hin- und Rückrunde ausgetragen. Demnach ergibt sich für den Bereich des TFV folgende Szenario: Nach der Spielsaison 2018/19 verbleiben fünf Vereine der Regionalliga West in der neuen Eliteliga, im Regelfall steigen die fünf erstplatzierten Vereine der UPC Tirol Liga auf. Aus allen weiteren TFV-Spielklassen steigen nach 2018/19 jeweils fünf Vereine in die nächsthöhere Spielklasse auf. Im Regelfall steigt nach 2018/19 kein Verein in eine niedrigere Spielklasse ab. Im Falle einer ungeraden Anzahl von Aufsteigern (fünf) steigt der mit Ende der Meisterschaft besser platzierte Verein gleicher Spielklassen auf, wobei als Kriterium die Meisterschaftsregeln des ÖFB gelten (Punkte/Torverhältnis). Ausnahmen: Steigt nach der Spielsaison 2018/19 ein Tiroler Verein aus der 2. Bundesliga in die Eliteliga ab, steigen aus allen Spielklassen vier Vereine in die nächsthöhere Spielklasse auf. Daher kein Absteiger in die nächst niedrigere Spielklasse Steigen nach der Spielsaison 2018/19 zwei Tiroler Vereine aus der 2. Bundesliga in die Eliteliga ab, steigen aus beiden Landesligen drei Vereine in die UPC Tirol Liga durch Relegation der beiden Zweitplatzierten auf. Der Aufstieg aus den 2. Klassen, 1. Klassen, Bezirksligen und Gebietsligen bleibt unberührt. Aus diesem Grund steigt ein Verein beginnend ab den Landesligen in die nächst niedrigere Spielklasse ab. Steigt nach der Spielsaison 2018/19 ein Tiroler Verein in die 2. Bundesliga auf, steigen aus allen Spielklassen sechs Vereine in die nächsthöhere Spielklasse auf. Kein Absteiger in die nächst niedrigere Spielklasse. Auf-und Abstieg nach 2019/2020 Aus der Eliteliga steigen im Regelfall zwei Vereine in die UPC Liga ab. Aus der UPC Liga steigen zwei Vereine in die Eliteliga auf und drei Vereine in die Landesligen ab. Aus den Landesligen steigen drei Vereine in die UPC Liga auf, wobei der dritte Aufsteiger durch zwei Relegationsspiele der Zweitplatzierten ermittelt wird. Ab der Landesliga werden die bisher geltenden Auf-und Abstiegsregelungen beibehalten

2 TFV- KERSCHDORFER TIROL CUP 2018/2019 Paarungen der 2. Hauptrunde (4. August 2018) Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen: 5. August 2018, 18:00 Uhr Sieger Spiel 01 Sieger Spiel 05 Sieger Spiel 24 Sieger Spiel 38 Sieger Spiel 03 Kundl Sieger Spiel 25 Sieger Spiel 06 Sieger Spiel 04 Söll Sieger Spiel 26 Volders Sieger Spiel 09 Zirl Sieger Spiel 27 Sieger Spiel 23 Sieger Spiel 10 Hall Sieger Spiel 11 SVI Sieger Spiel 12 Sieger Spiel 36 Sieger Spiel 28 Kematen Sieger Spiel 29 Silz/Mötz Sieger Spiel 30 Völs Sieger Spiel 13 Zams Sieger Spiel 32 Sieger Spiel 07 Sieger Spiel 14 Telfs Sieger Spiel 33 Sieger Spiel 21 Sieger Spiel 16 Imst Sieger Spiel 34 Sieger Spiel 31 Sieger Spiel 17 (Buch oder Natters =Aufsteiger TL) Sieger Spiel 35 Sieger Spiel 15 Sieger Spiel 19 Union Sieger Spiel 37 Sieger Spiel 02 Sieger Spiel 20 Kirchbichl Sieger Spiel 39 Sieger Spiel 18 Sieger Spiel 22 Sieger Spiel 08 Spieltermin ist jeweils Samstag, eine Vorverlegung auf Freitag ist laut den TFV- Durchführungsbestimmungen möglich, wobei eine Änderung wegen Besetzungsvorlauf nur bis Montag, 15:00 Uhr über die Geschäftsstelle möglich ist. Der Sonntag ist generell spielfrei zu halten, dieser Tag ist bei Spielabsagen aus Witterungsgründen (18:00 Uhr) als Nachtragstermin heranzuziehen. FRAUEN TIROL CUP Am Wochenende, 25. August 2018 startet der TFV Frauen- Cup mit der Vorrunde. Alle 24 Teams aus dem Tiroler Frauenfußball treten dabei an. Vorrunde ( ) Achtelfinale ( ) Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen: Sonntag, 26. August 2018, gleiche Beginnzeit Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen: Samstag, 3. November Angerberg Ried/Kaltenbach 01 Sieger Spiel 1 Brixlegg/Rattenberg 2 Westendorf Hippach 02 Sieger Spiel 2 Matrei/Neustift 3 Jenbach Thaur 03 Sieger Spiel 3 Haiming 4 Kirchberg Oberlangkampfen 04 Sieger Spiel 4 Erl 5 Vomp Wilten 05 Sieger Spiel 5 Oetz 6 Paznaun Imst 06 Sieger Spiel 6 Rinn/Tulfes 7 Flaurling Lechaschau 07 Sieger Spiel 7 Schwoich/Wildschönau 8 Oberes Gericht Landeck 08 Sieger Spiel 8 SVI

3 ANGLEICHUNG DER SCHIEDSRICHTERGEBÜHREN AB 1. JULI 2018 SR MSP Assi MSp SR FSp Assi FSp Regionalliga 104, 52, 35, 17, 50 UPC Tirol Liga 81, 40, 50 35, 17, 50 Landesligen 61, 30, 50 30, 15, Gebietsligen 56, 28, -- 30, 15, Bezirksligen, 1./2. Klassen 52, 26, -- 30, 15, Reserven 39, 19, 50 30, 15, U-18, U16, U-15, U14 33, 16, 50 30, 15, U-13 und abwärts 20, 10, 20, 10, Frauen 33, 16, 50 30, 15, HALLEN- UND KURZTURNIERE Kampfmannschaften 0,47 pro Minute Nachwuchsmannschaften 0,33 pro Minute FAHRTKOSTEN a) Die Schiedsrichter und Assistenten haben Anspruch auf ein Kilometergeld in Höhe von 0,39. b) Bei Spielen im Wohnort sind die Fahrtkosten entsprechend der zurückgelegten Kilometeranzahl von der Wohnadresse bis zum Sportplatz zu berechnen! Sämtliche Gebühren beinhalten etwaige Verpflegungssätze sowie Spesen. TRINKPAUSE BEI SOMMERLICHEN TEMPERATUREN Die ÖFB-Schiedsrichterkommission hat auf Vorschlag des Ständigen Arbeitsausschusses IFAB- Spielregeln die seit 2016 bestehenden Empfehlungen zur Abhaltung einer Trinkpause bei sommerlichen Temperaturen geringfügig erweitert (Verhalten des Torhüters, Dauer der Trinkpause): Um den Spielern bei höheren Temperaturen eine Trinkpause zu ermöglichen, ist folgende empfohlene Vorgangsweise bezüglich Trinkpausen einzuhalten: Der Schiedsrichter entscheidet, ob eine Trinkpause abgehalten wird. Dazu wird das Spiel etwa nach Ablauf der Hälfte der Spielzeit einer Halbzeit anlässlich einer Spielunterbrechung gestoppt. Die Spieler begeben sich an die Seitenlinie im Bereich ihrer Betreuerbänke, sie dürfen zu diesem Zweck das Spielfeld nicht verlassen. Die Trinkflaschen sind von den Betreuern, die sich dabei außerhalb des Spielfeldes befinden müssen, den Spielern zu übergeben. Es ist dabei zu beachten, dass die Plastikflaschen nicht auf das Spielfeld geworfen und keine Glasflaschen verwendet werden. Den Torhütern ist es gestattet, außerhalb des Tores, unmittelbar neben dem Tornetz, jedenfalls deutlich hinter der Torlinie, eine Plastik-Trinkflasche zu deponieren. Das ungehinderte Verlassen des Balls aus dem Spielfeld ist zu gewährleisten. Hinweis für den Schiedsrichter: Die Trinkpause ist nur einmal während einer Spielhälfte erlaubt und darf nicht länger als eine Minute dauern. Das Verlassen des Spielfeldes zwecks kurzer Getränkeaufnahme seitens des Torhüters stellt keine Unsportlichkeit dar. Die verloren gegangene Zeit der Trinkpause ist in der jeweiligen Spielhälfte nachzuspielen

4 CHRISTOPH GISCHI WESTERTHALER Wir haben uns von einem großen Sportler, einem tollen Fußballer, von einem einzigartigen Menschen verabschiedet. Ein letzter sportlicher Gruß an Dich, lieber Christoph "Gischi" Westerthaler! EINGABE DER TRAINERMELDUNG 2018/2019 IN DAS NETZWERK FUSSBALL Hinweise zur Trainerordnung: Jeder Verein des TFV ist verpflichtet - laut den Bestimmungen des ÖFB - 28 der Meisterschaftsregeln - die Meldung seiner Trainer dem Landesverband bekannt zu geben. Die Frist für die Eingabe in das Netzwerk Fußball im Bereich des TFV wurde mit einer Woche vor Meisterschaftsbeginn der jeweiligen Spielklasse festgelegt. ANSTOSSZEITEN IM NETZWERK FUSSBALL-ONLINE Die Vereine sind verpflichtet, die Beginnzeiten für die gesamte Herbstmeisterschaft spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Spielgruppe in das System Fußball-Online einzuspielen. Wichtig: Die Nachwuchsgruppen U9 bis U16 beginnen mit dem Wochenende 2./3.September. Bitte bei den Ansetzungen unbedingt die HERBSTFERIEN in den einzelnen Regionen beachten. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine oder beide der letzten Herbstrunden im gegenseitigen Einvernehmen vor Meisterschaftsbeginn anzusetzen oder diese im Einvernehmen auf einen Wochentermin im September oder Oktober anzusetzen.. SICHTUNG DER TIROLER TALENTESCHIENE 2018/2019 Vom Verein zur Landesausbildungszentrum-Vorstufe - Jahrgang 2009 (Mädchen 2008) Termine für die Sichtung für die LAZ Vorstufenaufnahme im Juni 2019 Mo, : 16:00 Uhr Wörgl (Sportplatz am Gymnasium) Mo, : 16:00 Uhr Stans (Sportplatz) Mo, : 16:00 Uhr Imst (Sportplatz Oberstadt) Mo, : 16:00 Uhr Kematen (Sportplatz; Kunstrasen) Alle Meldungen bitte ausschließlich an den LAZ Vorstufen-Koordinator Dr. Rudolf Stadler (Mobil 0676/ bzw. Mail rudolfstadler(at)aon.at). Diese können jederzeit, per Mail, per SMS oder telefonisch erfolgen (Anmeldung mit Namen, Geburtsdatum, Handynummer und Mailadresse eines Elternteiles, oder Handynummer und Mailadresse des Vereinsvertreters). Ablauf der Sichtungen: Spielform 3 gegen 3 auf jeweils 2 Tore (Spielfeldgröße: 20x25m; 4-6 Spiele für jeden Spieler) Schnelligkeit 10m und 20m elektronisch gemessen

5 TURNIERSERIEN IM U7 UND U8- BEREICH Für die im Herbst 2018 in den Bezirken stattfindenden U7 und U8-Turniere wurden die Sitzungstermine wie folgt fixiert und bitten wir die Vereine, ihre Vertreter verlässlich zu den Sitzungen zu entsenden: Bezirk Kufstein Bezirk Kitzbühel Bezirk Schwaz Bezirk Innsbruck Ost Bezirk Innsbruck Stadt und Land West Bezirk Oberland Bezirk Außerfern Mittwoch, , 19:30 Uhr, Bad Häring - Vereinsheim Montag, , 19:30 Uhr, St.Johann - Tankstelle Salcher Dienstag, , 19:00 Uhr, Jenbach - Sportplatzkantine wird noch fixiert Montag, , 19:30 Uhr, Innsbruck -Beselekantine wird noch fixiert Montag, , 19:00 Uhr, Reutte - Dreitannenstadion GRUNDKURS TORMANNTRAINER Anmeldung für den Grundkurs Tormanntrainer online via Fussball-Österreich bis , bis zu diesem Termin müssen auch alle vorgeschriebenen Dokumente hochgeladen werden. Die Absolventen haben die Möglichkeit, in die ÖFB- Tormanntrainerausbildung einzusteigen. Eine Eigenkönnenprüfung ist erforderlich. Kursort: Innsbruck, Fußballakademie Tirol, Fürstenweg 191a Alle Informationen zu diesem Lehrgang auf der Website des TFV TRAINERFORTBILDUNG KATEGORIE IV/8 Die Fortbildung "Kinder im Fußball mental stärken (Was Kinder vom Profisport lernen können!)" findet am Sonntag, 9. September 2018 in Schwaz, Paulinum statt. Zeit: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Alle Informationen zu dieser Fortbildung auf der Website des TFV SCHIEDSRICHTER AUSBILDUNG IN TIROL Das TFV-Schiedsrichterkollegium stellt die Ausbildung zeitgemäß um und wird ab sofort ein neues Konzept testen. Dabei melden sich Interessierte nach wie vor bei an. Es wird in der Folge eine Nachricht mit allen Informationen über die Ausbildung an den Interessenten übermittelt. Nach Einlangen der Kursgebühr von 50,-- auf das Konto der TFV-Schiedsrichter, werden sämtliche Ausbildungsunterlagen digital zur Verfügung gestellt. Die Anwärter arbeiten sämtliche Unterlagen (Powerpoint, PDF Dokumente, etc.) zu Hause durch und können sich zu einem von insgesamt drei angebotenen "Abschlusssamstagen" anmelden. Dort werden alle Prüfungen abgenommen und der Online Spielbericht geschult. Die Abschlusstage für den Herbst wurden wie folgt gewählt: Samstag 25. August 2018 Samstag 22. September 2018 Weitere Informationen: Christopher Spiss, Mobil oder christopher.spiss@gmx.at

6 MITTEILUNG DER KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFT Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vereinen ist unverzichtbar wichtig und muss auch dementsprechend geschätzt werden. Deshalb möchten wir uns ganz herzlich für Ihren Einsatz und Ihre Tätigkeit bedanken. Es ist uns aber gleichzeitig ein großes Anliegen auf Ihre Verantwortung im Bereich des Kinderschutzes hinzuweisen! So mag es zwar ohnehin in vielen Organisationen der Fall sein, dass das Kind und somit auch das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen, dennoch kommt es immer wieder vor, dass gerade Betreuungspersonen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der teilweise sehr engen Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen bemerken, dass es diesen nicht gut geht. In diesem Fall bitten wir Sie deshalb eindringlich, nicht wegzuschauen, Hilfe anzubieten und wenn nötig auch Hilfe zu holen. Vor allem wenn der Verdacht aufkommen sollte, dass eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt, sollten Sie eingreifen! Natürlich darf in einem solchen Fall nichts überstürzt werden. Es sollte deshalb auch in jedem Verein eine für Kinderschutz verantwortliche Person geben, an die sich alle Funktionäre und Erziehungsberechtigte bei Fragen wenden können, die Unterstützung leisten kann und den weiteren Ablauf plant. Sollten sich allerdings nach internen Gesprächen im Team und mit den verantwortlichen Personen im Verein noch weitere Fragen ergeben, empfiehlt es sich jedenfalls außerhalb der Organisation Informationen einzuholen. Grundsätzlich können alle Personen (auch Privatpersonen), die den begründeten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung haben, eine entsprechende Mitteilung bei der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) einbringen. Das zuständige Jugendamt wird dann die weiteren Schritte übernehmen und überprüfen, inwieweit eine Familie unterstützt werden kann und was gebraucht wird. Die Mitteilung kann formlos erfolgen oder mittels Formular! Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass es sich beim Einschreiten des Jugendamtes in erster Linie um Maßnahmen der Unterstützung handelt, die den Eltern angeboten werden! Nähere Informationen können Sie auch unserer Broschüre Was tun bei Verdacht auf Gewalt an Kindern entnehmen (kostenlos in der Kinder- und Jugendanwaltschaft erhältlich oder Download unter Auch die zuständigen Jugendämter können diesbezüglich kontaktiert werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne telefonisch, persönlich oder per Mail an die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol wenden. Im Sinne des Kinderschutzes bitten wie Sie deshalb eindringlich, diese Informationen an alle hauptund ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen weiterzuleiten, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. ENTSCHEIDUNGEN DES STRAFSENATES RECHTSMITTELBELEHRUNG: Gegen die Entscheidungen des Strafsenates steht den Betroffenen innerhalb der Frist das Recht des Protestes an den Protestsenat des Tiroler Fußballverbandes gemäß 21 der Durchführungsbestimmungen des TFV zu. Die Protestgebühr beträgt 182,

7 Spielerstrafen: Vorname Name Verein Beschl.Dat. Paragraph Strafe Clemens Berger Kolsass/Weer /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Hannes Schafferer SPG Rinn/Tulfes /1(c), Rohes Spiel 1 u 7,00 Gerhard Tischler Oberlangkampfen /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 2 u 7,00 Fabian Lhota Götzens /1(b), Unsportliches Verhalten gegenüber einem Spieloffiziellen 1 u 7,00 Martin Trockenbacher Erl /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Ruhullah Nouri Sans Papiers /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 6 u 7,00 Sihad Thahir Sans Papiers /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 3 u 7,00 Josef Ennemoser Längenfeld /1(c), Rohes Spiel 1 u 7,00 Patrick Gastl Pitztal /1, Fehlende Spielberechtigung - Sperre Spieler 1 u 7,00 Matthias Kolb Fulpmes /1(c), Rohes Spiel 1 u 7,00 Mohsin Jafari Sans Papiers /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 3 u 7,00 Abbas Dilsoz Scharnitz /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Christian Hetzenauer Kössen /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 bed. 0,00 Dominik Titz Niederndorf /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Vereinsstrafen: Vorname Name Verein Beschl.Dat. Paragraph Strafe Markus Schnellrieder Kematen /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 77,00 Alois Hecher Kirchbichl /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 157,00 SPG Finkenberg/T , Spielerpass 20,00 Weerberg a/1, Missbräuchliche Verwendung von 157,00 pyrotechnischen Gegenständen / Veranstalter Mario Mohapp Götzens /1(b), Unsportliches Verhalten gegenüber einem Spieloffiziellen, 57,00 Going , Spielerpass 20,00 Sölden , Spielerpass 20,00 Seefeld , Spielerpass 20,00 Brixen , Spielerpass 20,00 Oberndorf , Spielerpass 40,00 Längenfeld a/1, Missbräuchliche Verwendung von 157,00 pyrotechnischen Gegenständen / Veranstalter Pitztal /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 107,00 Schönwies/Mils , Spielerpass 20,00 Buch , Nichtantreten 357,00 Fügen , Spielerpass 20,00 Umhausen , Nichtantreten 357,00 SPG Brixlegg/Ratt , Spielerpass 20,00 Zell/Ziller , Spielerpass 20,00 Inzing , Nichtantreten 207,00 Wattens , Spielerpass 20,00 Kössen , Nichtantreten 157,00 Bruckhäusl , Spielerpass 20,00 Hippach , Spielerpass 50,00 Kirchbichl , Spielerpass 20,00 Mayrhofen , Nichtantreten 157,00 Inzing , Spielerpass 40,00 Sautens , Nichtantreten 157,00 SPG Arlberg , Spielerpass 20,00 Telfs , Spielerpass 20,00 Alpbach , Spielerpass 20,00 SPG Finkenberg/T , Nichtantreten 157,00 Imst /3(d), Spielverschiebung innerhalb TFV-Frist, 30,00 Fritzens , Nichtantreten 157,00 Schwaz /c, Verfahren eingestellt 0,00 Kematen , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 757,00 Zirl , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 757,00 Kufstein /c, Verfahren eingestellt 0,00 Schwoich , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 607,00 Inzing , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 457,00 Völs /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 57,00 Völs /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 57,00 Westendorf /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 57,00 Westendorf /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 57,00 SPG Brixlegg/Ratt /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 57,00 Hippach , Verletzung der Veranstaltungsbestimmungen 107,00 Seefeld /c, Verfahren eingestellt Bruckhäusl , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Fliess , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Grins , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 247,00 Inzing , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 187,00 Kirchberg , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 307,00 Lechaschau , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Radfeld , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Reutte , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Ried i.o , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Schwoich , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 397,00 Veldidena , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 247,00 Waidring , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 187,00 Wildschönau , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Zell/Ziller , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 307,00 Zugspitze , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 427,00 Gernot Glänzer Reichenau /1(c), Kritik schiedsrichterlicher Entscheidung 47,00 TIROLER FUSSBALLVERBAND Gerhard Neurauter (Leiter der Geschäftsstelle)

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