EINKAUFSBEDINGUNGEN der Presspart GmbH & Co. KG (Stand: 01. Juli 2017)
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- Nora Schenck
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1 EINKAUFSBEDINGUNGEN der Presspart GmbH & Co. KG (Stand: 01. Juli 2017) Geltungsbereich 1. Die vorliegenden Einkaufsbedingungen (nachfolgend EKB ) der Presspart GmbH & Co. KG, Marsberg (nachfolgend H&T Presspart ), gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Partner ; H&T Presspart und Partner nachfolgend einzeln Partei bzw. gemeinsam Parteien ). 2. Die EKB gelten für jeden Rahmenvertrag bzw. Mengenkontrakt (nachfolgend Rahmenvertrag ) und sämtliche Einzelverträge (nachfolgend Einzelvertrag ) sowie alle Lieferabrufe (nachfolgend Lieferabrufe ) und Bestellungen (nachfolgend Bestellung ) unter einem Rahmen- oder Einzelvertrag (Rahmenvertrag, Einzelvertrag und Bestellung nachfolgend gemeinsam Vertrag oder Verträge ) zwischen den Parteien, wenn diese Verträge Lieferungen und Leistungen zum Gegenstand haben. Soweit in diesen EKB von Lieferungen die Rede ist, sind damit auch Leistungen gemeint. 3. Geschäftsbedingungen des Partners, die von H&T Presspart nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit. 4. Die EKB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien. Allgemeine Bestimmungen 5. Bestellungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erteilt oder schriftlich von H&T Presspart bestätigt worden sind. Die Parteien werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen. 6. Sollten einzelne Teile dieser EKB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. 7. H&T Presspart ist zur fristlosen Kündigung eines Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass unter dem Vertrag begründeten Lieferansprüche der H&T Presspart durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet werden und der Partner trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist seine Leistungsfähigkeit glaubhaft versichert. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte und die Rechte gemäß Ziffer 33 EKB bleiben unberührt. Bestellung 8. Nimmt der Partner eine Bestellung der H&T Presspart nicht innerhalb von einer (1) Woche seit Zugang an, so ist H&T Presspart zu deren Widerruf berechtigt. 9. Lieferabrufe gemäß Rahmenvertrag werden spätestens verbindlich, wenn der Partner nicht binnen drei (3) Werktagen seit Zugang widerspricht.
2 H&T Presspart kann im Rahmen der Zumutbarkeit für den Partner Änderungen des Liefergegenstandes oder der Leistung verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefer- und Leistungstermine, angemessen einvernehmlich zu regeln. Langfrist- und Abrufverträge 11. Unbefristete Verträge und Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei (3) Jahren sind mit einer Frist von sechs (6) Monaten ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Geheimhaltung/Vertraulichkeit 12. Jede Partei wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die sie aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheimhalten, wenn die andere Partei sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Jede Partei wird ihre etwaigen Subunternehmer ebenfalls entsprechend auf die Geheimhaltung verpflichten. 13. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ohne dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von der empfangenden Partei ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse der anderen Partei entwickelt werden. Zeichnungen und Beschreibungen 14. Von H&T Presspart dem Partner übergebene Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und Beschreibungen bleiben unveräußerliches materielles und geistiges Eigentum der H&T Presspart, das nach Erledigung des Vertrages unaufgefordert zurückzugeben ist. Der Partner wird das Eigentum an nach Angaben der H&T Presspart erstellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und Beschreibungen auf H&T Presspart übertragen, wenn sie vollständig bezahlt sind. Muster und Fertigungsmittel 15. Die Kosten für die Herstellung von Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.), die vom Partner für H&T Presspart angefertigt oder beschafft werden, werden H&T Presspart, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen. 16. Fertigungsmittel sowie sonstige Unterlagen (Zeichnungen, Modelle etc.), die H&T Presspart dem Partner überlässt, bleiben Eigentum der H&T Presspart. 17. Der Partner ist verpflichtet, Fertigungsmittel der H&T Presspart sachgemäß aufzubewahren, mit einem Hinweis auf das Eigentum der H&T Presspart zu versehen und auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Katastrophen zum Neuwert zu versichern. Auf
3 - 3 - Anforderung wird der Partner H&T Presspart das Bestehen entsprechender Versicherungen nachweisen. 18. Der Partner wird H&T Presspart zudem über Beschädigungen von Fertigungsmitteln der H&T Presspart unverzüglich informieren. 19. Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Fertigungsmitteln der H&T Presspart wird der Partner auf seine Kosten durchführen. 20. H&T Presspart trägt die Kosten für eine durch Verschleiß erforderliche Erneuerung der Fertigungsmittel der H&T Presspart. 21. Die Verarbeitung, der Umbau oder der Einbau von Fertigungsmitteln der H&T Presspart erfolgt für H&T Presspart. Soweit dies zu einer untrennbaren Vermischung der Sachen der H&T Presspart mit Sachen des Partners oder eines Dritten führt, wird H&T Presspart an der neu entstehenden Sache Miteigentümerin im Verhältnis des Wertes ihrer Sachen zu der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung, der Umbau oder Einbau in der Weise, dass die Sachen der H&T Presspart als wesentliche Bestandteile einer Hauptsache des Partners anzusehen sind, erwirbt H&T Presspart Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes Ihrer Sachen zu der neuen Sache. In beiden Fällen verwahrt der Partner den Miteigentumsanteil für H&T Presspart. 22. Im Eigentum der H&T Presspart stehende Fertigungsmittel darf der Partner ohne vorherige schriftliche Zustimmung der H&T Presspart weder verschrotten noch Dritten zugänglich machen noch für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke verwenden. Dasselbe gilt für Fertigungsmittel, welche von H&T Presspart unmittelbar oder mittelbar finanziert werden. Preise 23. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, verstehen sich die Preise frei Empfangsstelle in Euro-Währung einschließlich Verpackung, Fracht, Maut, Porto, Versicherung und ausschließlich Steuern (insbesondere Umsatzsteuer), Zölle und sonstige Abgaben. Ursprungsnachweise, steuerrechtliche Nachweise u. Exportbeschränkungen 24. Von H&T Presspart angeforderte Ursprungsnachweise wird der Partner mit allen erforderlichen Angaben versehen und ordnungsgemäß unterzeichnet unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Partner wird H&T Presspart zudem unverzüglich und unaufgefordert schriftlich unterrichten, wenn die Angaben in den Ursprungsnachweisen für die gelieferten Waren nicht mehr zutreffen. Entsprechendes gilt für umsatzsteuerrechtliche Nachweise bei Auslands- und innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen. 25. Der Partner wird H&T Presspart unverzüglich informieren, wenn eine Lieferung ganz oder zum Teil Exportbeschränkungen nach deutschem oder einem sonstigen Recht unterliegt. Zahlungsbedingungen, Forderungsabtretung 26. Rechnungen sind am Tage des Warenausgangs oder der Leistungserbringung in einfacher Ausfertigung auf dem Postweg an H&T Presspart abzusenden. Der elektronische Rechnungsversand ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig.
4 Zahlungen erfolgen mit Zahlungsmittel nach Wahl der H&T Presspart zu den vereinbarten Bedingungen. 28. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, zahlt H&T Presspart vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 33 EKB nach Lieferung bzw. Leistung und Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung entweder innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen unter Abzug von drei (3) Prozent Skonto oder innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ohne Abzug. Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfrist ist der jeweils spätere Zeitpunkt. 29. Für die Bezahlung sind die am Bestimmungsort der Lieferung ermittelten Stückzahlen, Maße und Gewichte maßgebend. Leistungen, die auf der Grundlage von Stundensätzen erbracht und abgerechnet werden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung der H&T Presspart zu den Arbeitszeitnachweisen des Partners. Der Partner wird H&T Presspart die Arbeitszeitnachweise jeweils rechtzeitig vorlegen. Eine Genehmigung von Arbeitsnachweisen ist nicht als Anerkennung irgendwelcher Forderungen zu betrachten. H&T Presspart ist nicht zur Zahlung von Rechnungen verpflichtet, die auf Arbeitszeitnachweisen beruhen, die von H&T Presspart nicht schriftlich genehmigt wurden. Eine Durchschrift des Arbeitszeitnachweises ist der Rechnung beizufügen. 30. Die von H&T Presspart vergebenen Bestell- und Lieferantennummern müssen stets auf allen Dokumenten (Auftragsbestätigung, Lieferschein, Leistungsnachweis, Rechnung usw.) angegeben sein. Der Lieferschein muss darüber hinaus den Nachnamen des jeweiligen Anforderers der Bestellung aus dem Hause H&T Presspart enthalten und ist in zweifacher Ausfertigung (Original + Kopie) zu erstellen. 31. Bei Annahme vorzeitiger Lieferung richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. Bei fehlerhafter Lieferung oder bei Lieferverzug ist H&T Presspart berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 32. Der Partner ist ohne schriftliche Zustimmung der H&T Presspart, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen H&T Presspart abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Haben die Parteien einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart, gilt die Zustimmung als erteilt. Tritt der Partner seine Forderung gegen H&T Presspart entgegen Satz 1 dieser Ziffer 32 EKB ohne Zustimmung der H&T Presspart an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. H&T Presspart kann ggf. jedoch nach ihrer Wahl mit befreiender Wirkung an den Partner oder den Dritten leisten. 33. Ist H&T Presspart im Rahmen eines Vertrags vorleistungspflichtig, so kann die Zahlung verweigert und dem Partner eine angemessene Frist bestimmt werden, in welcher er Zugum-Zug gegen Zahlung zu liefern oder Sicherheit zu leisten hat, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass der Lieferanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet wird. Die mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners wird vermutet, wenn die Kreditwürdigkeit des Partners von der Euler Hermes Forderungsmanagement Deutschland GmbH mit Hohes Risiko (Bewertungsstufe 7) oder schlechter bewertet wird. Bei Verweigerung des Partners oder erfolglosem Fristablauf ist H&T Presspart berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 34. Leistet H&T Presspart in besonderen Fällen an den Partner eine Voraus- oder Anzahlung, so ist H&T Presspart zur Sicherung dieser Voraus- oder Anzahlung berechtigt, vom Partner Zug-um-Zug eine handelsübliche Bankbürgschaft diese Voraus- oder Anzahlung betreffend zu fordern.
5 - 5 - Lieferung und Gefahrübergang 35. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, liefert der Partner DAP Marsberg gemäß INCOTERMS 2010, also frei Haus nach Marsberg als vereinbarter Lieferort. 36. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf H&T Presspart über, wenn der Partner die Ware in das Lager der H&T Presspart in Marsberg eingebracht hat. 37. Die Lieferfrist beginnt mit der Übermittlung der Bestellung und verlängert sich angemessen, soweit die Voraussetzungen von Höherer Gewalt (vgl. Ziffer 55 EKB) vorliegen. Liefertermine, Lieferzeiten und Ausführungsfristen sind verbindlich. Der Partner verpflichtet sich, H&T Presspart auf Anfrage über den Stand der Lieferung bzw. Leistung Auskunft zu erteilen. 38. Teillieferungen sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis. Tätigkeit bei H&T Presspart 39. Personen, die in Erfüllung der Verpflichtungen des Partners innerhalb des Betriebes der H&T Presspart tätig sind, unterliegen den Bestimmungen der Betriebsordnung Verordnung für den Einsatz von Fremdfirmen und den Anordnungen im Hinblick auf die bei H&T Presspart anwendbaren Unfallverhütungs-, Arbeitssicherheits-, Umwelt- und sonstigen Vorschriften. Gefahrstoffe dürfen innerhalb des Betriebes der H&T Presspart nur nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Fachpersonal eingesetzt werden und müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. Der Partner gewährleistet zudem, dass alle Personen, die in Erfüllung der Verpflichtungen des Partners im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags innerhalb des Betriebes der H&T Presspart tätig sind, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Lieferverzug 40. Der Partner verpflichtet sich, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass H&T Presspart die Ware innerhalb der bestimmten Frist erhält. Kann der Partner absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird er H&T Presspart unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, die Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen und über etwaig getroffene Abhilfemaßnahmen unterrichten. Die Ansprüche der H&T Presspart wegen Lieferverzug des Partners bleiben dadurch unberührt. 41. Im Falles des Lieferverzugs ist H&T Presspart berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von zwei Prozent (2 %) des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt zehn Prozent (10 %), es sei denn, der Partner weist nach, dass tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden eingetreten ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der H&T Presspart bleiben unberührt.
6 - 6 - Mängeluntersuchung und -rüge 42. Die Obliegenheit der H&T Presspart zur Untersuchung der Ware gemäß 377 HGB beschränkt sich auf die Feststellung von offenkundigen Mängeln und erheblichen Mengenabweichungen, die ggf. unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen von H&T Presspart zu rügen sind, es sei denn, aufgrund der Besonderheiten des konkreten Liefergegenstandes und dem danach erforderlichen Zeitaufwand für die Untersuchung ergibt sich ausnahmsweise eine längere Untersuchungsfrist. Entstehen H&T Presspart infolge einer mangelhaften Lieferung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Einbau-, Ausbau-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Partner diese Kosten zu tragen. Sachmängel 43. Die Lieferung des Partners muss die vereinbarten Spezifikationen und das, was bei Kenntnis des Einsatzzweckes vom Partner vorausgesetzt werden muss, mindestens jedoch die zwingenden gesetzlichen Anforderungen und den Stand der Technik erfüllen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer 36 EKB. 44. Bei seinen Lieferungen hält der Partner zudem die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ein, z.b. die REACH-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1907/2006), das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) als nationale Umsetzungen der Richtlinien 2002/95/EG (RoHS I) und 2011/65/EU (RoHS II) und der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und die Altfahrzeug- Verordnung (AltfahrzeugV) als nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/53/EG. Der Partner wird H&T Presspart über relevante, durch gesetzliche Regelungen, insbesondere durch die REACH-Verordnung, verursachte Veränderungen der Ware, seiner Lieferfähigkeit, Verwendungsmöglichkeit oder Qualität unverzüglich informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit H&T Presspart abstimmen. Entsprechendes gilt, sobald und soweit der Partner erkennt, dass es zu solchen Veränderungen kommen wird. 45. Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von drei (3) Jahren. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorsieht, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. 46. Lässt der Partner eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, ohne nachgebessert oder mangelfreie Ware geliefert zu haben, so kann H&T Presspart den Mangel auf Kosten des Partners selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung sowie sämtliche gesetzlichen Rechte wegen Mängeln einschließlich von Rückgriffsansprüchen bleiben unberührt. Rechtsmängel 47. Der Partner gewährleistet, dass sämtliche Lieferungen mit Ausnahme von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten und gesetzlichen Pfandrechten frei von Rechten Dritter sind. 48. Darüber hinaus gewährleistet der Partner, dass durch die Lieferung und Benutzung der Ware keine Patente oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte Dritter im Land des
7 - 7 - vereinbarten Ablieferungsortes, in der Europäischen Union, der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Amerika - soweit dem Partner mitgeteilt - in den beabsichtigten Verwendungsländern verletzt werden. Soweit der Partner gegenüber dem Dritten unmittelbar kraft Gesetzes haftet, stellt der Partner H&T Presspart von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei und trägt alle notwendigen Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen. 49. Ansprüche wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend der für Sachmängel getroffenen Regelung (vgl. Ziffer 45 EKB). Sonstige Ansprüche, Haftung Partner 50. Soweit der Partner für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, H&T Presspart insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Im Rahmen dieser Haftung ist der Partner auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß 683, 670 BGB sowie gemäß 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von H&T Presspart oder ihren Kunden durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird H&T Presspart den Partner - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche. 51. Der Partner verpflichtet sich, eine in Umfang und Höhe angemessene Produkthaftpflichtversicherung zu unterhalten und H&T Presspart dies auf Verlangen nachzuweisen. 52. Stehen H&T Presspart weitergehende Schadensersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt. Haftung H&T Presspart 53. Etwaige Schadensersatzansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer können gegen H&T Presspart nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der H&T Presspart und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf, geltend gemacht werden. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet H&T Presspart nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. 54. Die Haftungsbeschränkung nach vorstehender Ziffer 53 EKB gilt nicht in den Fällen, in denen H&T Presspart nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden zwingend haftet, und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Höhere Gewalt 55. Höhere Gewalt, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Jede Partei ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, der anderen
8 - 8 - Partei unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben sowie ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 56. Soweit sich aus der jeweiligen Bestellung nichts Abweichendes ergibt, ist für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten Marsberg, Deutschland, der Erfüllungsort. 57. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz der H&T Presspart Gerichtsstand. H&T Presspart ist auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. 58. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG - "Wiener Kaufrecht") anzuwenden. - ENDE -
EINKAUFSBEDINGUNGEN. 3. Die Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen und Vertragsbeziehungen zwischen dem Partner und uns.
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1. Diese Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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