Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Ludwigsburg
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- Herbert Schäfer
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1 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 54
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Anwendungsbereich (Artikel 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Artikel 432 CRR) 5 2 Risikomanagement (Artikel 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Artikel 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Artikel 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Artikel 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapital- instrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 10 4 Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) 19 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 21 6 Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 29 7 Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR) 34 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Artikel 447 CRR) 38 9 Kreditrisikominderungstechniken (Artikel 453 CRR) Marktrisiko (Artikel 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Artikel 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439 CRR) Risiko aus Verbriefungspositionen (Artikel 449 CRR) Operationelles Risiko (Artikel 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443 CRR) Vergütungspolitik (Artikel 450 CRR) Verschuldung (Artikel 451 CRR) 52 Seite: 2 von 54
3 Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung BaFin CRR ECAI EWB EWR GuV HGB InstitutsVergV IRB Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation aufsichtsrechtlich anerkannte Ratingagentur Einzelwertberichtigung Europäischer Wirtschaftsraum Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Institutsvergütungsverordnung auf internen Ratings basierender Ansatz k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KMU KSA KWG MaRisk OGA PWB SolvV kleine und mittlere Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Pauschalwertberichtigung Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 54
4 1 Allgemeine Informationen Die Kreissparkasse Ludwigsburg setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2017 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority EBA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines. Die Kreissparkasse Ludwigsburg hat nach Artikel 433 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Artikel 433 Satz 4 i. V. m. Artikel 437 CRR und Artikel 438 Buchstaben c) bis f) CRR verzichtet. Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Kreissparkasse Ludwigsburg jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß 26a (1) Satz 2 KWG. Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR, in denen bereits nach der CRR darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Offenlegungsbericht nicht mehr dargestellt werden. Hierzu zählen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum, die im elektronischen Bundesanzeiger am veröffentlicht wurden. Artikel CRR Information Verweis auf Offenlegungsmedium 435 (1) Risikomanagementziele und -politik 435 (2) Buchstabe e) Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos 438 Buchstabe a) Angemessenheit des internen Kapitals Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz 4.1 zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz 4.1 zum Jahresabschluss Seite: 4 von 54
5 442 Buchstabe b) Kreditrisikoanpassungen: Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge und handelsrechtliche Bewertung 447 Buchstabe a) bis e) 448 Buchstabe a) und b) Beteiligung im Anlagebuch Schlüsselannahmen zum Zinsrisiko im Anlagebuch Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz zum Jahresabschluss Anhang zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz zum Jahresabschluss Anhang zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz zum Jahresabschluss 1.1 Anwendungsbereich (Artikel 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die Kreissparkasse Ludwigsburg ist ein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Kreissparkasse Ludwigsburg nicht. Aufsichtsrechtlich wird bei der Sparkasse als übergeordnetes Unternehmen die 100%ige Tochtergesellschaft S Wagnis- und Beteiligungskapital GmbH voll konsolidiert. Die weiteren Angaben im Offenlegungsbericht erfolgen gemäß CRR gruppenbezogen. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Artikel 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR keinen Gebrauch. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: Artikel 438 (1) Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Artikel 441 CRR (Die Kreissparkasse Ludwigsburg ist kein global systemrelevantes Institut.) Artikel 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Artikel 454 CRR (Die Kreissparkasse Ludwigsburg verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Artikel 455 CRR (Die Kreissparkasse Ludwigsburg verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Seite: 5 von 54
6 2 Risikomanagement (Artikel 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Artikel 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Artikel 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikobericht offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Artikel 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Artikel 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4.1 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Artikel 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Gesamtbanksteuerung/ Risikocontrolling, der dem Überwachungsvorstand unterstellt ist. Nach 25 d KWG hat der Vorsitzende des Verwaltungsrats das Recht, unmittelbar beim Leiter der Risikocontrolling-Funktion Auskünfte einzuholen. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Artikel 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands - 3 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats - 1 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2017 (Artikel 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Artikel 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Kreissparkasse enthalten. Seite: 6 von 54
7 Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Im Einzelfall wird der Verwaltungsrat durch ein externes Beratungsunternehmen bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens unterstützt. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Studium, Lehrinstitut) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Ludwigsburg. Die 11 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden 6 Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen zum Erwerb der Sachkunde gemäß 25 d KWG an der Sparkassenakademie besucht, beziehungsweise verfügen entweder als geborene Mitglieder beziehungsweise als Beschäftigte der Sparkasse über langjährige Berufserfahrung, sodass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse angenommen werden können beziehungsweise vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nur eingeschränkt möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Artikel 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Artikel 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1 offengelegt. Seite: 7 von 54
8 3 Eigenmittel (Artikel 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten Genussrechtskapital Fonds für allgemeine Bankrisiken Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62 Buchstabe c CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Artikel 36 (1) Buchstabe b, 37 CRR) Aktive latente Steuern (Artikel 36 (1) Buchstabe c, 38 CRR) Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Artikel 484 CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Seite: 8 von 54
9 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2017 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse hat folgendes Ergänzungskapitalinstrument begeben: Nachrang-Inhaberschuldverschreibung. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Alle Informationen zu den Inhaberschuldverschreibungen sind in den Produktinformationsblättern enthalten. Diese können unter abgerufen werden. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Nachrangige Inhaberschuldverschreibung 1 Emittent Kreissparkasse Ludwigsburg 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung DE000A2AAYY4 DE000A2AAZB9 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrang- Inhaberschuldverschreibung 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) T T 9 Nennwert des Instruments 1 T 9a Ausgabepreis 100 % vom und 100% vom b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivumfortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin k. A. 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin bzw Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Seite: 9 von 54
10 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,2 % p.a. 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ k. A. 23 Wandelbar oder nicht wandelbar k. A. 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Im Falle eines steuerlichen und/ oder eines regulatorischen Ereignisses besteht seitens des Emittenten ein Kündigungsrecht. Tilgungspreis 100% Zwingend Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Nachrang-Inhaberschuldverschreibung Bei diesen KSKLB Nachrang-Inhaberschuldverschreibungen liegen eine Vielzahl kleinteiliger fungibler Emissionen (Mindestordergröße 1 TEUR) vor. Es erfolgt deshalb eine zusammengefasste Darstellung der Hauptmerkmale der Emissionen. k. A. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Seite: 10 von 54
11 TEUR Hartes Kernkapitel (CET1): Instrumente und Rücklagen (A) BETRAG AM TAG DER OFFEN- LEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/ Kapitalinstrumente und das mit ihnen - 26 (1), 27, 28, 29, verbundene Agio Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 1 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und - 26 (1) sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ (2) k. A (2) k. A. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden); (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind); (negativer Betrag) - 84, 479, 480 k. A (2) k. A. - 34, (1) (b), 37, 472 (4) - 36 (1) (c), 38, 472 (5) -72 k. A. Seite: 11 von 54
12 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a 20b Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) - 33 (a) - 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) - 32 (1) - 33 (b) - 36 (1) (e), 41, 472 (7) - 36 (1) (f), 42, 472 (8) - 36 (1) (g), 44, 472 (9) - 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) - 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) - 36 (1) (k) - 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind); (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) - 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A (1), 470 (2) k. A. Seite: 12 von 54
13 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2-36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) - 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) - 36 (1) (a), 472 (3) - 36 (1) (I) k. A. k. A. 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt (1) (j) Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft - 51, Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember (3) k. A (3) k. A. Seite: 13 von 54
14 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen - 85, 86, (3) k. A. - k. A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: Immaterielle Vermögensgegenstände 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) - 56 (b), 58, 475 (3) - 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) - 56 (d), 59, 79, 475 (4) , 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) (4) - 477, 477 (3), 477 (4) (a) - 467, 468, 481 k. A. k. A. k. A. k. A. Seite: 14 von 54
15 davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals. In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt (e) (1) (j) - k. A. 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) - 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember , Zum konsolidierten Ergänzungskapital - 87, 88, 480 zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 beziehungsweise 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene (4) Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen (4) (4) k. A Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) - 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) - 66 (b), 68, 477 (3) k. A. k. A. Seite: 15 von 54
16 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne - 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) (d), 69, 79, 477 (4) , 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) - 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) - 467, 468, k. A. k. A. k. A. 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt - k. A. 58 Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt , 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) Seite: 16 von 54
17 Eigenkapitalquoten und puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,67 92 (2) (a), ,67 92 (2) (b), Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 1,25 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,02 67 davon: Systemrisikopuffer - 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 16,44 92 (2) (c) 5,77 CRD 128, 129, CRD 131 7,67 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) Eigenkapitalquoten und puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4), (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) - 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) (c) Seite: 17 von 54
18 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) (c) - 62 (d) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes - 62 (d) Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) (3), 486 (2) und (5) (4), 486 (3) und (5) (4), 486 (3) und (5) (5), 486 (4) und (5) (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Artikel 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 18 von 54
19 4 Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) Qualitative Angaben (Artikel 438 Buchstaben a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt wieder. Artikel 438 (1) Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Artikel 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 363 Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Interner Modellansatz - Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko - Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Seite: 19 von 54
20 CVA-Risiko Standardmethode Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz - Fortgeschrittener Messansatz (AMA) - Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 20 von 54
21 Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen % Quote des antizyklischen Kapitalpuffers % Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegungsbericht Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Offenlegung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt analog der Ermittlung für Zwecke der Eigenmittelunterlegung. Für Fondspositionen erfolgt somit eine Durchschau gemäß den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar. TEUR Allgemeine Kreditrisiko- positionen Risiko- position im Handelsbuch Verbrie- fungsrisiko- position Eigenmittelanforderungen Deutschland ,60 Frankreich ,51 Niederlande ,04 Italien ,14 Irland ,41 Dänemark ,35 Griechenland ,00 Portugal ,00 Spanien ,10 Belgien ,45 Luxemburg ,18 Norwegen ,39 2,00 Schweden ,37 2,00 Finnland ,49 Liechtenstein ,04 Österreich ,47 Schweiz ,43 Türkei ,01 Litauen ,00 Polen ,04 Tschechische Republik ,30 0,50 Seite: 21 von 54
22 Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen % Quote des antizyklischen Kapitalpuffers % Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegungsbericht 2017 TEUR Allgemeine Kreditrisiko- positionen Risiko- position im Handelsbuch Verbrie- fungsrisiko- position Eigenmittelanforderungen Ungarn ,00 Rumänien ,00 Bulgarien ,00 Belarus ,00 Kasachstan ,00 Slowenien ,00 Kroatien ,00 Großbritannien ,85 Jersey ,08 Südafrika ,00 USA ,59 Kanada ,00 Mexiko ,09 Bermuda ,00 Kaiman-Inseln ,00 Britische Jungfern-Inseln ,00 Curacao-Insel ,02 Kolumbien ,00 Ecuador ,00 Peru ,00 Brasilien ,01 Chile ,00 Paraguay ,00 Uruguay ,00 Argentinien ,00 Zypern ,00 Israel ,00 Seite: 22 von 54
23 Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen % Quote des antizyklischen Kapitalpuffers % Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegungsbericht 2017 TEUR Allgemeine Kreditrisiko- positionen Risiko- position im Handelsbuch Verbrie- fungsrisiko- position Eigenmittelanforderungen Jordanien ,00 Bahrain ,00 Vereinigte Arabische Emirate ,00 Indien ,00 Thailand ,00 Kambodscha ,00 Indonesien ,00 Singapur ,01 Philippinen ,01 China ,00 Japan ,00 Taiwan ,00 Hongkong ,01 1,25 Macau ,00 Australien ,01 Neuseeland ,00 Summe Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,02 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite: 23 von 54
24 6 Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Artikel 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Fondspositionen werden für Zwecke der Offenlegung nach Artikel 442 CRR nicht durchgeschaut. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen, ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Seite: 24 von 54
25 OGA Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Artikel 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. Deutschland EWR Sonstige TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 25 von 54
26 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Artikel 442 Buchstabe e) CRR). Seite: 26 von 54
27 TEUR davon: Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegungsbericht 2017 Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen 1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Öffentliche Stellen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU davon: KMU Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Durch Immobilien besicherte Positionen Seite: 27 von 54
28 TEUR davon: 1) Die PWB wurden in der Positionsklasse Mengengeschäft den Privatpersonen zugeordnet. Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegungsbericht 2017 Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen 1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Ausgefallene Positionen OGA Sonstige Posten Gesamt Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Seite: 28 von 54
29 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Artikel 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Artikel 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Seite: 29 von 54
30 Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der Beschreibung der angewendeten Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge verweisen wir auf den Risikobericht im Lagebericht. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, das heißt Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Eine Einzelwertberichtigung ist zu bilden, sofern eine nachhaltige Ausfallgefahr unserer Forderungen gegenüber dem Kunden besteht. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und gegebenenfalls daraus erforderliche Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus nicht einzeln bewerteten Engagements über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2017 im Berichtszeitraum 5,1 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen TEUR. Seite: 30 von 54
31 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegungsbericht 2017 TEUR Bestand EWB 1 Bestand PWB 2 und Rückstellungen 3 Direktabschreibungen 4 Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5 Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Seite: 31 von 54
32 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegungsbericht 2017 TEUR Bestand EWB 1 Bestand PWB 2 und Rückstellungen 3 Direktabschreibungen 4 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5 Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 1) Inklusive pauschalierter EWB in der Zeile Privatpersonen. 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettozuführung/Nettoauflösung: Branchen enthalten EWB und Rückstellungen. Die Zuführungen beziehungsweise Auflösungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. 5) ohne Risikovorsorge TEUR Deutschland EWR Sonstige Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 32 von 54
33 Entwicklung der Risikovorsorge TEUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen Rückstellungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 1) Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 1) Einzelinstitut Seite: 33 von 54
34 7 Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Postenklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Vorhandene Investmentfonds wurden der jeweils naheliegendsten Spalte zugeordnet. Seite: 34 von 54
35 Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse vor Kreditrisikominderung Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Seite: 35 von 54
36 Risikogewicht in % OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse nach Kreditrisikominderung Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Seite: 36 von 54
37 Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung - Seite: 37 von 54
Anhang 1 zum Offenlegungsbericht der Herner Sparkasse zum
31.12.2017 TEUR HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCK- LAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 1c davon:
Mehr(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a.
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