Stadt. Ortsfeuerwehr Leuna beim Mitteldeutschen. Lesen Sie auf Seite 34. Stadtfest in Leuna am 22. September

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1 Jahrgang 9 Nummer 10 Stadt Dienstag, den 30. Oktober 2018 Anzeiger Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen Eröffnung Ladesäulenpark in Günthersdorf Lesen Sie auf Seite 6 Ortsfeuerwehr Leuna beim Mitteldeutschen Feuerwehrfest Lesen Sie auf Seite 34 Stadtfest in Leuna am 22. September TSV Leuna Badminton feierte 60-jähriges Jubiläum Lesen Sie auf Seite 44 Eindrücke vom Haupttorplatz Lesen Sie weiter auf Seite 30.

2 Nr. 10/ Aus dem Rathaus Seite 2 Aus dem Stadtrat und seinen Ausschüssen Seite 10 Anregungen, Meinungen und Informationen von Mitgliedern des Stadtrates Seite 11 Aus dem Inhalt Informationen aus den Ortschaften Seite 12 Aktuelles Seite 18 Rückblick Seite 27 Feuerwehr Seite 32 Schulen und Kindereinrichtungen Seite 34 Parteien, Vereine und Verbände Seite 37 Kirchliche Nachrichten Seite 48 Wissenswertes Seite 53 Wir gratulieren Seite 58 Leserbriefe Seite 60 Sachgebiet Zentrale Redaktion Stadtanzeiger stadtanzeiger@leuna.de Bürgermeister Bürgermeisterin Fr. Dr. Hagenau dr.hagenau@leuna.de Büro Bürgermeisterin Frau Becker becker@leuna.de Datenschutzbeauftragter Herr Weißmann r.weissmann@leuna.de FB Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Fachbereichsleiter Herr Lörzer loerzer@leuna.de Personal Frau Schwich schwich@leuna.de Frau Stange stange@leuna.de Organisation Herr Henze a.henze@leuna.de Öffentlichkeitsarbeit/ Kultur Frau Hickmann h.hickmann@leuna.de Zentrale Dienste Frau C. Weigel c.weigel@leuna.de Wahlen wahlen@leuna.de RatsbüroVersicherungen Frau Kaiser ratsbuero@leuna.de kaiser@leuna.de Entgelt Frau Herzog herzog@leuna.de Bürgerservice Frau Lange (Einwohnermeldeamt) buergerservice@leuna.de Frau Swinka(Standesamt) Herr Weißmann (Gewerbeamt) Archiv/Chronik Herr Dr. Schade stadtarchiv@leuna.de Gesundheitszentrum Leuna, R.-Breitscheid-Straße 18 Frau Schwope schwope@leuna.de FB Finanzen Fachbereichsleiter Herr Leonhardt m.leonhardt@leuna.de Finanzen Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung Frau Frank frank@leuna.de Herr Störer s.stoerer@leuna.de Frau Böhme c.boehme@leuna.de Stadtkasse / Vollstreckung Frau Vorreyer k.vorreyer@leuna.de Frau Jöhnk joehnk@leuna.de Stadtkasse Frau Wagner wagner@leuna.de Vollstreckung-AußendienstVollstreckung-Innendienst Herr Zillig vollstreckung@leuna.de Beteiligungsmanagement und Investitionscontrolling Herr Gutzeit h.gutzeit@leuna.de Vergabestelle Frau B. Albrecht b.albrecht@leuna.de, vergabestelle@leuna.de Gesundheitszentrum Leuna, R.-Breitscheid-Straße 18 Frau Mangold mangold@leuna.de Steuern Frau Hähnel haehnel@leuna.de Gesundheitszentrum Leuna, R.-Breitscheid-Straße 18 FB Soziales, Jugend, Sicherheit und Ordnung Fachbereichsleiter Herr Dr. Stein dr.stein@leuna.de Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz Herr Schröter schroeter@leuna.de Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Vermietung Dorfgemeinschaftshäuser Frau Zuber d.zuber@leuna.de Ordnungsangelegenheiten/ Straßenverkehrsangelegenheiten/Sondernutzungen Herr Reinsch reinsch@leuna.de Soziales/Elternbeiträge Frau Dathe dathe@leuna.de ElternbeiträgeFördermittel Jugendarbeit Frau Trabitzsch trabitzsch@leuna.de Betreuer Jugendfreizeiteinrichtungen Herr J. Weigel weigel@leuna.de Herr Hellbach FB Bau Fachbereichsleiter Herr Lämmerhirt laemmerhirt@leuna.de Klimaschutz Herr Dr. Wüste dr.a.wueste@leuna.de Tief- und Straßenbau Herr Hartmann f. hartmann@leuna.de Herr Rumpel f.rumpel@leuna.de Stadtplanung/Städtebau/Gartenstadt Frau Noßke nosske@leuna.de Stadtplanung/Bauordnung Frau Lux lux@leuna.de Straßenausbaubeiträge/Hochbau Herr Reichenbecher reichenbecher@leuna.de Liegenschaften/Pachten Herr Schmidt m.schmidt@leuna.de Frau Luft k.luft@leuna.de Natur- und Landschaftsschutz Herr Klose, N klose@leuna.de Straßenunterhaltung/Straßenbeleuchtung/Winterdienst Herr Tauche tauche@leuna.de Friedhöfe/Kommunales Förderprogramm/ Kommunale Wohnungen Frau I. Albrecht albrecht@leuna.de Hochbau Herr Pforte pforte@leuna.de Faxanschluss Leuna Büro Bürgermeisterin Verwaltungsaußenstelle: Leuna OS Günthersdorf, Merseburger Landstraße 38 Vorwahl: Faxanschluss Verwaltungsaußenstelle: Zentrale 56-0 FB Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Bürgerservice buergerservice@leuna.de Regiebetrieb Abwasser Luppe-Aue: Leuna OS Günthersdorf, Merseburger Landstraße 38 (Fax: ) Regiebetrieb Abwasser Luppe-Aue Betriebsleiterin Frau Rieser e.rieser@leuna.de Sekretariat Bereitschaftsdienst Herr Schurig Bauhofstützpunkte der Stadt Leuna Kötschlitz Herr Jansen bauhof-koetschlitz@leuna.de Schladebach Herr Kretzschmar bauhof-schladebach@leuna.de Leuna Herr Schieck Spergau Herr Schmidt

3 3 Nr. 10/2018 Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung - im Rathaus Leuna Dienstag 9-12 Uhr und Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und Uhr Sie erreichen unsere Mitarbeiter am Dienstag und Donnerstag zu den oben genannten Öffnungszeiten. Montag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung. Montag 9-12 Uhr und Uhr Mittwoch und Freitag 9-12 Uhr Stadt Leuna Die Bürgermeisterin Öffnungszeiten der Verwaltungsaußenstelle Günthersdorf Die Mitarbeiter des Bürgerservice (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt) und die Mitarbeiter des Regiebetriebes Luppe- Aue stehen Ihnen am Mittwoch 9-12 Uhr und Uhr zur Verfügung. Dienstag und Donnerstag nur mit vorheriger Terminvereinbarung Stadt Leuna Die Bürgermeisterin Der Bereitschaftsdienst der Stadt Leuna Der Bereitschaftsdienst der Stadt Leuna ist nur im Notfall außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung unter der Telefonnummer zu erreichen. Personalausweis Ablauf der Gültigkeit Personalausweise, die im Jahr 2008 beantragt worden sind, verlieren 2018 ihre Gültigkeit. Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Dokumentes. Das Gültigkeitsdatum finden Sie auf der Seite mit dem Passbild, rechts über der Unterschrift. Zur Neubeantragung eines Personalausweises bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Geburts- oder Eheurkunde ein biometrisches Passbild die Gebühr in Höhe von 22,80 (Antragsteller bis 24 Jahre) oder in Höhe von 28,80 (Antragsteller ab 24 Jahre) Auch bei der Beantragung eines Reisepasses ist die Vorlage einer Geburts- oder Eheurkunde notwendig, um die Eintragung der Vornamen in der richtigen Reihenfolge sowie die Schreibweise der Namen und der Geburtsorte abzugleichen. Einwohnermeldeamt Öffnungszeiten der Schiedsstelle im Rathaus Leuna (1. OG) jeden 3. Dienstag im Monat um 17 Uhr Kontakt: Stadtwerke Leuna GmbH Bereitschaftstelefon EURAWASSER zuständig für Trinkwasser und Abwasser im Kernstadtgebiet Leuna Information der Stadtwerke Leuna GmbH WASSERZÄHLERABLESUNG 2018 IM KERNSTADTGEBIET LEUNA In der Zeit vom bis bitten wir unsere Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Leuna GmbH in der Kernstadt Leuna entsprechend 10 der Abwassergebührensatzung und 20 der Geschäftsbedingungen für die Wasserversorgung die Zählerstände der Haupt- und Gartenzähler durch Selbstablesung zu erfassen. Dazu erhalten Sie ab dem die entsprechenden Ablesekarten. Bitte lesen Sie die Zählerstände (nur volle m³ ohne Kommastelle, bei Gartenzählern nur die schwarzen Zahlen) ab und tragen Sie diese zugeordnet zur entsprechenden Zählernummer ein. Trennen Sie den Abschnitt für die Ablesung ab und senden Sie uns diese Karte portofrei spätestens bis zum zurück oder legen Sie die Ablesekarte in den Postkasten der Stadtwerke Leuna GmbH oder der EURAWASSER Saale-Unstrut GmbH in der Rudolf-Breitscheid-Str. 18 in Leuna ein. Alternativ haben Sie auch in diesem Jahr die Möglichkeit, Ihre Zählerstände unter selbst einzugeben. Melden Sie sich dazu bitte mit Ihrer Kundennummer und der Zählernummer im Portal Zählerstandeingabe an. Oder Sie können mit Ihrem Smartphone ganz einfach den auf Ihrer Ablesekarte angedruckten QR-Code scannen und Ihre Daten eingeben. Sollten Sie Ihr Grundstück nicht selbst nutzen, bitten wir Sie, die Nutzer mit der Selbstablesung zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt wie bisher durch Hochrechnung zum Stichtag Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice unter Telefon zur Verfügung. Hinweis: Die Ablesung von Wohnungszählern wird nicht vorgenommen! Ihre Stadtwerke Leuna GmbH Elke Rieser Geschäftsführerin Eurawasser Saale-Unstrut GmbH Thomas Adelt Geschäftsführer Regiebetrieb Abwasser Luppe Aue Bereitschaftstelefon: zuständig für Abwasser in Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Möritzsch, Zschöchergen, Günthersdorf, Rodden, Zweimen, Göhren, Dölkau Bereitschaftsdienst MIDEWA NL Saale-Weiße Elster Bereitschaftstelefon: zuständig für Trinkwasser in Zöschen, Zscherneddel, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Möritzsch, Zschöchergen, Günthersdorf, Rodden, Zweimen, Göhren, Dölkau

4 Bürgertelefon TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH ZWA Bad Dürrenberg Nr. 10/ Bereitschaftstelefon: zuständig für Trinkwasser und Abwasser in Spergau, Kreypau, Wölkau, Wüsteneutzsch, Kötzschau, Schladebach, Rampitz, Witzschersdorf, Thalschütz Friedensdorf sowie Abwasser in den Ortschaften Zöschen und Zscherneddel Kontakttelefon Immissionsschutz Bei besonderen, unüblichen Lärm- oder Geruchsbelästigungen (z. B. aus dem Chemiestandort Leuna) kann man bei folgenden Kontaktstellen nachfragen. Eine telefonische Rückantwort sollte erbeten werden. Leitstelle Chemiestandort Leuna Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Bereich Immissionsschutz) Landkreis Saalekreis (Umweltamt) Landkreis Saalekreis (Kreisleitstelle) Stadt Leuna (Ordnungsamt) Öffnungszeiten Bürgerservice im Monat Dezember 2018 Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Bürgerservice (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt) der Stadt Leuna am Donnerstag, dem und am Freitag, dem , geschlossen ist. Datenschutz im Verein was im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten ist Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue DSGVO. In der letzten Stadtratssitzung wurde durch die Stadtverwaltung dazu dargelegt, welche neuen Datenschutz-Vorschriften im Rathaus umgesetzt werden müssen. Die DSGVO gilt jedoch nicht nur für Behörden, sondern auch für Unternehmen und Vereine. Gerade die Vereine sind jedoch in der Umsetzung der neuen Vorschriften unsicher und wissen nicht so recht wie man das Thema anpacken soll teilte die Stadträtin Frau Nitsch mit. Wir möchten den Vereinen deshalb einige Hinweise geben, wo sie Umsetzungshilfen, Vordrucke und Merkblätter im Internet finden können, um das Thema Datenschutz richtig angehen zu können. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Beratung der einzelnen Vereine durch die Stadt Leuna nicht möglich ist. Der richtige Ansprechpartner für Anfragen zu Thema Datenschutz ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt. Zuständig für die Umsetzung und Aufsicht zum Thema Datenschutz sind in jedem Bundesland die Landes-Datenschutzbeauftragten. Einige stellen auf ihren Webseiten spezielle Hinweise und Vordrucke für Vereine bereit, um diesen die Umsetzung der DSGVO zu erleichtern. Auch wenn die Webseiten von Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer sind, gilt die DSGVO deutschlandweit und die Hinweise zu dieser können auch hier in Sachsen-Anhalt von den Vereinen umgesetzt werden. Informationen, Merkblätter und Vordrucke finden u. a. Sie auf folgenden Webseiten der Landes-Datenschutzbeauftragten: Rheinland-Pfalz: Niedersachsen: Baden-Württemberg: Hinweise zur IT-Sicherheit im Allgemeinen (z. B. sicherer - Verkehr oder Datensicherheit) stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ebenfalls online zur Verfügung: Den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt erreichen Sie unter: Leiterstraße 9, Magdeburg Tel.: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de Einwohnermeldeamt und Standesamt erinnern! Werte Einwohner der Stadt Leuna, aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages können Ehepaare im Stadtanzeiger und durch den jeweiligen Bürgermeister der Stadt bzw. der Ortschaft geehrt werden. Falls die Ehepaare dies wünschen, benötigt das Einwohnermeldeamt die Heiratsurkunde, um die Daten zu speichern. Da das Landesverwaltungsamt, der Landkreis und die Stadt Leuna die Urkunden dafür ausstellen können, ist eine Vorbereitungszeit von mindestens 6 Monaten notwendig. Wir bitten deshalb die Ehepaare oder deren Angehörige um Vorlage der Heiratsurkunde mindestens 6 Monate vor dem Ehejubiläum. Falls die Ehepaare die Ehrung im Stadtanzeiger oder durch den Bürgermeister nicht wünschen, können sie eine Übermittlungssperre in das Melderegister eintragen lassen. Ein Formular finden Sie in dieser Ausgabe bzw. im Internet auf der Seite der Stadt Leuna. Das Einwohnermeldeamt informiert Gruppenauskünfte an Parteien und andere zum Europäischen Parlament und Kommunalwahl am 26. Juni 2019 Nach 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen Wahlberechtigter erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Den Betroffenen ist nach 50 Abs. 5 BMG ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten eingeräumt. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können Sie dazu den folgenden Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen nutzen und im Einwohnermeldeamt abgeben oder persönlich im Einwohnermeldeamt zu den allgemeinen Sprechzeiten vorsprechen: Einwohnermeldeamt Stadt Leuna Rathausstraße 1, Leuna oder Einwohnermeldeamt Stadt Leuna Verwaltungsaußenstelle Günthersdorf (geöffnet nur mittwochs) Merseburger Landstraße Leuna OT Günthersdorf Wichtiger Hinweis: Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, das heißt bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

5 5 Nr. 10/2018 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen Erklärung der meldepflichtigen Person: Familienname: Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Ich widerspreche hiermit folgenden Datenübermittlungen: O A O O O O O O B C D - alle D - nur Ehejubiläen D - nur Altersjubiläen E Erläuterungen: A Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.v.m.) 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen. B C D E Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person Sie können der Datenübermittlung gemäß 42 Abs. 3 satz 2 BMG i.v.m. 42 Abs. 2 BMG widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BMG i.v.m. 50 Abs. 1 BMG widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BMG i.v.m. 50 Abs. 2 BMG widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BMG i.v.m. 50 Abs. 3 BMG widersprechen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf. Datum, Unterschrift der meldepflichtigen Person oder einer Person mit Betreuungsvollmacht

6 Nr. 10/ Pächter für die Gaststätte im Sportlerheim Leuna gesucht Die Stadt Leuna als Eigentümer des Sportlerheimes am Stadion des Friedens in der Feldstraße sucht zum 1. Januar 2019 einen zuverlässigen Pächter zum Betreiben der dortigen Gaststätte. Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember an die Stadtverwaltung Leuna, Rathausstraße 1 in Leuna, zu Händen Herrn Dr. Stein, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen sollen eine kurze Beschreibung der bisherigen unternehmerischen oder beruflichen Aktivitäten und eine Konzeption für das künftige Betreiben der Gaststätte beinhalten. Gäste aus drei Partnerschaften weilten zum Stadtfest in Leuna Als Besucher des Stadtfestes durfte Bürgermeisterin Dr. Dietlind Hagenau auch Gäste aus den Partnerschaften Leunas Wesseling, Clauen und Jaraczewo am 22. September 2018 begrüßen. Gemeinsam mit Stadträten, Ortsbürgermeistern und Vertretern aus der Verwaltung besuchten die Gäste am Samstag das Stadtfest, die Besucher aus Wesseling nahmen außerdem die Möglichkeit wahr, die Schwimmhalle zu besichtigen. Eine Schiffstour auf dem Markkleeberger See, der prägend für die Renaturierung der Braunkohletagebaulandschaft in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist, war Ziel des Partnerschaftsnachmittags. Im Rahmen dieser Treffen werden gern die Möglichkeiten wahrgenommen, um den freundschaftlichen Austausch zwischen den Kommunen zu pflegen. Text und Fotos: H. Hickmann Erwin Esser, Bürgermeister Wesseling, Anja Booch, Bürgermeisterin Dr. Dietlind Hagenau, Dariusz Strugala, Bürgermeister Jaraczewo im Gespräch (v. l. n. r.) Blick über den Markkleeberger See Reger Austausch zwischen Leuna und den Gästen Schwimmhalle Leuna Einfach Wohlfühlen Die Schwimmhalle hat für Sie wie folgt geöffnet: Montag 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Dienstag 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Mittwoch nur Schul- und Vereinsschwimmen Donnerstag 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonnabend 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonntag 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Die Sauna hat für Sie wie folgt geöffnet: Montag 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Dienstag 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr (nur Frauen) Mittwoch 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr Donnerstag 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr Freitag 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonnabend 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonntag 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Ladesäulenpark für Elektroautos am Nova Eventis in Günthersdorf eröffnet Am 28. September 2018 eröffnete der Energieversorger enviam einen Ladepark für Elektroautos am Einkaufspark Nova Eventis in Günthersdorf. Gemeinsam mit Bürgermeisterin Dr. Hagenau und Frau Diana Bohne vom Nova Eventis, nahm Dr. Andreas Auerbach, Vorstand enviam Vertrieb, den aus insgesamt sechs Ladesäulen bestehenden Ladepark in Betrieb. Der Ladepark umfasst eine Schnellladesäule mit je drei Ladepunkten sowie fünf Normalladesäulen mit je zwei Ladepunkten. Somit können insgesamt 13 Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden. Für die Ladeinfrastruktur hat die enviam eine eigene Transformatorstation errichtet, die aktuell Kapazitäten für 20 weitere Ladesäulen bietet. An der Schnellladesäule beträgt die Ladezeit, je nach Fahrzeugtyp, ca. 30 Minuten, an den Normalladesäulen ist mit einer Ladezeit von zwei bis drei Stunden zu rechnen, insofern man sein Elektrofahrzeug vollständig aufladen will. Der Einkaufspark eignet sich daher als idealer Standort, da dieser gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden ist und Kunden die Möglichkeit haben während der Ladezeit ihre Einkäufe zu erledigen oder ins Kino zu gehen. Die Freischaltung und Abrechnung an den Ladesäulen erfolgt entweder per Ladekarte oder Smartphone-App. Auch Kunden anderer Anbieter können die Ladesäulen nutzen. Dr. André Wüste kleines Foto Titelseite: (v. l.) Diana Bohne (Nova Eventis), Dr. Dietlind Hagenau (Stadt Leuna), Dr. Andreas Auerbach (enviam) Foto: enviam

7 Fakten zur Elektromobilität Derzeit hält sich die Zahl an rein elektrisch betriebenen Autos auf Deutschlands Straßen mit rund auf einem vergleichsweise geringen Niveau. Dies lässt sich derzeit vor allem mit dem höheren Anschaffungspreis und einigen überholten Vorurteilen gegenüber dieser Technologie begründen. Im Folgenden soll auf wesentliche Aspekte im Hinblick auf Elektromobilität eingegangen werden. Anschaffungs- und Betriebskosten eines Elektroautos Elektroautos sind in der Anschaffung derzeit noch teurer als Fahrzeuge mit Diesel- oder Benzinmotor. Die derzeitigen Mehrkosten in der Anschaffung werden in erster Linie durch die Batteriekosten verursacht. Im Betrieb sind Elektrofahrzeuge jedoch um einiges günstiger, als Diesel- und Benzinfahrzeuge. Unter Berücksichtigung aktueller Strom-, Diesel- und Benzinkosten haben Elektrofahrzeuge rund 60 % geringere Verbrauchskosten pro Kilometer als konventionelle Fahrzeuge. So kosten 100 km, die mit meinem Elektrofahrzeug zurückgelegt werden lediglich rund 4 Euro während bei konventionellen Fahrzeugen mit Kosten von ca. 10 Euro pro 100 km zu rechnen ist. Des Weiteren weisen Elektrofahrzeuge eine geringere Wartungsintensität und geringere Wartungskosten auf, da beispielsweise Öl- und Filterwechsel komplett wegfallen oder auch Bremsbeläge deutlich langsamer verschleißen. Mit steigender Nachfrage und effizienteren und massentauglichen Herstellungsprozessen wird sich in den kommenden Jahren der Batteriepreis bzw. der Fahrzeugpreis weiterhin reduzieren, sodass sich die Kosten-Nutzen-Rechnung zu Gunsten der Elektrofahrzeuge umkehren wird. Eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey (2018) zeigt, dass die Herstellungskosten für Batterien für E-Fahrzeuge im Zeitraum von 2010 bis 2016 um 80 Prozent gefallen sind. Wer sich aktuell ein Elektroauto anschaffen möchte, bekommt dafür eine Prämie in Höhe von 4000 Euro vom Bundeswirtschaftsministerium. Zudem ist das Fahrzeug für 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Reichweite Die derzeitigen Reichweiten bei Elektroautos liegen real zwischen 120 und 300 km. Im Alltag spielt das jedoch kaum eine Rolle. In Deutschland werden im Schnitt rund 40 km pro Tag mit dem PKW zurückgelegt und nur 4 % fahren mehr als 160 km pro Tag. Dies heißt, für die meisten Strecken ist das Argument der Reichweite kein Thema mehr. Zudem wird die öffentliche Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut. Zu Beginn des Jahres 2018 gab es in Deutschland ca öffentliche Ladesäulen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Anzahl bereits auf rund angestiegen. Umweltfreundlichkeit Die Herstellung von Elektrofahrzeugen, insbesondere der Batterie, ist in der Tat energieintensiver als die Herstellung von konventionellen Fahrzeugen. Betrachtet man den gesamten Lebenszyklus eines E-Autos, d.h. dessen Fertigung, die Batterieherstellung, den gesamten Betrieb sowie die Entsorgung der Batterie, so schneiden die Fahrzeuge in ihrer Umweltbilanz dennoch besser ab als konventionelle Fahrzeuge. Dies liegt vor allem daran, dass Elektrofahrzeuge im Betrieb deutlich energieeffizienter und emissionsärmer sind, als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind. Werden die Fahrzeuge mit reinem Ökostrom betrieben, ist die CO 2 -Emission bei null. Aber auch beim derzeitigen Strommix weisen E-Fahrzeuge bereits einen Klimavorteil auf. Die Klimabilanz von Elektrofahrzeugen wird sich in den nächsten Jahren weiter verbessern, da der Anteil der Erneuerbaren Energien am deutschen Strommix ständig zunimmt. Gleichzeitig wird es beim Herstellungsprozess eine Verringerung der CO 2 -Emissionen geben, da Energieeffizienzgewinne durch die Massenproduktion zu erwarten sind. Zudem gibt es bereits Nachnutzungs- und Recyclingkonzepte für Batterien. Diese können beispielsweise nach ihrer Nutzung im Elektroauto als stationärer Stromspeicher weiter genutzt werden. Weiterhin ist zu erwähnen, dass E-Fahrzeuge keinen Feinstaub und keine Stickoxide ausstoßen sowie den Verkehrslärm reduzieren. 7 Nr. 10/2018 Energiebedarf Elektrofahrzeuge besitzen eine höhere Energieeffizienz als konventionelle Diesel- oder Benzinmotoren. Die Umstellung des Verkehrssektors auf Elektrofahrzeuge würde den Energiebedarf im Verkehrssystem senken lassen. Während fossile Kraftstoffe reduziert werden, nimmt der Strombedarf allerdings zu. Kurzfristig sind die Auswirkungen auf dem Stromsektor gering. Bei sechs Millionen Elektroautos (das Ziel der Bundesregierung bis 2030) liegt der zusätzliche Bedarf bei weniger als 20 Terawattstunden pro Jahr bzw. rund 4 % des gesamten Stromverbrauches. Langfristig betrachtet, würde bei einem Anteil von 75 % Elektrofahrzeugen am Gesamtbestand der PKW, der Strombedarf Terawattstunden pro Jahr liegen. Ein Zusammenbruch des Netzes wird es durch den Mehrbedarf an Strom nicht geben, da die Netze jedes Jahr erweitert und partiell erneuert werden und sich Mehrbedarfe über Jahre vorher abzeichnen. Unabhängig davon werden intelligente Ladestrategien hinsichtlich der zeitlichen Staffelung von Ladevorgängen sowie neue Geschäftsmodelle Bestandteil der Zukunft der Elektromobilität sein. Sicherheit Elektromotoren fahren wesentlich geräuschärmer und können von anderen Verkehrsteilnehmern überhört werden. Dies trifft jedoch nur bei geringen Geschwindigkeiten zu. Bei höheren Geschwindigkeiten werden die geringen Lärmemissionen schnell durch die Abrollgeräusche des Fahrzeuges überlagert. Unabhängig davon kann man die niedrigeren Geräuschemissionen von E-Autos als Chance zu sehen, die mehr Lebensqualität in Wohngebiete und Städte bringt. Quellen: - Bundesverband Elektromobilität Dr. André Wüste Straßenausbaubeiträge in der Kernstadt Leuna, Spergau und Friedensdorf Vorausschau bis 2022 Bereits seit Mitte der 90er-Jahre werden in der Kernstadt Leuna Straßenausbaubeiträge erhoben. Damals entschied sich der Stadtrat für die sogenannten wiederkehrenden Beiträge nach dem System der fünfjährigen Kalkulationsmethode. Nach Ihrer Eingemeindung zur Stadt Leuna, entschieden sich auch die Ortsteile Spergau und Friedensdorf für diese Form der Beitragserhebung. Im Prinzip werden verhältnismäßig geringe Jahresbeiträge berechnet, die jeweils für fünf Jahre ihrer Höhe nach gleichbleiben. So besteht für die Bürger eine gewisse Planungssicherheit. Die Ausbaubeiträge fallen moderat aus und man braucht keine bösen Überraschungen zu befürchten. Im Prinzip weiß man als beitragspflichtiger Grundstückseigentümer ganz genau, welche Kosten für den Straßenausbau fünf Jahre lang zu erwarten sind. Am Ende eines jeden Fünfjahreszeitraums, immer dann, wenn die geplanten Ausbaumaßnahmen abgeschlossen sind, wird eine Endabrechnung durchgeführt. Der Kalkulationszeitraum wird spitz abgerechnet. Wurde zu viel erhoben, wird der zukünftig zu zahlende Beitrag (der der folgenden fünf Jahre) um den Betrag reduziert, wurde zu wenig berechnet, muss der Fehlbetrag in den nächsten fünf Jahren ebenfalls ausgeglichen werden.

8 Nr. 10/ Im Rahmen der seitens der Stadtverwaltung, Sachgebiet Gebühren und Beiträge, durchgeführten Spitzabrechnung des Zeitraumes wurde festgestellt, dass im Bereich Ockendorf und Handwerkersiedlung, anstelle geplanter am Ende und in der Gartenstadt sowie den angrenzenden Bereichen, anstelle avisierter , gar über 3,8 Mio für den Straßenausbau ausgegeben wurden. Auch im Bereich Friedensdorf wurde das ursprünglich geplante Investitionsvolumen für den Ausbau der Nebenanlagen der Gebrüder-von-Wedel-Straße um ca überschritten. Lediglich im Bereich Spergau wurden etwa weniger in den Straßenausbau investiert, als seinerzeit geplant. Weil am Anfang (vor sechs Jahren) weniger Ausgaben geplant waren, wurden sowohl in den Bereichen Ockendorf und Handwerkersiedlung, Gartenstadt und angrenzende Bereiche, als auch im Bereich Friedensdorf zu geringe Ausbaubeiträge für den Zeitraum kalkuliert und berechnet. Im Bereich Spergau hingegen wurden geringe Mehreinnahmen erzielt. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt für derartige Fälle, dass zu wenig oder zu viel erhobene Beiträge im folgenden Fünfjahreszeitraum ausgeglichen werden müssen. Ab dem laufenden Jahr 2018 (Kalkulationszeitraum ) sind in den jeweiligen Abrechnungsbereichen, für neue Straßenausbauprojekte und den Ausgleich der vorgenannten Über- bzw. Unterdeckungen nachfolgend aufgelisteten Beitragssätze in /m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche in Rechnung zu stellen: Abrechnungsgebiet Beitragssatz Anteil für geplante Ausbaumaßnahmen im Zeitraum Anteil zum Ausgleich der Überbzw. Unterdeckung Zeitraum [ /m² ] [ /m² ] [ /m² ] 3 (Ockendorf) 0, , , (Gartenstadt) 0, , , (Göhlitzsch) 0, , (Spergau) 0, , , (Friedensdorf) 0, , ,04709 Die vorgenannten neuen Beitragssätze finden erstmals im Beitragsbescheid für das Jahr 2018, der voraussichtlich im Jahr 2019 durch die Stadtverwaltung an die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer versandt wird, Anwendung. Es bleibt jedoch dabei, sofern sich am Abgabengesetz in unserem Bundesland nichts ändert, werden die in Leuna, Friedensdorf und Spergau jährlich zu entrichtenden wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge immer über einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren konstant bleiben. S. Lämmerhirt D. Reichenbecher, Fachbereich Bau In der letzten Sitzung des Stadtrates wurde die Aktualisierung der Baumschutzsatzung der Stadt Leuna beschlossen. Nachfolgend können Sie sich die Satzung durchlesen. Neufassung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Leuna (Baumschutzsatzung) B 16/71/03 vom 27. Februar 2003 B 16/71/03 A vom 27. September 2018 Neufassung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Leuna (Baumschutzsatzung) Aufgrund des 1 der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Leuna (Baumschutz- satzung) vom 27. Februar 2003 (Amtsblatt Nr. 4/2003 der Stadt Leuna vom 10. März 2003) wird nachstehender Wortlaut der Naufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Leuna (Baumschutzsatzung) bekannt gemacht: Die Neufassung berücksichtigt: 1. die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Leuna (Baumschutzsatzung) vom 27. September 2018 (Amtsblatt der Stadt Leuna Nr. 39 vom 28. September 2018) 1 Gegenstand der Satzung Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand geschützt zur 1. Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 2. Belebung, Gliederung, Gestaltung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, 3. Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und auf Stadtbiotope (z. B. Luftverunreinigungen und Lärm), 4. Schutz von natürlichen Lebensgemeinschaften. 2 Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (im Sinne des 34 des BauGB) und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne ( 33 BauGB), soweit diese nicht eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung festsetzen. (2) Diese Satzung gilt nicht 1. für die Flächen des Industriestandortes Leuna 2. für Bäume, die aufgrund der 15, 21 und 22 des NatSchG LSA anderweitig unter Schutz gestellt sind, 3. für Obstbäume auf gärtnerisch genutzten Flächen 4. für Nadelgehölze jeglicher Art 5. Wald im Sinne des 2 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (WaldG LSA) in der jeweils geltenden Fassung 6. Bäume und Hecken im Sinne des 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) in der jeweils geltenden Fassung 3 Geschützte Bäume (1) Geschützt sind 1. Bäume mit einem Stammumfang von 50 cm oder mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 50 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 25 cm aufweist. 2. nicht einheimische Gehölze, insbesondere Walnuss (juglans regia), Esskastanie (Castanea sativa) und Ginkgo (Ginkgo biloba). 3. Obstbäume, wenn sie als Ersatz für Bestandsminderung gepflanzt sind. An Straßenrändern gilt Abs. (1) jegliche Fliederarten (Syringa) als Wahrzeichen der Stadt Leuna. (2) Diese Satzung gilt für die nach dieser Satzung vorgenommenen Ersatzpflanzungen, auch wenn die Voraussetzungen des Abs. (1) nicht erfüllt sind. (3) Für die Beseitigung von Pappeln findet 6a dieser Satzung Anwendung. 4 Verbotene Maßnahmen (1) Im Geltungsbereich dieser Satzung sind folgende Maßnahmen an geschützten Bäumen verboten: 1. Entfernung, Zerstörung, Schädigung oder wesentliche Veränderung des Aufbaus.

9 Der Aufbau wird wesentlich verändert, wenn Eingriffe vorgenommen werden, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken oder das weitere Wachstum beeinträchtigen (Kappung). 2. Einwirkungen auf den Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich, den die geschützten Bäume zur Existenz benötigen und die zur Schädigung oder zum Absterben führen oder führen können, insbesondere durch - Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen, - Befestigung der Flächen mit einer wasserundurchlässigen Decke (z. B. Asphalt, Beton) und das Verdichten der Flächen (Befahren, Lagern von Bruch-, Bau- und Gesteinsmaterial), - Lagern oder Ausschütten von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen oder sonstigen Abwässern, - Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbizide, Pestizide), - Anwendung von Streusalzen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen, - mechanische Beschädigung durch Anbringen von Schildern, Reklame, Nägeln usw. Um Missverstände auszuschließen werden Auszüge aus den zur Anwendung kommenden Richtlinien mit den Anlagen A und B dieser Satzung beigefügt und deren Bestandteil. 5 Genehmigungsfreie Maßnahmen Genehmigungsfrei sind folgende Maßnahmen: 1. fachgerechte Maßnahmen zur Pflege und Sicherung von öffentlichen Grünflächen, 2. ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung geschützter Bäume der Grundstückseigentümer oder sonstiger Berechtigter, 3. unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen und Sachen, dabei dürfen nur diejenigen Baumteile entfernt werden, von denen die Gefahr ausgeht. Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind der Stadt Leuna, vor Beginn der Arbeiten, ansonsten unverzüglich nach Beendigung schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Der gefällte Stamm ist mindestens eine Woche nach der Meldung zur Begutachtung aufzubewahren. 6 Befreiungen (1) Die Stadt Leuna kann nach 44 NatSchG LSA im Einzelfall auf Antrag Befreiung von den Vorschriften dieser Satzung erteilen, wenn 1. der geschützte Baum abgestorben oder so krank ist, dass er zum Absterben verurteilt ist und seine Erhaltung unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, 2. der geschützte Baum aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend zu beseitigen oder wesentlich zu verändern ist, 3. der Eigentümer oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, die Bäume zu entfernen oder zu verändern und er sich nicht in zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann. (2) Von den Verboten des 4 kann im Übrigen im Einzelfall Befreiung erteilt werden, wenn 1. das Verbot zu einer nicht zumutbaren Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist oder 2. Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung erfordern. (3) Die Erteilung einer Befreiung ist bei der Stadt Leuna schriftlich unter Darlegung der Gründe und Beifügung eines Lageplanes im Maßstab 1 : 500 durch den Grundstückseigentümer sowie Verfügungsberechtigten zu beantragen. 9 Nr. 10/2018 Bei Eigentümergemeinschaften ist die Zustimmung aller Parteien erforderlich (Sitzungsprotokoll, Unterschriftensammlung beifügen). Von dem Lageplan kann abgesehen werden, wenn der Standort, die Art, die Höhe und der Stammumfang der geschützten Bäume auf andere geeignete Weise (Lageskizze, Fotos) ausreichend dargestellt werden können. (4) Die Erlaubnisvoraussetzungen sind vom Antragsteller nachzuweisen. (5) Die Erlaubnis aufgrund einer beantragten Befreiung wird schriftlich erteilt und ist gebührenpflichtig. Sie ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter und kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. 6a Sonderregelung für Pappeln Abweichend von den 6,7,8 ist die Beseitigung von Pappeln nach Antragstellung zulässig, sofern die zu leistende Ersatzpflanzung von heimischen und standortgerechten Gehölzen mit der Stadt Leuna zuvor abgestimmt wird. Eine Zusatzpflanzung einer Schwarzpappel (Populus nigra) in der Saaleaue ist erforderlich bei einem Stammumfang von 150 cm und mehr. 7 Baumschutz im Genehmigungsverfahren (1) Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung oder ein Vorbescheid beantragt, so sind im Lageplan, die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume im Sinne des 3 Abs. 1, ihre Standorte, die Arten, die Stammumfänge, die Höhen und die Kronendurchmesser einzutragen und gemäß 6 die Befreiung zu beantragen. (2) Dem Antrag auf eine Baugenehmigung ist entweder eine Erklärung des Bauherren, dass für die Durchführung des Bauvorhabens keine nach der Satzung geschützten Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden sollen oder anderenfalls ein Antrag auf Ausnahme oder Befreiung nach 6, Abs. (1) oder Abs. (2) beizufügen. 8 Ersatzpflanzung/Ausgleichszahlung (1) Die Stadt Leuna kann die Genehmigung für die Entfernung von Bäumen unter der Auflage erteilen, dass durch die Anpflanzung von Bäumen ein angemessener Ersatz für die eingetretene Bestandsminderung geleistet wird. Dabei werden Mindestgrößen, Pflanzart und Pflanzfristen näher bestimmt. Der Abschluss der Ersatzpflanzungen ist der Stadt Leuna anzuzeigen. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung von Gehölzen gilt erst dann als erfüllt, wenn die Gehölze angewachsen sind. (2) Hat der Eigentümer, ein sonstiger Berechtigter oder ein von den Vorgenannten beauftragter Dritter entgegen dem Verbot des 4 geschützte Bäume entfernt, zerstört oder verändert, können angemessene Ersatzpflanzungen zum Ausgleich für die eingetretene Bestandsminderung angeordnet werden. Abs. 1, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 12 bleibt unberührt. (3) Die Höhe der Ausgleichzahlung bemisst sich nach dem Anschaffungswert des Baumes, mit dem ansonsten eine Ersatzpflanzung erfolgen müsste, zuzüglich der Herstellung der Baumstandorte und der Befestigungsvorrichtung. (4) Ist die Ersatzpflanzung nach Abs. 1 oder 2 nicht möglich oder nicht zumutbar, erhebt die Stadt Leuna eine Ausgleichszahlung in Höhe des Wertes nach Abs. 3. Kann eine Ersatzpflanzung nur teilweise geleistet werden, ist der Wert der Ersatzpflanzung bei der Festsetzung des Betrages der Ausgleichszahlung abzuziehen. (5) Führen Eingriffe oder Maßnahmen entgegen 4 zu Bestandsminderungen, die das charakteristische Erscheinungsbild eines Baumes nachhaltig beeinträchtigen, verändern oder das weitere Wachstum des Baumes dauerhaft verhindern, wird eine Ausgleichszahlung entsprechend 8 Abs. 3 festgelegt. (6) Die Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden für Neupflanzungen im Geltungsbereich dieser Satzung verwendet.

10 Nr. 10/ Anordnung von Maßnahmen (1) Die Stadt Leuna kann anordnen, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung geschützter Bäume durchführt. (2) Die Stadt Leuna kann anordnen, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte die Durchführung bestimmter Erhaltungs-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an geschützten Bäumen durch die Stadt Leuna oder durch von ihr Beauftragte duldet. Der Duldungspflichtige hat die Kosten der Maßnahme zu tragen, soweit dies der Billigkeit entspricht. (3) Die Stadt Leuna kann Ersatzmaßnahmen nach 8 dem Verursacher im Sinne des 8 Abs.2 gegenüber anordnen. 10 Betreten von Grundstücken Die Beauftragten der Stadt Leuna sind berechtigt, zur Durchsetzung dieser Satzung nach Vorankündigung, Grundstücke zu betreten und die im Rahmen dieser Satzung erforderlichen Untersuchungen und Ermittlungen durchzuführen. Sie sind verpflichtet, sich auf Verlangen des Grundstückseigentümers oder des Nutzungs- oder Erbbauberechtigten auszuweisen. Die Vorankündigung entfällt bei Gefahr im Verzuge. 11 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 6 Abs. 7 GO LSA handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. geschützte Bäume entgegen 4 ohne Erlaubnis entfernt, zerstört, schädigt, ihre Gestalt wesentlich verändert oder derartige Eingriffe vornehmen lässt. 2. Auflagen oder Nebenbestimmungen im Rahmen einer nach 6 Abs. 5 erteilten Ausnahme oder Befreiung nicht erfüllt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 geahndet werden. 12 Inkrafttreten Rahmenplan für die Arbeit des Stadtrates der Stadt Leuna und seiner Ausschüsse im Jahr 2018 (Stand ) (i. d. R. jeden 3. Mo./Monat) 17:30 Uhr (i. d. R jeden 1. Do./Monat) 17:30 Uhr (i. d. R jeden 1. Di./Monat) 17:30 Uhr 2018 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau-, Wirtschafts-, Stadtentwicklungs- u. Umweltausschuss (i. d. R jeden 2. Di./Monat) 17:30 Uhr Schul-, Kultur-, Sportu. Sozialausschuss (i. d. R jeden letzten Do./Monat) 17:30 Uhr Stadtratssitzung November Dezember * * * Abweichung vom Plan Gesetzliche Feiertage im gesamten Bundesgebiet: Weihnachtstag Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna vom öffentliche Beschlüsse: BV 44/254/18 Teilweise Neuordnung der Abwasserentsorgung in Leuna 1. Regelung der Betriebsführung der Abwasserentsorgung für den Bereich Luppe-Aue 2. Umorganisation der Fachbereiche IV (Bau) und V (Regiebetrieb Abwasser Luppe-Aue/RALA) - der Stadtverwaltung Leuna Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt: 1. Die Stadt Leuna bleibt neben dem Bereich der Kernstadt auch für das Gebiet Luppe-Aue abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Bis auf die hoheitlichen Sachverhalte werden alle weiteren Aufgaben zur Erledigung auf die Stadtwerke Leuna GmbH unter Annahme des Angebotes vom übertragen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, dies der SWL GmbH schriftlich mitzuteilen. 2. Die SWL GmbH soll das an sie gerichtete Angebot der Eurawasser GmbH vom annehmen. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Leuna GmbH soll dies Eurawasser mitteilen. 3. Die dazu notwendigen vertraglichen Regelungen sind im Einzelnen abschlussreif auszuarbeiten. Zu dem Abschluss der Vereinbarungen wird die Bürgermeisterin als Vertreter des Gesellschafters Stadt Leuna der SWL GmbH ermächtigt und beauftragt. 4. Der Fachbereich V (Regiebetrieb Abwasser Luppe-Aue/ RALA) soll bestehen bleiben. Die Bürgermeisterin wird beauftragt zu organisieren, die im Fachbereich V anfallenden, insbesondere hoheitlichen, Aufgaben vorzugsweise von einem Mitarbeiter des FB Bau unter Hinnahme von Einschränkungen im Sachgebiet Tief- und Straßenbau erledigen zu lassen. 5. Die Vorgänge sind verwaltungsorganisatorisch zu begleiten und im Einvernehmen arbeits- und personalrechtlich mit dem Mitarbeiter zu klären. Der Hauptausschuss ist entsprechend Hauptsatzung einzubeziehen. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Stadtratsvorsitzender

11 BV 27/173/16 A Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Leuna für die Entsorgungsgebiete auf dem Gebiet der Kernstadt Leuna sowie der Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen - Abwassergebührensatzung AwGebS Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Leuna für die Entsorgungsgebiete auf dem Gebiet der Kernstadt Leuna sowie der Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen - Abwassergebührensatzung AwGebS als Satzung. Die bislang noch geltende Beitragssatzung für das Entsorgungsgebiet II wird aufgehoben. Bislang für die Entsorgungsgebiete I und II geltende Abwassergebührensatzungen werden durch die neue Satzung ersetzt. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Stadtratsvorsitzender BV 44/256/18 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und die Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen - Abwasserbeitragssatzung vom 29. Dezember 2016 (ABl. vom , Nr. 53/2016) Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, den Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und die Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen Abwasserbeitragssatzung als Satzung. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Stadtratsvorsitzender BV 16/71/03 A Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Leuna (Baumschutzsatzung) 11 Nr. 10/2018 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, den Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Leuna (Baumschutzsatzung) als Satzung. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Stadtratsvorsitzender BV 33/234/13 C 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Beitragssätzen zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Stadt Leuna Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Beitragssätzen zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge als Satzung. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Stadtratsvorsitzender BV 44/255/18 Vergabe des Walter-Bauer-Preises 2018 Der Stadtrat bestätigt die Entscheidung des Preisgerichts und beschließt, den Walter-Bauer-Preis 2018 an Herrn Thomas Kunst zu vergeben. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Stadtratsvorsitzender BV 44/257/18 Überplanmäßige Ausgabe - Produktsachkonto: /0962, Investitionsnummer IZW 0119 hier: Busbuchten an der B 181 Leuna/OT Göhren Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe für die Baumaßnahme Busbuchten an der B 181 in Leuna/OT Göhren, Investitionsnummer IZW0119. Die überplanmäßige Ausgabe ist aus dem Produktsachkonto / , mit der Investitionsnummer IKL0206, zu decken. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Michael Bedla Stadtratsvorsitzender Aus der Fraktion Die Linke Alle Ortschaften der Stadt haben erfolgreich mit vielen Teilnehmern und Gästen ihre Heimatfeste gefeiert. Erfolgreich waren am auch der Tag der offenen Tür am Chemiestandort, der Kreisfamilientag, das Mieterfest der WWL und das Stadtfest. Auch die Gäste aus unseren Partnerstädten Jaraczewo, Wesseling und Clauen waren angetan von den vielen Aktivitäten rund um den Haupttorplatz. Aber die letzten Wochen waren nicht nur mit Feiern ausgefüllt, sondern es wurde recht hart darum gerungen, eine tragbare und kostengünstige Lösung für den Regiebetrieb Abwasserentsorgung in der Aue zu finden. Der Stadtrat hat in seiner Septembersitzung beschlossen, die hoheitlichen Aufgaben beim Regiebetrieb als Amt V bei der Stadtverwaltung zu belassen und die praktischen Aufgaben der Stadtwerke GmbH (SWL) als gesonderten Bereich zuzuordnen. Die technische und kaufmännische Betriebsführung wird, wie für die Kernstadt, durch die Firma EURAWASSER getätigt. Auch in unserer Fraktion gab es zum Teil heftige und lautstarke Diskussionen zu dieser Problematik. Wir hoffen nun aber, dass endlich wieder zu konstruktiver Arbeit übergegangen wird. Die Ortschaftsräte der betroffenen Ortschaften, außer Zweimen (hat darüber nicht abgestimmt), haben wie der Stadtrat mit großer Mehrheit dieser Lösung zugestimmt. Eigentlich ist es aber die Umsetzung eines Punktes in unserem Wahlprogramm zur Kommunalwahl Dort wurde vorgeschlagen, eine einheitliche Gesellschaft der Stadt für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zu bilden. Auf die hässlichen Begleitumstände hätten wir gerne verzichtet. Noch immer schwelt der Streit um die Kreisumlage. Die Stadt Leuna hat zwar auch für 2018 Widerspruch eingelegt. Aus den Medien kann man entnehmen, dass in Sachsen-Anhalt über 10 Städte gegen die ihnen auferlegte Kreisumlage klagen. Für uns Leunaer bedeutet das aus heutiger Sicht: 2019 werden wir geschätzte Gewerbesteuereinnahmen von 41,5 Millionen Euro haben aber das bedeutet nach den heute geltenden gesetzlichen Vorgaben 42,3 Millionen Euro Abführungen an Kreisumlage und andere Umlagen. Also Lösungen müssen her, um die kommunale Selbstverwaltung nicht ins Absurde zu führen. Noch verlieren wir die Hoffnung nicht, das die Vernunft auch in Sachsen-Anhalt mit einem neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG) siegt. Bürkner Fraktionsvorsitzende

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