Kinderkrippe Piccolini
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- Cathrin Braun
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Transkript
1 Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Kinderkrippe Piccolini Krippenordnung Die Kleinsten werden die Größten
2 Träger Die Kinderkrippe Piccolini befindet sich in Trägerschaft des»studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v.«mit Sitz in München, Leopoldstr
3 Vorwort Sehr geehrte Eltern 1, wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in unserer Einrichtung angemeldet haben und heißen Sie und Ihr Kind herzlich willkommen. Bildung, Erziehung und Betreuung-dafür haben Sie uns Ihr Kind anvertraut. Damit dies gelingt, ist uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen wichtig. Die Arbeit in unserer Kinderkrippe richtet sich nach den Bedürfnissen der Kinder. Grundlage hierfür ist neben den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bayerischen Kinderbildungs-und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie dessen Ausführungen, die Krippenordnung. Die Krippenordnung, die Bestandteil des Betreuungsvertrages ist, soll Ihnen eine Orientierung in wichtigen inhaltlichen und organisatorischen Fragen unserer Einrichtung geben. Bitte beachten Sie auch unser aktuelles Faltblatt, das unsere Krippenordnung ergänzt. Wir freuen uns über Anregungen und beantworten gerne Ihre Fragen. Im Namen des Piccolini-Teams Beate Straub
4 1. Zusammenarbeit mit den Eltern Bildungs-und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern»Ihre wechselseitigen Beziehungen zum Kind machen Elternhaus und Kindertageseinrichtung zu Partnern in gemeinsamer Verantwortung; [...] Optimal ist ein regelmäßiger Austausch über das Kind mit dem Ziel, häusliche und institutionelle Bildungsprozesse stärker aufeinander zu beziehen und aufeinander abzustimmen. Eltern und pädagogisches Personal können gemeinsam beraten, wie sie Anforderungen besser gerecht werden sowie Schwierigkeiten besser begegnen können, und sich gegenseitig Einblicke gewähren und Anstöße geben. Auch hier kommt der Grundsatz zum Tragen: Jeder der Bildungsorte hat seine Stärken und seine Grenzen. Wenn sie sich bei der Begleitung des Kindes auf seinem Bildungsweg in ihren verschiedenen Stärken zusammentun, dann bewirken sie mehr als jeder einzelne allein. Sie werden auf diese Weise zu Ko-Konstrukteuren der Bildung des Kindes. Bildungsverträge, in denen sich Eltern und Kindertageseinrichtung von Anbeginn auf partnerschaftliche Kooperation in Bezug auf das Kind verständigen, legen einen guten Grundstein. Eine gute Zusammenarbeit wirkt sich positiv auf die Entwicklung des Kindes aus.«(aus dem Bayerischen Bildungs-und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung) 4 5
5 Im Sinne von Bildungs-und Erziehungspartnerschaft suchen wir z. B. in Entwicklungsgesprächen und bei Elternabenden den regelmäßigen Austausch mit den Eltern. Um in Notfällen erreichbar zu sein bitten wir die Eltern ihre Mobiltelefonnummern und nach Möglichkeit die Telefonnummer einer Vertrauensperson anzugeben und Änderungen mitzuteilen. Im Interesse des Kindes und der pädagogischen Arbeit hat es sich als sinnvoll erwiesen, dem Kind einen regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Kinderkrippe zu ermöglichen. Bei Urlaub oder Krankheit des Kindes bitten wir um eine Mitteilung. Zusätzlich sind die Merkblätter in der Anlage zur Medikamentengabe sowie über den Besuch der Kinderkrippe bei Krankheiten zu beachten. In Ausnahmefällen, z.b. bei Krankheit mehrerer Mitarbeiter oder längerer Krankheit der Reinigungskraft, kann die kurzzeitige Mitarbeit der Eltern notwendig werden. Zur besseren Planung für die Eltern tragen diese deshalb Zeiten, in denen sie aushelfen könnten, in einen Notfallplan ein. Elternbeirat Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger wird in der Einrichtung ein Elternbeirat eingerichtet, der jährlich zu Beginn des Krippenjahres gewählt wird.
6 2. Anmeldung und Aufnahme Die Anmeldung des Kindes erfolgt über die Aufnahme in die Vormerkliste ( Wenn ein Krippenplatz zu besetzen ist, werden die Eltern des Kindes, die die Aufnahmekriterien erfüllen, zu einem Informationsgespräch in die Einrichtung eingeladen. Die Eltern werden über die pädagogische Arbeit der Einrichtung, die Leistungen und Angebote sowie über die vertraglichen Details informiert, es werden Fragen beantwortet und die Einrichtung besichtigt. Den Eltern wird eine Bedenkzeit angeboten, in der sie noch offene Fragen klären können. Wünschen dann die Eltern die Aufnahme ihres Kindes in unsere Kinderkrippe, kommt es zur Unterzeichnung des schriftlichen Betreuungsvertrages. Zeitnah vor Beginn des Krippenbesuches des Kindes findet ein Eingewöhnungsgespräch statt, in dem wichtige persönliche Belange des Kindes, wie zum Beispiel die Ernährung, die Schlafsituation, die Vorlieben und Ängste und die Eingewöhnungssituation, aktuell besprochen werden. 6 7
7 3. Öffnungs- und Schließzeiten Das Krippenjahr beginnt am 1.September des Jahres und endet am 31. August. Die regelmäßigen Öffnungszeiten sind dem aktuellen Faltblatt zu entnehmen. Zur besseren Urlaubsplanung geben wir den Eltern unsere Schließzeiten in der Regel zu Beginn des Krippenjahres bekannt. 4. Betreuungskosten und Buchungszeit In der Anlage befinden sich die Gebührenordnung und der Buchungsbeleg mit Erläuterungen. Die gebuchten Betreuungszeiten verstehen sich inkl. der Bring- und Abholzeiten. Zusätzlich zu den Betreuungsgebühren ist das Verpflegungsgeld, dessen aktuelle Höhe dem Faltblatt entnommen werden kann, zu überweisen. Es wird gebeten, das in der Anlage befindliche Informationsschreiben zur Antragstellung der Kostenübernahme durch das Jugendamt zu beachten.
8 5. Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter der Kinderkrippe beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das pädagogische Personal und endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern oder die zur Abholung berechtigten Personen. Sollen andere Personen als die Eltern das Kind abholen, ist im Voraus eine schriftliche Erklärung der Eltern an die Leitung der Einrichtung erforderlich. Die abholberechtigte Person stellt sich beim ersten Kontakt dem pädagogischen Personal vor und weist sich durch ein amtliches Dokument (z.b. Personalausweis) aus. Bei Veranstaltungen in der Kinderkrippe, bei denen die Eltern ihr Kind begleiten, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern oder einer von den Eltern beauftragten Begleitperson. 6. Gesetzliche Unfallversicherung Auf dem direkten Weg von und zu der Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung und während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Einrichtungsgeländes sind die Kinder nach 2 Absatz 1 Nr. 8a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich unfallversichert. 8 9
9 Alle Unfälle, die auf dem direkten Weg zur und von der Kinderkrippe eintreten, sind der Leitung der Einrichtung sofort mitzuteilen. 7. Alltagsbedarf Der Inhalt der Wechselwäschebox des Kindes ist regelmäßig auf Menge, Größe und aktuelle Wetterlage auszurichten. Für den Aufenthalt im Freien empfiehlt sich die Bereitstellung von Regenjacken und Regenhosen sowie Gummistiefeln. Die für das Kind benötigten Windeln sowie monatlich je eine Packung Feucht-und Kosmetiktücher bringen die Eltern in die Kinderkrippe mit. Lätzchen, Waschlappen und Bettwäsche sind in der Einrichtung vorhanden. Die Bettwäsche des Kindes erhalten die Eltern regelmäßig zum Waschen. Die saubere Bettwäsche geben sie schrankfertig wieder zurück.
10 Anlagen Betreuungsvertrag Gebührenordnung Buchungsbeleg Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt Merkblatt zur Medikamentengabe Merkblatt Besuch der Kinderkrippe bei Krankheit Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Abholberechtigung Fotoerlaubnis Anmerkung 1 Der in dieser Krippenordnung verwendete Begriff»Eltern«umfasst alle Formen der Personensorgeberechtigung und damit alle Personen, denen das Personensorgerecht für Minderjährige zusteht
11 Notizen
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