Kundeninformationen Geschäfte in Finanzinstrumenten
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- Hilke Acker
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1 Kundeninformationen Geschäfte in Finanzinstrumenten
2 WestImmo Mainz (Hauptsitz) Westdeutsche ImmobilienBank AG Große Bleiche Mainz Tel Fax WestImmo Stand: Januar 2016
3 A Informationen über die WestImmo Kontaktdaten Westdeutsche ImmobilienBank AG Große Bleiche Mainz Deutschland BLZ Tel Fax info@westimmo.com Eine Übersicht der Standorte entnehmen Sie bitte der Seite 2. Vorstand: Claus-Jürgen Cohausz (Vorsitzender) Rainer Spielmann Christiane Kunisch-Wolff Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Die WestImmo ist als Universalbank und als Pfandbriefbank zugelassen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße Bonn Deutschland Lurgiallee Frankfurt am Main Deutschland B Kommunikation Kommunikationsmittel und -sprache Sie können mit der WestImmo persönlich, telefonisch, schriftlich (einschließlich Fax und ) kommunizieren. Die Kommunikation kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Telefonate mit unseren Mitarbeitern im Treasury-Bereich werden automatisch aufgezeichnet. Mitteilungen über getätigte Geschäfte Über jedes ausgeführte Geschäft erhalten Sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine Abrechnung. Die WestImmo wird die Abrechnung schnellstmöglich, spätestens am ersten Geschäftstag nach der Ausführung des Geschäfts oder in Fällen, in denen die WestImmo die Bestätigung der Geschäftsausführung von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der Bestätigung des Dritten, übermitteln. C Hinweis zum Bestehen eines Einlagensicherungssystems Die WestImmo ist mit Wirkung zum 31.Mai 2015 aus der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen ausgeschieden. Gemäß 19 (2) der Satzung für die Sicherungsreserve bleiben nach Maßgabe der Satzung geschützte Einlagen der Kunden des ausscheidenden Instituts und von diesem herausgegebene Schuldverschreibungen geschützt, wenn sie vor dem Zugang dieser Bekanntmachung begründet waren oder innerhalb eines Monats nach dessen Zugang begründet werden. Weitere Erklärungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1. D Interessenkonflikt-Policy Hinsichtlich des Umgangs mit Interessenkonflikten hat die WestImmo eine Richtlinie für die Behandlung von Interessenkonflikten aufgestellt. Eine Zusammenfassung der Richtlinie stellen wir Ihnen in Anlage 2 zur Verfügung. Diese erläutert die Interessenkonflikte, die aufgrund der Produkt- und Bankstruktur entstehend können, und wie mit diesen umgegangen wird. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne weitere Einzelheiten dar. Allgemeine Informationen über Zuwendungen, die beim Vertrieb von Finanzinstrumenten von uns an Dritte oder von Dritten an uns gewährt werden, finden Sie in der Anlage 3. Naturgemäß entstehen dabei Interessenkonflikte, die wir transparent darstellen möchten. E Informationen über Dienstleistungen Die WestImmo betreibt vor dem Hintergrund ihres Geschäftsmodells Eigenhandel als Dienstleistung für Kunden, Anlagevermittlung für Kunden und in Ausnahmefällen Anlageberatung, beispielsweise hinsichtlich der Absicherung von Zinsänderungs- und Währungsschwankungsrisiken. F Informationen über Ausführungsplätze Informationen über die von der West- Immo avisierten Ausführungsplätze entnehmen Sie bitte unseren Grundsätzen der Auftragsausführung in der Anlage 4. Stand: Januar 2016 WestImmo 3
4 Anlage 1: Institutssicherung der WestImmo Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Die WestImmo ist mit Wirkung zum 31. Mai 2015 aus der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen ausgeschieden. Verbindlichkeiten, die nach dieser Frist begründet oder auf Veranlassung des Kunden prolongiert werden, oder die der Kunde nach diesem Zeitpunkt nicht zum nächstmöglichen Termin kündigt bzw. zurückfordert, sind nicht geschützt. Mit Wirkung ab dem Ausscheiden aus der Sicherungsreserve hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die WestImmo der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die CRR-Kreditinstitute und Bausparkassen in privater Rechtsform (kurz: die privaten Banken). Die EdB ist eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. Sie wurde durch das Bundesfinanzministerium mit der Aufgabe beliehen, die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die privaten Banken in Deutschland zu führen. Sie hat die Aufgabe, im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihr zugeordneten Kreditinstitutes für nicht zurückgezahlte Einlagen zu entschädigen. Als Einlagen gelten auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften eines CRR- Kreditinstitutes. Die hierfür erforderlichen Mittel werden durch Beiträge der zugeordneten Kreditinstitute aufgebracht. Die EdB nimmt eine öffentlichrechtliche Aufgabe wahr und handelt somit hoheitlich. Sie unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz) 4 WestImmo Stand: Januar 2016
5 Anlage 2: Informationen über die Behandlung von Interessenkonf likten Einführung Die Vermeidung und Identifizierung von Interessenkonflikten sowie der angemessene Umgang mit diesen stellen eine wichtige Aufgabe für jedes Finanzdienstleistungsunternehmen dar. Die WestImmo verpflichtet sich, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen für sie tätige Personen Interessenkonflikte in einer Art und Weise zu begegnen, die eine interessengerechte Behandlung aller beteiligten Parteien sicherstellt und die Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermeidet. Interessenkonflikte können insbesondere dann entstehen, wenn sich die WestImmo in einer Situation befindet, in der ihre eigenen Interessen mit den Interessen von einem oder mehreren Kunden im Konflikt stehen oder die Interessen mehrerer Kunden der Bank nicht miteinander vereinbar sind. Die WestImmo hat daher umfangreiche Vorkehrungen zur Vermeidung, frühen Identifizierung und Bewältigung von Interessenkonflikten getroffen. Mögliche Interessenkonflikte bei der WestImmo Mit Kundeninteressen in Konflikt geraten können Interessen der WestImmo, anderer Kunden der WestImmo, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WestImmo, einschließlich der Mitglieder des Vorstands, des Konzerns der Muttergesellschaft der WestImmo, die Aareal Bank AG sowie der dort tätigen Personen. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben wenn unserem Haus beziehungsweise unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen zugänglich werden, die zum Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind, aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Unternehmens-leitung oder der mit diesen verbundenen Personen, bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten, aus Beziehungen des WestImmo Konzerns zu Emittenten von Finanzinstrumenten, bei Anreizen zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz-instruments (z.b. bei der Analyse, Beratung, Empfehlung oder Auftragsausführung) sowie aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses, insbesondere dem Interesse der Bank an Eigenhandelsgewinnen und am Absatz eigener Produkte. Maßnahmen der WestImmo zum Umgang mit Interessenkonflikten Um bestehende oder potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden, zu identifizieren oder angemessen zu lösen, hat die WestImmo zahlreiche Vorkehrungen getroffen, die auch bereits für den Anschein von Interessenkonflikten gelten. Hierzu zählen unter anderem folgende: Kontrolle und Beschränkung des Informationsflusses innerhalb der Bank durch die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mittels räumlicher/organisatorischer Trennung, einschließlich voneinander unabhängiger Berichtswege, Führung eines Konfliktregisters mit laufenden oder transaktionsbezogenen Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Beratungsmandaten, um potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig erkennen zu können, Führung einer Insiderliste, die vorhandene konfliktrelevante Informationen dokumentiert und der missbräuchlichen Verwendung dieser Informationen mittels täglicher Überwachung der Mitarbeiter- und Eigenhandelsgeschäfte sowie der Finanzanalyseaktivitäten anhand der Liste entgegenwirkt, Führung einer Sperrliste ( Restricted List ), die Beschränkungen für den Eigenhandel, Mitarbeitergeschäfte oder die Veröffentlichung von Finanzanalysen festlegt, Unabhängigkeit der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Erlösen anderer Bereiche der Bank, soweit eine Abhängigkeit Interessenkonflikte auslösen könnte, Regelungen für Mitarbeitergeschäfte einschließlich der Pflicht zur Offenlegung, Regelungen über die Annahme und Gewährung von Geschenken und finanziellen Vorteilen einschließlich genereller Verbote, Anzeigepflichten und Genehmigungsvorbehalten, Regelungen über die Offenlegung und Genehmigungspflicht von Mandaten, Beteiligungen und Nebentätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Regelungen für die Erstellung und Verbreitung von Finanzanalysen und den Umgang mit Interessenkonflikten hierbei, gesonderte Information über potenzielle Interessenkonflikte bei der Veröffentlichung von Finanzanalysen, Offenlegung einzelner Interessenkonflikte gegenüber dem betroffenen Kunden vor Erbringung der jeweiligen Dienstleistung oder Abstandnahme von der Tätigkeit für eine Partei oder mehrere Parteien eines Interessenkonflikts, wenn die oben genannten Vorkehrungen für eine Lösung des Konflikts nicht ausreichen, kontinuierliche Schulungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage versetzen zu erkennen, wie Interessenkonflikte in ihrem speziellen Tätigkeitsumfeld entstehen, vermieden und bewältigt werden können sowie regelmäßige Überprüfung der Vorkehrungen und Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und deren Anpassung bei Bedarf. Darüber hinaus führt die WestImmo Kundenaufträge zwecks Vermeidung von Interessenkonflikten grundsätzlich nicht zusammen mit anderen Kundenaufträgen oder Geschäften für eigene Rechnung aus. Stand: Januar 2016 WestImmo 5
6 Anlage 3: Allgemeine Informationen über Zuwendungen Ergänzung zu den Informationen über die Behandlung von Interessenkonflikten Im Folgenden informieren wir Sie über mögliche Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Finanzinstrumente über unsere Kooperationspartner entstehen können. Ein Interessenkonflikt kann grundsätzlich dann vorliegen, wenn Provisionen, Gebühren, Entgelte oder sonstige geldwerte Vorteile kurz: Zuwendungen im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung an Dritte gewährt oder von Dritten empfangen werden. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen 31d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) eine aufsichtsrechtliche Norm geschaffen, die solche Zuwendungen und die damit einhergehenden Interessenkonflikte einer besonderen Regelung unterstellt. Zuwendungen sind danach grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie sind darauf ausgelegt, die Qualität der Wertpapierdienstleistung für den Kunden zu verbessern, und sie stehen der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im Interesse des Kunden nicht entgegen. Ist die Zuwendung nach diesen Kriterien zulässig, so ist sie dem Kunden nach Existenz, Ar t und Umfang in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise deutlich offenzulegen. Im Folgenden erläutern wir die in der WestImmo bestehenden Zuwendungsmodelle anhand der angebotenen Produkte von Finanzinstrumenten. Einzelheiten zu den Zuwendungen teilt Ihnen Ihr Ansprechpartner unseres Treasury Teams auf Nachfrage gerne mit. Sonstige geldwerte Leistungen Die WestImmo und/oder deren Mitarbeiter/-innen können geldwerte Leistungen von den Bankpartnern erhalten. Dabei handelt es sich vor allem um die Bereitstellung von technischer Unterstützung, Informationsmaterial und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Beim Vertrieb der hier aufgezählten Finanzinstrumente steht der Gedanke im Vordergrund, für Sie eine fach- kundige Beratung und Betreuung, kurzum eine funktionierende Infrastruktur zu schaffen, zu erhalten und zu unterhalten, um Ihre Anlageentscheidungen unter Berücksichtigung Ihrer Erfahrungen und Kenntnisse in Geschäften mit Finanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Ihrer Risikobereitschaft zu unterstützen. Ein solcher nicht separat berechneter Service ist für uns und unsere Bankpartner mit einem kostenintensiven personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses Aufwands dienen die oben beschriebenen Zuwendungen. Dabei stellen wir wie unsere Bankpartner, die denselben aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen wie wir unterliegen, organisatorisch sicher, dass die Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. 6 WestImmo Stand: Januar 2016
7 Anlage 4: Grundsätze der Auftragsausführung Die WestImmo ermöglicht die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere, Derivate und sonstige Finanzinstrumente) nach folgenden Grundsätzen: A Allgemeine Grundsätze 1. Anwendungsbereich Die Grundsätze betreffen Ihre Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, bei denen Sie keine Angabe zum Ausführungsplatz machen. Sie sollen bewirken, dass in solchen Fällen eine Auswahl des Ausführungsplatzes durch uns in der Weise erfolgt, dass im Regelfall eine gleichbleibend bestmögliche Ausführung in Ihrem Interesse sichergestellt ist. Die Ausführungsgrundsätze haben insbesondere Bedeutung bei Kommissionsgeschäften, bei denen wir Geschäfte über Finanzinstrumente im eigenen Namen für Ihre Rechnung mit anderen Marktteilnehmern oder Zwischenkommissionären abschließen. Im Gegensatz dazu gelten die Grundsätze nur eingeschränkt bei sog. Festpreisgeschäften, bei denen wir direkt mit Ihnen zu einem festen oder bestimmbaren Preis ein Finanzinstrument handeln, da hier naturgemäß kein Ausführungsplatz ausgewählt werden kann. Bei Festpreisgeschäften gilt gleichwohl der aufsichtsrechtliche Grundsatz, dass diese marktgerecht sein müssen. 2. Vorrang von Weisungen Grundsätzlich gilt, dass Ihre ausdrückliche Weisung stets Vorrang hat. Daher gelangen die Aus- führungsgrundsätze nur dort zur Anwendung, wo Ihr Auftrag es er- laubt bzw. erfordert. Anderenfalls gilt unsere Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses entsprechend dem Umfang Ihres Auftrags als erfüllt. Weisungen nehmen wir nur auf Einzelgeschäftsbasis entgegen, nicht generell oder für einzelne Finanzinstrumente. Für bestimmte Geschäfte nehmen wir ausschließlich Aufträge mit ausdrücklicher Weisung an (s. u. unter B). 3. Kriterien für die Bestimmung der bestmöglichen Ausführung Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei der Aufstellung der Ausführungsgrundsätze alle relevanten Kriterien zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses zu berücksichtigen sind. Professioneller Kunde: Er nennt insbesondere den Preis des Finanzinstruments, die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung, die Abwicklung des Auftrags und die Art und den Umfang des Auftrags. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat diese Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Auftrags, des Finanzinstruments und des Ausführungsplatzes zu gewichten, soweit dies eine sinnvolle Maßnahme ist, um eine bestmögliche Ausführung zu gewährleisten. Aufgrund dieser Vorgaben haben wir im Folgenden unter B für verschiedene Gattungen von Finanzinstrumenten unterschiedliche Ausführungsgrundsätze entwickelt, die wir jeweils in Abhängigkeit von Ihrer Klassifizierung als professioneller Kunde oder Privatkunde nach der folgenden Gewichtung anwenden: Privatkunde: 1. Wahrscheinlichkeit der Ausführung 1. Preis und Abwicklung des Auftrags 2. Geschwindigkeit der Ausführung 2. Kosten 3. Auftragsvolumen 3. Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrags 4. Preis 4. Geschwindigkeit der Ausführung 5. Kosten 5. Auftragsvolumen Stand: Januar 2016 WestImmo 7
8 B Ausführung von Aufträgen in bestimmten Finanzinstrumenten 1. Aktien und Genussscheine Aufträge über Aktien und Genussscheine führt die WestImmo n icht durch. 2. Strukturierte Produkte (Zertifikate, Spezialanleihen und Optionsscheine) Aufträge über Strukturierte Produkte führt die WestImmo nicht durch. 3. Verzinsliche Wertpapiere (Anleihen, Renten und Pfandbriefe) Aufträge über Renten oder Pfandbriefe führt die WestImmo nur in Einzelfällen durch. Die Ausführung erfolgt ausschließlich als Festpreisgeschäft. 4. Derivate 5. Investmentfondsanteile Aufträge über Investmentfondsanteile führt die WestImmo nicht durch. 6. Sonstiges Die Ausführung weiterer, auch solcher Finanzinstrumente, die nicht von der gesetzlichen Regelung zur bestmöglichen Auftragsausführung erfasst sind, erfolgt grundsätzlich in Ihrem besten Interesse. C Überprüfung und Aktualisierung der Ausführungsgrundsätze Die WestImmo wird die Grundsätze zur Auftragsausführung mindestens einmal jährlich überprüfen. Sie wird eine Prüfung auch dann vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche Kriterien für die Ausführung Ihrer Aufträge, die dem hier beschriebenen Vorgehen zugrunde lagen, keine Gültigkeit mehr besitzen. Eine jeweils aktuelle Version der Grundsätze der Auftragsausführung ist unter abrufbar. D Definitionen Definitionen zu Begriffen wie Kommissionsgeschäft, Festpreisgeschäft, Derivat bzw. Finanzinstrument können den Basisinformationen (Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren, Basisinformationen über Termingeschäfte sowie Basisinformationen über Finanzderivate) entnommen werden, welche wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen. 1. Ausführung an der (Termin-)Börse. deri- Ein börsengehandeltes Derivat ( Kontrakt ) wird in der Regel nur an einer (Termin-) Börse gehandelt. Aufträge in Kontrakten, die an mehreren Plätzen gehandelt werden, führen wir nur auf Weisung aus. Exchange-traded vatives Nicht börsengehandelte Derivate 2. Ausführung als Festpreisgeschäft. In Ausnahmefällen wir garantieren eine mindestens gleich gute Ausführung wie an der Börse. Ausführung ausschließlich als Festpreisgeschäft. E Informationen zu Ausführungsplätzen Informationen zu Ausführungsplätzen sind den jeweiligen Publikationen dieser Plätze bzw. deren Webseiten zu entnehmen. Westdeutsche ImmobilienBank AG Große Bleiche Mainz Tel Fax WestImmo Stand: Januar 2016
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