Geschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom
|
|
- Fritz Brinkerhoff
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom Mitglieder (1) Dem Fakultätsrat gehören neben dem Fakultätsvorstand die in der Grundordnung der Hochschule Esslingen genannten Mitglieder an. (2) Die Aufgabenverteilung ergibt sich aus 25 Landeshochschulgesetz. 2 Vorsitz, Stellvertretung (1) Die Dekanin/der Dekan führt den Vorsitz. Ist sie/er verhindert, so tritt an ihre/seine Stelle die Prodekanin/der Prodekan. 3 Einladungen zu den Sitzungen (1) Die Dekanin/der Dekan beruft den Fakultätsrat schriftlich (auch per ) unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Die Einladungen, sowie die zur Beratung erforderlichen Unterlagen, sind in der Regel eine Woche vor dem Sitzungstermin zu versenden. (2) Die Termine für die Sitzungen sollen nach Möglichkeit zu Beginn des Semesters festgelegt werden. (3) In dringenden Fällen kann die Dekanin/der Dekan den Fakultätsrat auch formlos und ohne Frist einberufen. Der Fakultätsrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes dies verlangt. Der Verhandlungsgegenstand muss zum Aufgabengebiet des Fakultätsrats gehören. 4 Tagesordnung (1) Die/der Vorsitzende bestimmt welche Gegenstände bei der Sitzung des Fakultätsrates verhandelt und beschlossen werden sollen. Anträge einzelner Mitglieder zur Tagesordnung und die zu deren Beratung erforderlichen Unterlagen müssen schriftlich (auch per ) mindestens 2 Wochen vor der Sitzung bei der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Fakultätsvorstands eingehen. Seite 1 von 5
2 (2) Die Mitglieder des Fakultätsrates können in Schriftform beantragen, dass ein von ihnen bezeichneter Besprechungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird. (3) Eine Ergänzung der Tagesordnung zu Beginn der Sitzung bedarf der Zustimmung aller anwesenden Mitglieder. (4) Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" sind nur Punkte einfacher Art, für die eine Vorbereitung der Mitglieder nicht erforderlich ist, zu verhandeln. 5 Verhandlungsleitung (1) Die/der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. (2) Bei grober Ungebühr oder wiederholten Verstößen gegen die Ordnung kann ein Fakultätsratsmitglied von der Vorsitzenden/von dem Vorsitzenden aus dem Beratungsraum verwiesen werden. Entsprechendes gilt für Sachverständige oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu den Beratungen zugezogen sind. (3) Die/der Vorsitzende erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Zur direkten Erwiderung kann die/der Vorsitzende außerhalb der Reihenfolge das Wort gewähren. (4) Durch Hinweise oder Anträge zur Geschäftsordnung wird die Rednerliste unterbrochen. Diese sind sofort zu behandeln. (5) Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere: Antrag auf Nichtbefassung, Vertagung der Sitzung oder eines Tagesordnungspunktes, Schluss der Debatte, Schluss der Rednerliste, Beschränkung der Redezeit, Unterbrechung der Sitzung. Antrag auf Schluss der Debatte kann nur stellen, wer selbst zu der anstehenden Sache gesprochen hat. Bei Annahme des Antrags auf Schluss der Debatte ist die Aussprache geschlossen. (6) Erhebt sich bei einem Antrag zur Geschäftsordnung kein Widerspruch, so ist der Antrag angenommen. Andernfalls ist sofort darüber abzustimmen. 6 Beschlussfassung (1) Der Fakultätsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist und die Sitzung ordnungsgemäß geleitet wird. Die Beschlussfähigkeit kann auf Antrag eines Fakultätsratsmitglieds jederzeit angezweifelt werden. Wird daraufhin festgestellt, dass keine Beschlussfähigkeit vorliegt, so kann die/der Vorsitzende die Sitzung fortsetzen; es können jedoch keine Beschlüsse gefasst werden. Die bis zur Feststellung der Beschlussunfähigkeit gefassten Beschlüsse gelten als ordnungsgemäß zustande gekommen. Sind in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung die Mitglieder zum zweiten Mal nicht in der für die Beschlussfassung erforderlichen Zahl anwesend, so kann die/der Vorsitzende unverzüglich eine dritte Sitzung einberufen, in der das Gremium ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschließt. Bezüglich der Seite 2 von 5
3 Befangenheit von Fakultätsratsmitgliedern gelten die 20 und 21 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) entsprechend. (2) Der Fakultätsrat berät und beschließt in der Regel in Sitzungen. Er kann auch im Wege des Umlaufverfahrens beschließen; dies gilt nur bei Gegenständen einfacher Art, oder wenn wegen Störung einer Sitzung kein Beschluss gefasst werden konnte. (3) Gibt es Änderungsanträge zur Abstimmungsvorlage, so ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Im Zweifel ist darüber abzustimmen, welcher der weitestgehende Antrag ist. (4) Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern andere Satzungen und Ordnungen keine gesonderten Regelungen vorsehen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der gleiche Antrag oder ein inhaltlich gleicher Antrag kann erneut erst in der nächsten Sitzung des Fakultätsrates gestellt werden. (5) In der Regel wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist bei der Beschlussfassung geheim abzustimmen. Im Übrigen kann geheime Abstimmung beschlossen werden. (6) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit auch im zweiten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein dritter Wahlgang statt, bei mehreren Bewerbern als Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben; in diesem dritten Wahlgang entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (7) Außerhalb ordnungsgemäß einberufener und geleiteter Sitzungen können Beschlüsse auch im Wege des schriftlichen Verfahrens gefasst werden; dies gilt insbesondere bei Gegenständen einfacher Art oder wenn Eile geboten ist. Ist ein Mitglied an der Beteiligung gehindert, so ist dies unter Angabe des Grundes auf dem Schriftstück zu vermerken. 7 Niederschrift (1) Über die wesentlichen Punkte der Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie muss Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden und der abwesenden Mitglieder, die wesentlichen Inhalte der Besprechung, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden und von der Protokoll führenden Person zu unterzeichnen. (2) Die schriftführende Person wird von der/dem Vorsitzenden bestimmt und muss nicht Mitglied des Fakultätsrats sein. (3) Die Niederschrift geht den Mitgliedern des Fakultätsrats möglichst innerhalb zwei Wochen nach der Sitzung zu. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Versendung beim Vorsitzenden des Seite 3 von 5
4 Fakultätsvorstands Einspruch eingelegt wird. Wird in dieser Frist Einspruch erhoben, so wird über die Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung des Fakultätsrates auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags auf Änderung der Niederschrift beraten, sofern nicht die/der Vorsitzende im Einvernehmen mit der Protokoll führenden Person zustimmt. (4) Das Rektorat erhält von dem Protokoll der Sitzung des Fakultätsrats, sowie von den in der Sitzung verwendeten Vorlagen, eine Mehrfertigung. 8 Antrags- und Rederecht (1) Anträge können während der Sitzung nur zu einem Tagesordnungspunkt gestellt werden. Gehört ein Antrag nicht zu einem Punkt der Tagesordnung oder nicht zum Aufgabenbereich des Fakultätsrates, so hat die/der Vorsitzende den Antrag zurückzuweisen. (2) Rederecht haben neben den Mitgliedern des Fakultätsrates auch Personen, die als Sachverständige zugezogen worden sind. 9 Öffentlichkeit, Verschwiegenheitspflicht (1) Die Sitzungen des Fakultätsrates sind nicht öffentlich. (2) Der Fakultätsrat kann Sachverständige zu einzelnen Beratungsgegenständen zuziehen. (3) Die/der Vorsitzende kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einzelnen Tagesordnungspunkten zuziehen. (4) Die an einer Sitzung Beteiligten sind zur Verschwiegenheit über alle behandelten Angelegenheiten verpflichtet, insbesondere soweit Personal- oder Prüfungsangelegenheiten betroffen sind oder die Pflicht zur Verschwiegenheit besonders beschlossen worden ist. Die Pflicht zur Verschwiegenheit schließt auch die Geheimhaltung der Beratungsunterlagen ein. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft fort. 10 Studienkommission Für das Verfahren der nach 26 LHG gebildeten Studienkommission gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung sinngemäß. 11 Änderung der Geschäftsordnung Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder im Fakultätsrat. Der Senat der Hochschule Esslingen muss dieser Änderung zustimmen. Seite 4 von 5
5 12 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach dem Beschluss des Fakultätsrats über diese Ordnung in Kraft. Eine evtl. im Fakultätsrat vorhandene Geschäftsordnung tritt gleichzeitig außer Kraft. Esslingen, Prof. Dr. Thomas Rodach Dekan Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen Seite 5 von 5
Geschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen
Hochschule Reuttingen Reutlingen University Geschäftsordnung des Senats der Hochschule Reutlingen vom 21.01.2016 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der vorliegenden Satzung weibliche Formen
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 5/2011 ( )
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 5/2011 (15.03.2011) Verfahrensordnung
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2015 (13. März 2015)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2015 (13. März 2015) Verfahrensordnung
Mehr1 Vorsitz im Verwaltungsrat
Studentenwerk Anstalt des öffentlichen Rechts Max-Horkheimer-Straße 15 (Studentenhaus) 42119 Wuppertal Der Geschäftsführer Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des -s Wuppertal - Studentenwerk - Anstalt
MehrGeschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock
Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock vom 07.02.2005 Inhaltsübersicht 1 Gewählte Mitglieder 2 Vorsitz 3 Beratende Teilnehmer 4
Mehr1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten.
DJK SPORTVERBAND DEUTSCHE JUGENDKRAFT DIÖZESANVERBAND MÜNSTER E.V. D I Ö Z E S A N V E R B A N D S G E S C H Ä F T S O R D N U N G I. DER DIÖZESANVERBANDSTAG (kurz: Diözesantag) 1 TERMIN, VORBEREITUNG,
MehrGeschäftsordnung. des Fakultätsrates
Geschäftsordnung des Fakultätsrates der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 15. Dezember 2009 Der Fakultätsrat der
MehrGeschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg
Geschäftsordnung kfd-diözesanverband Freiburg 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für die Organe des Diözesanverbandes Freiburg auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarr/Seelsorgeeinheitsebene 2 Tagungsordnung
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität Karlsruhe (TH) Der Rektor Amtliche Bekanntmachung 2006 Ausgegeben Karlsruhe, den 10. August 2006 Nr. 25 I n h a l t Seite Verfahrensordnung der 166 Universität Karlsruhe (TH) 166 Verfahrensordnung
MehrV e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den
V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den 17.02.2010 Ordnung für die Durchführung von Senatssitzungen (SenatsGeschO) der Folkwang Hochschule vom 08.02.2010 Aufgrund des
MehrDigitale Einladung und Versand
GOÄA2: Änderung der GO des Bundesrates Digitale Einladung und Versand Die Geschäftsordnung des Bundesrates wird wie folgt angepasst: 1 Termin Die Termine der jährlichen Bundesräte werden von der Bundeskonferenz
MehrMuster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)
Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.
MehrUNIVERSITÄT HOHENHEIM
UNIVERSITÄT HOHENHEIM FAKULTÄT AGRARWISSENSCHAFTEN Geschäftsordnung für den Fakultätsvorstand der Fakultät Agrarwissenschaften Beschluss des Fakultätsvorstands am 07.04.2015 Stand der Änderung des Anhangs
MehrZusammensetzung und Leitung
Geschäftsordnung des Hochschulrats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 26.06.2008 unter Berücksichtigung der Änderungen vom 01.07.2010, vom 10.01.2014 und vom 12.08.2015 1 Zusammensetzung und Leitung
MehrGeschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)
Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Präambel Die Geschäftsordnung des STP Swim Team Pattensen e.v. regelt die Grundbestimmungen
MehrGeschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit
Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung
MehrKunst akademie Düsseldorf
Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Geschäftsordnung für die Gremien der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 3 Düsseldorf, den 21.11.1988 DER REKTOR der Kunstakademie Düsseldorf Geschäftsordnung
MehrGeschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.
1 Geschäftsordnung 1 Geschäftsbereich Öffentlichkeit - Der TSV Obernzell 1899 ev erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN Der Jugendgemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner Sitzung am 05. Februar 1996 folgende Geschäftsordnung, geändert durch Beschluss am
MehrVerfahrensordnung der Universität Ulm
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 1 vom 12.02.2009, Seite 4-10 Verfahrensordnung der Universität Ulm vom 9.02.2009 Der Senat der Universität Ulm hat aufgrund des
MehrGeschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Fassung vom 22. September 2017 1 Sitzungen der Vertreterversammlung (1) In jedem Jahr findet eine Sitzung der Vertreterversammlung
MehrGeschäftsordnung der Vertreterversammlung
Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 19. November 2004 1 Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens einem
MehrAllgemeine Geschäftsordnung
Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.lsb-nrw.de Allgemeine Geschäftsordnung des Landessportbundes
MehrVERSAMMLUNGSORDNUNG (VODS) der International Police Association (IPA), Deutsche Sektion e. V. in der Fassung vom 03. Oktober 2014
VERSAMMLUNGSORDNUNG (VODS) der International Police Association (IPA), Deutsche Sektion e. V. in der Fassung vom 03. Oktober 2014 1 Anwendung 1. Die Versammlungsordnung der IPA-Deutsche Sektion e.v. (VODS)
MehrKinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee
Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee Geschäftsordnung Die Kinder- und Jugendvertretung gibt sich aufgrund 6 Abs. 1 der Satzung für die Kinder- und Jugendvertretung beim Markt Murnau
MehrGeschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v.
Geschäftsordnung des TSV Oberndorf 1924 e.v. 1 Geltungsbereich Öffentlichkeit 1. Der TSV Oberndorf 1924 e.v. erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlungen
MehrMustergeschäftsordnung
Mustergeschäftsordnung Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt/Gemeinde... Grundlage für die Tätigkeit ist die für den Seniorenbeirat am... erlassene Satzung. Aufgrund des 6 hat sich der Seniorenbeirat
MehrGemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg - GGO -
Gemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg - GGO - Für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg wird die folgende erlassen:
MehrGeschäftsordnung des Akademischen Senats der International Psychoanalytic University Berlin
Geschäftsordnung des Akademischen Senats der International Psychoanalytic University Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Vorsitz 2 Einberufung 3 Beschlussfähigkeit 4 Tagesordnung 5 Anträge zur Tagesordnung 6 Bekanntgabe
MehrGeschäftsordnung des Senats
Nichtamtliche Gesamtfassung Geschäftsordnung des Senats der Hochschule Rhein-Waal vom 26. Juni 2013 (Amtliche Bekanntmachung: 41/2013) in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 28. Mai 2014 (Amtliche
MehrGeschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark
881-02 Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark Neufassung Magistrats-Beschluss v. 09.02.2009 In Kraft seit 10.02.2009 1. Änderung Magistrats-Beschluss
MehrGeschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v
Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG Bezug: Bek. d. MI v. 24.03.2009 (Nds. MBL. S. 523) Bek. des MI v. 16.11.2016 35.22 41576-10-13 In der Anlage wird die Geschäftsordnung
MehrZentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 5
Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 5 Stand 08.09.2005 Satzung der Universität Stuttgart zur Regelung des Verfahrens des Senats und seiner Ausschüsse (Geschäftsordnung) Vom 29. August 2005
MehrZu TOP 8: Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung
Zu TOP 8: Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung Aktuelle Allgemeine Geschäftsordnung Allgemeine Geschäftsordnung des KreisSport- Bundes Hochsauerlandkreis e.v. beschlossen von der Mitgliederversammlung
MehrEntwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung
Entwurf Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung A. Präambel Oberstes Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung (Satzung 15.1), die als ordentliche (Satzung 16) oder außerordentliche (Satzung
MehrGeschäftsordnung des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg. I. Vorsitz und Stellvertretung
Geschäftsordnung des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg in der Fassung vom 15. März 2007 Gemäß 15 Abs. 3 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert
MehrTurn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung
Turn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung 1 Öffentlichkeit 1. Der TSV Wolfstein erlässt zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen eine Geschäftsordnung. 2. Die Mitgliederversammlungen
MehrGeschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v.
Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v. Seite 1 von 6 Seiten Stand vom 12. Dezember 2016 GESCHÄFTSORDNUNG Erstellt von der Vorstandschaft am 5. Dezember 2005 Beschlossen
MehrDeutscher Skatverband e.v. Versammlungs- und Sitzungsordnung
Deutscher Skatverband e.v. Versammlungs- und Sitzungsordnung 1 Geltungsbereich Die Versammlungs- und Sitzungsordnung (VersO) gilt für den Deutschen Skatkongress und den Verbandstag des Deutschen Skatverbandes
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 1/
Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2014 08.01.2014 Geschäftsordnung für den Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaft, Informatik und Recht der Technischen Hochschule Wildau [FH] Auf der Grundlage von 5 Abs.
MehrGeschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.
Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis
MehrGeschäftsordnung für Mitgliederversammlungen
Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese
MehrLANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE
LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE - 2 - Stand: 1.1.1986 Der Kreistag hat für sich und die Ausschüsse aufgrund von 31 Abs. 2 LkrO für Baden-Württemberg vom 10. Oktober
MehrGeschäftsordnung des Hochschulrates der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
NR. 12 2015 15. JUNI 2015 INHALT SEITE Geschäftsordnung des Hochschulrates der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 09.06.2015 2 HERAUSGEBER REDAKTION Die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016
GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2016 folgende Geschäftsordnung
MehrGESCHÄFTSORDNUNG SBSV
GESCHÄFTSORDNUNG SBSV Stand: 06. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 4 2 Vorsitz... 5 3 Sitzungen... 6 4 Tagesordnung... 7 5 Protokoll... 8 6 Sitzungsleitung... 9 7 Redeordnung... 10 8
Mehr51-1a Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten der Stadt Fürth (AJJ)
Geschäftsordnung des Ausschusses für Jugendhilfe- und Jugendangelegenheiten (AJJ) vom 19. Juli 1996 i.d.f. vom 17.12.2004 Inhaltsverzeichnis: 1 Tagesordnung 2 2 Einladung zur Sitzung 2 3 Sitzungsverlauf
MehrQuelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz
Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle: juris-abkürzung: SchulKonfO BW Ausfertigungsdatum: 08.06.1976 Gültig ab: 01.08.1976 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 1976, 523, K.u.U. 1976, 1151 Gliederungs-Nr:
MehrGESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN
GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN vom 7. Mai 1992 (DAB 7/92, BN 132), zuletzt geändert am 23. November 2017 (DAB 2/2018, S. 29, Regionalteil Niedersachsen) 1
MehrGeschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität Trier
Geschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität Trier vom 03. Februar 2010 Aufgrund des 27 Abs. 3 der Satzung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Trier vom 19.01.1987
MehrOrdnung der Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Ordnung der Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften - FakultätsO-AS - Fassung vom 14.05.2014 auf der Grundlage von 13 Abs. 4, 88 Abs. 1 SächsHSFG
MehrGeschäftsordnung der Studentenvertretung (StudVertrGO) ( 25 FHGöD, 11 Abs. 3 Grundordnung der FHR) 1 Studentenvertretung
Geschäftsordnung der Studentenvertretung (StudVertrGO) ( 25 FHGöD, 11 Abs. 3 Grundordnung der FHR) 1 Studentenvertretung Bei der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen wird eine Studentenvertretung
MehrGeschäftsordnung des Fakultätsrates der. Fakultät III Medien, Information und Design der. Hochschule Hannover. Einberufung, Termine, Vertretung
Geschäftsordnung des Fakultätsrates der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover 1 Einberufung, Termine, Vertretung (1) Der Fakultätsrat wird während der Vorlesungszeit in der
MehrSchulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung
Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung 1 Zusammensetzung und Aufgaben des Schulelternrates 1. Durch besondere Ordnung wurde bestimmt, dass sich der Schulelternrat aus den Vorsitzenden
MehrGeschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand
MehrKirchengesetz betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Geschäftsordnung Gemeindekirchenräte GeschOGKR 1.120 Kirchengesetz betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Vom 23. November 1988 (GVBl.
MehrGeschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Striegistal vom
Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Striegistal vom 25.11.2008 Aufgrund der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs.GemO) in der Neufassung vom 18.03.2003 (veröffentlicht im Sächs.
MehrTECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN
TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN DRESDEN concept Der Rektor Geschäftsordnung des Senats der TU Dresden Der Senat der Technischen Universität Dresden hat in seiner Sitzung am 08.09.2010 folgende Geschäftsordnung
Mehr- XI Einberufung Eine Versammlung wird vom Versammlungsleiter mindestens eine Woche vorher einberufen ausgenommen Mitgliederversammlung -.
- XI.1. - XI. Sitzungsordnung Allgemein Die Vereinssatzung der Sportgemeinschaft Rödental sieht vor, dass die offiziellen Mitgliederversammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe (Präsidium, erweiterter
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 40/ Geschäftsordnung
Amtliche Mitteilungen Nr. 40/2010 22.12.2010 Geschäftsordnung für das Studentenparlament der Technischen Hochschule Wildau [FH] Auf der Grundlage von 18, 21 und 70 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
Mehr2010/Nr. 49 vom 2. Juli Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität für Weiterbildung Krems
2010/Nr. 49 vom 2. Juli 2010 138. Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität für Weiterbildung Krems 1 Sprachliche Gleichbehandlung Die in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. Inhalt: Beitragsordnung Seite 2 Finanzordnung Seite 3 Geschäftsordnung Verein Seite 4 Geschäftsordnung Vorstand Seite 7
GESCHÄFTSORDNUNG Inhalt: Beitragsordnung Seite 2 Finanzordnung Seite 3 Geschäftsordnung Verein Seite 4 Geschäftsordnung Vorstand Seite 7 1 Beitragsordnung 1 Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil
MehrGeschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Kirchhain. Einleitungsformel
Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Kirchhain Einleitungsformel Aufgrund des 87 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. II 1992, S. 534), zuletzt
MehrGeschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015
2022 Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit 17 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrGeschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom
Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom 04.12.2014 Zur Durchführung der Aufgaben nach 11 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. des Kreissportbundes Ludwigslust-Parchim e.v.
GESCHÄFTSORDNUNG des Kreissportbundes Ludwigslust-Parchim e.v. 1 1 Geltungsbereich 1. Der Kreissportbund Ludwigslust Parchim (KSB) erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend
MehrWahl- und Geschäftsordnung (WGO)
Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend im Kolpingwerk DV Regensburg Seite 0 0 0 0 0 Wahl- und Geschäftsordnung (WGO) DER KOLPINGJUGEND IM KOLPINGWERK DER DIÖZESE REGENSBURG (im folgenden Kolpingjugend
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen
Geschäftsordnung für Landesversammlungen März 2017 Seite 1 von 5 Geschäftsordnung für Landesversammlungen Stand: März 2017; Dresden 1 Unterlagenversand und Versammlungsort (1) Der Versand der Unterlagen
MehrGeschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck
Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen
MehrSatzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze
Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen
MehrGeschäftsordnung des Studierendenparlaments
Geschäftsordnung des Studierendenparlaments Das Studierendenparlament hat die Geschäftsordnung vom 17.04.2018 auf Grundlage von 4 Absatz 4 der Satzung der Studierendenschaft vom 20.10.2017 (VkBl.92/2017
MehrGeschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt
Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt Zur Durchführung der Aufgaben nach 70 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000
MehrTostedter Schützenverein von 1854 e.v. Geschäftsordnung 1 Vorstand und geschäftsführender Vorstand Stand:
Geschäftsordnung 1 Vorstand und geschäftsführender Vorstand Stand: 13.04.2005 Seite 1 von 6 1 Zusammensetzung Die Mitglieder des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes sind bestimmte Funktionsträger
MehrRichtlinien zur Bildung eines Beirates Stadtmarketing und Tourismusförderung in der Hansestadt Attendorn
Richtlinien zur Bildung eines Beirates Stadtmarketing und Tourismusförderung in der Hansestadt Attendorn 1. Abschnitt: Zweck, Aufgaben, Wahl und Stellung des Beirates Stadtmarketing und Tourismusförderung
MehrGeschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben
Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben
MehrGeschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) - beschlossen am
Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) - beschlossen am 03.09.2005 - GESCHÄFTSORDNUNG der Vertreterversammlung der KVWL 1 Einberufung der Vertreterversammlung
MehrGeschäftsordnung. für das Kuratorium der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Geschäftsordnung für das Kuratorium der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Beschluss N 203/2010 des Kuratoriums vom 12.10.2010) Das Kuratorium der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
MehrG E S C H Ä F T S O R D N U N G
G E S C H Ä F T S O R D N U N G DES MAGISTRATS DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Vorsitz und Stellvertretung 2 - Geschäftsverteilung und Ermächtigung der Dezernenten
MehrGeschäftsordnung. Humboldt-Universität zu Berlin (geändert am ) Philosophische Fakultät I
Geschäftsordnung Humboldt-Universität zu Berlin 16.11.2005 (geändert am 21.10.2009) Philosophische Fakultät I Die Philosophische Fakultät I ist eine organisatorische Grundeinheit der Humboldt- Universität
MehrV E R F A H R E N S O R D N U N G. der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
V E R F A H R E N S O R D N U N G der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Verfahrensordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Der Senat der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hat aufgrund
MehrDer Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde NN hat in seiner Sitzung vom folgende Geschäftsordnung beschlossen: 1 Teilnehmer
Muster für eine Geschäftsordnung des Gemeindekirchenrats Das folgende Muster einer Geschäftsordnung ist für große Gemeindekirchenräte gedacht. Es beschränkt sich nicht auf die regelungsbedürftigen Punkte,
MehrTechnische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Fakultätsordnung. Dresden, den
Fakultät Bauingenieurwesen Der Dekan Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Fakultätsordnung Dresden, den Aufgrund von 87, Abs. 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) vom 10.
MehrGeschäftsordnung. für. den Vorstand und den Ausschuss. des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen
Geschäftsordnung für den Vorstand und den Ausschuss des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen Alle Amts-, Funktions- und Personenbezeichnungen, die in dieser Satzung in der männlichen Sprachform gebraucht
Mehr1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2
Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 5 1 - Einberufung von Versammlungen... 2 2 - Leitung von Versammlungen... 2 3 - Tagesordnung Verbandstag/Jugendvollversammlung/Vollversammlungen der Fachsparten... 2 4 -
MehrAmtliche Mitteilungen der Alanus Kunsthochschule
Amtliche Mitteilungen der Alanus Kunsthochschule Herausgegeben vom Rektorat Nr. 28 Datum: 14.05.2014 Inhalt: Geschäftsordnung des Senats der Alanus Hochschule Geschäftsordnung des Senats der Alanus Hochschule
MehrGeschäftsordnung des Vorstandes der Stiftung Kind und Jugend des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.v. 1 Allgemeines
1 Geschäftsordnung des Vorstandes der Stiftung Kind und Jugend des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.v. 1 Allgemeines 1. Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, den Geschäftsverlauf
MehrGeschäftsordnung des Senats des Vereins Otto-Intze-Haus e.v. In der Fassung vom
Geschäftsordnung des Senats des Vereins Otto-Intze-Haus e.v. In der Fassung vom 07.07.2015 I. Konstituierung und Einladung zur Sitzung 1 Zusammentritt des Senats Der Senat ist ein kontinuierliches Organ
MehrGeschäftsordnung des Universitätsrats der Medizinischen Universität Innsbruck
Geschäftsordnung des Universitätsrats der Medizinischen Universität Innsbruck 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für den Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck. 2 Mitglieder
MehrGeschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Geschäftsordnung für die Ausschüsse
Mehr4.2 Geschäftsordnung der Ärztekammer Berlin
4.2 Geschäftsordnung der Ärztekammer Berlin vom 25.06.2003 (ABl. 2004, S. 710), zuletzt geändert durch die erste Änderung vom 21.11.2012 (Abl. 2014, S. 2241) Die Geschäftsordnung regelt das Verfahren für
MehrOrganisationshandbuch. Teil II Selbstverwaltung. II.03 Geschäftsordnung. MDK Baden-Württemberg
Organisationshandbuch Teil II Selbstverwaltung II.03 Geschäftsordnung MDK Baden-Württemberg Stand: 06. Dezember 2016 Speicherort: Organisationshandbuch Teil II Selbstverwaltung II.03 Inhaltsverzeichnis
MehrGeschäftsordnung für den Ortschaftsrat Kappel. vom 20. September 2016
Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat Kappel 3.3.4 vom 20. September 2016 Auf Grund der 36 Abs. 2, 72 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1975
MehrGeschäftsordnung (GO) für Parteitage der Alternative für Deutschland
Geschäftsordnung (GO) Parteitage der Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Eröffnung des Parteitages... 2 3 Versammlungsleitung... 2 4 Protokollführung... 2 5 Tagesordnung... 3 6 Behandlung von Tagesordnungspunkten
MehrAltenhilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v.
G E S C H Ä F T S O R D N U N G (GO) der Fachgruppe Stationäre und teilstationäre Altenhilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. 1 Geltungsbereich Die GO
MehrGeschäftsordnung DiAG-Mitgliederversammlung , Seite 1 von 5
Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im verfassten Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart, DiAG-MAV Die Mitgliederversammlung (MV)
MehrWahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien. der
Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der
Mehr3 Geschäftsordnung 3
3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten
Mehr