Trägerverein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15, München Tel.: 089/ KRIPPENORDNUNG von
|
|
- Hedwig Kopp
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Trägerverein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15, München Tel.: 089/ KRIPPENORDNUNG von 1
2 Liebe Eltern, herzlich willkommen in der Kinderkrippe Meki und Murmele! Um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Pädagoginnen zu erleichtern, möchten wir Sie über folgende Punkte informieren: Die Kinderkrippe Meki und Murmele ist eine Kinderbetreuungseinrichtung für 12 Kinder im Alter von 1-3 Jahren. Die Einrichtung ist familienbegleitend und familienergänzend zum Studium der Eltern zu betrachten. Mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r muss an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks München immatrikuliert sein. Ein Platz kann von einem Angestellten des Trägervereins oder des Studentenwerks belegt werden. Die Eltern müssen regelmäßig ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung in der Krippe abgeben. Für die Krippe Meki und Murmele wurde eine pädagogische Konzeption entwickelt auf der Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes. Die Krippenordnung und die Konzeption sind Bestandteil des Betreunungsvertrages. Träger der Kinderkrippe ist der Verein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e. V., Leopoldstr. 15, München. Der Geschäftsführende Vorstand des Trägervereins ist Frau Mittring. Unsere Bereichsleitung und somit Ansprechpartnerin ist Frau Sueß- Willke (089/ ) 2
3 1. Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr 2. Bringen und Abholen der Kinder Bringzeit: 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr Abholzeiten: Montag bis Donnerstag: erste Abholzeit 13:00 Uhr, dann erst wieder ab 14:30Uhr Freitag: erste Abholmöglichkeit ab 13 Uhr, dann erst wieder ab 14:30Uhr Unsere Kernzeit ist von :00 Uhr. In dieser Zeit sollten alle Kinder der Gruppe anwesend sein und entsprechend pünktlich gebracht werden. Abholberechtigung Abholberechtigt sind die Erziehungsberechtigten des Kindes, sowie Personen, die im Aufnahmebogen als Abholberechtigte schriftlich vermerkt sind. Diese müssen sich im Einzelfall ausweisen können, sofern sie der diensthabenden Pädagogin nicht bekannt sind. 3. Tagesablauf 7.30 Uhr 8.55 Uhr Bringzeit, Freispiel 9.00 Uhr 9.15 Uhr gemeinsame Brotzeit 9.15 Uhr bis 9.30 Uhr Morgenkreis 9.30 Uhr Uhr Freispielzeit, pädagogische Angebote, Aufenthalt im Freien Uhr Uhr Mittagessen 3
4 12.15 Uhr Uhr Mittagsschlaf (ab 13:00 Uhr ist die erstmögliche Abholung, dann erst wieder ab 14:30 Uhr) Uhr Uhr Nachmittagsbrotzeit bis Uhr Freispiel, Aufenthalt im Freien, Abholzeit Die Zeitstruktur des Tagesablaufs orientiert sich an den momentanen Bedürfnissen der Kinder und wird entsprechend danach ausgerichtet. 4. Betreuungs- und Verpflegungskosten Elternbeitrag Die Gebühren für einen Krippenplatz richten sich nach der von den Eltern gewählten Buchungskategorie und der wöchentlichen Zahl an Betreuungsstunden. Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks unter Verpflegungsgeld Das Verpflegungsgeld beträgt derzeit 60,00, darin sind die Kosten für Frühstück, Brotzeit und Mittagessen enthalten. Die beiden Beiträge werden zum 15. eines Monats per Lastschrift eingezogen. Mit der Unterschrift des Betreuungsvertrages geben Sie Ihr Einverständnis für das Lastschriftverfahren. Eine Rückerstattung der Kosten für Zeiten, in denen das Kind die Krippe nicht besucht, ist nicht möglich. 4
5 5. Verpflegungskonzept und Essenslieferant Wir bieten den Kindern täglich drei Mahlzeiten an, zum einen unsere Vormittagsbrotzeit, das Mittagessen sowie die Nachmittagsbrotzeit. Die Brotzeiten der Kinder bereiten wir täglich selbst zu. Das Mittagessen wird uns von L Emporio bambini Kinderküche geliefert. L'Emporio bambini ist ein kleiner, familiärer Betrieb ohne Ambitionen eine Großküche zu werden. Sein Ziel ist es, möglichst flexibel auf die Wünsche und den Bedarf der Einrichtung einzugehen. Unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen in der Kinderernährung hat L'Emporio bambini u.a an einer Studie der Universität Weihenstephan teilgenommen. Allergien oder Nahrungsunverträglichkeiten (Lactose, Milcheiweiß, Eier, Obst, Nüsse, Gluten) werden berücksichtigt, bei Bedarf werden Portionen ohne Schweinefleisch bestellt. 6. Ferien und Schließzeiten Die Kinderkrippe ist insgesamt 23 Tage im Jahr während der vorlesungsfreien Zeit geschlossen. Die Schließzeiten teilen wir den Eltern anhand unserer Jahresplanung am Anfang des Krippenjahres mit. Die Hauptschließzeit findet während der Semesterferienmonate, an Weihnachten und im August statt. Einmal jährlich wird eine gemeinsame Fortbildung für die pädagogischen Mitarbeiter/innen angeboten. Diese dauert zwei Tage, an denen die Krippe ebenfalls geschlossen ist. 7. Mitarbeit der Eltern Putzdienst 5
6 Die Krippe wird täglich von einer Putzkraft gereinigt. Bei längerem Ausfall oder Krankheit der Reinigungskraft muss ein Notputzdienst von den Eltern gestellt und durchgeführt werden. Elterndienst in der Gruppe Bei personellen Engpässen z.b. aufgrund von Erkrankung oder Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen kann die Mitarbeit der Eltern in der Krippe notwendig werden. Anfang des Krippenjahres tragen sich die Eltern in der Elterndienstliste an mindestens einem oder zwei Tagen ein, an welchem sie im Notfall im Gruppendienst mitbetreuen können. Dies ist verbindlich und auch einzuhalten. 8. Elternabende Es finden jährlich zwei Elternabende statt. Der erste Elternabend im Krippenjahr beinhaltet überwiegend organisatorische Punkte, der zweite befasst sich inhaltlich mit einem pädagogischen Thema. Diese Veranstaltungen dienen dem Gedankenaustausch zwischen Fachkräften und Eltern sowie der Eltern untereinander. Ihre regelmäßige Teilnahme ist uns ein wichtiges Anliegen. 9. Elternbeiräte Zu Beginn des Krippenjahres werden am ersten Elternabend im Krippenjahr zwei Elternvertreter für ein Jahr gewählt. Nach Art. 14 BayKiBiG Absatz 3 ist zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. Ziele der Zusammenarbeit sind: Zusammenarbeit der drei Instanzen zu fördern Vermittlerfunktion einzunehmen Mitverantwortlich für die Einrichtung und Beteiligung am Gruppengeschehen 6
7 Repräsentation der Elternschaft Beratende Funktion Informationsweiterleitung zwischen den drei Instanzen Das Informationsblatt Elternbeirat in trägereigenen Einrichtungen des Vereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. hängt an unserer Infowand im Eingangsbereich aus. 10. Erkrankung des Kindes Der Tag in der Krippe soll angenehm und eine Bereicherung für die Kinder sein. Ein krankes Kind braucht verstärkt Zuwendung und Pflege. Sie sollten sich die Zeit nehmen, damit Ihr Kind bald gesund wird und wieder bei uns spielen kann. Nach einer ansteckenden Krankheit darf das Kind erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Krippe wieder besuchen. Als ansteckende Krankheiten gelten z.b. Mumps, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Salmonellenvergiftung, Bindehautentzündung (Siehe auch Informationsblatt Krankheit eines Kindes ). Es gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die in der Krippe ausliegen. Die Leitung der Krippe ist befugt zu entscheiden, ob ein Kind aufgrund einer auftretenden Krankheit während der Betreuungszeit von den Eltern frühzeitig abgeholt werden muss. Deshalb müssen ie für uns immer telefonisch erreichbar sein. Ein Kind kann auch am Morgen wieder nach Hause geschickt werden, sofern sich eine Krankheit abzeichnet oder erkennen lässt. Bitte bringen Sie Ihr Kind nur wenn es gesund ist. Die Entscheidung der Leitung ist ausnahmslos zu akzeptieren. 11. Versicherungsschutz Die Kinder sind durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung über den Trägerverein abgesichert. Im Versicherungsschutz enthalten sind Spaziergänge sowie Ausflüge und Feste, an denen die Kinder im Rahmen der Kinderbetreuung teilnehmen. Ebenfalls versichert ist der direkte Weg zur Einrichtung und nach Hause. Wir wünschen uns eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit Ihnen. 7
8 München, November 2015 Ihr Meki und Murmele Team und der Trägerverein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. 8
KRIPPENORDNUNG DER KINDERKRIPPE SONNENKÄFER
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15 80802 München Tel. 089/38196-214 KRIPPENORDNUNG DER KINDERKRIPPE SONNENKÄFER Studentische Eltern-Kind-Initiativen Leopoldstr. 15 80802 München Tel.
MehrTrägerverein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15, 80802 München Tel.: 089/38196-214. KRIPPENORDNUNG von
Trägerverein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15, 80802 München Tel.: 089/38196-214 KRIPPENORDNUNG von 1 Liebe Eltern, herzlich willkommen in der Kinderkrippe Meki und Murmele! Um
MehrStudentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße München Tel: 089/ KRIPPENORDNUNG
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße 15 80802 München Tel: 089/38196-214 KRIPPENORDNUNG der Kinderkrippe Blumenkinder Am Stadtpark 20 81243 München Tel: 089/12652391 Liebe Eltern, Herzlich
MehrStudentische Eltern-Kind-Initiativen e. V. Leopoldstr. 15 80802 München
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e. V. Leopoldstr. 15 80802 München KINDERTAGESSTÄTTENORDNUNG Kita am Campus Martinsried Großhadenerstr. 6 82152 Martinsried Tel.: 089/ 21 80 74 01 0 Fax.: 089/ 21 80
MehrKRIPPENORDNUNG Kinderkrippe Rasselbande
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15 80802 München Tel. 089/38196-214 KRIPPENORDNUNG Kinderkrippe Rasselbande Agnesstr. 33, 80798 München, Telefon/Fax 089 2712587 1 1) Träger der Einrichtung
MehrStudentische Eltern-Kind-Initiativen Leopoldstr. 15 80802 München Tel. 089/396-214. Studentische Kinderkrippe Sonnenkäfer
Studentische Eltern-Kind-Initiativen Tel. 089/396-214 Studentische Kinderkrippe Sonnenkäfer Boltzmannstr. 15 85748 Garching Tel. und Fax 089 3202608 E-mail: sonnenkaefer@stwm.de KRIPPENORDNUNG Liebe Eltern,
MehrStudentische Eltern-Kind-Initiativen e. V. Leopoldstraße München Tel. 089/ Krippenordnung
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e. V. Leopoldstraße 15 80802 München Tel. 089/38196-214 Krippenordnung der Studentischen Elterninitiative Rosenheim Kinderkrippe Studentenflöhe e. V. Westerndorferstraße
MehrStudentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße München 089/ Krippenordnung. Informationen für einen guten Start.
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße 15 80802 München 089/38196-214 Krippenordnung Informationen für einen guten Start in die Kinderkrippe Uni-Kleckse Leopoldstraße 13 a 80802 München
MehrKinderkrippe Piccolini
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Kinderkrippe Piccolini Krippenordnung Die Kleinsten werden die Größten Träger Die Kinderkrippe Piccolini befindet sich in Trägerschaft des»studentische Eltern-Kind-Initiativen
MehrKRIPPENORDNUNG. Studentische Elterninitiative Hänsel & Gretel e. V.
KRIPPENORDNUNG Studentische Elterninitiative Hänsel & Gretel e. V. Stand Januar 2015 1 Krippenordnung für die Studentische Elterninitiative Hänsel & Gretel e. V. Liebe Eltern, herzlich willkommen in unserer
MehrKita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden Beckdorf. Hausordnung
Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden 2 21643 Beckdorf Hausordnung 1. Öffnungszeiten Unsere Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
MehrSpielen und Lernen mit Kindern
Spielen und Lernen mit Kindern 1 Kindertagesstätten ABC Kindergarten und Krippe St. Elisabeth Johannesstraße 6 86368 Gersthofen Tel. 0821/49 28 40 (Kindergarten) 0821/4 78 70 64 (Krippe) Fax 0821/4 78
MehrHaus für Kinder. Qualitätsmanagement Handbuch Ausgabe 1
A B C Integratives Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht wird von den Erziehungsberechtigten durch die Unterzeichnung des Aufnahmevertrages auf das pädagogische Personal übertragen. Die Aufsichtspflicht
MehrDas ABC der Kinderburg Hiltpoltstein Kinderburg Hiltpoltstein
Das ABC der Kinderburg Hiltpoltstein Kinderburg Hiltpoltstein Schulstraße 1 91355 Hiltpoltstein 09192 8034 kita-hiltpoltstein@t-online.de Anziehen Bitte ziehen Sie Ihr Kind der Jahreszeit entsprechend
MehrElterninformation A-Z. Kinderkrippe Nestkäfer
Elterninformation A-Z Kinderkrippe Nestkäfer A Abholen Wenn sie ihr Kind abholen, übernehmen sie mit der Begrüßung ihres Kindes wieder die Aufsichtspflicht. Achten sie dann bitte darauf, dass sich ihr
MehrLiebe Eltern, Liegt Ihnen etwas auf dem Herzen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Belange.
Hausordnung der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt Gelenau Liebe Eltern, herzlich Willkommen in unserer Kindertagesstätte Villa Kunterbunt. Vielen Dank dafür, dass Sie uns Ihr Kind anvertrauen und uns
MehrAnhang zur Konzeption Haus für Kinder Mutter Teresa
Anhang zur Konzeption Haus für Kinder Mutter Teresa Öffnungs-, Schließ-, Bring- & Abholzeiten Öffnungszeiten Montag Donnerstag Freitag 7:00 16:00 Uhr 7:00 15:00 Uhr Schließzeiten Gewöhnlich ist unser Haus
MehrEltern- und Förderverein Freier Kinder-Garten Zerbst e.v. Altbuchsland 8, Zerbst/ Anhalt. Tel.: 03923/61778 BETREUUNGSVERTRAG.
Eltern- und Förderverein Freier Kinder-Garten Zerbst e.v. Altbuchsland 8, 39261 Zerbst/ Anhalt Tel.: 03923/61778 BETREUUNGSVERTRAG zwischen dem Freien Kinder-Garten Zerbst e.v. und den Eltern Elternteil
MehrPädagogische Kurzkonzeption
Pädagogische Kurzkonzeption L Inhalt Wir sind für Sie da! Unser Leitgedanke Seite 2 5 Punkte die uns ausmachen und uns wichtig sind Seite 3 Unsere Einrichtung stellt sich vor Seite 4 Unsere pädagogische
MehrKindergarten Mooshüpfer
Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Kindergarten Mooshüpfer in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche
MehrK I N D E R G A R T E N O R D N U N G
-! 1 - Gemeinde Boms, Landkreis Ravensburg Benutzungsordnung für den Kindergarten Sonnenblume K I N D E R G A R T E N O R D N U N G Für die Arbeit im Kindergarten sind die gesetzlichen Bestimmungen mit
MehrOrdnung der Kinderkrippe
Ordnung der Kinderkrippe Unsere Kinderkrippe ist eine familienunterstützende und ergänzende Einrichtung für Krippenkinder. Träger ist die Gemeinde Haimhausen. Die anerkannte Kinderkrippe besteht seit April
MehrS a t z u n g. für die Kinderkrippe der Gemeinde Weßling
S a t z u n g für die Kinderkrippe der Gemeinde Weßling Die Gemeinde Weßling erlässt aufgrund der Art 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. d. Bekanntmachung
MehrKitaordnung. Kindertagesstätte Herzerl München Lazarettstraße 62
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße 15 80802 München 089/38196-214 Kitaordnung Kindertagesstätte Herzerl München Lazarettstraße 62 Liebe Eltern, herzlich willkommen in unserer Kindertagesstätte
MehrBenutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Hort Ecksteinhaus in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising
Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Hort Ecksteinhaus in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche Grundlagen
MehrKitaordnung. Kindertagesstätte Herzerl München Lazarettstraße 62
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße 15 80802 München 089/38196-214 Kitaordnung Kindertagesstätte Herzerl München Lazarettstraße 62 Liebe Eltern, herzlich willkommen in unserer Kindertagesstätte
MehrFERIENORDNUNG / SCHLIEßZEITEN
Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Dem Menschen zugewandt, Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Boschstr. 11 85084 Reichertshofen Telefon-Nr. 08453/3380080 Der Caritasverband
MehrKinderbetreuungsvertrag Montessori Kinderhaus Karben
1.Vertragsparteien Zwischen dem Montessori-Verein Karben-Bad Vilbel e.v. als Träger des (MoKiK) und den Sorgeberechtigten: Nachname Vorname Straße Wohnort Beruf/derzeitige Tätigkeit Arbeitgeber / Selbständig
MehrHausordnung der Kindertageseinrichtung Beichlingen. Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Sömmerda e.v.
Hausordnung der Kindertageseinrichtung Beichlingen Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Sömmerda e.v. Allgemeines Die Kindertageeinrichtung ist eine Einrichtung zur Betreuung und Förderung von Kindern
MehrK I N D E R G A R T E N O R D N U N G
-! 1 - Gemeinde Boms, Landkreis Ravensburg Benutzungsordnung für den Kindergarten Sonnenblume K I N D E R G A R T E N O R D N U N G Für die Arbeit im Kindergarten sind die gesetzlichen Bestimmungen mit
MehrHerzlich Willkommen! Inklusiver Kindergarten im Röthelheimpark
Herzlich Willkommen! Ewa Bretting Leitung Inklusiver Kindergarten im Röthelheimpark Christine Kiphuth Elternbeiratsvorsitzende Sprengel: Stadtteil Röthelheimpark und bei Aufnahmemöglichkeit nähere Umgebung
MehrAnmeldeformular. Hiermit melden wir unser Kind. O für die Kinderkrippe Wolkennest. O für den Kindergarten an. Aufnahme zum: Monat Jahr
Anmeldeformular Hiermit melden wir unser Kind O für die Kinderkrippe Wolkennest O für den Kindergarten an. Aufnahme zum: Monat Jahr Angaben über das Kind Name geb. am Staatsangehörigkeit Vorname Geschlecht
MehrBetreuungsvertrag für die Krippe im Kinderhaus Esting
Betreuungsvertrag für die Krippe im Kinderhaus Esting 1. Trägerschaft Die Krippe im Kinderhaus Esting ist eine Einrichtung des Sozialdienst Olching e. V. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt. Als selbständige
MehrOrdnung des Kinderhauses
Ordnung des Kinderhauses Unser Kinderhaus ist eine familienunterstützende und ergänzende Einrichtung für Kindergarten- und Krippenkinder. Träger ist die Gemeinde Haimhausen. Der anerkannte Kindergarten
MehrAUFNAHMEBOGEN. geb. am: in: Konfession: Staatsangehörigkeit:
Gemeinde Schwarzach Kommunaler Kindergarten FAWELU Schulstr. 26 74869 Schwarzach/Odenw. Stand: Januar 2017 AUFNAHMEBOGEN Bitte gut lesbar ausfüllen! 1. Angaben über das Kind Nachname: Vorname: geb. am:
MehrBetriebsreglement Kinderkrippe Si Sa Sug
Betriebsreglement Kinderkrippe Si Sa Sug Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Angebot... 3 3 Öffnungszeiten... 3 4 Betriebsferien und Feiertage... 3 5 Bringen und Abholen der Kinder... 4 6 Krankheit und Unfall...
MehrSt. E li sa bet h. ORGANISATORISCHES von A bis Z. Kindergarten und Krippe
1 Spielen und Lernen mit Kindern ORGANISATORISCHES von A bis Z Kindergarten und Krippe St. E li sa bet h Johannesstraße 6 86368 Gersthofen Tel. 0821/49 28 40 (Kindergarten) 0821/4 78 70 64 (Krippe) Fax
MehrFörderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017
Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017 In den Osterferien bietet der Förderverein der Wannetalschule e.v. wieder eine Ferienbetreuung für Grundschüler/innen
MehrKrippenordnung. für die Kinderkrippe Kleine Helden der Gemeinde Heldenstein. Präambel
Krippenordnung für die Kinderkrippe Kleine Helden der Gemeinde Heldenstein Präambel Die Gemeinde Heldenstein, Schulstr. 5a, 84431 Heldenstein, erlässt als Träger der Kinderkrippe Kleine Helden auf der
MehrBenutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar gültig ab
Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar gültig ab 01.02.201.2019 Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar
MehrDer Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. c/o Caritas-Zentrum Pfaffenhofen, Ambergerweg 3, Pfaffenhofen Tel.
Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Dem Menschen zugewandt, Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. c/o Caritas-Zentrum
MehrKindergartenordnung. für den gemeindlichen Kindergarten Villa Kunterbunt in Schwarzenfeld
Kindergartenordnung für den gemeindlichen Kindergarten Villa Kunterbunt in Schwarzenfeld Für die Arbeit im Kindergarten Villa Kunterbunt gelten das Bayerische Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz (BayKiBiG)
MehrElternverein der Grundschule Wincheringen e.v.
Elternverein der Grundschule Wincheringen e.v. 1. Aufnahmebedingungen: B E T R E U U N G S V E R T R A G A) für die Betreuungszeit von Montag bis Freitag 11:40 bis 12:40 B) für die Betreuungszeit am Freitag
MehrBei der Aufnahme Ihres Kindes ist ein Betreuungsvertrag auszufüllen.
Reglement für Eltern 1. Aufnahmebedingungen Das Chinderhuus Dörfli bietet professionelle, familienergänzende Kinderbetreuung an. Die Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt werden in
MehrKirchenstr Eggenthal Tel.: 08347/
Kirchenstr. 5 87653 Eggenthal Tel.: 08347/3 38 e-mail: kindergarten@eggenthal.de Ein Kind ist aus hundert gemacht Ein Kind hat hundert Sprachen, hundert Hände, hundert Gedanken, hundert Weisen zu denken,
MehrS a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich
S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Sibbesse
Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Sibbesse Aufgrund der 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der
MehrSTADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen
STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und die 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung
MehrFörderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Sommerferien vom 07. August bis 29. August 2017
Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Sommerferien vom 07. August bis 29. August 2017 In den Sommerferien bietet der Förderverein der Wannetalschule e.v. wieder eine Ferienbetreuung für Grundschüler/innen
MehrBildungs- und Betreuungsvertrag
Sportparkstrasse 5 85560 Ebersberg www.waldhort-ebe.de 0160 702 54 74 08092 696 22 87 Der Freie Waldhort Ebersberg e.v., Sportparkstrasse 5, 85560 Ebersberg und die/der Erziehungsberechtigte Frau/ Herr
Mehrwünscht Ihnen Ihr KINDERGARTENTEAM Sandstraße 20 A Solingen Tel /
wünscht Ihnen Ihr KINDERGARTENTEAM Sandstraße 20 A 42655 Solingen Tel. 0212 / 13268 E-Mail: montessorikita@t-online.de Liebe Eltern! In unserem Montessori Kinderhaus betreuen wir 60 Kinder im Alter von
MehrInformationen für Eltern
Integrative Kindertageseinrichtung Sonneninsel Einrichtung der Lebenshilfe Landshut e. V. Informationen für Eltern Integrative Kindertageseinrichtung Sonneninsel Marschallstraße 12 84028 Landshut Tel.:
MehrGESCHÄFTSORDNUNG Gültig ab
Kunterbunt Drei Minus e.v. Quellenstraße 19 61118 Bad Vilbel Telefon: 06101 8027060 GESCHÄFTSORDNUNG Gültig ab 01.01.2015 1. Aufnahme von Kindern zur Betreuung: Kinder werden ab einem Jahr zur Betreuung
MehrBetreuungsvertrag Campuserholung Herbst Frau/Herrn... wohnhaft...
Betreuungsvertrag Campuserholung Herbst 2017 zwischen dem Familienservicebüro der Technischen Hochschule Köln und Frau/Herrn... wohnhaft......... im Folgenden: Erziehungsberechtigte wird folgender Vertrag
MehrKinderkrippe Forschen & Sinne - Manzell
Kinderkrippe Forschen & Sinne - Manzell Liebe Eltern Herzlich willkommen in der Kinderkrippe Manzell Unsere Kinderkrippe besteht seit dem 1. September 2010. Mit unserer Einrichtung möchten wir Ihnen als
MehrSatzung. über die Benutzung des Kindergartens und Erhebung von Elternbeiträgen für den Kindergarten der Ortsgemeinde Maring-Noviand vom
Satzung über die Benutzung des Kindergartens und Erhebung von Elternbeiträgen für den Kindergarten der Ortsgemeinde Maring-Noviand vom 11.10.2001 Der Gemeinderat Maring-Noviand hat aufgrund des 24 der
Mehrkindergarten untermieming
KINDERGARTENORDNUNG der Kindergärten Barwies und Untermieming kindergarten untermieming Ihr Kind soll bei uns im Kindergarten glücklich sein, Freunde finden und viel Neues lernen. Dies ist unser gemeinsamer
MehrSatzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen in Waldkirch (Kindergartenordnung)
Landkreis Emmendingen Stadt Waldkirch Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen in Waldkirch (Kindergartenordnung) Auf Grund von 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrKindertagesstättenordnung
Liebe Eltern, Sie haben Ihr Kind in unserer Tageseinrichtung angemeldet. Darüber freuen wir uns. Wir wollen dazu beitragen, dass sich Ihr Kind gesund und froh entwickelt in einer Gemeinschaft mit Kindern
Mehr1 Aufgabe der Einrichtung
Benutzungsordnung der Gemeinde Lichtenstein zum Besuch der Betreuung zur Verlässlichen Grundschule/Uhlandschule - Außerunterrichtliche Beaufsichtigung - 1 Aufgabe der Einrichtung Die Verlässliche Grundschule
MehrS a t z u n g. für den Hort der Gemeinde Weßling
S a t z u n g für den Hort der Gemeinde Weßling Die Gemeinde Weßling erlässt aufgrund der Art 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. d. Bekanntmachung vom 22.
MehrSatzung. über die Benutzung der Kindergärten und Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindergärten der Stadt Bernkastel-Kues vom
Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindergärten der Stadt Bernkastel-Kues vom 11.10.2001 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
MehrBetreuungsvertrag. Beteiligung der Eltern Unser Personal bemüht sich um umfassende Elternkontakte. Elternbeteiligung ist ausdrücklich erwünscht.
Betreuungsvertrag Leistungsumfang Das Betreuungsangebot richtet sich ausschließlich an Kinder unter drei Jahren. In überschaubaren Gruppen erhalten die Kinder Gelegenheit soziale Kontakte aufzubauen. In
MehrChinderhort-Reglement für Eltern
! Chinderhort-Reglement für Eltern 1. Aufnahmebedingungen Das Chinderhuus Dörfli bietet professionelle, familienergänzende Kinderbetreuung an. Die Kinder werden in einer altersgemischten Kindergruppe und
MehrKonzept. der Mittagsbetreuung. der Montessori-Schule Dachau
Konzept der Mittagsbetreuung der Montessori-Schule Dachau 1. Organisatorisches und Zusammenarbeit 1.1. Unser Angebot unsere Aufgaben Die Mittagsbetreuung der Montessori-Schule Dachau versteht sich als
MehrUnser Hort hat von montags bis freitags von 6.00 Uhr bis Uhr geöffnet.
HAUSORDNUNG der Kita Mäckelborger Kinnergorden Hort Die Hausordnung ist laut Nutzungsordnung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Dorf Mecklenburg vom 23.03.2011 bindend. Sie ist für alle
MehrAnmeldung zur Schülerbetreuung. Betreuungsvertrag
Anmeldung zur Schülerbetreuung Betreuungsvertrag Zwischen dem Verein der Freunde und Förderer der Christian-Spielmann-Schule e.v. 0 und (Vor- und Nachname der Eltern) (Straße, PLZ, Ort) (Telefon) (Mobil)
MehrKindertagesstätte NNENBLUME. Buttenheim. Auswertung der Elternumfrage. Ausgabe: 81 Rücklauf: 34. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Auswertung der Ausgabe: 81 Rücklauf: 34 Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Allgemeine Fragen Welche Gruppe besucht Ihr Kind? > > Pinguingruppe 7 > > Bärengruppe 18 > > Maulwurfgruppe 9 Geht Ihr Kind gerne
MehrSatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung)
Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 10. August 2006 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.07.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung
MehrSpielstube Neckarau-Niederfeld e.v. Spielstubenordnung
Spielstube Neckarau-Niederfeld e.v. Spielstubenordnung 1 Antrags- und Aufnahmeverfahren für Spielstubenkinder Es werden nur Kinder in die Spielstube aufgenommen, von denen mindestens ein Elternteil Mitglied
MehrSatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung)
Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Vom 03.12.2009 Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 02.03.2010 2. Änderungssatzung vom 18.05.2010 und
MehrBenutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung. für die. Betriebskindertagesstätte der FMG. Airport-Hopser
Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für die Betriebskindertagesstätte der FMG Airport-Hopser in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich
MehrKita ABC. Aller Anfang ist schwer: Ankommen, Abholen, Aufsicht:
Aller Anfang ist schwer: Kita ABC Kurze Zeit ohne die Eltern auszukommen kann schon vor dem Eintritt in die Krippe oder in den Kindergarten geübt werden. Erklären Sie Ihrem Kind wann Sie es wieder abholen
MehrBETREUUNGSVERTRAG FÜR DEN KINDERGARTEN
BETREUUNGSVERTRAG FÜR DEN KINDERGARTEN IM KINDERHAUS ESTING 1. TRÄGERSCHAFT Der Kindergarten im Kinderhaus Esting ist eine Einrichtung des Sozialdienst Olching e. V. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt.
MehrBenutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten
4 C; 461.0; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes
MehrBenutzungsordnung für die Kinderkrippe im Kinderhaus Storchennest in Pfatter
1 I-028-Lie Benutzungsordnung für die Kinderkrippe im Kinderhaus Storchennest in Pfatter 1 Grundsätzliches Die Aufnahme in die Kinderkrippe erfolgt für Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Pfatter
Mehrfür Kinder ab drei Monaten
Metzerlen Verein für familienergänzende Kinderbetreuung Rotbergstrasse 8 4116 Metzerlen 061 731 33 75 vogelnest.metzerlen@bluewin.ch www.vogelnest-metzerlen.ch Vogelnest Metzerlen, August 16 Das Angebot
MehrKrippenordnung. von A bis Z. Goldbacher Straße Aschaffenburg
Krippenordnung von A bis Z Goldbacher Straße 14 63739 Aschaffenburg Tel. 06021-95495 Fax 06021 909150 mail: kinderkrippe_maeuschen@web.de homepage: www.kinderkrippe-maeuschen.de Vorwort Alle Kinder sind
MehrRichtlinien des Kindergartens Hönnersumer Zwerge Stand: 13. August 2009
Anlage zum Zusageschreiben Am Sumpf 16 Entwurf Stand 13.08.09 31177 Harsum Telefon (05127) 6613 Richtlinien des Kindergartens Hönnersumer Zwerge Stand: 13. August 2009 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gruppen-
MehrBETREUUNGSVERTRAG FÜR DEN INTEGRATIONSHORT ESTING
BETREUUNGSVERTRAG FÜR DEN INTEGRATIONSHORT ESTING 1. TRÄGERSCHAFT Der Integrationshort Esting ist eine Einrichtung des Sozialdienstes Olching e. V. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt. Als selbständige
MehrBetreuungsvertrag für den Kindergarten im Kinderhaus Esting
Betreuungsvertrag für den Kindergarten im Kinderhaus Esting 1. Trägerschaft Der Kindergarten im Kinderhaus Esting ist eine Einrichtung des Sozialdienst Olching e. V. DerMensch steht für uns im Mittelpunkt.
MehrSatzung. über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
K 1/ 1 Stadt Süßen Landkreis Göppingen Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für
MehrATTEST Alle Kinder brauchen bei Eintritt in die Krippe ein ärztliches Attest. ( ca. 4 6 Wochen alt)
Krippen ABC Organisatorisches von A bis Z Haus derr kleinen Freundee Kinderkrippe Reisbach Landauer Straße 16 a 94419 Reisbach Tel. (08734) 9378389 E Mail: kinderkrippe@st wolfsindis reisbach.de AUFNAHME
MehrBrief an alle Eltern zur Anmeldung in unserer Ev. Kindertagesstätte "Regenbogenland"
Brief an alle Eltern zur Anmeldung in unserer Ev. Kindertagesstätte "Regenbogenland" Liebe Eltern, Ihr Kind wird von jetzt an einige Stunden des Tages in unserer Kindertagesstätte verbringen; wir freuen
MehrBenutzungssatzung für die gemeindliche Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungssatzung) Vom Trägerschaft und Rechtsform
Benutzungssatzung für die gemeindliche Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungssatzung) Vom 05.02.2015 Der Markt Maßbach erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für
MehrANMELDUNG FÜR EINEN KRIPPENPLATZ
ANMELDUNG FÜR EINEN KRIPPENPLATZ Gewünschter Zeitpunkt der Aufnahme: Personalien des Kindes: männlich weiblich divers Vorname, Name Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit
MehrKINDERHAUS ESTING KINDERHAUSORDNUNG
KINDERHAUS ESTING KINDERHAUSORDNUNG 1. TRÄGERSCHAFT Das Kinderhaus Esting ist eine Einrichtung des Sozialdienstes Olching e. V. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt. Als selbständige Person, mit eigenem
MehrKindertagesstätte Hildegardis in Sulzberg. Kitaordnung. Kindergartenordnung_Kindergarten_Hildegardis_Sulzberg_R01_Stand_Februar_2017
2017 Kindertagesstätte Hildegardis in Sulzberg Kitaordnung Inhaltsverzeichnis Recht & Anmeldung 2 Inhaltsverzeichnis 3 Rechtliche Grundlagen 4 Pädagogische Grundsätze Hausregeln & Gebühren 7 Buchungszeiten
MehrKinderkrippe Sumsihuus Betriebsreglement
Kinderkrippe Sumsihuus Raiffeisenplatz 9000 St. Gallen 071 225 44 19 sumsihuus@raiffeisen.ch St. Gallen, im März 2012 1 Raiffeisen Kinderkrippe Sumsihuus Gültig ab 1. Januar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Öffnungszeiten...
MehrRund um die Kinderwelt
Rund um die Kinderwelt Kinderwelt St. Martin Am Sportplatz 5 84419 Obertaufkirchen Telefon. 08082 / 1423 Fax: 08082 / 9488984 E-Mail: st-martin.obertaufkirchen@kita.ebmuc.de In der Kinderwelt St. Martin
MehrSatzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing
Stand: 01. Januar 2013 Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr.1 Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing (Satzungsänderungen sind bereits
MehrGemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb
Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Benutzungsordnung für die Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen vom 27.07.2017 1 Aufgabe der Einrichtung Die Einrichtung, bestehend aus Ganztagsgruppe,
Mehr