08. Jahrgang Freitag, den 07. Januar 2011 Nr. 01

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1 08. Jahrgang Freitag, den 07. Januar 2011 Nr. 01 Amts- KURIER Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Gemeinden Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt Dömitz. Eisige Temperaturen, klirrende Kälte Nicht unter jedem Weihnachtsbaum lag ein Buch, um es jetzt in wohliger Wärme lesen zu können. Für alle die, die spannende Bücher lieben und gerne lesen möchten, halten aber auch die Bibliotheken in Dömitz und Malliß eine große Auswahl bereit. Nutzen Sie die kalten Tage für einen Besuch, es lohnt sich. Lesen Sie zu unserem Titelfoto den Beitrag in der heutigen Ausgabe: Märchenzeit in der Bibliothek Malliß. Foto: Sylvia Zagermann

2 2 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Telefonverzeichnis und Sprechzeiten Amt Dömitz-Malliß Amt Dömitz-Malliß Goethestraße 21, Dömitz zentrale Einwahl: /316-0 Fax: / Fax Bauamt: / mail@amtdoemitz-malliss.de Web: Frau Weber Leitende Verwaltungsbeamtin weber@amtdoemitz-malliss.de Frau Kahle Sekretariat Frau Schult Leiterin Hauptamt annerose.schult@amtdoemitz-malliss.de Frau Voß Versicherungen, Kultur, Wahlen Frau Niemann Jugendarbeit, Vereine, Verbände Frau Pilat Personalamt Frau Bielke Schulen, Museen, Bibliotheken, Kita Frau Gundske Leiterin Kämmerei gundske@amtdoemitz-malliss.de Frau Hinz Steuern Frau Johnke Steuern Frau Görs Kasse Frau Geufke Kasse Frau Karraß Kasse Herr Pflügel Außendienstvollstreckung Frau Harnack Liegenschaften Herr Morawetz Anlagenbuchhaltung Herr Schult Leiter Ordnungsamt ronny.schult@amtdoemitz-malliss.de Frau Ankert Kooperatives Bürgerbüro Frau Wilke Kooperatives Bürgerbüro Frau Giencke Kooperatives Bürgerbüro Frau Hoedt Standesamt Herr Weyer Allg. Ordnungsamt/Gewerbe Herr Schulz Fischerei/Feuerwehr/Jagd Frau Ehbrecht Leiterin Bauamt ehbrecht@amtdoemitz-malliss.de Herr Bade Baudurchführung Herr Frenz Baudurchführung Frau Tripschu Beitragserhebung, Bauantragsverfahren Herr Graaf Baumschutz, Friedhofsverwaltung Frau Didrich Baumschutz, Friedhofsverwaltung Frau Naumann Gebäudemanagement Das Bauamt des Amtes Dömitz-Malliß befindet sich in Dömitz, Slüterplatz 6. Rufbus Dömitz - Dannenberg Der Rufbus verkehrt nach telefonischer Voranmeldung, mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit unter (Fa. Christ). Termine AmtsKurier Bitte senden Sie rechtzeitig Ihre Beiträge an: annerose.schult@ amtdoemitz-malliss.de Sprechstunde des Amtsvorstehers Jeweils am Dienstag, in der Zeit von Uhr Uhr führt der Amtsvorsteher, Burkhard Thees, in der Amtsverwaltung, Raum 35, eine Sprechstunde durch. Gerne können Termine unter abgestimmt werden. Impressum Herausgeber des Amtskurier: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, Sietow, Tel.: /579-0, Fax: /579-30, info@wittich-sietow.de Für den redaktionellen Teil verantwortlich: W. Mannek Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Geschäftsführer unter Anschrift des Verlages, Postbezug: Preis von 0,56 zzgl. Liefergebühr. Verantwortlich für das Amtsblatt: Amtsverwaltung Dömitz-Malliß. Der Amtsvorsteher Lokalteil/Anzeigen: Amtsverwaltung Foto Elbbrücke/Titel: Stadt Dömitz, Foto Reuterstein/Titel: H.-J. Bötefür, Vertrieb: SVZ. Unverlangt eingesandtes Text- u. Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.

3 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 3 Sprechzeiten der Bürgermeister des Amtes Dömitz-Malliß Gemeinde/Stadt Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort Telefon Stadt Dömitz Frau Vollbrecht dienstags von Uhr im Seniorenclub, Slüterplatz 6 Ortsteil Rüterberg, Frau Vollbrecht Nach telefonischer Ortsteil Heidhof, Vereinbarung unter Ortsteil Polz oder Gemeinde Vielank Frau Drewes 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15:00-18:00 Uhr im Gemeindebüro Ortsteil Woosmer Frau Drewes 2. Donnerstag im Monat von 15:00-18:00 Uhr in der Feuerwehr Ortsteil Tewswoos Frau Drewes 4. Donnerstag im Monat von 15:00-18:00 Uhr in der Feuerwehr Gemeinde/Stadt Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort Telefon Gemeinde Neu Kaliß Herr Thees mittwochs von 16:00-18:00 Uhr im IBZ, Alter Postweg 90 Gemeinde Malliß Frau Gäth dienstags von 16:00-18:00 Uhr im Gemeindebüro in der FFw Gemeinde Herr Holter, amt. dienstags Malk Göhren von 17:00-19:00 Uhr im Gemeindehaus Gemeinde Herr Schranck Nach Vereinbarung Grebs-Niendorf Gemeinde Karenz Herr Pagung Nach Vereinbarung Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute übermitteln die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen Stadt Dömitz Frau Hedwig Riehs am zum 84. Geburtstag Frau Elsa Petersen am zum 74. Geburtstag Herrn Peter Dähn am zum 71. Geburtstag Herrn Hans Kirsch am zum 80. Geburtstag Herrn Josef Neumann am zum 71. Geburtstag Frau Gerda Bioletti am zum 82. Geburtstag Frau Else Buck am zum 90. Geburtstag Frau Annemarie Köhn am zum 79. Geburtstag Frau Hilda Patzelt am zum 84. Geburtstag Frau Ruth Schulz am zum 77. Geburtstag Herrn Siegfried Tank am zum 75. Geburtstag Frau Edith Michaelis am zum 77. Geburtstag Herrn Rudolf Patzelt am zum 82. Geburtstag Herrn Julius Pischel am zum 70. Geburtstag Frau Emma Weltz am zum 84. Geburtstag Herrn Willy Schmeißer am zum 78. Geburtstag Frau Helga Kurkowski am zum 72. Geburtstag Frau Elsbeth Schmidt am zum 88. Geburtstag Frau Waltraut Soth am zum 73. Geburtstag Frau Elisabeth Hopp am zum 78. Geburtstag Frau Elisabeth Aue am zum 90. Geburtstag Frau Ingeborg Nettel am zum 97. Geburtstag Herrn Adolf Jethon am zum 71. Geburtstag Herrn Karl Schmidt am zum 75. Geburtstag Herrn Dieter Trümper am zum 73. Geburtstag Herrn Hans-Jürgen Westphal am zum 75. Geburtstag Ortsteil Rüterberg Frau Gertrud Nastedt am zum 90. Geburtstag Herrn Lothar Behrens am zum 70. Geburtstag Frau Elke Mayer am zum 71. Geburtstag Ortsteil Polz Frau Elli Wetternei am zum 78. Geburtstag Herrn Erich Stamer am zum 77. Geburtstag Herrn Günther Neef am zum 72. Geburtstag Frau Gisela Stamer am zum 72. Geburtstag Frau Ursel Mühlsteph am zum 74. Geburtstag Frau Edda Sohst am zum 71. Geburtstag Ortsteil Groß Schmölen Herrn Heinz Schwemm am zum 76. Geburtstag Herrn Günther Schmädt am zum 79. Geburtstag Herrn Udo Gehrke am zum 74. Geburtstag Ortsteil Heidhof Frau Edith Lüder am zum 70. Geburtstag Frau Ursula Tügel am zum 73. Geburtstag Ortsteil Klein Schmölen Herrn Richard Montag am zum 81. Geburtstag Frau Hilde Markmann am zum 79. Geburtstag Frau Renate Rust am zum 73. Geburtstag

4 4 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Gemeinde Grebs-Niendorf Orsteil Grebs Frau Ida Killisch am zum 79. Geburtstag Frau Helene Urbainczyk am zum 79. Geburtstag Frau Edith Rübner am zum 71. Geburtstag Frau Helga Rusbült am zum 74. Geburtstag Ortsteil Menkendorf Frau Ursula Düffert am zum 86. Geburtstag Frau Elfriede Stappenbeck am zum 73. Geburtstag Ortsteil Niendorf a. d. R. Frau Hanna-Lore Mau am zum 74. Geburtstag Frau Christa Gaethke am zum 74. Geburtstag Frau Charlotte Warnke am zum 81. Geburtstag Frau Elli Jacobs am zum 80. Geburtstag Ortsteil Schlesin Herrn Horst Jürgens am zum 76. Geburtstag Gemeinde Karenz Frau Elfriede Helm am zum 71. Geburtstag Herrn Johann Kipper am zum 77. Geburtstag Gemeinde Malk Göhren Frau Inge Holter am zum 73. Geburtstag Frau Edith Möller am zum 77. Geburtstag Frau Gerda Manicke am zum 86. Geburtstag Ortsteil Liepe Herrn Horst Albs am zum 72. Geburtstag Gemeinde Malliß Frau Margarete Hasse am zum 91. Geburtstag Frau Brigitte Sips am zum 71. Geburtstag Frau Inge Dankowski am zum 71. Geburtstag Herrn Ulrich Schwanke am zum 77. Geburtstag Frau Herta Flachsmeier am zum 82. Geburtstag Frau Emmi Hinrichs am zum 72. Geburtstag Herrn Rudolf Weigelt am zum 71. Geburtstag Frau Lotte Völzke am zum 90. Geburtstag Frau Erika Hallmann am zum 73. Geburtstag Herrn Hans Köhn am zum 86. Geburtstag Ortsteil Bockup Herrn Erwin Symanzik am zum 72. Geburtstag Ortsteil Heiddorf Herrn Heinz Pustan am zum 73. Geburtstag Frau Elke Kretschmann am zum 70. Geburtstag Frau Ursula Grabert am zum 73. Geburtstag Herrn Dieter Finck am zum 71. Geburtstag Herrn Ewald Heinrich Wilke am zum 80. Geburtstag Frau Luise Mann am zum 94. Geburtstag Frau Else Strzalek am zum 82. Geburtstag Frau Ursula Grote am zum 76. Geburtstag Frau Christel Thiel am zum 71. Geburtstag Herrn Gustav Wittenburg am zum 81. Geburtstag Herrn Hans Franck am zum 71. Geburtstag Frau Brunhilde Schulenburg am zum 82. Geburtstag Herrn Günter Steinfatt am zum 72. Geburtstag Herrn Horst Möller am zum 77. Geburtstag Ortsteil Kaliß Herrn Karl-Günther Reinholdt am zum 83. Geburtstag Frau Rosemarie Hinrichs am zum 71. Geburtstag Frau Martha Brüning am zum 94. Geburtstag Frau Erika Reinholdt am zum 83. Geburtstag Gemeinde Vielank Herrn Nikolaus Scholz am zum 81. Geburtstag Herrn Guna Constabel am zum 71. Geburtstag Ortsteil Alt Jabel Herrn Horst Klamann am zum 72. Geburtstag Herrn Wolfgang Niebelschütz am zum 71. Geburtstag Herrn Fritz Nack am zum 77. Geburtstag Ortsteil Laupin Herrn Friedrich Jahnke am zum 88. Geburtstag Ortsteil Neu Jabel Frau Hanne-Lore Müller am zum 79. Geburtstag Ortsteil Tewswoos Frau Grete Leverenz am zum 74. Geburtstag Herrn Egon Holter am zum 72. Geburtstag Herrn Hans Böckmann am zum 73. Geburtstag Frau Friedel Bäu am zum 79. Geburtstag Frau Anita Stade am zum 91. Geburtstag Ortsteil Woosmer Herrn Karl Kallies am zum 80. Geburtstag Frau Linda Kallies am zum 77. Geburtstag Frau Ingrid Wegner am zum 71. Geburtstag Frau Inge Gooth am zum 72. Geburtstag Ortsteil Conow Frau Renate Dalchow am zum 71. Geburtstag Frau Hilde Leonhardt am zum 70. Geburtstag Herrn Robert Richter am zum 80. Geburtstag Gemeinde Neu Kaliß Herrn Rudolf Salomon am zum 75. Geburtstag Frau Dorette Schult am zum 73. Geburtstag Herrn Günter Frost am zum 71. Geburtstag Herrn Heinz Mahnke am zum 74. Geburtstag Frau Doritta Schücker am zum 77. Geburtstag Herrn Peter Ziska am zum 73. Geburtstag Frau Irma Rossol am zum 72. Geburtstag Herrn Rudi Radtke am zum 76. Geburtstag Herrn Günter Janzen am zum 83. Geburtstag Frau Ilse Krischker am zum 80. Geburtstag Herrn Gerhard Viebrock am zum 79. Geburtstag Frau Rosemarie Hantke am zum 71. Geburtstag Frau Waltraut Renkawitz am zum 72. Geburtstag Herrn Arno Kahle am zum 73. Geburtstag Herrn Dieter Möller am zum 73. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch!

5 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 5 Danke Ich möchte mich bei allen Besuchern meiner 1. Ausstellung bedanken. Das war ein schöner und ereignisreicher Tag. Peter Junge Wasserstraßen Westmecklenburgs erhalten Prädikat Sehr gut Wer die Müritz-Elde- oder die Störwasserstraße kennt, kommt wieder. Das zeigen die Ergebnisse einer Touristenbefragung entlang der Flussläufe, die die Initiatoren der Befragung am 16. November 2010 auf der Burg in Neustadt-Glewe präsentierten. Neben vielen positiven Ergebnissen gab die Befragung aber auch Aufschluss über Verbesserungswürdiges. Von Mai bis September dieses Jahres fand auf Initiative der LEA- DER-Aktionsgruppen SüdWestMecklenburg und Warnow-Elde- Land, unterstützt durch den Landestourismusverband und den Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin, eine Befragung von rund 600 Touristen statt. Ziel der Gästebefragung war es, die Bedürfnisse der Gäste und die Gäste selbst besser kennenzulernen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, geeignete Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der Angebote entlang der Wasserstraßen zu bestimmen. Insgesamt zeigt das Befragungsergebnis eine hohe Zufriedenheit der Wasserwanderer, Radwanderer und Erholungsgäste. Viele Besucher sind der Region als Reiseziel treu und kommen jedes Jahr wieder, um hier ihren Jahresurlaub auf oder am Wasser zu verbringen. 96 Prozent von ihnen gaben an, die Wasserstraßen uneingeschränkt weiterzuempfehlen. Besonders zufrieden sind die Gäste mit der intakten Landschaft, den Unterkünften und der Gastronomie, kritisieren im Gegenzug eine unzureichende Internetpräsenz, mangelnde Informationen vor Ort, fehlende Rast- und Sitzmöglichkeiten sowie zu verbessernde Sanitäranlagen. Ungünstig bewerten die Wasserwanderer die Automatik und die Wartezeiten an den Schleusen und deren Öffnungszeiten. Neben den Gästen waren auch touristische Dienstleister wie Betreiber von Wasserwanderrastplätzen, Campingplätzen, Häfen, Stadtinformationen, Beherbergungsstätten und gastronomischen Einrichtungen in die Befragung eingebunden. Diese wünschen sich vor allem eine abgestimmte, einheitliche Beschilderung entlang der Wasserstraßen und eine kooperative Zusammenarbeit über die gesamte Region hinweg. Zukünftig sollte es mehr gemeinsame Auftritte der Dienstleister geben, Termine und Veranstaltungsarten sollten aufeinander abgestimmt werden. Hier wollen die Akteure ansetzen. Die Arbeit wird jetzt darin bestehen, kurzfristig handlungsorientierte Maßnahmen zu entwickeln, um auch im nächsten Jahr rundum zufriedene Stammgäste wieder zu begrüßen und natürlich zahlreiche Erstbesucher empfangen zu dürfen, so Ingrid Herrmann und Torsten Mehlhorn, Regionalmanager der beiden LEADER-Regionen. Dazu haben sich die Beteiligten in Neustadt-Glewe auf erste gemeinsame Schritte bereits verständigt. Teilregionale Arbeitsgruppen sollen helfen, vorhandene Angebote zu marktfähigen Produkten zu bündeln, die Kommunikation und Beschilderung zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Dienstleistern besser zu organisieren, Langfristig soll gemeinsam eine Marketinginitiative vorbereitet werden, die die Akteure auf das Jahr 2012 und die 600-jährige Erteilung des Rechts des Baus von Wasserstraßen im Mecklenburgischen ausrichten wollen. Die LEADER-Gruppen verstehen sich als Förderer und Unterstützer von regionalen Entwicklungen, dazu gehört auch die Entwicklung an den Wasserstraßen. Ingrid Herrmann und Torsten Mehlhorn: Wir bieten allen Interessenten die Möglichkeit, ihre Ideen unter dem Motto,Wasserwege erleben und entdecken einzubringen und Erfahrungen auszutauschen. Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Befragung und zum Vorgehen sind im Internet unter und nachzulesen. Dort finden Sie auch die Kontakte zu den LEADER-Aktionsgruppen. Bitte beachten! Die Amtsverwaltung ist am Mittwoch, dem 26. Januar 2011 nicht geöffnet. Die Dömitzer Elbbrücke wird volljährig Am 18. Dezember diesen Jahres jährte sich zum 18. Mal der Geburtstag der Dömitzer Elbbrücke. Wie in jedem Jahr trafen sich auch an diesem Geburtstag Vertreter aus Politik und Verwaltung diesseits und jenseits der Elbe, um trotz eisiger Kälte einen gemeinsamen Brückenspaziergang zu unternehmen und im Anschluss über die Erfahrungen und Veränderungen seit der Wendezeit zu sprechen. Bei wärmender Suppe zeigte dann abschließend der Bürgermeister der Gemeinde Jameln Udo Sperling zur Freude aller Teilnehmer einen Film, den er 1992 zur Brückeneinweihung drehte. Die Anrainergemeinden aus dem Amt Dömitz-Malliß und der Samtgemeinde Elbtalaue waren sich darin einig, dass die Brücke als Symbol der deutschen Einheit für alle ein wichtiges Ost und West verbindendes Glied geworden ist. Sie verbindet uns nach jahrzehntelanger Trennung nicht nur verkehrsmäßig auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen, sondern ist auch für viele andere Bereiche wegweisend. Bürgermeisterin Renate Vollbrecht betonte, dass diese Brücke für unsere Regionen noch mehr an Bedeutung gewinnen wird, wenn auch der Autobahnbau der A 14 von Magdeburg nach Schwerin umgesetzt wurde.

6 6 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Dieses gemeinsame Treffen auf der Brücke zum Brückengeburtstag soll auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Und fortgesetzt werden soll auch die gute Zusammenarbeit der Kommunen und Verwaltungen an der Elbe, damit für alle Bürger sichtbar wird, dass wir zusammengehören. Foto: H. Schulz Zensus Erhebungsbeauftragte gesucht Werte Bürgerinnen und Bürger! Im Jahr 2011 wird europaweit eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung - Zensus durchgeführt. Dabei werden Angaben zur Bevölkerung sowie deren Wohn- und Erwerbssituation erhoben. Im Rahmen des Zensus benötigt das Statistische Amt Erhebungsbeauftragte, die die Erhebungsstellen tatkräftig unterstützen. Für die Befragung werden zuverlässige und genaue verschwiegene zeitlich flexible volljährige Personen mit sympathischem und freundlichem Auftreten und einem gepflegtem Äußeren gesucht, die im Zeitraum von Mai bis Ende Juli 2011 Befragungen in Privathaushalten und Sonderbereichen durchführen. Des Weiteren können Sie zwischen Oktober und Dezember 2011 die Gebäude- und Wohnungszählung unterstützen. Für dieses Ehrenamt erhalten Sie eine attraktive Aufwandsentschädigung von bis zu 7,50 EUR je befragter Person. Zur Ausübung dieser Tätigkeit werden Sie ausführlich geschult. Ihre Arbeitszeit können Sie sich flexibel einteilen. Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern unter der Telefon-Nr oder an den Landkreis Ludwigslust Erhebungsstelle Zensus 2011 Lindenstr Ludwigslust Tel Leiter: Gernot Egdorf Schnee- und Glättebeseitigung In den vergangenen Wochen musste leider festgestellt werden, dass die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Glätte nicht immer ordnungsgemäß erfüllt wurde. Deshalb wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen kombinierten Geh-/Radwegen der halben Breite von verkehrsberuhigten Straßen und der Hälfte der Fahrbahn (außer bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten, in allen amtsangehörigen Gemeinden per Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer (ggf. die Erbbauberechtigten, Nießbraucher oder dinglich Wohnberechtigten) der anliegenden Grundstücke übertragen wurde. Als anliegende Grundstücke gelten auch Grundstücke, die durch Gräben, Böschungen, Mauern, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der Fahrbahn getrennt sind, unabhängig davon, ob sie mit der Vorder-, Hinter- oder Seitenfront an der Straße liegen. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist folgendermaßen vorzunehmen: Geh- sowie kombinierte Geh-/Radwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn (außer bei Bundesstraßen), wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg existiert. Im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist die Schnee- und Glättebeseitigung bis zur Bordsteinkante vorzunehmen (außer bei Fahrgastunterständen und Haltestellen, die sich nicht auf dem Gehweg befinden). Schnee ist in der Zeit von Uhr bis Uhr (Ausnahme Malliß: Uhr bis Uhr) unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach Uhr gefallener Schnee bis Uhr des folgenden Tages zu beseitigen (Malliß: hier bereits bis Uhr). Analog gilt das für die Glättebeseitigung. Es sollen hier keine auftauenden Mittel verwendet werden. Schnee und Eis sind so abzulagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet wird, z. B. auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens bzw. auf dem Fahrbahnrand (wo dieses möglich ist). Die Ablagerung kann ebenso auf dem an das Grundstück des Reinigungspflichtigen angrenzenden Teil des Gehweges erfolgen. Rinnsteine, Einläufe von Entwässerungsanlagen und dem Feuerlöschwesen dienende Wasseranschlüsse sind freizuhalten. Schnee und Eis dürfen von den anliegenden Grundstücken nicht auf die Straße geschafft werden. Sollte der Reinigungspflichtige nicht in der Lage sein, seiner Pflicht persönlich nachzukommen, kann er eine geeignete Person oder Firma, z. B. einen Hausmeisterservice, damit beauftragen. Bitte helfen Sie mit, Gefahren durch Schnee und Glätte zu beseitigen und kommen Sie Ihrer Pflicht zum Winterdienst nach! Ihr Ordnungsamt DANKESCHÖN für Weihnachtsbäume, Schmuck u. technische Hilfe Auch zur Weihnachtszeit 2010 stellten wieder Familien aus Dömitz u. aus unseren Ortsteilen u. das Forstamt Conow prächtige Weihnachtsbäume zum Schmuck in unserem Städtchen zur Verfügung. Die größten Prachtexemplare stehen traditionell vorm Schulzentrum, dem Rathaus u. auf dem Slüterplatz. Zum Weihnachtsmarkt schmückten die Kinder der DRK-KITA Regenbogenland wieder die Weihnachtstanne mit viel Liebe, Spaß u. neuen wetterfesten Schmuckideen. Damit die Weihnachtsbaumbeleuchtung auch gut verteilt am Baum bis in die Spitze gelangt, hilft dem Bauhof Dömitz schon seit einigen Jahren kostenfrei die Fa. Elektro-Jahnke mit dem firmeneignen Steiger. Für folgende Standorte der Weihnachtbäume gilt das Dankeschön:

7 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 7 Rathausplatz und Slüterplatz von Fam Schmädt aus Groß Schmölen, ev. Kirche von Fam. Adolf Schulz aus Dömitz, FFw Groß Schmölen, Seniorenclub und Kulturhaus vom Forstamt Conow, für das Schulzentrum Fam. Köppen aus Groß Schmölen und für den SB Markt Fam. Weyer, Dömitz. Stadt Dömitz An diese Anschrift richten Sie auch bitte die Kaufgebote. Foto: S. Harnack Denn es geschehen Dinge, die wir nicht begreifen können. Wir stehen machtlos und stumm daneben. Wir trauern um unseren Feuerwehrkameraden Oberfeuerwehrman Marvin Buls Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Heidhof/Rüterberg Verkauf eines Wohngrundstückes in Woosmer Die Gemeinde Vielank bietet folgendes Wohngrundstück in Woosmer zum Verkauf an: Lage: Woosmer, Zum Blau 5 Grundstücksgröße: ca qm, muss noch eingemessen werden Bruttogrundfläche: ca. 500 qm Mindestgebot: Verkauf eines Wohngrundstückes in Malliß Die Gemeinde Malliß bietet folgendes Wohngrundstück in Malliß zum Verkauf an: Lage: Malliß, Ziegeleistraße 13 Wohnfläche: 2 Wohnungen, insgesamt ca. 200 qm Größe Grundstück: qm Mindestgebot: ,- EUR Das Grundstück liegt in ruhiger Dorfrandlage direkt am Waldrand an einer neu ausgebauten Straße. Das Hauptgebäude (massiver Ziegelbau) wurde um ca als Dorfschule errichtet. Später wurde es zum Wohnhaus mit insgesamt ca. 200 qm Wohnfläche umgebaut. Beide Wohnungen sind derzeit nicht vermietet. Hinter dem Wohnhaus befinden sich ein Mehrzweckgebäude mit Lagerräumen, Stallanbau und Waschküche sowie weitere Schuppengebäude. Das Dachgeschoss ist noch ausbaufähig. Der linke Anbau ist unterkellert. In den Wohnräumen stehen Einzelöfen/Kachelöfen. Die Abwasserentsorgung erfolgt dezentral über eine Kleinkläranlage. Weitere Informationen erhalten Sie beim Immobilienmakler Herrn Andreas Timm, Bauernring 6, Tewswoos, Telefon Foto: S. Harnack Das Grundstück ist mit einem kombinierten Wohn- und Gewerbehaus sowie einem Nebengebäude bebaut. Der größte Teil des Gebäudes wurde als Kindergarten genutzt. Dementsprechend sind auch die Räume, die Küche und der Sanitärbereich hergerichtet und ausgestattet. Im Erdgeschoss befindet sich außerdem eine ehemalige Mietswohnung, die gegenwärtig nicht vermietet ist. Das Gebäude ist teilunterkellert und das Dachgeschoss ist ausgebaut. Nach der Wende wurde eine Gasheizungsanlage eingebaut sowie teilweise neue Fenster und Türen. Weitere Informationen erhalten Sie im Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, Dömitz, Ansprechpartner Frau Harnack, Telefon /31628, Zimmer 28. An diese Anschrift richten Sie auch bitte die Kaufgebote.

8 8 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Das Außengelände des Waldbades Alt Jabel - mit gestalten - Im letzten Amtskurier wurde bereits um Vorschläge und Ideen für die Außengestaltung des Waldbades in Alt Jabel geworben. Interessierte sind am 8. Januar 2011, 9.00 Uhr, zum Waldbad eingeladen, um vor Ort zu besprechen, was auf dem Gelände gestaltet werden kann. Weiterhin können gerne Ideen, Vorschläge oder Zeichnungen in der Amtsverwaltung eingereicht werden, die dann ebenfalls am 8. Januar besprochen werden. Ehbrecht Bauamt Freiwillige Feuerwehr Weihnachtsbaumentsorgung in Klein Schmölen Am Samstag, um Uhr werden in Klein Schmölen die ausgedienten Weihnachtsbäume verbrannt. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr beginnen um Uhr mit dem Einsammeln der Bäume im Ort. Wer möchte, kann seinen Baum auch persönlich zum Festplatz am Gerätehaus bringen. Die ausgedienten Weihnachtsbaum werden kostenlos und fachgerecht entsorgt. Fred Zagermann Feuerwehr Klein Schmölen Da unsere Wehr vom Ausbildungsstand sehr gut aufgestellt ist, übernahm unsere Wehr im Jahr 2009 einen Dekontaminationsanhänger (8 m lang und 5 t schwer) vom Landkreis, der bei Tierseuchen wie der Schweine- oder Vogelgrippe zum Einsatz kommt. Um diesen Anhänger auch bewegen zu können, musste ein neues Einsatzfahrzeug her, denn wir können ja nicht mit unserem LO durch die Lande ziehen. Die Stadt Dömitz einigte sich mit dem Landkreis über das finanzielle Konzept und so erhielten die Firmen MAN und Ziegler den Auftrag, uns ein nagelneues Feuerwehrfahrzeug zu bauen. Und so war es wohl das schönste und größte Geburtstagsgeschenk, welches ein Feuerwehrmann in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erlebt: die Übergabe des funkelnagelneuen Einsatzfahrzeuges an die Wehr durch unseren 2. Stellvertretenden Bürgermeister Klaus Löwe. Weihnachtsbaum verbrennen Die Freiwillige Feuerwehr Polz lädt am Sonnabend, dem 08. Januar 2011 um Uhr zum Weihnachtsbaumverbrennen hinter dem Feuerwehrgebäude ein. Wer mit seinem Weihnachtsbaum nicht an der Feuerwehr erscheinen kann, hat die Möglichkeit, den Weihnachtsbaum am 08. Januar 2011 bis Uhr zur Abholung vor die Tür bereitzulegen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Polz werden ab Uhr beginnen, die Weihnachtsbäume abzuholen. Alle Einwohner des Ortes sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl ist an diesem Tag gesorgt. Foto: FFW Ihre Freiwillige Feuerwehr Polz Freiwillige Feuerwehr Heidhof/Rüterberg 130-Jahr-Feier FFw Heidhof/Rüterberg Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Heidhof/Rüterberg begingen im Jahr 2010 ihr 130-jähriges Bestehen. Die Feierlichkeiten hierzu fanden am 06. Nov in der Gaststätte in Heidhof statt. Dieses historische Ereignis zu feiern war nur möglich, weil es immer wieder Bürger gab und gibt, die freiwilligen Dienst an der Gesellschaft tun, und gerade heute in schwierigen Zeiten ist es nicht mehr selbstverständlich. Quelle: SVZ

9 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 9 Bedanken möchten wir uns bei unserer Bürgermeisterin Renate Vollbrecht und ihren Stadtvertretern sowie bei unserem Landrat Rolf Christiansen und den Fachdiensten des Landkreises Ludwigslust für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Wehr. Weiterhin bedanken wir uns bei unseren Sponsoren Neu Kalliß Spezialpapier, Ingenieurbüro Helmut Weiss, Europa Parkett, Dachdeckermeister Karsten Linke, Friseurmeister Ingo Holtorff, MFM Agragenossenschaft e. G., Bäckermeister Görlitz, Bäckermeister Sackel, Gaststätte Heidekrug, Antje Martienßen, Heinis Hausmeisterservce sowie allen Mitwirkenden. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Heidhof/Rüterberg wünschen allen Lesern ein frohes und gesundes neues Jahr Sie haben die Möglichkeit, Ihren Weihnachtsbaum am bis 9.00 Uhr vor Ihrer Tür bereitzulegen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Malliß werden ab 9.00 Uhr beginnen, die Weihnachtsbäume abzuholen. HINWEIS: Nach 9.00 Uhr bereitgelegte Weihnachtsbäume können bei der Abholung nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Einwohner des Ortes sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl ist an diesem Tag gesorgt. Ihre Freiwillige Feuerwehr Malliß Ihre FFw Heidhof/Rüterberg Tannenbaumverbrennen in Malk Göhren Auch in diesem Jahr werden die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Malk Göhren die Tannenbäume wieder entsorgen. Eingesammelt werden die Weihnachtsbäume am Samstag, dem , ab Uhr. Bitte die Weihnachtsbäume ohne Restschmuck an der Straße bereitlegen. Wer möchte, kann seinen Weihnachtsbaum schon vorher zum Gemeindehof bringen. Die Freiwillige Feuerwehr Malk Göhren lädt alle Einwohner der Gemeinde Malk Göhren ab Uhr zu diesem gemütlichen Abend bei Glühwein und Bratwurst recht herzlich ein. Görwitz Ortswehrführer Weihnachtsbaumverbrennen Die Freiwillige Feuerwehr Malliß lädt am Sonnabend, den 15. Januar 2011 um Uhr zum Weihnachtsbaumverbrennen auf den Festplatz der Gemeinde ein. Freiwillige Feuerwehr Heiddorf gegründet im Dezember 1924 Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Heiddorf wünschen allen Einwohnern der Gemeinde Neu Kaliß ein frohes und gesundes neues Jahr Wir bedanken uns bei all denen, die unsere Jugendfeuerwehr mit ihren Spenden so toll unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt den Firmen unserer Gemeinde, die zu jeder Zeit Kameraden zu Lehrgängen und bei Einsätzen schnell und unbürokratisch freistellen. Am 08. Januar sammeln wir in der Gemeinde Neu Kaliß die Weihnachtsbäume ein. Wir bitten Sie, Ihre Bäume bis Uhr bereitzustellen! Am 28. Januar 2011 werden wir unsere Jahreshauptversammlung durchführen. Eine schriftliche Einladung, mit Bekanntgabe der Tagesordnung wird jedem Kameraden(-in) in Kürze zugeschickt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Der Wehrführer St. Warnk Winterimpression

10 10 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Vorlesewettbewerb Am Vorlesewettbewerb des Gymnasialen Schulzentrums Dömitz der 6. Klassen nahmen die jeweils drei Erstplatzierten der Klassen 6a, 6b und 6c teil. Jeder Teilnehmer las einen vorbereiteten und einen ungeübten Text vor. Alle Schüler gaben ihr Bestes. Die Jury, bestehend aus vier Schülerinnen der 8. Klasse des Gymnasiums und der Bibliothekarin Frau Maika Friemann-Jennert, wertete wie folgt aus: 1. Platz Georg Bannow Klasse 6c 2. Platz Jennifer Münch Klasse 6b 3. Platz Hauke Bade Klasse 6b Herzlichen Glückwunsch allen Gewinnern. Für die Sieger gab es attraktive Büchergutscheine. Wir wünschen Georg Bannow viel Erfolg beim Kreisvorlesewettbewerb. Er wird unsere Schule dort vertreten. Text und Foto: Klassenlehrerinnen der 6. Klassen Schüler noch selbst. Trotz Leseschwierigkeiten lasen sie ohne Übung und mit viel Freude ein märchenhaftes Durcheinander vor. Stolz nahmen sie den Applaus der anwesenden Erwachsenen entgegen. Das Lesenüben hat sich also gelohnt! Nach einer kurzen Nachtwanderung kuschelten sich alle zufrieden in ihre Betten, die an diesem Abend zwischen Bücherregalen standen. Mit einer Taschenlampe versorgt, schmökerten alle noch leise in ausgesuchten Büchern. Das Märchen Der gestiefelte Kater beendete die Aktivitäten bis zum nächsten Morgen. Vielen Dank sagen die Schülerinnen und Schüler ihrer Bibliothekarin Frau Henning aus Malliß. Sie freuen sich auf ein Wiedersehen in der Schulbücherei. Silvia Zagermann Grundschule Malliß Wir sagen Danke Schön war es zu sehen, wie viele Eltern, Großeltern und Mitbürger sich mit uns freuten und mit uns die Einweihung des neuen Hortgebäudes feierten. Für die vielen Glückwünsche, Geldspenden und Geschenke, die zum Spielen und Basteln animieren, sowie Geschenke in Pflanzenform, die zum Teil bereits unser Außengelände schmücken, sagen die Kinder des Hortes und das Erzieherteam herzlichst Danke! Manuela Müller Horterzieherin Fahrt ins WUMBAWU 16 Kinder vom Jugendclub Malliß erlebten vier Stunden Spaß und Aktion im Schweriner WUMBAWU. An verschiedenen Rutschen, Klettertürmen, Trampolinen, in einem Ballbad und anderen interessanten Spielen konnten alle so richtig auspowern. Das kam dem Bewegungsdrang der Kinder sehr entgegen. Aus allen Ecken tauchten mal wieder welche auf und waren dann sofort wieder verschwunden. Alle hatten viel Spaß. Für das leibliche Wohl war auch gut gesorgt, besonders das Eis war der Renner bei den Kindern. Auf der Heimfahrt saßen alle ganz erschöpft, aber glücklich auf ihren Plätzen. Gerda Kolodziejek Leiterin vom JC Malliß Märchenzeit in der Bücherei Malliß In der dunklen Jahreszeit machen es sich viele Menschen gern kuschelig. So auch die Schüler der LRS-Klasse 3 in Malliß. Sie zogen für eine Nacht in die Gemeindebücherei. Eine märchenhafte Überraschung erwartete sie. Frau Henning, die Bibliothekarin, führte die Schüler in die Kinderbücherei. Dort war ein Märchenzelt aufgebaut. Bei dem Märchen Was im Zwergenland geschah stimmte sie die Kinder auf den Abend ein. Schnell verging die Zeit. So konnten alle gemeinsam lesen, basteln und malen. Eine besondere Überraschung zauberten die Die Kinder hatten viel Spaß im WUMBAWU.

11 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 11 Kita Neu Kaliß Mit großem Erfolg führte unsere Eltern-Erzieherinnen-Spielgruppe wieder ein Märchenspiel, diesmal Dornröschen, auf. Liebe und der Enthusiasmus brachten die Spieler in monatelanger Vorbereitung und bei der Premiere am auf. Dies spiegelte sich wider in der Begeisterung der Kinder bei dem äußerst professionell aufgeführten Stück. Die Theaterspielgruppe wird geleitet von Kerstin Radtke, für die großartige technische Ausstattung sorgte Jürgen Warnke. Mitwirkende waren Inge Schieweck (Erzählerin), Ute Schikowski (Dornröschen), Silke Timmermann (Königin), Anja Schilling (böse Fee), Carola Holtz (König), Jürgen Warnke (Prinz), Burghard Schikowski (Koch), Bettina Hinrichs (Bote des Königreichs), Rita Frieauf (Lehrling in der Küche), Kerstin Radtke, Manuela Helm, Dorita Hennighausen (drei Feen). Für das ungewöhnliche Engagement und für die gezeigte tolle Leistung sagt das Team der Kita sowie die Leiterin Käti Geister: Danke schön! Einen ganz besonderen Dank nochmals an die FFw Vielank, Frau Pasewald von der Fleischerei Wolf, dem Vielanker Brauhaus sowie der Sonnenblume in Tewswoos für die Unterstützung. Wir freuen uns bereits auf den nächsten Laternenumzug im Oktober Text: Nancy Hufnagel Foto: Peggy Lauck Text und Foto: Kita NK Die Kinder der DRK Kita Zwergenland Tewswoos sagen DANKE Bewegung und sportliche Aktivität ist ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in unserer Einrichtung. Deshalb freuen wir uns, dass wir hier bei uns in Tewswoos täglich die Sporthalle der Gemeinde nutzen dürfen. Ein besonderer Dank geht auch an die Firma Elektroanlagen Predatsch GbR aus Alt Jabel und der Fleischerei Wolf Inh. S. Pasewald aus Vielank. Durch ihre finanzielle Unterstützung der Sport- Sponsoringaktion Gemeinsam für den Sport erhielten wir von der GFS Europe EWIV Gesellschaft für Sportförderung Trainingshürden für die Großen und sogar für unsere Kleinsten. Mit großer Begeisterung probierten unsere Kinder die neuen Sportgeräte aus. Nun machen Sport- und Wettspiele nochmal so viel Spaß. Wir, die Kinder und Erzieher der DRK Kita Zwergenland Tewswoos sagen ganz herzlich Danke. Text und Foto: I. Otte Laternumzug in Vielank Wie die Zeit vergeht hat bereits begonnen, aber wir möchten es trotzdem nicht versäumen, an unseren Laternenumzug 2010 zu erinnern und uns zu bedanken. Am fand in Vielank zur Freude der Kinder wieder ein Laternenumzug statt. Das Wetter meinte es gut mit den Kindern und Jugendlichen, als um Uhr mit Begleitung der Feuerwehr die große Dorfrunde gestartet wurde. Der erste Stopp war dann gleich bei der Fleischerei Wolf, wo Frau Pasewald und ihr Team Wiener im Schlafrock für die Kinder bereithielten. Nach der ersten Stärkung war der Rest der Runde dann gut zu schaffen. Am Spielplatz wieder angekommen, warteten bereits fleißige Eltern mit Gummibärchen, Vielanker Brause, Wiener und Brötchen sowie Glühwein für die Erwachsenen.

12 12 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Katholische Kirchgemeinde Kirchliche Nachrichten Januar 2011 Donnerstag, 6. Januar Uhr Dömitz Neujahrsfrühstück (Ab Januar sind die Gemeindenachmittage/Senioren jeden ersten Donnerstag im Monat um 15 Uhr.) Sonnabend, 8. Januar Uhr Dömitz Kindertreff Sonntag, 9. Januar Uhr Alt Jabel Gottesdienst mit Kindergottesdienst Uhr Conow Conow Uhr Dömitz Gottesdienst Uhr Eldena Gottesdienst mit Kirchenkaffee Eröffnung Jahr der Taufe Uhr Neu Kaliß Neujahrsgottesdienst zur Jahreslosung Uhr Glaisin Gottesdienst Uhr Heidhof Hausgottesdienst mit Abendmahlsfeier Montag, 10. Januar Uhr Polz Bibelstunde bei Fam. Wolter Uhr Dömitz Konfirmandentreff Dienstag, 11. Januar Neu Kaliß und Alt Jabel Beginn der Christenlehre im neuen Jahr Mittwoch, 12. Januar Uhr Polz Frauenfrühstück Uhr Glaisin Frauenkreis im Forsthof Uhr Eldena Vorbereitungskreis Kindergottesdienst Uhr Dömitz Kirchgemeinderatssitzung Donnerstag, 13. Januar Uhr Gorlosen Klönstunde Uhr Eldena Eltern-Kind-Kreis Uhr Eldena Männerkreis Freitag, 14. Januar Uhr Neu Kaliß Seniorennachmittag Sonnabend, 15. Januar Uhr Alt Jabel Konfirmandenunterricht Uhr Stift Bethlehem Ludwigslust Nordkirchenverfassung Vorstellung und Diskussion Uhr Neu Kaliß Terminabsprachen mit Eltern von Kindern der 1. Klasse Uhr Polz Gottesdienst Sonntag, 16. Januar Uhr Dömitz Gottesdienst Uhr Conow Gottesdienst Uhr Neu Kaliß Gottesdienst Uhr Eldena Gottesdienst Uhr Woosmer Gottesdienst Uhr Gorlosen Gottesdienst Dienstag, 18. Januar Uhr Eldena Frauenfrühstück Uhr Bresegard Bibelwoche im Gemeindehaus Uhr Glaisin Bibelwoche im Forsthof/Viehhaus Mittwoch, 19. Januar Uhr Dömitz Seniorenheim Gesprächsrunde Uhr Bresegard Bibelwoche Uhr Glaisin Bibelwoche Uhr Conow Vesper - Gesungenes Abendgebet Uhr Conow Bibelkreis Donnerstag, 20. Januar Uhr Conow Seniorenkreis Uhr Bresegard Bibelwoche Uhr Glaisin Bibelwoche Sonnabend, 22. Januar Uhr Niendorf Gottesdienst Sonntag, 23. Januar Uhr Alt Jabel Gottesdienst Uhr Conow Gottesdienst Uhr Dömitz Gottesdienst Uhr Eldena Gottesdienst Uhr Neu Kaliß Gottesdienst Montag, 24. Januar Uhr Dömitz Konfirmandentreff Uhr Alt Jabel Kirchgemeinderat Dienstag, 25. Januar Uhr Malk Göhren Bibelwoche im Gemeindehaus Uhr Eldena Bibelwoche im Gemeindehaus Mittwoch, 26. Januar Uhr Neu Kaliß Frauenfrühstück Uhr Eldena Seniorennachmittag Uhr Malk Göhren Bibelwoche Uhr Eldena Bibelwoche Donnerstag, 27. Januar Uhr Eldena Eltern-Kind-Kreis Uhr Malk Göhren Bibelwoche Uhr Eldena Bibelwoche Freitag, 28. Januar Uhr Eldena Filmabend Sonnabend: 29. Januar Uhr Eldena Kindervormittag Uhr Dömitz Kindertreff Uhr Heidhof Bibelstunde bei Frau Jungbloot Uhr Dömitz Abendgottesdienst (Probeweise wird am letzten Sonnabend im Monat der Gottesdienst am Samstagabend stattfinden, anstelle des Sonntags.) Sonntag, 30. Januar Uhr Alt Jabel Gottesdienst Uhr Conow Gottesdienst Uhr Kaliß Gottesdienst Uhr Eldena Gottesdienst mit Kindergottesdienst Uhr Gorlosen Gottesdienst Donnerstag, 3. Februar Uhr Dömitz Gemeindenachmittag/Senioren Farbdias zum Weltgebetstag aus Chile Uhr Krohn Bibelkreis Uhr Bresegard Frauenkreis Sonnabend, 5. Februar Uhr Polz Gottesdienst Sonntag, 6. Februar Uhr Alt Jabel Gottesdienst Uhr Conow Gottesdienst Uhr Dömitz Gottesdienst Uhr Eldena Gottesdienst Uhr Neu Kaliß Gottesdienst Evang.-luth. Kirchgemeinde Dömitz Kindertreff: Alle drei Wochen am Sonnabend um 10 Uhr im Pfarrhaus Dömitz. Termine im AmtsKURIER und Tageszeitung. Konfirmandentreff: Alle 14 Tage am Montag um 16 Uhr im Pfarrhaus. Termine im AmtsKURIER und Tageszeitung. Chorprobe: Montag: Uhr Dömitz Das Pfarrbüro erreichen Sie unter der Telefonnummer / Bitte länger klingeln lassen, da nach dem vierten Rufzeichen erst in die Pastorwohnung umgestellt wird. Bibelwochenabende 2011 Groß Schmölen: 1. bis 3. Februar, Uhr, Groß Schmölen bei Frau Francke Dömitz und Klein Schmölen: 8. bis 10. Februar, Uhr, Klein Schmölen, Raum der FFw Kirchgemeinde Neu Kaliß Christenlehre 1. Klasse: Samstag, 15. Januar Uhr 1. Treffen der Eltern zur Absprache Christenlehre ab 11. Januar Dienstag Uhr 4. Klasse Uhr Klasse

13 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 13 Mittwoch Uhr 2. Klasse Uhr Konfirmanden Donnerstag Uhr 3. Klasse Uhr Vorkonfirmanden (7. Klasse) Ev.-luth. Kirchgemeinden Eldena und Gorlosen Kinderkirche: Eldena: Klasse 1-2 Dienstag Uhr Grundschule Klasse 3-4 Dienstag Uhr Gemeindehaus Klasse 5-6 Mittwoch Uhr Gemeindehaus Gorlosen: Donnerstag Uhr Gitarrengruppe mit Frau Wehland: Eldena: Mittwoch Uhr Gorlosen: Donnerstag Uhr Flötengruppen mit Frau Ehlert: Eldena: Montag Uhr Mittwoch Uhr Gorlosen: Montag Uhr Donnerstag Uhr Konfirmandengruppe: Dienstag um Uhr Kirchenchor: Montag um Uhr Posaunenchor: Mittwoch um Uhr Die Jahreslosung für 2011: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Römer 12 Vers 21 Gemeindepädagogin Astrid Wehland Bahnhofstraße Eldena Tel /33711 Pastorin Anja Kiesow Altonaer Straße Eldena Tel /20404 Katholische Kirchgemeinde Dömitz Donnerstg, Krankenrunde Dömitz Freitag, ab Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, Uhr Gottesdienst Dienstag, Krankenrunde Schmölen Freitag, ab Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, Uhr Gottesdienst Montag, Uhr offener Arbeitslosentreff im Gemeinderaum Mittwoch, Uhr Seniorenrunde - Bus holt ab Freitag, ab Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, Uhr Gottesdienst Freitag, ab Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, Uhr Gottesdienst Dienstag, Krankenrunde Malk Göhren, Malliß, Heiddorf Donnerstg, Krankenrunde Dömitz Freitag, ab Uhr Sonntag, Uhr Gottesdienst Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum An alle Vereine, Verbände und Organisationen im Amtsbereich Auch im Jahr 2011 haben Sie wieder die Möglichkeit, öffentliche Veranstaltungen Ihrer Region bei uns anzuzeigen. Sie werden dann auf der Internetseite des Amtes Dömitz-Malliß sowie im Amtskurier veröffentlicht. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, Ihren Veranstaltungskalender für das Jahr 2011 bei mir einzureichen; per Post oder an voss@amtdoemitz-malliss.de. Aus redaktionellen Gründen erfolgt die Veröffentlichung des Veranstaltungskalenders des Amtes Dömitz-Malliß für das Jahr 2011 monatlich. In der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß kann der Veranstaltungskalender für das gesamte Jahr eingesehen und bei Bedarf kopiert werden. Er kann aber auch unter der Internetadresse eingesehen werden K. Voß Veranstaltungskalender Ausstellungen/Messen Januar 2011 Ausstellung in der Turmgalerie des Museums Dömitz Karikaturen von Jochen Böttcher, Klein Schmölen Januar 2011 Ausstellung in der Galerie der alten Hauptwache der Festung Dömitz Fritz-Reuter- Illustrationen - Sonderausstellung des Museums Dömitz Seniorentreffen Würfelnachmittag des SoVD Ortsverband Dömitz im Seniorenclub Dömitz Freilichtveranstaltungen :00 Uhr Weihnachtsbaum verbrennen in Polz an der Feuerwehr Weihnachtsbaum verbrennen in Dömitz (mit der Feuerwehr) Bühne/Show/Unterhaltung/Tanz :30 Uhr Plattdeutscher Abend Gooden Apptit im Seniorenclub Dömitz mit den Doemser Plattsnackers un Frünn e. V :00 Uhr Plattdeutscher Nachmittag mit den Vielanker Plattsnacker im Vielanker Brauhaus :00 Uhr Plattdeutscher Nachmittag mit den Vielanker Plattsnacker im Vielanker Brauhaus :30 Uhr Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin mit dem Stück Frikadellen im Vielanker Brauhaus :30 Uhr Der lustige Käpten Schilling mit seinem Schifferklavier im Vielanker Brauhaus Restaurant

14 14 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Vereine und Verbände Vereinsmeisterschaft Langwaffe der Sportschützen für Großkaliber Lüchow-Dannenberg e. V. Auf dem Schießstand des Dömitzer Schützenvereins haben in diesem Jahr auch die Sportschützen für Großkaliber Lüchow-Dannenberg e. V. ihre Vereinsmeisterschaft Langwaffe - ausgetragen. Die Kälte ließ die Finger schnell klamm werden und so waren die Wertungstreffer der meisten Schützen schlechter als die vorausgegangenen Probeschüsse. Bei frostigen - 6 Grad Celsius konnten folgende Ergebnisse erzielt werden: 1. Platz: Heinfred Kantor, Bienenbüttel - 46 Ringe - Präzisionssportgewehr mit Zielfernrohr 2. Platz: Renate Kantor, Bienenbüttel - 43 Ringe - Präzisionssportgewehr mit Zielfernrohr 3. Platz: Norbert Jeschke, Hitzacker - 40 Ringe - Matchgewehr mit Diopter. Im Frühjahr 2011 plant der Verein für Interessierte außerdem ein Schnupperschießen. Thomas Plate Große Freude herrschte bei den Kleinsten unseres Vereins, als die e.on Hanse Vertrieb Hamburg die G- und F-Jugend mit neuer Sportkleidung überraschte. Die Vereinsführung und die Kinder möchten sich auf diesem Weg bedanken. Der Dömitzer SV 06 informiert über die nächsten Veranstaltungen: Preisskat am um Uhr in der Gaststätte zur Torbrücke. Stadtmeisterschaften im Hallenfußball am , 9 Uhr, Sporthalle Elbeweg Meldungen am Spieltag bis 8.30 Uhr in der Sporthalle. Spielberechtigt sind alle Bürger der Stadt Dömitz ab dem 16. Lebensjahr. Gespielt werden darf nur in Sportschuhen mit heller Sohle. Startgeld: 15 Spielstärke: 1 Torwart 4 Feldspieler Der Dömitzer SV 06 wünscht allen seinen Mitgliedern und Sponsoren ein erfolgreiches neues Jahr! Der Vorstand Auszahlung der Jagdpacht in Dömitz Die Auszahlung der Jagdpacht 2010/2011 findet am Samstag, dem , in Dömitz, Slüterplatz 8 (Pfarrhaus), in der Zeit von Uhr statt. An diesem Tag erfolgt die Auszahlung der Jagdpacht durch die Jagdgenossenschaft Dömitz sowie durch die Stadt Dömitz für Flächen in der Gemarkung Dömitz sowie in der Gemarkung Heidhof, Flur 8. Für die Auszahlung der Jagdpacht bitte den Eigentumsnachweis und gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers mitbringen. Vorstand der JG Dömitz Stadt Dömitz Angelsportverein Früh auf Dömitz von 1922 e. V. Dömitzer SV 06 informiert Bekanntmachung betr. Entrichtung der Beiträge usw. für das Jahr 2011 Trotz des Hinweises durch Aushang vom (veröffentlicht im Amtskurier Nr. 12 vom ) sind leider wiederum nicht alle Mitglieder des Vereins ihrer selbstverständlichen Verpflichtung gem. der 5 Abs. 2c und 8 Abs. 2der Vereinssatzung zur Entrichtung der Beiträge und Gebühren für das Angel- (Kalender-) Jahr 2011 bis zum Fälligkeitstag ( ) nachgekommen und befinden sich damit in Zahlungsverzug. Die fälligen, offenen Beträge werden hiermit öffentlich angemahnt. Die säumigen Mitglieder werden aufgefordert, die geschuldeten Beträge unverzüglich, d. h. bis spätestens zum 10. Februar 2011 (Nachfrist), zu überweisen bzw. bar einzuzahlen. Unter Bezugnahme auf unsere bisherigen, wiederholten Veröffentlichungen wird unser Vereinskonto hiermit nochmals wie folgt bekannt gegeben: Konto-Nr (BLZ ) bei der Kreissparkasse Ludwigslust Als Zahlungsgrund sind unbedingt Beitrag 2011 sowie der Name des Mitgliedes anzugeben, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Beitragsmarken und Berechtigungen werden nach Zahlungsein-

15 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 15 gang zugeschickt (bitte Rückporto von -,55 mit überweisen) bzw. können nach Absprache persönlich abgeholt werden. Barzahler wenden sich bitte an Frau Peters - Zoo- u. Angelgeschäft Peters, Dömitz, Werderstraße 28 (Hafenzentrum) -. Dabei sind alle Angelpapiere (Fischereischein, Sportfischer-Pass) vorzulegen. Folgende Beiträge und Gebühren sind für das Jahr 2011 zu entrichten: Erwachsene Kinder/Jugendliche bis 16 J. einschl. Jahresbeitrag/Verein 10,- 5,- Jahresbeitrag/LAV M-V 13,- 6,- Fischereiabgabemarke 6,- 6,- Säumniszuschlag 10,- 10,- Gesamtbetrag 35,- 23,- Sofern im Jahre 2010 die beiden Pflichtarbeitsstunden nicht geleistet wurden, ist zusätzlich der festgesetzte Ausgleichsbetrag von 10,- mitzuentrichten. Die Jahresangelberechtigung für die Vereinsgewässer wird nach Entrichtung der o. a. Gesamtbeträge - wie bisher - kostenlos ausgegeben. Zusätzlich können erworben werden: a) die Jahresangelberechtigung des LAV M-V (für LAV-Gewässer, Löcknitz, Elbe) für 39,- (Erwachsene) bzw. 8,- (Kinder u. Jugendliche bis 17 J. einschl.) b) eine Jahresangelberechtigung für DAV-Gewässer im Land Brandenburg für - einheitlich - 10,-. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor die unter a) genannte Jahresangelberechtigung des LAV M-V erworben wurde. In diesem Zusammenhang wird der Hinweis wiederholt, dass für Zahlungen, die nach dem Fälligkeitstag ( eines jeden Jahres) bei dem Verein eingehen, gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom jetzt ein Säumniszuschlag von 10,- erhoben wird. Dömitz, den 7. Januar 2011 Hans Köhler 1. Vorsitzender Der MTV Malliß/Conow von 1919 e. V. lädt ein! Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem um Uhr in der Sportlerklause Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 3. Überprüfung der Beschlussfähigkeit 4. Bericht des Vorstandes 5. Entlastung des Vorstandes 6. Bericht der Kassenwartin 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Kassenwartin 9. Beschlussfassung über die Leistung von Arbeitsstunden jedes MTV Mitgliedes, um und an der Sportlerklause und auf dem Sportgelände 10. Verschiedenes Wir bitten um eine rege Teilnahme aller Mitglieder. Mit sportlichen Grüßen Der Vorstand Viele fleißige Hände gilt es jedes Jahr zu mobilisieren, um den Beachplatz und die Außenanlagen der MTV-Sportlerklause (im Hintergrund) zu erhalten. Foto: Reiner Erdmann Mitteilung der Angelsportgemeinschaft Malliß e. V. Einladung zur Mitgliederversammlung 2011 Sonntag, den um Uhr im Amtskaffee Malliß Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Bericht des Vorsitzenden 5. Kassenbericht des Kassenwarts 6. Bericht des Kassenprüfers 7. Entlastung des Schatzmeisters 8. Entlastung des Vorstandes 9. Wechsel zum neu zu gründenden Regionalverband Altkreis Ludwigslust 10. Anfragen der Mitglieder 11. Diskussionsrunde 12. Vorschlag und Wahl eines neuen Kassenprüfers 13. Ende der Versammlung Der Vorstand Volkssolidarität Neu Kaliß Das erste Treffen der Ortsgruppe Neu Kaliß/Heiddorf/Raddenfort im Jahre 2011 findet am Donnerstag, dem 20. Januar, im Seniorenhotel Heiddorf statt. Beginn ist um Uhr. Thema: Arbeitsplan Der Vorstand Darten 2010 Der Heiddorfer Dartclub gewinnt immer mehr an sportlichem Charakter, die Darter, die sich einmal im Monat treffen, sind mit ihren Pfeilen wahre Meister. Seit mehr als ein Jahrzehnt spielten wir anfangs aus

16 16 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Spaß an der Freude, heute ist schon viel sportlicher Ergeiz dabei, es wird sich nichts geschenkt. Das Ergebnis im Dez. war dann aber eindeutig, den 1. Platz erkämpfte sich mit Abstand R. Gercke, über den 2. Platz freute sich R. Fitsch u. überrascht war P. Saß über den 3. Platz. Wir wünschen allen einen guten Rutsch! Die besten Knobler 2010 In den Räumlichkeiten der ehemaligen Bierstuben haben sich die Knoblerinnen und Knobler des gleichnamigen Clubs jeden 1. Samstag des Monats getroffen. Jetzt im Dez. ist die Entscheidung über die Platzierung gefallen, die Inh. des Fahrradgeschäftes in Heiddorf C. Henning, überreichte die Pokale an E. Wulf, 1., an S. Kiehn, 2., u. an H. Kiehn, 3. Platz. Wir gratulieren und wünschen allen Clubmitgliedern ein gesundes neues Jahr! Adventsmarkt in Hohenwoos Am ersten Adventswochenende fand ein kleiner aber feiner Adventsmarkt im kleinen Dörfchen Hohenwoos statt. Nicht auf dem bekannten Töpferhof, sondern im Dorf auf dem Schultenhof. Eine kleine Gruppe von kreativen Ausstellern der Region, hatte zu diesem schon zum 3. Mal stattfindenden Adventsmarkt eingeladen. In der Diele des alten reetgedeckten Hauses gab es viel zu entdecken, bestaunen und zu kaufen. So konnte man wunderschöne Filzelfen, Bilder, Schmuck und Lichterketten bewundern, handgearbeitete Klöppelarbeiten und verschiedene Handarbeiten betrachten sowie neben liebevoll weihnachtlich handgetöpferten Figuren, auch tolle Gartenkeramik finden. Die Kinder hatten einen kleinen Flohmarkt aufgebaut und backten nebenbei frische Waffeln. Im Nebenraum der Diele war ein kleines Scheunen-Café mit einer Weihnachtskrippen-Ausstellung zu finden. Fürs leibliche Wohl war reichlich gesorgt. Viele Besucher aus nah und fern fanden den Weg nach Hohenwoos. Stadt Dömitz Gastronomische Einrichtung Elbklause Rüterberg zu verpachten Rüterberg, besser bekannt als Dorfrepublik Rüterberg, ist ein Ortsteil der Stadt Dömitz, gelegen im Naturpark Mecklenburgisches Elbetal im Landkreis Ludwigslust im Südwestzipfel von Mecklenburg. Rüterberg wird zunehmend interessant für den Radwandertourismus des Elberadweges, aber ebenso für Wanderer, die dem ruhigen Fluss der Elbe zuschauen möchten und viele landschaftliche Besonderheiten entdecken können. Die Stadt Dömitz schreibt die Betreibung der Elbklause Rüterberg aus und ist an einer zeitnahen Übernahme des Objektes interessiert. Ebenfalls stehen vier modern eingerichtete Zimmer und eine Wohnung neben den Gasträumen zur Verfügung. Bewerbungen mit Grundkonzept richten Sie bitte bis zum 15. Februar 2011 an das Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, Dömitz, Ausschreibung gastronomische Einrichtung Rüterberg. Naumann Bauamt Erläuterungen zu den einzelnen Auskunfts-/Übermittlungssperren Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgesellschaften (Nr. 1) Das Meldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in demselben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Kirchenmitglied selbst - kann jedoch noch 32 Abs. 2 LMG die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen (Nr. 2 und 5) Wenn Sie ein Alters- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsjubiläum haben, darf die Meldebehörde auf Grund von 35 Abs. 2 LMG eine auf folgende Daten beschränkte Auskunft erteilen: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. Die Ehrung von Altersjubiläen beginnt frühestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres und die Ehrung von Ehejubiläen erstmals aus Anlass der goldenen Hochzeit. Diese Auskünfte dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Das Widerspruchsrecht kann nur bis spätestens 2 Monate vor dem Jubiläum ausgeübt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

17 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 17 Widerspruch gegen Übermittlung an Parteien (Nr. 3) Im Zusammenhang mit Wahlen dürfen nach 35 Abs. 1 LMG, Parteien u. a. im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen im Rahmen von so genannten Gruppenauskünften Meldedaten übermittelt werden. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage (Nr. 4) Adressbuchverlage dürfen nach 35 Abs. 3 LMG Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch gegen Internetauskunft (Nr. 6) Einfache Melderegisterauskünfte können gem. den Voraussetzungen des 34a Abs. 2 LMG auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn Sie gemäß 34a Abs. 2 LMG dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen. Wahlbekanntmachung Die Wahl der Kreistage und Landräte der neuen Landkreise wird am 04. September 2011 stattfinden (Artikel 1 32 Abs. 1 und Artikel 11 Abs. 3 des Kreisstrukturgesetzes vom 12. Juli 2010, GVOBl. MV S. 366). Die Wahl des sechsten Landtages Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich ebenfalls an diesem Tag stattfinden.

18 18 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Gemeinde Grebs-Niendorf Amtliche Bekanntmachung der Beschlussfassung der Gemeinde Grebs-Niendorf über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Grebs- Niendorf für den Ortsteil Niendorf an der Rögnitz Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am wurde die o. g. Satzung beschlossen. Gemäß 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss über die oben genannte Satzung hiermit bekannt gemacht. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf für den Ortsteil Niendorf an der Rögnitz tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt - Amtskurier - in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die Begründung dazu, ab diesem Tage im Amt Dömitz-Malliß im Bauamt, Slüterplatz 6, Dömitz während der Dienststunden: Dienstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr von Uhr bis 17:30 Uhr Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie zu den Dienstzeiten von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Eine Verletzung der in 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formfehler ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes gegenüber der Gemeinde Grebs-Niendorf geltend gemacht worden sind ( 215 BauGB). Es wird auf die Bestimmungen des 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Grebs-Niendorf, den Siegel Lage des Bereiches der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf für den Ortsteil Niendorf an der Rögnitz Die Ortslage Niendorf an der Rögnitz liegt an der Kreisstraße 41 zwischen den Ortsteilen Grebs und Schlesin, schließt über die Ortslage Laupin an die Landesstraße 04 sowie über die Ortslage Grebs - Kreisstraße 43 über Conow - an die B 191 an.

19 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 19 Gemeinde Grebs-Niendorf, den Der Bürgermeister Einladung Zu der am um Uhr im Mehrzweckgebäude Niendorf an der Rögnitz stattfindenden 17. Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 03 Einwohnerfragestunde 04 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung 05 Bestätigung der Tagesordnung 06 Billigung der Niederschrift der 16. Sitzung 07 Bericht des Bürgermeisters mit dem Bericht aus dem Amtsausschuss und dem ZkWAL 08 Anträge und Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung 09 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 0085/ > Eingang aus Geschäftsjahr Fortschreibung zum Haushalts- 0086/10 konsolidierungskonzept vom zum Haushaltsplan der Gemeinde Grebs-Niendorf für das Haushaltsjahr > Eingang aus Geschäftsjahr 2010 Nichtöffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 11 Bericht der Ausschussvorsitzenden 12 Anträge und Anfragen der Gemeindevertreter 13 Personalangelegenheiten 14 Grundstücksangelegenheiten -> Eingang aus 0087/10 Geschäftsjahr 2010 Öffentlicher Teil: 15. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil 16. Schließen der Sitzung gez. Detlef Schranck F. d. R. B. Bielke Bürgermeister Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeinderäume der Gemeinde Karenz 2. Ziffer 1.1. wird wie folgt neu gefasst: 1.1. Als öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Karenz stehen der Kulturraum, der Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendclub den Einwohnern, Vereinen, Organisationen und Feuerwehren für Veranstaltungen zur Verfügung. 3. Ziffer 2 wird wie folgt geändert: a) Ziffer 2.1. wird wie folgt neu gefasst: 2.1. Die Benutzung der Gemeinderäume nach Ziffer 1.1. beschränkt sich jeweils auf folgende Gebäude- und Einrichtungsteile: - den Veranstaltungsraum mit den darin befindlichen Einrichtungsgegenständen, - den Flur, - die Garderobe, - die Toiletten und - die Küche mit den darin befindlichen Einrichtungsgegenständen und Geschirr. b) In Ziffer 2.3. Satz 1 werden nach dem Wort Grundstück die Wörter der Freiwilligen Feuerwehr eingefügt. c) Nach der Ziffer 2.3. wird folgende Ziffer 2.4. angefügt: In den Gemeinderäumen ist grundsätzlich das Rauchen und das Mitbringen von Tieren aller Art nicht gestattet. 4. Ziffer 7 wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 7.1. werden die Wörter des Gebäudes durch die Wörter der Gebäude ersetzt. b) Ziffer 7.2. wird wie folgt neu gefasst: 7.2. Das Benutzungsentgelt beträgt für Familienfeiern am Tag a) für den Kulturraum 75,00 EUR, b) für den Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr 25,00 EUR, c) für den Jugendclub 25,00 EUR. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Erste Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Karenz, den 06. Dezember 2010 gez. Pagung Bürgermeister Dienstsiegel Gemeinde Karenz, den Der Bürgermeister Einladung Erste Änderung der Benutzungsund Entgeltordnung für den Gemeinderaum der Gemeinde Karenz Für die Benutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Karenz gelten nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Karenz vom 18. November 2010 folgende Bestimmungen: Artikel 1 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Gemeinderaum Die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Gemeinderaum der Gemeinde Karenz vom 20. Oktober 2008 wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt neu gefasst: Zu der am um Uhr im Kulturraum der Gemeinde Karenz stattfindenden 9. Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 03 Einwohnerfragestunde 04 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung 05 Bestätigung der Tagesordnung 06 Billigung der Niederschrift der

20 20 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar Sitzung vom Bericht des Bürgermeisters mit dem Bericht aus dem Amtsausschuss und dem ZkWAL 08 Anträge und Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung 09 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr / Fortschreibung zum Haushaltskonsolidierungskonzept vom zum Haushaltsplan der Gemeinde Karenz für das Haushaltsjahr /10 11 Grundsatzentscheidung zum Bau einer Biogasanlage in der Ortslage Karenz 0053/10 Nichtöffentlicher Teil: TOP Betreff 12 Personalangelegenheiten Öffentlicher Teil: 13 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil 14 Schließen der Sitzung gez. Willfried Pagung F. d. R. S. Johnke Bürgermeister Fünfte Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Hort Malliß der Gemeinde Malliß Präambel Aufgrund des 5der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378), der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), geändert durch Artikel 5des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410) und des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz -KiföG M-V) vom 01. April 2004 (GVOBl. M-V S. 179), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 396) sowie der Satzung des Landkreises Ludwigslust zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes vom 09. Dezember 2005 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Malliß vom 09. Dezember 2010 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Hort Malliß Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Hort Malliß der Gemeinde Malliß vom 23. März 2005, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Hort Malliß der Gemeinde Malliß vom 03. Februar 2009, wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührentabelle, die Bestandteil der Satzung ist, erhält die in der Anlage aufgeführte Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft. Malliß, den 13. Dezember 2010 gez. Gäth Bürgermeister Dienstsiegel Gemäß 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Malliß geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Anlage Gebührentabelle zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Hort Malliß der Gemeinde Malliß 1. Ganztagsbetreuung (bis zu sechs Stunden täglich) Kind (100 %): 101,17 (bisher: 94,73 ) Kind (97 %): 98,13 (bisher: 91,89 ) Kind (95 %): 96,11 (bisher: 89,99 ) 1.4 für jedes weitere betreute Kind sinkt der Elternbeitrag um 2 von Hundert 2. Teilzeitbetreuung (bis zu drei Stunden täglich) Kind (100 %): 60,70 (bisher: 56,84 ) Kind (97 %): 58,87 (bisher: 55,13 ) Kind (95 %): 57,66 (bisher: 54,00 ) 2.4 für jedes weitere betreute Kind sinkt der Elternbeitrag um 2 von Hundert 3. Stundenweise Betreuung je angefangene Stunde: 2,60 (bisher: 2,42 ) Gemeinde Malliß, den Der Bürgermeister Einladung Zu der am um Uhr im Gebäude Jugendclub/Bibliothek Malliß stattfindenden 14. Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 03 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung 04 Bestätigung der Tagesordnung 05 Billigung der Niederschrift der 13. Sitzung vom Bericht des Bürgermeisters mit dem Bericht aus dem Amtsausschuss und dem ZkWAL 07 Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Soziales 08 Einwohnerfragestunde 09 Anträge und Anfragen 10 Termine Nichtöffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 11 Allgemeine Informationen 12 Grundstücksangelegenheiten 13 Personalangelegenheiten

21 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 21 Öffentlicher Teil: 14. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil 15. Schließen der Sitzung gez. Brigitte Gäth Bürgermeister F. d. R. K. Naumann Gemeinde Neu Kaliß, den Der Bürgermeister Einladung Zu der am um 19:00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Neu Kaliß (IBZ) stattfindenden 7. Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 03 Einwohnerfragestunde 04 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung 05 Bestätigung der Tagesordnung 06 Billigung der Niederschrift der 6. Sitzung vom Bericht des Bürgermeisters mit dem Bericht aus dem Amtsausschuss und dem ZkWAL 08 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr / Fortschreibung zum Haushalts- 0065/10 konsolidierungskonzept vom für das Haushaltsjahr Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung 0068/10 des Bürgermeisters Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung 0069/10 des Bürgermeisters für eine überplanmäßige Auszahlung zum Winterdienst 11 Beratung zum Antrag auf Einführung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene 12 Anträge und Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung Nichtöffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 13 Grundstücksangelegenheiten 14 Anträge und Anfragen der Gemeindevertreter 15 Wiederherstellen der Öffentlichkeit Öffentlicher Teil: 16 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil 17 Schließen der Sitzung Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Dienstort Wittenburg Pappelweg Wittenburg Freiwilliger Landtausch Aktenzeichen Vielank 13 (bitte bei Schriftverkehr angeben) Landkreis Ludwigslust Gemeinde Vielank AUSFERTIGUNG Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Vielank Auf Beschluss des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Flurneuordnungsbehörde soll der Freiwillige Landtausch Vielank 13, Landkreis Ludwigslust nach 53 und 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) in der geltenden Fassung durchgeführt werden. Dem freiwilligen Landtausch werden folgende Flurstücke unterliegen: Gemeinde: Vielank Gemarkung: Alt Neu Jabel Flur: 2 Flurstück: 11/1, 12, 13, 18, 26, 28/1, 132 Gemeinde: Vielank Gemarkung: Alt Neu Jabel Flur: 9 Flurstück: 79, 143 Gemeinde: Vielank Gemarkung: Tewswoos Flur: 2 Flurstück: 62, 63, 54 Gemeinde: Vielank Gemarkung: Vielank Flur: 7 Flurstück: 11/2,11/3 Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Im Auftrag (LS) gez. Friedrich Ausgefertigt: Wittenburg, den gez. Burkhard Thees Bürgermeister F. d. R. I. Geufke

22 22 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vielank über die Erhebung einer Hundesteuer Präambel Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378), und der 1 bis 3 und 8 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielank vom 16. Dezember 2010 nachfolgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Satzung der Gemeinde Vielank über die Erhebung einer Hundesteuer Die Satzung der Gemeinde Vielank über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25. Januar 2005 wird wie folgt geändert: 1. 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr - für den 1. Hund 20,- EUR, - für den 2. Hund 40,- EUR, - für den 3. und jeden weiteren Hund 65,- EUR. Für gefährliche Hunde - für den 1. und jeden weiteren Hund 350,- EUR. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Hundesteuersatzung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft. Vielank, den 28. Dezember 2010 gez. Drewes Bürgermeister Dienstsiegel Gemäß 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Vielank für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Vielank vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf ,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf ,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. 5 Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 220 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 310 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 300 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

23 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 23 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug ,62 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt ,62 und zum des Haushaltsjahres ,62 Vielank, den gez. Drewes Bürgermeister Dienstsiegel Familienanzeigen Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom bis im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: Uhr Dienstag: Uhr und Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung Vielank hat am die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen. Die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom bis im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: Uhr Dienstag: Uhr und Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Weil wir tolle Kinder, liebe Eltern, Geschwister und Verwandte, super Freunde, nette Nachbarn und Bekannte haben, wurde unsere Silberhochzeit für uns zu einem ganz besonderen Tag. Wir danken euch allen aus tiefstem Herzen für die vielen Blumen und Geschenke sowie für die liebevollen Überraschungen. Ein besonderes Dankeschön gilt dem Team der Gaststätte Zum Pudelkönig. Beate &Dietmar Kliewe Neu Kaliß, Dezember 2010 Herzlichen Glückwunsch Vielank, d gez. Drewes Bürgermeister Hilfe im Dschungel RECHTSANWÄLTE RECHTSANWALT Daniel Lierow Goethestraße Dömitz Tel.: / Fax: / Anlässlich unserer goldenen Hochzeit möchten wir uns ganz herzlich für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten bedanken. Ein besonderer Dank gilt unseren Kindern, Schwiegerkindern, Enkelkindern, unserer Mutter und Geschwistern sowie Bürgermeisterin Frau Vollbrecht, dem Angelverein Frühauf Dömitz e. V., Conny und Ralf für Ihre Hilfe und der Gaststätte Zum Elbblick in Besandten für die gute Bewirtung. Gerhard & Christel Hampel Dömitz, im Dezember 2010

24 24 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Traueranzeige TRAUERANZEIGE Was wirklich bleibt Über die weltweiten Religionen und durch alle Jahrhunderte hindurch galt und gilt der Grabstein als das bleibende Element der Erinnerung an einen Verstorbenen, daran hat sich auch heute nichts geändert. Der Grabstein sollte in passender Optik an den Menschen erinnern, der unter ihm seine letzte Ruhe gefunden hat. Auf ihm sollen das Geburtssowie das Todesdatum, der vollständige Name und durchaus auch ein religiöser Spruch an den Verstorbenen erinnern. Auch philosophische oder ethische Sprüche sind üblich, allerdings sollte immer darauf geachtet werden, dass sie dezent sind und neben der tiefen Trauer im Idealfall auch etwas Hoffnung und Zuversicht beinhalten. Grabsteine sind aus Naturstein gefertigt und sind über Jahrzehnte, sogar Jahrhunderte haltbar, was man auf jedem Friedhof sehen kann. Steinmetzbetriebe in der Nähe fertigen Grabsteine aus jedwedem Material an und bringen die entsprechenden Sprüche und Angaben auf dem Stein an. Darüber hinaus kennen diese Fachleute in der Regel die jeweiligen Friedhofsordnungen und Gebräuche in den Gemeinden. Lassen Sie sich vom Steinmetz beraten und setzen Sie Ihrem lieben Verstorbenen ein würdiges Denkmal. Ich hab den Berg erstiegen der euch noch Mühe macht, drum weinet nicht ihr Lieben ich hab mein Werk vollbracht. Elfriede Ferle Wir sagen herzlichen Dank allen Freunden und Bekannten, die in stiller Trauer mit uns verbunden waren und ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck gebracht haben. Besonders danken möchten wir der Tagespflege Haus zur Elbbrücke unter der Leitung von Frau Baumert, der Arztpraxis Frau Dr. Bätje, Diakon Ch. Baumert sowie dem Bestattungshaus Lehmann. Im Namen aller Angehörigen Die Kinder Dömitz, im Dezember 2010 Individuelle Note Zur Ausrichtung einer Trauerfeier sind sehr viele Formalien einzuhalten. Diese werden von der Gemeinde, der Friedhofsordnung, aber auch vom Pfarrer und der Pfarrgemeinde festgelegt. Auch wenn man diese alle einhält bleibt allerdings noch genug Spielraum, um der Trauerfeier einen individuellen Anstrich im Sinne des Verstorbenen zu geben. Denn wenn Sie sich bei der Planung die Zeit nehmen, noch einmal Revue passieren zu lassen, welche Dinge der Verstorbenen immer geschätzt hat und was für ihn von großer Bedeutung war, sollten Sie dies für die Feierlichkeiten berücksichtigen. Sei es, dass Sie ein Zitat aus einem Gedicht, Gebet oder Roman einfließen lassen, sei es ein bestimmtes Musikstück oder aber ein Bild oder Symbol, das für den Verstorbenen von besonderer Wichtigkeit war: dies sollte auf jeden Fall im Rahmen der Feier Platz finden. Der Pfarrer, der den Trauergottesdienst hält, wird sicher sehr wohlwollend reagieren, wenn Sie ihn auf die Planung des Gottesdienstes und der Beisetzung anprechen. So können Sie dafür sorgen, dass auch die noch sotraurige Trauerfeier zumindest eine individuelle Note erhält, die fest in der Erinnerung der Anwesenden bleiben wird. Hilfe beim Trauern Ob plötzlich und unerwartet oder nach langer schwerer Krankheit, der Tod eines geliebten Menschen ist immer eine Zäsur im Leben, auf die viele dunkle Talsohlen von Schmerz und Kummer um den Verlust des geliebten Menschen folgen. Die Trauer offen zu zeigen, sie auszuleben, ist für die Hinterbliebenen wichtig und notwendig. Aber das wird von unserer Gesellschaft, die den Tod gerne tabuisiert und in der für Gefühle kein Platz ist, kaum mehr akzeptiert. Darf der Trauernde rund um die Bestattung noch weinen, heißt es schon kurze Zeit später Das Leben geht weiter. Hör auf zu jammern. Wer sich von Familie und Freundeskreis im Stich gelassen fühlt, aber Zuwendung und ein offenes Ohr braucht, sollte die professionelle Hilfe eines Trauerbegleiters in Anspruch nehmen. Trauerbegleiter sind in den Gelben Seiten unter Psychologen zu finden oder werden von Bestattungsinstituten vermittelt. Oft gibt schon der Besuch einer Selbsthilfegruppe Erleichterung. Eines Morgens wachst du nicht mehr auf, die Vögel aber singen, wie sie gestern sangen. Nichts ändert diesen neuen Tageslauf. Nur du bist fortgegangen du bist nun frei, unsere Tränen wünschen dir Glück. Goethe

25 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 25 Vermietung 2-Raum-Wohnung Ortszentrum Neu Kaliß 58 m 2 mit schöner Einbauküche Telefon:

26 26 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011

27 Woche 01 / 7. Januar 2011 Amtskurier 27 FACHMANN Wir bieten an: Vollbiologische Kläranlagen für 4 EW ab 2750,00 einschließlich Einbau (zzgl. Steuer) Wir beraten Sie gern in Fragen Vollbiologische Kleinkläranlagen aus Beton oder Kunststoff Nachrüstung für vorhandene Anlagen Schilfbeetanlagen Wartung Ihrer Kleinkläranlagen Erd- und Tiefbau Polz GmbH Kläranlagen -Zaunbau -Baggerarbeiten -Pflasterungen Dömitzer Straße Polz Telefon vor Ort vor Ort In Dömitz Medizinische Fußpflegebehandlung Nagelpflege Hautpflege Massage Fußpflege- und Kosmetikpraxis Kerstin Köhler Öffnungszeiten: Mo. 9-12Uhr/nachmittags Hausbesuche Di. vormittags Hausbesuche/14-18Uhr Mi. Hausbesuche Do. vormittags Hausbesuche/14-20Uhr Fr. 8-14Uhr telefonische Terminabsprache weiterhin möglich! LENZENER STR KLEIN SCHMÖLEN TEL.: / Schulstraße Neu Kaliß Tel.: Handy: wkleber@wklit.de Familienanzeigen! Geburtstag Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und Bürgerzeitung mit! Einfach bequem ONLINE BUCHEN: Verlobung Hochzeit Geburt

28 28 Amtskurier Woche 01 / 7. Januar 2011 Hauptstraße Brenz Tel / Öffnungszeiten Mo. -Fr. 9-19Uhr Sa. 9-14Uhr Der Kleine Weltladen in Malliß Öffnungszeiten: Mo. -Fr.: Uhr Samstag: Uhr SCHWARK Hier bekommen Sie (fast) alles - und dazu noch satte Rabatte! Fritz-Reuter-Platz Malliß Tel.: / Fax: / ZIMMEREI DACHDECKEREI INNENAUSBAU ENERGIEBERATUNG Dacheindeckungen aller Art Dachklempnerarbeiten Dachkonstruktionen und Fachwerk Einbau von Wärmedämmung Telefon Telefax Straße der Jugend Alt Jabel schwark-dachbau@t-online.de Entdecken Sie die Vielfalt... Der Kleine Weltladen in Malliß -Anzeige- Der Kleine Weltladen wurde nach Explosionsschaden mit neuer Inhaberin, erweiterten Öffnungszeiten und verändertem Konzept wiedereröffnet. Der vormalige Bestell-Shop von Frau Ursel Koriandt bietet nun vielfache Bestellmöglichkeiten unterschiedlichster Anbieter und die neue Inhaberin, Frau Gundi Holtrup, gewährt Rabatte bis zu 5 % auf die Katalogpreise, verkauft auch Kommissionsware und bestellt für Sie auch individuell versandkostenfrei mit vollem Garantie- und Rückgaberecht. Kompetenz in Verkauf und Vermittlung Immobilien u. Grundstücken Landwirtschafts- u. Waldflächen Wertermittlung von Objekten Fachberatung für Neubau Andreas Timm -Bauernring Tewswoos Tel./Fax /20267-Mobil 0170 / timm@immobilie.de - 1 schöne Wohnung, 2 Zi., Küche, Bad, 52 qm, sehr günstige Miete. Ludwigsluster Str. 70, Malliß Bitte melden unter Ihre persönlicher Ansprechpartner VOLKMAR EGGERT Telefon: 0171/ v.eggert@wittich-sietow.de VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Röbeler Straße Sietow Tel / Fax / anzeigen@wittich-sietow.de

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