Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 1 Reihe 2.1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Einbürgerungen 2007 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen: , korrigiert am 10. März 2009 Artikelnummer: Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VI A, Telefon: +49 (0)611 / ; Fax: +49 (0)611 / oder migration@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2009 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

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3 Inhalt Textteil 1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse 2 Definitionen von ausgewählten Begriffen und Merkmalen 3 Die einzelnen Rechtsgrundlagen der Einbürgerung 4 Gegenüberstellung alter und neuer Rechtsgrundlagen der Einbürgerung Schaubilder Tabellen Einbürgerungen 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Ländern Einbürgerungen 1991 bis 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit Einbürgerungen 2007 mit Wohnsitz in Deutschland nach Aufenthaltsdauer und Ländern 1 Bevölkerung insgesamt, ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 1871 bis Ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 2000 bis 2007 nach Ländern 3a Einbürgerungen 2000 bis 2003 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Geschlecht 3b Einbürgerungen 2004 bis 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Geschlecht 4 Einbürgerungen 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Altersgruppen 5 Einbürgerungen 2007 nach ausgewählter bisheriger Staatsangehörigkeit und Familienstand 6 Einbürgerungen 2007 nach Altersgruppen und Familienstand 7 Einbürgerungen 2007 nach Altersgruppen und Aufenthaltsdauer 8 Einbürgerungen 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer 9 I Einbürgerungen 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Ländern 9 M Eingebürgerte Männer 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Ländern 9 W Eingebürgerte Frauen 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Ländern 10 Einbürgerungen 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Rechtsgründen der Einbürgerung 11 Einbürgerungen 2007 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und ausgewählten Merkmalen 12 Einbürgerungen 2007 nach dem Land der fortbestehenden und nicht fortbestehenden bisherigen Staatsangehörigkeit Anhang Karte: Zuordnung der Staaten nach Kontinenten und Teilkontinenten Verzeichnis der Staaten mit Zuordnung zu den jeweiligen Kontinenten und Teilkontinenten Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf den Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland seit dem Die Angaben für das Frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum ; sie schließen Berlin-West ein. Zeichenerklärung = nichts vorhanden. = Zahlenwert unbekannt 0 = Weniger als die Hälfte von 1 in der X = Tabellenfach gesperrt, weil 3 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.1, 2007

4 a. = am a.d. = an der Abkürzungen BGBI. = Bundesgesetzblatt EU = Europäische Union GG = Grundgesetz GMBI. = Gemeinsames Ministerialblatt i. = im i.d. = in der Reg.-Bez. = Regierungsbezirk D = Deutschland Internetfundstellen Über unsere Internetadresse finden Sie ausführliche Qualitätsberichte für die einzelnen Statistiken. 4 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.1, 2007

5 1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse Einbürgerungen Der vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der Einbürgerungsstatistik für Sie beruhen auf der jeweils zum 31. Dezember eines Jahres vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Auswertung der von den Einbürgerungsbehörden der Länder über die Statistischen Ämter der Länder übermittelten Angaben. Es werden die in Deutschland im Laufe des Berichtsjahres vollzogenen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Rechtsgrund der Einbürgerung, Aufenthaltsdauer, Alter, Familienstand und nach fortbestehender bzw. nicht fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit nachgewiesen. In einigen Ländern sind Einbürgerungsbehörden mit kreisübergreifender Zuständigkeit eingerichtet worden. In der Regel handelt es sich hierbei um die Regierungspräsidien. Demzufolge ist eine kreisscharfe Zuordnung der Daten derzeit nicht möglich. Deshalb wird bis auf weiteres von einer Darstellung der Ergebnisse auf Kreisebene abgesehen. Als Rechtsgrundlagen für die Einbürgerung sind vor allem das Staatsangehörigkeitsgesetz, das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit, das Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit und das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer in Deutschland zu nennen. Auch das Grundgesetz (Art. 116 Abs. 2) enthält eine Regel für eine Einbürgerung für frühere deutsche Staatsangehörige mit einem Wohnsitz im Ausland, denen zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden war. Mit der Einbürgerung werden ausländische Personen zu deutschen Staatsbürgern. Sie werden in Statistiken auch dann nicht mehr als Ausländer nachgewiesen, wenn ihre bisherige Staatsangehörigkeit fortbesteht. Für die Einbürgerungsverfahren der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer sind die Einbürgerungsbehörden der Länder zuständig, für die Einbürgerung im Ausland lebender Personen das Bundesverwaltungsamt in Köln, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Historie: Ab dem Jahr 2000 ist ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten, das nunmehr einen detaillierten Nachweis nach den Rechtsgründen der Einbürgerung ermöglicht. Vor dieser Zeit war innerhalb der statistischen Auswertung grundsätzlich nur eine Unterscheidung zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung möglich. Ein wesentlicher Unterscheidungsgrund ist die Tatsache, dass mit dem Inkrafttreten dieser Rechtsgrundlage keine Aussiedler/-innen mehr formal eingebürgert werden, da dieser Personenkreis kraft Grundgesetz bereits als Deutsche angesehen werden und nach Feststellung dieser Eigenschaft als Deutsche die entsprechenden Unterlagen (Identifikationspapiere) ausgehändigt bekommt. Durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom (BGBl. I S. 1618), das insoweit am in Kraft getreten ist, sind auch die Regelungen über die Anspruchseinbürgerung von Ausländer/-innen wesentlich verbessert worden. Auch bei den Einbürgerungen der Ehegatten 5 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

6 deutscher Staatsangehöriger und bei den Ermessenseinbürgerungen sind vergleichbare Verbesserungen vorgenommen worden (z. B. Verkürzung der Fristen einerseits, stärkere Gewichtung der Integrationsanforderungen andererseits). Eine weitere Verbesserung der Einbürgerungsbedingungen ist mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom eingetreten. So werden beispielsweise Integrationsbemühungen der Ausländer/- innen (Besuch von Integrationskursen), die einen Einbürgerungsantrag stellen, durch leichtere Bedingungen (kürzere Aufenthaltsdauer in Deutschland) berücksichtigt. Probleme bei der Ermittlung der bisherigen Staatsangehörigkeit: Der Nachweis der eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer nach ihrer bisherigen Nationalität bezieht sich auf die Staatsangehörigkeit gemäß ihren Pass, unter der sie am Auszählungsstichtag im AZR geführt wurden und hiernach ein Einbürgerungsantrag gestellt wurde. Bei Personen aus neu gebildeten Staaten (z. B. auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien) entspricht dies nicht immer den tatsächlichen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnissen. Eine den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall entsprechende Änderung der bisherigen Staatsangehörigkeit kann im Ausländerzentralregister (AZR) jedoch nur dann vorgenommen werden, wenn sie der Registerbehörde bekannt wird. In den Tabellen sind eingebürgerte Personen mit der bisherigen Staatsangehörigkeit eines nicht mehr existierenden Landes (z.b. der der Sowjetunion) nicht gesondert ausgewiesen, jedoch sind entsprechende Angaben indirekt aus den am Tabellenende nachrichtlich aufgeführten Angaben für das gesamte ehemalige Staatsgebiet (z.b. der Sowjetunion) ablesbar. Hinweise zur Tabellengestaltung: Die bisherigen Staatsangehörigkeiten werden mit Namen des Landes, nicht in Form des Adjektivs aufgenommen. Die Ländernamen sind in Kurzform aufgeführt, so wie sie in Karten oder in der Tagespresse verwendet werden. Eine Zusatzbezeichnung zum Kurznamen erfolgt lediglich zum Vermeiden von Verwechslungen bei Namensgleichheit zweier Länder (z.b. Korea, Kongo). Die bisherigen Staatsangehörigkeiten sind nach Kontinenten und Ländergruppen zusammengefasst, für die jeweils Teilsummen ausgewiesen werden. In den meisten Tabellen sind nur ausgewählte Länder aufgeführt. Deshalb addieren sich die Werte nicht immer zu den Summen und Teilsummen. Personen mit der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr existierender Länder sind nicht ausgewiesen, sie sind allerdings in der Statistik enthalten. Diese Altfälle werden jedoch mit den Nachfolgestaaten zusammengefasst nachrichtlich für die früheren Staatsgebiete insgesamt ausgewiesen. Dies gilt für die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und für Jugoslawien. Die Einbürgerungsstatistik weist alle im Berichtsjahr eingebürgerten Personen nach. Die erforderlichen Angaben werden in den Einbürgerungsbehörden erhoben und an die statistischen Ämter der Länder und des Bundes weitergeleitet. Für Einbürgerungen im Ausland existiert ein besonderer Berichtsweg. 6 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

7 2 Definitionen von ausgewählten Begriffen und Merkmalen Ausländer und Ausländerinnen: Hierzu gehören alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung und können somit nicht eingebürgert werden. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch statistisch nicht erfasst. Hinsichtlich der statistischen Erfassung von Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte und ihrer Angehörigen gibt es jedoch außerhalb des Bereichs der Bevölkerungsstatistik Ausnahmeregelungen. Staatsangehörigkeit: Sie ist eine besondere Rechtsbeziehung, die eine Person einem bestimmten Staat zuordnet. Gegenüber allen anderen Staaten ist diese Person Ausländer bzw. Ausländerin. Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, sind staatenlos. Mit der Staatsangehörigkeit sind Rechte (wie diplomatischer Schutz im Ausland, Wahlrecht) und Pflichten (wie Wehrpflicht) verbunden. Einbürgerungsquote: Die Einbürgerungsquote ist der Quotient aus der Anzahl der Einbürgerungen und der Zahl der Ausländer/-innen im Inland. Hierbei kann zum einen die Zahl der Ausländer/-innen aus der Bevölkerungsfortschreibung und zum anderen diejenige aus dem Ausländerzentralregister (AZR) herangezogen werden. Wegen der unterschiedlichen Quellenlage können sich hieraus Differenzen ergeben. Bei der Interpretation der Einbürgerungsquote ist zudem zu beachten, dass in ihre Berechnung alle ausländischen Staatsangehörigen einbezogen werden, unabhängig davon, ob sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und damit Anspruch auf eine Einbürgerung haben. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Seit dem regelt diese Rechtsgrundlage die Mehrzahl der Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländer. Bis einschließlich 2004 waren diese Einbürgerungen im Ausländergesetz geregelt. Siehe auch die Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtsgrundlagen in der nachfolgenden Übersicht. Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (StAnRegG): Dieses Gesetz regelt die Einbürgerung von deutschen Volkszugehörigen im Ausland, von ehemaligen Angehöriger der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg und von Volkszugehörige, die zwischen 1938 bis 1945 von Sammeleinbürgerungen ausgeschlossen waren. Art. 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes: Dieses Gesetz regelt die Einbürgerung im Ausland lebender früherer deutscher Staatsangehöriger und deren Nachkommen, denen von 1933 bis 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde. 7 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

8 Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit: Es regelt die Einbürgerung von Staatenlosen, die mindestens seit 5 Jahren in Deutschland leben. Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG): Es regelt die Einbürgerung von heimatlosen Ausländer/-innen, die seit 7 Jahre in Deutschland leben. 8 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

9 3 Die einzelnen Rechtsgrundlagen der Einbürgerung 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Einbürgerung von Ausländer/-innen, die sich auf Dauer in Deutschland niedergelassen haben. 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Einbürgerung von Ausländer oder Ausländerinnen mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner. 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Einbürgerung bei Mindestaufenthalt von 8 Jahren in Deutschland. 10 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Miteinbürgerung des Ehegatten und der minderjährigen Kinder aus dieser Ehe. 10 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Einbürgerung bei einem Mindestaufenthalt von 8 Jahren in Deutschland und bei Besuch eines Integrationskurses. 13 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Einbürgerung im Ausland lebender ehemaliger Deutscher und deren Nachkommen. 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Einbürgerung im Ausland lebender Ausländerinnen und Ausländer mit Bindungen an Deutschland. 16 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Einbürgerung von ausländischen Kindern, mit eingebürgerten Eltern oder allein vertretungsberechtigtem Elternteil, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 40 b Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Übergangsregelung für in Deutschland geborene ausländische Kinder, die am 1. Januar 2000 das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und einen Antrag gestellt hatten. 40 c Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Übergangsregelung für 16 bis 23-Jährige mit einem Mindestaufenthalt von 8 Jahren und einen 6-jährigen Schulbesuch in Deutschland, sowie einer Antragstellung bis März Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (StAnRegG): Einbürgerungen von im Ausland lebenden deutschen Volkszugehörigen und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen. 9 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

10 11 Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (StAnRegG): Einbürgerung von deutschen Volkszugehörige, die von den in den Jahren 1938 bis 1945 vollzogenen Sammeleinbürgerungen aus rassischen Gründen ausgeschlossen waren und die im Inland ihren dauernden Aufenthalt haben. 12 Abs. 1 Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (StAnRegG): Einbürgerung früherer deutscher Staatsangehöriger, die zwischen 1933 und 1955 als politisch, rassisch und religiös Verfolgte eine fremde Staatsangehörigkeit erworben haben). Art 116 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG): Einbürgerung im Ausland lebender früherer deutscher Staatsangehöriger, denen von 1933 bis 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, sowie die Einbürgerung deren Nachkommen. 21 Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG): Einbürgerung heimatloser Ausländer, die seit 7 Jahre in Deutschland leben. Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit: Einbürgerung in Deutschland geborener Staatenloser, die seit 5 Jahren im Inland ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben und den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres stellen. 10 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

11 4 Gegenüberstellung alter und neuer Rechtsgrundlagen der Einbürgerung In Tabellen verwendeter Kurztext Rechtsgrundlage ab 2005 Rechtsgrundlage bis 2004 Einbürgerungen von Ausländern im Inland: mit Niederlassung auf Dauer 8 StAG 8 StAG mit 8 Jahren Aufenthalt 10 Abs. 1 StAG 85 Abs. 1 AuslG mit 7 Jahren Aufenthalt und Integrationskurs 10 Abs. 3 StAG mit Deutschen als Ehe- oder Lebenspartner 9 StAG 9 StAG Miteinbürgerung von Familienangehörigen 10 Abs. 2 StAG 85 Abs. 2 AuslG Kinder unter 18 bei Einbürgerung der Eltern 16 Abs. 2 StAG 16 Abs. 2 StAG Einbürgerung im Ausland: ehemalige Deutsche und deren Nachkommen 13 StAG 13 StAG Ausländer mit Bindungen an Deutschland 14 StAG 14 StAG Alt- und Wiedergutmachungsfälle: deutsche Volkszugehörige im Ausland 9 StAngRegG 9 Abs. 1 StAngRegG 9 Abs. 2 StAngRegG frühere deutsche Staatsangehörige Art. 116 Abs. 2 S. 1 GG Art. 116 Abs. 2 S. 1 GG Sammeleinbürgerungen bzw. Wehrmacht 11 StAngRegG 11 StAngRegG 12 Abs. 1 StAngRegG 12 Abs. 1 StAngRegG Übergangsregelungen: für Kinder unter 10 bei Antrag in b StAG 40b StAG 16- bis 23-jährige bei Antrag in c StAG 85 AuslG 85, Abs. 1 AuslG 85, Abs. 2 AuslG (jeweils alte Fassung) Einbürgerung von Staatenlosen und heimatlosen Ausländern Art. 2 des Gesetzes zur Vermeidung der Staatenlosigkeit; 21 HAG Art. 2 des Gesetzes zur Vermeidung der Staatenlosigkeit; 21 HAG 11 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

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13 12 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

14 13 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

15 14 Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

16 T a b e l l e n 1 Bevölkerung insgesamt, ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 1871 bis 2007* Stichtag Bevölkerung ausländische Bevölkerung insgesamt insgesamt männlich weiblich nach Bevölkerungsfortschreibung in 1000 Nachrichtlich: Ausländische Bevölkerung nach dem AZR Einbürgerungen insgesamt männlich weiblich Einbürgerungsquote nach Fortschreibung AZR Deutsches Reich ,8 206,8 124,7 82, ,4 290,8 178,9 111, ,1 276,1 157,8 118, ,7 372, ,5 433,3 244,1 189, ,9 486,2 270,9 215, ,2 778,7 464,1 314, , ,6 599,3 429, , ,9 717,0 542, ,6 957,1 485,8 471, ,5 756,8 377,4 379, Früheres Bundesgebiet ,8 686,2 472,7 213, , , ,5 968, , , , , , , , , , , , , , , , ,76 0, , , , , , ,84 0, , , , , , ,86 0, , , , , , ,86 0, , , , , , ,78 0, , , , , , ,79 0, , , , , , ,88 0, , , , , , ,01 1, , , , , , ,37 1,41 Deutschland , , , , , ,82 1, , , , , , ,33 2, , , , , , ,70 2, , , , , , ,86 2, , , , , , ,64 3, , , , , , ,27 4, , , , , , ,04 4, ) , , , , , ,66 3, ) , , , , , ,88 3, ) , , , , , ,30 3, , , , , , ,57 2, , , , , , ,43 2, , , , , , ,10 2, , , , , , ,92 1, , , , , , ,74 1, , , , , , ,61 1, , , , , , ,72 1, , , , , , ,56 1,68 * Ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung bzw. Ausländerzentralregister (AZR) zum Stand des jeweiligen Jahres. 1 Einbürgerungen ohne Hamburg. Quelle: Ergebnisse der Volkszählungen; ab 1975 Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung bzw. des Ausländerzentralregisters (AZR), Einbürgerungsstatistik. 15 Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

17 2 Ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 2000 bis 2007 nach Ländern* ausländische Bevölkerung Einbürgerungen ausländische Bevölkerung Einbürgerungen Land nach Fortschreibung nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf Fortschreibung nach Fortschreibung nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf Fortschreibung Baden-Württemberg , ,17 Bayern , ,71 Berlin , ,42 Brandenburg , ,67 Bremen , ,32 Hamburg , ,77 Hessen , ,68 Mecklenburg-Vorpommern , ,82 Niedersachsen , ,76 Nordrhein-Westfalen , ,05 Rheinland-Pfalz , ,50 Saarland , ,39 Sachsen , ,50 Sachsen-Anhalt , ,96 Schleswig-Holstein , ,34 Thüringen , ,79 Einbürgerungen vom Ausland... x x x x x x Deutschland , , ausländische Bevölkerung Einbürgerungen ausländische Bevölkerung Einbürgerungen Land nach Fortschreibung nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf Fortschreibung nach Fortschreibung nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf Fortschreibung Baden-Württemberg , ,51 Bayern , ,24 Berlin , ,48 Brandenburg , ,46 Bremen , ,97 Hamburg , ,67 Hessen , ,46 Mecklenburg-Vorpommern , ,73 Niedersachsen , ,16 Nordrhein-Westfalen , ,26 Rheinland-Pfalz , ,21 Saarland , ,63 Sachsen , ,41 Sachsen-Anhalt , ,88 Schleswig-Holstein , ,82 Thüringen , ,63 Einbürgerungen vom Ausland... x x x x x x Deutschland , ,92 16 Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

18 2 Ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 2000 bis 2007 nach Ländern* ausländische Bevölkerung Einbürgerungen ausländische Bevölkerung Einbürgerungen Land nach Fortschreibung nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf Fortschreibung nach Fortschreibung nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf Fortschreibung Baden-Württemberg , ,17 Bayern , ,03 Berlin , ,52 Brandenburg , ,53 Bremen , ,44 Hamburg , ,75 Hessen , ,98 Mecklenburg-Vorpommern , ,13 Niedersachsen , ,04 Nordrhein-Westfalen , ,82 Rheinland-Pfalz , ,76 Saarland , ,38 Sachsen , ,44 Sachsen-Anhalt , ,16 Schleswig-Holstein , ,73 Thüringen , ,81 Einbürgerungen vom Ausland... x x x x x x Deutschland , , ausländische Bevölkerung Einbürgerungen ausländische Bevölkerung Einbürgerungen Land nach Fortschreibung nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf Fortschreibung nach Fortschreibung nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf Fortschreibung Baden-Württemberg , ,02 Bayern , ,11 Berlin , ,62 Brandenburg , ,72 Bremen , ,00 Hamburg , ,59 Hessen , ,05 Mecklenburg-Vorpommern , ,27 Niedersachsen , ,75 Nordrhein-Westfalen , ,71 Rheinland-Pfalz , ,14 Saarland , ,47 Sachsen , ,63 Sachsen-Anhalt , ,01 Schleswig-Holstein , ,63 Thüringen , ,82 Einbürgerungen vom Ausland... x x x x x x Deutschland , ,56 * Ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung bzw. Ausländerzentralregister (AZR) zum Stand des jeweiligen Jahres. Quelle: Bevölkerungsfortschreibung, Ausländerzentralregister (AZR) und Einbürgerungsstatistik 17 Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

19 3 Einbürgerungen 2000 bis 2007 Lfd. Nr. Staatsangehörigkeit Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Einbürgerungsquote Insgesamt Männlich Weiblich 1 Europa ,1 2, EU-Staaten ,5 0, Belgien ,5 0, Bulgarien ,9 1, Dänemark ,3 0, Estland ,6 0, Finnland ,4 0, Frankreich ,7 0, Griechenland ,3 0, Irland ,6 0, Italien ,5 0, Lettland ,6 1, Litauen ,9 1, Luxemburg ,5 0, Malta Niederlande ,4 0, Österreich ,2 0, Polen ,6 0, Portugal ,8 0, Rumänien ,2 2, Schweden ,2 0, Slowakei ,5 1, Slowenien ,2 1, Spanien ,2 0, Tschechien ,9 2, Ungarn ,3 1, Vereinigtes Königreich ,5 0, Zypern ,5 3, Sonstiges Europa ,9 3, Albanien ,1 5, Bosnien und Herzegowina ,5 2, Bundesrepublik Jugoslawien¹ ,0 1, Island ,8 0, Kroatien ,0 1, Mazedonien ,6 1, Moldau ,2 3, Montenegro¹ Norwegen ,0 0, Russische Föderation ,5 4, Schweiz ,4 0, Serbien¹ ehem. Serbien und Montenegro¹ Türkei ,1 4, Ukraine ,7 3, Weißrussland ,3 2, Afrika ,7 4, Nordafrika ,3 5, Ägypten ,3 3, Algerien ,0 2, Marokko ,1 6, Tunesien ,2 6, Westafrika ,6 2, Ghana ,8 3, Nigeria ,2 2, Togo ,7 2, Zentralafrika ,2 2, Kamerun ,8 1, Kongo, Demokratische Republik ,6 0, Ostafrika ,3 5, Äthiopien ,7 3, Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

20 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Geschlecht Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Einbürgerungsquote Einbürgerungsquote Einbürgerungsquote Lfd. Nr. 49,9 2, ,7 1, ,9 1,5 1 54,8 0, ,4 0, ,1 0,4 2 58,4 0, ,8 0, ,0 0,4 3 53,7 1, ,2 1, ,5 1,3 4 25,0 0, ,0 0, ,2 0,1 5 58,9 1, ,9 1, ,1 1,7 6 53,3 0, ,0 0, ,7 0,1 7 60,4 0, ,6 0, ,3 0,2 8 46,6 0, ,6 0, ,9 0,3 9 57,1 0, ,0 0, ,0 0, ,7 0, ,5 0, ,0 0, ,3 1, ,7 1, ,3 1, ,1 1, ,2 1, ,3 0, ,9 0, ,6 0, ,3 0, ,0 1, ,7 1, ,0 0, ,0 0, ,0 0, ,9 0, ,3 0, ,9 0, ,9 0, ,9 0, ,7 0, ,2 0, ,9 0, ,6 0, ,9 0, ,2 2, ,6 2, ,8 1, ,6 0, ,6 0, ,4 0, ,0 1, ,4 1, ,3 0, ,2 0, ,5 0, ,2 0, ,8 0, ,9 0, ,3 0, ,9 2, ,5 1, ,9 1, ,8 1, ,9 0, ,9 0, ,8 0, ,2 0, ,6 0, ,6 1, ,6 0, ,8 2, ,5 3, ,1 2, ,0 2, ,8 4, ,7 6, ,8 5, ,9 2, ,9 1, ,1 1, ,3 1, ,1 1, ,3 1, ,3 0, ,0 0, ,4 1, ,3 1, ,6 0, ,0 1, ,3 1, ,3 2, ,0 2, ,1 3, ,2 3, ,5 0, ,0 0, ,0 0, ,6 3, ,6 2, ,4 1, ,2 0, ,1 0, ,0 0, ,6 3, ,0 3, ,9 3, ,6 3, ,0 3, ,9 3, ,0 2, ,2 1, ,4 1, ,1 4, ,2 3, ,0 3, ,2 5, ,4 4, ,8 4, ,3 3, ,8 3, ,7 3, ,0 3, ,7 3, ,4 3, ,4 5, ,7 4, ,1 5, ,0 6, ,5 5, ,7 4, ,8 3, ,8 3, ,2 3, ,1 4, ,1 4, ,3 3, ,0 3, ,6 3, ,3 4, ,1 3, ,2 4, ,6 3, ,8 2, ,5 2, ,6 3, ,4 1, ,0 1, ,9 1, ,8 0, ,5 0, ,7 2, ,2 4, ,0 3, ,9 4, ,8 4, ,3 3, ,3 3, Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

21 3 Einbürgerungen 2000 bis 2007 Lfd. Nr. Staatsangehörigkeit Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Einbürgerungsquote Insgesamt Männlich Weiblich 61 Südliches Afrika ,1 1, Südafrika ,7 1, Amerika ,3 0, Nordamerika ,2 0, Vereinigte Staaten (USA) ,8 0, Mittelamerika und Karibik ,7 2, Südamerika ,2 1, Argentinien ,4 2, Brasilien ,8 0, Chile ,6 2, Asien ,0 5, Vorderasien ,0 8, Armenien ,2 0, Aserbaidschan ,7 0, Georgien ,8 0, Irak ,9 1, Iran ,8 13, Israel ,2 11, Jordanien ,3 5, Libanon ,9 11, Syrien ,2 6, Süd- und Südostasien ,5 5, Indien ,5 3, Indonesien ,7 1, Pakistan ,6 7, Philippinen ,8 4, Sri Lanka ,2 9, Thailand ,8 0, Vietnam ,1 5, Ost- und Zentralasien ,3 3, Afghanistan ,5 6, China ,1 2, Japan ,6 0, Kasachstan ,4 5, Korea, Republik ,5 1, Taiwan ,5 1, Australien und Ozeanien ,6 0, Australien ,6 0, Sonstige Ausprägungen ,1 4, Staatenlos ,2 11, Ungeklärt und ohne Angabe ,7 1, Insgesamt ,7 2, Nachrichtlich: Gebiet² 103 des ehemaligen Jugoslawien ,9 1, der ehemaligen Sowjetunion ,7 3, der ehemaligen Tschechoslowakei ,7 1, Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

22 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Geschlecht Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Einbürgerungsquote Einbürgerungsquote Einbürgerungsquote Lfd. Nr. 43,0 1, ,4 1, ,7 1, ,8 2, ,2 2, ,7 2, ,3 1, ,3 1, ,8 1, ,9 0, ,0 0, ,0 0, ,9 0, ,2 0, ,9 0, ,8 2, ,0 2, ,5 3, ,0 2, ,2 2, ,7 3, ,0 3, ,1 5, ,6 11, ,7 1, ,7 0, ,5 1, ,5 2, ,9 2, ,5 2, ,5 5, ,5 4, ,3 4, ,4 6, ,2 7, ,2 6, ,9 1, ,6 1, ,8 1, ,7 0, ,1 0, ,2 0, ,8 0, ,5 0, ,2 1, ,2 1, ,5 2, ,3 3, ,1 12, ,6 14, ,3 11, ,2 14, ,2 17, ,9 26, ,9 5, ,4 3, ,2 3, ,7 9, ,7 6, ,2 5, ,4 4, ,9 4, ,8 3, ,3 4, ,2 3, ,7 2, ,4 3, ,1 2, ,5 2, ,1 1, ,8 0, ,0 0, ,6 6, ,0 4, ,2 4, ,4 5, ,4 5, ,8 4, ,9 7, ,6 6, ,6 5, ,2 0, ,6 0, ,9 0, ,2 3, ,8 1, ,7 1, ,2 3, ,1 3, ,3 3, ,0 7, ,7 6, ,8 7, ,6 2, ,4 1, ,7 1, ,8 0, ,6 0, ,8 0, ,1 4, ,3 3, ,4 5, ,5 1, ,1 1, ,2 0, ,5 1, ,7 1, ,0 1, ,3 0, ,3 0, ,8 0, ,4 0, ,6 0, ,7 0, ,1 3, ,1 2, ,5 2, ,8 9, ,6 7, ,0 7, ,5 1, ,7 0, ,8 0, ,0 2, ,4 2, ,1 1, ,8 1, ,4 1, ,5 1, ,3 3, ,2 2, ,8 2, ,4 1, ,4 1, ,0 1, Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

23 Lfd. Nr. Staatsangehörigkeit Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Einbürgerungsquote 3 Einbürgerungen 2000 bis Insgesamt Männlich Weiblich 1 Europa ,5 1, EU-Staaten ,9 0, Belgien ,4 0, Bulgarien ,4 1, Dänemark ,0 0, Estland ,7 1, Finnland ,4 0, Frankreich ,3 0, Griechenland ,7 0, Irland ,5 0, Italien ,0 0, Lettland ,0 1, Litauen ,2 1, Luxemburg ,0 0, Malta , Niederlande ,8 0, Österreich ,6 0, Polen ,8 2, Portugal ,3 0, Rumänien ,2 1, Schweden ,7 0, Slowakei ,6 0, Slowenien ,9 0, Spanien ,0 0, Tschechien ,9 1, Ungarn ,3 1, Vereinigtes Königreich ,8 0, Zypern ,0 0, Sonstiges Europa ,2 2, Albanien ,7 5, Bosnien und Herzegowina ,3 1, Bundesrepublik Jugoslawien¹ Island Kroatien ,2 0, Mazedonien ,2 2, Moldau ,8 3, Montenegro¹ Norwegen Russische Föderation ,4 2, Schweiz ,7 0, Serbien¹ ehem. Serbien und Montenegro¹ ,2 2, Türkei ,8 2, Ukraine ,6 3, Weißrussland ,5 1, Afrika ,4 4, Nordafrika ,9 4, Ägypten ,3 3, Algerien ,6 3, Marokko ,7 5, Tunesien ,0 4, Westafrika ,1 3, Ghana ,9 4, Nigeria ,5 4, Togo ,7 3, Zentralafrika ,2 3, Kamerun ,9 2, Kongo, Demokratische Republik ,6 3, Ostafrika ,1 4, Äthiopien ,2 4, Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

24 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Geschlecht Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Einbürgerungsquote Einbürgerungsquote Einbürgerungsquote Lfd. Nr. 50,9 1, ,3 1, ,1 1,3 1 62,7 0, ,7 0, ,8 0,7 2 65,3 0, ,0 0, ,0 0,3 3 61,5 1, ,0 1, ,4 1,0 4 61,1 0, ,0 0, ,0 0,0 5 65,8 1, ,4 0, ,3 1,5 6 77,6 0, ,0 0, ,6 0,5 7 65,7 0, ,5 0, ,1 0,4 8 48,0 0, ,9 0, ,7 0,9 9 44,4 0, ,4 0, ,0 0, ,3 0, ,1 0, ,2 0, ,2 1, ,3 1, ,6 2, ,0 0, ,0 0, ,8 1, ,0 0, ,0 0, ,0 0, ,0 2, ,9 1, ,0 0, ,3 0, ,6 0, ,5 0, ,6 0, ,5 0, ,1 0, ,4 2, ,2 1, ,4 1, ,2 0, ,7 0, ,3 0, ,3 2, ,4 1, ,9 4, ,0 0, ,3 0, ,3 0, ,1 1, ,6 1, ,7 1, ,3 0, ,1 0, ,7 0, ,1 0, ,0 0, ,3 0, ,2 0, ,3 0, ,6 0, ,7 0, ,1 1, ,8 1, ,7 0, ,2 0, ,6 0, ,7 1, ,0 1, ,0 0, ,2 1, ,6 2, ,2 5, ,8 3, ,9 5, ,0 4, ,0 1, ,4 1, ,7 1, , ,0 0, ,3 0, ,8 0, ,5 0, ,3 1, ,9 1, ,1 1, ,2 3, ,6 4, ,6 4, ,0 7, ,2 5, ,7 0, ,0 0, ,8 2, ,3 2, ,1 2, ,3 0, ,2 0, ,1 0, ,9 8, ,3 9, ,5 3, ,2 3, ,0 0, ,3 1, ,5 1, ,9 1, ,8 2, ,0 3, ,3 3, ,0 1, ,0 2, ,3 1, ,4 3, ,4 3, ,9 3, ,5 4, ,4 4, ,5 4, ,9 3, ,8 3, ,3 3, ,3 2, ,5 3, ,7 3, ,3 5, ,3 5, ,5 5, ,4 4, ,9 3, ,1 4, ,0 3, ,3 3, ,5 3, ,3 4, ,0 3, ,9 3, ,3 4, ,2 4, ,7 4, ,6 3, ,8 3, ,2 2, ,8 3, ,3 3, ,1 3, ,1 2, ,3 2, ,2 3, ,1 3, ,4 3, ,8 2, ,0 3, ,4 3, ,4 3, ,0 3, ,3 4, ,8 4, Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

25 Lfd. Nr. Staatsangehörigkeit Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Einbürgerungsquote 3 Einbürgerungen 2000 bis 2007 Insgesamt Männlich Weiblich 61 Südliches Afrika ,7 1, Südafrika ,6 2, Amerika ,7 1, Nordamerika ,7 0, Vereinigte Staaten (USA) ,9 0, Mittelamerika und Karibik ,7 3, Südamerika ,4 3, Argentinien ,4 7, Brasilien ,6 1, Chile ,8 2, Asien ,6 3, Vorderasien ,3 6, Armenien ,2 1, Aserbaidschan ,8 1, Georgien ,6 1, Irak ,0 4, Iran ,8 9, Israel ,8 34, Jordanien ,3 4, Libanon ,4 5, Syrien ,1 3, Süd- und Südostasien ,4 2, Indien ,2 2, Indonesien ,4 0, Pakistan ,9 4, Philippinen ,4 4, Sri Lanka ,8 5, Thailand ,3 0, Vietnam ,9 1, Ost- und Zentralasien ,2 2, Afghanistan ,5 7, China ,6 1, Japan ,0 0, Kasachstan ,9 2, Korea, Republik ,0 1, Taiwan ,8 2, Australien und Ozeanien ,2 0, Australien ,4 0, Sonstige Ausprägungen ,5 2, Staatenlos ,3 9, Ungeklärt und ohne Angabe ,2 0, Insgesamt ,2 1, Nachrichtlich: Gebiet² 103 des ehemaligen Jugoslawien ,0 0, der ehemaligen Sowjetunion ,1 2, der ehemaligen Tschechoslowakei ,8 0, ¹ Bis zum Bundesrepublik Jugoslawien, danach Serbien und Montenegro. Ab August 2006 werden neben der Staatsangehörigkeit von Serbien und Montenegro auch die Staatsangehörigkeiten der beiden Nachfolgestaaten Serbien und Montenegro nachgewiesen. ² Gebiet des ehemaligen Jugoslawien: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Slowenien einschließlich Personen mit der Staatsangehörigkeit des ehemaligen Jugoslawiens ohne nähere Angabe. Gebiet der ehemaligen Sowjetunion: Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland (Belarus) einschließlich Personen mit der Staatsangehörigkeit der ehemaligen Sowjetunion ohne nähere Angabe. Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei: Tschechische Republik, Slowakei, einschließlich Personen mit der Staatsangehörigkeit der ehemaligen Tschechoslowakei ohne nähere Angabe. Quelle: Einbürgerungsstatistik 24 Fachserie 1, Reihe 2.1 Einbürgerungen 2007

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