Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: formicad

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: formicad Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma formicad Anwendung Angebote und Bestellungen Bemusterung Liefertermin Gewährleistung und Haftungsbeschränkung Preise und Zahlungsbedingungen Werkzeugänderung Höhere Gewalt Kostenerstattung bei Auftragsstornierung Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte Schutzrechte Erfüllungsort und Gerichtsstand Änderungen... 5 Nachstehende Bedingungen gelten gegenüber Kaufleuten und Handwerkern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. 1

2 1. Anwendung 1. Angebote die nicht als Festangebote bezeichnet werden, sind freibleibend. Bestellungen werden erst durch Auftragsbestätigungen vom Kunden/Firma formicad verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 2. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sollen anders lautende Bestimmungen des Kunden oder der Firma formicad an die Stelle dieser AGB treten, müssen sie von den Partnern ausdrücklich vereinbart werden. 3. Abweichende Vereinbarungen in Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. 4. Sollten Einzelbestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ihrem Inhalt und wirtschaftlichem Erfolg möglichst gleichkommende zu ersetzen. 2. Angebote und Bestellungen Die den Angeboten beigefügten Spezifikationen sind deren wesentliche Bestandteile, die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegte Spezifikation ist Vertragsbestandteil. III. Lieferverpflichtungen Die Firma formicad verpflichtet sich, die bei ihm bestellten Werkzeuge (Formen) nach vereinbarten Spezifikation und dem Stand der Technik herzustellen und zu liefern. IV. Fertigungs- und Konstruktionsunterlagen 1. Die Firma formicad erhält von dem Kunden eine Artikelbezeichnung, gegebenenfalls Muster mit Angabe des zu verarbeitenden Rohstoffes und auf den Artikel bezogenen Schwindungsfaktors, dazu Maschinendatenblätter und alle weiteren notwendigen Unterlagen zur Erstellung der Konstruktion und zur Fertigung der Form. 2. Hiernach erstellt die Firma formicad die Werkzeugkonstruktionszeichnungen zweifach und legt sie dem Kunden zur Prüfung vor. Der Kunde gibt einen Satz mit dem entsprechenden Genehmigungsvermerk an die Firma formicad zurück. 3. Das Eigentum an den von der Firma formicad erstellten Konstruktionsunterlagen erwirbt der Kunde frei von Rechten Dritter mit der Produktionsfreigabe, jedoch nicht vor vollständiger Zahlung der Gesamtvergütung. Die Konstruktionsunterlagen und die zur Herstellung des Werkzeuges nötigen Hilfsmittel, wie Modelle, Schablonen, Elektroden etc. werden mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verwahrt, nach Ausführung der Bestellung und nach Aufforderung an den Kunden herausgegeben. Ihre Vergütung ist im Werkzeugpreis enthalten. 4. Stellt der Kunde die Werkzeugkonstruktion mit der Anfrage an die Firma formicad kostenlos bei, erwirbt die Firma formicad im Falle wesentlicher von dem Kunden akzeptierter Verbesserungen einen angemessenen Vergütungsanspruch. 2

3 3. Bemusterung 1. Zwischen der Firma formicad und dem Kunden ist bei der Auftragserteilung zu vereinbaren, wer die Bemusterung vornimmt. 2. Die Muster sind grundsätzlich unter Serienbedingungen herzustellen. 3. Übernimmt die Firma formicad die Bemusterung, so sind die Kosten dafür in Angebot und Auftragsbestätigung auszuweisen und getrennt zu berechnen. Die Bemusterung setzt voraus, dass der Kunde auch Fertigungsparameter mitliefert. 4. Hat der Kunde die Bemusterung übernommen, so ist er verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich nach Erhalt der Formen an die Firma formicad mitzuteilen. 4. Liefertermin 1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und der Anzahlung. 2. Hat die Firma formicad die Bemusterung übernommen, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn er abnahmefähige Musterteile aus dem bei ihm vorhandenen Werkzeug vorlegt oder Musterteile und Werkzeug ausgeliefert hat. 3. Hat jedoch der Kunde die Bemusterung übernommen, so ist der Liefertermin mit der Auslieferung des abnahmefähigen Werkzeugs eingehalten. 4. Kann die Firma formicad die vereinbarte Lieferfrist voraussichtlich nicht einhalten, so ist sie verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu unterrichten. 5. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über. Bei dem vom Kunden zu vertretender Verzögerung der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft über. 5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung 1. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Firma formicad vorgelegten oder selbst erstellten Musterteile unverzüglich zu prüfen und die Firma formicad vom Ergebnis zu unterrichten. Bei festgestellten Mängeln am Werkzeug ist die Firma formicad zur Nachbesserung zu seinen Lasten innerhalb einer angemessenen Frist/Umfang berechtigt. Der Kunde hat die Nachbesserung durch eine erneute Bemusterung entsprechend Ziffer V. zu überprüfen. 2. Kann das Werkzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert werden, ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser Anspruch ist auf den direkten Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns begrenzt. Das gleiche gilt bei Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften, wobei die Zusicherung das Mangelfolgeschadenrisiko nicht umfasst. 3. Weitere Ansprüche vom Kunden sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma formicad vorliegen, ausgeschlossen. 6. Preise und Zahlungsbedingungen 1. Der vereinbarte Preis gilt ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer. 2. Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, fällig mit 50 % bei Auftragsbestätigung, 25% beim Auslieferung des Werkzeuges an den Kunden und 25 % nach der Bemusterung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Lieferung zu bezahlen. Bei Neukunden erfolgt die Bezahlung zu 100% bei Auftragsbestätigung. 3. Schecks und rediskontfähige Wechsel gelten als erfüllungshalber angenommen. 4. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen basiszins berechnet sofern die Firma formicad nicht höhere Sollzinsen nachweist. Es bleibt dem Kunden jedoch vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen. 3

4 7. Werkzeugänderung Bei Konstruktionsänderungen müssen Preise und Lieferzeiten neu vereinbart werden. Bis dahin angefallene Kosten sind sofort fällig und von dem Kunden zu erstatten. 8. Höhere Gewalt Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und um Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den weiteren Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 9. Kostenerstattung bei Auftragsstornierung In allen Fällen, in denen es ohne Verschulden von dem Kunden nicht zur Lieferung des Werkzeuges kommt, hat der Kunde die aufgewandten Kosten zu erstatten. Der Kunde ist berechtigt, die Herausgabe des unfertigen Werkzeuges incl. Nebenleistungen zu verlangen, es sei denn, dass er die Nichtlieferung zu vertreten hat. 10. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte Die Werkzeuge bleiben Eigentum von der Firma formicad bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegenüber dem Kunden zustehender Ansprüche auch aus anderen Lieferungen. Bis zu deren Erfüllung hat die Firma formicad ein Zurückbehaltungsrecht auch an den von dem Kunden zur Verfügung gestellten Fertigungsunterlagen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt B die ihm zustehenden Forderungen gegenüber Dritten (im Falle der Um- und Weiterverarbeitung anteilig zum Wert der Leistungen von der Firma formicad an der Gesamtforderung von dem Kunden) an die Firma formicad ab. Übersteigt der Wert der Sicherungen den Betrag der Forderungen von der Firma formicad um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, die Freigabe von Sicherheiten im angemessenen Umfang zu verlangen. 11. Schutzrechte 1. Hat die Firma formicad nach Zeichnungen, Mustern und Modellen vom Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Die Fima formicad wird dem Kunden auf ihm bekannte Rechte hinweisen. Der Kunde hat der Fima formicad von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. 2. Beruft sich ein Dritter auf einen ihm gehörendes Schutzrecht und untersagt die Firma formicad die Herstellung, so ist die Fima formicad ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeit einzustellen, hat jedoch den Kunde unverzüglich davon zu unterrichten. 3. Entwürfe, Zeichnungen, Schablonen, Muster, Modelle, Konstruktionsvorschläge, wie auch vertrauliche Angaben von der Firma formicad oder dem Kunden dürfen an Dritte nur mit Genehmigung dessen weitergegeben werden, von dem sie stammen. 4. Die Firma formicad überlässt Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt, andernfalls ist die Firma formicad berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. 4

5 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort ist der Sitz von der Firma formicad (6020-Innsbruck). 2. Gerichtsstand ist der Sitz von der Firma formicad (6020-Innsbruck). 3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Aufwendung der einheitlichen Gesetze vom 17 Juli 1973 über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen (BGBI. I, S. 856) sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über beweglich Sachen (BGBI. I, S. 868) ist ausgeschlossen. 13. Änderungen Änderungen und Ergänzungen des Auftrages und dieser Allgemeinen Bedingungen sollen nur gelten, wenn sie im Einvernehmen beider Parteien schriftlich festgelegt wurden. 5

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