Offenlegungsbericht der Sparkasse Schwarzwald-Baar

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Schwarzwald-Baar Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 34

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 5 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente Ausmaß der Überschreitung gemäß Artikel 492 (2) CRR 17 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 18 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 21 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 24 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 25 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 26 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 31 Anlagen Seite: 2 von 34

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung BaFin BRD CRR EWB GuV HGB JA Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesrepublik Deutschland Capital Requirements Regulation Einzelwertberichtigung Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Jahresabschluss k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA PWB SolvV SPK SWB Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Pauschalwertberichtigung Solvabilitätsverordnung Sparkasse Schwarzwald-Baar Änderungshinweis: Stand vom ; Konkretisierung im Bereich PEWB vorgenommen Seite: 3 von 34

4 1 Allgemeine Informationen Die Sparkasse Schwarzwald-Baar setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2015 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority EBA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines. Die Sparkasse Schwarzwald-Baar hat nach Art. 433 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 433 Satz 4 i. V. Artikel 437 CRR und Artikel 438 c-f CRR verzichtet. Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden im elektronischen Bundesanzeiger am veröffentlicht. In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß 26a (1) Satz 2 KWG. 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Schwarzwald-Baar nicht. Quantitative Angaben In der Sparkasse Schwarzwald-Baar waren am 31. Dezember 2015 keine Tochtergesellschaften vorhanden, die eine Eigenkapitalunterdeckung aufweisen. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Seite: 4 von 34

5 Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahme wurde angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als sonstige Posten ausgewiesen. Auf eine weitere Aufschlüsselung wurde unter Materialitätsgesichtspunkten verzichtet. Dies erfolgte bei den Angaben zu den Gegenparteiausfallrisiken (Art. 439 CRR) und den Risikopositionen (Art. 442 CRR). Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Schwarzwald-Baar ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die Sparkasse Schwarzwald-Baar verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Sparkasse Schwarzwald-Baar verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D offengelegt. Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Seite: 5 von 34

6 In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Darüber hinaus finden sich Regelungen in der Geschäftsanweisung für den Vorstand. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Ein externes Beratungsunternehmen unterstützt den Verwaltungsrat bei Bedarf bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Hochschulstudium) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende der Versammlung der Träger. Träger der Sparkasse sind die Gemeinden Villingen-Schwenningen, Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Donaueschingen, Furtwangen, Geisingen, Gütenbach, Hüfingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen, Schönwald, Schonach, Triberg, Unterkirnach und Vöhrenbach. Die 11 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden 6 als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Die Informationen zum freiwillig gebildeten Risikoausschuss sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt A.2 offengelegt. Im Jahr 2015 fanden vier Sitzungen des Risikoausschusses statt. Seite: 6 von 34

7 Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D.5.1 offengelegt. 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Eigenmittel zum Meldestichtag Handelsbilanz zum Überleitung Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten ) Genussrechtskapital Fonds für allgemeine Bankrisiken ) Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 0 0 b) Kapitalrücklage 0 0 c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage ) cb) andere Rücklagen 0 0 d) Bilanzgewinn ) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) Unternehmen Immaterielle Vermögensgegenstände der Finanzbranche (Art. (Art. 66 CRR) 36 (1) Buchst. b, 37 CRR) Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 5) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) ) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Abzug der Zuführung (22,1 Mio. Euro) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. F) CRR) 3) Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage wird erst mit Feststellung des Jahresabschlusses angerechnet 4) Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des JA der Sicherheitsrücklage zugeführt und dann erst als Eigenmittel angerechnet 5) Anrechnung der Neubewertungsreserven in Wertpapieren Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Seite: 7 von 34

8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse Schwarzwald-Baar hat Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrumente begeben. Die Hauptmerkmale sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Nr. 1 1 Emittent SPK SWB 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht BRD Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,2 Mio. Euro 9 Nennwert des Instruments ,00 Euro 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin bzw Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,75% bzw. 3,40% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständigdiskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständigdiskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (im Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Seite: 8 von 34

9 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Nr. 2 1 Emittent SPK SWB 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht BRD Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (EUR in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 1,2 Mio. Euro 9 Nennwert des Instruments ,00 Euro 9a Ausgabepreis mit Disagio 99,47% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,50% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständigdiskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständigdiskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (im Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Seite: 9 von 34

10 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Nr. 3 1 Emittent SPK SWB 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht BRD Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.a. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (EUR in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 6,0 Mio. Euro 9 Nennwert des Instruments ,00 Euro 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,75% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständigdiskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständigdiskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (im Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Bei den Sparkassen-Kapitalbriefen Nr. 1 und 3 liegen eine Vielzahl kleinteiliger fungibler Emissionen vor. Es erfolgt deshalb eine zusammengefasste Darstellung der Hauptmerkmale der Emissionen. Die jeweiligen Vertragsbedingungen sind dem Anhang 1 des Offenlegungsberichts zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Seite: 10 von 34

11 Euro HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0,00 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 1 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne ,23 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 0,00 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,64 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 0, (2) 0,00 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. 0, (2) 0,00 Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in 0,00 84, 479, 480 konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, 0,00 26 (2) abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 5b* Andere Elemente des harten Kernkapitals 0,00 0,00 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen ,87 0,00 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 0,00 0,00 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0,00 34, Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende ,53 36 (1) (b), 37, 472 (4) ,29 Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0,00 Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus 0,00 33 (a) zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten 0,00 36 (1) (d), 40, 159, 0,00 Verlustbeträge 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva 0,00 32 (1) ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte 0,00 33 (b) Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage 0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0,00 (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0,00 Seite: 11 von 34

12 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0,00 0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0,00 0,00 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein 0,00 36 (1) (k) Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des 0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt 0,00 48 (1) (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen 0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen 0,00 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten 0,00 36 (1) (I) Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 0,00 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteile am zusätzlichen Kernkapital * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteile am Ergänzungskapital * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital an Unternehmen der Finanzbranche 0,00 0, , , , , , (2) 0, (2) 0, (3) 0, (3) Seite: 12 von 34

13 * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus nicht 0, (4) wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus nicht 0,00 477(4) wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus 0, (4) wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus 0,00 477(4) wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) * davon: Ausnahmen vom Abzug von Beteiligungen an 0, Versicherungsunternehmen von Posten des harten Kernkapitals * davon: Zusätzliche Filter und Abzüge 0, * davon: Zusätzliche Abzüge vom harten Kernkapital aufgrund 0,00 3 des Artikels 3 der CRR * davon: Andere Abzüge des harten Kernkapitals 0,00 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in ,29 36 (1) (j) Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals , ,29 (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,05 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 0,00 0,00 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0,00 51, davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards 0,00 als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards 0,00 als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0, (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar , (3) 0,00 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende 0,00 85, 86, 480 Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 0, (3) 0,00 deren Anrechnung ausläuft 35a* Andere Elemente des zusätzlichen Kernkapitals 0,00 0,00 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0,00 0,00 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 0,00 0,00 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0,00 0,00 56 (b), 58, 475 (3) 0,00 0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0,00 0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0,00 Seite: 13 von 34

14 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ , ,29 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) * davon: Wesentliche Verluste für das laufende Geschäftsjahr 0, (3) * davon: Immaterielle Vermögensgegenstände ,29 472(4) * davon: Unterdeckung der erwarteten Verluste im IRBA- 0, (6) Wertberichtigungsvergleich * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus vom Institut gehaltene eigene Anteile am harten Kernkapital 0, (8) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligung am harten Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus vom Institut gehaltene eigene Anteile am Ergänzungskapital 0, (9) 0, (10) 0, (11) 0,00 477, 477 (3), 477 (4) (a) 0, (2) * davon: Korrekturpaosten am zusätzlichen Kernkapital aus 0, (3) vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus 0, (4) nicht wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus 0, (4) wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder 0,00 467, 468, 481 hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht 0, realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht 0, realisierte Gewinnes * davon: Zusätzliche Filter und Abzüge 0, * davon: Zusätzliche Abzüge vom zusätzlichen Kernkapital 0,00 3 aufgrund des Artikels 3 der CRR * davon: Andere Abzüge des zusätzlichen Kernkapitals 0,00 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug 0,00 56 (e) zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a* Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals In ,29 36 (1) (j) Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen 0,00 0,00 Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0,00 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,05 Seite: 14 von 34

15 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 0,00 0,00 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio ,00 62, Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz , (4) ,36 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. 0, (4) 0,00 Januar Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1- Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0,00 87, 88, davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 0, (4) 0,00 deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 0,00 62 (c) und (d) 50a* Andere Elemente des Ergänzungskapitals 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen , ,36 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 0,00 0,00 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67, 0,00 Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 477 (2) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0,00 66 (b), 68, 477 (3) 0,00 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 * davon: Unterdeckung der erwarteten Verluste im IRBA- Wertberichtigungsvergleich * davon: Vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 56b Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus von Institut gehaltenen eigenen Anteile am zusätzlichen Kernkapital * davon: Vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche 0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0,00 0,00 0,00 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0, (6) 0, (9) 0, (10) (a) 0, (11) (a) 0,00 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0, (2) (a) 0, (3) Seite: 15 von 34

16 * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht 0, (4) (a) wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus 0, (4) (a) wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder 0,00 467, 468, 481 hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht 0, realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht 0, realisierte Gewinne * davon: zusätzliche Filter und Abzüge 0, * davon: Zusätzliche Abzüge vom Ergänzungskapital aufgrund 0,00 3 des Artikels 3 der CRR * davon: Andere Abzüge des Ergänzungskapitals 0,00 56d* Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug 0,00 56 (e) zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim zusätzlichen Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) 0,00 0,00 insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) ,36 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) ,41 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor- CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) * davon: Latente Steuern, die auf Gewinnerzielung beruhen 0,00 und nicht aus vorübergehenden Abweichungen resultieren * davon: Vom Institut gehaltene eigene Anteile (eigene Aktien) 0,00 0,00 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c ), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c ), 477 (4) (b) * davon: Vom Institut gehaltenen Überkreuzbeteiligungen an 0,00 Unternehmen der Finanzbranche * davon: Nicht wesentliche Positionen am Eigenkapital von 0,00 Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Latente Steuern, die von der Gewinnerzielung 0,00 abhängig sind und aus zeitlichen Differenzen resultieren und wesentliche Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche * davon: Wesentliche Positionen am Eigenkapital von 0,00 Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,65 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 13,19 92 (2) (a), 465 Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 13,19 92 (2) (b), 465 Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 13,88 92 (2) (c) Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0,00 CRD 128, 129, davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,00 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 67 davon: Systemrisikopuffer 0,00 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) 0,00 CRD 131 oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt 5,88% CRD 128 als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Seite: 16 von 34

17 Eigenkapitalquoten und -puffer 0,00 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) ,21 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) ,52 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 0,00 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von ,42 62 Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 0,00 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 0,00 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom bis ) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0, (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0, (3), 486 (2) und (5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0, (4), 486 (3) und (5) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0, (4), 486 (3) und (5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten , (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0, (5), 486 (4) und (5) Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 3.4 Ausmaß der Überschreitung gemäß Artikel 492 (2) CRR Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt. Mindestquote (gemäß Artikel 465 CRR i.v.m. Artikel 92 CRR) Ausmaß der Überschreitung Hartes Kernkapital 4,5% 8,7% Kernkapital 6,0% 7,2% Seite: 17 von 34

18 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt B.3 wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per TEUR Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten der Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 6 Öffentliche Stellen 10 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 177 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 258 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Interner Modellansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0 Vereinfachtes Verfahren 0 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz 0 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0 CVA-Risiko Standardmethode Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risi- Seite: 18 von 34

19 kovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen, ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 OGA Sonstige Posten Gesamt Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,7 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Seite: 19 von 34

20 Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Land- u. Forstwirts., Fischerei Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung v. KFZ Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Sparkasse Schwarzwald-Baar Stand Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR TEUR Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft* davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen* davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten Gesamt *) Mengen EWB/pauschale EWB und PWB Personaldarlehen sind in der Forderungsklasse Mengengeschäft bei Privatpersonen berücksichtigt. PWB Realdarlehen sind unter der Forderungsklasse durch Immobilien besicherte Positionen bei Privatpersonen berücksichtigt. Seite: 20 von 34

21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre und unbefristet Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten* Gesamt *) Investmentfonds und Sachanlagen sind unbefristet. 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Seite: 21 von 34

22 Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus dem kleinteiligen Kreditgeschäft (Inanspruchnahme max. 50 TEUR mit Blankoanteil und negativer Risikoklassifizierung) über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Seite: 22 von 34

23 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen³ Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5 Sparkasse Schwarzwald-Baar Stand Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 914 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 405 TEUR Bestand EWB 1 Bestand PWB 2 Direkt-abschreibungen 4 TEUR Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt ) Inklusive pauschalierter EWB (die ausschließlich bei Privatpersonen berücksichtigt wurden). 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettozuführungen / Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen/Auflösungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. 5) ohne Risikovorsorge Seite: 23 von 34

24 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge TEUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der notleidenden (99,7 %) und überfälligen (99,7 %) Risikopositionen auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Einzelwertberichtigungen Rückstellungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzugskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken S&P, Moody's Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - Öffentliche Stellen - Multilaterale Entwicklungsbanken S&P, Moody's ggf. Internationale Organisationen S&P, Moody's ggf. Institute - ggf. Unternehmen - ggf. Gedeckte Schuldverschreibungen - ggf. Verbriefungspositionen S&P, Moody's ggf. OGA - ggf. Sonstige Posten - Seite: 24 von 34

25 Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Vorhandene Investmentfonds wurden der jeweils naheliegendsten Spalte zugeordnet. Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationele Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Daneben wurden Kapitalbeteiligungen eingegangen, mit dem Ziel, eine höhere Rendite zu erwirtschaften. Seite: 25 von 34

26 Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen 0 0 Kapitalbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen 0 0 Gesamt Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten. 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitswerte werden die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Seite: 26 von 34

27 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich Eigenmittelanforderungen in Höhe von TEUR für Fremdwährungsrisiken. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen war zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln erforderlich. 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich aus Inkongruenzen in den Zinsbindungsfristen. Aufgrund von unterschiedlichen Beständen und Zinsanpassungsgeschwindigkeiten festverzinslicher Aktiva und Passiva besteht zudem die Gefahr einer Verringerung der Zinsspanne (Zinsspannenrisiko). Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt sowohl auf perioden- als auch auf wertorientierter Basis. Vierteljährlich wird anhand einer periodenorientierten Rechnung das Zinsänderungsrisiko ermittelt. Dabei wird die Zinsspanne für verschiedene künftige Zinsentwicklungen simuliert. Anhand dieser Berechnungen werden für die Sparkasse besonders belastende bzw. günstige Konstellationen ermittelt. Der so ermittelte Risikobetrag wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung berücksichtigt. Darüber hinaus wird zur Ermittlung der Auswirkungen von Marktzinsänderungen auf den Vermögenswert aller zinstragenden Aktiv- und Passivpositionen, das sog. Zinsbuch der Sparkasse, das Modell einer wertorientierten Zinsrisikosteuerung eingesetzt. Grundlage der monatlichen Wertermittlung der Zinsgeschäfte sind alle innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit (Zinsbindung) liegenden Zahlungen (Cash-Flows). Diese Zahlungen werden mit der jeweiligen Laufzeit entsprechenden aktuellen Rendite abgezinst. Die Zinsbindung bzw. die Zahlungen variabel verzinslicher Geschäfte leitet die Sparkasse dem vom DSGV entwickelten Verfahren der gleitenden Durchschnitte aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten dieser Geschäfte ab. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus implizierten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Hinsichtlich weiterer Angaben zu den Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts unter Gliederungspunkt D.5.3.b. Seite: 27 von 34

28 Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Nachfolgende Übersicht enthält den Rückgang der Erträge bei dem von der Sparkasse verwendeten Zinsänderungsschock um / -25 Basispunkte bei einem Floor von 0,00%. Im Hinblick auf das weiterhin sehr niedrige Zinsniveau haben wir den angesetzten Zinsrückgang und den Zinsanstieg gegenüber dem Vorjahresbericht unverändert gelassen Zinsänderungsrisiken Verschiebung um +200 und -25 Basispunkte TEUR Rückgang Rückgang Erträge Über die Entwicklung der auf diesem Wege ermittelten Zinsänderungsrisiken wird der Gesamtvorstand vierteljährlich unterrichtet. 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsund Kreditrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird durch die Sparkasse festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich über zentrale Gegenparteien außerbörslich (over the counter OTC) abgeschlossen. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Seite: 28 von 34

29 Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Unter Materialitätsgesichtspunkten verzichtet die Sparkasse gemäß Artikel 432 Abs. 1 CRR, auf eine Offenlegung quantitativer Informationen über die im Anhang zum Jahresabschluss dargestellten Angaben hinaus. Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 123 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Kreditderivate Hinsichtlich der Kreditderivate für das eigene Kreditportfolio verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Kreditderivategeschäfte zum Offenlegungsstichtag. Nutzung für eigenes Kreditportfolio Vermittlungstätigkeit TEUR Gekauft (Sicherungsnehmer) Verkauft (Sicherungsgeber) Credit Default Swaps Total Return Swaps Credit Options Sonstige Gesamt Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag TEUR belastet. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belas- Seite: 29 von 34

30 tung ist im Wesentlichen auf die Absicherung von Offenmarktgeschäften mit Wertpapieren zurückzuführen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben. Das Vorliegen einer Übersicherung wird bei jeder Bewertung des Geschäfts, in der Regel täglich, geprüft. Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Die Wiederverwendung von Sicherheiten wird nicht ausgeschlossen, unterliegt jedoch vertraglichen Beschränkungen hinsichtlich Geschäften in derselben Währung. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 9,7 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Kassenbestände, Sachanlagen und sonstige Aktiva. Die nachfolgende Tabellen stellen die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Zum Stichtag lagen wie im Gesamtgeschäftsjahr keine erhaltene Sicherheiten vor. Medianwerte 2015 TEUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige Vermögenswerte Medianwerte 2015 TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Erhaltene Sicherheiten davon Aktieninstrumente 0 0 davon Schuldtitel 0 0 davon sonstige erhaltene Sicherheiten 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Seite: 30 von 34

31 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2015 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Schwarzwald-Baar gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 7,4 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt. In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden. 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite: 31 von 34

32 Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Zeile LRSum Anzusetzende Werte TEUR 1 Summer der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zum Bilanzierungszweck konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören 0 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) 0 4 Anpassung für derivative Finanzinstrumente 78 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0 6 Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) EU-6a (Anpassung für Risikopositionen aus der Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) 0 EU-6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) 0 7 Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Seite: 32 von 34

33 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Zeile LRCom Risikopositionswerte der CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungs-geschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch 1 einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) -277 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und 3 Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Derivate Risikopositionen 4 Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d.h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 18 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte 5 (Marktbewertungsmethode) 60 EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode 0 Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden 6 Rechnungslegungsvorschrifen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 0 7 (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) 0 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete 8 Geschäfte) 0 9 Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten 0 10 (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwertes und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) 0 11 Derivative Risikopositionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10) 78 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als 12 Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brotto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) 0 14 Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0 Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b EU-14a Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete EU-15a Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) 0 16 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Andere außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe Zeilen 17 und 18) Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordunung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen EU-19a (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell) 0 EU-19b (Gemäß Artikel 429 Absatz 17 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) 0 Seite: 33 von 34

34 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 7,26 Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße ja EU-24 Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommene Risikopositionen) Zeile LRSpl Risikopositionswerte der CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-1 EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs 0 EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden EU-6 Risikopositionen gegenüber regionaler Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentliche Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden EU-7 Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EU-10 Unternehmen EU-11 Ausgefallene Positionen EU-12 Andere Forderungsklassen (z.b. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Seite: 34 von 34

35

36

37 * * Kauf eines Sparkassenkapitalbriefs nachrangige Namensschuldverschreibung Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Sparkasse Schwarzwald-Baar Gerberstraße Villingen-Schwenningen USt-IdNr. DE Kontonummer IBAN Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbstständig nicht selbstständig Staatsangehörigkeit Personennummer BIC SOLADES1VSS selbstständig selbstständig Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. 1 Vertragsdaten Der Gläubiger kauft einen Sparkassenkapitalbrief zum Nennbetrag von EUR Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Der Nennbetrag wird wie folgt geleistet: EUR gegen bar. zu folgenden Bedingungen: EUR zu Lasten des Kontos in unserem Hause. EUR Mandatsreferenz: Gläubiger-ID: gemäß SEPA-Lastschriftmandat. Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem folgenden Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden: manuell 2 Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs dem folgenden Konto des Gläubigers gutzuschreiben: Der Gläubiger bittet um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde. Brief-Nr D3 (Fassung Sep. 2015) - v o Deutscher Sparkassenverlag Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Verwahrung der Sparkassenkapitalbriefurkunde. Hinterlegungs-Nr. Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Aushändigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. 3 Unkündbarkeit, Erfüllungsort Der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Sparkassenkapitalbrief ist der Sitz der Sparkasse. Seite 1 von 3

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