Trägerverein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15, München Tel.: 089/ KRIPPENORDNUNG von

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1 Trägerverein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15, München Tel.: 089/ KRIPPENORDNUNG von 1

2 Liebe Eltern, herzlich willkommen in der Kinderkrippe Meki und Murmele! Um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Pädagoginnen zu erleichtern, möchten wir Sie über folgende Punkte informieren: Die Kinderkrippe Meki und Murmele ist eine Kinderbetreuungseinrichtung für 12 Kinder im Alter von 1-3 Jahren. Die Einrichtung ist familienbegleitend und familienergänzend zum Studium der Eltern zu betrachten. Mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r muss an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks München immatrikuliert sein. Ein Platz kann von einem Angestellten des Trägervereins oder des Studentenwerks belegt werden. Die Eltern müssen regelmäßig ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung in der Krippe abgeben. Für die Krippe Meki und Murmele wurde eine pädagogische Konzeption entwickelt auf der Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes. Die Krippenordnung und die Konzeption sind Bestandteil des Betreunungsvertrages. Träger der Kinderkrippe ist der Verein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e. V., Leopoldstr. 15, München. Der Geschäftsführende Vorstand des Trägervereins ist Frau Mittring. Unsere Bereichsleitung und somit Ansprechpartnerin ist Frau Sueß- Willke (089/ ) 2

3 1. Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr 2. Bringen und Abholen der Kinder Bringzeit: 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr Abholzeiten: Montag bis Donnerstag: erste Abholzeit 13:00 Uhr, dann erst wieder ab 14:30Uhr Freitag: erste Abholmöglichkeit ab 13 Uhr, dann erst wieder ab 14:30Uhr Unsere Kernzeit ist von :00 Uhr. In dieser Zeit sollten alle Kinder der Gruppe anwesend sein und entsprechend pünktlich gebracht werden. Abholberechtigung Abholberechtigt sind die Erziehungsberechtigten des Kindes, sowie Personen, die im Aufnahmebogen als Abholberechtigte schriftlich vermerkt sind. Diese müssen sich im Einzelfall ausweisen können, sofern sie der diensthabenden Pädagogin nicht bekannt sind. 3. Tagesablauf 7.30 Uhr 8.55 Uhr Bringzeit, Freispiel 9.00 Uhr 9.15 Uhr gemeinsame Brotzeit 9.15 Uhr bis 9.30 Uhr Morgenkreis 9.30 Uhr Uhr Freispielzeit, pädagogische Angebote, Aufenthalt im Freien Uhr Uhr Mittagessen 3

4 12.15 Uhr Uhr Mittagsschlaf (ab 13:00 Uhr ist die erstmögliche Abholung, dann erst wieder ab 14:30 Uhr) Uhr Uhr Nachmittagsbrotzeit bis Uhr Freispiel, Aufenthalt im Freien, Abholzeit Die Zeitstruktur des Tagesablaufs orientiert sich an den momentanen Bedürfnissen der Kinder und wird entsprechend danach ausgerichtet. 4. Betreuungs- und Verpflegungskosten Elternbeitrag Die Gebühren für einen Krippenplatz richten sich nach der von den Eltern gewählten Buchungskategorie und der wöchentlichen Zahl an Betreuungsstunden. Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks unter Verpflegungsgeld Das Verpflegungsgeld beträgt derzeit 60,00, darin sind die Kosten für Frühstück, Brotzeit und Mittagessen enthalten. Die beiden Beiträge werden zum 15. eines Monats per Lastschrift eingezogen. Mit der Unterschrift des Betreuungsvertrages geben Sie Ihr Einverständnis für das Lastschriftverfahren. Eine Rückerstattung der Kosten für Zeiten, in denen das Kind die Krippe nicht besucht, ist nicht möglich. 4

5 5. Verpflegungskonzept und Essenslieferant Wir bieten den Kindern täglich drei Mahlzeiten an, zum einen unsere Vormittagsbrotzeit, das Mittagessen sowie die Nachmittagsbrotzeit. Die Brotzeiten der Kinder bereiten wir täglich selbst zu. Das Mittagessen wird uns von L Emporio bambini Kinderküche geliefert. L'Emporio bambini ist ein kleiner, familiärer Betrieb ohne Ambitionen eine Großküche zu werden. Sein Ziel ist es, möglichst flexibel auf die Wünsche und den Bedarf der Einrichtung einzugehen. Unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen in der Kinderernährung hat L'Emporio bambini u.a an einer Studie der Universität Weihenstephan teilgenommen. Allergien oder Nahrungsunverträglichkeiten (Lactose, Milcheiweiß, Eier, Obst, Nüsse, Gluten) werden berücksichtigt, bei Bedarf werden Portionen ohne Schweinefleisch bestellt. 6. Ferien und Schließzeiten Die Kinderkrippe ist insgesamt 23 Tage im Jahr während der vorlesungsfreien Zeit geschlossen. Die Schließzeiten teilen wir den Eltern anhand unserer Jahresplanung am Anfang des Krippenjahres mit. Die Hauptschließzeit findet während der Semesterferienmonate, an Weihnachten und im August statt. Einmal jährlich wird eine gemeinsame Fortbildung für die pädagogischen Mitarbeiter/innen angeboten. Diese dauert zwei Tage, an denen die Krippe ebenfalls geschlossen ist. 7. Mitarbeit der Eltern Putzdienst 5

6 Die Krippe wird täglich von einer Putzkraft gereinigt. Bei längerem Ausfall oder Krankheit der Reinigungskraft muss ein Notputzdienst von den Eltern gestellt und durchgeführt werden. Elterndienst in der Gruppe Bei personellen Engpässen z.b. aufgrund von Erkrankung oder Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen kann die Mitarbeit der Eltern in der Krippe notwendig werden. Anfang des Krippenjahres tragen sich die Eltern in der Elterndienstliste an mindestens einem oder zwei Tagen ein, an welchem sie im Notfall im Gruppendienst mitbetreuen können. Dies ist verbindlich und auch einzuhalten. 8. Elternabende Es finden jährlich zwei Elternabende statt. Der erste Elternabend im Krippenjahr beinhaltet überwiegend organisatorische Punkte, der zweite befasst sich inhaltlich mit einem pädagogischen Thema. Diese Veranstaltungen dienen dem Gedankenaustausch zwischen Fachkräften und Eltern sowie der Eltern untereinander. Ihre regelmäßige Teilnahme ist uns ein wichtiges Anliegen. 9. Elternbeiräte Zu Beginn des Krippenjahres werden am ersten Elternabend im Krippenjahr zwei Elternvertreter für ein Jahr gewählt. Nach Art. 14 BayKiBiG Absatz 3 ist zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. Ziele der Zusammenarbeit sind: Zusammenarbeit der drei Instanzen zu fördern Vermittlerfunktion einzunehmen Mitverantwortlich für die Einrichtung und Beteiligung am Gruppengeschehen 6

7 Repräsentation der Elternschaft Beratende Funktion Informationsweiterleitung zwischen den drei Instanzen Das Informationsblatt Elternbeirat in trägereigenen Einrichtungen des Vereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. hängt an unserer Infowand im Eingangsbereich aus. 10. Erkrankung des Kindes Der Tag in der Krippe soll angenehm und eine Bereicherung für die Kinder sein. Ein krankes Kind braucht verstärkt Zuwendung und Pflege. Sie sollten sich die Zeit nehmen, damit Ihr Kind bald gesund wird und wieder bei uns spielen kann. Nach einer ansteckenden Krankheit darf das Kind erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Krippe wieder besuchen. Als ansteckende Krankheiten gelten z.b. Mumps, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Salmonellenvergiftung, Bindehautentzündung (Siehe auch Informationsblatt Krankheit eines Kindes ). Es gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die in der Krippe ausliegen. Die Leitung der Krippe ist befugt zu entscheiden, ob ein Kind aufgrund einer auftretenden Krankheit während der Betreuungszeit von den Eltern frühzeitig abgeholt werden muss. Deshalb müssen ie für uns immer telefonisch erreichbar sein. Ein Kind kann auch am Morgen wieder nach Hause geschickt werden, sofern sich eine Krankheit abzeichnet oder erkennen lässt. Bitte bringen Sie Ihr Kind nur wenn es gesund ist. Die Entscheidung der Leitung ist ausnahmslos zu akzeptieren. 11. Versicherungsschutz Die Kinder sind durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung über den Trägerverein abgesichert. Im Versicherungsschutz enthalten sind Spaziergänge sowie Ausflüge und Feste, an denen die Kinder im Rahmen der Kinderbetreuung teilnehmen. Ebenfalls versichert ist der direkte Weg zur Einrichtung und nach Hause. Wir wünschen uns eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit Ihnen. 7

8 München, November 2015 Ihr Meki und Murmele Team und der Trägerverein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. 8

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