FÖRDERRICHTLINIEN. der Bonner Universitätsstiftung. für die Vergabe von Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendien-Programms

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1 FÖRDERRICHTLINIEN der Bonner Universitätsstiftung für die Vergabe von Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendien-Programms Förderrichtlinien Deutschlandstipendium Bonner Universitätsstiftung Stand Januar

2 Inhalt Zielsetzung... 3 Das Deutschlandstipendium... 3 I. Voraussetzungen für eine Bewerbung... 4 II. Umfang der Förderung... 4 III. Ideelle Förderung... 5 IV. Verlängerung der Förderungshöchstdauer... 5 V. Beurlaubung... 5 VI. Bewerbungsunterlagen... 6 Erforderliche Nachweise und Qualifikationen für Neubewerbungen... 6 Erforderliche Nachweise und Qualifikationen für Verlängerungen... 7 VII. Online Bewerbung... 7 VIII. Bewerbungsschluss... 7 IX. Auswahlkriterien... 7 X. Auswahlverfahren... 8 XI. Stipendienvergabe... 9 XII. Erhebung statistischer Daten... 9 XIII. Förderungsende... 9 Förderrichtlinien Deutschlandstipendium Bonner Universitätsstiftung Stand Januar

3 Zielsetzung Menschen fördern. Ideen verwirklichen. Zukunft stiften. Aus Sicht der Bonner Universitätsstiftung handelt es sich beim Deutschlandstipendien- Programm um weit mehr als ein rein finanzielles Förderprogramm. Das Stipendienprogramm hat das Ziel, eine Verbindung zwischen Stipendiatin/Stipendiat, Wissenschaft und Wirtschaft aufzubauen. Die Synergien zwischen Stipendiatinnen/Stipendiaten, Wirtschaft und Wissenschaft sollen optimal genutzt werden. Die Universität Bonn mit mehr als Studierenden sieht eine besondere Verantwortung in der Förderung von Studierenden mit überdurchschnittlichem Potential, ungeachtet der sozialen Herkunft und finanziellen Lage. Das Deutschlandstipendium Im Jahr 2011 hat die deutsche Bundesregierung erstmalig ein bundesweites Stipendienprogramm ausgelobt; das Deutschlandstipendien-Programm. Der Bund möchte mit diesem Stipendienprogramm besonders begabte und leistungsstarke Nachwuchskräfte zu Spitzenleistungen ermuntern bzw. für Spitzenleistungen belohnen. Darüber hinaus wird eine Vernetzung der Hochschulen mit dem jeweiligen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld verstärkt. Die Investition in Studierende mit außergewöhnlichem Engagement stellt dabei für Förderinnen und Förderer eine Investition in die Zukunft dar. Sowohl Studierende als auch Studienanfängerinnen und -anfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen im Studium und Beruf erwarten lässt, werden mit diesem Stipendienprogramm gefördert. Die Bundesregierung hat als Grundlage für das deutschlandweite Stipendienprogramm ein entsprechendes Gesetz erlassen, das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG). Dieses ist unter folgendem Link zu finden: Die Hochschulen sind verpflichtet, sich an das Gesetz und die daraus abgeleiteten Verordnungen und Richtlinien zu halten, wenn sie an dem Programm teilnehmen. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat die Administration und Vergabe der Deutschlandstipendien an die Bonner Universitätsstiftung übertragen. Daher wird der Bewerbungs-, Auswahl- und Vergabeprozess von der Bonner Universitätsstiftung abgewickelt. Die Stiftung berücksichtigt, im Auftrag der Universität Bonn, die Vorgaben des Bundes, bezogen auf die Vergabe des Deutschlandstipendien-Programms. Förderrichtlinien Deutschlandstipendium Bonner Universitätsstiftung Stand Januar

4 Anmerkung: Da der Bund die öffentlichen Zuschüsse ausschließlich zur Förderung von Studierenden bereitstellt, die die Kriterien Leistung und Begabung sowie Engagement und förderungswürdiger Werdegang erfüllen (siehe Auswahlkriterien), darf die Bonner Universitätsstiftung die Bundesmittel auch nur im Rahmen der Leistungs- und Begabtenförderung vergeben. I. Voraussetzungen für eine Bewerbung 1. Die Vergabe des Stipendiums setzt eine Bewerbung der Studentin oder des Studenten voraus. 2. Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die an der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität rechtmäßig immatrikuliert sind. 3. Bewerben können sich bereits Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder weitere Studieninteressierte, die kurz davor stehen, ein Studium an der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität aufzunehmen. Das Stipendium wird erst nach Einreichung der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung ausgezahlt. 4. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Studierende, die über eine andere Fördereinrichtung eine finanzielle Unterstützung bzw. ein leistungs- oder begabungsbezogenes Stipendium erhalten, sich nicht bewerben dürfen. Ausgenommen hiervon sind die leistungsunabhängigen Erasmus-Stipendien und Büchergeld-Stipendien in Höhe von bis zu 30,- /Monat. Bei der Bewerbung müssen die Bewerberinnen und Bewerber angeben, ob sie eine andere Förderung bzw. ein anderes Stipendium erhalten. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtungspflicht während des Empfangs des Stipendiums. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt Stichproben durch, um Doppelförderung zu vermeiden. Die Bonner Universitätsstiftung ist dazu verpflichtet, die hierfür notwendigen Daten zu übermitteln (vgl. 4 StipG). II. Umfang der Förderung Jedes, durch die Bonner Universitätsstiftung, bei Förderinnen und Förderern eingeworbene Stipendium beläuft sich monatlich auf eine Auszahlungssumme von 300,- (3.600,- pro Jahr, hälftig finanziert durch Förderinnen und Förderer und den Bund). Jeder Studierende erhält ein Stipendium für zwei Semester, bei gleichbleibend herausragenden Leistungen kann, nach erneuter Bewerbung, eine Verlängerung gewährt werden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Verlängerung eines Stipendiums. Das Stipendium wird einkommensunabhängig vergeben. Förderrichtlinien Deutschlandstipendium Bonner Universitätsstiftung Stand Januar

5 III. Ideelle Förderung Den Rahmen des ideellen Förderprogramms gestaltet die Bonner Universitätsstiftung in Kooperation mit seinen Förderinnen und Förderern. Auf diese Weise profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von unterschiedlichen Angeboten und Veranstaltungen, z. B. Kontakte zu Unternehmen vor Ort, Stipendiaten-Treffen oder auch das Angebot zur Teilnahme an Workshops, Seminaren sowie Vorträgen. Eine Teilnahme an diesem Angebot wird gewünscht, es besteht aber keine Verpflichtung. Grundsätzlich gehen die Stipendiatinnen und Stipendiaten keine Verpflichtung gegenüber den Förderinnen und Förderern bei der Teilnahme an den unterschiedlichen Angeboten ein. Die Bonner Universitätsstiftung fördert ein Netzwerk zwischen Stipendiatinnen und Stipendiaten und Förderinnen und Förderern, zum Teil in Kooperation mit Stipendiatinnen und Stipendiaten aus anderen Programmen oder auch ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten. Auf diese Weise soll ein, über die Stipendienzeit hinaus, andauerndes Netzwerk geschaffen werden, damit die Stipendiatinnen und Stipendiaten über berufliche Kontakte, Erfahrungen, zusätzliches Wissen und so genannte Soft Skills profitieren. Die berufliche und persönliche Entwicklung der Stipendiatinnen und Stipendiaten steht dabei im Mittelpunkt. Aus diesem Grund wird eine regelmäßige und aktive Beteiligung insbesondere am ideellen Förderprogramm gewünscht. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten gehen dabei keine Verpflichtung gegenüber ihren Förderinnen und Förderern ein. IV. Verlängerung der Förderungshöchstdauer Eine Förderung durch das Deutschlandstipendien-Programm erfolgt maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden (vgl. 7 Abs. 1 StipG). V. Beurlaubung Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums auf Anzeige der Stipendiatin oder des Stipendiaten angepasst (vgl. 7 Abs. 2 StipG). Sofern die Beurlaubung aufgrund eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes im Rahmen eines Erasmus-Stipendiums erfolgt, wird das Stipendium im Rahmen der Bewilligung fortgezahlt. Förderrichtlinien Deutschlandstipendium Bonner Universitätsstiftung Stand Januar

6 VI. Bewerbungsunterlagen Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, welche bis zum 17. Juni 2019 auf dem Bewerbungsserver ( hochgeladen wurden. Erforderliche Nachweise und Qualifikationen für Neubewerbungen und Verlängerungen Pflicht: Unterzeichnete Teilnahmeerklärung Motivationsschreiben (eine DIN A4-Seite; vgl. Leitfaden für Motivationsschreiben) Tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Foto Hochschulzugangsberechtigung * Vollständige Leistungsübersicht über das bisherige Studium (entfällt bei Studienbewerberinnen und bewerbern) (Auszug aus Basis ist ausreichend; die Regelung für ausländische Leistungsübersichten finden Sie hier) Pflicht sofern vorhanden: Zeugnisse (Ausbildung, Beruf; die Regelung für ausländische Zeugnisse finden Sie hier) Studienbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung (für Studienbewerberinnen und -bewerber: falls bereits vorhanden, ansonsten nach Studienbeginn nachzureichen vorher erfolgt keine Auszahlung) Freiwillige Ergänzung: Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika und Nebenjobs Bescheinigungen über ehrenamtliches/gesellschaftliches Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Preise, Auslandsaufenthalte, etc. (nur bescheinigtes Engagement kann gewertet werden) * Sonderregelung für Abiturientinnen und Abiturienten: Nach dem Ende der Bewerbungsfrist ist es ausschließlich den Abiturientinnen und Abiturienten gestattet, das Abschlusszeugnis bis zum 9. Juli 2019 per nachzureichen. Ohne dieses ist die Bewerbung nicht vollständig und wird nicht berücksichtigt. Alle weiteren Unterlagen müssen vorab eingereicht werden. Sollten Sie Ihr Abiturzeugnis erst nach dem 9. Juli 2019 erhalten, nehmen Sie bitte vor dem Bewerbungsende per Kontakt mit uns auf. Förderrichtlinien Deutschlandstipendium Bonner Universitätsstiftung Stand Januar

7 Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden! Erforderliche Nachweise und Qualifikationen Verlängerungungen Da in diesem Jahr eine Umstellung auf einen neuen Bewerbungsserver erfolgt, müssen Sie sich auch für eine Verlängerung Ihres Stipendiums mit allen Unterlagen erneut bewerben! Die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter dem Punkt VI Bewerbungsunterlagen. VII. Online Bewerbung Die Online-Bewerbung startet am 2. Mai 2019 und endet am 17. Juni 2019 auf der Seite Sie müssen sich vor der Bewerbung einmalig für den Bewerbungsserver registrieren. Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten sorgfältig auf. Mit Ihrem Zugang können Sie während der gesamten Bewerbungsphase Ihre Bewerbung erneut aufrufen um Änderungen vorzunehmen und weitere Anlagen hochzuladen. Die Anzahl der möglichen Anlagen für Zeugnisse sowie Bescheinigungen für Praktika, Nebenjobs und ehrenamtliches Engagement ist aus technischen Gründen auf je 15 Dateien sowie einer Gesamtgröße von max. 20MB beschränkt. Sie können aber mehrere Dokumente (z. B. mehrere Zeugnisse) in einer PDF Datei zusammenfügen. Bitte laden Sie ausschließlich PDF Dateien hoch und beachten Sie die Dateigröße. Bitte bewerben Sie sich nur einmal. Bei mehrfach versendeten Bewerbungen wird für die Auswahl die zuletzt eingegangene Version verwendet. VIII. Bewerbungsschluss Bewerbungsschluss ist der 17. Juni Die Bekanntgabe über die Bewilligung oder Ablehnung eines Stipendiums erfolgt Mitte September IX. Auswahlkriterien Die Auswahlkriterien der Bonner Universitätsstiftung richten sich nach den Auswahlkriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes der Bundesregierung (vgl. 2 StipV). Leistung und Begabung können insbesondere wie folgt nachgewiesen werden: 1. für Studienanfängerinnen und Studienanfänger durch a. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder Förderrichtlinien Deutschlandstipendium Bonner Universitätsstiftung Stand Januar

8 b. die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt. 2. für bereits immatrikulierte Studierende durch die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung oder eines Vordiploms, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums. Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem berücksichtigt: a. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, b. außerschulisches oder außerfachliches Engagement, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen. Regelmäßige Begabungs- und Leistungsüberprüfung: Die Bonner Universitätsstiftung prüft einmal jährlich vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des Stipendiums, ob die Begabung und Leistung der Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Fortgewähr des Stipendiums rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten einen entsprechenden Verlängerungsantrag an die Bonner Universitätsstiftung stellen. Voraussetzungen für eine Verlängerung der Förderung: a. Die Bonner Universitätsstiftung bzw. die Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn verfügen über genügend Spendengelder zur weiteren Finanzierung des Stipendiums. b. Die Stipendiaten erfüllen weiterhin die Voraussetzungen für eine Förderung (siehe Auswahlkriterien). X. Auswahlverfahren Die Bonner Universitätsstiftung prüft die Bewerbungen auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend gehen alle Bewerbungen zur Beurteilung und Bewertung an die Fakultäten der Bewerberinnen und Bewerber. Die Fakultäten prüfen die eingegangenen Bewerbungen und sprechen der Auswahlkommission, die aus Gremienmitgliedern der Bonner Universitätsstiftung besteht, Empfehlungen aus. Nach einer erneuten Prüfung stellt die Auswahlkommission dem Vorstandsvorsitzenden Kandidatinnen und Kandidaten vor, welcher dann abschließend die Vergabe der Stipendien bestätigt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die Ergebnisse schriftlich informiert. Die Bonner Universitätsstiftung führt keine Auswahlgespräche durch. Förderrichtlinien Deutschlandstipendium Bonner Universitätsstiftung Stand Januar

9 XI. Stipendienvergabe Die Stipendienvergabe erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung jeweils im Wintersemester. Die Stipendien werden jeweils vom bis zum des darauf folgenden Jahres bewilligt. XII. Erhebung statistischer Daten Die Bonner Universität weist darauf hin, dass die Hochschulen (damit auch die Bonner Universitätsstiftung) per Gesetz dazu verpflichtet sind, statistische Daten für jede/n Stipendiatin/Stipendiaten sowie für die Förderinnen und Förderer an das Bundesministerium für Bildung und Forschung kalenderjährlich zu übermitteln (vgl. 13 StipG). Diese Übermittlung der Daten wird durch die Bonner Universitätsstiftung vorgenommen. XIII. Förderungsende Das Stipendium endet nach Ablauf des Förderzeitraums von zwei Semestern ( ) oder gemäß 8 StipG mit Ablauf des Monats, in dem die Stipendiatin oder der Stipendiat 1. die letzte Prüfungsleistung erbracht hat, 2. das Studium abgebrochen hat, 3. die Fachrichtung gewechselt hat oder 4. exmatrikuliert wird. Wechselt die Stipendiatin oder der Stipendiat während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt. Maßgeblich ist die Semesterdauer an der Hochschule, die das Stipendium vergeben hat. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Verlängerung eines Stipendiums. Förderrichtlinien Deutschlandstipendium Bonner Universitätsstiftung Stand Januar

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