Informationen zur Aktualisierung der Grundstücksflächen für die Regenwassergebühr und die Gebühr für die Gewässerunterhaltung

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1 Informationen zur Aktualisierung der Grundstücksflächen für die Regenwassergebühr und die Gebühr für die Gewässerunterhaltung Die Stadt Dorsten ermittelt z. Z. per Fragebogen die bebauten und befestigten Flächen im gesamten Stadtgebiet. Dazu wurden alle Grundeigentümer gebeten, die entsprechenden Daten mitzuteilen. Die bisherigen Rückäußerungen haben gezeigt, dass es beim Ausfüllen der Erhebungsbögen viele Fragen gibt. Viele Bürgerinnen und Bürger suchen telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch Hilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun alles, um die Anfragen zügig abzuarbeiten. Doch bei rd verschickten Schreiben ist dies innerhalb von wenigen Tagen nicht zu leisten. Um die Anzahl der Rückfragen zu reduzieren und auch zusätzliche Informationen zu geben, sind nachstehend die wichtigsten Fragestellungen aufgelistet. Bevor sie zum Telefonhörer greifen oder zum Rathaus gehen, bittet die Verwaltung darum, folgendes zu beachten: 1. Möglichst keine Telefonate Haben Sie etwas Geduld. Teilen Sie uns Ihre Fragen schriftlich, per Fax oder per e- mail mit. Wir antworten Ihnen; allerdings nicht unbedingt am gleichen Tag oder in der gleichen Woche. Bei der Rückgabe des Erhebungsbogens gibt es keinen Zeitdruck! 2. Vermeiden Sie eine persönliche Vorsprache im Januar oder Februar 3. Anschreiben und Merkblatt aufmerksam lesen! Dem Anschreiben war ein Merkblatt beigefügt. Die Stadtverwaltung bittet darum, erst das Anschreiben und das Merkblatt aufmerksam zu lesen, bevor Sie Fragen stellen. Viele der gestellten Fragen sind hier bereits beantwortet und machen eine Rückfrage überflüssig. 4. Warum führt die Stadt Dorsten die Flächenermittlung durch? Die Befragung der Bürger war eine Auflage aus einer Klage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Prozess wegen der Erhebung der Gebühren für die Unterhaltung von fließenden Gewässer im Jahre 2009 der Stadt zur Auflage gemacht, die Gebühren aufgrund einer Befragung der Grundstückseigentümer zu ermitteln. Die von der Stadt zuvor favorisierte Auswertung des Liegenschaftskatasters hat das Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. Daraufhin wurden die Flächen seit 2010 geschätzt. Diese Schätzung muss zwingend durch die tatsächlichen Werte ersetzt werden, die nur durch das nun stattfindende Erhebungsverfahren gewonnen werden können....2

2 2 5. Warum werden auch die Daten für die an die Anschlüsse an die Kanalisation erhoben? Die Erhebung der an den Kanal angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen ist bereits 18 Jahre alt. Die letzte flächendeckende Erhebung war in Damals standen noch keine Flurkarten zur Verfügung. Die Ergebnisse waren deshalb nicht in allen Fällen hinreichend genau. Außerdem hat sich seit 1996 vieles verändert, ohne dass es der Stadtverwaltung mitgeteilt worden ist. Es ist daher sinnvoll, beide Erhebungen miteinander zu verbinden. Letztlich prüft die Stadt z. Z., ob der Gebührenmaßstab für die Kanalisation geändert werden muss. In Rede steht die Einführung einer Grundgebühr. Auch hierfür wird eine belastbare Datengrundlage benötigt, die nur durch eine flächendeckende Erhebung möglich ist. Es gibt also drei Gründe! 6. Wer wird befragt? Befragt werden alle Haus- und Grundstückseigentümer, sei es als alleinige Eigentümer oder als Miteigentümer. Bei Eigentumswohnungen werden in der Regel die Hausverwaltungen angeschrieben. 7. Warum sind Grundstücke mit der vollen Fläche aufgeführt, wenn man nur einen Miteigentumsanteil hat? Es geht um das gesamte Grundstück, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Die erhobenen Angaben zu den Grundstücksflächen werden nach Abschluss der Erhebung auf die jeweiligen Eigentümer entsprechend dem Eigentumsanteil aufgeteilt. Es muss daher kein Miteigentümer befürchten, für die gesamte Grundstücksfläche zu den Gebühren herangezogen zu werden oder dass die Gebühren mehrfach berechnet werden. Ein typisches Beispiel sind Garagenhöfe oder private Erschließungsstraßen. Die Zufahrtsflächen stehen regelmäßig im Gemeinschaftseigentum. Wenn ein Miteigentumsanteil vermerkt ist, ist auf der Flurkarte im oberen rechten Bereich ein TE eingetragen. 8. Woher kommen die im Erhebungsbogen angegebenen Daten? Die Auswertung von Luftbildern ist eine allgemein gängige Methode zur Gewinnung von Geo-Daten. Im April 2010 hat deshalb eine Überfliegung des Stadtgebietes stattgefunden. Die dabei gewonnenen Luftbilder wurden anschließend ausgewertet und mit dem Liegenschaftskataster abgeglichen. Alle Flächen, die bei diesem Abgleich als bebaut oder versiegelt erkannt worden sind, sind in den Flurkarten abgebildet....3

3 3 9. Warum werden nicht die Daten aus den Luftbildern verwendet, sondern zusätzlich eine aufwändige Befragung der Bürger durchgeführt? Bei einem automatisierten Abgleich von Daten kommt es immer auch zu Fehlern. Außerdem ergeben sich nicht alle notwendigen Daten aus den Luftbildern. Die Erhebung dient also dazu, einerseits Fehler zu beseitigen und andererseits zusätzliche Daten zu erheben, die sich aus den Luftbildern nicht ergeben. 10. Womit fange ich an? Der erste Schritt ist die Prüfung und ggf. Korrektur der Flächenangaben 11. Wie genau müssen die Angaben sein? Die Gesamtwerte sind auf volle Quadratmeterzahlen auf- oder abzurunden. Nachkommastellen werden nicht berücksichtigt. 12. Wie korrigiere ich die Flächenangaben? Wenn die Flächen richtig dargestellt sind, muss nichts geändert werden. Falls jedoch Unstimmigkeiten bestehen, sind die Änderungen in der Flurkarte einzuzeichnen Die Einzeichnung muss nicht maßstabsgenau sein. Wichtig ist aber die richtige Größe der Fläche. Die Änderungen bei den Gesamtflächen sind dann in der Tabelle auf der Rückseite in der Spalte 3 zu vermerken (s. auch Ziffer 11). Hilfreich ist auch, wenn die Flächen gekennzeichnet werden, von denen Regenwasser in den öffentlichen Kanal abgeleitet wird. 13. Was ist bei den geneigten Dächern zu beachten Bei den Flächen kommt es auf die Grundfläche an. Bei geneigten Dachflächen ist die Dachfläche tatsächlich größer als die von der Dachfläche bedeckte Grundfläche. Sie müssen also nicht aufs Dach steigen und die Dachfläche messen! 14. Fehler bei den Grundstücksgrenzen Vereinzelt sind in den Plänen auch Flächen des Nachbargrundstückes dargestellt worden. Diese sind einfach zu streichen! 15. Welche Flächen sind in die Tabelle auf der Rückseite des Fragebogens einzutragen? In Spalte 2 sind bereits Werte eingetragen. Hier müssen Sie nichts eintragen. Die Spalte 3 müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn die Werte in Spalte 2 korrekturbedürftig sind. Für die Ermittlung der Gebühren für die Gewässerunterhaltung sind hier die bebauten und versiegelten Flächen einzutragen, egal, ob sie an einen Kanal angeschlossen sind oder nicht! Hierbei geht es also nicht um die Abwassergebühren!...4

4 4 Dabei ist es egal, ob Sie die Differenz gegenüber Spalte 2 oder den richtigen Wert eintragen. In die Spalte 4 kommt die Angabe der Flächen, von denen Regenwasser in den öffentlichen Kanal abgeleitet wird. Dazu gehören auch die Flächen, von denen das Wasser auf die Straße oder den Bürgersteig läuft und von dort in den Kanal gelangt. Nicht an den Kanal angeschlossene Flächen, von denen das Wasser versickert wird, sind in Spalte 6 zu vermerken. Sonderfälle wie z. B. Rasengittersteine oder begrünte Dachflächen, bei denen das Niederschlagswasser auf der Fläche selbst versickert, sind in Spalte 5 zu vermerken. 16. Plausibilität Addieren Sie die Flächen in der Tabelle und vergleichen sie diese mit den Flächen im ggf. von Ihnen korrigierten Plan. Die Angaben müssen identisch sein. 17. Seit 1996 hat sich nichts geändert? Muss ich dann auch etwas tun? Ja! Auch in diesem Fall ist eine Überprüfung der Flächen auf der Vorderseite (s. Ziffer 9) notwendig. Sie müssen auch die Spalten 2 und 3 der Tabelle auf der Rückseite ausfüllen, weil diese Daten bisher nicht erhoben worden sind. Sie müssen nur die Spalten 4 bis 6 auf der Rückseite nicht neu ausfüllen. Hier reicht ein Hinweis, dass sich seit 1996 nichts geändert hat. 18. Wann sind weitere Angaben erforderlich? In der Regel sind die Angaben in der Tabelle ausreichend. Auf dem Fragebogen können jedoch auch noch weitere Angaben für besondere Fälle gemacht werden. Wann dies erforderlich ist, ergibt sich aus dem Merkblatt. Der Punkt B kommt nur dann in Frage, wenn seit April 2010 bereits eine Erklärung zu den Grundstücksflächen abgegeben worden ist. Dann ist keine neue Erklärung erforderlich. 19. Was passiert mit den Daten aus der Erhebung? Nach Ende der Erhebung werden die Daten ausgewertet. Sie sind die Grundlage für die Festsetzung der Gebühren für die Gewässerunterhaltung und für die Regenwassergebühr. 20. Wann werden die Gebühren neu festgesetzt? Die Erhebung ist sehr umfangreich. Die Auswertung wird daher mehrere Monate in Anspruch nehmen. Danach gibt es neue Abgabenbescheide, aber wohl erst in der zweiten Jahreshälfte

5 5 21. Ab wann erfolgt die Änderung Nach Ende der Erhebung werden die Gebühren für die Gewässerunterhaltung rückwirkend ab 2010 neu berechnet. Dies ist notwendig, weil die bisherigen Berechnungen nur eine Schätzung waren. Die Regenwassergebühr wird nur dann geändert, wenn sich die Flächen geändert haben. Diese Änderungen gelten ab 2014, also nicht rückwirkend. 22. Warum dieser Unterschied Bei den Gebühren für die Gewässerunterhaltung handelt es sich seit 2010 um Schätzungen. Diese müssen zwingend korrigiert werden, weil sich auf jeden Fall etwas ändert. Bei der Regenwassergebühr handelt es sich nicht um eine Schätzung, sondern um eine Korrektur für die Zukunft, falls sich etwas geändert hat. 23. Sind die Änderungen in den Abgabenbescheiden enthalten, die in den nächsten Tagen verschickt werden? Nein; es werden noch die bisherigen Daten verwendet. Sie werden nach Abschluss der Erhebung korrigiert. Sie müssen sich deshalb nicht melden! Auch eine Klage ist nicht notwendig. 24. Muss ich mehr zahlen? Der Gebührensatz für versiegelte Flächen beträgt nur rd. 1 Cent je Quadratmeter. Die aktualisierten Flächen werden deshalb vielfach nur zu geringfügigen Nachzahlungen oder Erstattungen führen. Wenn sich die Flächen für die Regenwassergebühr geändert haben, ändert sich au die Gebühr. Die Gebühr beträgt z. Z. 0,95 je Quadratmeter 25. Ist der Aufwand gerechtfertigt? Die Erhebung geht auf Klageverfahren zurück und ist daher unumgänglich. Wird sie nicht durchgeführt, hat die Stadt einen Gebührenausfall von jährlich ,00. Dies wäre mit der Haushaltssanierung nicht vereinbar. Anlage Muster des Erhebungsbogens:...6

6 6 Erhebungsbogen der Stadt Dorsten Objekt Nr. Flächenermittlung für die Regenwasser- und Gewässerunterhaltungsgebühr Straße, Hausnummer oder Bezeichnung der Liegenschaft Gemarkung Flur Flurstück/e (Karte mit Legende und Erläuterungen) Legende: Grundstück Dachfläche voll versiegelt stark versiegelt schwach versiegelt...7

7 7 Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen das beiliegende Informationsblatt A: Flächentabelle Objekt Nr. Gewässerunterhaltung Regenwasserbeseitigung Von d. versiegelten Fläche (Spalte 2/3) sind abweichende an die Öko-Pflaster nicht an die Fläche lt. Fläche von Kanalisation bzw. Kanalisation Versiegelungsart Luftbild Spalte 2 angeschlossesteischlossen Rasengitter- ange- m² m² m² m² m² 1 Dachfläche 2 voll versiegelt 3 stark versiegelt 4 schwach versiegelt 5 nicht versiegelt 6 Wald 7 8 Bitte stellen Sie Flächenänderungen/-ergänzungen in der Karte zeichnerisch dar und führen diese in der vorstehenden Tabelle mit den dazu gehörenden Gesamtflächen auf. Bei Ja bitte ankreuzen B: Ich habe nach dem eine Erklärung zur Versickerung von Regenwasser abgegeben. Diese Erklärung gilt unverändert. C: Ich habe eine Regenwassernutzungsanlage zur Gartenbewässerung für Brauchwasser im Haushalt Größe des Auffangbehälters: m³; Größe der angeschlossenen Fläche: m² Der Überlauf entwässert direkt oder indirekt in die Kanalisation D: Ich habe ein Gründach/eine begrünte Bodenfläche mit Anschluss an die Kanalisation: Größe der Dachfläche/Bodenfläche : m² E: Raum für ergänzende Erläuterungen: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Datum, Unterschrift Eigentümer/Bevollmächtigter Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe):

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