Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz
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- Ralf Baumhauer
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1 3. Jahreskonferenz des Industriellen und kommunalen KWK-Einsatzes B H K W- C o n s u l t 3. Jahreskonferenz Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz am 18./19. Oktober 2011 in Nürnberg-Fürth Der Energiemarkt in Deutschland befindet sich im Umbruch. Zahlreiche Gesetze wie das Energie- und Stromsteuergesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012) sowie das Energiewirtschaftsgesetz wurden geändert. Diese Neuregelungen haben enorme Auswirkungen auf Industriebetriebe und Stadtwerke. Die Abkehr von der Atomkraft und der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien wird das Bild der Stromwirtschaft nachhaltig verändern. In dieser Zeit des Umbruchs werden wir im Rahmen unserer 3. Jahreskonferenz Industrieller und kommunaler KWK- Einsatz am 18./19. Oktober 2011 in Nürnberg-Fürth Ansatzpunkte für geeignete Geschäftskonzepte in den sich verändernden Märkte herausarbeiten. Neben den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen unter anderem die Chancen des Regelenergiemarktes, die Biomethan-Nutzung in BHKW-Anlagen sowie technologische Weiterentwicklungen im Fokus der Referate. Am Abend des ersten Konferenztages lädt Sie BHKW-Consult zu einem kleinen Stehempfang mit Abendimbiss ein. Eine kleine Ausstellung wird die Fachkonferenz begleiten. In den letzten beiden Jahren nahmen jeweils rund 60 Personen an dieser Konferenz teil, wobei 38% der Teilnehmer aus dem Bereich der Stadtwerke/Energieversorgungsunternehmen und 31% aus dem industriellen/gewerblichen Bereich stammten. Der thematische Fokus liegt auf BHKW-Anlagen oberhalb von 50 kw elektrischer Leistung bis hin in den zweistelligen Megawattbereich. 100% der bisherigen Teilnehmer würden diese Veranstaltung weiterempfehlen. Die Konferenz richtet sich vor allem an Stadtwerke, Industriebetriebe, gewerbliche Betriebe, KWK-Betreiber, KWK-Planer, Contracting-Unternehmen, Energieversorgungsunternehmen sowie Energieberater. Von der Größenklasse der BHKW- Anlagen werden vorrangig die Leistungsklasse von 50 kw bis 5 MW behandelt. Kleinere BHKW Anlagen (unter 50 kw) bleiben in den Vorträgen nahezu unberücksichtigt. BHKW-Consult, Rauentaler Str. 22/1, Rastatt, , letzte Aktualisierung am Seite 1 von 6
2 Veranstaltungsort Das Hotel PYRAMIDE wird mit seinem Konferenz-Zentrum europaweit von Veranstaltern und Firmen als Garant für erfolgreiche Tagungen geschätzt. Unter dem Kennwort BHKW-Consult steht Ihnen ein beschränktes Zimmerkontingent zu folgenden Sonderkonditionen zur Verfügung: HOTEL PYRAMIDE Europa-Allee Nürnberg-Fürth Tel.: Fax.: info@pyramide.de EZ 99,- pro Übernachtung inkl. Frühstück und MwSt. Bitte buchen Sie Ihr Hotel möglichst frühzeitig. Konferenzprogramm: 1. Konferenztag / Dienstag, 18. Oktober :15 Empfang der Tagungsunterlagen / Begrüßungs-Kaffee 13:15 Mittagessen und Besuch der Ausstellung 09:00 Konferenzbeginn 88Begrüßung und Einführung 09:10 Trends im BHKW-Bereich 88Neue Technologien 88Neue Gesetzesinitiativen 88Vertriebskonzepte(Lichtblick, etc.) 10:00 Weiterentwicklung der Effizienz von Großmotoren 88Effizienzmaßnahmen im Motoren-Bereich 88Entwicklung der Effizienz in den letzten Jahren 88Zukünftige Entwicklungs-Potenziale Martin Schneider, GE Jenbacher 10:40 Diskussion und Fragerunde (10 Min.) und Kaffeepause 11:15 Wichtige Bestimmungen des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) 88Anlagebegriff 88Vergütungspraxis 88EEG aus Sicht eines Netzbetreibers 88EEG aus Sicht eines BHKW-Betreibers Dr. Manuela Koch, Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 14:20 Biomethan-Nutzung in BHKW-Anlagen 88Technologien 88Markt 88Wirtschaftlichkeit 15:00 Diskussionsrunde (10 Minuten) 15:10 BHKW statt Netzverstärkung 88Strom- und Wärmeversorgung einer Metzgerei 88Abwendung eines drohenden Netzengpasses Herbert Diercks-Saueregger, EHA Energie-Handels-GmbH & Co. KG 15:40 Kaffeepause 16:10 Impulsvortrag: Sicht des BMU zu den Rahmenbedingungen für die KWK Wolfgang Müller, BMU 16:40 Diskussionsrunde Quo vadis KWK?- Zukünftige Möglichkeiten einer BHKW-Nutzung in Deutschland vier Teilnehmer angefragt - Moderation Markus Gailfuß 17:40 Ende des ersten Konferenztages 11:50 Diskussion (10 Minuten) 12:00 EEG Neue Vorgaben des EEG 88Direktvermarktung Dr. Manuela Koch, Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Im Anschluss an den ersten Konferenztag lädt Sie BHKW-Consult zu einem Umtrunk sowie einem kleinen Abendimbiss ein. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, mit anderen Konferenzteilnehmern sowie den Referenten ins Gespräch zu kommen. 13:00 Diskussion (15 Minuten) BHKW-Consult, Rauentaler Str. 22/1, Rastatt, , Seite 2 von 6
3 Konferenzprogramm: 2. Konferenztag / Mittwoch, 19. Oktober :30 Begrüßungs-Kaffee 09:00 Konferenzbeginn 88Begrüßung und Einführung 09:10 KWK-Gesetz im industriellen und kommunalen Bereich 88Anlagenbegriff 88Vergütungspraxis 88KWK-G aus Sicht des Netzbetreibers 88KWK-G aus Sicht der Anlagenbetreiber Dr. Markus Kachel, Becker Büttner Held 10:20 Diskussion- und Fragerunde (10 min) und anschließende Kaffeepause 13:45 Pooling von Regelenergieleistung - Das virtuelle Kraftwerk 88Grundzüge der Technik, Organisation, Vertrags- und Vertriebsgestaltung 88Geeignete Anlagengröße und Einsetzbarkeit 88Risikoübertragung und Haftung 88Technischer und organisatorischer Aufwand 88Perspektiven des virtuellen Kraftwerks Joachim Martini, Energie Planung & Management GmbH 14:20 Flexible Motorkraftwerke im Regelenergiemarkt 88Wechsel zwischen Grundlast und Regelenergie mit KWK-Anlagen 88Lösungen für Primär-, Sekundär- und Minutenreserve Markus von Zmuda, Wärtsilä Deutschland GmbH 11:00 Neues Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 88Netzbegrifflichkeit 88Regelung des neuen EnWG 88Probleme und Chancen für BHKW-Anlagen Dr. Markus Kachel, Becker Büttner Held 11:50 Diskussion (10 min) 12:00 Regelenergiemarkt in Deutschland 88Grundsätzliches zum Regelenergiemarkt 88Ergebnisse einer Marktuntersuchung 88Marktkonzentration und Marktmachtmessung auf dem Regelenergiemarkt 88Gebotsfunktionen Dr. Alexander Bade, r2b energy consulting 12:45 Mittagessen 14:50 Diskussion- und Fragerunde (10 min) und Kaffeepause 15:30 Neue steuerrechtliche Bestimmungen für BHKW- Betreiber 88Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung im industriellen- und kommunalen-bereich 88Neue Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes Daniel Schiebold, Becker Büttner Held 16:30 Diskussionsrunde (15 Minuten) 16:45 Förderprogramme für KWK-Anlagen 88Bundes- und Landesweite BHKW- Förderprogramme 88BHKW-Förderprogramme 88Beispielhafte regionale BHKW-Förderprogramme 88Tabellarische Übersicht Leistungen 17:00 17:15 Abschließende Diskussion Ende der Veranstaltung Im Konferenzpreis (siehe Teilnahmebedingungen ) inbegriffen sind ausführliche Tagungsunterlagen in gedruckter Form, alle Kaffeepausen (inkl. kleinen Snacks), Mittagessen am ersten sowie am zweiten Konferenztag, Erfrischungsgetränke während der Konferenz und bei den angebotenen Mahlzeiten. Geringfügige Änderungen im Konferenzprogramm behalten wir uns vor. Die Hotelbuchung ist nicht im Konferenzpreis enthalten. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) am Ende dieses Flyers. BHKW-Consult, Rauentaler Str. 22/1, Rastatt, , Seite 3 von 6
4 Aussteller Medienpartner Teilnahmenbedingungen und Preise Der Konferenzpreis staffelt sich wie folgt unternehmensspezifisch: Kommunale Verwaltung (keine Stadtwerke) / Wissenschaftliche Institute / Energieagenturen / kleine Unternehmen bis 2 Personen Unternehmen mit mehr als 2 und weniger als 30 Personen oder einem jährlichen Umsatzerlös über bis 3 Mio. Aktiengesellschaften, Unternehmen mit mehr als 30 Personen oder einem jährlichen Umsatzerlös über 3 Mio. 625,- (zzgl. MwSt.) 675,- (zzgl. MwSt.) 725,- (zzgl. MwSt.) Mehrbucherrabatt: Sponsoren-Rabatt: Treue-Rabatt: Bei mehreren Seminarteilnehmern aus einem Unternehmen gewähren wir je Person(!) einen Abschlag von 50,- auf den Seminarpreis. Sponsoren des BHKW-Infozentrums erhalten einen Sonderrabatt in Höhe von 150,- je Teilnehmer (!) auf den Konferenzpreis. (Dieser Rabatt ist nicht mit dem Treue-Rabatt kumulierbar.) Für alle Teilnehmer unserer bisherigen Konferenzen und Seminare gewähren wir einen Treuerabatt in Höhe von 100,-. (Dieser Rabatt ist nicht mit dem Sponsoren-Rabatt kumulierbar.) Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Rechnungen werden rund 4-6 Wochen vor der Veranstaltung versandt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Erfolgt eine Annullierung (nur schriftlich) nach Erhalt der Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,- (zzgl. MWSt.) erhoben. Bei einer Annullierung weniger als zehn Tage vor Konferenzbeginn sind 50% des Konferenzpreises fällig. Bei Nichterscheinen beträgt die Schutzgebühr 100% des Preises. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten jederzeit einen Ersatzteilnehmer. Es gelten die AGBs. Bei gleichzeitiger Buchung unseres Workshops Technische Einbindung von BHKW-Anlagen (am darauf folgenden Tag und im gleichen Veranstaltungshotel) erhalten Sie einen Sonderrabatt in Höhe von 50,- auf den Preis des Workshops. BHKW-Consult, Rauentaler Str. 22/1, Rastatt, , Seite 4 von 6
5 Anmeldeformular per FAX an Hiermit melde ich mich verbindlich zur Konferenz Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz am 18./19. Oktober 2011 in Nürnberg-Fürth an. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die AGBs an. Vorname Anmeldeformular bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen und zutreffende Kategorie ankreuzen! Nachname Unternehmen (ggf. Abteilung) Straße / Hausnummer. bzw. Postfach PLZ / Ort Kundennummer (falls vorhanden) Rechnungsadresse (falls abweichend) Telefon Fax (Angabe der adresse unbedingt erforderlich, da die Buchungsbestätigung an diese Adresse gesandt wird) Ort, Datum Unterschrift / Stempel Mit der Unterschrift erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die AGBs Bitte Ankreuzen! Kommunale Verwaltung (keine Stadtwerke) / Wissenschaftliche Institute / Energieagenturen / kleine Unternehmen bis 2 Personen 625,00 Unternehmen mit mehr als 2 und weniger als 30 Personen oder einem jährlichen Umsatzerlös über bis 3 Mio. 675,00 Aktiengesellschaften, Unternehmen mit mehr als 30 Personen oder einem jährlichen Umsatzerlös über 3 Mio. 725,00 Mehrbucherrabatt Bitte für jeden Teilnehmer eine eigene Anmeldung ausfüllen! - 50,00 Treue-Rabatt Für alle Teilnehmer unserer bisherigen Konferenzen und Seminare gewähren wir einen Treuerabatt in Höhe von 100,-. (Dieser Rabatt ist nicht mit dem Sponsoren-Rabatt kumulierbar.) -100,- Sponsoren-Rabatt Sponsoren des BHKW-Infozentrums erhalten einen Sonderrabatt in Höhe von 150,- je Teilnehmer (!) auf den Konferenzpreis. (Dieser Rabatt ist nicht mit dem Treue-Rabatt kumulierbar.) -150,- Gesamtpreis (netto / zzgl. MwSt.) BHKW-Consult, Rauentaler Str. 22/1, Rastatt, , Seite 5 von 6
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB Für die Buchung von Seminaren, Kursen und Konferenzen bei BHKW-Consult 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden Veranstaltung ) und dem Veranstalter BHKW-Consult (im Folgenden Veranstalter ). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. 2. Anmeldung/Anmeldebestätigung Die Anmeldung kann per Brief oder Telefax erfolgen und muss eine rechtsverbindliche Unterschrift enthalten. Die Anmeldung wird durch die endgültige Bestätigung des Veranstalters, die per erfolgt, rechtsverbindlich. Vorläufige Anmeldebestätigungen haben keine rechtsverbindlichen Auswirkungen. 3. Preiskategorien Der Preis für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist in Abhängigkeit von der Art, der Größe bzw. den Umsatz des Unternehmens. Die Einzelheiten werden unter erläutert. Dem Veranstalter obliegt das Recht, das Unternehmen des Teilnehmers anhand dieser Kriterien einer Preiskategorie zuzuordnen. 4. Leistung Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. 5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz ( 247 Abs. 1 BGB) p. a. zu fordern. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Bei Verlust der entsprechenden Sendung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Stornierung Erfolgt eine Stornierung (nur schriftlich) nach Erhalt der Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,- (zzgl. MWSt.) erhoben. Bei einer Stornierung (nur schriftlich) weniger als zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Seminarpreises fällig.. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzeptiert der Veranstalter ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. 7. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung vom Veranstalter gestattet. 8. Haftung Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Trotz dieser Sorgfalt und den hohen Qualitätsstandards kann der Veranstalter keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung übernehmen. 9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Rastatt vereinbart. 10. Widerrufsrecht für Verbraucher Sie haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich (postalisch) zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: BHKW-Consult, Markus Gailfuß, Rauentaler Straße 22/1, Rastatt. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat. 11. Datenschutz Der Veranstalter schützt Ihre personenbezogenen Daten und wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, -Adresse) werden durch den Veranstalter in der Abonnenten- bzw. Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zukünftig über unsere Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. Sie auch per Fax, E- Mail oder Telefon kontaktieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Hinsichtlich der im Rahmen der Veranstaltung an die Veranstaltungsteilnehmer ausgeteilten Teilnehmerliste werden lediglich Unternehmen, Titel, Vorname, Name, PLZ, Ort publiziert. BHKW-Consult, Rauentaler Str. 22/1, Rastatt, , Seite 6 von 6
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