Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau. Nr Dezember Jahrgang

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau Nr Dezember Jahrgang

2 Seite 2 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Terminkalender Stadtrat Freitag, 1. Januar Dienstag, 19. Januar Mittwoch, 27. Januar Mittwoch, 20. Januar JANUAR 2015 Umwelt und Entsorgung Neujahrsempfang der Stadt Alzenau Prischoßhalle eginn: 17 Uhr Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung eginn: 19 Uhr Anlieger- und ürgerversammlung zur Fortsetzung der Arbeiten zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Albstadt und Information zum Sachstand Flächennutzungsplanverfahren für den Stadtteil Albstadt irkenhainer Halle, Alzenau-Albstadt eginn: Uhr Sitzung des Finanzausschusses eginn: 19 Uhr Restmüll Alzenau, Albstadt, Michelbach, Kälberau, Wasserlos Mi., Do., Do., Hörstein Mi., Fr., Fr., iomüll Alzenau und alle Stadtteile Fr., Do., Papiertonne Alzenau Fr., Albstadt, Kälberau, Michelbach, Wasserlos Do., Hörstein Sa., Gelber-Sack-Sammlung Alzenau, Kälberau Di., Albstadt, Hörstein, Michelbach Do., Wasserlos Mi., Wir bitten Sie, die ehältnisse an den jeweiligen Abfuhr tagen um 6 Uhr bereitzustellen. Abfallentsorgung in Alzenau Der Landkreis Aschaffenburg hat eine Firma mit der Abfallkalenderverteilung beauftragt. Die Abfallkalender werden in den nächsten Tagen an die Haushalte verteilt. Wenn Sie keinen Kalender bis zum 30. Dezember 2015 bekommen haben, melden Sie sich bitte in der Abteilung Umwelt und Forsten, Tel.: Ihnen wird ein Abfallkalender zugestellt. Die Abfallsammeltermine können Sie über das Internet abrufen: Landkreis Aschaffenburg/Service/Online Service/Abfallkalender IMPRESSUM: Herausgeber: Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, Alzenau Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Dana Moser, Mathias Simon, Diana örner (Stadt verwaltung), für Vereinsnachrichten und Inserate sowie Druck und Verlag: Druckerei Götz, Gunkelsrainstraße 5, Alzenau, Tel /1316, Fax: 31190, druckerei.goetz@arcor.de, Erscheinungsweise: 14-tägig ezugspreis: bei Abo: jährlich 15,70 Euro (26 Ausgaben) bei Einzelverkauf: 0,65 pro Ausgabe Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2016! Die erste Ausgabe ihres Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Alzenau erscheint im neuen Jahr am Freitag, 15. Januar Veranstaltungskalender Freitag, 1. Januar 2016 Neujahrsempfang der Stadt Alzenau Prischoßhalle 17 Uhr Veranstalter: Stadt Alzenau Samstag, 2. Januar Dreikönigs-Hallenfußballturnier (bis Sonntag, 3. Januar 2016) Räuschberghalle Hörstein ab 10 Uhr Veranstalter: Sportverein 1920 Hörstein e.v. Mittwoch, 6. Januar 2016 Futsal-Hallenkreismeisterschaften Räuschberghalle Hörstein ab 10 Uhr Veranstalter: Sportverein 1920 Hörstein e.v. Donnerstag, 7. Januar 2016 Tauschtermin der riefmarkensammler Prischoßhalle Alzenau 19 Uhr Veranstalter: riefmarkensammlerverein Alzenau e.v. Freitag, 8. Januar 2016 Offener Mädchentreff ab 9 Jahren Jugendzentrum Jump In 15 bis 17 Uhr Veranstalter: Jugendzentrum Jump In Junioren-Hallenturnier (bis Sonntag, 10. Januar 2016) Kahltalhalle Michelbach ab 10 Uhr Veranstalter: FC ayern Alzenau 1920 e.v. Dine & Crime: Das Geheimnis von Ponte dell Olio Wenzels Weinscheune Wasserlos Uhr Veranstalter: Dine & Crime Theaterproduktion Alzenau Samstag, 9. Januar 2016 Allgemeine Kahlgrundschau (bis Sonntag, 10. Januar 2016) irkenhainer Halle Albstadt ab 10 Uhr Veranstalter: Kleintierund Geflügelzuchtverein 1922/64 Albstadt e.v. Schlachtfest 2016 des VGSH-Alzenau Hundesportvereins Übungsgelände am Ruppich 11 Uhr Veranstalter: Verein für Gebrauchs- und Sporthunde Alzenau und Umgebung e.v. Sonntag, 10. Januar 2016 Köhlerfeuer mit Köhlersteaks und heißen Getränken Alter Wasserloser Steinbruch (Nähe Schloßberg) ab 10 Uhr Veranstalter: TV 1907 Wasserlos e.v. Montag, 11. Januar 2016 Treffen der Multiple Sklerose Kontaktgruppe Maximilian-Kolbe-Haus Uhr Veranstalter: Multiple Sklerose Kontaktgruppe Dienstag, 12. Januar 2016 Vortragsabend mit Dr. Helmut Kaltenhauser (Hörstein): Zur Sprache im Spessart und am Untermain - Entwicklung und Stadt heute Vereinslokal Hotel Zum Freigericht 20 Uhr Veranstalter: Heimat- und Geschichtsverein Alzenau e.v.

3 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Seite 3 Donnerstag, 14. Januar 2016 Schnuppertag Städtische Kindertagesstätte Zauberwald 9 bis 11 Uhr Veranstalter: Stadt Alzenau Freitag, 15. Januar 2016 Offener Mädchentreff ab 9 Jahren Jugendzentrum Jump In 15 bis 17 Uhr Veranstalter: Jugendzentrum Jump In Schnuppertag Städtische Kindertagesstätte Iglauer Abenteuerland 9 bis 11 Uhr Veranstalter: Stadt Alzenau Samstag, 16. Januar 2016 TV-Hallen-Cup (Jugendfußballturnier) Kahltalhalle Michelbach ab 9 Uhr Veranstalter: TV 1907 Wasserlos e.v. Familien-Fackelwanderung zum Hexenhäuschen Treffpunkt: Am Parkplatz der Räuschberghalle Hörstein 17 Uhr Veranstalter: Wanderverein Reuschbergler Hörstein Ü-30-Party Hahnenkammhalle Wasserlos ab 19 Uhr Veranstalter: FSC Wasserlos Sonntag, 17. Januar 2016 Tauschtermin der riefmarkensammler Prischoßhalle Alzenau 9 Uhr Veranstalter: riefmarkensammlerverein Alzenau e.v. Schnuppertag Städtische Kindertagesstätte Am Hauckwald 15 bis Uhr Veranstalter: Stadt Alzenau Dr. Notker Wolf: Wertorientierung in einer globalisierten Welt Wallfahrtskirche Kälberau Uhr Veranstalter: Lions Club Aschaffenburg-Alzenau Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in zum überwiegenden Einsatz im ereich der iotop- und Landschaftspflege. Das Aufgabengebiet umfasst: Pflegemaßnahmen im Grünflächenbereich, einschl. Fällarbeiten und Schnittmaßnahmen Pflegemaßnahmen an Gewässern der III. Ordnung und Reinigung von Grabenbereichen Führen von Maschinen, auch selbstfahrende Arbeitsgeräte Mitarbeit bei allen im Aufgabenbereich der Stadtwerke anfallenden Arbeiten Mitarbeit im Winterdienst Mitarbeit im Recyclinghof Wir erwarten: abgeschlossene erufsausbildung, vorzugsweise als Forstwirt oder in einem verwandten eruf selbständige und teamorientierte Arbeitsweise ereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung mit Feiertags- und Wochenenddienst sowie Rufbereitschaft esitz der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse, E und C1, von Vorteil wären auch die Klassen C und C1E Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Weitere Informationen erhalten Sie bei: Herrn Robert Hynar Werkleiter Tel / , hynar.robert@alzenau.de Ihre aussagekräftige ewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum an: Stadt Alzenau, Personalverwaltung, ernd Waldschmitt, Hanauer Straße 1, Alzenau NACHRUF Im Alter von 87 Jahren verstarb Herr Alfons Kempf. Mit ihm verlieren wir einen angesehenen und geachteten ürger, der sich um seinen Heimatort Albstadt und die Stadt Alzenau über sein kommunalpolitisches Wirken hinaus durch vielfältiges ehrenamtliches Engagement große Verdienste erworben hat. In den Jahren 1966 bis 1972 gehörte Alfons Kempf als Mitglied der Christlich-Freien Wählergruppe dem Gemeinderat von Albstadt an. In dieser Funktion bewies er stets in selbstloser Weise seine demokratische Gesinnung. Seit dem 25. Januar 1977 bis zu seinem Tod bekleidete Alfons Kempf zudem das kommunale Ehrenamt des Feldgeschworenen, das er in gleichem Maße mit Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit ausübte. Von ausgeprägter Heimatliebe zeugte auch seine jahrzehntelange aktive Unterstützung mehrerer Ortsvereine, die seine Leistungen unter anderem mit der Verleihung von Ehrenmitgliedschaften würdigten. In Dankbarkeit nehmen wir von Alfons Kempf Abschied. Wir werden ihm immer ein ehrendes Andenken bewahren. Unser aufrichtiges Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten seiner Familie. Alzenau, im Dezember 2015 Für Stadtrat und Stadtverwaltung Dr. Alexander Legler Erster ürgermeister Öffentliche Ausschreibung nach VO/A Die Stadt Alzenau, Hanauer Str. 1, Alzenau, Tel / 502-0, Telefax 06023/ , beabsichtigt, auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung folgende Leistungen zu vergeben: Neugestaltung Friedberger Gäßchen, Alzenau Straßenbauarbeiten Art und Umfang der Leistungen werden im ayer. Staatsanzeiger vom , im Main-Echo sowie im Internet veröffentlicht. Der Veröffentlichungstext kann bei der Stadt Alzenau, Tel / , angefordert werden. Stadt Alzenau gez. Dr. Alexander Legler Erster ürgermeister Öffentliche Ausschreibung nach VO/A Die Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, Alzenau, Tel / 502-0, Telefax 06023/ , beabsichtigt auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung folgende Leistungen zu vergeben: Ausbau der Ortsdurchfahrt Albstadt A 2 und A 3 St 3202 und St 3339 Straßen- und Gehwegbau Art und Umfang der Leistungen werden im ayer. Staatsanzeiger vom , im Submissionsanzeiger, im Subreport sowie auf der Homepage der Stadt Alzenau veröffentlicht. Der Veröffentlichungstext kann bei der Stadt Alzenau, Tel / angefordert werden. Stadt Alzenau gez. Dr. Alexander Legler Erster ürgermeister

4 Seite 4 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Amtlicher Teil Amtliche ekanntmachungen eitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS/EWS) der Stadt Alzenau Vom 7. Dezember 2015 Die Stadt Alzenau erlässt auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ayrs i in Verbindung mit dem Stadtratsbeschluss vom 26. November 2015 folgende Satzung: 1 eitragserhebung Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen eitrag. 2 eitragstatbestand Der eitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn 1. für sie nach 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht oder 2. sie - auch aufgrund einer Sondervereinbarung - an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind. 3 Entstehen der eitragsschuld (1) Die eitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des eitragstatbestandes. Ändern sich die für die eitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 2 a KAG, entsteht die - zusätzliche - eitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der eitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die eitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. (3) Ist bei Grundstücken, für die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung eine eitragsschuld entstanden ist, die zulässige Geschossfläche größer als die nach früherem Satzungsrecht maßgebende Geschossfläche, so entsteht eine weitere eitragsschuld bei unbebauten Grundstücken mit der ebauung, bei bebauten Grundstücken mit der Vergrößerung der vorhandenen Geschossfläche. (4) eitragstatbestände, die von früheren Satzungen erfasst werden sollten, werden als abgeschlossen behandelt, soweit aufgrund bestandskräftiger Veranlagungen Zahlungen geleistet worden sind. Wurden solche eitragstatbestände nach der genannten Satzung nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind eitragstatbestände noch nicht bestandskräftig, dann bemisst sich der eitrag nach den Regelungen der vorliegenden Satzung. 4 eitragsschuldner eitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der eitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. 5 eitragsmaßstab (1) Der eitrag wird nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche berechnet. In unbeplanten Gebieten wird die Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m herangezogen. ei mehrfach erschlossenen Grundstücken ist die egrenzung auf alle Seiten, zu denen das Grundstück die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Entwässerungseinrichtung hat, zu beziehen; nicht herangezogen wird in diesen Fällen die Fläche, die außerhalb aller Tiefenbegrenzungslinien liegt. Reichen die ebauung bzw. die gewerbliche Nutzung über die egrenzung nach Satz 2 hinaus oder näher als 10 m an diese egrenzung heran, so ist die egrenzung 10 m hinter dem Ende der ebauung bzw. der gewerblichen Nutzung anzusetzen. (2) Die zulässige Geschossfläche bestimmt sich, wenn ein rechtsverbindlicher ebauungsplan besteht, nach dessen Festsetzungen. Ist darin eine Geschossflächenzahl ( 20 aunutzungsverordnung) festgelegt, so errechnet sich die Geschossfläche für die Grundstücke durch Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit der im ebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl. Ist im ebauungsplan eine aumassenzahl ( 21 aunutzungsverordnung) festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit der aumassenzahl, geteilt durch 3,5. Sind im rechtsverbindlichen im ebauungsplan eine Grundflächenzahl ( 19 Abs. 1 aunvo) und eine Wandhöhe festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundflächenzahl multipliziert mit der Wandhöhe, geteilt durch 3,5. Sind im rechtsverbindlichen ebauungsplan eine Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen ( 19 Abs. 2 aunvo) festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundfläche mit der Wandhöhe, geteilt durch 3,5. Ist im Zeitpunkt des Entstehens der eitragsschuld eine größere Geschossfläche zugelassen oder vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen. Ist im Einzelfall nur eine geringere Geschossfläche zulässig, so ist diese maßgebend. (3) Wenn für das Grundstück die Aufstellung eines ebauungsplanes beschlossen ist, ist die zulässige Geschossfläche nach dem Stand der Planungsarbeiten zu ermitteln. Absatz 2 Sätze 4 und 5 gelten entsprechend. (4) Die zulässige Geschossfläche ist zu ermitteln nach der für vergleichbare augebiete in der Stadt festgesetzten Nutzungsziffer, wenn a) in einem aufgestellten ebauungsplan das zulässige Maß der Nutzung nicht festgesetzt ist, oder b) sich aus einem in Aufstellung begriffenen ebauungsplan die zulässige Geschossfläche nicht hinreichend sicher entnehmen lässt, oder c) in einem in Aufstellung begriffenen ebauungsplan das zulässige Maß der Nutzung nicht festgesetzt werden soll, oder d) ein ebauungsplan weder in Aufstellung begriffen noch vorhanden ist. (5) Fehlt es an vergleichbaren augebieten, ergibt sich die zulässige Geschossfläche aus der durchschnittlichen Geschossflächenzahl, die nach 34 aug i. V. m. 17 und 20 aunvo aus der in der Umgebung vorhandenen ebauung ermittelt wird. (6) ei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne ebauung zulässig ist, wird als zulässige Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht; das Gleiche gilt, wenn auf einem Grundstück die zulässige ebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete edeutung hat.

5 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Seite 5 (7) Die Geschossfläche der auf dem heranzuziehenden Grundstück vorhandenen Ge-bäude oder selbstständigen Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen edarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, wird von der für das Grundstück ermittelten zulässigen Geschossfläche abgezogen und der eitragsberechnung nicht zugrunde gelegt. Das gilt nicht für Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind oder die bei der erechnung der auf dem Grundstück zulässigen Geschossfläche ohnehin unberücksichtigt bleiben (vgl. 20 Abs. 4, 2. Alt., 21 a Abs. 4 aunvo). (8) ei bebauten Grundstücken im Außenbereich gilt als zulässige Geschossfläche die Geschossfläche der vorhandenen ebauung. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen edarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. alkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie herausragen. (9) Grundstücke, die nach dem Satzungsrecht vor dem veranlagt worden sind oder hätten werden sollen, werden nach dieser Satzung nur zu einer eitragspflicht herangezogen, wenn die Geschossfläche vergrößert wird. Die eitragserhebung erfolgt erst, wenn die Geschossfläche um mehr als 75 m² erhöht wird. Dies gilt auch, wenn diese Werte durch mehrere Einzelbauten erreicht werden. ei der erechnung der Erhöhung der Geschossfläche ist von der nach früherem Satzungsrecht für die eitragserhebung maßgeblichen Geschossfläche auszugehen. Der eitrag wird nach dem Unterschied zwischen der zulässigen Geschossfläche und der bis zum nach früherem Satzungsrecht maßgeblichen Nutz- bzw. Geschossfläche berechnet. Für unbebaute Grundstücke, für die nach dem Maßstab Meterzahl x Kanalnetzzahl x Wohnungszahl bereits eine eitragsschuld entstanden ist, entsteht eine weitere eitragsschuld mit der ebauung. Dabei gelten die Grundstücksfläche und eine Geschossfläche von 110 m² mit der nach früherem Satzungsrecht entstandenen eitragsschuld als abgegolten. (10) Ein zusätzlicher eitrag entsteht mit der nachträglichen Änderung der für die eitragsbemessung maßgeblichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. Eine eitragspflicht entsteht insbesondere - im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine eiträge geleistet wurden, - wenn sich die zulässige Geschossfläche durch Aufstellung oder Änderung eines ebauungsplanes oder durch Erlass oder Änderung einer Satzung nach 34 Abs. 4 aug später vergrößert, für die zusätzlichen Flächen, - wenn die tatsächliche ebauung auf dem Grundstück die zulässige Geschossfläche übersteigt, - wenn sich durch eine nachträgliche ebauung des Grundstücks im Rahmen der Anwendung des Abs. 1 Sätze 2 bis 4 die der eitragsberechnung zugrunde legende Grundstücksfläche vergrößert, - im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudes i. S. d. 5 Abs. 7, wenn infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen für eine eitragsfreiheit entfallen, - für Außenbereichsgrundstücke (Absatz 8), wenn sich die der eitragsberechnung zugrunde gelegte Geschossfläche i. S. v. Absatz 8 später vergrößert oder sonstige Veränderungen vorgenommen werden, die nach Absatz 8 für die eitragsbemessung von edeutung sind, oder - im Falle einer nachträglichen ebauung für ein Grundstück, für das ein Herstellungsbeitrag, jedoch weder eine Kostenerstattung noch ein eitragsanteil für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßengrund geleistet worden ist und ein zusätzlicher eitrag hierfür in 6 vorgesehen ist. 6 eitragssatz (1) Der eitrag beträgt a) pro m² Grundstücksfläche 1,53 b) pro m² Geschossfläche 5,83 (2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. Fällt diese eschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben. 7 Fälligkeit Der eitrag wird einen Monat nach ekanntgabe des eitragsbescheides fällig. 7a eitragsablösung Der eitrag kann vor dem Entstehen der eitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des eitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 8 Erstattung des Aufwandes für Grundstücksanschlüsse (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und eseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse i. S. d. 3 EWS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruches Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner. 7 gilt entsprechend. 9 Gebührenerhebung Die Stadt erhebt für die enutzung der Entwässerungseinrichtung Einleitungsgebühren.

6 Seite 6 Nr. 25 / 24. Dezember Einleitungsgebühr (1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwasser berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,88 pro Kubikmeter Abwasser. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Absatz 3 ausgeschlossen ist. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. ei landwirtschaftlichen etrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieheinheit eine Wassermenge von 15 m³/jahr als nachgewiesen. ei landwirtschaftlichen etrieben mit Großviehhaltung ist die Viehzahl vom Viehhalter nachzuweisen. Die Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Stadt zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen a) Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich, b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser, c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser, d) Wassermengen für Großvieheinheiten, soweit sie zu einem Wasserverbrauch von weniger als 40m³/Jahr und Einwohner führen. Maßgebend ist die Zahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner zum jeden Jahres. (4) Der nach Abs. 2 angesetzten Wassermenge sind für jeden m² befestigte Grundstücksfläche jährlich 0,18 m³ Abwasser hinzuzurechnen. efestigte Grundstücksfläche ist der Teil des Grundstücks, in dem infolge künstlicher Einwirkung Regenwasser nicht oder nur in unbedeutendem Umfang einsickern kann. Als befestigte Grundstücksfläche gilt a) bei ausschließlichen Wohngrundstücken ein Viertel der Gesamtfläche des Grundstücks, b) bei gewerblich genutzten Grundstücken die tatsächlich befestigte Grundstücksfläche, mindestens aber ein Viertel der Gesamtfläche des Grundstücks. Nicht berücksichtigt werden befestigte Grundstücksflächen, die durch Versickerung entsorgt werden. efestigte Grundstücksflächen, von denen Regenwasser zur Toilettenspülung verwendet wird, bleiben außer Ansatz. (5) Als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage im Haushalt (Toilettenspülung) zugeführten Wassermenge werden pauschal 8 m³/jahr und Einwohner angesetzt, soweit die Nutzung der Eigengewinnungsanlage zur Einleitung in die Kanalisation führt. Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauches zu führen. (6) ei Grundstücken, von denen nur Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird, gilt für jeden m² befestigte Grundstücksfläche, jährlich 0,18 m³ Abwasser als der Entwässerungseinrichtung zugeführt. 11 Gebührenzuschläge Für industrielle und gewerbliche Abwasser, deren Ableitung oder Reinigung Kosten verursacht (einschließlich der Klärschlammbeseitigung), die die durchschnittlichen Kosten der Ableitung oder Reinigung von Hausabwasser mehr als 30 v. H. (Grenzwert) übersteigen, wird ein Zuschlag in Höhe des den Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Kubikmeterpreises erhoben. 12 Entstehen der Gebührenschuld Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung. 13 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen etriebes. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Einleitungsgebühr wird einen Monat nach ekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Gebührenschuld sind zum 30.04, , und jeden Jahres Vorausleistungen in Höhe eines Fünftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Stadt Alzenau die Höhe der Vorauszahlung unter Schätzung der Jahresgesamteinleitungsgebühr fest. 15 Pflichten der eitrags- und Gebührenschuldner Die eitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Stadt für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. 16 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die eitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS/EWS) der Stadt Alzenau vom 29. September 2014 außer Kraft. Alzenau, 7. Dezember 2015 Stadt Alzenau gez. Dr. Alexander Legler Erster ürgermeister

7 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Seite 7 1. Änderung des ebauungs- und Grünordnungsplanes Südost für Teilbereiche der Flurstücke 535/22 und 3661, Gemarkung Hörstein sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem ereich ekanntmachung des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 augesetzbuch (aug) Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in seiner Sitzung am beschlossen, den ebauungs- und Grünordnungsplan Südost, Gemarkung Hörstein für Teilbereiche der Flurstücke 535/22 und 3661 sowie den Flächennutzungsplan in diesem ereich zu ändern. Die Änderungsbeschlüsse wurden im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 16 der Stadt Alzenau vom amtlich bekannt gemacht. ereits in der Sitzung vom hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen, den alten Sportplatz in Hörstein (Mömbriser Straße) umzugestalten und den achquellengraben zu renaturieren. Diese Renaturierung ist mittlerweile abgeschlossen. Im Zuge der damaligen Planung für die Renaturierung wurde u.a. vom Ingenieurbüro Jung, Kleinostheim, vorab eine Hochwasserabflussberechnung zum HQ100 durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass bei einem entsprechenden Starkregenereignis auch die im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen ebauungsplanes liegenden Teilbereiche der Grundstücke Flst.-Nrn. 535/22 und 3661 mindestens zu 50 %, tendenziell sogar vollständig überflutet werden. Eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte Wohnbebauung wie sie derzeit im ebauungs- und Grünordnungsplan Südost festgesetzt ist, ist nun nach Durchführung der Renaturierungsarbeiten sowie einer abschließenden Hochwasserabflussberechnung daher nicht mehr möglich. Ziel der 1. Änderung des ebauungs- und Grünordnungsplanes Südost der Gemarkung Hörstein ist es demzufolge, den Geltungsbereich des bestehenden ebauungsplanes dahingehend zu ändern, dass die Teilbereiche der beiden Flurstücke 535/22 und 3661, die derzeit als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind, aufgrund der nicht mehr zu realisierenden Wohnbebauung aus dem Geltungsbereich herausgenommen und als Außenbereich nach 35 aug festgesetzt werden. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des ebauungs- und Grünordnungsplanes Südost ist nachfolgend zeichnerisch dargestellt: Die Pläne zur ebauungsplan- sowie Flächennutzungsplanänderung werden von der Stadt Alzenau, Abteilung Planen und auen, ausgearbeitet. Das Verfahren zur 1. Änderung des ebauungs- und Grünordnungsplanes Südost, im ereich der Flurstücke 535/22 und 3661, der Gemarkung Hörstein wird im vereinfachten Verfahren nach 13 aug durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 aug, von der Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 aug und dem Umweltbericht nach 2a aug, von der Abgabe nach 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 aug. abgesehen wird. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Die Teilbereiche der beiden Flurstücke 535/22 und 3661, die derzeit im Flächennutzungsplan als Reines Wohngebiet dargestellt sind, werden künftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Planentwürfe zur 1. Änderung des ebauungs- und Grünordnungsplanes Südost der Gemarkung Hörstein sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem ereich mit egründung werden in der Zeit vom 18. Januar bis zum 22. Februar 2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis Uhr, sowie Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr im Rathaus der Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, Alzenau, an der Anschlagtafel für öffentliche Auslegung, 1. Stock, neben Zimmer Nr gemäß 3 Abs. 2 aug ausgelegt. Ansprechpartner für die auleitplanung ist Frau Ott, Zimmer 1.16, Tel / Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (Zimmer Nr. 1.16) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der eschlussfassung über die auleitplanung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Parallel werden die betroffenen ehörden und sonstigen Träger öffentlicher elange gemäß 4 Abs. 2 aug an der Planung beteiligt. Der Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 aug amtlich bekannt gemacht. Alzenau, 16. Dezember 2015 Stadt Alzenau gez. Dr. Alexander Legler Erster ürgermeister

8 Seite 8 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Redaktioneller Teil Erreichbarkeit der städtischen Einrichtungen zwischen den Jahren Rathaus und Stadtwerke Das Rathaus der Stadt Alzenau sowie die Stadtwerke sind von Montag, 28. Dezember, bis Mittwoch, 30. Dezember, von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Ab Montag, 4. Januar 2016, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung. Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek ist am Montag, 28. Dezember, von 10 bis 17 Uhr, am Dienstag, 29. Dezember, von 10 bis 19 Uhr sowie am Samstag, 2. Januar 2016, von 10 bis 13 Uhr für Sie geöffnet. Ab Montag, 4. Januar 2016, ist die Alzenauer Stadtbibliothek wieder zu den bekannten Zeiten für Sie geöffnet. Museum der Stadt Alzenau im Schlösschen Michelbach Das Museum der Stadt Alzenau ist am Samstag, 26. Dezember, Sonntag, 27. Dezember sowie Sonntag, 3. Januar 2016, jeweils von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Am ersten Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember, am Neujahrstag sowie an Heilig Dreikönig, 6. Januar 2016, bleibt das Museum geschlossen. Führungen durch das Museum können bei der Stadt-Info im Rathaus Alzenau vereinbart werden (Tel.: , E- Mail: info@alzenau.de). Kinderchor des Gesangvereins Liederkranz 1861 Alzenau e.v. an der Adventlichen Kaffeetafel am zweiten Advent in der Prischoßhalle Zu Musik des Akkordeon Orchesters - unter der Leitung von Dirigentin Tatiana Vaskova - ließen die Seniorinnen und Senioren bei Kaffee, Kuchen und Wein das Jahr Revue passieren. Die Alzenauer Lyrikerin Helga Frei trug ihre Geschichten Der vergessene ackofen, Die alte Dorfschmiede und urg All-zu-nah vor. Umrahmt wurde das Programm von Tanzvorführung der Seniorengruppe des TSV Alzenau - unter der Leitung von Christa Kihn - und Weihnachtsgeschichten von Maria Schiller. Sänger des Gesangvereins Harmonia trugen weihnachtliche Stubenmusik vor und der Nikolaus - alias Franz Thoma besuchte, gesanglich und musikalisch unterstützt von Peter Hochstein und dem Akkordeon Orchester, die Seniorinnen und Senioren in der Prischoßhalle. Moderiert wurde die Adventsfeier von Elke Sticksel. Recyclinghof Der Recyclinghof ist am Dienstag, 29. Dezember, von 14 bis 17 Uhr und am Samstag, 2. Januar, von 9 bis 13 Uhr für Sie geöffnet. Über 500 Seniorinnen und Senioren bei der Adventlichen Kaffeetafel der Stadt Alzenau Mehr als 500 Seniorinnen und Senioren durfte ürgermeister Dr. Alexander Legler bei der traditionellen Adventlichen Kaffeetafel der Stadt Alzenau am zweiten Advent in der Prischoßhalle begrüßen. Zunächst bedankte er sich für das große Interesse an der schönen wie wichtigen Tradition der Stadt Alzenau. Schwerpunkt des diesjährigen Jahresrückblicks war die ayerische Gartenschau Natur in Alzenau 2015, die die Stadt in ein wahres Sommermärchen verwandelte. Aber auch große kommende Ereignisse, wie die 200-jährige Zugehörigkeit Alzenaus zu ayern im nächsten Jahr, wurden angekündigt. Im Anschluss folgten besinnliche Worte von Pastoralreferent Stephan Warmuth, die Senioren von St. Justinus trugen eine Weihnachtsgeschichte vor und der Kinderchor des Gesangvereins Liederkranz 1861 Alzenau e.v. (siehe Foto) präsentierte unter der Leitung von Dirigent Oliver Zahn weihnachtliche Lieder. Mehr als 500 Seniorinnen und Senioren ließen am zweiten Advent das Jahr besinnlich Revue passieren. Verein Förderkreis Gartenschau Alzenau wurde gegründet Am 8. Dezember war es soweit knapp 50 Gründungsmitglieder hatten sich im Maximilian-Kolbe-Haus versammelt und den Förderkreis Gartenschau Alzenau gegründet. Der Förderkreis wird zukünftig die Stadt Alzenau bei der Erhaltung, elebung und Weiterentwicklung der im Rahmen der ayerischen Gartenschau Natur in Alzenau 2015 entstandenen Parkanlagen unterstützen. Dazu zählen die Förderung kultureller und themenbezogener Veranstaltungen, aber auch die Unterstützung bei der Pflege und dem Erhalt der Anlagen.

9 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Seite 9 Christoph Oftring aus Alzenau-Hörstein wurde zum Vorsitzenden des Vereins gewählt. Unterstützt wird er von seinem Stellvertreter Dr. Peter raumann, dem Kassier Helmut Stais sowie von der Schriftführerin Christina Grün-Wenzel. Folgende eisitzer vervollständigen den Vorstand: Ehrenbürger Walter Scharwies, Harald Ritter, Stefka Huelsz-Träger, Roland Albert, Gerhard Jenemann, Andrea Schmitt, Dr. Michael Neumann, Herbert Sittinger und ürgermeister Dr. Alexander Legler. ereits vor der offiziellen Gründung startete das erste Projekt des Förderkreises, der Verkauf von Gartenschau-Kalendern. Es gibt zwei Kalenderformate: Ein Tischkalender zum Aufstellen als Wochenkalender mit 53 ausgewählten Motiven der Gartenschau für 12 Euro. Ein Wandkalender im DIN A3-Querformat als Monatskalender mit zwölf Motiven von der Gartenschau zum Preis von 13,50 Euro. Der Erlös (abzgl. Herstellungskosten) kommt der Arbeit des neuen Förderkreises zu Gute. Erhältlich sind die Kalender an der Stadt-Info im Alzenauer Rathaus, in der Stadtbibliothek Alzenau, im Goldbach in der Hanauer Straße, im Ambiente Spiel & Spaß Spielwarengeschäft sowie bei allen Alzenauer Geschäftsstellen der Sparkasse. Werden auch Sie Mitglied im Förderkreis! Das entsprechende eitrittsformular finden Sie unter Anmeldung zur Ferienbetreuung im neuen Jahr! Auch im Jahr 2016 bietet die Stadt Alzenau wieder die beliebte Ferienbetreuung für Alzenauer Schulkinder (1. bis 6. Klasse) in den Räumlichkeiten der Karl-Amberg-Mittelschule, an. itte beachten Sie das geänderte Anmeldeverfahren! Für die Osterferien 2016 gibt es folgende Anmeldetermine: Dienstag, 26. Januar 2016 von 9 bis 11 Uhr und von 16 bis 18 Uhr Donnerstag, 28. Januar 2016 von 16 bis 18 Uhr Die Anmeldung findet im Gebäude der Offenen Ganztagsschule der Karl-Amberg-Mittelschule (Prischoßstraße 28) bei Martina Volk und Ingrid Schölzel statt. Eine persönliche Anmeldung ist an diesem Tag erforderlich! Die Flyer werden wie in den letzten Jahren nach den Weihnachtsferien in den Schulen verteilt und sind auch im Rathaus und in der ibliothek sowie dem Jugendzentrum erhältlich. Außerdem wird dieser auf der Homepage veröffentlicht. Die Anmeldetermine für die Ferienbetreuung in den Pfingst- und Sommerferien werden nochmals rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Alzenau veröffentlicht. Der Vorstand des Vereins (von links): ürgermeister Dr. Alexander Legler, Ehrenbürger Walter Scharwies, Harald Ritter, Christoph Oftring, Stefka Huelsz-Träger, Peter raumann, Roland Albert, Helmut Stais, Gerhard Jenemann, Christina Grün-Wenzel und Andrea Schmitt (Quelle: Michael Müller, Main Echo) Rentensprechtag in Alzenau Die Auskunfts- und eratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Aschaffenburg wird im Rathaus der Stadt Alzenau am Montag, 18. Januar 2016, einen Sprechtag abhalten. Allen Versicherten, unabhängig davon, ob sie bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern oder bei der Deutschen Rentenversicherung und versichert sind, wird damit Gelegenheit gegeben, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen zu lassen. Der Experte hat Zugriff auf Ihr Versicherungskonto und kann so eine persönliche Rentenberatung ermöglichen. Unter erücksichtigung des Datenschutzgesetzes können Auskünfte jedoch nur bei Vorlage des Personalausweises bzw. bei Vertretung nach Vorlage einer Vollmacht erteilt werden. ei allgemeinen Fragen zur Rentenversicherung, Kontenklärung und eantragung der Rente wenden Sie sich bitte an die Stadt Alzenau: Frau rönner ( ) oder Frau Sauer ( ). Dort können Sie einen Termin für den Rentensprechtag vereinbaren. Verkauf eines städtischen augrundstücks in Alzenau Die Stadt Alzenau veräußert das nachstehende Grundstück: Wilmundsheimer Straße Nr.10 zu ca. 360 m² Das Grundstück ist mit einem freistehenden Einfamilienhaus oder ggf. mit zwei Doppelhaushälften zu bebauen. Die ebauung richtet sich nach der näheren Umgebung. Der aktuelle odenrichtwert beträgt 220,00 /m². Für das augrundstück kann die Stadt Alzenau einkommensabhängig einen Kinderbonus in Höhe von 10,00 /m² pro Kind gewähren. Das Grundstück wird freihändig gegen Höchstgebot vergeben (Minimum: 220,00 /m²). Der Stadtrat entscheidet anhand der vorliegenden ewerbungen in seiner Sitzung. Die ewerbungsfrist endet am 31. Dezember Frau Silvia Wulff und Herr Sebastian Carlsson, Telefon und , wulf.silvia@alzenau.de und carlsson.sebastian@alzenau.de stehen für nähere Informationen als Ansprechpartner der Grundstücksverwaltung zur Verfügung. Schriftliche ewerbungen werden an die Stadt Alzenau, Grundstücksverwaltung, erbeten.

10 Seite 10 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Individuell und schöner wohnen! HAUSTÜREN eigene Fertigung passgenaue Sicherheit WOHNUNGSEINGANG Schutz vor Einbruch, Kälte und Lärm ZIMMERTÜREN für Alt- und Neubau Sondermaße kein Problem EINAUSCHRÄNKE nach Maß Innenausbau GANZGLASTÜREN Schiebetüren ZERTIFIZIERTER FACHETRIE für Sicherheitsnachrüstungen esuchen Sie unsere große Ausstellung zur individuellen, unverbindlichen eratung. Montag bis Freitag und Uhr Samstag Uhr und nach Vereinbarung Gutenbergstraße Alzenau Tel Fax info@kresslein.de 65 Jahre UMWELT fängt bei Ihnen zu Hause an! auplatz Alzenau-Michelbach, Dr.-Kihn-Ring, 706 qm, zu verkaufen / Suche für ältere Dame Haushaltshilfe in Hörstein zunächst 3 x 2 Std. wöchentl. Tel Frau, 48 Jahre, in Vollzeit berufstätig, sucht preislich erschwingliche Wohnung in Alzenau (Stadt), Wasserlos, Kälberau, Hörstein, Michelbach, Kahl am Main oder Karlstein, Dettingen, Großwelzheim. Mind. 2 ZK, mind. 65 m 2, eigene EK wird mitgebracht, gerne mit Terrasse, kleinem Gartenstück oder alkon. Tel / A L Z E N A U A K T U E L L sucht ab sofort Austräger für Teilbezirke in Alzenau-Hörstein Für Schüler/innen, Hausfrauen oder Rentner geeignet! Meldungen bei der Druckerei Götz Gunkelsrainstraße 5 Alzenau Tel / Mail: druckerei.goetz@arcor.de Für das Jahr 2016 wünschen wir Ihnen Augenblicke der Hoffnung, Sekunden des Glücks, Ihre Minuten der Stille, Heilpraktiker Stunden der Freude, Tage der esinnung, Karin Nimbler eine Zeit des Friedens Karl Reichenbecher und der Harmonie! Mömbris Tel /7630 Urlaub vom bis Ab 18. Januar 2016 in unserer neuen Praxis: Im reitfeld 59 Mömbris-Mensengesäß Nach 25-jähriger Tätigkeit als Heilpraktiker, möchte ich meine Naturheilpraxis nun an meine Kollegin Karin Nimbler übergeben. Solange meine Gesundheit es zulässt, werde ich meinen Patienten selbstverständlich weiterhin - an bestimmten Tagen - zur Verfügung stehen. Ich möchte mich ganz herzlich für das entgegen gebrachte Vertrauen bedanken. Euer Karl Reichenbecher

11 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Seite 11 Hilfe für Flüchtlinge in Alzenau Derzeit beherbergt der Landkreis Aschaffenburg (Stand ) Asylbewerber (ohne Notunterkunft und ohne unbegleitete Minderjährige), davon sind aktuell 129 Flüchtlinge in Alzenau untergebracht. Die Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge sind Syrien, Äthiopien und Pakistan. Zahlreiche Menschen engagieren sich in vielerlei Hinsicht um die in Alzenau lebenden Flüchtlinge. Zur besseren Koordination und als Anlaufstelle für Flüchtlinge hat die Stadt Alzenau im Internet die Hilfe für Flüchtlinge in Alzenau ins Leben gerufen. Adresse: Flüchtlinge Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner oder erfahren Sie die neusten Aktivitäten/Angebote! Wenn Sie helfen möchten... Spendenkonto der Stadt Alzenau IAN DE IC YLADEM1ASA Stichwort: Hilfe für Flüchtlinge Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Alzenau Die Stadt Alzenau sieht ihre Aufgabe darin, die Projekte zum Thema Flüchtlingshilfe zu koordinieren, die Anregungen des runden Tisches umzusetzen und die Geld- und Sachspenden aus der evölkerung und den Hilfsorganisationen zu verteilen. Die zuständigen Mitarbeiter sind Ansprechpartner vor Ort und indeglied zwischen Landratsamt Aschaffenburg (als zuständige ehörde zur Unterbringung) und den Asylbewerbern. Frau Christine Reyer, Tel , reyer.christine@alzenau.de Herr Klaus Koeppel, Tel , koeppel.klaus@alzenau.de Landratsamt Aschaffenburg Unterkünfte/Unterbringung: Herr Christian Münstermann, Tel , christian.muenstermann@lra-ab.bayern.de Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Ansprechpartner für Alzenau, Goldbach, Hösbach, Mainaschaff und Waldaschaff Frau Anna Kolb, Tel , anna.kolb@lra-ab.bayern.de Fachstelle Asyl: Ansprechpartner für Alzenau, Karlstein, Kleinostheim und Mainaschaff Frau Merve Kilian, Tel , merve.kilian@lra-ab.bayern.de Car-Service Klemens ehl Öl Auspuff Reifen Reparaturen an PKW aller Art Klimaservice Abholung von Altautos Tel.: Mobil: Engagement in Alzenau Thema Sprache Kleidung, Schuhe, etc. Kennenlerntage Unterkünfte Aktivitäten Ansprechpartner Frau Christel ongk Tel Frau Manuela Rosenberger Secondhand-Geschäft Allerhand/ Café Arbeit Alzenau e.v. Wasserloser Straße Alzenau Tel manuela.rosenberger@cafearbeit.de Frau Marianne L'Alinec-Rittler Tel Zur rezel Marianne Werner Tel Forelle Joachim Gerhardt Tel Diakon Helmar rückner Alfred-Delp-Straße Alzenau Tel helmar.brueckner@bistum-wuerzburg.de Pfarrer Johannes Oeters Wasserloser Straße Alzenau Tel pfarramt.alzenau@elkb.de

12 Seite 12 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Veranstaltungsprogramm im Januar 11. Januar bis 5. Feburar 2016 Großer Flohmarkt im Erdgeschoss der ibliothek - eine große Auswahl an Medien zum kleinen Preis 11. Januar 2016, bis Uhr LeseClub-Treffen 14. Januar 2016, bis 17 Uhr Vorlesestunde für Kinder ab 5 Jahren 21. Januar 2016, bis 17 Uhr Vorlesestunde für Kinder ab 5 Jahren 25. Januar 2016, bis Uhr LeseClub-Treffen 26. Januar 2016, bis 17 Uhr Einführung in unsere Online-Angebote (eook-ausleihe, Munzinger-Datenbanken, Onlinekatalog) 28. Januar 2016, bis 17 Uhr Vorlesestunde für Kinder ab 5 Jahren Jungautorin Katharina Hopp stellt dem LeseClub ihren Debütroman vor HEIZÖL Mineralöl Transporte Illing aus Maintal Tel: 06181/48567 Fax: 06181/ kompetent, schnell & zuverlässig KARLSTEIN Die besten Preise werden bei uns gemacht! Wir informieren Sie gerne! Sonntag, Uhr ayernhalle Großwelzheim 20.Neujahrskonzert Es wirken mit: KRS JAZZ-DUO Jürgen Weiß, Klavier Die 15-jährige Schülerin des SGA stellte am Montag, 7. Dezember, beim LeseClub-Treffen ihren Debütroman esessen vor. Zuerst verzierten die Jugendlichen zusammen uttergebäck mit Schokolade und Zuckerguss, im Anschluss lauschten sie gebannt den Ausführungen von Katharina Hopp, die ihren Krimi gekonnt präsentierte. Sie spendete außerdem ein signiertes Exemplar der ibliothek, das jetzt allen Lesern zur Ausleihe zur Verfügung steht. design & print by kolb, karlstein: Tel Unsere Jubiläums-Hits doch: LIEER RAHMS! Karten im Vorverkauf: 10 ermäßigt 6 Metzgerei Häuser Dettingen äckerei Schatz Großwelzheim Gemeindebibliothek, Tel / uchhandlung "Vielseitig" Kahl Abendkasse: 12 ermäßigt 6 Leitung: Petra Weiß-Lorenz

13 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Seite 13 Sei ARTig! Sei ARTig! ist ein Kunstprojekt, das von April bis Mai 2015 im Jugendzentrum der Stadt Alzenau Jump In stattfand. Insgesamt 14 Teilnehmer/innen erarbeiteten in sieben wöchentlichen Treffen eigene Ideen zum Thema Jugend und Kunst, die im Rahmen der AG umgesetzt wurden. Hierbei wurden die Motive eigens erarbeitet, interpretiert und die Darstellungen selbst inszeniert. Die entstandene Urban und Street Art wurde fotografisch begleitet. In der Nachbereitung entstand die Idee zu einer Ausstellung, die im Dezember im Foyer des Rathauses der Stadt Alzenau zu sehen ist. Sie zeigt einen Ausschnitt des kreativen Schaffens von jungen Künstler/innen zwischen 10 und 18 Jahren, die sich mit dem Thema Die großen Fragen der Jugend auf unterschiedlichste Weise beschäftigt haben. Frau Janina Fischer vom Team Jump In, die das Projekt von Anfang an begleitete, und Jugendpfleger Dominik Wenzel können mit dem Ergebnis zufrieden sein. Hervorzuheben ist, dass zur Umsetzung von Sei ARTig! meist vorhandene Materialien und Gegenständen im Jugendzentrum verarbeitet wurden. Das konnte den Gedanken von spontaner, sinnvoller und kreativer Street Art vermitteln. Nie mehr Opfer Am Samstag, 28. November, fand in der Prischoßhalle der Selbstbehauptungskurs Nie mehr Opfer für Kinder im Alter von 8 bis 13 Jahren statt. Die Veranstaltung war ein Kooperationsprojekt zwischen der Kreisjugendpflege, der kommunalen Jugendpflege und dem Kinder und Jugendschutz des Kreises. Der Tag wurde von der Jugendpflege und dem Referenten Rene Roller durchgeführt. Inhalte waren Übungen zu selbstsicherem Auftreten, um sich vor verbalen oder körperlichen Angriffen zu schützen, sowie viele gruppendynamische Spiele. Das Selbstvertrauen der Teilnehmer wurde gestärkt, indem sie gezeigt bekamen, wie sie ihre edürfnisse und Wünsche gewaltfrei durchsetzen und verteidigen können. Ein spezielles Selbstverteidigungstraining schloss sich an. Hier zeigten wir Abwehrtechniken und machten ein Kraft- und Ausdauertraining, dass für beide Geschlechter geeignet war. ei der abschließenden Reflektion war die Rückmeldung der Teilnehmer wie auch der Teamer sehr positiv. Den zwölf Kindern konnten am Ende der Veranstaltung Urkunden mit dem Ergebnis mit Erfolg teilgenommen überreicht werden. Die VHS Alzenau-Kahl-Karlstein teilt mit Semesterbeginn am 25. Januar 2016 Das Frühjahrsemester der Volkshochschule Alzenau-Kahl- Karlstein beginnt am Montag, 25. Januar Die Studienprogramme liegen ab 8. Januar an den bekannten Stellen in Alzenau, Kahl, Karlstein und Großkrotzenburg aus und werden den Stadt- und Gemeindeblättern dieser vier Orte beigelegt.

14 Seite 14 Nr. 25 / 24. Dezember 2015

15 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Seite 15 AWO Kinderhort Wilde Kerle Alzenau-Hörstein, Eichelsbacher Straße 8, Alzenau Frau Ronda Maier, Tel.-Nr Möchten Sie Ihr Kind im Laufe des Alzenauer Kindergarten-/Schuljahres 2016/2017 betreut haben? Dann beachten Sie unbedingt die offiziellen Anmeldefristen! Die Anmeldetage für das Kindergartenjahr 2016/2017 (das Kindergartenjahr 2016/2017 beginnt mit dem 1. September 2016 und läuft bis zum 31. August 2017) sind für Montag, 18. Januar 2016, Dienstag, 19. Januar 2016, und Mittwoch, 20. Januar 2016, in den Kindertagesstätten/im Kinderhort Ihres Einzugsbereiches terminiert. Mittlerweile bestehen in allen städtischen Kindertageseinrichtungen etreuungsmöglichkeiten für Kinder ab 6 Monaten bis 6 Jahren sowie in den kirchlichen Kindertageseinrichtungen Michelbach und Hörstein. Aufgenommen werden in den Kinderkrippengruppen Kinder im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren in den Kindertagesstätten Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, und im städtischen Kinderhort Alzenau-Wasserlos und im Hort Wilde Kerle an der Grundschule in Hörstein (Träger ist die AWO) Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Folgendes müssen Sie zur Anmeldung mitbringen: eine Kopie der Geburtsurkunde eine Abstammungsurkunde bei Kindern mit Migrationshintergrund (die Urkunde muss die Herkunft der Eltern/ Personensorgeberechtigten nachweisen.) eine ungefähre Vorstellung, in welchem Zeitrahmen Sie Ihr Kind betreut haben möchten (möglich ist eine etreuung von mindestens 20 Stunden und maximal 50 Stunden (Hort 32,5 Stunden) wöchentlich in den städtischen Einrichtungen) Die Anmeldung des Kindes ist nach Terminabsprachen in der jeweiligen Einrichtung vorzunehmen. Es ist ausreichend, Ihr Kind in einer etreuungseinrichtung der Stadt Alzenau anzumelden, eine Verteilung der Plätze erfolgt gemeinsam durch die Kita- Leitungen in Absprache mit der Stadt Alzenau. Verspätete Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Telefonische Terminabsprachen unter: Städtische Träger: Kindertagesstätte Zauberwald Alzenau, achstraße 14, Alzenau Frau rigitte Amberg, Tel.-Nr Kindertagesstätte Iglauer Abenteuerland Alzenau, Iglauer Straße 1, Alzenau Frau Ursula Rosenberger, Tel.-Nr Kindertagesstätte Am Hauckwald Alzenau, Prischoßstraße 8, Alzenau Frau Marina Ries, Tel.-Nr Kindertagesstätte Kinderkiste Alzenau-Albstadt, Steingasse 19, Alzenau Frau Andrea Kraus, Tel.-Nr Kindertagesstätte An der Kahlaue Alzenau-Kälberau, Karl- Amberg-Str. 10, Alzenau Frau Ilka athon, Tel.-Nr Kindertagesstätte Sonnenland Alzenau-Wasserlos, Friedhofstr. 1a, Alzenau Frau Rosmarie Rüdiger, Tel.-Nr Städtischer Kinderhort Alzenau-Wasserlos, Am Lotzenstein 1, Alzenau Frau Viola Saul, Tel.-Nr Freie Träger: Integrative Kindertagesstätte Kunterbunt Alzenau, Schlehenweg 9, Alzenau Frau Anja Skalitz, Tel.-Nr Waldkindergarten Alzenau, Welzheimer Str. 3, Alzenau Frau Petra Schäfer, Tel.-Nr Kirchliche Träger: Kindertagesstätte untes Gemüse Alzenau-Michelbach, Schloßstr. 13, Alzenau Frau Johanna enzing, Tel.-Nr Kindertagesstätte Kinderarche Alzenau-Hörstein, ruchhausen 9-11, Alzenau Frau Ute Hain, Tel.-Nr Möchten Sie sich über die etreuungseinrichtungen informieren? Schnuppermöglichkeiten bieten im Vorfeld die städtische Kindertagesstätte Am Hauckwald : Tag der offenen Türe am Sonntag, 17. Januar 2016, von 15 bis Uhr städtische Kindertagesstätte Iglauer Abenteuerland am Freitag, 15. Januar 2016, von 9 bis 11 Uhr städtische Kindertagesstätte Zauberwald am Donnerstag, 14. Januar 2016, von 9 bis 11 Uhr sonstige Termine nach Vereinbarung Weitere Informationen finden Sie auch abysitterdienst Der Landkreis Aschaffenburg arbeitet bei der Vermittlung und Schulung von abysittern mit dem Verein MIZ-Miteinander im Zentrum e.v. zusammen. Weitere Informationen finden Sie unter Wieder Krabbelstunde in Stadt und Land Herzliche Einladung zum Kleinkinder-Gottesdienst, in der Regel an jedem 2. Sonntag im Monat im Kaminzimmer des Maximilian-Kolbe-Hauses. Alzenau: Spiel- und Krabbelgruppen der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Peter und Paul im Dietrich-onhoeffer-Haus, Gunkelsrainstraße 20, donnerstags von Uhr (Eltern-Kind- Spielkreis Puste blume ) Ansprechpartner: Esther Krämer, Alzenau: Krabbel- und Spielgruppe Auenzwerge, dienstags Uhr, Maximilian-Kolbe-Haus. Ansprechpartner: Silke Herzog, & Fulya Renning, Alzenau-Hörstein: Krabbelgruppe "Die Weinbergzwerge", mittwochs 9.30 bis Uhr, Jugendraum des Pfarrheims St. Martin, Ansprechpartner: Monika Lange, Alzenau-Wasserlos: Krabbelgruppe Schneckenbande (0-3 Jahre): donnerstags von 9.30 bis Uhr. Ansprechpartner: Katja Trapp, sowie Jennifer Reinfurth, Nachwuchs ist jederzeit herzlich willkommen! Alzenau-Albstadt: Krabbelgruppe der Kuratie Albstadt für Kinder bis 3 Jahre im St. Josefsheim: dienstags von 9.30 bis 11 Uhr. Ansprechpartner: Katharina Stenger, und Elisa Leicht, Private Kindergruppen Die kleinen Strolche e.v. Elterninitiative einer betreuten Kleinkindgruppe ab 1,5 Jahren, mittwochs + freitags von 9 bis 12 Uhr im Alten Rathaus Wasserlos, 1. OG, Glockengasse 2, Ansprechpartnerin: Isabell aumann, 06188/ , Mail: die.kleinen.strolche@gmx.net, Homepage: die-kleinen-strolche.blogspot.de/ Kleine Frösche etreute Kleinkindgruppe ab ca. 24 Monate bis Kitaeintritt, Montag bis Mittwoch, jeweils von Uhr, Waldstraße 5, Alzenau. Kontakt: Elke Mader-Pfarr (Erzieherin), Tel Jugendgruppe Kindergruppe Regenbogen für 6- bis 11-jährige der Evangelischen Kirchengemeinde Peter und Paul im Dietrich-onhoeffer-Haus, Gunkelsrainstraße. Treffen: montags von bis 18 Uhr (außerhalb der Ferienzeit). Ansprechpartner: Julia Kimmel, Diakonin, Tel /

16 Seite 16 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Abschalten im Winterurlaub EVA gibt Energiespartipps für die Weihnachtsferien Nicht alle Familien verbringen Weihnachten zuhause. Viele reisen zu ihren Verwandten oder nutzen die freie Zeit, um in den Skiurlaub zu fahren. Abschalten lautet die Devise. Doch nicht nur vom Alltag. Wer über die Feiertage in die Ferne schweift, sollte auch bei seinen Elektrogeräten den Stecker ziehen, rät die Energieversorgung Alzenau (EVA). Das spart Strom und bares Geld. Elektrogeräte vom Netz nehmen Wer mehrere Tage nicht zu Hause ist, sollte unnötigen Energieverbrauch vermeiden. Nicht verwendete Elektrogeräte von der Stromversorgung zu trennen, kann während eines zweiwöchigen Urlaubs bereits bis zu 140 Kilowattstunden Strom einsparen. Wichtig ist dabei, alle Geräte, die gewöhnlich auf Stand-by stehen, vollständig abzuschalten. Auch Geräte, wie Radiowecker oder WLAN-Router, die in der Regel nonstop in etrieb sind, können bei längerer Abwesenheit getrost in den Winterschlaf geschickt werden. Fasst man mehrere Geräte in eine Steckerleiste mit Kippschalter zusammen, braucht es nur einen Knopfdruck, um bei allen die Stromzufuhr zu unterbrechen. Netzteile prüfen Versteckte Stromfresser sind auch Geräte, die über ein Netzteil verfügen, zum eispiel so manche Steh- und Tischleuchten. Ob das Netzteil Strom zieht, lässt sich daran erkennen, dass es sich auch erwärmt, wenn die Leuchte ausgeschaltet ist. Frostwächter einstellen Ist niemand zu Hause, wird auch kein Warmwasser benötigt. Elektroboiler oder die Heizung für Warmwasser können also in den Off-Modus gehen. Komplett sollte die Heizung nicht abgestellt werden. isher war der Winter recht mild, aber mit strengem Frost muss immer gerechnet werden. Grundsätzlich ist es ratsam, alle Räume eines Hauses, vor allem mit Wasser führenden Leitungen, minimal zu beheizen. Das gilt auch für wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume. Dazu muss das Thermostat lediglich auf das Eiskristall-Symbol gedreht werden, den sogenannten Frostwächter. Schutz bei extremer Kälte Ist während der Abwesenheit mit extremer Kälte zu rechnen, ist es ratsam, eine Vertrauensperson zu bitten, die eheizung der Wohnung regelmäßig zu kontrollieren und bei besonders niedrigen Temperaturen das Thermostat nach edarf höher zu drehen. So lässt sich übrigens nach der Reise die Wohnung auch schneller wieder auf Wohlfühltemperatur aufwärmen. Mindesttemperatur: 17 Grad Auch an Arbeitstagen oder während kurzer Ausflüge sollte die Heizung nicht völlig außer Dienst sein. Denn um einen ausgekühlten Raum später wieder aufzuheizen, wird besonders viel Energie benötigt. ei einer Grundtemperatur von rund 15 bis 17 C geht das schneller und sparsamer. Außerdem lässt sich so die Schimmelgefahr reduzieren. Ein Schaufenster mehr Ihre Anzeige in Alzenau Aktuell! Klima schützen & Geld sparen mit energieeffizienten Staubsaugern Ein aktueller Test des UND Naturschutz Deutschland zeigt, dass es sich auszahlt, auf das von der EU bei Staubsaugern eingeführte Energielabel zu achten: Der Energieverbrauch der zehn meistgekauften Geräte bei den größten Online-Händlern in Deutschland ist seit Einführung der neuen Kennzeichnung um zwei Drittel gesunken. In Zahlen macht das ganze 160 Euro weniger Stromkosten über die Lebensdauer eines Gerätes aus. ei Saugern mit der Effizienzklasse A und 600 Watt-Leistung sparen Verbraucher sogar noch mehr. Solche Geräte sind bereits ab 100 Euro auch von Markenherstellern im Handel erhältlich. Es lohnt sich also doppelt - für den Klimaschutz und für die Haushaltskasse - auf das neue EU-Energielabel zu achten: Die Kennzeichnung teilt Staubsauger seit einem Jahr in Energieklassen von A bis G ein, wobei mit A die effizientesten Geräte gekennzeichnet sind, die am wenigsten Strom verbrauchen. Das Label gibt auch Auskunft über die Saugkraft und Lautstärke von Staubsaugern. Hausratbörse Weiterverwenden statt Wegwerfen Winterreifen, 4 Stück auf Stahlfelgen, PIRELLI 190 Snow Control 195/65 R15 91T, Herstellung W38/2008, Profiltiefe ca. 4 mm, gut erhalten auf Felgenständer trocken u. dunkel gelagert. runo Wombacher, Eichwald 1a, Alzenau, Tel.: Stehlampe, Schönes Exemplar, 1,70 m hoch, Fuß Eiche natur, Schirm Stoff 50 cm, Durchmesser 60 cm. S. raun, Kahler Str. 20, Alzenau, Tel /5323 Die oben genannten Gegenstände werden von den esitzern kostenlos abgegeben. Haben Sie Gegenstände, die nicht mehr gebraucht werden, aber zu schade sind für den Müll? Dann melden Sie diese der Umweltabteilung. Eine Postkarte mit Absen-der, Telefonnummer und einer kurzen eschreibung des Gegenstandes an die Stadt Alzenau, Umweltabteilung, Kennwort: Hausratbörse, rentanostr. 3, Alzenau oder als an neumann.michael@ alzenau.de genügt. 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17 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Seite 17 Eheschließung In der Zeit vom 2. bis 16. Dezember 2015 haben beim Standesamt Alzenau die folgenden Paare die Ehe geschlossen (die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor): Horst und Marina Magdalena Laumer, geb. Sasse, Alzenau, Neuseser Str. 7, am 5. Dezember 2015 Christian Maximilian ernhard und Nadine Ulrike Melzer, geb. Heilmann, Alzenau, Rehstraße 2, am 12. Dezember 2015 Dr. Alexander und Stefanie Gabriele Christ, geb. Unkrich, Alzenau, Mühlweg 31, am 12. Dezember 2015 Dr. Andreas und Stefanie Hensel, geb. Wendt, Alzenau, Am Mühlstück 11, am 14. Dezember 2015 Sterbefälle In der Zeit vom 2. bis 16. Dezember 2015 wurde beim Standesamt Alzenau der Sterbefall folgender Personen beurkundet (die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor): Christa Maria Kleinschroth, geb. Oster, Alzenau, Taunusring 39, am 4. Dezember 2015 Georg Johannes Hilfenhaus, Alzenau, achstraße 2, am 7. Dezember 2015 Anna Luise Dellinger, geb. Flath, Alzenau, Sälzerweg 24, am 9. Dezember 2015 Leonie Maria Luise Willems, geb. Viehöfer, Alzenau, achstraße 2, am 11. Dezember 2015 Margarete Auguste Oltersdorf, geb. Jacobi, Alzenau, achstraße 2, am 12. Dezember 2015 Im Monat Dezember 2015 gratulieren wir herzlich Herrn Rudolf Helm, Welzheimer Str. 9, Alzenau, zum 79. Geburtstag am 26. Dezember Frau Jovanka Schlecht, Haubühlstr. 4, Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 26. Dezember Frau Graciela ein, Goethestr. 3, Alzenau, zum 77. Geburtstag am 27. Dezember Frau Edeltrud urkl, Wilmundsheimer Str. 9, Alzenau, zum 88. Geburtstag am 27. Dezember Frau Elisabeth Gollas, Hahnenkammstr. 4, Alzenau-Wasserlos, zum 75. Geburtstag am 27. Dezember Herrn Hans Grill, Hohe Kreuzgasse 3, Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 27. Dezember Herrn Rudolf Vongries, Dieselstr. 3, Alzenau, zum 76. Geburtstag am 27. Dezember Frau Eugenia Garroppo-Scaldaferri, Albstädter Str. 14, Alzenau- Michelbach, zum 70. Geburtstag am 28. Dezember Herrn Jürgen Karrach, Vordere Dauserad 25, Alzenau-Michelbach, zum 73. Geburtstag am 28. Dezember Herrn Heinz Larisch, Neuwiesenstr. 4, Alzenau, zum 74. Geburtstag am 28. Dezember Herrn Edelbert und Frau Elleonore rehm, Feldwingert 5, Alzenau- Hörstein, zum 50. Hochzeitstag am 28. Dezember Herrn Rainer und Frau Maria Gamroth, Haubühlstraße 7, Alzenau-Hörstein, zum 50. Hochzeitstag am 28. Dezember Herrn Friedrich und Frau Elfriede Grimm, Uhlandstraße 9, Alzenau- Albstadt, zum 25. Hochzeitstag am 28. Dezember Frau Antonia Fleschhut, Trageser Weg 9, Alzenau-Michelbach, zum 86. Geburtstag am 29. Dezember Frau Helga Kraft, Feldwingert 12, Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 29. Dezember Herrn Adalbert Neumeier, Gartenstr. 2, Alzenau-Hörstein, zum 78. Geburtstag am 29. Dezember Herrn Klaus Zitterer, Wagnerstr. 20, Alzenau, zum 71. Geburtstag am 29. Dezember Herrn Jürgen Persch, Maisenhausen 1, Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 30. Dezember Herrn Jean-Willy Weingärtner, Mozartstr. 12, Alzenau, zum 70. Geburtstag am 30. Dezember Frau Johanna Wissing, Dieselstr. 3 C, Alzenau, zum 72. Geburtstag am 30. Dezember Herrn Karl-Heinz Frank, Wolfskernstr. 11, Alzenau, zum 71. Geburtstag am 31. Dezember Frau Ursula Glaab, Krämerstr. 15, Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 31. Dezember Frau Anna Hahn, Lerchenrain 13, Alzenau-Michelbach, zum 71. Geburtstag am 31. Dezember Frau Theresia Kaufmann, Wagnerstr. 16, Alzenau, zum 76. Geburtstag am 31. Dezember Herrn Ernst Köbert, Julius-Pfister-Ring 23 A, Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 31. Dezember Frau Herta Müller, Michelbacher Str. 47, Alzenau-Kälberau, zum 83. Geburtstag am 31. Dezember Frau Rita Roßmann, Freigerichter Str. 17, Alzenau-Albstadt, zum 74. Geburtstag am 31. Dezember Frau Kunigunda Schäfer, Im Goldenen Ring 34, Alzenau-Hörstein, zum 86. Geburtstag am 31. Dezember Hanauer Straße Alzenau Im Monat Januar 2016 gratulieren wir Herrn Wolfgang atz, Elzestr. 7, Alzenau, zum 71. Geburtstag am 1. Januar Frau Renate Daus, Michelbacher Str. 4, Alzenau-Kälberau, zum 72. Geburtstag am 1. Januar Herrn Hasan Döner, Hockgasse 3, Alzenau-Wasserlos, zum 70. Geburtstag am 1. Januar Herrn Horst Ehrlich, Königsberger Str. 14, Alzenau, zum 80. Geburtstag am 1. Januar Frau Helga Emge, Alzenauer Str. 17, Alzenau-Hörstein, zum 80. Geburtstag am 1. Januar Frau Gertrud Fleckenstein, Danziger Platz 3 A, Alzenau, zum 74. Geburtstag am 1. Januar

18 Seite 18 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Frau Hella Heimbücher-Huth, Gartenstr. 18, Alzenau-Hörstein, zum 72. Geburtstag am 1. Januar Frau Maria Herr, Am Weibersbach 12, Alzenau-Michelbach, zum 81. Geburtstag am 1. Januar Frau Gerda Heßberger, Weinbergstr. 43, Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 1. Januar Herrn Ismet Kalyoncuoglu, Dr.-Ullrich- Platz 1, Alzenau, zum 85. Geburtstag am 1. Januar Herrn Kadir Özdemir, Taunusring 1, Alzenau, zum 70. Geburtstag am 1. Januar Herrn Aribert Schlett, Haubühlstr. 9, Alzenau-Hörstein, zum 78. Geburtstag am 1. Januar Frau Monika Schulteß, Erlenweg 4, Alzenau, zum 72. Geburtstag am 1. Januar Frau Gülsüm Soylu, Drosselweg 19 C, Alzenau-Wasserlos, zum 71. Geburtstag am 1. Januar Herrn Helmut Streit, Schanzenkopfstr. 4, Alzenau-Wasserlos, zum 75. Geburtstag am 1. Januar Herrn Klaus Martin Gruß, Hahnenkammstr. 70, Alzenau-Wasserlos, zum 71. Geburtstag am 2. Januar Herrn Mustafa Gültekin, Kälberauer Str. 9, Alzenau-Michelbach, zum 71. Geburtstag am 2. Januar Herrn Anton Karl, Hohe-Mark-Str. 14, Alzenau-Hörstein, zum 77. Geburtstag am 2. Januar Frau Ingrid Sengfelder, Ludwig-Neu-Str. 10, Alzenau-Wasserlos, zum 76. Geburtstag am 2. Januar Frau Edeltraud Thiel, achstr. 2, Alzenau, zum 87. Geburtstag am 2. Januar Herrn Hamza Aksi, Merkurstr. 4, Alzenau, zum 80. Geburtstag am 3. Januar Herrn Dietgar Figlhuber, Gunkelsrainstr. 2, Alzenau, zum 75. Geburtstag am 3. Januar Frau Christina Höfler, Schillerstr. 3, Alzenau-Albstadt, zum 75. Geburtstag am 3. Januar Herrn Otto Hofmann, Pestalozzistr. 5, Alzenau-Kälberau, zum 85. Geburtstag am 3. Januar Herrn Richard Noll, Röderweg 7, Alzenau-Hörstein, zum 91. Geburtstag am 3. Januar Herrn Klaus Scherney, Rannenbergring 74 A, Alzenau-Kälberau, zum 73. Geburtstag am 3. Januar Herrn Diethard Wenz, Lindenweg 4, Alzenau, zum 73. Geburtstag am 3. Januar Frau Christa Hofmann, Kettelerstr. 18, Alzenau, zum 82. Geburtstag am 4. Januar Frau Giuseppina Kauer, Taunusring 42, Alzenau, zum 71. Geburtstag am 4. Januar Frau Christa Kihn, Prischoßstr. 27, Alzenau, zum 80. Geburtstag am 4. Januar Herrn Gerhard Walch, Cornillstr. 2, Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 4. Januar Herrn Selahattin ayram, Zehntmauerstr. 1, Alzenau-Wasserlos, zum 83. Geburtstag am 5. Januar Frau Margarete Fichtner, Am Fallthor 24, Alzenau-Michelbach, zum 79. Geburtstag am 5. Januar Frau Elfriede Heitzenröther, Jahnstr. 28, Alzenau, zum 76. Geburtstag am 5. Januar Herrn Albert Kraut, Freigerichter Str. 5, Alzenau-Albstadt, zum 72. Geburtstag am 5. Januar Herrn Richard Pörtner, ogenstr. 25, Alzenau-Michelbach, zum 94. Geburtstag am 5. Januar Herrn Siegfried Roth, Mühlgraben 3, Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 5. Januar Frau Anni erg, Gartenstr. 18, Alzenau-Hörstein, zum 78. Geburtstag am 6. Januar Frau Hildegard Hauptmann, Somborner Str. 31, Alzenau, zum 78. Geburtstag am 6. Januar Herrn Dr. runo Keck, Rhönstr. 7, Alzenau-Wasserlos, zum 71. Geburtstag am 6. Januar Frau Anna Kerber, Grünewaldstr. 8, Alzenau-Wasserlos, zum 78. Geburtstag am 6. Januar Herrn Josef Klotz, Freigerichter Str. 39, Alzenau-Albstadt, zum 76. Geburtstag am 6. Januar Herrn Heinz Roßmann, Hauptstr. 7, Alzenau-Hörstein, zum 78. Geburtstag am 6. Januar Herrn Hellmut Schilling, achstr. 2, Alzenau, zum 86. Geburtstag am 6. Januar Herrn Hans Sehring, Königsberger Str. 16, Alzenau, zum 74. Geburtstag am 6. Januar Herrn Wilhelm Theuerl, Rannenbergring 59, Alzenau-Kälberau, zum 75. Geburtstag am 6. Januar Herrn Walter Volk, Spessartstr. 44, Alzenau-Michelbach, zum 71. Geburtstag am 6. Januar Herrn Helmut Volz, Cornillstr. 32, Alzenau-Michelbach, zum 77. Geburtstag am 6. Januar Frau Margarete Kaluza-Langhans, Königsberger Str. 2, Alzenau, zum 78. Geburtstag am 7. Januar Frau Ingrid Scheurer, Taunusring 74, Alzenau, zum 74. Geburtstag am 7. Januar Herrn Edgar Schuhmacher, Maisenhäuser Str. 8, Alzenau-Michelbach, zum 71. Geburtstag am 7. Januar Herrn Hubert Wohnsland, Unterer Röderweg 5, Alzenau-Hörstein, zum 72. Geburtstag am 7. Januar Frau Karin enda, ezirksstr. 25, Alzenau-Wasserlos, zum 73. Geburtstag am 8. Januar Herrn Hans-Jörgen erger, Leipziger Platz 2, Alzenau, zum 80. Geburtstag am 8. Januar Herrn Karl iba, Spessartstr. 14, Alzenau-Michelbach, zum 74. Geburtstag am 8. Januar Herrn Manfred Uncovsky, Gartenstr. 16, Alzenau-Hörstein, zum 71. Geburtstag am 8. Januar Herrn Horst Walter, Hauptstr. 22, Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 8. Januar

19 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Seite 19 Frau Roswitha Wohnsland, Edelmannstr. 25 A, Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 8. Januar Herrn Dr. Rolf Gerber, In den Mühlgärten 29, Alzenau, zum 90. Geburtstag am 9. Januar Frau Christiane Hofmann, Kahler Str. 1, Alzenau, zum 74. Geburtstag am 9. Januar Frau Eleonore Kruckewitt, Cranachstr. 13 A, Alzenau-Wasserlos, zum 79. Geburtstag am 9. Januar Frau Elsbeth Menz, Hauptstr. 57, Alzenau-Hörstein, zum 84. Geburtstag am 9. Januar Frau Lotte Schlachter-eer, Ziegelbachstr. 19 A, Alzenau-Wasserlos, zum 79. Geburtstag am 9. Januar Frau Magdalena Alig, Siedlungstr. 31, Alzenau, zum 93. Geburtstag am 10. Januar Frau Zeynep Günel, Friedberger Gäßchen 4, Alzenau, zum 82. Geburtstag am 10. Januar Frau Ursula Hantl, Hanauer Str. 122 A, Alzenau, zum 71. Geburtstag am 10. Januar Frau Sieglinde Hillenbrand, Emeserweg 5, Alzenau-Michelbach, zum 82. Geburtstag am 10. Januar Herrn Manfred Leichtenschlag, Haubühlstr. 4, Alzenau-Hörstein, zum 72. Geburtstag am 10. Januar Frau Erika Lohr, Drosselweg 10, Alzenau-Wasserlos, zum 72. Geburtstag am 10. Januar Frau Ute Ritter, Gutenbergstr. 3, Alzenau, zum 79. Geburtstag am 10. Januar Herrn Dr. Herbert Zimmermann, Jahnstr. 1, Alzenau, zum 72. Geburtstag am 10. Januar Kabarett in Alzenau TICKETS UND INFOS: Ticket-Service Alzenau Tel Frau Hedwig aumann, achstr. 2, Alzenau, zum 93. Geburtstag am 11. Januar Frau Alma ieber, achstr. 2, Alzenau, zum 91. Geburtstag am 11. Januar Herrn erthold Freund, ogenstr. 27, Alzenau-Michelbach, zum 80. Geburtstag am 11. Januar Herrn Osman Sarikaya, Rieslingstr. 6, Alzenau-Michelbach, zum 81. Geburtstag am 11. Januar Herrn Alfred Seipel, Zum Oberwald 1, Alzenau, zum 81. Geburtstag am 11. Januar Herrn Alois eer, Haubühlstr. 27, Alzenau-Hörstein, zum 81. Geburtstag am 12. Januar Frau Adelheid ott, Ringmauerstr. 9, Alzenau-Hörstein, zum 83. Geburtstag am 12. Januar Frau Renate Heilos, irkenstr. 5, Alzenau-Kälberau, zum 77. Geburtstag am 12. Januar Herrn Walter Künemund, Am Mittelbach 17, Alzenau-Michelbach, zum 78. Geburtstag am 12. Januar Frau Waltraut Müller, Hanauer Str. 43, Alzenau, zum 72. Geburtstag am 12. Januar Herrn Peter Schmidt, Kronbergweg 4, Alzenau-Albstadt, zum 73. Geburtstag am 12. Januar Frau Gerda Weiß, Kahler Str. 4, Alzenau, zum 76. Geburtstag am 12. Januar Herrn Hans-Werner retschneider, Gunkelsrainstr. 24, Alzenau, zum 72. Geburtstag am 13. Januar Frau Margaretha Neumeier, Kapellenstr. 17, Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 13. Januar So Uhr, Schlösschen Michelbach Suchtpotential Alkopop 100% Vol. Eintritt: 21,- Sa Uhr, Schlösschen Michelbach Streckenbach & Köhler Multiple Ohrgasmen Eintritt: 19,- Frau Paula eck, achstr. 2, Alzenau, zum 89. Geburtstag am 14. Januar Frau Waltraud Gerbig, Hohe Kreuzgasse 8 A, Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 14. Januar Frau Dorothea Gräbner, Räuschbergstr. 3, Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 14. Januar Frau Gertrud Merkle, Im Schild 20, Alzenau-Hörstein, zum 96. Geburtstag am 14. Januar Frau Katharina Wieland, achstr. 2, Alzenau, zum 72. Geburtstag am 14. Januar Herrn Engelbert ott, Mühlweg 4, Alzenau, zum 76. Geburtstag am 15. Januar Frau Serife Deniz, Schäferbergstr. 14, Alzenau, zum 73. Geburtstag am 15. Januar Herrn Gerhard Dürr, Königsberger Str. 10, Alzenau, zum 72. Geburtstag am 15. Januar Herrn Joachim Gäde, Wasserloser Str. 24 D, Alzenau, zum 72. Geburtstag am 15. Januar Herrn Otto Hartmann, Kälberauer Str. 3, Alzenau-Michelbach, zum 88. Geburtstag am 15. Januar Frau Elfriede Kraus, Kantstr. 23, Alzenau-Kälberau, zum 73. Geburtstag am 15. Januar Frau Hadda Peres, Goethestr. 3, Alzenau, zum 70. Geburtstag am 15. Januar Frau Karin Schön-Zemmin, urgstr. 15, Alzenau, zum 72. Geburtstag am 15. Januar Herrn Johannes Sellin, Martinsweg 8 A, Alzenau-Hörstein, zum 81. Geburtstag am 15. Januar Frau Ursula Reinhardt, Dahlienweg 9, Alzenau-Wasserlos, zum 70. Geburtstag am 16. Januar Frau Luzia Gerst, Edelmannstr. 26, Alzenau-Hörstein, zum 76. Geburtstag am 17. Januar Frau Anna Gündling, Schloßstr. 1, Alzenau-Michelbach, zum 80. Geburtstag am 17. Januar Herrn Willy Müller, Röderweg 2, Alzenau-Hörstein, zum 86. Geburtstag am 17. Januar Herrn Siegfried Scherer, ezirksstr. 7, Alzenau-Wasserlos, zum 84. Geburtstag am 17. Januar 3 x Fahrräder, davon 1 Kinderfahrrad und 2 Erwachsenen-Räder

20 Seite 20 Nr. 25 / 24. Dezember 2015 Notdienst der Apotheken in der Zeit vom 25. Dezember 2015 bis 17. Januar 2016 Den aktuellen Ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter der Telefonnummer: Der aktuelle Apotheken-Notdienst ist außerdem über die Homepage der Stadt Alzenau abrufbar. Der Notdienst beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr des nächsten Tages. Während dieser 24 Stunden ist die betreffenden Apotheke ohne Unterbrechung dienstbereit. Hier finden Sie die 3 nächstgelegenen Apotheken zur Stadt Alzenau. Freitag, 25. Dezember 2015 Marien-Apotheke, Hahnenkammstr. 19 A, Karlstein (Telefon: ) Lamboy Apotheke, Otto-Wels-Str. 1, Hanau (Telefon: ) ahnhof Apotheke, ahnhofstr. 19, Seligenstadt (Telefon: ) Samstag, 26. Dezember 2015 Marien Apotheke, Hauptstr. 11, Hanau (Telefon: ) Tannen Apotheke, Pfortenstr. 19, Mainhausen (Telefon: ) Ronneburg Apotheke, Steinweg 11, Langenselbold (Telefon: ) Sonntag, 27. Dezember 2015 Apotheke am Schlosspark, ezirksstraße 30, Alzenau- Wasserlos (Telefon: ) Markus Apotheke, Hauptstr. 117, Freigericht (Telefon: ) Palatium Apotheke, Palatiumstr. 3, Seligenstadt (Telefon: ) Montag, 28. Dezember 2015 Laurentius Apotheke, Goethestr. 60, Kleinostheim (Telefon: ) Greifen Apotheke, Offenbacher Landstr. 52, Hainburg (Telefon: ) Forum Apotheke, Am Freiheitsplatz 11, Hanau (Telefon: ) Dienstag, 29. Dezember 2015 Liebig-Apotheke, Hanauer Landstr. 19, Kahl (Telefon: ) Rosen Apotheke, Wilhelm-Leuschner-Str. 42, Hainburg (Telefon: ) Laurentius Apotheke, Hanauer Landstr. 37, Hasselroth (Telefon: ) Mittwoch, 30. Dezember 2015 Main Apotheke, ahnhofstr. 1, Großkrotzenburg (Telefon: ) Apotheke am Rathaus, Alzenauer Str. 30, Rodenbach (Telefon: ) Stadt Apotheke, Marktplatz 4, Seligenstadt (Telefon: ) Donnerstag, 31. Dezember 2015 Hauckwald-Apotheke, In den Mühlgärten 61, Alzenau (Telefon: ) Postcarré Apotheke, Am Steinheimer Tor 5, Hanau (Telefon: ) Mohren-Apotheke am Herstallturm, Goldbacher Str. 7, Aschaffenburg (Telefon: ) Freitag, 1. Januar 2016 Rochus Apotheke, Hauptstraße 1, Hanau (Telefon: ) Falken Apotheke Christian Suter u. Jörn Witte OHG, Gelnhäuser Str. 15, Gründau (Telefon: ) Gartenstadt Apotheke, Hamburger Str. 1, Rodgau (Telefon: ) Samstag, 2. Januar 2016 Sonnen Apotheke, Königsberger Str. 75, Hainburg (Telefon: ) Stadtapotheke, Nürnberger Str. 39, Hanau (Telefon: ) Hasel Apotheke, Kinzigstr. 5, Hasselroth (Telefon: ) Sonntag, 3. Januar 2016 Ahorn Apotheke, Salzstr. 11, Hanau (Telefon: ) Limes Apotheke, Limesstr. 8, Rodenbach (Telefon: ) Wildhaus Apotheke, Odenwaldstr. 2, Linsengericht (Telefon: ) Montag, 4. Januar 2016 Limes Apotheke, Schulstraße 2, Großkrotzenburg (Telefon: ) Altstadt Apotheke, Hausmannstr. 2, Hanau (Telefon: ) Löwen Apotheke, Leipziger Straße 28, Gründau (Telefon: ) Dienstag, 5. Januar 2016 Apotheke am Heumarkt, Am Frankfurter Tor 1-3, Hanau (Telefon: ) Stern Apotheke, Eisenbahnstraße 14, Rodgau (Telefon: ) Apotheke Petri, Hanauer Landstr. 19, Gelnhausen (Telefon: ) Mittwoch, 6. Januar 2016 Apotheke am Kinzigbogen, Kinzigbogen 6, Hanau (Telefon: ) Apotheke am Ring, Ringstraße 28, Langenselbold (Telefon: ) Löwen Apotheke, Fahrstr. 57, abenhausen (Telefon: ) Donnerstag, 7. Januar 2016 Apotheke im Argonnerpark, Grashüpferweg 1, Hanau (Telefon: ) Apotheke St. Peter, Schillerstr , Rodgau (Telefon: ) Coleman Apotheke Christian Suter u. Jörn Witte ohg, Freigerichter Straße 2, Gelnhausen (Telefon: )

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