Amtsblatt der Stadt Eibenstock mit ihren Ortsteilen

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1 Nr November Jahrgang Amtsblatt der Stadt Eibenstock mit ihren Ortsteilen Blauenthal, Carlsfeld, Neidhardtsthal, Oberwildenthal, Sosa, Weitersglashütte, Wildenthal und Wolfsgrün Eibenstock Auersbergkönige der Saison 2017 stehen fest Blauenthal Am 10. Juni 2017 haben wir - der Förderverein Freude am Radfahren - unsere Anlage Auersbergkönig in Betrieb genommen. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine Zeitfahrstrecke für Radfahrer, bei der zwischen dem Blauenthaler Wasserfall (Start) und dem Auersberggipfel (Ziel) eine Distanz von 10,7 km und ein Höhenunterschied von 530 m zu bewältigen sind. Carlsfeld Sosa Wildenthal Neben Radfahrern können aber auch Läufer, NordicWalker, Cross-Skater, Handbiker und E-Biker die Anlage nutzen. Das Motto dabei lautet: Besiege den Berg, überwinde Dich selbst, werde Auersbergkönig! Diesem Aufruf sind bis zum 22. Oktober 2017 (letzter Betriebstag der Anlage vor der Winterpause) offiziell 297 Personen gefolgt und haben den Berg insgesamt 548 Mal bezwungen. Der überwiegende Teil der Starter stammt dabei aus der Region. Es gab aber auch Teilnehmer aus Bremerhaven, Karlsruhe, Filderstadt, Ottobrunn sowie Karlovy Vary. Nach Eingabe der letzten Stempelkarten in die Datenbank ist die Ergebnisliste nun final und die Sieger stehen fest. Auersbergkönig der Saison 2017 in der Kategorie Rad/MTB - und damit der erste Auersbergkönig überhaupt - ist Markus Thiel aus Bad Schlema vom Team Radhaus Aue mit einer Fabelzeit von 00:31:33 h. Erste Auersbergkönigin in der gleichen Kategorie wurde Susann Mildner aus Bockau. Sie be- nötigte für die Strecke 00:46:43 h. Mit insgesamt 244 Starterinnen und Startern war die Kategorie Rad/MTB am stärksten besetzt. Sieger in der Startkategorie E-Bike wurde mit einer Zeit von 00:27:07 h Jan Richter aus Chemnitz. Bei den Damen gewann Brigitte Voll aus Aue mit einer Zeit von 00:31:44 h. In dieser Kategorie haben sich insgesamt 18 Starter in die Ergebnisliste eingetragen. 18 Teilnehmer gab es auch bei den Läufern. Hier sicherte sich Rico Leistner aus Schönheide vom Verein Vogtland Bike mit einer Zeit von 00:55:43 h den Titel des Auersbergkönigs. Bei den Frauen gewann Eva Nduwimana vom LK Slovan Karlovy Vary in 01:10:07 h. Somit gab es gleich in der ersten Saison auch eine internationale Siegerin. In der Kategorie Walker stellten sich 17 Starter der Herausforderung. Den Titel des Auersbergkönigs sicherte sich hier in 01:25:34 h Frank Ullmann aus Aue, der für das Team Huckelradler Aue an den Start ging. Den Titel der Auersbergkönigin erwanderte sich die Eibenstockerin Silke Siegel in einer Zeit von 01:34:42 h. Neben den schnellsten suchten wir zudem den Häufigsten Bezwinger des Auersberges. Auersbergkönig in dieser Kategorie wurde mit Abstand Udo Frölich aus Sosa vom Team Fahrrad-Grille. Dieser startete in der Kategorie Rad/MTB und trug sich in den 135 Betriebstagen der Anlage sage und schreibe 52 Mal in die Ergebnisliste ein. Hut, oder besser gesagt, Helm ab vor dieser Leistung! Alle Ergebnisse sowie Zusatzinformationen (wie z.b. Zeitabstände und Durchschnittsgeschwindigkeiten) können auf der Webseite des Auersbergkönigs unter eingesehen werden. Fortsetzung S. 16

2 Seite 2 22/2017 Amtliche Bekanntmachung Brief aus dem Rathaus Städtische Gesellschaften auf gutem Weg Neben dem normalen Haushalt ist die Stadt Eibenstock ja auch in einigen Gesellschaften aktiv, wo kommunale Aufgaben ausgelagert bzw. erfüllt werden. Für unsere kleine Gemeindegröße sind wir allerdings recht umfangreich in privatwirtschaftlichen Rechtsformen engagiert. Direkt in unserer Kommune wirken drei Gesellschaften. Mit der Wohnungsbaugesellschaft Eibenstock mbh erfüllen wir die Aufgabe der Deckung des Wohnbedarfs unserer örtlichen Bevölkerung, mit der Badegärten Eibenstock GmbH erfüllen wir die Aufgabe der Betreibung des Freizeitbades gemeinsam mit dem Hotel Am Bühl und mit der Energie Eibenstock GmbH betreiben wir das Nahwärmenetz, mit dem alle wichtigen öffentlichen Gebäude unserer Stadt mit Wärme versorgt werden. Darüber hinaus sind wir mittelbar an vielen weiteren Gesellschaften beteiligt, die öffentliche Versorgungsaufgaben wahrnehmen. So gehören wir zu den Unternehmen, die unseren Ort mit Trinkwasser und Erdgas versorgen bzw. das Abwasser entsorgen. Bei der Stromversorgung sind wir im Moment noch Aktionär bei der envia M, wobei wir mit der Übertragung des Stromnetzes auf die Stadtwerke Schneeberg bereits einen ersten Schritt zur Regionalisierung dieser Versorgungsaufgabe angegangen sind. Weiterhin sind wir in weiteren Gesellschaften mittelbar beteiligt, die aber nicht direkt kommunale Pflichtaufgaben erfüllen. Ein Beispiel dafür ist der Zweckverband Kommunales Studieninstitut Südsachsen, wo wir unsere Mitarbeiter weiterbilden lassen können. Bei den Städtischen Gesellschaften mit direkter Beteiligung sind die Badegärten Eibenstock GmbH das umsatzstärkste Unternehmen. Das Geschäftsjahr läuft hier vom bis zum des Folgejahres. Die kürzlich vorgelegte Bilanz des Geschäftsjahres 2015/2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EURO aus. Bereits im Vorjahr entstand ein Fehlbetrag in Höhe von EURO. Diese beiden Ergebnisse kamen vorrangig dadurch zustande, dass im Zuge der Sanierung der Badewasseraufbereitung zusätzliche nicht geplante Ausgaben entstanden sind, um diese voll funktionstüchtig herzustellen. Die ursprünglich geplante Wasseraufbereitungsanlage durch die innovative Ultrafiltrationstechnik führte nach der Inbetriebnahme zu erheblichen Funktionsstörungen. Diese konnten nur durch zusätzliche Investitionen beseitigt werden. Der zweite wesentliche Grund besteht in den erhöhten Abschreibungen durch die getätigten Investitionen in den neuen Außenbereich mit der neuen Eventsauna. Diese Ergebnisse können jedoch sehr gut kompensiert werden, da das Unternehmen noch über ausreichend Gewinnvorträge aus den Vorjahren verfügt. Nach Abzug aller Verluste beträgt der Gewinnvortrag gegenwärtig noch EURO. Für das Folgejahr wird wieder mit einem positiven Betriebsergebnis gerechnet, so dass die gute Entwicklung des Unternehmens kontinuierlich fortgesetzt wird. Bei der Wohnungsbaugesellschaft konnte in 2016 mit EURO ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet werden. Damit wurde der Jahresverlust von 2015 in Höhe von EURO kompensiert. Letzterer entstand hauptsächlich durch die Brandschutzertüchtigung des Plattenbaugebietes in der Funckstraße sowie weiterer Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen. Als sehr positiv ist nach wie vor der Zustand zu bewerten, dass die Leerstandsquote zum Jahresende 5,65 % betrug. Auch die Eigenkapitalquote verbesserte sich von 19,9 % auf 22,5 %. Dies ist den weiteren Abbau der hohen Kredite zu verdanken. Die guten Ergebnisse dieser beiden Gesellschaften sind der engagierten Arbeit aller Mitarbeiter der Unternehmen zu verdanken. Sie leisten ür die Erfüllung dieser städtischen Aufgaben eine sehr wichtige und unverzichtbare Arbeit. Durch die Betriebsergebnisse wurde eine Inanspruchnahme städtischer Finanzen in Form von Verlustausgleichszuschüssen vermieden. Das Sorgenkind unter den städtischen Gesellschaften bleibt weiterhin die Energie Eibenstock GmbH, die zum vollständig in das Eigentum der Stadt Eibenstock übergegangen ist. Auch im Jahr 2016 wurde ein Verlust in Höhe von EURO erwirtschaftet. Gegenüber dem Vorjahresverlust in Höhe von EURO ist dies zwar eine Verbesserung, aber dennoch kein befriedigendes Ergebnis. Dieses negative Betriebsergebnis kommt im Wesentlichen durch zwei Faktoren zustande. Zum einen drückt eine erhebliche Zinslast aus den in früheren Jahren von der damaligen Geschäftsführung aufgenommenen Investitionskredite und zum anderen stehen mit EURO hohe Abschreibungen zu Buche. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wird sich nur langsam verbessern. Erst nach Abzahlung der Investitionskredite wird die Gesellschaft deutlich bessere Betriebsergebnisse erzielen können. Dennoch ist diese Gesellschaft auf Grund der Tatsache, dass sie viele öffentlichen Gebäude in Eibenstock mit 100 % klimaneutraler Wärme aus Holzhackschnitzeln versorgt, ein sehr innovatives Engagement der Stadt. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb hat sich auch der Stadtrat erst kürzlich zu dieser Aufgabe bekannt. Es gilt in den nächsten zwei Jahren die Konsolidierung der Gesellschaft weiter voran zu treiben, so dass sie auch wie die anderen beiden Unternehmen bald schwarze Zahlen schreiben kann. Diese Gesellschaft hat kein eigenes Personal. Alle Aufgaben werden durch Dienstleister erfüllt. Abschließend kann vermerkt werden, dass alle Gesellschaften auf einem guten Weg und wichtiger Bestandteil unserer kommunalen Aufgabenerfüllung sowie der Stadtentwicklung sind. Uwe Staab (Bürgermeister) Ab sofort ist das Jahrbuch 2016 zum Preis von 5,00 EUR erhältlich! Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am Donnerstag, dem 9. November 2017, 12 Uhr. Wir bitten um Beachtung! Noch 7 Wochen bis Weihnachten! Hinweis zur Annahme von Weihnachtsanzeigen Mit großen Schritten geht es auf die Advents- und Weihnachtszeit zu und deshalb möchten wir Sie bereits in dieser Ausgabe auf die Annahmefristen für Ihre Weihnachtsanzeigen hinweisen: Ausgabe Nr. 24 (erscheint am ): bis Ausgabe Nr. 25 (erscheint am ): bis jeweils 12:00 Uhr. Ihre Anzeigenwünsche etc. nehmen wir gern zu den Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Hauptamt Zi. 17, per an tageblatt@eibenstock.de sowie Tel oder Fax entgegen. Die Redaktion

3 Amtliche Bekanntmachung 22/2017 Seite 3 Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eibenstock Aufgrund von 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652), hat der Stadtrat von Eibenstock am 19. Oktober 2017 die folgende Geschäftsordnung beschlossen: ERSTER TEIL ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Zusammensetzung des Stadtrates Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. 2 Fraktionen Die Stadträte können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Diese sind Organteile des Stadtrates. Fraktionen sind auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von mindestens zwei Stadträten, zwischen denen eine grundsätzliche politische Übereinstimmung besteht. Ein Stadtrat kann nur einer Fraktion angehören. Die Bildung, Veränderung und Auflösung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, der Name des Vorsitzenden, des Stellvertreters sowie die Namen der Mitglieder sind dem Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung ist eine Mehrfertigung der Fraktionsvereinbarung beizufügen. Sofern die Mitglieder einer Fraktion nicht auf Grundlage desselben Wahlvorschlages in den Stadtrat gewählt worden sind und die Fraktionsvereinbarung darüber keine Angaben enthält, ist der Mitteilung an den Bürgermeister zusätzlich eine von allen Mitgliedern des Zusammenschlusses unterzeichnete Erklärung über die gemeinsam angestrebten kommunalpolitischen Ziele beizufügen. Die Fraktionen können die Rechte ausüben, die von einzelnen Stadträten oder von Gruppen von Stadträten nach der SächsGemO ausgeübt werden können. Bei der Wahrnehmung von Antragsrechten muss die Fraktionsstärke, mit Ausnahme der Anträge zur Tagesordnung nach 36 Abs. 5 SächsGemO, das von der SächsGemO jeweils bestimmte Quorum erfüllen. ZWEITER TEIL RECHTE UND PFLICHTEN DER STADTRÄTE 3 Rechtsstellung der Stadträte Die Stadträte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Der Bürgermeister verpflichtet die Stadträte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Stadträte üben ihr Mandat nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden. 4 Informations- und Anfragerecht Ein Fünftel der Stadträte kann in allen Angelegenheiten der Stadt verlangen, dass der Bürgermeister den Stadtrat informiert und diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt. In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein. Jeder Stadtrat kann an den Bürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung des Stadtrates mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten der Stadt richten. Eine Aussprache über Anfragen findet nicht statt. Die Beantwortung von Anfragen hat innerhalb angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt, zu erfolgen. Schriftliche Anfragen sind mindestens fünf Werktage vor Beginn der nächstfolgenden Sitzung des Stadtrates dem Bürgermeister zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, wenn der Fragesteller es verlangt. (4) Mündliche Anfragen können nach Erledigung der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates an den Bürgermeister gerichtet werden. Die Anfragen dürfen sich nicht auf Verhandlungsgegenstände der betreffenden Sitzung des Stadtrates beziehen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten Sitzung des Stadtrates oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. (5) Das Informations- und Akteneinsichtsrecht ist durch die Rechte Dritter begrenzt und darf nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt werden. Geheim zu haltende Angelegenheiten nach 53 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO dürfen nicht Gegenstand des Informationsund Akteneinsichtsrechtes sein. Anfragen nach Absatz 2 dürfen ferner zurückgewiesen werden, wenn a) sie nicht den Bestimmungen der Abs. 2 bis 4 entsprechen, b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde und sich die Sach- und Rechtslage in dieser Zeit nicht geändert hat, c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

4 Seite 4 22/2017 Amtliche Bekanntmachung 5 Mandatsausübung und Verschwiegenheitspflicht Die Stadträte müssen die ihnen übertragenen Aufgaben uneigennützig und verantwortungsbewusst erfüllen. Die Stadträte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Stadt. Stadträte und Ortschaftsräte dürfen Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die Stadt nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetzliche Vertreter handeln. Die Stadträte sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Sie dürfen die Kenntnis von geheim zu haltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit fort. Die Geheimhaltung kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zum Schutz berechtigter Interessen Einzelner angeordnet werden. Die Anordnung ist aufzuheben, sobald sie nicht mehr gerechtfertigt ist. Die Stadträte und der Bürgermeister sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Verschwiegenheitspflicht aufhebt, dies gilt nicht für Beschlüsse, die nach Abs. 4 bekanntgegeben worden sind. DRITTER TEIL GESCHÄFTSFÜHRUNG DES STADTRATES ERSTER ABSCHNITT VORBEREITUNG DER SITZUNGEN DES STADTRATES 6 Einberufung der Sitzung Der Stadtrat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen. Der Bürgermeister beruft den Stadtrat schriftlich oder elektronisch mit einer Frist von sieben vollen Tagen vor dem Sitzungstag ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit. Dabei wird der Tag der Absendung und der Tag der Sitzung nicht mitgezählt. Der Einladung sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Der Stadtrat ist außerdem einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Die Stadtratsmitglieder sind verpflichtet, dem Bürgermeister unverzüglich Änderungen ihrer Adresse zur schriftlichen oder elektronischen Ladung mitzuteilen. Der Bürgermeister entscheidet im Rahmen des Abs. 2 über die Form und die Übermittlung der Einladung. Die Mitglieder des Stadtrates, die über die technischen Voraussetzungen zum Versenden und Empfangen elektronischer Post verfügen, können dem Bürgermeister schriftlich oder elektronisch eine - Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des Abs. 2 rechtsverbindlich übersendet werden können. Für den Abruf oder die Übermittlung der zur Beratung erforderlichen Unterlagen kommt ein Ratsinformationssystem zum Einsatz, welches über das Internet verfügbar ist. Der Empfänger ist dafür verantwortlich, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf Einladungen und Beratungsunterlagen sowie die Zugangsdaten für das Ratsinformationssystem haben. (4) Der Stadtrat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Fünftel der Stadträte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend. (5) In Eilfällen kann der Stadtrat ohne Frist, formlos und nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden. 7 Aufstellen der Tagesordnung Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Verantwortung auf. Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte oder einer Fraktion ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen, wenn der Stadtrat den gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat. Die Verhandlungsgegenstände müssen in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen. Auf Beschluss des Ortschaftsrates ist ein Verhandlungsgegenstand, der in die Zuständigkeit des Ortschaftsrates fällt, auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen, wenn der Stadtrat den gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat. (4) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Verhandlungsgegenstände fest und bestimmt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegenstände in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen. (5) Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zum Eintritt in die Sitzung Verhandlungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen, sofern es sich nicht um Verhandlungsgegenstände nach 6 Abs. 4 und 7 Abs. 2 und 3 handelt. (6) Der Bürgermeister kann die Tagesordnung ohne Einhaltung der erforderlichen Ladungsfrist erweitern, sofern die Voraussetzungen

5 Amtliche Bekanntmachung 22/2017 Seite 5 eines Eilfalles gegeben sind. 12 Sitzordnung 8 Beratungsunterlagen Die Beratungsunterlagen sind für die Stadträte bestimmt. Sie sollen die Sach- und Rechtslage darstellen und möglichst einen Beschlussvorschlag enthalten. Beratungsunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Bürgermeisters nicht an Dritte weitergegeben werden. 9 Ortsübliche Bekanntgabe Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom Bürgermeister rechtzeitig, in der Regel sieben volle Tage vor dem Sitzungstag, ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der Einberufung des Stadtrates in Eilfällen. ZWEITER ABSCHNITT DURCHFÜHRUNG DER SITZUNGEN DES STADTRATES 10 Teilnahmepflicht Die Stadträte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Im Falle der Verhinderung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ist dies unter Angabe des Grundes unverzüglich, spätestens jedoch zu Beginn der Sitzung, dem Bürgermeister mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch für den Fall, dass ein Stadtrat die Sitzung vorzeitig verlassen muss. 11 Öffentlichkeit der Sitzungen Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern. Zu den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates hat jeder Zutritt, soweit es die räumlichen Möglichkeiten gestatten. Während der öffentlichen Sitzung sind Ton- und Bildaufzeichnungen, die nicht zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift nach 40 SächsGemO angefertigt werden, nur mit vorheriger und schriftlicher Genehmigung des Bürgermeisters zulässig. Die Genehmigung ist insbesondere zu versagen, wenn dies für den ungestörten Sitzungsverlauf erforderlich erscheint. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öffentlicher Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Die Stadträte sitzen nach ihrer Fraktionszugehörigkeit. Kommt keine Einigung zustande, bestimmt der Bürgermeister die Sitzordnung der Fraktionen unter Berücksichtigung ihrer zahlenmäßigen Stärke im Stadtrat. Die Sitzordnung innerhalb der Fraktionen wird von deren Vertretern im Stadtrat festgelegt und ist dem Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. Stadträten, die keiner Fraktion angehören, weist der Bürgermeister einen Sitzplatz zu. 13 Vorsitz im Gemeinderat Den Vorsitz im Stadtrat führt der Bürgermeister. Er eröffnet und schließt die Sitzung und leitet die Verhandlung des Stadtrates. Der Bürgermeister kann die Verhandlungsleitung an einen Stadtrat abgeben. Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Bürgermeisters übernimmt sein Stellvertreter nach 54 Abs. 1 SächsGemO den Vorsitz. Sind mehrere Stellvertreter bestellt, so sind sie in der gemäß 54 Abs. 1 SächsGemO festgelegten Reihenfolge zur Stellvertretung berufen. Sind alle bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch sämtliche Stellvertreter verhindert, hat der Stadtrat unverzüglich einen oder mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied des Stadtrates die Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr. 14 Beschlussfähigkeit des Stadtrates Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken. Der Stadtrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Stadtrat beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Ist der Stadtrat nicht beschlussfähig, muss eine zweite Sitzung stattfinden. Diese ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Bei der Einberufung der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung entfällt, wenn weniger als drei Mitglieder stimmberechtigt sind. (4) Ist der Stadtrat auch in der zweiten Sitzung nach Abs. 3 wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, entscheidet der Bürgermeister an seiner Stelle nach Anhörung der nicht befangenen Stadträte. Sind auch der Bürgermeister und sein(e) Stellvertreter befangen, kann der Stadtrat ein stimmbe-

6 Seite 6 22/2017 Amtliche Bekanntmachung rechtigtes Mitglied für die Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters bestellen. Wird kein stimmberechtigtes Mitglied zum Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt, schließt der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt und unterrichtet die Rechtsaufsichtsbehörde. 15 Befangenheit von Mitgliedern des Stadtrates Ein Mitglied des Stadtrates, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit nach 20 Abs. 1 SächsGemO zur Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung dieser Angelegenheit dem Bürgermeister mitzuteilen. Wer im Sinne des 20 SächsGemO befangen ist, darf weder beratend noch entscheidend in der Angelegenheit mitwirken und muss die Sitzung verlassen. Ist die Sitzung öffentlich, darf der befangene Stadtrat als Zuhörer im Zuhörerbereich anwesend sein. Ob ein Ausschließungsgrund in der Person eines Mitgliedes des Stadtrates vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der Stadtrat, und zwar in Abwesenheit des Betroffenen. 16 Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates Der Stadtrat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. Die Ortsvorsteher können an den Sitzungen des Stadtrates mit beratender Stimme teilnehmen. An der Beschlussfassung der Angelegenheit dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen. Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der Stadtrat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit nicht die Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. An der Beratung und Beschlussfassung dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen. Der Stadtrat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und den ihnen nach 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellten Personen sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge im Rahmen einer mindestens halbjährlich stattfindenden Fragestunde zu unterbreiten. Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister oder ein vom ihm Beauftragter Stellung. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf die schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Melden sich mehrere Fragesteller gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zu stellen. Eine Beratung findet nicht statt. (4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des Stadtrates einem Bediensteten der Gemeinde übertragen; auf Verlangen des Stadtrates muss er einen solchen zu sachverständigen Auskünften hinzuziehen. 17 Änderung und Erweiterung der Tagesordnung Der Stadtrat kann nach Eintritt in die Tagesordnung beschließen, a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern, b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu verbinden, c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehenen Verhandlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sitzung zu verweisen, wenn dies das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner im Sinne des 37 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO erfordern, d) die Beratung eines in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehenen Verhandlungsgegenstandes in die öffentliche Sitzung zu verweisen, wenn keine Gründe des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner im Sinne des 37 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO vorliegen. Über Anträge aus der Mitte des Stadtrates, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Beschließt der Stadtrat, einen Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen. Die Tagesordnung kann in der öffentlichen Sitzung durch den Bürgermeister erweitert werden, soweit es sich um Verhandlungsgegenstände handelt, die Eilfälle im Sinne von 36 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO sind und alle Mitglieder des Stadtrates anwesend sind. Sind nicht alle Stadträte anwesend, sind die abwesenden Stadträte in einer Weise frist- und formlos und unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes zu laden, der sie noch rechtzeitig folgen können. Die Erweiterung ist in die Niederschrift aufzunehmen. (4) Die Erweiterung der Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sitzung durch den Bürgermeister ist zulässig, wenn dem alle Stadträte zustimmen. 18 Redeordnung Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach der vorgesehenen oder beschlossenen Reihenfolge unter Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt die Angelegenheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten, die auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte oder einer Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt wurde, ist zunächst den Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu begründen. Im Übrigen erhält, soweit eine Berichterstattung vorgesehen ist, zunächst der Berichterstatter das Wort.

7 Amtliche Bekanntmachung 22/2017 Seite 7 Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Handheben zu melden. Melden sich mehrere Mitglieder des Stadtrates gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Ein Teilnehmer der Beratung darf das Wort erst dann ergreifen, wenn es ihm vom Bürgermeister erteilt wird. Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer Anträge zur Geschäftsordnung stellen will. (4) Der Bürgermeister kann nach jedem Redner das Wort ergreifen, er kann ebenso dem Vortragenden, zugezogenen sachkundigen Einwohnern, Gemeindebediensteten oder Sachverständigen jederzeit das Wort erteilen oder sie zur Stellungnahme auffordern. (5) Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens fünf Minuten. Sie kann durch Beschluss des Stadtrates verlängert oder verkürzt werden. Ein Mitglied des Stadtrates darf höchstens zweimal zum selben Verhandlungsgegenstand sprechen. Anträge zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt. 19 Anträge zur Geschäftsordnung Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mitglied des Stadtrates gestellt werden. Die erfolgt durch das Heben beider Hände. Dazu gehören insbesondere folgende Anträge: a) auf Schluss der Beratung, b) auf Schluss der Rednerliste, c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister, d) auf Vertagung, e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung, f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit, g) auf namentliche oder geheime Abstimmung, h) auf Übergang zur Tagesordnung. Anträge zur Geschäftsordnung unterbrechen die Sachberatung. Außer dem Antragsteller und dem Bürgermeister erhält je ein Redner der Fraktionen und die keiner Fraktion angehörenden Stadträte Gelegenheit, zu dem Geschäftsordnungsantrag zu sprechen. Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der Stadtrat gesondert vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmungen. (4) Ein Antrag auf Schluss der Beratung oder auf Schluss der Rednerliste darf erst gestellt werden, wenn jede Fraktion und die keiner Fraktion angehörenden Stadträte Gelegenheit hatten, einmal das Wort zu nehmen. Wird ein Antrag auf Schluss der Beratung angenommen, ist die Beratung abzubrechen und Beschluss zu fassen. Wird ein Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen, dürfen nur noch diejenigen Stadträte zur Sache sprechen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vorgemerkt sind. 20 Sachanträge Jedes Mitglied des Stadtrates ist berechtigt, zu jedem Verhandlungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen (Sachanträge). Sie sind vor Abschluss der Beratung über diesen Verhandlungsgegenstand zu stellen und müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten. Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge. 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand oder den Haushalt der Stadt nicht unerheblich beeinflussen (Finanzanträge), insbesondere Änderungen der Aufwendungen und Erträge oder Änderungen der Auszahlungen und Einzahlungen gegenüber dem Haushaltsplan zur Folge haben, müssen mit einem nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Deckungsvorschlag verbunden werden. 21 Beschlussfassung Der Stadtrat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt, sofern die SächsGemO nichts Abweichendes regelt. Der Bürgermeister hat sich vor jeder Beschlussfassung über jeden Verhandlungsgegenstand davon zu überzeugen, ob der Stadtrat beschlussfähig ist. 22 Abstimmungen Der Stadtrat stimmt in der Regel offen ab. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen, soweit nicht der Stadtrat im Einzelfall etwas anderes beschließt. Aus wichtigem Grund kann der Stadtrat geheime Abstimmung beschließen. Geheime Abstimmungen werden durch Abgabe von Stimmzetteln durchgeführt. Der Stadtrat hat namentlich abzustimmen, wenn es ein Fünftel der Mitglieder des Stadtrates beantragt. Bei namentlicher Abstimmung ist die Stimmabgabe jedes einzelnen Mitgliedes des Stadtrates in der Niederschrift zu vermerken. Wird zum selben Verhandlungsgegenstand sowohl ein Antrag auf namentliche als auch auf geheime Abstimmung gestellt, so hat der Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang.

8 Seite 8 22/2017 Amtliche Bekanntmachung (4) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt. (5) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekanntgegeben und in der Niederschrift festgehalten. (6) Über Gegenstände einfacher Art und geringer Bedeutung kann der Stadtrat im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschließen. Der damit verbundene Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied des Stadtrates widerspricht. 23 Wahlen Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein anwesendes Mitglied des Stadtrates widerspricht. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet im Falle des Satzes 3 ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht. Die Stimmzettel sind vom Bürgermeister bereitzuhalten. Jeder Bewerber wird auf dem Stimmzettel namentlich benannt und erhält ein abgegrenztes Feld gleicher Größe. Der Stimmzettel muss so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Werden mehrere Wahlen in derselben Sitzung des Stadtrates durchgeführt, müssen sich die Farben der Stimmzettel deutlich voneinander unterscheiden. Die Stimmzettel sind von den stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates zweifelsfrei zu kennzeichnen. Unbeschriftete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf denen ja oder nein vermerkt ist, sind ungültig, es sei denn, dass nur eine Person zur Wahl ansteht. (4) Der Bürgermeister ermittelt unter Mithilfe von zwei vom Stadtrat bestellten Mitgliedern oder Gemeindebediensteten das Wahlergebnis und gibt es dem Stadtrat bekannt. (5) Ist das Los zu ziehen, so hat der Stadtrat hierfür ein Mitglied zu bestimmen. Der Bürgermeister oder in seinem Auftrag ein Gemeindebediensteter stellt in Abwesenheit des zur Losziehung bestimmten Mitglied des Stadtrates die Lose her. Der Hergang der Losziehung ist in der Niederschrift zu vermerken. 24 Ordnungsgewalt und Hausrecht des Bürgermeisters Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Hausrecht aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen alle Personen, die sich während einer Sitzung des Stadtrates im Beratungsraum aufhalten. Wer sich als Zuhörer ungebührlich benimmt oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, kann vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und aus dem Sitzungssaal gewiesen werden, wenn die Ordnung auf andere Weise nicht wiederhergestellt werden kann. Entsteht während der Sitzung des Stadtrates unter den Zuhörern störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nach vorheriger Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten Teil des Beratungsraumes räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist. 25 Ordnungsruf und Wortentziehung Redner, die vom Thema abschweifen, kann der Bürgermeister zur Sache rufen. Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich reißen oder die vorgeschriebene bzw. die vom Stadtrat beschlossene Redezeit trotz entsprechender Abmahnung überschreiten, kann der Bürgermeister zur Ordnung rufen. Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1) oder einen Ordnungsruf (Abs. 2) erhalten, so kann der Bürgermeister ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das Wort entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem betreffenden Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilt werden. 26 Ausschluss aus der Sitzung, Entzug der Sitzungsentschädigung Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein Mitglied des Stadtrates vom Bürgermeister aus dem Beratungsraum verwiesen werden. Mit dem Ausschluss aus der Sitzung ist der Verlust des Anspruches auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Bei wiederholten Verstößen nach Abs. 1 kann der Stadtrat ein Mitglied für mehrere, höchstens jedoch für drei Sitzungen ausschließen. Die Abs. 1 und 2 gelten entsprechend für andere Personen, die gemäß 16 an den Sitzungen des Stadtrates teilnehmen.

9 Amtliche Bekanntmachung 22/2017 Seite 9 DRITTER ABSCHNITT NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNGEN DES STADTRATES, UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT 27 Niederschrift über die Sitzungen des Stadtrates Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Stadtrates ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten: a) den Namen des Vorsitzenden, b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden Stadträte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit, c) die Gegenstände der Verhandlung, d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung, e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und f) den Wortlaut der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse. Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufes enthalten. Der Vorsitzende und jedes Mitglied des Stadtrates können verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstimmung in der Niederschrift festgehalten wird. Die Niederschrift wird von einem Gemeindebediensteten geführt, der vom Bürgermeister bestimmt wird. Der Bürgermeister kann auch ein Mitglied des Stadtrates damit beauftragen. (4) Jede Sitzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse wird vom Schriftführer auf einem Tonträger aufgenommen. Die Aufnahme dient ausschließlich als Hilfsmittel zur Erstellung der Niederschrift und ist nach Beschluss der Niederschrift unverzüglich zu löschen. Jeder Stadtrat hat das Recht, vor Abstimmung über die Niederschrift die Tonaufzeichnung anzuhören. Tonaufzeichnungen dürfen nur mit ausdrücklichem Beschluss aufbewahrt werden. (5) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei Stadträten, die an der Sitzung teilgenommen haben, und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Die beiden Stadträte werden vom Stadtrat bestellt. Ist einer der Unterzeichnenden mit einzelnen Punkten der Niederschrift nicht einverstanden oder können sich die Unterzeichnenden über den Inhalt der Niederschrift nicht einigen, kann über die entsprechenden Einwände ein Vermerk gefertigt werden. (6) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel jedoch spätestens zur nächsten Sitzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu bringen. Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen entscheidet der Stadtrat. (7) Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen ist den Einwohnern der Stadt gestattet. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen weder den Mitgliedern des Stadtrates noch sonstigen Personen ausgehändigt werden. 28 Unterrichtung der Öffentlichkeit Über den wesentlichen Inhalt der vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Unterrichtung ist Sache des Bürgermeisters, der auch darüber entscheidet, in welcher Weise die Unterrichtung zu geschehen hat. Die Unterrichtung nach Abs. 1 gilt auch für Beschlüsse des Stadtrates, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, sofern sie in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben worden sind. VIERTER TEIL GESCHÄFTSORDNUNG DER AUSSCHÜSSE 29 Beschließende Ausschüsse Auf das Verfahren der beschließenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des Stadtrates sinngemäß anzuwenden. Sitzungen, die der Vorberatung von Angelegenheiten nach 41 Abs. 4 SächsGemO dienen, sind in der Regel nichtöffentlich. 30 Beratende Ausschüsse Auf das Verfahren der beratenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des Stadtrates sinngemäß anzuwenden, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind nichtöffentlich; die in 9 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe entfällt. 28 dieser Geschäftsordnung findet keine Anwendung. Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, entfällt die Vorberatung. FÜNFTER TEIL GESCHÄFTSFÜHRUNG DER ORTSCHAFTSRÄTE 31 Geschäftsgang der Ortschaftsräte Auf das Verfahren der Ortschaftsräte finden die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des Stadtrates - mit Ausnahme von 27 Abs. 4 - sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Bürgermeisters der Ortsvorsteher tritt. Eine Tonaufzeichnung der Sitzung erfolgt nicht.

10 Seite 10 22/2017 Amtliche Bekanntmachung Nimmt der Bürgermeister an einer Sitzung des Ortschaftsrates teil, ist ihm vom Vorsitzenden auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen. Stadträte, die in der Ortschaft wohnen und nicht Ortschaftsräte sind, können an allen Sitzungen des Ortschaftsrates mit beratender Stimme teilnehmen. SECHSTER TEIL SCHLUSSBESTIMMUNGEN, INKRAFTTRETEN 32 Schlussbestimmungen Jedem Mitglied des Stadtrates, der Ausschüsse, der Beiräte und der Ortschaftsräte ist eine Ausfertigung dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Wird die Geschäftsordnung während der Wahlperiode geändert, so ist auch die geänderte Fassung auszuhändigen. 33 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 10. April 2014 außer Kraft. Eibenstock, 20. Oktober 2017 Uwe Staab Bürgermeister Nach 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der Jahresfrist: a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Stadtverwaltung Eibenstock Beschlüsse von der 33. ordentlichen Stadtratsitzung am 19. Oktober ÖFFENTLICHER TEIL- Beschluss-Nr. 314/33/17: Der Stadtrat von Eibenstock bestätigt das Beschlussprotokoll der 32. ordentlichen Stadtratsitzung vom 7. September 2017 in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 315/33/17: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Satzung über die Entschädigung und über die Zuwendungen für Dienstjubiläen der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Eibenstock gemäß Anlage zur Beschlussvorlage-Nr. 059/17. Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 316/33/17: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eibenstock gemäß Anlage zur Beschlussvorlage-Nr. 060/17. Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 317/I/33/17: Der Stadtrat von Eibenstock bestätigt die vorliegende Kalkulation für das Haushaltsjahr 2016 gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorlage- Nr. 061/17 für die Erhebung der Elternbeiträge. Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 317/II/33/17: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen der Stadt Eibenstock gemäß Anlage 2 zur Beschlussvorlage-Nr. 061/17. Damit tritt Beschluss-Nr. 236/ III/23/16 vom 29. September 2016 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Ja: 10, Nein: 6, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 318/33/17: 1. Der auf der Basis des Vorentwurfs sowie der Träger- und Öffentlichkeitshinweise erstellte Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem Planausschnitt des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung (Stand September 2017) gebilligt.

11 Amtliche Bekanntmachung 22/2017 Seite Der Entwurf der Planzeichnung, die Begründung mit Umweltbericht der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen sind nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen und einzubeziehen. Die Auslegung ist ortsüblich nach 3 Abs. 2 BauGB Satz 2 bekannt zu machen. Parallel dazu kann der Entwurf zur 4. Änderung des FNP auf der Internetseite der Stadt Eibenstock ( sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter eingesehen werden. Die öffentliche Auslegung soll unter dem Hinweis, dass Anregungen und Bedenken zu den Änderungen und Anpassungen von jedermann geäußert und zur Niederschrift vorgebracht werden können, wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten: Montag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 14 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr, Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr in der Zeit vom 13. November 2017 bis 15. Dezember Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 319/33/17: Der Stadtrat von Eibenstock weist den Bürgermeister an, in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Eibenstock mbh dem vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) zuzustimmen und erteilt der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung. Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 0, Enth.: 0 -NICHTÖFFENTLICHER TEIL- Beschluss-Nr. 320/33/17 Der Stadtrat von Eibenstock hat über den Erwerb von Flurstücken der Gemarkung Carlsfeld beraten und beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 321/33/17: Der Stadtrat von Eibenstock hat über eine unbefristete Niederschlagung beraten und beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 322/33/17: Der Stadtrat von Eibenstock hat über einen Antrag auf Erlass von offenen Forderungen beraten und beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 0, Enth.: 0 Uwe Staab Bürgermeister Satzung über die Entschädigung und über die Zuwendungen für Dienstjubiläen der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Eibenstock Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom, 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652), in Verbindung mit 62 und 63 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466), sowie 13, 14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. August 2012 (SächsGVBl. S. 458), hat der Stadtrat von Eibenstock in seiner Sitzung am 19. Oktober 2017 nachstehende Satzung beschlossen: 1 Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Eibenstock sind: a) der Stadtwehrleiter, b) der Stellvertreter des Stadtwehrleiters, c) die Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Eibenstock, Sosa, Wildenthal und Carlsfeld, d) die Stellvertreter der Ortsfeuerwehr Eibenstock, Sosa, Wildenthal und Carlsfeld, e) der Jugendfeuerwehrwarte, f) der Gerätewarte. Die Entschädigung des Stadtwehrleiters beträgt monatlich 62,00 EUR. Die Entschädigung des Stellvertreters des Stadtwehrleiters beträgt monatlich 31,00 EUR.

12 Seite 12 22/2017 Amtliche Bekanntmachung (4) Die Entschädigung der Ortswehrleiter beträgt monatlich 35,00 EUR. (5) Die Entschädigung der Stellvertreter der Ortswehrleiter beträgt monatlich 18,00 EUR. (6) Die Entschädigung der Jugendfeuerwehrwarte beträgt monatlich 25,00 EUR. (7) Die Entschädigung der Gerätewarte beträgt monatlich 15,00 EUR. (8) Die Entschädigung für den Feuerwehrausschussvorsitzenden beträgt je geleiteter Ausschusssitzung 20,00 EUR. (9) Alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Eibenstock (außer Jugendfeuerwehr), die an einem öffentlichen Einsatz teilnehmen, erhalten pro Einsatz eine Entschädigung von 4,00 EUR. 2 Wegfall der Entschädigung Der Anspruch auf die Entschädigung nach 1 Abs. 2 bis 7 entfällt: a) mit Ablauf des Monats, in dem der Anspruchsberechtigte aus seinem Ehrenamt ausscheidet, oder b) wenn der Anspruchsberechtigte ununterbrochen länger als drei Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. Hat der Anspruchsberechtigte den Grund für die Nichtausübung des Ehrenamtes selbst zu vertreten, entfällt der Anspruch auf Entschädigung, sobald das Ehrenamt nicht mehr wahrgenommen wird. 3 Ersatz bei Verdienstausfall Beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr können gemäß 62 Abs. 2 SächsBRKG auf Antrag von der Stadt Ersatz des ihnen entstandenen Verdienstausfalles infolge von Einsätzen, Übungen sowie Ausund Fortbildungsmaßnahmen während der üblichen Arbeitszeit verlangen. Der Erstattungsbeitrag für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Arbeitnehmer sind, richtet sich nach 14 Abs. 1 Satz 1 SächsFwVO in der jeweils gültigen Fassung. Er beträgt nach derzeitiger Rechtslage höchstens 24,00 EUR pro Stunde. Pro Tag wird der Verdienstausfall für höchstens zehn Stunden erstattet. Angefangene Stunden werden als volle Stunden angerechnet ( 14 Abs. 2 SächsFwVO). Die Höhe des Verdienstausfalls ist glaubhaft zu machen. Die Entschädigung für den Verdienstausfall für Arbeitnehmer regelt 62 Abs. 1 SächsBRKG. Dem privaten Arbeitgeber ist der Verdienstausfall des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit 62 Abs. 2 SächsBRKG auf Antrag von der Stadt zu erstatten: a) das Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung. b) das Arbeitsentgelt, das er einem Arbeitnehmer, der Feuerwehrdienst leistet, aufgrund gesetzlicher Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weitergewährt, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Feuerwehrdienst zurückzuführen ist. 4 Zuwendungen für Angehörige der Feuerwehr Ehrenamtlich Feuerwehrdienstleistende erhalten bei Dienstjubiläen eine Zuwendung in Höhe von - 10 Jahre 50,00 EUR, - 20 Jahre 75,00 EUR, - 30 Jahre 100,00 EUR. Für jede weitere 10-jährige Mitgliedschaft erhält der ehrenamtlich Feuerwehrdienstleistende eine Zuwendung von 100,00 EUR. Ehrenamtlich Feuerwehrdienstleistende erhalten ein Präsent in Höhe von 25,00 EUR für: Geburtstag, Geburtstag, - jeden weiteren Geburtstag, dessen Zahl mit 5 oder 0 endet. 5 Ersatz bei Sachschäden im Feuerwehrdienst Für entstandene Sachschäden im Feuerwehrdienst wird, soweit es sich um keine vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung handelt, gemäß 63 Abs. 2 und 3 SächsBRKG Ersatz geleistet und der Schadensfall abgewickelt. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung und über die Zuwendungen für Dienstjubiläen der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Eibenstock vom 17. November 2011 außer Kraft.

13 Amtliche Bekanntmachung 22/2017 Seite 13 Eibenstock, 20. Oktober 2017 Uwe Staab Bürgermeister Nach 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der Jahresfrist: a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Stadtverwaltung Eibenstock Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock, Stand September 2017 Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 19. Oktober 2017 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten: Montag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr in der Zeit vom 13. November 2017 bis 15. Dezember Parallel dazu kann der Entwurf zur 4. Änderung des FNP auf der Internetseite der Stadt Eibenstock ( sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www. buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden. Neben dem Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus: 1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen/Schutzgebiete - Landesdirektion Sachsen ( ), Planungsverband Region Chemnitz ( ), Landratsamt Erzgebirgskreis ( ), Zweckverband Naturpark Erzgebirge/ Vogtland ( ): Hinweis auf die Lage der Änderungsfläche in der Entwicklungszone des Naturparks Erzgebirge/Vogtland. 2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden - Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz ( ): Hinweis auf die Beschränkung der Bodenneuversiegelung auf das unabdingbar notwendige Maß, - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ( ): Hinweise zu den geologischen Verhältnissen im Plangebiet und zur natürlichen Radioaktivität, - Sächsisches Oberbergamt ( ): Hinweis auf die Lage im Altbergbaugebiet. 3. Auswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung/Mensch - Landratsamt Erzgebirgskreis, Immissionsschutz ( ): keine Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht. 4. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter - Landesamt für Denkmalpflege ( ): keine Betroffenheit von Denkmälern. Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen. Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über Ziele und Zwecke der Planung, zur Erörterung während des vorgenannten Auslegungszeitraumes und zur Äußerung von Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen ( 4 a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gegeben.

14 Seite 14 22/2017 Amtliche Bekanntmachung Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist ( 3 Abs. 2 BauGB). Des Weiteren werden nach 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können. Eibenstock, den Bekanntmachung der Beschlüsse der 9. Bauausschusssitzung vom 26. Oktober 2017 Beschluss-Nr. B 58/2017 Der Bauausschuss bestätigt das Protokoll der Bauausschusssitzung vom 21. September 2017 in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: Ja: 8, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. B 59/2017 Der Bauausschuss erteilt zum Umbau und zur Umnutzung der leer stehenden Doppelhaushälfte des Wohngebäudes Alte Schneeberger Straße 5, Eibenstock zur Pension durch Familie Alexander und Kathleen Clauß das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 8, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. B 60/2017 Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Nutzungsänderung und Umbau von Lager- und Büroräumen in eine Klein- Brauerei auf dem Flurstück 1026 o der Gemarkung Eibenstock, Muldenhammerstraße 1 durch die Firma Dietel Haustechnik GmbH und Co. KG, das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 Uwe Staab Bürgermeister Bekanntmachung der 34. ordentlichen Stadtratsitzung am 16. November 2017 Bauamt Am Donnerstag, 16. November 2017, findet um 18:30 Uhr im Rathaus Eibenstock, Sitzungssaal, die 34. ordentliche Sitzung des Stadtrates von Eibenstock statt. Tagesordnung: -öffentlicher Teil- 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit 2. Bürgerfragestunde 3. Bestätigung des Beschlussprotokolls der 33. ordentlichen Stadtratsitzung vom 19. Oktober Vergabe der Stadtpreise (Vorlage-Nr. 066/17) 5. Hundesteuersatzung der Stadt Eibenstock (Vorlage-Nr. 067/17) 6. Grunderwerbe Carlsfeld (Vorlage-Nr. 068/17) 7. Informationen 8. Sonstiges Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen! Uwe Staab Bürgermeister Bekanntmachung der 10. Bauausschusssitzung am 23. November 2017 Am Donnerstag, 23. November 2017, findet um 18:30 Uhr im Rathaus Eibenstock, Zimmer 6, die 10. Sitzung des Bauausschusses von Eibenstock statt. Tagesordnung: -öffentlicher Teil- 1. Begrüßung 2. Bestätigung des Protokolls der 9. BA-Sitzung am 26. Oktober Bauanträge 4. Ausbau der Vorderen Rehmerstraße Vorstellung Entwurf 5. Vorbereitung neuer LEADER-Projekte 6. Informationen 7. Sonstiges Uwe Staab Bürgermeister Füchse in Wohngebieten Das Fuchsproblem tritt in unserem Gemeindegebiet immer häufiger zu Tage. Sie haben die Komposthaufen in den Gärten oder Futterstellen von Katzen für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie halbzahm und dann eventuell zu einem Problem werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen, generell verboten. Wir bitten daher alle Einwohner darauf zu achten, dass der Fuchs in den Gärten keine Nahrung findet und somit in seinen ursprünglichen Lebensraum zurückfindet. Ordnungsverwaltung

15 Amtliche Bekanntmachung 22/2017 Seite 15 Sprechzeiten Bekanntmachung des Forstbezirkes Eibenstock zur Bodenschutzkalkung 2018 Durch den Forstbezirk Eibenstock erfolgt in dem Zeitraum von Juli bis Oktober 2018 die Bodenschutzkalkung im Staatswald. Dies ist eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung im Sinne der einschlägigen Wald- und Naturschutzgesetze. Eine Einschränkung der Genusstauglichkeit von gesammelten Pilzen und Beeren besteht bei gründlicher Reinigung nicht. Zur Vermeidung der Abtrift von Kalkpartikeln wird zu Wohngebieten und öffentlichen Straßen u. ä. ein entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten. Die Kalkungsmaßnahme wird aus Mitteln der Europäischen Union zu 100% finanziert. Sollten Sie mit der Kalkung des Waldes nicht einverstanden sein, dann legen Sie bitte bis zum 20. November 2017 beim Forstbezirk Eibenstock, Schneeberger Straße 3 in Eibenstock (Tel ) schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch ein. Wenn bis 20. November 2017 keine Ablehnung erfolgt, gilt dies als Zustimmung zur geplanten Kalkung. Damit wird dem Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Eibenstock bzw. dem von ihm beauftragten Unternehmen die Befugnis erteilt, den Wald gemäß 13 Abs.1 SächsWaldG im Auftrag des Waldbesitzers für den Zeitraum der Kalkung zu sperren. In der Gemeinde Eibenstock betrifft dies die Wälder der Gemarkung Sosa vom Tal der Kleinen Bockau über den Riesenberg bis Erlabrunn. Privatwald ist keiner betroffen. Stadtverwaltung Eibenstock Rathaus, Rathausplatz 1, Telefon Bürgermeister Nur nach Terminvereinbarung Sekretariat, Telefon: rita.misof@eibenstock.de Bauamt, Kämmerei und Sekretariat Mo 9-12 Uhr / Uhr Di 9-12 Uhr / Uhr Do 9-12 Uhr / Uhr Fr 9-12 Uhr Haupt-, Einwohnermelde-, Sozial-, Standes- und Ordnungsamt, Stadtkasse und Steuern Di 9-12 Uhr / Uhr Do 9-12 Uhr / Uhr Fr 9-12 Uhr nur nach Vereinbarung Einwohnermeldeamt Zusätzliche Sprechzeit Samstag, Uhr Tourist-Service-Center Eibenstock Dr.-Leidholdt-Straße 2, Telefon Mo 9-12 Uhr / Uhr Di - Fr 9-12 Uhr / Uhr Sa Uhr Sosa Bürgerbüro Gemeindeamt, Hauptstraße 28, Tel Di 9-12 Uhr Do Uhr Ortsvorsteher Do Uhr Carlsfeld Bürgermeister Di Uhr (Die Karte kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.) Bei Fragen zur Bodenschutzkalkung wenden Sie sich bitte an den Forstbezirk Eibenstock oder an den zuständigen Revierleiter. Ingolf Zirnstein Dipl.-Forstingenieur(FH) Sachbearbeiter Waldökologie/Naturschutz STAATSBETRIEB SACHSENFORST Forstbezirk Eibenstock Touristinformation Carlsfeld Carlsfelder Hauptstraße 58, Telefon od Mo/Mi Uhr Di/Do/Fr 9-13 Uhr Schiedsstelle/Friedensrichter, Herr Dippel Stadtverwaltung Aue, Goethestraße 5, Zimmer 5 Telefon oder Do Uhr

16 Seite 16 22/2017 Eibenstock Fortsetzung von Titelseite Mitwirkende gesucht! Auersbergkönige der Saison 2017 stehen fest Über die Filterfunktion lassen sich dort zudem weitere Auswertungen vornehmen, z.b. nach Altersklassen oder Vereinen. Wir gratulieren auf diesem Weg ganz herzlich den Siegern sowie jedem einzelnen Starter, denn jeder, der sich überwunden und die anspruchsvolle Herausforderung gemeistert hat, darf sich letztlich als Sieger fühlen! Die Zeitmessanlage haben wir bis zum Start der neuen Radsaison winterfest gemacht. Für das nächste Jahr planen wir den Auersbergkönig am Saisonende im Rahmen eines Wettkampfes zu ermitteln. Genaueres dazu dann im Frühjahr Wir freuen uns sehr über die große Resonanz und die vielen positiven Rückmeldungen. Ein großes Dankeschön gilt allen, die an der Verwirklichung dieses Projektes mitgewirkt und den Betrieb der Anlage (inkl. Webseite) in der ersten Saison sichergestellt haben. Für die wenigen, kurzzeitigen Ausfälle der Anlage möchten wir uns entschuldigen. Diese waren technisch bedingt und ergaben sich durch den Wechsel der verbrauchten Farbbänder in den Stempeldruckern sowie durch den zu niedrigen Ladezustand der Batterien aufgrund der zu geringen Sonneneinstrahlung zum Ende der Saison. Ein Ausfall ist jedoch der Unvernunft Dritter zu verdanken. Unbekannte hatten an einem Wochenende eine Großzahl der Stempelkarten aus der Startanlage entwendet. Dies hatte zur Folge, dass Sportler, die u.a. eigens aus Chemnitz angereist waren, die Anlage nicht nutzen konnten. Sehr ärgerlich war auch, dass über die gesamte Saison hinweg immer wieder zahlreiche Stempelkarten aus dem Kartenspender entnommen, beschmiert und im Bereich der Startanlage achtlos auf den Boden geworfen wurden. Zudem wurden mehrfach die mittels Strick an der Anlage befestigten Kugelschreiber gestohlen. Auch wurden Teile der Anlage sowie die Aushänge an Start und Ziel beschmiert. Dass es sich dabei um Sachbeschädigung und Diebstahl handelt, ist das eine. Das andere ist die Nichtachtung des Engagements anderer für die Allgemeinheit. Unsere Fördervereinsmitglieder investieren viel Freizeit, Herzblut und auch Geld in dieses und weitere Projekte, um unsere Region und Gesellschaft zu bereichern. Wir wünschen uns daher zumindest Respekt vor dem Geschaffenen! Wer gern mehr zu unserem Förderverein und dessen verschiedenen Aktivitäten wissen möchte, findet die nötigen Informationen im Internet unter: bzw. unter: Wer gern Mitglied werden oder uns mit Spenden unterstützen möchte, findet dort ebenfalls die nötigen Informationen. Das Projekt Auersbergkönig ist ein Vorhaben des Vereins zur Förderung der Freude am Radfahren im Erzgebirge und Vogtland e. V. und wurde gefördert durch die Europäische Union. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde. Förderverein Freude am Radfahren Bald ist es wieder soweit: Am Samstag, dem 2. Dezember 2017 um 14:00 Uhr beginnt traditionell die Eibenstocker Märchenweihnacht mit dem großen Märchenumzug. Bisher haben sich schon viele gemeldet, um wieder daran mitzuwirken. Aktuell suchen wir allerdings noch Darsteller z.b. für die Märchen Der gestiefelte Kater sowie Hase und Igel. Außerdem freuen wir uns über Mädchen, die in ein Feenkostüm schlüpfen möchten. Bitte meldet Euch im Rathaus, Zimmer 17 oder im Märchenpark. Telefonisch erreicht Ihr uns unter oder sowie privat Die Kostümausgabe in der Grundschule Eibenstock (Eingang Keller neben Turnhalle) findet an folgenden Tagen statt: Montag, Dienstag, Freitag, Samstag, Montag, :00 Uhr 17:00 Uhr 15:00 Uhr 18:00 Uhr 15:00 Uhr 17:00 Uhr 10:00 Uhr 12:00 Uhr 14:00 Uhr 17:00 Uhr Team Eibenstocker Märchenweihnacht e.v. Waldtage im Spatzenhaus Bei herrlichem Sonnenschein gingen die großen Schulanfängerspatzen eine Woche jeden Tag in den Wald. Dort angekommen, bauten wir uns erst einmal ein Waldsofa aus dicken Ästen und Stämmen. Zusammen überlegten wir einige Regeln, die wichtig waren, um gemeinsam im Wald zu spielen. Dann konnte es losgehen. Die Kinder spielten mit dem, was der Wald hergab. Stöcke, Blätter, Steine, Zapfen und vieles mehr. Schnell waren einige Ideen gefunden und die Kinder bauten sich ein Tipi. Im Laufe der Woche untersuchten wir alles im Wald.

17 22/2017 Seite 17 Eibenstock Es war eine sehr interessante und lehrreiche Woche, die wir auf alle Fälle wiederholen werden. Die Kinder der Eichhörnchengruppe vom Spatzenhaus Zu Gast im Kulturzentrum Glück Auf! Mit der Lupe gingen die Kinder auf Entdeckungstour. Sie untersuchten Baumstümpfe, Bäume, kleine Waldtiere und machten mit Ton verschiedene Abdrücke vom Wald. Die Kinder der Maulwurf- und Eichhörnchengruppe und die Schulanfänger der Kita Sapperle besuchten am das Kulturzentrum Glück Auf. Sie erlebten eine Aufführung der Theatergruppe Thalia unter Leitung von Frau Christ. Alle waren schon aufgeregt, ihre Freunde aus dem Spatzenhaus auf der Bühne zu erleben. Die Kinder von Thalia spielten das Märchen Die Schäferin und der weiße Wolf. Alle Kinder waren begeistert und genossen die angenehme Atmosphäre im Kulturzentrum. Wir bedanken uns ganz herzlich für die tolle Theateraufführung und die Gastfreundschaft. Die Kinder und Erzieherinnen vom Spatzenhaus und Sapperle Veranstaltungsplan November 2017 Mittwoch, :30 Uhr Mutti-Kind-Nachmittag 19:00 Uhr Freizeit-orthopädisches Turnen Fr.Kleber Donnerstag, :00 Uhr Bücherausleihe Montag, :00 Uhr Seniorenturnen Auch verschiedene Bäume lernten sie kennen und unterscheiden. Dienstag, :00 Uhr Handarbeit Mittwoch, :00 Uhr Freizeit-orthopädisches Turnen Fr.Kleber Donnerstag, :00 Uhr EZV Montag, :00 Uhr Seniorenturnen Dienstag, :00 Uhr Klöppeln Mittwoch, :00 Uhr Freizeit-orthopädisches Turnen Fr.Kleber Jeden Tag gab es etwas Neues zu entdecken. Die Kinder machten Musik mit Naturmaterialien, ließen Blätter regnen, ertasteten verschiedene Gegenstände, fanden ein Vogelnest und bauten große und kleine Höhlen. Max baute für uns eine besonders große Höhle mit seinen Eltern, die fanden alle Klasse. Danke dafür. Donnerstag, :00 Uhr Frauenfrühstück Änderungen vorbehalten. Team IFMT

18 Seite 18 22/2017 Eibenstock Sondervorstellung: Das verschwundene Glück Veranstaltungen im Vorverkauf: Sonderaufführung Das verschwundene Glück am Mettenschicht am Silvestergala am Eibenstocker Irish Folk Festival am Vorverkauf: jeden 2. und 4. Samstag im Monat von Uhr und unter eibenstock.de. Karten für die Bergbühne erhalten Sie nur vom Verein selbst. Kulturzentrum Glück auf! Otto-Findeisenstraße Eibenstock Telefon: Mail: kulturzentrum@eibenstock.de Starkes Finale Kurzfristig ist es uns gelungen, die begehrte Theatergruppe des Fördervereins Kita Hammerschulzwerge Schönheide e.v. nach Eibenstock zu holen. Die Theateraufführungen des Vereins erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, und sind nun auch in Eibenstock zu bestaunen. Aufgeführt wird das Stück: Das verschwundene Glück aus der Feder von Claudia Wendler - Eine Theateraufführung von Erwachsenen für Kinder und Erwachsene! Beim 6. und damit letzten Wertungsturnier der ESV 90 Skatserie ging es hoch her. Fünf Skatspieler wollten sich noch den Jahressieg sichern. Wem es gelungen ist, wird beim Weihnachtsskat im November bekanntgegeben. Darin geht es um das Glück. Wie sieht es aus? Wie riecht es? Wie fühlt es sich an? Was, wenn das Glücksgefühl plötzlich weg ist? So wie bei Theresa Glücklich, die eines Morgens aufwacht und bemerkt, dass anstelle ihres Herzens nur noch ein großes, schwarzes Loch klafft. Zusammen mit Kriminalkommissar Wichtig begibt sich Theresa auf die Suche nach ihrem verschwundenen Glücksgefühl. Auf ihrer Reise begegnen sie anderen unglückseligen Gestalten und decken durch Zufall ein riesengroßes Missverständnis auf. Ob Theresa dabei ihr eigenes Glück wiederfinden kann? Hinweis zum Vorverkauf: Um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, dieses Stück anzusehen, sind die Eintrittskarten besonders günstig: Karten im Vorverkauf: 4,50, für Kinder bis 6 Jahre: 3,50. Mit freundlicher Unterstützung des Sozialen Netzwerks für Jugend und Vereine am Auersberg e. V. und des Kulturzentrums Glück auf! Das letzte Turnier hat Thomas Graupner aus Stützengrün mit Punkten für sich entschieden. Ihm folgten Horst Espig aus Schönheiderhammer (2.123), der Einheimische Matthias Zeitzer (1.738), Matthias Schuster (Zschorlau/1.647) und Jürgen Eichler (Eibenstock/1.610). Pawlowsky (Eibenstock)

19 Eibenstock 22/2017 Seite 19 Ausdauersport: Toller Erfolg in der Türkei Michael Pawlowsky aus der Lauf-und Radsportabteilung des ESV 90 belegte bei dem Cappadocia Ultratrail Run in der Zentraltürkei einen sehr guten 27. Platz. Bei dem Lauf, der zur Ultratrail World Tour gehört, ging es über 60km bei 1800 Höhenmeter. 273 Läufer aus der ganzen Welt nahmen an diesem Rennen über Stock und Stein teil. Palowsky brauchte für diesen Kannten 7:05:52 Stunden und war damit zweitbester Deutscher. Sieger wurde der deutsche Profiläufer Moritz von der Heide in 5:14.00 Stunden. In seiner Altersklasse kam Pawlowsky sogar unter die besten Zwanzig, nämlich auf Rang 16. Ein toller Erfolg! Pawlowsky (Eibenstock) Neue Kostüme für die Jubiläumsshow Regelmäßig unterstützt die Erzgebirgssparkasse im Rahmen des PS-Lotterie-Sparen gemeinnützige Projekte in der Region. Nun konnte auch der FSV Eibenstock e.v. davon profitieren. Am Samstag, dem übergaben die Leiterin des Filialgebietes Eibenstock, Frau Zitterbart sowie Frau Wabnitz von der Nutzenstiftung in der Turnhalle der Grundschule Eibenstock neue Bekleidung für die Tanzgruppen. Alle strahlten mit den Kostümen um die Wette. Live und in Farbe zu bestaunen sind die Tänzerinnen in ihren neuen Outfits am Dann nämlich feiern die Dance-Kids, Teens & Minis des FSV Eibenstock e.v. ihr 10jähriges Jubiläum mit einer PARTY NONSTOP! (Fotos: Uwe Zenker) Am in der Auersberghalle Eibenstock beginnt 18:00 Uhr die große Jubiläumstanzshow. Sängerin Veronika Männel aus Schönheide und Julian der Zauberer mit seiner Magie und Illusionsshow werden ebenfalls dabei sein. Ab 21:00 Uhr Musik und Tanz mit DJ. Eintrittskarten zum Preis von 8,00 EUR (Abendkasse 10,00 EUR, nur Aftershowparty ab 21:00 Uhr: 5,00 EUR) können erworben werden in der Poststelle Eibenstock, im Tourist-Service-Center Eibenstock oder bei Sport Rass in Schönheide. Wir freuen uns auf Sie! Katja Zeitzer und die Dance-Kids, Teens & Minis des FSV Eibenstock e.v. ERNTEDANK am Eibenstocker Tisch - Gedanken eines Löwenzahns Vom Jubeln, Loslassen und Gottvertrauen Ich heiße Löwenzahn und bin von meinem Schöpfer in die Welt gesandt, um zu keimen, Wurzeln zu treiben, mich der Sonne entgegenzustrecken, zu blühen und Samen zu tragen. Ich bin nicht anspruchsvoll. Mir genügt ein kleines Plätzchen am Wegesrand, oder ein Riss im Asphalt oder die Müllhalde. Die meisten gehen achtlos an mir vorbei. Für den Gärtner bin ich Unkraut. Im Blumenstrauß findet man mich nicht. Aber die Kinder lieben mich als Pusteblume. Auch die Bienen schätzen mein Dasein. Sie saugen aus mir ihre Nahrung und befruchten mich dabei. So helfen wir uns gegenseitig. Am Morgen, wenn die ersten Sonnenstrahlen mich treffen, werde ich selbst zu einer kleinen Sonne und öffne meine gelbe Blüte. Aber es kommt der Tag, da öffnet sich meine Blüte nicht mehr und meine Blütenblätter fallen ab. Das ist wie ein Abschied, aber es ist eine wunderbare Verwandlung. Ein weiterer Gedanke meines Schöpfers wird nun wahr. Ich schiebe nun eine silberne Kugel hervor. Noch einmal bin ich schön und freue mich über mein neues Leben. Bald spüre ich den Wind mit der neuen Botschaft meines Schöpfers. Sie lautet: Loslassen! Die ersten Fallschirme fliegen in ein neues Leben. Ich lasse los, einen nach dem anderen. Ich weiß nicht was nun kommen wird, aber Gott weiß es. (Verfasser unbekannt) Loslassen muss in bestimmten Lebenssituationen gelernt sein. Es fällt uns nicht leicht, Vertrautes abzugeben, den Beruf zum Beispiel oder den Verlust eines lieben Menschen, mit dem man viele Jahre gemeinsam verbracht hat. Es fällt uns schwer, dem Ganzen etwas Gutes abzugewinnen. Einen Rückblick sollten wir aber dennoch in Dankbarkeit wagen und im Vertrauen auf Gottes Beistand nach vorne schauen, wie dieser Löwenzahn. Es entsteht etwas Neues, aber anders als gewohnt. Voller Dankbarkeit wollen auch wir auf das vergangene Jahr zurückblicken, in dem Sie uns wieder die Treue gehalten haben. Für alle Spenden, ob es beim Eibenstocker Tisch oder in der Möbelbörse gewesen ist, möchten wir uns im Namen all der Menschen bedanken, denen Sie damit geholfen haben. Sie dürfen

20 Seite 20 22/2017 Eibenstock / Sosa uns gerne besuchen und eine Tasse Kaffee mit uns trinken. Unsere Öffnungszeiten für den Eibenstocker Tisch : Dienstag Uhr mit Kaffee und Kuchen Donnerstag Uhr nur Ausgabe von Lebensmitteln Möbelbörse im Kunsthof Ludwig-Jahn-Straße: nur Montag und Freitag Uhr In den Wintermonaten November bis Ende März haben wir nur bis 17 Uhr geöffnet. In tiefer Dankbarkeit, auch im Namen aller Mitarbeiter grüßt Sie recht herzlich Renate Koltermann Sosa Grundschule Sosa nimmt am 1. Schwimmcup der Stadtwerke Schwarzenberg teil Einer Einladung der Stadtwerke Schwarzenberg sind die Schüler aus der Klasse 3 am gefolgt und stellten ein sportliches Team aus vier Mädchen zusammen. Als Betreuerin nahmen sie Frau Sabine Unger mit in den Kader. An dieser Stelle ein großes Dankeschön für die tolle Betreuung während des Wettkampfes. Für unsere Klasse gingen Lucy Kieß, Lilly Hahn, Yasmin Raafat und Sydney Wüstling an den Start. T a u s c h v e r a n s t a l t u n g für Münz- und Abzeichensammler in der Funke - Stickerei - GmbH Weststraße 10 (hinter dem Stickereimuseum, Bürgermeister-Hesse-Str. 7) am Sonnabend, dem Beginn: 9 Uhr Ende gegen 12 Uhr Die Sammler von Geldscheinen, Medaillen, Orden, Ehrenzeichen, Ansichtskarten und heimatkundlichen Dokumenten sind ebenfalls herzlich willkommen. Zusätzlich zum Tausch können auch Sammlungen oder Einzelstücke gekauft oder zum Verkauf angeboten werden. Möglichkeiten, sich über die Numismatik zu informieren, sind ebenfalls vorhanden. Auch kann man sich seine Münzen bestimmen lassen oder zur Werteinschätzung vorlegen. Danke! Man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt doch, wenn es plötzlich dunkel wird. F. Kafka Walter Siegel * Insgesamt meldeten sich 11 Teams von den Grundschulen aus dem Altlandkreis Aue-Schwarzenberg an und stellten sich dem sportlichen Wettkampf. Drei verschiedene Disziplinen gab es zu bewältigen. Unsere Mädels kämpften und wurden mit dem 6. Platz in der Gesamtwertung belohnt. Wir sagen Danke allen Angehörigen, Freunden, Bekannten und Nachbarn, die mit uns Abschied genommen haben und ihre Anteilnahme so herzlich und vielfältig zum Ausdruck brachten. Besonderer Dank gilt Herrn Dr. Petzold sowie dem Pflegedienst Nötzold für ihre geleistete Arbeit. Eibenstock, im Oktober 2017 In stiller Trauer Reiner Siegel Am Bahnhof Lichtentanne OT Stenn

21 22/2017 Seite 21 Sosa Der gläserne Wanderpokal ging nach Grünhain-Beierfeld, aber vielleicht gelingt es der zukünftigen Klasse 3, den Wanderpokal nach Sosa zu holen. Wir drücken jedenfalls die Daumen. Die Schüler der Klasse 3 Grundschule Sosa Gesund und fit in den Herbst......lautete das Projektthema vor den Ferien an der Grundschule Sosa. In den einzelnen Klassen beschäftigte man sich mit folgenden Themen: Klasse 1: In der bunten Blättervielfalt den Igel beobachten. Klasse 2: Mit selbst hergestellten Instrumenten aus Obst und Gemüse ein kleines Herbstkonzert veranstalten. Klasse 3: Gesund und fit rund um die Kartoffel Klasse 4: Auf Waldexpedition mit Lupe und Forschungsauftrag Unterstützt wurden wir von Physiotherapie Sabine Bauer Alles für unsere Füße und der Fachberaterin für Ernährung und Lebensmittel Kristina Werner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie hatte für die Klassen 1 und 2 das Thema Power Kauer auf Gemüsejagd sowie für die 3. und 4. Klasse das Thema Knackig, duftig, bunt der Sinnesparcours vorbereitet. Ein gemeinsames, gesundes Mittagessen war unser Projektabschluss. Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer. Schüler und Lehrer der Grundschule Sosa

22 Seite 22 22/2017 Sosa Der Seniorenkreis und die Selbsthilfegruppe der Hörgeschädigten laden zu folgenden Veranstaltungen in den SONNENHOF herzlich ein: Beginn jeweils 14:30 Uhr Allgemeine Informationen Veranstaltungen Donnerstag, Ursula Espig & Hannchen Vogel laden herzlich ein 13:30 14:30 Uhr Hörgeschädigtenberatung Dienstag, Besuch aus der Apotheke Fit in jedem Alter Donnerstag, Ein Nachmittag mit Marion Donnerstag, Geburtstagsfeier aller Senioren/innen, die im November Geburtstag hatten - alle feiern mit! Musikalisch gestaltet wird der Nachmittag von Peggy und alle singen mit! Carla Ullmann Danksagung Du wirst immer in unseren Herzen bleiben. In stiller Trauer haben wir Abschied genommen von Bernd Unger geb gest Für die liebevollen Beweise aufrichtiger Anteilnahme sowie letztes ehrendes Geleit möchten wir uns bei allen Verwandten und Bekannten recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Giese für seine tröstenden Worte und Kantorin Peggy Fuhrmann für den Gesang. Dank auch dem Bestattungsinstitut Neidhardt. In stillem Gedenken Ehefrau Elfriede und Kinder mit Familien TAXIBETRIEB Patientenbeförderung Rollstuhltransporte Kleinbus bis 8 Personen Jessica Passauer Zschorlau OT Burkhardtsgrün Hauptstraße 38 Tel Uhr Film im Kunsthaus: Tomorrow Die Welt ist voller Lösungen Was, wenn es die Formel gäbe, die Welt zu retten? Was, wenn jeder von uns dazu beitragen könnte? Als die Schauspielerin Mélanie Laurent (Inglourious Basterds, Beginners) und der französische Aktivist Cyril Dion in der Zeitschrift Nature eine Studie lesen, die den wahrscheinlichen Zusammenbruch unserer Zivilisation in den nächsten 40 Jahren voraussagt, wollen sie sich mit diesem Horror-Szenario nicht abfinden. Schnell ist ihnen jedoch klar, dass die bestehenden Ansätze nicht ausreichen, um einen breiten Teil der Bevölkerung zu inspirieren und zum Handeln zu bewegen. Also machen sich die beiden auf den Weg. Sie sprechen mit Experten und besuchen weltweit Projekte und Initiativen, die alternative ökologische, wirtschaftliche und demokratische Ideen verfolgen. Was sie finden, sind Antworten auf die dringendsten Fragen unserer Zeit. Und die Gewissheit, dass es eine andere Geschichte für unsere Zukunft geben kann. TOMORROW trifft den Nerv der Zeit. Mit dem César als Bester Dokumentarfilm ausgezeichnet, avancierte der Film in den vergangenen Monaten in Frankreich zum Publikumsliebling und inspirierte bisher mehr als 1 Mio. Zuschauer! Für ihren mitreißenden Dokumentarfilm reisten Mélanie Laurent und Cyril Dion in zehn Länder. Wie bei einem Puzzle wird bald klar, dass erst die Summe der Lösungsansätze das Bild einer anderen Zukunft zeichnet. TOMORROW beweist, dass aus einem Traum die Realität von morgen werden kann, sobald Menschen aktiv werden. Anmeldung unter info@kunsthof-eibenstock.de oder Tel Beitrag: Spende Uhr Führung durch den Kunsthof Entdecken Sie das Wohnen in fremden Kulturen und die Vielfalt im Hundertweltenhaus bei einem geführten Rundgang durch den Kunsthof. Beitrag 3 Anmeldungen unter info@kunsthof-eibenstock.de oder Tel :30 Uhr Whisky-Verkostung Die Whisky-Region Highlands im Kunst-Café Verkostung verschiedener Whisky Sorten & 3-Gänge-Menü inkl. Ein Abend für Genießer: Single Malt Scotch Whiskys aus den Highlands bis 21 Jahre Reifealter Destillerie-Abfüllungen verschiedener Stilrichtungen inkl. getorfter Whisky viel Wissenswertes über Whisky mit Genuss-Gesprächen in kleiner Runde

23 Allgemeine Informationen 22/2017 Seite 23 Genießen Sie Schottland mit allen Sinnen! Anmeldungen & Anfragen bitte an: Kunst-Café, Tel oder Tel Preis pro Teilnehmer 55 ab 10 Teilnehmer Uhr Konzert mit Ad Vanderveen & Kerstin de Ligny Ad Vanderveen, der in den Niederlanden geborene Sänger, Songwriter & Gitarrist wird in seiner Musik von seinen familiären Wurzeln, die in Kanada liegen, beeinflusst. Diesen Einfluss hört man auch in seinem umfangreichen Repertoire von Country, Folk & Rock und einem handgemachten, dabei zeitgemäßen Sound. Die alltäglichen Dinge des Lebens wie Einsamkeit, Heimweh, Verlust und Entfremdung, aber auch Liebe, Emotionen und der Aufbruch zu neuen Beziehungen spiegeln sich in seinen Songs wieder. Dabei ist es diese besondere Poesie in seinen Texten, die aufhorchen lässt. Sie sind leicht zugänglich und trotzdem anspruchsvoll, schaffen Nähe und strahlen im Einklang mit der klassisch handgemachten Musik eine warmherzige Atmosphäre der Verbundenheit zwischen Künstler und Hörer aus. Eine Kostprobe ist hier zu finden: Karten online oder im Kunstcafé sowie Tel oder VVK 15 ABK Uhr Friedensmeditation offener Abend Uhr Führung durch den Kunsthof Entdecken Sie das Wohnen in fremden Kulturen und die Vielfalt im Hundertweltenhaus bei einem geführten Rundgang durch den Kunsthof. Beitrag 3 Anmeldungen unter info@kunsthof-eibenstock.de oder Tel Informationselternabend im Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium Schneeberg für Eltern und Entdeckerabend für Schüler am Am erhalten die Grundschüler die Bildungsempfehlung für den weiteren Bildungsgang. Die Schüler und Eltern stehen damit vor einer wichtigen Bildungsentscheidung. Am Montag, dem , 18:00 Uhr, führt das Johann- Gottfried-Herder-Gymnasium Schneeberg zur Unterstützung einer fundierten Entscheidung einen Informationselternabend zum Übergang Grundschule - Gymnasium durch. Für die Schüler der Klassen 4 haben wir einen Entdeckerabend für junge Forscher geplant. Wir freuen uns, die Schüler der Klassen 4 an unserem Hause begrüßen zu dürfen. Eltern und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschulen, die den Wechsel an das Gymnasium in Betracht ziehen, sind recht herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Zunächst bietet der Beratungslehrer des Gymnasiums eine Führung durch das Haus an. Unsere Gäste können sich von den modernen Unterrichtsbedingungen der Einrichtung überzeugen. Im Anschluss an den Schulrundgang wird die Schulleiterin des Gymnasiums Frau Elle zum Thema Schulwechsel, Anforderungsniveau am Gymnasium, das Erlernen der 2. Fremdsprache ab Klasse 6, die neu eingerichteten bilingualen Module, unser Profilangebot, die gymnasiale Ausbildung und die weiteren Angebote am Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium sprechen. Im Anschluss an die Veranstaltung können alle individuellen Fragen um den schulischen Alltag und die gymnasiale Ausbildung besprochen werden. gez. Elle Schulleiterin Grundschultage am Clemens-Winkler-Gymnasium Aue Für alle interessierten Grundschüler der Klasse 4, die schon immer einmal wissen wollten, wie es in einem Gymnasium aussieht und wie man dort lernt, bietet das Clemens-Winkler-Gymnasium Aue auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Veranstaltungen an. Den Auftakt bilden die Grundschultage am und , zu denen wir alle Viertklässler und deren Eltern ganz herzlich an unsere Schule einladen. Folgende Veranstaltungen sind geplant: :00 21:00 Uhr: Lesenacht für Schüler 18:30 Uhr, Aula: Bildungsberatung Vorstellung des gymnasialen Bildungsweges für Eltern :00 18:00 Uhr Nachmittag der Sprachen und Naturwissenschaften für Schüler und deren Eltern 15:00 18:00 Uhr 22. Clemens-Winkler-Wettbewerb für Schüler Wir bitten um eine Voranmeldung zur Lesenacht möglichst bis Weitere Informationen zu den Inhalten dieser und aller anderen Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage unseres Gymnasiums ( Für Rückfragen stehen wir sehr gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Euren/Ihren Besuch. M. Wolter (Schulleiter)

24 Seite 24 22/2017 Allgemeine Informationen Wissenswertes Bis mindestens 2025 telefonischer Support bei Fragen und Problemen Bei Bedarf kostenfreier passwortgeschützter Bereich für interne Dokumente o.ä. Ermöglichen Sie den Azubis, Berufserfahrung zu sammeln! Bei Fragen rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0331/ an oder schicken eine an Bei Interesse an dem Förderprogramm und einer Webseitenerstellung, schicken Sie uns eine kurze Projektbeschreibung mit Ihren Daten per Fax an oder schreiben Sie uns eine . Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen den weiteren Ablauf. Freie Förderplätze für Sachsen - Azubis suchen wieder Webseitenprojekte Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. setzt sich mit seinen Azubi- Projekten für die praxisnahe Ausbildung von Berufsschülern und Studenten ein. Dank dieser Initiative können Azubis aus den Bereichen Büromanagement, Mediengestaltung und Programmierung ihr in der Berufsschule erworbenes Wissen im Rahmen der Webseitengestaltung für Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und kleinere Unternehmen praktisch anwenden. Mit der Teilnahme am Förderprogramm Sachsen vernetzt wird die vielseitige praktische Ausbildung der Azubis unterstützt. Neue Projektpartner geben Azubis die Chance, an abwechslungsreichen Projekten tätig zu werden. Die Erstellung der Webseiten ist für sie kostenfrei. Die Webseiten werden nach den Vorstellungen der Projektpartner erstellt, den Azubis stehen dabei erfahrene Ausbilder zur Seite. Das Ergebnis sind individuelle Webseiten, die selbstständig ohne Programmierkenntnisse aktualisiert werden können. Der telefonische Support des Fördervereins bei Fragen und Problemen ist bis mindestens 2025 gesichert. Lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen. Das Förderprogramm im Überblick: Sie unterstützen Azubis, praktische Berufserfahrung zu sammeln Betreuung der Azubis durch IHK-geprüfte Ausbilder kostenfreie Erstellung einer nach Ihren Vorstellungen konzipierten Webseite Musterseite zur Vorschau Eigenständiges Aktualisieren der Webseite - ohne Programmiererkenntnisse Förderverein für regionale Entwicklung e. V. Carina Oppermann Projektkoordinatorin Am Bürohochhaus Potsdam Telefon: Fax: info@azubi-projekte.de Blutspende gut für Spender und Empfänger: DRK muss die Patientenversorgung kontinuierlich sicherstellen Bitte nehmen Sie die vom DRK angebotenen Blutspendetermine wahr und starten Sie damit gesund in die dunklere Jahreszeit! Eine Blutspende hilft Patienten, die beispielsweise bei Blutarmut, nach hohem Blutverlust bei Operationen oder nach einem Unfall oder auch im Rahmen der Behandlung einer Krebserkrankung auf die Präparate angewiesen sind, die aus dem Blut gesunder Spender gewonnen werden. Der Spender hilft damit aber auch sich selbst. Nach einer Blutspende wird der Körper zur Blutneubildung angeregt und damit auch zur Bildung neuer Zellen, die im Körper ältere ersetzen. Darüber hinaus konnten Studien belegen, dass regelmäßiges Blutspenden den Blutdruck und damit das Risiko von Herz- Kreislauf-Erkrankungen senken kann. Jeder Spender sollte bereits vor, und auch nach einer Blutspende ausreichend essen und trinken. Die abgegebene Menge Spenderblut (500 ml) ist in der Regel nach circa zwei Wochen wieder vollständig ausgeglichen, der Flüssigkeitshaushalt ist bereits nach wenigen Stunden wieder hergestellt. Termine und Informationen zur Blutspende unter (bitte das jeweilige Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! Mandy Lorenz Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit Institut Plauen DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH

25 Anzeigen 22/2017 Seite 25 Geburtstage Wir gratulieren herzlichst unseren Seniorinnen und Senioren Eibenstock Evelyn Lippold Dieter Reißmann Fritz Müller Carlsfeld Diethard Baumgärtel Weitersglashütte Johannes Themel Wir begrüßen mit besten Wünschen unsere neuen Erdenbürger Charlotte Kramer Sosa Lina Klöppel Eibenstock Veröffentlichung Altersjubiläen am zum 85. Geburtstag am zum 70. Geburtstag am zum 90. Geburtstag am zum 75. Geburtstag am zum 80. Geburtstag Seit 1. November 2015 werden Altersjubiläen wie folgt veröffentlicht ( 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz): Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Sollte eine Nichtveröffentlichung des Geburtstages gewünscht werden, weisen wir Sie darauf hin, dass diese Beantragung nur in schriftlicher Form entgegengenommen wird. Anträge erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Eibenstock. Wäsche-Eck Aktion vom Bergstraße Eibenstock Tel /3661 ALLES für den Herrn 20% billiger! Nachtwäsche, Unterwäsche, Pullover, Shirts, Bademoden... Große Auswahl an Mützen und Handschuhen für Kinder und Erwachsene! Gaststätte und Partyservice Zur Rakete Schulstraße Eibenstock Schlacht- und Bockbierfest vom Öffnungszeiten: Mi Sa: ab 17:00 Uhr Sonn- und Feiertags Mittagstisch Uhr und ab 17:00 Uhr Tel.: 0178/ Wohnungsauflösung und Entrümpelung Verlegen von Laminat und Paneelen Putz- und Maurerarbeiten Einbau von Fenstern und Türen Grundstückspflege Winterdienst Zaunbau uvm. Egbert Hagert Funckstraße 5, Eibenstock Telefon mobil seniorenbetreutes Wohnen Pestalozzistraße Eibenstock Anfragen und Besichtigung unter: Tel /58 90 Taxibetrieb Enzmann Inh. Mario Enzmann Hauptstraße Zschorlau/OT Burkhardtsgrün Telefon Krankenfahrten Dialysefahrten Patientenbeförderung Urlaubsfahrten Taxifahrten Vorbestellungen Kurierfahrten Fahrten zur Kur Wir rechnen für Sie mit allen Kassen ab.

26 Seite 26 22/2017 Kirchliche Nachrichten Evangelisch Lutherische Kirchgemeinde Eibenstock Carlsfeld Evangelisch-methodistische Kirche Eibenstock Schönheider Straße 11, Eibenstock Telefon: /3096, Fax: / Unsere Gottesdienste in der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Eibenstock-Carlsfeld Sonntag, Sonntag nach Trinitatis Blauenthal 09:00 Uhr Gottesdienst Eibenstock 10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Taufe gleichzeitig Kindergottesdienst Carlsfeld 10:15 Uhr Predigtgottesdienst/Meth. Kapelle Sonntag, Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres Blauenthal 08:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Gedenken der verstorbenen Gemeindeglieder Eibenstock 08:30 Uhr Predigtgottesdienst gleichzeitig Kindergottesdienst Carlsfeld 10:15 Uhr Predigtgottesdienst Unser Gottesdienst im Pflegeheim Herbstsonne Mittwoch, :00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Landeskirchliche Gemeinschaft Eibenstock Gemeindehaus Gebetskreis jeden Sonntag 17:45 Uhr Gemeinschaftsstunde jeden Sonntag 18:30 Uhr Frauendienst Dienstag, :00 Uhr Bibelstunde Dienstag, :00 Uhr Wir laden herzlich ein! Besondere Veranstaltungen: Gemeinde Gemeinde Kontakt: Eibenstock, Winklerstraße 9 b Carlsfeld, Talsperrenstraße Pastorin Heidrun Hertig Tel Sonntag, :00 Uhr Eibenstock Gottesdienst 10:15 Uhr Carlsfeld Gottesdienst Sonntag, :00 Uhr Eibenstock Gottesdienst 10:15 Uhr Carlsfeld Gottesdienst in der St. Trinitaskirche Ihre Pastorin Heidrun Hertig Sprechzeiten der Gemeindepastorin nach Absprache unter Telefon: Katholische Pfarrvikarie St. Joseph Eibenstock Platz des Friedens 15, Eibenstock Samstag, :45 Uhr Heilige Messe Donnerstag, :00 Uhr Heilige Messe Samstag, :45 Uhr Heilige Messe Dienstag, :00 Uhr Hauskommunion Donnerstag, :00 Uhr Heilige Messe Wir laden alle herzlich ein! Ihr Pfarrer Kuhnigk MARTINSTAG Am Freitag, dem 10. November 2017, um 17:00 Uhr, feiern wir das Martinsfest in der St. Trinitatiskirche Carlsfeld und am Sonnabend, dem 11. November 2017, um 17:00 Uhr, in der Stadtkirche Eibenstock. Bitte bringt alle Lampions und Laternen für den Martinsumzug mit! In diesem Jahr beteiligen wir uns an der Weihnachtspäckchen-Aktion Licht im Osten für hilfebedürftige Kinder, Familien und Senioren in Russland, Osteuropa und Zentralasien. Mit Ihrem PÄCKCHEN LIEBE werden Sie zum Licht- und Hoffnungsträger und setzen ein sichtbares Zeichen der Nächstenliebe. Neuapostolische Kirche Eibenstock Wir laden Sie herzlich ein, die Gottesdienste mit uns zu feiern: Eibenstock, Gartenstraße 6 sonntags 10:00 Uhr mittwochs 19:30 Uhr Sosa, Friedensstraße 1 sonntags 10:00 Uhr

27 Kirchliche Nachrichten 22/2017 Seite 27 Evangelisch Lutherische Kirchgemeinde Sosa Pfarrplatz 7, Eibenstock OT Sosa Telefon: , Fax: Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst, anschl. Abendmahl 11:00 Uhr Kindergottesdienst Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst einmal anders parallel dazu Kindergottesdienst und Lämmergruppe Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst, anschl. Abendmahl 11:00 Uhr Kindergottesdienst Bibelstunde: mittwochs 19:30 Uhr im Pfarrsaal Besondere Einladung Bilder und Musik Freitag, , 19:30 Uhr in der Kirche René Gutzmerow zeigt seltene alte Fotos und nimmt die Besucher mit auf einen Rundgang durch Sosa und seine Vergangenheit. Für den musikalischen Teil sorgt Florian Frannek mit einer Mischung aus bekannten und eigenen Stücken zum Thema Haus und Heimat. Martinsfest Sonnabend, 11. November 2017 Beginn: 17:00 Uhr in der Kirche Mittwochs (außer am ) 19:30 Uhr Bibelstunde Kinderstunde/Kindertreff Sonntag, :00 Uhr Kinderstunde Freitag, 03. und :00 Uhr Kindertreff 13:00 Uhr Kinderstunde Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Sosa (Baptisten) Hauptstraße 60, Eibenstock OT Sosa Telefon: Sonntag, :00 Uhr Abendmahlgottesdienst mit Kindergottesdienst Sonntag, 12. und :00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Montag, 06. und :00 Uhr Frauenstunde Dienstag, :00 Uhr Seniorenkreis donnerstags (außer am ) 19:30 Uhr Bibelstunde Mittwoch, :30 Uhr Allianzbibelstunde in der Kapelle Landeskirchliche Gemeinschaft Sosa Bethlehemskirche der Ev.- Luth. Freikirche Sosa Frölichweg 3, Eibenstock OT Sosa Telefon: Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Sonntag, :30 Uhr Familiengottesdienst dienstags 19:30 Uhr Jugendstunde Am Hänelberg 2, Eibenstock OT Sosa Telefon: Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst mit Christenlehre Dienstag, :00 Uhr Bibelstunde Sonntag, :00 Uhr Abendmahls-Gottesdienst

28 Seite 28 22/2017 Bürgerservice Medizinische Bereitschaft Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Orte Eibenstock, OT Carlsfeld, Wildenthal, Blauenthal, Sosa, Schönheide, Hundshübel, Stützengrün und Lichtenau Der diensthabende Bereitschaftsarzt kann unter Tel.: erfragt werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst für die Orte Eibenstock, OT Carlsfeld, Wildenthal, Blauenthal, Sosa, Schönheide, Hundshübel, Stützengrün von 9 bis 11 Uhr incl. Rufbereitschaft. 04./ Dr. Matthes, Tel.: Eibenstock, Clara-Angermann-Straße 8 11./ DS Weigel, Tel.: Eibenstock, OT Sosa, Eibenstocker Weg 16 Apothekenbereitschaft 04./ Auersberg-Apotheke, Eibenstock Schneeberger Str. 13a, Tel.: / Adler Apotheke, Schneeberg Markt 27, Tel.: Wichtige Rufnummern Rettungsleitstelle: Notruf Fax Stadtverwaltung Eibenstock: LRA Erzgebirgskreis: Polizei Eibenstock: Fax Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge: Gasversorgung: o Erdgasversorgung, Störung: Energieversorgung, Störung: Wasser/Abwasser: Landestalsperrenverwaltung Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster (außerhalb der Arbeitszeit) Eltstörungen in Eibenstock inkl. Ortsteile (außer Sosa) Stadtwerke Schneeberg GmbH Abholtermine Alle Behältnisse/Sammelsäcke müssen am Entsorgungstag ab 6 Uhr bereit stehen. Hausmüllentsorgung Eibenstock, Neidhardtsthal Montag, Blauenthal, Carlsfeld, Sosa, Wolfsgrün, Wildenthal Dienstag, Gelber Sack/Gelbe Tonne Eibenstock, Blauenthal, Neidhardtsthal, Wolfsgrün Freitag, und Carlsfeld, Wildenthal, Sosa Donnerstag, Papiertonne Eibenstock Montag, Eibenstock, Großwohnanlagen: (Funckstraße, Norma) Freitag, Blauenthal, Neidhardtsthal, Sosa, Wolfsgrün Freitag, und Carlsfeld, Wildenthal Freitag, Biotonne Eibenstock und alle Ortsteile Dienstag, wöchentlich Wertstoffhof Eibenstock Schneeberger Straße 23 Tel.: Öffnungszeiten: Dienstag: Uhr Donnerstag: 8-12 Uhr Samstag: 8-12 Uhr Kleiderkammer Eibenstock Karlsbader Straße 14 (Vereinshaus), Tel.: 3186 Öffnungszeiten: Montag: Uhr Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr NEU: Uhr (jeden 1. Donnerstag im Monat) Freizeiteinrichtungen Stadtbücherei Dr.-Leidholdt-Straße 2, Eibenstock Telefon Di Uhr Do 9-11 Uhr und Uhr Sa 9-12 Uhr Stickerei- und Schauwerkstatt Bürgermeister-Hesse-Str. 7/9, Eibenstock Telefon und Fax Mo geschlossen Di - So Uhr und Uhr Badegärten Am Bühl 3, Eibenstock Telefon Mo - Do, So Uhr Fr - Sa Uhr Touristenzentrum Am Adlerfelsen Telefon Allwetterbobbahn Sommer Uhr Winter Uhr Bei Bedarf auch länger. Pit-Pat und Minigolfhalle mit Kegelbahn Eingang Gabelsberger Straße, Eibenstock Telefon u So - Do Uhr Fr - Sa Uhr DEUTSCHLANDS ERSTER Interdisziplinäre Frühförderstelle - amtlich zugelassen - Pestalozzistraße 9, Innenhof, Eibenstock Telefon/Fax 69303, Handy praxis@sensus-seminare.de Impressum: Regionalzeitung und Amtsblatt für die Stadt Eibenstock mit ihren Ortsteilen: Blauenthal, Carlsfeld, Neidhardtsthal, Oberwildenthal, Sosa, Wildenthal und Wolfsgrün Erscheinungszeitraum: vierzehntägig Herausgeber: Stadtverwaltung Eibenstock, Rathausplatz 1, Eibenstock, Telefon: (verantw. f. d. PZD) tageblatt@eibenstock.de Verantwortlich: Amtlicher Teil Uwe Staab, Bürgermeister Anzeigenannahme und Satz der Textbeiträge: Stadtverwaltung Eibenstock Layout, Werbesatz und Druck: Druckerei Schönheide, Schönheider Str. 65a, Stützengrün, Telefon: Fax: , info@druckerei-schoenheide.de Preis: 0,40 EUR

29 86 x 58 mm 22/2017 Seite 29 Anzeigen HERR-BERGE Senioren-, Familien- und Behindertenzentrum An der HERR-BERGE 1-3, Zschorlau Tagespflege der HERR-BERGE Für pflegebedürftige Senioren - den Tag in Gemeinschaft verbringen - miteinander essen, reden und lachen - Natur erleben Aktuell nur wenige Restplätze verfügbar Interesse? Wir beraten Sie gerne. Tel Trödel & Antik Micha Brauereistraße Wernesgrün/zur alten Schule Öffnungszeiten: Mo Do 9:00 17:00 Uhr, Fr. geschlossen Sa 9:00 16:00 Uhr Telefon: , Funk: Suche ständig altes aus Omas und Uromas Zeiten. Möbel aller Art, Stühle, Uhren, Lampen, Wäsche aus Omas Zeit, Mangel-Leinentücher, Weltkrieg, Postkarten, Fotoalben, Bilder, Porzellan, Keramik, Bleikristall, Besteck, Blechspielzeug, Modelleisenbahn, Münzen, Kuchenbretter, Wäschekörbe, Schneeschuhe, Töpfe und Krüge aus Ton, Spielzeug, Eisenbahn, Puppen, Kaufmannsladen, Puppenstuben, Dampfmaschinen und Zubehör, alte erzgebirgische Weihnachtsartikel-Volkskunst, Massefiguren, Metallschilder, Motorräder, Fahrräder, Mopeds, alles aus le, Telefone, Schmuck, bäuerliches, Zinkwannen-Zinkgießkannen, aus DDR-Zeit - Spielzeug, Radios, Eisenbahn, Fernglas u.v.m. Zahle sofort in bar, auch Abholung Wohnungen Auersbergpassage zu vermieten Ab : 76 m², 2.OG, 1 KiZi, Balkon, Abst.-raum, 380 KM, 75 NK ohne Heizung Ab : 72 m² Wohnung, 1.OG, 1 KiZi, Balkon, Abst.-raum, 395 KM, 15 Stellpl., zzgl. 85 NK ohne Heizung Telefon: Naturstein Jäschke - Grabmale Alles geregelt, schon zu Lebzeiten - Grabmalvorsorgeberatung Mit Sicherheit in guten Händen. Rufen Sie an - wir beraten Sie gern. Grabmaloberteile individuell gearbeitet Grabmaleinfassungen, Abdeckungen Kissensteine, Bücher Aufarbeiten von vorhandenen Anlagen Versetzleistungen Küchenarbeitsplatten Treppen Fensterbänke Natursteinbäder Fassaden etc. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Nutzen Sie unsere attraktiven Angebote. Große Grabmalausstellung im Haus. Sie erreichen uns im Hauptsitz Stützengrün, Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr Lichtenauer Straße 6 Gewerbepark Stützengrün Telefon: / Geschmacksmuster geschützt

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