OBSTBAU Wir sichern, wovon Sie leben.

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1 OBSTBAU 2019 Wir sichern, wovon Sie leben.

2 Obstversicherung Obst zählt zu den empfindlichsten Kulturen und braucht neben jahrelanger Erfahrung auch viel Pflege. Für eine erstklassige Ernte ist ein ganzes Jahr Arbeit nötig. Leider kann das Wetter zu jeder Jahreszeit unangekündigt Schäden verursachen. Wir bieten für Ihre Obstkulturen individuelle Versicherungslösungen an. Obst ohne Netz: Obst unter Netz: Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte durch Hagel beschädigt werden. Wir ersetzen Schäden durch Frost optional an den Blüten und Früchten. Optional entschädigen wir reduzierte Erntemengen durch Dürre bei Äpfeln und Holunder. Bei zusätzlich versichertem Fruchtholz und Junganlagen entschädigen wir Schäden nach Hagel. Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte durch Hagel beschädigt werden. Optional ersetzen wir Schäden die durch Frost an den Blüten und Früchten entstehen. Eine Entschädigung erhalten Sie, wenn Hagel, Sturm oder Schneedruck Schäden an Netzanlagen oder Obstbäumen verursachen. Optional entschädigen wir reduzierte Erntemengen durch Dürre bei Äpfeln und Holunder. Bei zusätzlich versichertem Fruchtholz und Junganlagen entschädigen wir Schäden nach Hagel. Herausgeber: Österreichische Hagelversicherung VVaG Lerchengasse 3 5, 1080 Wien Tel.: 01/ , office@hagel.at Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagelversicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.f. Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Holzwirtschaft. /hallovernunft Mehr Infos: 1.1 ISO 9001:2015 NR.10045/0

3 Obst ohne Netz Obst ohne Netz Obst ohne Netz: frei wählbare Versicherungssumme für Schäden an Obstkulturen durch Hagel Hagel Wir ersetzen Hagelschäden an Früchten. Wählen Sie selbst die passende Versicherungssumme für jede Kultur am Antrag frei aus. Haben sich Ihre Anbauflächen geändert? Geben Sie uns Bescheid! Melden Sie Flächen und Hektarwerte Ihrer Erdbeeren und Kirschen bis 15. Mai, aller anderen Obstarten bis 15. Juni! Bei einer Frostversicherung bis 1. März! Wir versichern alle Obstkulturen gegen Hagel. Zusätzlich zu den Früchten können Sie auch das Frucht holz und Junganlagen gegen Hagel versichern. Viele Obstkulturen können Sie darüber hinaus gegen Frost versichern. Für Äpfel und Holunder bieten wir auch eine Versicherung gegen Dürre an. Außerdem können Sie sich gegen das Aufplatzen von Kirschen nach Frost sowie das Abnahmerisiko bei Erdbeeren und Johannisbeeren absichern. Entschädigung Sie können für jede Kultur die passende Versicherungssumme frei auswählen. Bei Beerenobst, Mostobst und Holunder beträgt der Selbstbehalt bei Hagel 10 % der Versicherungssumme. Für Kern-, Stein- und Schalenobst können Sie eine von drei Selbstbehaltsvarianten wählen. In der Variante Klasse I erhalten Sie für Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und Frost eine höhere Entschädigung. Schäden durch Frost und Dürre werden ab einem Ertragsverlust von 36 % ersetzt. Bei Beerenobst, Holunder, Mostobst, Fruchtholz und Junganlagen beträgt der Selbstbehalt 10 % der Versicherungssumme. Bei Kern-, Stein- und Schalenobst wählen Sie aus drei Selbstbehalts-Varianten: 10-jähriger Schadensverlauf 0 % 40 % 60 % 80 % 100 % 120 % >120 % Neuverträge Variante 1 10 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % 30 % 23 % Variante 2 10 % 12 % 15 % 15 % 17 % 20 % 22 % 15 % Variante 3 10 % 12 % 12 % 12 % 15 % 15 % 17 % 12 % In der Variante Klasse I entschädigen wir Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und Frost wie Verwertungsobst: Diese Äpfel bewerten wir mit einer Schadensquote von 80 % statt 50 %. Versichern Sie die gesamte Fläche jeder Obstkultur und geben Sie neben der Fläche auch den genauen Standort der Anlage sowie die Sorte an. In der Großschadensversicherung für Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren) und Holunder sichern Sie das Hagelrisiko besonders preiswert ab. Schäden durch Hagel ersetzen wir in diesem Produkt ab 36 %. Ertragsverlust bis 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % Entschädigung 0 % 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 16 % 18 % 20 % Ertragsverlust 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % Entschädigung 22 % 24 % 26 % 28 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 % Ertragsverlust 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % Entschädigung 37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 % Ertragsverlust 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % Entschädigung 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 % Ertragsverlust 79 % 80 % 81 % 82 % 83 % 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % Entschädigung 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % Förderung Ihre Prämie wird für alle Wetterrisiken von Bund und Ländern gefördert. In der Großschadensversicherung für Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren) und Holunder ersetzen wir Hagelschäden ab 36 %. Ertragsverlust 90 % 91 % 92 % 93 % 94 % 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % Entschädigung 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % 2 3

4 Obst unter Netz Obst unter Netz Obst unter Netz: bester Schutz bei Schäden an Netzanlagen durch Hagel, Sturm und Schneedruck Frucht Sie können die Versicherungssumme für die Früchte selbst festlegen und aus drei Selbstbehalts-Varianten bei Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden an der Frucht auswählen: Haben Sich Ihre Anbauflächen geändert? Geben Sie uns Bescheid! Melden Sie Flächen und Hektarwerte Ihrer Erdbeeren und Kirschen bis 15. Mai, aller anderen Obstarten bis 15. Juni! Bei einer Frostversicherung bis 1. März! Die Obst Netz ist maßgeschneidert für alle Obstanlagen unter Netz: Wir versichern alle Obstkulturen gegen Hagel. Zusätzlich zu den Früchten können Sie auch das Frucht holz und Junganlagen gegen Hagel versichern. Darüber hinaus ersetzen wir Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden am Netz, an der Netzkonstruktion und an den Obstbäumen sowie Schäden an den Früchten durch das Zusammenbrechen der Netzkonstruktion. Viele Obstkulturen können Sie auch gegen Frost versichern. Für Äpfel und Holunder bieten wir auch eine Versicherung gegen Dürre an. Außerdem können Sie sich gegen das Aufplatzen von Kirschen nach Frost sowie das Abnahmerisiko bei Erdbeeren und Johannisbeeren absichern. Wählen Sie zwischen der Obst Netz Standard, Großschaden und Plus. Obst Netz Standard In dieser bewährten Variante sind die Früchte mit einem Selbstbehalt von 10 % der Versicherungssumme abgesichert. Obst Netz Großschaden In dieser preiswerten Variante beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Versicherungssumme und Schäden werden ab 26 % ersetzt. Obst Netz Plus In dieser umfassenden Variante sind auch Ihre Obstbäume versichert. Sie erhalten eine Entschädigung ab einer Schadenshöhe von 26 %. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme. Netz, Netzkonstruktion und Obstbäume Wir ersetzen Schäden an Netz, Konstruktion und Obstbäumen in Folge von Hagel, Sturm und Schneedruck. In der Obst Netz Plus beträgt der Mindestschaden 500 Euro pro Hektar. Die maximale Entschädigung in Euro pro Hektar hängt vom Alter der Anlage, der Farbe des Netzes und der gewählten Variante ab: Alter der Anlage in Jahren 0 schwarzes Netz und Konstruktion Var. Plus Var. Standard/ Großschaden weißes/graues Netz und Konstruktion Var. Plus Var. Standard/ Großschaden* Obstbäume Var. Plus Var. Standard/ Großschaden , , , , ,- 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,- ab , , , , ,- 0,- Förderung Ihre Prämie wird für alle Wetterrisiken von Bund und Ländern gefördert. * Ab dem 7. Standjahr werden Schäden an weißen und grauen Netzen mit maximal Euro pro Hektar ersetzt. Weiße und graue Netze sind ab dem 16. Standjahr nicht mehr in Deckung. Haftungsbeginn Bei Hagel und Schneedruck haften wir nach vollendeter Blüte und nur bei gespannten Netzen. Schäden vor dem Spannen der Netze entschädigen wir bei Steinobst bis 1. Mai und bei Kernobst bis 10. Mai. Ab dem 25. September sind auch Schäden bei eingerollten Netzen in Deckung. Bei Schneedruckschäden 4 endet die Haftung mit 15. Oktober. 5

5 Frost weitere Risiken optional: Frost Wir versichern folgende Obstkulturen gegen Frost, wenn sie in intensiven Erwerbsobstanlagen geführt werden: Kernobst Steinobst Schalenobst Beerenobst Äpfel, Birnen, Quitten Kirschen, Weichseln, Pfirsiche, Nektarinen, Zwetschken, Pflaumen, Ringlotten, Marillen Haselnüsse, Walnüsse, Edelkastanien Erdbeeren, Aronia, Brombeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren, Holunder (in Kombination mit dem Risiko Dürre) Wir ersetzen den Mengenverlust, der durch Fruchtschäden entsteht. Bei Äpfeln, Birnen und Quitten ersetzen wir zusätzlich den Qualitätsverlust. Die Versicherungssumme ist gleich hoch wie für das Risiko Hagel und kann frei gewählt werden. Frostschäden ersetzen wir ab einem Ertragsverlust von 36 % (siehe Tabelle Großschadensversicherung auf Seite 3). Haftungsbeginn Wir ersetzen Schäden, die durch Frost im Frühjahr auftreten. optional: Dürre Wir ersetzen Dürreschäden an Äpfeln und Holunder, wenn von 1. April bis 31. August ein Niederschlagsdefizit von > 10 % auftritt und/oder an 30 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 10 mm Niederschlag fällt. Die Versicherungssumme ist gleich hoch wie für das Risiko Hagel und kann frei gewählt werden. Sie erhalten eine Entschädigung, wenn der Ertragsverlust durch Dürre 35 % überschreitet (siehe Tabelle Großschadensversicherung auf Seite 3). Holunder ist nur in Kombination mit dem Risiko Frost gegen Dürre versicherbar. Es gilt derselbe Normertrag wie für das Risiko Frost. optional: Aufplatzen von Kirschen Wenn die Kirschen nach einem ersatzpflichtigen Frostschaden aufplatzen, bewerten wir sie in dieser Zusatzdeckung als Totalschaden. Die Haftung endet mit Beginn der Fruchtreife. Beantragen Sie für Ihre Apfel- und Holunderanlagen die Dürreversicherung bis 1. März! Beantragen Sie für Ihre Obstkulturen die Versicherung gegen das Risiko Frost bis 1. März! Je nach Obstart gelten unterschiedliche Zeitpunkte für den Haftungsbeginn: Apfel/Birne/Quitte: Rotknospenstadium Steinobst: Öffnen der Kelchblätter Edelkastanie/Walnuss: Knospenaufbruch Haselnuss: ab 1. Mai Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren): Freiwerden der ersten Blütenknospe Erdbeere: Beginn der Blüte, frühestens 1. April Holunder: Sichtbarwerden der Dolden Schadenserhebung Bei Tafeläpfeln erheben wir Frostschäden anhand der Anzahl der Früchte. Bei Walnüssen und Edelkastanien werden ausschließlich Totalausfälle einzelner Bäume bewertet. Für folgende Kulturen wurde ein Normertrag festgelegt, mit dem der tatsächliche Ertrag der Anlage verglichen wird. Wenn Sie die Verkaufsrechnungen der letzten 5 Jahre vorlegen, kann ein höherer versicherter Ertrag vereinbart werden. Kultur Normertrag in kg/ha max. versicherbarer Ertrag in kg/ha Tafelbirnen, Quitten Pfirsiche, Zwetschken Kirschen, Weichseln Stachelbeeren Marillen Holunder (bio) (2.500) (5.000) Durch eine professionelle Frost-Beregnungsanlage reduzieren Sie das Risiko von Frostschäden. Dafür erhalten Sie einen Prämienrabatt von 30 %, wenn Sie eine Bestätigung des Anlagenerrichters vorlegen. optional: Abnahmerisiko Erdbeeren Wenn Hagel mehr als 50 % Schaden verursacht, bewerten wir die gesamte betroffene Fläche als Totalschaden, wenn Sie die verbliebene Menge vernichten. optional: Abnahmerisiko Johannisbeeren Wenn Hagel oder Frost mehr als 50 % Schaden an Johannisbeeren für den Frischmarkt verursacht, ersetzen wir 80 % der betroffenen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass keine Beeren in Trauben für den Frischmarkt in den Handel gelangen. 6 7

6 Service Wetterextreme nehmen zu, die Schäden in der Landwirtschaft häufen sich. Darum entwickeln wir laufend neue Services, um Sie im Risikomanagement zu unterstützen. Wetterservice Speziell auf agrarische Anforderungen zugeschnitten bieten wir Ihnen unter Wetterrückblick und -prognose punktgenau für jeden Standort Niederschlagsradar Warncockpit für individuelle Wetterwarnung Holen Sie sich das Wetterservice auch als App für unterwegs: Satellitenservice Beobachten Sie die Entwicklung der Vegetation Ihrer Felder von oben. Alle fünf Tage gibt es eine neue Aufnahme. Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs bis zu einem Jahr zurück. mein HAGEL-Login Ihre Vertragsdaten und alle Dokumente finden Sie bequem unter im Mitglieder-Bereich. Ihre Zugangsdaten finden Sie auf Ihrer Polizze. Mit der elektronischen Zustellung Ihrer Dokumente ("Postverzicht") unterstützen Sie den Klimaschutz und reduzieren den Papierverbrauch. Auch Ihre Schäden melden Sie am einfachsten gleich online. 9

7 Wir sind für Sie da: Burgenland DI Günther Kurz 0664/ Eisenstadt, Neusiedl/See Richard Fuhrmann 0664/ Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl 0664/ Mattersburg, Oberpullendorf Hannes Steiger 0664/ Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G., Hohenthurn, Nötsch im Gailtal) Kärnten DI Hubert Gernig 0664/ Johann Ganster 0664/ Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter 0664/ Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter 0664/ Niederösterreich Ost Ing. Josef Kaltenböck 0664/ Niederösterreich West Ing. Michael Gindl 0664/ Mistelbach Manfred Bruckner 0676/ Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer 0664/ Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer 0676/ Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing 0676/ Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Matthias Kaufmann 0664/ Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Rudolf Haydn 0699/ Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben) Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter 0664/ Ing. Markus Hubauer 0676/ Gänserndorf Heidelinde Maier 0676/ Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn 0664/ Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher 0676/ Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Ernst Wöber 0680/ Oberösterreich Ing. Wolfgang Winkler 0664/ Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber 0664/ Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser 0650/ Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller 0664/ Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Dominik Hochreiter 0664/ Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr 0664/ Braunau Ing. Bernhard Seidl 0664/ Salzburg Ing. Christian Hallinger 0664/ Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler 0664/ Steiermark Ing. Josef Kurz 0664/ Deutschlandsberg, Voitsberg Franz Beuchler 0664/ Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister 0664/ Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl 0664/ Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier 0664/ Bruck-Mürzzuschlag, Murau, Murtal, Leoben, Liezen DI Michaela Sturm 0664/ Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger 0664/ Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan 0664/ Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker 0676/ Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger 0664/ Vorarlberg DI Richard Simma 0664/ Anita Burtscher 0664/ Wien DI Sabina Herndlhofer-Tuma 0664/

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