Allgemeine Einkaufs- und Bestellbedingungen der Gesellschaften der Schürholz Gruppe (Schürholz GmbH & Co. KG)
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- Fritzi Bauer
- vor 5 Jahren
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1 Inhalt 1. Geltungsbereich Allgemeine Bestimmungen Bestellung Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung Vertraulichkeit Zeichnungen und Beschreibungen Muster und Fertigungsmittel Preise Ursprungsnachweise, umsatzsteuerrechtliche Nachweise und Exportbeschränkungen Zahlungsbedingungen, Forderungsabtretung Lieferung und Gefahrenübergang Tätigkeiten in unserem Betrieb Lieferverzug Sachmängel Rechtsmängel Sonstige Ansprüche, Haftung des Partners Unsere Haftung Höhere Gewalt Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht /6 Stand:
2 1. Geltungsbereich (1) Diese Einkaufs- und Bestellbedingungen gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Partner ) (2) Diese Einkaufs- und Bestellbedingungen gelten für jeden (Liefer-)Rahmenvertrag und sämtliche Einzelverträge und/ oder Bestellungen im Rahmen eines Vertrages mit dem Partner. Geschäftsbedingungen des Partners, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit. (3) Die Einkaufs- und Bestellbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen und Vertragsbeziehungen zwischen dem Partner und uns. 2. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen. (2) Sollten einzelne Teile dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. (3) Wir sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unsere unter dem Vertrag begründeten Lieferansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet werden und der Partner trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist seine Leistungsfähigkeit glaubhaft versichert. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte und die Rechte gemäß Ziff. 29 bleiben unberührt. 3. Bestellung (1) Nimmt der Partner unsere Bestellung nicht innerhalb von 1 Woche seit Zugang an, so sind wir zu deren Widerruf berechtigt. (2) Lieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der Partner nicht binnen 3 Werktagen seit Zugang widerspricht. (3) Wir können im Rahmen der Zumutbarkeit für den Partner Änderungen des Liefergegenstandes verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen einvernehmlich zu regeln. 4. Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung (1) Unbefristete Verträge und Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. (2) Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 36 Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, Verhandlungen übereine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen. 5. Vertraulichkeit (1) Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung. (2) Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim zuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden. (3) Alle zur Abwicklung des Liefer- und Leistungsumfangs notwendigen Kontakte sind ausschließlich direkt mit dem Vertragspartner abzuwickeln. Kontakte mit dem Endkunden bezüglich des Liefer- und Leistungsumfangs des Vertragspartners sind untersagt. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Auftraggeber über beabsichtigte direkte Kontakte zu informieren und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen. Der Lieferant hat dem Auftraggeber in diesem Fall eine Kopie des Schriftverkehrs bzw. der Telefonnotizen oder Besprechungsberichte unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 2/6 Stand:
3 6. Zeichnungen und Beschreibungen (1) Von uns dem Partner übergebene Zeichnungen und Beschreibungen bleiben unser unveräußerliches materielles und geistiges Eigentum, das nach Erledigung des Auftrags unaufgefordert zurückzugeben ist. Das Eigentum an nach unseren Angaben erstellten Zeichnungen und Beschreibungen geht mit deren vollständiger Bezahlung auf uns über, wenn kein früherer Zeitpunkt vereinbart ist. 7. Muster und Fertigungsmittel (1) Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden von uns nur dann erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. In diesem Fall werden sie, von der zu liefernden Ware gesondert inrechnung gestellt. Das Eigentum an Mustern und Fertigungsmitteln, deren Herstellungskosten wir erstatten, geht mit vollständiger Bezahlung auf uns über, wenn kein früherer Zeitpunkt vereinbart ist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen. (2) Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel trägt der Partner. (3) Der Partner verwahrt die Fertigungsmittel unentgeltlich drei Jahre nach der letzten Lieferung an uns. Danach fordert er uns schriftlich auf, dass wir uns innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Verwendung äußern. Die Pflicht zur Verwahrung endet, wenn innerhalb dieser 6 Wochen keine Äußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird. Fertigungsmittel, die von uns beigestellt wurden oder deren Kosten wir erstattet haben, darf der Partner nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung für Zulieferungen an Dritte verwenden. (4) Die genannten Gegenstände dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verschrottet, noch Dritten zugänglich gemacht, noch für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Sie sind vom Vertragspartner sorgfältig zu verwahren. (5) Wir tragen die Kosten für eine durch Verschleiß erforderliche Erneuerung der Fertigungsmittel. (6) Die Verarbeitung, der Umbau oder der Einbau von Fertigungsmitteln, die wir dem Partner überlassen haben, erfolgt für uns. Führt dies zu einer untrennbaren Vermischung unserer Sachen mit Sachen des Partners oder eines Dritten, werden wir an der neu entstehenden Sache Miteigentümer im Verhältnis des Wertes unserer Sachen zu der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung, der Umbau oder Einbau in der Weise, dass unsere Sachen als wesentliche Bestandteile einer Hauptsache des Partners anzusehen sind, erwerben wir Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes unserer Sachen zu der neuen Sache. In beiden Fällen verwahrt der Partner den Miteigentumsanteil für uns. 8. Preise (1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise frei Empfangsstelle in EUR ausschließlich Steuern insbesondere Umsatzsteuer, Zölle und sonstige Abgaben,Verpackung, Fracht, Maut, Porto und Versicherung. 9. Ursprungsnachweise, umsatzsteuerliche Nachweise und Exportbeschränkungen (1) Von uns angeforderte Ursprungsnachweise wird der Partner mit allen erforderlichen Angaben versehen und ordnungsgemäß unterzeichnet unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Partner wird uns unverzüglich und unaufgefordert schriftlich unterrichten, wenn die Angaben in den Ursprungsnachweisen für die gelieferten Waren nicht mehr zutreffen. (2) Entsprechendes gilt für umsatzsteuerrechtliche Nachweise bei Auslands- und innergemeinschaftlichen Lieferungen. (3) Der Partner wird uns unverzüglich informieren, wenn eine Lieferung ganz oder zum Teil Exportbeschränkungen nach deutschem oder sonstigen Recht unterliegt. 10. Zahlungsbedingungen, Forderungsabtretung (1) Sofern nichts anders vereinbart ist, zahlen wir vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 27 bis 14 Tage nach Lieferung und Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung mit 3 Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfrist ist der jeweils spätere Zeitpunkt. (2) Bei Annahme vorzeitiger Lieferung richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 3/6 Stand:
4 (3) Bei fehlerhafter Lieferung oder bei Lieferverzug sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. (4) Der Partner ist ohne unsere schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen von verlängertem Eigentumsvorbehalt gilt die Zustimmung als erteilt. Tritt der Partner seine Forderung an uns entgegen Satz 1 ohne unsere Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Wir können jedoch nach unserer Wahl mit befreiender Wirkung an den Partner oder den Dritten leisten. (5) Sind wir im Rahmen eines Einzelvertrags vorleistungspflichtig, so können wir unsere Zahlung verweigern und dem Partner eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug-um-Zug gegen Zahlung zu liefern oder Sicherheit zu leisten hat, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Lieferanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet wird. Die mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners wird vermutet, wenn die Kreditwürdigkeit des Partners von der Euler Hermes Forderungsmanagement Deutschland GmbH mit Hohes Risiko (Bewertungsstufe 7) oder schlechter bewertet wird. Bei Verweigerung des Partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Einzelertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 11. Lieferung und Gefahrenübergang (1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Partner "frei Haus". Dabei geht die Gefahr auf uns über, wenn der Partner die Ware in unser Lager eingebracht hat. (2) Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss und verlängert sich angemessen, wenn die Voraussetzungen von Höherer Gewalt vorliegen. (3) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. 12. Tätigkeit in unserem Betrieb (1) Personen, die in Erfüllung der Verpflichtungen des Partners innerhalb unseres Betriebes tätig sind, unterliegen den Bestimmungen unserer Betriebsordnung und unseren Anordnungen im Hinblick auf die bei uns anwendbaren Unfallverhütungs-, Arbeitssicherheits-, Umwelt- und sonstigen Vorschriften. Gefahrstoffe dürfen innerhalb unseres Betriebes nur nach Abstimmung mit unserem Fachpersonal eingesetzt werden und müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. 13. Lieferverzug (1) Kann der Partner absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird uns der Partner unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, die Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen. Unsere Ansprüche wegen Lieferverzug des Partners bleiben dadurch unberührt. (2) Bei Lieferverzug sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Netto-Auftragswerts pro Arbeitstag zu verlangen, höchstens jedoch 5 % des Netto-Auftragswerts. Wir sind berechtigt, uns die Vertragsstrafe bis zur Bezahlung der betroffenen Ware vorzubehalten. Sonstige Ansprüche wegen Lieferverzugs bleiben unberührt. Die Schadensersatzpflicht des Partners erstreckt sich auf etwaige Schadenpauschalen und Vertragsstrafen, die wir unserem Kunden aufgrund des Lieferverzugs des Lieferanten schulden, sofern wir den Partner über die mit dem Kunden vereinbarte Schadenspauschale oder Vertragsstrafe informiert haben. 14. Sachmängel (1) Die Ware muss die vereinbarten Spezifikationen und das, was bei Kenntnis des Einsatzzweckes vom Partner vorausgesetzt werden muss, mindestens jedoch die zwingenden gesetzlichen Anforderungen und den Stand der Technik erfüllen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Wir prüfen die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mengen und Identitätsabweichungen und Transportschäden. Im Beanstandungsfall hat der Partner die Kosten der Prüfung und Ersatzlieferung zu tragen. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist 8 Arbeitstage ab Feststellung, wobei die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist genügt. Insoweit verzichtet der Partner auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei unserer Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich. (2) Bei seinen Lieferungen hält der Partner die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ein, z.b. die REACHVerordnung (Verordnung EG Nr. 1907/2006), das Elektround Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) als 4/6 Stand:
5 nationale Umsetzungen der Richtlinien 2002/95/EG (RoHS I) und 2011/65/EU (RoHS II) und der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und die Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) als nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/53/EG. Der Partner wird uns über relevante, durch gesetzliche Regelungen, insbesondere durch die REACH- Verordnung, verursachte Veränderungen der Ware, ihrer Lieferfähigkeit, Verwendungsmöglichkeit oder Qualität unverzüglich informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit uns abstimmen. Entsprechendes gilt, sobald und soweit der Partner erkennt, dass es zu solchen Veränderungen kommen wird. (3) Sachmängelansprüche verjähren in 36 Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorsieht, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Für Ersatzlieferungen beginnt die Verjährungsfrist neu, es sei denn, der Lieferant hat erkennbar nur aus Kulanz oder zur Vermeidung eines Rechtsstreits neu geliefert. (4) Lässt der Partner eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, ohne nachgebessert oder mangelfreie Ware geliefert zu haben, so können wir den Mangel auf Kosten des Partners selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung sowie sämtliche gesetzlichen Rechte wegen Mängeln einschließlich von Rückgriffs Ansprüchen bleiben unberührt. 15. Rechtsmängel (1) Der Partner gewährleistet, dass sämtliche Lieferungen frei von Rechten Dritter sind und insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Ware keine Patente oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte Dritter im Land des vereinbarten Ablieferungsortes, in der Europäischen Union, der Schweiz, der Türkei und - soweit dem Partner mitgeteilt - in den beabsichtigten Verwendungsländern verletzt werden. (2) Soweit der Partner gegenüber Dritten unmittelbar kraft Gesetzes haftet, stellt der Partner uns von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei und trägt alle notwendigen Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen. (3) Ansprüche wegen Rechtsmängeln verjähren in derselben Frist wie Sachmängelansprüche. 16. Sonstige Ansprüche, Haftung des Partners (1) Soweit der Partner für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Im Rahmen dieser Haftung ist der Partner auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß 683, 670 BGB sowie gemäß 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns oder unseren Kunden durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Partner - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche. Der Partner verpflichtet sich, eine jeweils in Umfang und Höhe angemessene Haftpflichtversicherung und Produkthaftpflicht Versicherung zu unterhalten. Stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt. 17. Unsere Haftung (1) Etwaige Schadensersatzansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer können gegen uns nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geltend gemacht werden. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen wir nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden zwingend haften und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 18. Höhere Gewalt (1) Höhere Gewalt, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse - nicht jedoch Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen- befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 5/6 Stand:
6 19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht (1) Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der von uns benannte Bestimmungsort. Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist der Ort unseres Betriebes, der den Vertrag abgeschlossen hat. Mängelansprüche sind dort zu erfüllen, wo sich die gelieferte Ware jeweils befindet. (2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. (3) Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG - "Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen Diese Einkaufs- und Bestellbedingungen gelten für: Schürholz GmbH & Co. KG Stanztechnik Industriestraße Plettenberg Deutschland Schürholz GmbH & Co. KG Blechbearbeitung Albaumer Straße Kirchhundem Deutschland Schürholz Polska Środa Śląska Komorniki ul. Polna 17b PL Środa Śląska Polen 6/6 Stand:
EINKAUFSBEDINGUNGEN der KODA Stanz- und Biegetechnik GmbH für Produktionsmaterial und Betriebsmittel ( Stand: Dezember 2008 )
Seite 1 von 6 EINKAUFSBEDINGUNGEN der KODA Stanz- und Biegetechnik GmbH für Produktionsmaterial und Betriebsmittel ( Stand: Dezember 2008 ) Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber
EINKAUFSBEDINGUNGEN. 3. Die Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen und Vertragsbeziehungen
EINKAUFSBEDINGUNGEN Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 2. Unsere Bestellungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen Thema Federn GmbH & Co. KG Thema Formteile GmbH (Stand: 1. September 2008)
Allgemeine Einkaufsbedingungen Thema Federn GmbH & Co. KG Thema Formteile GmbH (Stand: 1. September 2008) Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen
24. Der Partner wird uns unverzüglich informieren, wenn eine Lieferung ganz oder zum Teil Exportbeschränkungen nach deutschem oder einem sonstigen
EINKAUFSBEDINGUNGEN für Produktionsmaterial und Betriebsmittel (Stand: 2014) Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
EINKAUFSBEDINGUNGEN für Produktionsmaterial und Betriebsmittel der MÜHLHAUSE GmbH, Auf m Angst 3-10, DE Velbert (Stand:
EINKAUFSBEDINGUNGEN für Produktionsmaterial und Betriebsmittel der MÜHLHAUSE GmbH, Auf m Angst 3-10, DE-42553 Velbert (Stand: 16.06.2017) Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern,
1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Einkaufsbedingungen der Voss Federn GmbH & Co. KG für Produktionsmaterial und Betriebsmittel Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
EINKAUFSBEDINGUNGEN für Produktionsmaterial und Betriebsmittel (Stand: )
EINKAUFSBEDINGUNGEN für Produktionsmaterial und Betriebsmittel (Stand: 01.07.2016) Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
EINKAUFSBEDINGUNGEN der Karl Scharrenbroich GmbH & Co. KG für Produktionsmaterial und Betriebsmittel
EINKAUFSBEDINGUNGEN der Karl Scharrenbroich GmbH & Co. KG für Produktionsmaterial und Betriebsmittel Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
Einkaufsbedingungen der SUBTIL GROUP (Subtil) Federnfabrik Subtil GmbH Augsburger Federnfabrik GmbH Subtil Slovakia s.r.o.
- 1 - Einkaufsbedingungen der SUBTIL GROUP (Subtil) Federnfabrik Subtil GmbH Augsburger Federnfabrik GmbH Subtil Slovakia s.r.o. (Stand: 08_2015) Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber
3. Die Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen und Vertragsbeziehungen
Unverbindliche Empfehlung WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.v., Hagen/Düsseldorf Klauseln für EINKAUFSBEDINGUNGEN der WSM-Industrie für Produktionsmaterial und Betriebsmittel (Stand:
EINKAUFSBEDINGUNGEN der Firma VDF Vogtland Federntechnik GmbH für Produktionsmaterial und Betriebsmittel
Geltungsbereich EINKAUFSBEDINGUNGEN der Firma VDF Vogtland Federntechnik GmbH für Produktionsmaterial und Betriebsmittel 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen (nachfolgend Einkaufsbedingungen ) der Firma Johann Vitz GmbH & Co. KG für Geschäfte in der Bundesrepublik Deutschland sowie Geschäfte in der Europäischen Union und Weltweit
Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand: )
Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand: 15.05.2018) 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 2. Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich
EINKAUFSBEDINGUNGEN der Presspart GmbH & Co. KG (Stand: 01. Juli 2017)
EINKAUFSBEDINGUNGEN der Presspart GmbH & Co. KG (Stand: 01. Juli 2017) Geltungsbereich 1. Die vorliegenden Einkaufsbedingungen (nachfolgend EKB ) der Presspart GmbH & Co. KG, Marsberg (nachfolgend H&T
EINKAUFSBEDINGUNGEN. 3. Die Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen und Vertragsbeziehungen zwischen dem Partner und uns.
EINKAUFSBEDINGUNGEN Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Partner
EINKAUFSBEDINGUNGEN der H&T Nevada LLC (Stand: 01. Januar 2016)
EINKAUFSBEDINGUNGEN der H&T Nevada LLC (Stand: 01. Januar 2016) Geltungsbereich 1. Die vorliegenden Einkaufsbedingungen (nachfolgend EKB ) der H&T Nevada LLC, Waterbury, Connecticut, USA (nachfolgend H&T
2. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Lieferant grundsätzlich unsere Einkaufsbedingungen an.
Einkaufsbedingungen Stand 31.03.2014 1 Vertragsabschluss 1. Bestellungen erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der
EINKAUFSBEDINGUNGEN. 1.3 Die Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen und Vertragsbeziehungen
Seite 1 von 6 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen KLEiN (mit den Unternehmen der KLEiN-Gruppe 1 ) und Partner (Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen
EINKAUFSBEDINGUNGEN für Produktionsmaterial und Betriebsmittel
EINKAUFSBEDINGUNGEN für Produktionsmaterial und Betriebsmittel Geltungsbereich. 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
EINKAUFSBEDINGUNGEN für Produktionsmaterial und Betriebsmittel
EINKAUFSBEDINGUNGEN für Produktionsmaterial und Betriebsmittel Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH 1 Allgemeines- Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial und Betriebsmittel
Allgemeines a) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN (Stand: Juli 2012)
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN (Stand: Juli 2012) Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Allgemeine Einkaufsbedingungen Werner Schmid GmbH, Fulda
Allgemeine Einkaufsbedingungen Anwendungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr
4. Termine und Lieferverzug 4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Einga
Ferd. Haecker KG August 2011 Einkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr (Lieferungen und Leistungen) mit dem Lieferanten, auch wenn nicht
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- 1 - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Geltungsbereich Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für jeden Liefer- und Rahmenvertrag (nachfolgend Vertrag ) und sämtliche Einzelverträge und/oder Bestimmungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen des RPC Bramlage-Wiko Clusters
Stand: August 2011 Allgemeine Einkaufsbedingungen des RPC Bramlage-Wiko Clusters 1 Vertragsabschluss 1. Alle Bestellungen des Bestellers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Allgemeine Einkaufsbedingungen. der Fa. Vogelsang GmbH & Co. KG Holthöge Essen Oldenburg. Stand
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fa. Vogelsang GmbH & Co. KG Holthöge 10 14 49632 Essen Oldenburg Stand 07-2017 1. Geltungsbereich Wir bestellen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Einkaufsbedingungen -Stand Juni I. Allgemeines
Einkaufsbedingungen -Stand Juni 2005- I. Allgemeines Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des 310 Abs. I BGB. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Binder GmbH, DE Tuttlingen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Binder GmbH, DE-78532 Tuttlingen Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Bestellungen und Aufträge, sofern es sich beim Lieferanten um einen Unternehmer
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Form Tec GmbH
Geltungsbereich 1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Partners, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden,
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen Wilhelm Jungermann GmbH, nachstehend Wilhelm Jungermann genannt Stand 01/2012 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse
Allgemeine Einkaufsbedingungen
1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil
Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, 28211 BREMEN 1 ASIgemeines; Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende
Allgemeine Einkaufsbedingungen National der BAG electronics GmbH. (Stand August 2013) 1 Allgemeines Geltungsbereich
Allgemeine Einkaufsbedingungen National der BAG electronics GmbH (Stand August 2013) 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) 1 Allgemeines 1. Die nachstehenden AEB der AZ Intec GmbH, Olbernhau, gelten für alle Verträge, Bestellungen und Leistungen unserer Lieferanten. Wir bestellen Lieferungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma S V A T - Dr. Welk GmbH, Pomona 1-2, D Neuss
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma S V A T - Dr. Welk GmbH, Pomona 1-2, D-41464 Neuss Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen
ASO GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen
EINKAUFSBEDINGUNGEN der Metaform-HSM GmbH für Produktionsmaterial und Betriebsmittel (Stand: Januar 2010)
EINKAUFSBEDINGUNGEN der Metaform-HSM GmbH für Produktionsmaterial und Betriebsmittel (Stand: Januar 2010) Geltungsbereich 1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen Stand: Mai 2012 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufs-bedingungen abweichende Bedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Unsere
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
FBT Feinblechtechnik GmbH Ludwig-Erhard-Ring 9 15827 Blankenfelde-Mahlow Telefon 033708 548-0 Telefax 033708 548-99 FBT Feinblechtechnik GmbH Ludwig-Erhard-Ring 9 15827 Blankenfelde-Mahlow info@feinblechtechnik.de
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Veritas Thüringen GmbH
(im Folgenden AEB ) 1. Allgemeines; Geltungsbereich 1.1. Diese AEB gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Sie gelten
Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand 06.März 2015
Greizer Schilderfabrik GmbH Genossenschaftsstraße 3 07973 Greiz Tel.03661/430041, Fax 03661/430042 www.greizer-schilderfabrik.de Logo Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand 06.März 2015 Geltungsbereich 1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt.
1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 02.04.2013 I. Geltungsbereich 1.1. Für alle Vertragsverhältnisse aus Lieferungen und Leistungen der Firma EM-Systeme GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden
Allgemeine Einkaufsbedingungen der. KmB TECHNOLOGIE (KmB) GESELLSCHAFT FÜR RATIONELLE FERTIGUNG mbh. 1. Geltungsbereich der Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der KmB TECHNOLOGIE (KmB) GESELLSCHAFT FÜR RATIONELLE FERTIGUNG mbh Stand Mai 2007 1. Geltungsbereich der Einkaufsbedingungen 1.1. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
EINKAUFSBEDINGUNGEN der Firma Fastenrath Befestigungstechnik GmbH, Herscheider Straße 105, Plettenberg. I. Allgemeines - Geltungsbereich
EINKAUFSBEDINGUNGEN der Firma Fastenrath Befestigungstechnik GmbH, Herscheider Straße 105, 58840 Plettenberg I. Allgemeines - Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
2. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande.
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Gebr. Schabert GmbH & Co. KG I. Allgemeines 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen
Einkaufsbedingungen. II. Bestellung und Auftragsbestätigung
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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Presswerk und Werkzeugbau Struthütten GmbH (Stand: August 2016)
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Presswerk und Werkzeugbau Struthütten GmbH (Stand: August 2016) Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen
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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich 1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten, wenn und soweit nicht etwas anderes in der Bestellung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Hysalma Hygiene Sales + Marketing GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Hysalma Hygiene Sales + Marketing GmbH 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
AGB Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere Lieferungen und Leistungen
Allgemeine Zahlungs- und Lieferungsbedingungen
AGB Allgemeine Zahlungs- und Lieferungsbedingungen Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gilt gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der DCM Maschinenbau GmbH Lüneburg
Allgemeine Einkaufsbedingungen der DCM Maschinenbau GmbH Lüneburg 1 Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende
Allgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab )
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der PadaLuma Ink-Jet-Solutions GmbH & Co. KG
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH & Co. KG
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AEB der venturetec mechatronics GmbH (QM50.07_02_Stand 202018) Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 1 II. Vertragsschluss... 1 III. Zutrittsrecht
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Einkaufsbedingungen. Telefon Telefax (0) (0)
Carl Geringhoff GmbH & Co. KG Gersteinstraße 18 D-59227 Ahlen Telefon Telefax E-Mail +49 (0) 2382 9814-0 +49 (0) 2382 9814-40 info@geringhoff.de www.geringhoff.de Einkaufsbedingungen Vorwort. Die Geringhoff
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